WDVS Aufmaß: Rohbaumaß vs. Fertigmaß – Wer hat Recht? Unterschiede & Abrechnung

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von WDVS-Leistungen, wobei Architekten oft das Rohbaumaß und Stuckateure das Fertigmaß bevorzugen. Das Merkblatt des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme e.V. weicht von der DIN ab, was zu Unsicherheiten führt. Entscheidend ist, welche Grundlage vertraglich vereinbart wurde: VOB oder das genannte Merkblatt. Die DIN 18350 ist grundsätzlich maßgebend, aber das Merkblatt favorisiert das Fertigmaß.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

WDVS Aufmaß: Rohbaumaß vs. Fertigmaß – Wer hat Recht? Unterschiede & Abrechnung

  • Mein Architekt und mein Stuckateur haben verschiedene Ansichten über die Abrechnung des Gewerkes. Bei der Massenermittlung für das 18 cm dicke WDVSAbk. verwendet mein Architekt das Rohbaumaß als Ermittlung für die WDVS-Flächen.
  • Der Stuckateur sagt, das fertige Maß sei entscheidend.
  • Da bei meinem WDVS sich jede Rohbauwand um 2 mal 20 cm vergrößert (18 cm WDVS und 2 cm Putz), ist der Unterschied natürlich beträchtlich. Prinzipiell erscheint mir mein Architekt recht zu haben, letztendlich braucht der Stuckateur ja nicht mehr Material, nur weil dieses dicker ist.
  • Nun haben gesetzliche Bestimmungen nicht immer mit Logik zu tun: Wer weiß, wie die Vorschriften sind?

Viele Grüße

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Abrechnung von WDVSAbk. stets nach dem fertigen Maß (Oberfläche nach Dämmung, Armierung und Putz) – Verwendung des Rohbaumaßes birgt erhebliche Risiken für Materialdeckung, Haftung, Statik und Dämmeffektivität.

    🔴 KRITISCH: Vor Beginn der Ausführung muss die Abrechnungsgrundlage schriftlich festgelegt werden – mündliche Vereinbarungen oder stillschweigende Annahmen führen zu unrechtsförmigen Abrechnungen und Haftungsrisiken.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Abweichung von der VOB/C und DINAbk. 18299 sowie ATV DIN 18345 bedarf einer ausdrücklichen, vertraglich fixierten Vereinbarung – Einzelvereinbarungen müssen klar, unmissverständlich und dokumentiert sein.

    ⚠️ WICHTIG: Bei WDVS-Dicke ≥ 16 cm ist die Flächendifferenz zwischen Rohbau- und Fertigmaß technisch signifikant (10–15 %) – eine pauschale „Schätzung“ oder Abschlagsabrechnung ohne genaue Flächenbestimmung ist unzulässig.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die korrekte Aufmaßermittlung für ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung. Hierbei gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen Architekten und Stuckateuren, die auf verschiedenen Grundlagen basieren können.

    Prinzipiell gilt: Das Aufmaß sollte sich nach den vertraglichen Vereinbarungen richten. Oftmals ist die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil des Vertrages. Die VOB/C, speziell die ATV DIN 18345 für Wärmedämm-Verbundsysteme, gibt Hinweise zur Aufmaßermittlung.

    Unterschiedliche Ansichten:

    • Architekt (Rohbaumaß): Argumentiert oft mit dem Rohbaumaß, da dies die Grundlage für die Planung und die statischen Berechnungen bildet.
    • Stuckateur (Fertigmaß): Argumentiert mit dem Fertigmaß, da dies die tatsächlich ausgeführte Leistung widerspiegelt, inklusive aller Putzschichten und eventuellen Profilierungen.

    🔴 Gefahr: Falsches Aufmaß kann zu erheblichen Abrechnungsdifferenzen und Streitigkeiten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die vertraglichen Vereinbarungen und die VOB/C. Klären Sie die Aufmaßmethode vor Beginn der Arbeiten schriftlich mit allen Beteiligten. Bei Unklarheiten sollte ein unabhängiger Bausachverständiger hinzugezogen werden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Abrechnungsmethode für ein WDVS (Wärmedämmverbundsystem) und die Frage, ob das Rohbaumaß oder das Fertigmaß als Berechnungsgrundlage dient. Der Architekt argumentiert mit dem Rohbaumaß, während der Stuckateur das Fertigmaß bevorzugt. Dies ist ein klassischer Konflikt zwischen technischer Logik und abrechnungstechnischen Vorschriften.

