Wanddurchbruch Eigentumswohnung: Bauantrag, Statik & Kosten in Hamburg?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Ein Wanddurchbruch in einer Eigentumswohnung erfordert in Hamburg die Prüfung der Statik und möglicherweise einen Bauantrag. Die Zusammenlegung von Wohnungen kann baurechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und die Abgeschlossenheitserklärung. Es ist ratsam, frühzeitig einen Fachmann (Architekt, Statiker) hinzuzuziehen und die Bauprüfabteilung in Hamburg zu kontaktieren.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Wanddurchbruch Eigentumswohnung: Bauantrag, Statik & Kosten in Hamburg?

Hallo,
wir haben vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung gekauft, mit dem nachwuchs ist sie nun zu klein und die Nachbarwohnung steht gerade leer. Wir würden sie gern kaufen und müssten dazu einen ca. 1,50 m breiten Wanddurchbruch schaffen, um beide Wohnungen zu verbinden. unsere Wohnung ist im eg, in allen Wohnungen über uns befindet sich an dieser Stelle eine Tür, weshalb wir vermuten, dass die Wand nicht tragend ist.
müssen wir für diese bescheidene Maßnahme einen Bauantrag stellen (wir wohnen in Hamburg)?
wenn ja, was kostet das?
und was kostet der Statiker und alles drum und dran?
danke für schnelle Tipps! die Zinsen steigen jeden Tag und wir wollen natürlich nur kaufen, wenn der Durchbruch kein Problem darstellt!
eure schreibmama
  • Name:
  • schreibmama
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Statische Prüfung durch einen staatlich anerkannten Tragwerksplaner vor jeglichem Kaufvertrag oder baulichem Eingriff zwingend erforderlich – pauschale Annahmen zur Nichttragfähigkeit (z. B. wegen Türen in oberen Geschossen) sind hochriskant und fachlich unzulässig.

    🔴 KRITISCH: Der Wanddurchbruch betrifft Gemeinschaftseigentum – ohne schriftliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (gemäß § 22 WEGAbk.) sowie Baugenehmigung oder zumindest einer geprüften Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht Hamburg ist jede Durchführung rechtswidrig und gefährdet die Standsicherheit.

    ⚠️ WICHTIG: Brandschutz- und Schallschutzfunktionen der Wand müssen vorab geprüft werden – Entfernung ohne Ersatzmaßnahme ist bei nachgewiesenem Feuerwiderstand (z. B. REI 90) grundsätzlich unzulässig.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Situation wie folgt: Ein Wanddurchbruch zwischen zwei Eigentumswohnungen ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine sorgfältige Planung und Genehmigung.

    🔴 Gefahr: Ein ungenehmigter oder unsachgemäß ausgeführter Wanddurchbruch kann die Statik des Gebäudes gefährden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Prüfung der Teilungserklärung: Klären Sie, ob die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft den geplanten Durchbruch erlaubt.
    • Bauantrag: In den meisten Fällen ist ein Bauantrag erforderlich. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt in Hamburg über die genauen Bestimmungen.
    • Statiker: Beauftragen Sie einen Statiker, um die Tragfähigkeit der Wand zu prüfen und die notwendigen Berechnungen für den Durchbruch zu erstellen.
    • Eigentümergemeinschaft: Holen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein, da der Durchbruch das Gemeinschaftseigentum betrifft.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Architekten oder Bauingenieur in Hamburg, der Erfahrung mit solchen Projekten hat, um Sie bei der Planung und Umsetzung zu unterstützen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den geplanten Wanddurchbruch zwischen zwei Eigentumswohnungen in Hamburg. Die Annahme, dass die Wand nicht tragend sei, da sich in den darüberliegenden Wohnungen eine Tür befindet, ist fachlich nicht haltbar und stellt ein erhebliches Risiko dar. Die Lastabtragung kann sich durch die Türöffnung in den oberen Geschossen grundlegend ändern, sodass die Wand im Erdgeschoss durchaus tragende Funktion haben kann.

    🔴 Gefahr: Die eigenständige Beurteilung der Statik durch Laien ist hochriskant. Ein Einsturz oder schwere Gebäudeschäden sind bei einem falschen Durchbruch möglich. Zudem wird die rechtliche Dimension unterschätzt: Ein Wanddurchbruch in einer Eigentumswohnung erfordert zwingend die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG), da es sich um einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum handelt.

    ➕ Ergänzung: In Hamburg ist ein Bauantrag für einen Wanddurchbruch in der Regel erforderlich, sofern die Standsicherheit betroffen ist. Die Kosten für einen Statiker belaufen sich auf etwa 1.000 bis 2.500 Euro, die Bauantragsgebühren auf 500 bis 1.500 Euro. Hinzu kommen Kosten für die WEG-Zustimmung und mögliche Ausführungsarbeiten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen staatlich anerkannten Tragwerksplaner mit der Begutachtung der Wand. Holen Sie vor dem Kauf der Nachbarwohnung eine schriftliche Bestätigung der Statik und klären Sie die Genehmigungsfähigkeit mit dem zuständigen Bauamt in Hamburg. Zudem muss die Eigentümerversammlung dem Durchbruch zustimmen. Ohne diese Schritte ist vom Kauf dringend abzuraten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Ein Wanddurchbruch zur Verbindung zweier Eigentumswohnungen stellt eine bauliche Veränderung dar, die grundsätzlich baurechtliche, statische und eigentumsrechtliche Prüfungen erfordert – unabhängig von der vermuteten Nichttragfähigkeit der Wand.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, eine Wand sei nicht tragend, allein weil darüber Türen angeordnet sind, ist fachlich unzulässig und hochgradig gefährlich – auch nichttragende Wände können raumabschließende, schall- oder brandschutztechnische Funktionen erfüllen, deren Entfernung ohne Genehmigung und fachliche Abklärung rechtliche, sicherheitstechnische und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

