WDVS Fassadenabrechnung mit Laubengängen: Flächenberechnung, VOB-konform?
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WDVS Fassadenabrechnung mit Laubengängen: Flächenberechnung, VOB-konform?

Ich habe die Ausführung einer Fassade mit 3 durchgehenden
Laubengängen mit WDVSAbk. nach VOBAbk. beauftragt.
Nach Abrechnung und Kontrolle des Aufmaßes Stelle ich nun fest,
dass das ausführende Unternehmen die cmpl. Fläche (Breite x Höhe)
abgerechnet hat.
Meiner Meinung nach müssten jedoch die 2 über die gesamte Breite durchgehenden Böden (25,0 x 0,30 m) der Laubengänge aus der Fläche abgezogen werden.
Wer kann mich hierbei beraten?
C. Rix
  • Name:
  • C. Rix
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Bei der Abrechnung einer Fassade mit WDVSAbk. und Laubengängen stellt sich die Frage, ob die gesamte Fläche inklusive der Laubengänge berechnet werden darf. Meiner Erfahrung nach ist dies nicht immer der Fall, da die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) hier klare Regeln vorgibt.

    Grundsätzlich gilt: Nur tatsächlich erbrachte Leistungen dürfen abgerechnet werden. Das bedeutet, dass Aussparungen und Unterbrechungen in der Fassade, wie beispielsweise Laubengänge, in der Regel nicht vollflächig angerechnet werden dürfen. Die genaue Abrechnungsweise hängt von den konkreten Vereinbarungen im Bauvertrag und den einschlägigen VOB-Bestimmungen ab.

    Ich empfehle, das Aufmaß und die Abrechnung genau zu prüfen und mit den vertraglichen Vereinbarungen sowie den VOB-Bestimmungen (insbesondere VOB/C) abzugleichen. Es ist üblich, dass Flächen, die durch Laubengänge unterbrochen werden, anteilig oder gar nicht berechnet werden, da hier kein WDVS angebracht wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abrechnung von einem Bausachverständigen oder einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt ist und den geltenden Vorschriften entspricht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
    Ein WDVS ist ein System zur Wärmedämmung von Fassaden, bestehend aus Dämmstoff, Armierungsgewebe und Oberputz. Es dient dazu, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Fassadendämmung, Dämmstoff.
    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Die VOB ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C und regelt unter anderem die Ausführung, Abrechnung und Gewährleistung von Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Abrechnung.
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung von Bauleistungen. Es dokumentiert die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und dient als Nachweis für die erbrachte Leistung. Ein korrektes Aufmaß ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Bauabrechnung, Mengenermittlung.
    Laubengang
    Ein Laubengang ist ein offener, überdachter Gang an der Außenseite eines Gebäudes, der als Zugang zu den Wohnungen dient. Er kann die Wärmedämmung der Fassade beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Balkon, Terrasse, Fassade.
    Flächenberechnung
    Die Flächenberechnung ist die Ermittlung der Größe einer Fläche. Bei der Abrechnung von Bauleistungen ist die korrekte Flächenberechnung entscheidend für die Höhe der Vergütung.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Abrechnung, Geometrie.
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die Zusammenstellung der erbrachten Leistungen und der dafür zu zahlenden Vergütung. Sie muss transparent und nachvollziehbar sein und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Rechnung, Vergütung.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Beratungsleistungen erbringt. Er kann bei der Prüfung von Abrechnungen und der Bewertung von Bauschäden helfen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauwesen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie werden Aussparungen in der Fassade bei der Abrechnung berücksichtigt?
      Aussparungen wie Fenster, Türen oder Laubengänge werden in der Regel nicht vollflächig angerechnet. Die genaue Abrechnungsweise ist in der VOB/C geregelt und hängt von der Größe der Aussparung ab.
    2. Was ist die VOB und welche Bedeutung hat sie für die Abrechnung?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C. Insbesondere die VOB/C enthält detaillierte Regelungen zur Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen.
    3. Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?
      Wenn Sie Fehler in der Abrechnung feststellen, sollten Sie diese schriftlich beim Auftragnehmer reklamieren und eine Korrektur fordern. Es ist ratsam, sich dabei auf die vertraglichen Vereinbarungen und die VOB zu berufen.
    4. Welche Rolle spielt das Aufmaß bei der Abrechnung?
      Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung von Bauleistungen. Es dokumentiert die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und dient als Nachweis für die erbrachte Leistung. Ein korrektes Aufmaß ist daher entscheidend für eine korrekte Abrechnung.
    5. Kann ich einen Bausachverständigen zur Prüfung der Abrechnung hinzuziehen?
      Ja, es ist empfehlenswert, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, um die Abrechnung zu prüfen. Ein Sachverständiger kann beurteilen, ob die Abrechnung korrekt ist und den geltenden Vorschriften entspricht.
    6. Was bedeutet WDVS?
      WDVS steht für Wärmedämmverbundsystem. Es handelt sich um ein System zur Wärmedämmung von Fassaden, das aus mehreren Schichten besteht, darunter Dämmstoff, Armierungsgewebe und Oberputz.
    7. Wie wirkt sich ein Laubengang auf die Wärmedämmung der Fassade aus?
      Ein Laubengang unterbricht die durchgehende Dämmung der Fassade, was zu Wärmebrücken führen kann. Daher ist es wichtig, die Anschlüsse zwischen Fassade und Laubengang sorgfältig auszuführen, um Wärmeverluste zu minimieren.
    8. Welche Normen sind bei der Ausführung eines WDVS zu beachten?
      Bei der Ausführung eines WDVS sind verschiedene Normen zu beachten, insbesondere die DINAbk. 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) und die DIN 18550 (Putz und Beschichtungen).