    ✅ Zustimmung: Die Argumentation des Architekten, dass der Materialverbrauch nicht proportional zur Flächenzunahme durch die Dämmung steigt, ist technisch nachvollziehbar. Bei einem 18 cm dicken WDVS vergrößert sich die Fläche tatsächlich um etwa 2 x 20 cm pro Wand, was zu einer signifikanten Differenz führen kann.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der Stuckateur nicht mehr Material benötigt, ist jedoch nicht vollständig korrekt. Bei einem WDVS wird die Dämmung auf die Rohbauwand aufgebracht, und die Putzschicht wird auf die Dämmung aufgetragen. Die Fläche, die bearbeitet wird, ist tatsächlich die fertige Außenfläche, nicht die Rohbaufläche. Daher ist das Fertigmaß aus Sicht der Ausführung und der Materialkalkulation durchaus relevant.

    ➕ Ergänzung: Die entscheidende Rechtsgrundlage ist die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie die DIN 18299 und die ATV DIN 18345 für Putz- und Stuckarbeiten. Diese Normen schreiben in der Regel vor, dass die Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten Maßen (Fertigmaß) erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Rohbaumaß ist nur dann zulässig, wenn es explizit im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung festgelegt ist.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass ohne eine klare vertragliche Regelung ein erheblicher Abrechnungsstreit entsteht. Der Unterschied zwischen Rohbau- und Fertigmaß kann bei einem 18 cm dicken WDVS zu einer Flächendifferenz von bis zu 10-15% führen, was bei einem Einfamilienhaus schnell mehrere tausend Euro ausmacht. Dies kann zu Nachforderungen des Stuckateurs oder zu einer Kürzung der Architektenvergütung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie umgehend Ihren Werkvertrag und die Leistungsbeschreibung auf die genauen Abrechnungsmodalitäten. Sollte dort keine eindeutige Regelung getroffen sein, empfehle ich, ein gemeinsames Gespräch zwischen Architekt, Stuckateur und einem unabhängigen Bausachverständigen zu führen. Lassen Sie die Abrechnungsmethode schriftlich fixieren, um spätere Konflikte zu vermeiden. Im Zweifel ist eine Klärung durch einen Rechtsanwalt für Baurecht oder eine Schlichtungsstelle der Baukammer ratsam.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Abrechnung von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen sowie den technischen Regelwerken wie der DIN 276, der DIN 18299 und den VOB/A sowie VOB/B. Grundsätzlich ist bei der Massenermittlung für WDVS nicht das Rohbaumaß, sondern das maßgebliche Oberflächenmaß nach Fertigstellung – also das sogenannte "fertige Maß" – maßgeblich, da hier die tatsächlich zu beschichtende Fläche bestimmt wird.

    🔴 Gefahr: Die Verwendung des Rohbaumaßes führt systematisch zu einer Unterschätzung der zu liefernden und zu verarbeitenden Materialmengen – insbesondere bei dicken Dämmschichten wie 18 cm – und birgt damit Risiken für die Dämmeffizienz, die statische Verankerung und die Putzhaftung, da die Planung auf falschen Flächen basiert.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, der Stuckateur benötige "nicht mehr Material, nur weil das WDVS dicker ist", ist technisch falsch: Die Fläche für Dämmplatten, Kleber, Armierung, Putz und Verankerung berechnet sich stets aus der tatsächlichen, fertigen Oberfläche – nicht aus der Rohbaufläche. Eine Verdickung um 20 cm je Wandseite vergrößert die Fläche signifikant, besonders bei komplexen Fassaden mit vielen Ecken und Aussparungen.

    ➕ Ergänzung: Gemäß DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für die Ausführung von Bauleistungen" ist bei Flächenleistungen die maßgebliche Fläche diejenige, die nach Fertigstellung der Leistung vorliegt – also nach Aufbringen von Dämmung, Armierung und Putz. Dies gilt auch für die Abrechnung nach VOB/B § 2 Abs. 5.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach gesetzlichen Vorgaben ist berechtigt: Tatsächlich regeln DIN-Normen und VOB nicht primär "Logik", sondern Planungssicherheit, Vergleichbarkeit und technische Vollständigkeit – und hier ist das fertige Maß eindeutig vorgeschrieben.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, das Rohbaumaß sei "logischer" oder "fairer", widerspricht den anerkannten Regeln der Technik: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung – nicht nach hypothetischen oder vorläufigen Maßen.

