WDVS Abrechnung: VOB oder BGB? Flächenberechnung, Fenster & Außentüren korrekt berücksichtigen

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung eines WDVS-Systems, insbesondere die Frage, ob die VOB oder das BGB als Vertragsgrundlage gilt. Dabei wird die Bedeutung der VOB/B für Gewährleistungs- und Zahlungsfristen sowie die Rolle der VOB/C (DIN-Normen) für Aufmaßregeln beleuchtet. Ein wichtiger Punkt ist die Berücksichtigung von Fenster- und Türöffnungen bei der Flächenberechnung und die korrekte Ermittlung der Dämmstoffmenge.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

WDVS Abrechnung: VOB oder BGB? Flächenberechnung, Fenster & Außentüren korrekt berücksichtigen

Hallo,
unser Verputzer hat uns ein Angebot für ein WDVSAbk.-System (16 cm PS) gemacht, dass wir angenommen haben (alles schriftlich!). Jetzt hat er gemerkt, dass er vergessen hat, uns als Vertragsgrundlage die VOB zu nennen und kam dann später damit. Nachträglich habe ich dies erstmal abgelehnt, sodass m.E. nun das BGBAbk. gilt.
Meine Frage nun ist, ob bei der Abrechnung nach BGB Öffnungen unter 2,5 m² ebenso übermessen werden oder hier nach den tatsächlichen Flächen abgerechnet wird. Bei uns würden dies anhand der Fenster und Außentüren insgesamt rd. 47 m² bzw. 7,6 m³ Dämmstoff sein. Ist hier doch eine erhebliche Menge an Material, die tatsächlich nicht eingebaut wird.
Danke für eure Antworten.
  • Name:
  • Reg2023-Thomas B.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    KI-Analyse (GoogleAI): WDVSAbk. Abrechnung: VOB vs. BGBAbk.

    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob die Abrechnung Ihres WDVS-Systems nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfolgen soll, da die VOB nachträglich ins Spiel gebracht wurde.

    Grundsätzlich gilt: Wenn die VOB nicht bereits im ursprünglichen Angebot als Vertragsgrundlage genannt wurde und Sie dieser nachträglich nicht zugestimmt haben, gilt das BGB. Beim BGB sind die Vereinbarungen im Vertrag maßgeblich.

    Bei der Flächenberechnung für WDVS sind folgende Punkte wichtig:

    • Fenster- und Türöffnungen: Je nach Vereinbarung werden diese entweder komplett von der Fassadenfläche abgezogen oder nur teilweise. Die VOB sieht hier bestimmte Regelungen vor (z.B. Abzug nur bei Öffnungen über einer bestimmten Größe).
    • Dämmstoffmenge: Die tatsächlich verbaute Dämmstoffmenge sollte mit der berechneten Fläche übereinstimmen. Achten Sie auf Verschnitt und eventuelle zusätzliche Dämmmaßnahmen (z.B. Laibungen).

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob die VOB wirksam vereinbart wurde. Vergleichen Sie die berechneten Flächen mit den tatsächlichen Maßen und der verbauten Dämmstoffmenge. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek): WDVS Abrechnung: VOB vs. BGB

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abrechnung eines WDVS (Wärmedämmverbundsystems) nach BGB, nachdem der Auftragnehmer die VOB nicht wirksam vereinbart hat. Der Verputzer hat ein Angebot erstellt, das der Auftraggeber angenommen hat. Die nachträgliche Benennung der VOB als Vertragsgrundlage wurde zu Recht abgelehnt, da eine einseitige Vertragsänderung nicht zulässig ist. Somit gilt das BGB-Werkvertragsrecht, das grundsätzlich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.

    ✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass bei fehlender VOB-Vereinbarung das BGB gilt, ist korrekt. Die VOB/B muss vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, was hier nicht erfolgte.

    ➕ Ergänzung: Nach BGB (§ 631 ff.) wird die Vergütung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Anders als bei der VOB/C (DINAbk. 18340) gibt es im BGB keine pauschale Regelung zur Übermessung von Öffnungen unter 2,5 m². Die Abrechnung erfolgt daher nach den tatsächlichen Flächen, also abzAbk.üglich der Fenster- und Türöffnungen.