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  2. VOB: WDVS-Abrechnung – Laubengang als Abzugsfläche!

    Foto von Martin Kempf

    messen Sie nochmal genau  -  es fehlt 1 Zentimeter
    Abrechnung nach VOB, DINAbk. 18345, Absatz 5.2.1.2:
    "Es werden abgezogen: Unterbrechungen in der zu dämmenden oder zu beschichtenden Fläche durch Bauteile, z.B. (...) Balkonplatten, Podeste mit einer Einzelbreite über 30 cm. "
    Wenn der Laubengangboden die gesamte Fassadenseite unterbricht, so ist er ein begrenzendes Bauteil und meiner Meinung nach abzuziehen. Tut er dies nicht, so ist der Laubengangboden analog wie eine Balkonplatte zu werten, egal wie lang. Und dann wird er nur abgezogen, wenn er mehr als 30 Zentimeter dick ist.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    WDVS Fassadenabrechnung mit Laubengängen: VOBAbk.-konforme Flächenberechnung

    💡 Kernaussagen: Die korrekte Abrechnung von WDVSAbk.-Fassaden mit Laubengängen gemäß VOB ist entscheidend. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Laubengangböden bei der Flächenberechnung abgezogen werden müssen. Die VOB DINAbk. 18345, Absatz 5.2.1.2 spielt hierbei eine zentrale Rolle. Es wird geklärt, unter welchen Bedingungen ein Abzug der Fläche erfolgen muss.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Laut VOB: WDVS-Abrechnung – Laubengang als Abzugsfläche! sind Unterbrechungen durch Bauteile wie Balkonplatten oder Podeste mit einer Einzelbreite über 30 cm von der zu dämmenden Fläche abzuziehen, wenn der Laubengangboden die gesamte Fassadenseite unterbricht.

    ✅ Zusatzinfo: Die korrekte Anwendung der VOB-Normen ist für eine faire und transparente Bauabrechnung unerlässlich. Eine genaue Flächenberechnung hilft, Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vermeiden und sorgt für Rechtssicherheit bei der WDVS Fassadenabrechnung.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Abrechnung unter Berücksichtigung der VOB DIN 18345 und messen Sie die Breite der Laubengangböden genau nach. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Bausachverständigen, um eine korrekte WDVS Abrechnung sicherzustellen.

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