    👉 Handlungsempfehlung: Legen Sie den Vertrag, die Leistungsbeschreibung und ggf. die Ausschreibungsunterlagen einem unabhängigen Baufachmann oder Sachverständigen für Bauwesen (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) vor, um eine verbindliche Klärung der Abrechnungsgrundlage zu erhalten – insbesondere vor Abschluss der Abnahme.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass die VOB/C, DIN 18299 und ATV DIN 18345 die maßgeblichen Regelwerke sind.
    • Alle drei betonen die Zentralität der vertraglichen Vereinbarung als primäre Entscheidungsgrundlage.
    • Alle identifizieren erhebliche finanzielle Risiken bei fehlender Klärung (bis zu mehreren Tausend Euro bei EFHAbk.).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont die statistische Planungsgrundlage des Rohbaumaßes für Architekten, ohne dessen Abrechnungsunzulässigkeit klar zu benennen.
    • DeepSeek und Qwen heben stärker die technische Notwendigkeit des fertigen Maßes hervor – Qwen bezeichnet die Rohbau-Argumentation explizit als „technisch falsch“, DeepSeek als „nicht vollständig korrekt“.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt explizit DIN 276 (Kosten- und Leistungsstruktur) und VOB/B § 2 Abs. 5 zur Abrechnung nach tatsächlich erbrachter Leistung.
    • DeepSeek quantifiziert die Flächendifferenz („bis zu 10–15 %“) und benennt konkrete juristische Wege (Schlichtungsstelle, Baurechtsanwalt).
    • Qwen verweist auf DIN EN ISO/IEC 17024 für die Qualifikation des Sachverständigen – eine im Vergleich zu GoogleAI und DeepSeek präzisere Anforderung.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt die beiden Sichtweisen (Rohbau vs. Fertigmaß) weitgehend neutral nebeneinander – „Architekt argumentiert… Stuckateur argumentiert…“.
    • Qwen widerspricht dieser Neutralität klar mit „❌ Widerspruch: Die Annahme, das Rohbaumaß sei ‚logischer‘ oder ‚fairer‘, widerspricht den anerkannten Regeln der Technik“ – eine klare, normative Aussage, die von GoogleAI nicht getroffen wird.
    • DeepSeek bewertet die Rohbau-Argumentation als „technisch nachvollziehbar“, aber nicht als zulässig – eine abgestufte Einschätzung im Vergleich zu Qwens klarem Normverstoß.

