WDVS Abrechnung nach VOB: Nur 10% Fläche bearbeitet – Was tun bei Ausgleichsputz & Reinigung?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
WDVS Abrechnung nach VOB: Nur 10% Fläche bearbeitet – Was tun bei Ausgleichsputz & Reinigung?
Im Angebot zum WDVSAbk. sind zwei Positionen, die nicht oder nur zu geringem Maße notwendig waren: "Reinigen der Fassade" und "Ausgleichsputz". Beide Pos. sind mit einer Fläche für die gesamte Fassade und einem Preis pro m² angegeben. In der Ausführung musste jedoch nur im Erdbereich gesäubert werden (ca. 10 % der Gesamtfläche) und ein Ausgleichsputz wurde nach meiner Beobachtung gar nicht aufgebracht. Mein Maler sagte dazu, dass er einen geringen Preis pro m² kalkuliert habe, deswegen wäre es korrekt, die gesamte Fläche abzurechnen, auch, wenn die Arbeiten nicht flächig ausgeführt worden sind.
Ist das korrekt?
Da er sich bei der Rechnung schon um 2.000 € "geirrt" hatte habe ich kaum Vertrauen in seine Aussage.
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Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, wie Sie die WDVSAbk.-Arbeiten abrechnen sollen, wenn nur ein geringer Teil der Fläche bearbeitet wurde. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:
- VOB/C beachten: Die VOBAbk./C ist maßgeblich für die Abrechnung. Prüfen Sie, ob die ausgeführten Leistungen den vereinbarten entsprechen.
- Aufmaß: Grundlage der Abrechnung ist das tatsächliche Aufmaß der bearbeiteten Flächen. Nur die tatsächlich erbrachten Leistungen dürfen in Rechnung gestellt werden.
- Dokumentation: Halten Sie die ausgeführten Arbeiten und die nicht notwendigen Positionen (Reinigung, Ausgleichsputz) schriftlich fest. Fotos können hilfreich sein.
- Gespräch mit dem Maler: Suchen Sie das Gespräch mit dem Maler, um die Abweichungen zu klären und eine faire Lösung zu finden.
- Prüfung der Rechnung: Vergleichen Sie die Rechnung mit dem Angebot und dem tatsächlichen Aufwand. Achten Sie auf die korrekte Anwendung der VOB.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Abrechnung kann zu Streitigkeiten und finanziellen Verlusten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Rechnung von einem Bausachverständigen oder einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um sicherzustellen, dass sie den VOB-Bestimmungen entspricht.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
- Ein System zur Wärmedämmung von Gebäuden, bestehend aus Dämmplatten, Kleber und Putz. Es verbessert die Energieeffizienz und reduziert Heizkosten.
Verwandte Begriffe: Fassadendämmung, Wärmedämmung, Dämmstoff. - VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Ein Regelwerk für Bauleistungen in Deutschland, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen regelt. Es besteht aus den Teilen A, B und C.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung. - Aufmaß
- Die genaue Messung der ausgeführten Arbeiten, um die Grundlage für die Abrechnung zu schaffen. Es ist wichtig, dass das Aufmaß korrekt und nachvollziehbar ist.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Mengenermittlung, Bauabrechnung. - Ausgleichsputz
- Ein Putz, der verwendet wird, um Unebenheiten auf der Fassade auszugleichen, bevor weitere Schichten aufgetragen werden. Er sorgt für eine ebene Oberfläche.
Verwandte Begriffe: Grundputz, Unterputz, Fassadenputz. - Erdbereich
- Der Bereich eines Gebäudes, der mit dem Erdreich in Berührung kommt. Hier sind besondere Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz zu beachten.
Verwandte Begriffe: Sockelbereich, Perimeterdämmung, Feuchtigkeitssperre. - Abrechnung
- Die Zusammenstellung und Berechnung der erbrachten Leistungen, um den zu zahlenden Betrag zu ermitteln. Sie muss transparent und nachvollziehbar sein.
Verwandte Begriffe: Rechnung, Zahlung, Honorar. - Bausachverständiger
- Eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und bei Streitigkeiten berät. Er kann bei der Prüfung von Rechnungen helfen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauexperte.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet WVDS?