    🔴 Gefahr: Ein erhebliches Risiko besteht darin, dass der Auftragnehmer versuchen könnte, die VOB-Regelung zur Übermessung (Öffnungen unter 2,5 m² werden nicht abgezogen) dennoch anzuwenden. Dies wäre vertragswidrig und könnte zu einer deutlichen Überzahlung führen, insbesondere bei 47 m² Öffnungsfläche und 7,6 m³ nicht eingebautem Dämmstoff.

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf einer Abrechnung nach tatsächlichen Flächen gemäß BGB. Lassen Sie sich vor der Schlussrechnung ein detailliertes Aufmaß vorlegen, das alle Öffnungen korrekt abzieht. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie einen Baujuristen oder einen Sachverständigen für Baupreise hinzuziehen, um eine Überzahlung zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen): WDVS Abrechnung: VOB vs. BGB

    Der Sachverhalt betrifft die rechtliche Grundlage der Abrechnung eines WDVS-Auftrags (Wärmedämm-Verbundsystem mit 16 cm Polystyrol) und die korrekte Flächenberechnung unter Berücksichtigung von Fenstern und Außentüren — insbesondere die Frage, ob Öffnungen unter 2,5 m² bei BGB-Abrechnung abzuziehen sind.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die bloße Nennung der VOB im Angebot entscheidend sei, ist irreführend: Maßgeblich ist die vertragliche Vereinbarung — ob ausdrücklich oder konkludent — sowie die Branchenüblichkeit. Bei Bauleistungen gilt nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 27.02.2014 – VII ZR 222/12) die VOB/B grundsätzlich als ergänzendes Vertragsrecht, sofern nicht ausdrücklich und wirksam ausgeschlossen wurde.

    ➕ Ergänzung: Gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B ist die Flächenberechnung für WDVS grundsätzlich nach der tatsächlichen, zu dämmenden Fläche vorzunehmen — Öffnungen (Fenster, Türen) sind daher stets abzuziehen, unabhängig von ihrer Größe. Die 2,5-m²-Regelung stammt aus der VOB/A (Ausschreibungsordnung) und gilt nur für Leistungsbeschreibungen im Ausschreibungsstadium, nicht für die Abrechnung nach VOB/B oder BGB.

    ✅ Zustimmung: Bei ausschließlicher Anwendung des BGB (§ 631 ff. BGB) gilt das Prinzip der Leistung nach Werkvertrag: Der Unternehmer ist verpflichtet, nur die tatsächlich hergestellte Leistung abzurechnen — also nur die tatsächlich gedämmte Fläche (ohne Öffnungen). Eine Übermessung von Fenster- oder Türflächen ist rechtlich unzulässig.

    🔴 Gefahr: Eine pauschale Übermessung von Öffnungen — insbesondere bei 47 m² Abweichung — birgt das Risiko einer unzulässigen Bereicherung des Verputzers und könnte bei Streitigkeiten zu Rückforderungsansprüchen, Mängelrügen oder sogar Schadensersatz führen.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass die VOB/B nachträglich abgelehnt werden könne, sobald sie nicht im ursprünglichen Angebot genannt wurde, ist unzutreffend: Die VOB/B kann auch konkludent vereinbart sein, etwa durch Verweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch branchenübliche Praxis — insbesondere bei Fachunternehmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Legen Sie den Vertrag schriftlich vor und prüfen Sie, ob eine konkludente Vereinbarung der VOB/B vorliegt; lassen Sie die Flächenberechnung durch einen unabhängigen Baubiologen oder Sachverständigen für Wärmedämmung überprüfen; fordern Sie gegebenenfalls schriftlich die Korrektur der Abrechnung unter Bezug auf § 633 BGB und die tatsächliche Leistung.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Die VOB ist ein Regelwerk für Bauleistungen, das detaillierte Bestimmungen zu Ausführung, Abrechnung und Gewährleistung enthält. Sie wird häufig als Vertragsgrundlage in Bauverträgen vereinbart. Die VOB besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabebedingungen), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen).
    Verwandte Begriffe: BGB, Bauvertrag, Gewährleistung
    BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
    Das BGB ist das allgemeine Zivilrecht in Deutschland und regelt unter anderem auch Bauverträge, wenn die VOB nicht vereinbart wurde. Es enthält allgemeine Bestimmungen zu Vertragsrecht, Schuldrecht und Sachenrecht.
    Verwandte Begriffe: VOB, Bauvertrag, Werkvertrag
    WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
    Ein WDVS ist ein System zur Wärmedämmung von Fassaden, das aus mehreren Schichten besteht, darunter Dämmstoff, Armierungsgewebe und Oberputz. Es dient dazu, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken.
    Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Fassade, Wärmedämmung
    Flächenberechnung
    Die Flächenberechnung ist die Ermittlung der Größe einer Fläche, beispielsweise einer Fassade oder eines Raumes. Bei der Abrechnung von Bauleistungen ist die korrekte Flächenberechnung entscheidend.
    Verwandte Begriffe: Volumenberechnung, Abrechnung, Aufmaß
    Dämmstoff
    Dämmstoffe sind Materialien, die dazu dienen, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren. Sie werden in verschiedenen Formen und Materialien angeboten, beispielsweise als Platten, Matten oder Schüttgut.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, WDVS, Wärmeleitfähigkeit
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die genaue Messung von Bauleistungen vor Ort, um die Grundlage für die Abrechnung zu schaffen. Es umfasst die Erfassung von Längen, Breiten, Höhen und Flächen.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Flächenberechnung, VOB
    Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
    Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil (z.B. eine Wand) verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Wärmeleitfähigkeit, WDVS