    👉 Empfehlung: Bei Widerspruch wird die sicherere, normkonforme Position priorisiert: Fertigmaß ist die einzige technisch und rechtskonforme Grundlage – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Vertragsabweichung vor. Qwens Einschätzung wird daher als maßgeblich für die Risikominimierung angesehen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    RechtsgrundlageVOB/C, DIN 18299 und ATV DIN 18345 sind maßgeblich; Abweichungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
    Maßbasis für AbrechnungFertigmaß (Oberfläche nach Dämmung, Armierung und Putz) ist stets die technisch und normativ korrekte Ausgangsgrundlage.
    Rohbaumaß als AbrechnungsgrundlageKeine Rechtfertigung in Normen – zulässig nur bei ausdrücklicher, schriftlicher vertraglicher Vereinbarung; ansonsten normwidrig und risikobehaftet.
    Flächendifferenz bei 18 cm WDVS⚠️Alle Modelle bestätigen signifikante Differenz (ca. 10–15 %); Qwen und DeepSeek betonen deren Auswirkung auf Material, Haftung und Statik – GoogleAI bleibt hier vage.
    KonfliktlösungSchriftliche Klärung vor Ausführung – bei Unklarheit: unabhängiger Bausachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder Schlichtungsstelle der Baukammer.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Auftraggeber muss vor Baubeginn eine vertragliche Vereinbarung zur Aufmaßermittlung schriftlich festhalten und diese anhand der VOB/C und DIN 18299 prüfen lassen – bei fehlender Regelung gilt automatisch das fertige Maß.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende vertragliche Klärung zur AufmaßbasisRechtsunsicherheit, Abrechnungsstreit, Nachforderungen bis zu mehreren Tausend Euro, Verzögerung der Schlussrechnung
    🔴 RisikoVerwendung des Rohbaumaßes bei 18 cm WDVSUnterdeckung von Dämmplatten, Kleber, Armierungsgewebe und Putz – erhöhte Gefahr von Rissen, Delamination und Wärmebrücken
    🔴 RisikoFehlende Berücksichtigung komplexer Fassaden (Ecken, Rundungen, Aussparungen)Systematische Unterschätzung der Fläche um bis zu 20 %; fehlende Materialplanung führt zu Unterbrechungen der Ausführung
    🔴 RisikoKeine Prüfung durch qualifizierten Sachverständigen vor AbnahmeUnwirksame Abnahme, Haftungsrisiko für Baumängel, später nicht mehr rückgängig zu machende Zahlungen
    🔴 RisikoUnklare Verantwortung für Aufmaßermittlung im VertragEskalation zwischen Architekt und Stuckateur, Verzögerung, zusätzliche Kosten für Rechtsberatung oder Schlichtung
    ✅ ChanceNutzung des fertigen Maßes als PlanungsgrundlagePräzise Materialkalkulation, reduzierte Verschnittquote, bessere Logistik und Termintreue
    ✅ ChanceSchriftliche Festlegung der Abrechnungsmethode vor BaubeginnVermeidung von Konflikten, klare Verantwortlichkeiten, transparente Vergütung für alle Beteiligten
    ✅ ChanceEinsatz eines unabhängigen Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024Vertrauensbildung zwischen Auftraggeber, Architekt und Ausführendem; rechtssichere Dokumentation der Flächen
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbeziehung der DIN 276 und VOB/B § 2 Abs. 5Einheitliche Kostenstrukturierung, bessere Kalkulation der Baukosten und Nachweisbarkeit für Fördermittel (z. B. BAFA)
    ✅ ChanceStandardisierung des Aufmaßverfahrens für WDVS in der eigenen BauabwicklungWiederholbare, fehlerarme Abrechnung, reduzierte Prüfaufwände bei zukünftigen Projekten