WVDS steht für Wärmedämmverbundsystem. Es handelt sich um eine Bauweise, bei der Dämmplatten auf die Fassade geklebt und anschließend verputzt werden, um die Wärmedämmung des Gebäudes zu verbessern. - Was ist die VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen in Deutschland regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). - Was tun, wenn die Rechnung nicht dem Angebot entspricht?
Vergleichen Sie die Rechnung mit dem Angebot und dem tatsächlichen Aufwand. Klären Sie Abweichungen mit dem Auftragnehmer. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ziehen Sie einen Bausachverständigen oder einen Fachanwalt für Baurecht hinzu. - Wie wird die Fläche bei WDVS-Arbeiten berechnet?
Die Fläche wird in der Regel nach dem tatsächlichen Aufmaß der bearbeiteten Fassadenflächen berechnet. Nicht bearbeitete Flächen dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. - Was ist ein Ausgleichsputz?
Ein Ausgleichsputz dient dazu, Unebenheiten auf der Fassade auszugleichen, bevor das WDVS angebracht wird. Wenn er nicht notwendig ist, darf er nicht berechnet werden. - Was ist bei der Abrechnung im Erdbereich zu beachten?
Im Erdbereich sind besondere Anforderungen an das WDVS zu beachten, z.B. hinsichtlich Feuchtigkeitsschutz. Die Abrechnung muss die tatsächlich ausgeführten Arbeiten im Erdbereich berücksichtigen. - Was mache ich, wenn der Maler auf seiner Rechnung besteht?
Dokumentieren Sie alle Abweichungen und suchen Sie das Gespräch mit dem Maler. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, holen Sie sich rechtlichen Rat. - Kann ich einen Teil der Rechnung zurückhalten?
Sie können einen angemessenen Teil der Rechnung zurückhalten, wenn Sie Mängel festgestellt haben oder die Rechnung nicht korrekt ist. Informieren Sie den Auftragnehmer schriftlich über den Grund des Einbehalts.
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Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Bauherren und Auftragnehmern.
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VOB Abrechnung: Geänderter Einheitspreis bei -90% Leistung!
Bei Einheitspreisvertrag ...
wird erbrachte Masse * Preis abgerechnet. ERBRACHTE unterstreichen.
Allerdings steht dem Bauunternehmer ein geänderter Einheitspreis zu, wenn sich die Kalkulationsgrundlage derart massiv (-90 %) ändert. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).WDVS Abrechnung nach VOBAbk.: Teilflächen korrekt abrechnen
💡 Kernaussagen: Bei der WDVSAbk. Abrechnung nach VOB ist zu beachten, dass sich bei erheblichen Abweichungen der ausgeführten Fläche (hier: -90%) vom Angebotspreis ein geänderter Einheitspreis ergeben kann. Die ursprüngliche Kalkulationsgrundlage des Bauunternehmers ist massiv verändert, was eine Anpassung der Abrechnung rechtfertigt. Es ist entscheidend, die erbrachte Leistung korrekt zu erfassen und mit dem vereinbarten Preis zu verrechnen. Die Abrechnung von Ausgleichsputz und Fassadenreinigung sollte sich nach dem tatsächlichen Aufwand richten.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bei Einheitspreisverträgen, dass eine massive Änderung der Kalkulationsgrundlage (-90% Leistung) zu einem Anspruch auf einen geänderten Einheitspreis führt, wie im Beitrag VOB Abrechnung: Geänderter Einheitspreis bei -90% Leistung! erläutert wird.