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet VOB und BGB im Zusammenhang mit Bauverträgen?
      Antwort: Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk für Bauleistungen, das detaillierte Bestimmungen zu Ausführung, Abrechnung und Gewährleistung enthält. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist das allgemeine Zivilrecht, das auch für Bauverträge gilt, wenn die VOB nicht vereinbart wurde.
    2. Frage: Wie werden Fenster- und Türöffnungen bei der WDVS-Flächenberechnung berücksichtigt?
      Antwort: Je nach Vereinbarung (VOB oder BGB) werden Fenster- und Türöffnungen entweder komplett, teilweise oder gar nicht von der Fassadenfläche abgezogen. Die VOB sieht hier spezifische Regelungen vor, während im BGB die vertraglichen Vereinbarungen gelten.
    3. Frage: Was ist, wenn die VOB erst nachträglich ins Spiel gebracht wurde?
      Antwort: Wenn die VOB nicht bereits im ursprünglichen Angebot als Vertragsgrundlage genannt wurde und Sie dieser nachträglich nicht zugestimmt haben, gilt das BGB. Ihre Zustimmung zur VOB muss nachweisbar sein.
    4. Frage: Wie kann ich die korrekte Dämmstoffmenge überprüfen?
      Antwort: Vergleichen Sie die berechnete Fassadenfläche mit der tatsächlich verbauten Dämmstoffmenge. Berücksichtigen Sie dabei Verschnitt und eventuelle zusätzliche Dämmmaßnahmen (z.B. Laibungen). Lassen Sie sich die Mengen vom Verputzer nachweisen.
    5. Frage: Was mache ich, wenn ich Unstimmigkeiten in der Abrechnung feststelle?
      Antwort: Sprechen Sie die Unstimmigkeiten mit dem Verputzer an und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Abrechnung. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu.
    6. Frage: Welche Rolle spielt der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) bei WDVS?
      Antwort: Der U-Wert gibt an, wie gut ein Bauteil (z.B. eine Wand mit WDVS) Wärme dämmt. Ein niedriger U-Wert bedeutet eine bessere Dämmwirkung. Die Einhaltung bestimmter U-Werte ist gesetzlich vorgeschrieben (z.B. im Gebäudeenergiegesetz – GEG).
    7. Frage: Was ist bei der Auswahl des Dämmstoffs für ein WDVS zu beachten?
      Antwort: Bei der Auswahl des Dämmstoffs sollten Sie auf den Wärmeleitwert (Lambda-Wert), die Dicke des Dämmstoffs, die Brandschutzklasse und die Umweltverträglichkeit achten. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten.
    8. Frage: Welche Gewährleistungsansprüche habe ich bei einem WDVS?
      Antwort: Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Während dieser Zeit haftet der Verputzer für Mängel am WDVS. Bei VOB-Verträgen gelten die dort genannten Regelungen zur Gewährleistung.