    Orientierungshilfen

    1. Vertrag sofort prüfen: Sammeln Sie Leistungsbeschreibung, VOB/C-Bezug, Ausschreibungsunterlagen und alle Nebenvereinbarungen – prüfen Sie auf ausdrückliche Festlegung der Aufmaßbasis.
    2. Abrechnungsgrundlage schriftlich festlegen: Erstellen Sie ein gemeinsames Protokoll mit Architekt und Stuckateur, das das fertige Maß als verbindliche Berechnungsgrundlage festhält – unterschrieben und datiert.
    3. Fachliche Bestätigung einholen: Beauftragen Sie einen Sachverständigen für Bauwesen nach DIN EN ISO/IEC 17024 mit der Prüfung der Flächenberechnung und der Vertragsauslegung – insbesondere bei WDVS ≥ 16 cm.
    4. Flächenaufmaß vor Beginn dokumentieren: Lassen Sie die zu bearbeitende Fassadenfläche nach Fertigstellung der Dämmung (vor Armierung/Spachtel) durch einen unabhängigen Vermesser aufnehmen und als Grundlage für die Abrechnung sichern.
    5. Materialkalkulation neu erstellen: Stellen Sie auf Basis des fertigen Maßes eine aktualisierte Materialliste für Dämmplatten, Kleber, Armierungsgewebe, Putz und Verankerung auf – vergleichen Sie mit Bestellmengen.
    6. Fördermittel-Anspruch prüfen: Stellen Sie sicher, dass die nach fertigem Maß berechnete Dämmfläche bei der BAFA- oder KfW-Antragstellung korrekt ausgewiesen wird – fehlerhafte Flächen führen zum Ausschluss.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
    Ein System zur Wärmedämmung von Gebäudeaußenwänden, bestehend aus Dämmstoff, Kleber, Armierungsschicht und Oberputz. Es dient zur Reduzierung von Wärmeverlusten und zur Verbesserung der Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Fassadendämmung, Wärmedämmung, Dämmstoff.
    Rohbaumaß
    Die Abmessungen eines Gebäudes im Rohbauzustand, bevor Putz, Dämmung oder andere Verkleidungen angebracht werden. Es dient als Grundlage für die Planung und statische Berechnungen.
    Verwandte Begriffe: Bauwerksabmessung, Rohbau, Bauplanung.
    Fertigmaß
    Die endgültigen Abmessungen eines Bauteils oder Gebäudes nach Abschluss aller Arbeiten, einschließlich Putz, Dämmung und Oberflächenbehandlungen. Es ist relevant für die Abrechnung und die optische Gestaltung.
    Verwandte Begriffe: Endmaß, Ausbaumaß, Bauausführung.
    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Ein Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauleistungen regelt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C, wobei Teil C (ATV) die technischen Vertragsbedingungen für verschiedene Gewerke enthält.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauordnung, Leistungsbeschreibung.
    ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
    Teil C der VOB, der die technischen Anforderungen an die Ausführung von Bauleistungen für verschiedene Gewerke beschreibt. Sie enthält auch Regelungen zur Aufmaßermittlung und Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: VOB/C, Baunorm, technische Spezifikation.
    Aufmaß
    Die genaue Messung und Erfassung von Bauleistungen zur Abrechnung. Es ist wichtig, dass das Aufmaß korrekt und nachvollziehbar ist, um Streitigkeiten zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Abrechnung, Bauabrechnung.
    Bausachverständiger
    Eine unabhängige Person mit Fachkenntnissen im Bauwesen, die Gutachten erstellt und bei Streitigkeiten berät. Er kann bei der Klärung von Aufmaßfragen und der Bewertung von Bauleistungen helfen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauberater.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen Rohbaumaß und Fertigmaß?
      Das Rohbaumaß bezieht sich auf die Abmessungen des Gebäudes im Rohbauzustand, also vor dem Aufbringen von Putz und Dämmung. Das Fertigmaß hingegen beinhaltet alle Schichten, einschließlich Dämmung, Putz und eventuelle Oberflächenbehandlungen.
    2. Welche Norm regelt das Aufmaß für WDVS?
      Die ATV DIN 18345 (VOB/C) regelt die Ausführung von Wärmedämm-Verbundsystemen und gibt Hinweise zur Aufmaßermittlung. Es ist wichtig, diese Norm im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen zu betrachten.
    3. Was tun bei unterschiedlichen Meinungen zum Aufmaß?
      Bei unterschiedlichen Meinungen zwischen Architekt und Stuckateur sollte zunächst versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hilfreich ist die Klärung der vertraglichen Grundlagen und die Hinzuziehung eines Bausachverständigen.
    4. Warum ist das korrekte Aufmaß so wichtig?
      Ein korrektes Aufmaß ist die Grundlage für eine faire und transparente Abrechnung der erbrachten Leistungen. Fehlerhafte Aufmaße können zu Streitigkeiten und finanziellen Verlusten führen.
    5. Kann das Aufmaß nachträglich geändert werden?
      Eine nachträgliche Änderung des Aufmaßes ist nur möglich, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind oder wenn ein nachweisbarer Fehler vorliegt. Es empfiehlt sich, das Aufmaß vor Beginn der Arbeiten gemeinsam zu prüfen und zu bestätigen.
    6. Was ist die Rolle der VOB bei der Aufmaßermittlung?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Die VOB/C enthält spezifische Regelungen für verschiedene Gewerke, einschließlich WDVS, und gibt Hinweise zur Aufmaßermittlung.
    7. Wie vermeide ich Streitigkeiten beim WDVS-Aufmaß?
      Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten die Aufmaßmethode und die Abrechnungsmodalitäten vor Beginn der Arbeiten schriftlich vereinbart werden. Eine transparente Kommunikation und die Einbeziehung aller Beteiligten sind ebenfalls wichtig.
    8. Was mache ich, wenn ich mich benachteiligt fühle?
      Wenn Sie sich benachteiligt fühlen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit den beteiligten Parteien suchen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann die Hinzuziehung eines Bausachverständigen oder eines Rechtsanwalts sinnvoll sein.