💰 Zusatzinfo: Die korrekte Abrechnung von WDVS-Arbeiten nach VOB erfordert eine genaue Erfassung der tatsächlich erbrachten Leistungen. Dies betrifft insbesondere Positionen wie Ausgleichsputz und Reinigung, die oft flächenbezogen angeboten werden. Weichen die tatsächlichen Flächen erheblich ab, muss der Preis entsprechend angepasst werden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die WDVS Rechnung sorgfältig und vergleichen Sie die abgerechneten Flächen mit den tatsächlich ausgeführten Arbeiten. Bei erheblichen Abweichungen sollten Sie das Gespräch mit dem Bauunternehmer suchen und eine Anpassung des Einheitspreises gemäß VOB vereinbaren. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und halten Sie sich an die Vorgaben der VOB.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "WDVS, VOB". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag WDVSAbk. Abrechnung: Sichtfläche statt Rohbaumaße nach VOBAbk./C ist bei Wärmedämmverbundsystemen ( …
- … WDVSAbk.) die Abrechnung nach Sichtfläche und nicht nach Rohbaumaßen gemäß VOBAbk./C …
- … von Wärmedämmarbeiten und der Erstellung des Aufmaßes sollte stets die aktuelle VOBAbk./C DINAbk. 18350 berücksichtigt werden. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen …
- … die Abrechnung entsprechend korrekt durchzuführen. Beachten Sie den Hinweis im Beitrag WDVSAbk. Abrechnung: Sichtfläche statt Rohbaumaße nach VOBAbk./C bezüglich der Abrechnung von …
- … WDVSAbk. nach Sichtfläche. …
- … Wärmedämmung auf Basis der VOBAbk./C DINAbk. 18350 und stellen Sie sicher, dass die Abrechnungsmethode (Rohbaumaße …
- BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - Verputzarbeiten nach VOB 2005: Neue Abrechnungsregeln für Leibungen – Was hat sich geändert?
- … VOBAbk. 2005: Abrechnung von Verputzarbeiten …
- … Abrechnungsregeln für Verputzarbeiten nach VOB 2005 geändert. Alle Leibungen nach Längenmaß abrechnen. Jetzt informieren! …
- … VOBAbk. 2005, Abrechnungsregeln, Leibungen, Aufmaß, Malerarbeiten, Putz …
- … Verputzarbeiten, Abrechnung, Baurecht, VOB …
- … nach VOBAbk. 2005: Neue Abrechnungsregeln für Leibungen – Was hat sich geändert? …
- … auch wenn es der eine oder andere noch gar nicht mitbekommen hat: mit dem Erscheinen des VOB Ergänzungsbands 2005 haben sich die Abrechnungsregeln für Verputzarbeiten geändert. So …
- … geänderte Regel für das Abrechnen von Leibungen geben. Aber auch die VOBAbk. für Verputzarbeiten wird ein weiteres Mal verändert werden: Der Trend geht …
- … Die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wurde im Ergänzungsband 2005 bezüglich der …
- … VOBAbk. …
- … Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die …
- … festlegt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C. Die VOBAbk. soll faire und transparente Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern gewährleisten. …
- … abgerechnet werden. Sie basieren auf Gesetzen, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen. Die VOBAbk. enthält detaillierte Abrechnungsregeln für verschiedene Bauleistungen. …
- … Was bedeutet VOBAbk.?VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Es ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Die VOB besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) …
- … und VOBAbk./C (Technische Baubestimmungen). …
- … Welche Bedeutung hat der VOB Ergänzungsband 2005?Der VOB Ergänzungsband 2005 beinhaltet Änderungen und Ergänzungen …
- … zur VOBAbk., die im Laufe der Zeit notwendig geworden sind. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche der Bauausführung und Abrechnung, darunter auch die Verputzarbeiten. Es ist wichtig, die jeweils aktuelle Fassung der VOB zu berücksichtigen. …
- … erforderlich, um die erbrachten Leistungen korrekt zu erfassen und abzurechnen. Die VOBAbk./C enthält hierzu detaillierte Regelungen. …
- … Länge einer Linie oder Kante. Bei der Abrechnung von Leibungen nach VOBAbk. 2005 ist nun das Längenmaß maßgeblich. …