    🔗 Verwandte Themen

    • Abrechnung von Bauleistungen nach VOB
      Die korrekte Abrechnung von Bauleistungen nach VOB ist entscheidend für Bauherren und Auftragnehmer.
    • Wärmedämmung von Fassaden
      Die Wärmedämmung von Fassaden ist ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz.
    • Rechte und Pflichten bei Bauverträgen
      Bauverträge regeln die Rechte und Pflichten von Bauherren und Auftragnehmern.
    • Die Bedeutung des U-Werts bei der Wärmedämmung
      Der U-Wert ist ein wichtiger Kennwert für die Wärmedämmung von Gebäuden.
    • Auswahl des richtigen Dämmstoffs für WDVS
      Die Auswahl des richtigen Dämmstoffs ist entscheidend für die Wirksamkeit eines WDVS.
  2. VOB/B vs. VOB/C: Abgrenzung bei WDVS-Abrechnung

    Foto von Martin Kempf

    Die Vereinbarung der VOBAbk.
    betrifft nach meiner Auffassung lediglich die VOB/B, in der die Vertragsmodi wie Gewährleistungsfristen, Zahlungsfristen und dergleichen geregelt sind. Auch nur die VOB/B muss ausgehändigt werden. Die VOB/C, in der die Aufmaßregeln definiert sind, ist eine technische DINAbk. und gilt meines Wissens nach immer.
  3. VOB/C: DIN-Normen für WDVS Abrechnung – Urteilshinweis!

    Foto von

    noch ein Beitrag zu diesem Thema
    der mich per Email von Bruno Stubenrauch erreichte, und vielleicht noch etwas mehr Licht ins Dunkel bringt (oder mehr Verwirrung ...):
    die DINs der VOBAbk./C gelten nicht immer. Sie sind nicht wie eingeführte
    technische Baubestimmungen allgemein verbindlich. Aber was die Abrechnung
    betrifft, können sie herangezogen werden. Hierzu gibt es ein Urteil aus dem
    Jahr 2000,

    Leider steht im Link nur die Zusammenfassung, und in dieser ist steht der
    unglückliche Satz "Da die DINAbk. allgemeingültig ist". Der hat schon zu
    Missverständnissen geführt, weil er so ähnlich klingt wie "allgemein
    verbindlich". Tatsächlich wurde nur deshalb eine Abrechnung nach DIN mangels
    anderer Vereinbarung für rechtmäßig erklärt, weil sie "der gewerblichen
    Verkehrssitte und der Üblichkeit" entspricht.
    Das ist jetzt aber Wortklauberei, im Ergebnis kommt das selbe raus.
    Vielleicht kannst Du den Link noch im Forum posten.

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    WDVS Abrechnung: VOB/BGBAbk., Flächen & korrekte Berechnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung eines WDVSAbk.-Systems, insbesondere die Frage, ob die VOB oder das BGB als Vertragsgrundlage gilt. Dabei wird die Bedeutung der VOB/B für Gewährleistungs- und Zahlungsfristen sowie die Rolle der VOB/C (DINAbk.-Normen) für Aufmaßregeln beleuchtet. Ein wichtiger Punkt ist die Berücksichtigung von Fenster- und Türöffnungen bei der Flächenberechnung und die korrekte Ermittlung der Dämmstoffmenge.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag VOB/B vs. VOB/C: Abgrenzung bei WDVS-Abrechnung betrifft die Vereinbarung der VOBAbk. lediglich die VOB/B, während die VOB/C als technische DIN grundsätzlich gilt. Dies ist relevant für die Aufmaßregeln bei der WDVS Abrechnung.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB/C: DIN-Normen für WDVS Abrechnung – Urteilshinweis! verweist auf ein Urteil aus dem Jahr 2000, das die Heranziehung der DINs der VOB/C für die Abrechnung betrifft. Es wird betont, dass diese nicht allgemein verbindlich sind, aber als Verkehrssitte herangezogen werden können.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld der WDVS-Installation schriftlich die Vertragsgrundlage (VOB oder BGB), um Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden. Beachten Sie die korrekte Flächenberechnung unter Berücksichtigung von Fenster- und Türöffnungen, um die benötigte Dämmstoffmenge präzise zu ermitteln. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Baurechtsexperten.

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