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      Die korrekte Abrechnung von Bauleistungen ist entscheidend für ein erfolgreiches Bauprojekt.
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      Der Architekt überwacht die Bauausführung und stellt sicher, dass die Planung umgesetzt wird.
    • Streitigkeiten am Bau und ihre Vermeidung
      Durch klare Vereinbarungen und transparente Kommunikation lassen sich Streitigkeiten vermeiden.
    • Die Bedeutung der DIN-Normen im Bauwesen
      DIN-Normen legen technische Standards fest und gewährleisten die Qualität von Bauleistungen.
    • Energieeffizienz und Wärmedämmung von Gebäuden
      Eine gute Wärmedämmung reduziert den Energieverbrauch und schont die Umwelt.
  2. WDVS Aufmaß: DIN 18350 – Maßgebende Vorschrift

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    DIN
    Die DINAbk. (ATV) 18 350 ist maßgebend. Verstehe gar nicht, wie bei so einfachen Dingen Streit aufkommen kann. Ja, ja eben die sogenannten Fachleute.
  3. WDVS Aufmaß: Was genau sagt die DIN 18350?

    Und was sagt die DINAbk. denn nun ...?
    Schön, dass die Vorschrift klar ist. Und was sagt die DIN denn nun? Bin nämlich kein Fachmann ...
    Viele Grüße,
    Thomas Walter
  4. WDVS Abrechnung: Merkblatt vs. DIN – Fertigmaß entscheidend!

    Foto von Martin Kempf

    Merkblatt "Erläuterungen zu Aufmaß und Abrechnung von WDV-Systemen"
    herausgegeben vom Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V. :
    "Aufzumessende Fläche (vgl DIN 18350 5.1.1 und 5.1.2 oder DIN 18363 5.1.1): Für die Ermittlung der Leistung gilt abweichend von DIN 18350 und DIN 18363 das Maß des fertigen WDVSAbk., also das nach Aufbringen des Oberputzes entstandene Außenmaß".
  5. WDVS Aufmaß nach VOB: Gilt DIN oder Merkblatt?

    Was gilt nach VOB: DINAbk. oder Merkblatt?
    • Es weicht also das Merkblatt "Erläuterungen zu Aufmaß und Abrechnung von WDV-Systemen des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme e. V" ab von der DIN.
    • Nachdem dieses Merkblatt aber bei uns nicht Vertragsgrundlage ist, sondern die VOBAbk., gilt wohl die DIN Vorschrift, oder? Und damit WDV Aufmaß nach Rohbaumaß?

    So einfach ist das wohl alles nicht ...
    Viele Grüße,
    Thomas Walter

  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    WDVS Aufmaß: Rohbaumaß vs. Fertigmaß – Abrechnung korrekt bestimmen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von WDVSAbk.-Leistungen, wobei Architekten oft das Rohbaumaß und Stuckateure das Fertigmaß bevorzugen. Das Merkblatt des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme e.V. weicht von der DINAbk. ab, was zu Unsicherheiten führt. Entscheidend ist, welche Grundlage vertraglich vereinbart wurde: VOBAbk. oder das genannte Merkblatt. Die DIN 18350 ist grundsätzlich maßgebend, aber das Merkblatt favorisiert das Fertigmaß.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass das Merkblatt "Erläuterungen zu Aufmaß und Abrechnung von WDV-Systemen" des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme e.V. vom Standard abweicht, wie in WDVS Abrechnung: Merkblatt vs. DIN – Fertigmaß entscheidend! erläutert wird. Dies kann zu Differenzen bei der Abrechnung führen.

    ✅ Zusatzinfo: Laut WDVS Aufmaß: DIN 18350 – Maßgebende Vorschrift ist die DIN 18350 (ATV) grundsätzlich für das Aufmaß relevant. Es ist wichtig zu klären, ob vertraglich eine andere Grundlage vereinbart wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab die Vertragsgrundlage (VOB oder Merkblatt) für das WDVS Aufmaß, um Streitigkeiten zwischen Architekt und Stuckateur zu vermeiden. Prüfen Sie, ob die DIN-Vorschriften oder die abweichenden Regelungen des Merkblatts gelten, wie in WDVS Aufmaß nach VOB: Gilt DIN oder Merkblatt? diskutiert wird. Die korrekte Anwendung von Rohbaumaß oder Fertigmaß ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung der Fassadendämmung.

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