- … VOBAbk.-Bestimmungen?Die aktuellen VOB-Bestimmungen können beim Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss …
- … Baubestimmungen bezogen werden. Es ist ratsam, stets die aktuelle Fassung der VOBAbk. zu verwenden, um rechtssicher zu arbeiten. …
- … VOB/C: ATV für …
- … Abrechnung von Fensterlaibungen nach VOBAbk.Spezifische Regelungen für die Abrechnung von Fensterlaibungen. …
- … VOBAbk. 2005: Vertragsrecht bei geänderten Aufmaßbestimmungen …
- … Abrechnungsregeln: Neue VOB C-Vorschriften für WDVSAbk. …
- … neue C angeraten. So gibt es jetzt bsplw. auch Vorschriften zu WDVSAbk. ... …
- … VOBAbk. 2005: Abrechnung von Leibungen bei Verputzarbeiten …
- … Abrechnungsregeln für Verputzarbeiten nach VOBAbk. 2005 haben sich geändert. Leibungen werden nun nach Längenmaß abgerechnet, unabhängig von der Größe der Öffnung. Verträge, die vor Inkrafttreten der neuen DINAbk. geschlossen wurden, können zu unterschiedlichen Aufmaßbestimmungen führen. Die neue VOB C enthält zusätzliche Vorschriften, beispielsweise für WDVSAbk.. …
- … Beachten Sie den Beitrag VOBAbk. 2005: Vertragsrecht bei geänderten Aufmaßbestimmungen bezüglich der Gültigkeit alter Aufmaßbestimmungen bei bestehenden Verträgen. Hier kann es zu unterschiedlichen Auslegungen kommen, insbesondere wenn das Werk nach aktuellem Stand der Technik abgenommen werden muss. …
- … 🔧 Zusatzinfo: Neben den Abrechnungsregeln für Leibungen wurden auch andere Vorschriften in der VOB C geändert, wie im Beitrag Abrechnungsregeln: Neue VOB C-Vorschriften für …
- … WDVSAbk. erwähnt. Ein Blick in die aktuelle VOBAbk. C ist daher unerlässlich, …
- … Ihrem Auftraggeber. Informieren Sie sich umfassend über die Änderungen in der VOBAbk. C, um korrekte Verputzarbeiten und Abrechnungen sicherzustellen. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung mit Solarunterstützung: Konfiguration, Dimensionierung & Wirtschaftlichkeit?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Rechnung höher als Angebot: Was tun bei 20% Überschreitung der Auftragssumme?
- … Wie verhält sich hier die VOBAbk.? …
- … Ist die VOBAbk. denn wirksam vereinbart und damit Vertragsbestandteil? Wir hatten (haben) in allen …
- … VOBAbk./B-Abweichung: 10% Toleranz bei Auftragssumme? …
- … Was passiert denn, wenn es nach VOB Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht …
- … VOBAbk./B unwirksam: Stundenlohnvertrag als Kostenfalle? …
- … VOB nicht wirksam vereinbart …
- … recht deutlich, dass Sie die VOBAbk./B nicht kennen. Da Ihnen diese anscheinend nicht ausgehändigt wurde und Sie offensichtlich im Bauwesen nicht bewandert sind, dürfte die VOB/B nicht Vertragsbestandteil geworden sein. …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/VOBAbk._Teil_B.html …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/vob.html …
- … VOBAbk./B-Abweichung: 10% Toleranz bei Auftragssumme? …
- … Was passiert denn, wenn es nach VOB Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht …
- … ein Pauschalpreis vereinbart oder ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt? Die Wirksamkeit der VOBAbk./B ist ebenfalls entscheidend, da sie Regelungen zur Kostenabweichung enthält. Ein …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag VOBAbk./B unwirksam: Stundenlohnvertrag als Kostenfalle? wird darauf hingewiesen, dass eine fehlende Aushändigung der VOB/B dazu führen kann, dass diese nicht Vertragsbestandteil wird. Dies …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Vertrag auf die Gültigkeit der VOBAbk./B und die Art der Preisvereinbarung (Pauschalpreis vs. Stundenlohn). Bei Unklarheiten …
- … Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Weitere Informationen zur VOBAbk./B-Abweichung finden Sie im Beitrag VOB/B-Abweichung: 10% Toleranz bei Auftragssumme …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung & Solarthermie Kombi: Kosten, Angebote & Einsparpotenziale für Altbau?
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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