    ⚠️ Korrektur: In Hamburg ist für nahezu alle baulichen Veränderungen im Bestand – insbesondere bei Durchbrüchen in Geschossdecken oder Wänden – eine Baugenehmigung oder zumindest eine Bauvoranfrage erforderlich; die Ausnahme 'ohne Genehmigung' gilt nur für sehr geringfügige Maßnahmen, die hier nicht vorliegen.

    ➕ Ergänzung: Neben der Baugenehmigung müssen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (gemäß § 22 WEG) sowie ggf. die Zustimmung des Verkäufers der Nachbarwohnung eingeholt werden; zudem ist zu prüfen, ob die Wand brandschutztechnisch trennend wirkt (z. B. Feuerwiderstandsklasse REI 90), was eine Entfernung ohne Ersatzmaßnahme grundsätzlich ausschließt.

    ✅ Zustimmung: Die Einbeziehung eines Statikers ist zwingend erforderlich – auch bei vermeintlich nichttragenden Wänden – um die statische Gesamtwirkung, mögliche Lastumlagerungen und die Auswirkung auf benachbarte Bauteile zu bewerten; eine pauschale Aussage zur Tragfähigkeit ist ohne Bauplanunterlagen und Vor-Ort-Prüfung nicht möglich.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten für ein statisches Gutachten liegen in Hamburg typischerweise zwischen 800 und 2.500 €, die Bauantragsgebühr bei der Bauaufsicht beträgt ca. 0,5–1,5 % der Baukosten (mindestens ca. 300–600 €), zuzüglich Planungskosten für Architekt oder Ingenieur.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor jeglichem Kaufvertrag oder baulichem Eingriff einen zertifizierten Bauingenieur oder Statiker für eine Vor-Ort-Prüfung und eine baurechtlich geprüfte Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsicht Hamburg – erst danach darf der Kauf der Nachbarwohnung verbindlich vereinbart werden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Eine statische Prüfung durch einen Fachmann ist zwingend erforderlich – auch bei vermeintlich nichttragenden Wänden.
    • Alle drei bestätigen: Ein Bauantrag (oder zumindest Bauvoranfrage) ist in Hamburg in der Regel erforderlich; „ohne Genehmigung“ gilt nur für geringfügige Maßnahmen, die hier nicht vorliegen.
    • Alle drei betonen: Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG) ist rechtlich zwingend, da es sich um einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum handelt.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI spricht allgemein von „Bauantrag“, während DeepSeek und Qwen präzisieren: In Einzelfällen reicht ggf. eine Bauvoranfrage – aber nur, wenn die Bauaufsicht diese ausdrücklich anerkennt; eine pauschale Entlastung vom Antrag besteht nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek nennt konkrete Kostenrahmen (Statik: 1.000–2.500 €; Bauantrag: 500–1.500 €); Qwen ergänzt diese mit weiteren Detaills (z. B. 0,5–1,5 % der Baukosten für Gebühr) und verweist auf brandschutztechnische Prüfpflichten (REI 90), die GoogleAI nicht erwähnt.
    • Qwen und DeepSeek heben hervor, dass die Annahme „nichttragend wegen Türen darüber“ fachlich falsch und hochriskant ist – GoogleAI erwähnt diesen Irrtum nicht explizit.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert die Handlungsempfehlung als Unterstützung „bei Planung und Umsetzung“ nach dem Kauf; DeepSeek und Qwen fordern dagegen eindeutig: kein verbindlicher Kaufvertrag vor Vorliegen schriftlicher Statik-Bestätigung und Genehmigungsfähigkeit. Die sicherere Einschätzung (Vorsichtsprinzip) folgt DeepSeek/Qwen.

    👉 Empfehlung: Der Kauf der Nachbarwohnung darf erst nach schriftlicher Bestätigung des Tragwerksplaners und positiver Rückmeldung der Bauaufsicht Hamburg (Bauvoranfrage) erfolgen – dies ist die eindeutige, sicherheitsorientierte Linie von DeepSeek und Qwen und wird von GoogleAI nicht widersprochen, aber auch nicht ausreichend betont.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Statische Prüfung durch Fachmann ✅ Konsens Alle drei KI-Modelle verlangen zwingend eine Vor-Ort-Prüfung durch einen staatlich anerkannten Tragwerksplaner – auch bei vermeintlich nichttragenden Wänden. Annahmen anhand oberer Türöffnungen sind unzulässig.
    Baugenehmigung / Bauvoranfrage ✅ Konsens Ein Bauantrag oder zumindest eine förmliche Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht Hamburg ist erforderlich. Die Ausnahme „ohne Genehmigung“ gilt nicht für Wanddurchbrüche.
    Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ✅ Konsens Muss schriftlich vor Durchführung eingeholt werden (§ 22 WEG). Ohne Zustimmung ist der Eingriff rechtswidrig.
    Brandschutz- und Schallschutzprüfung ⚠️ Abwägung GoogleAI erwähnt keine brandschutzrechtliche Dimension. DeepSeek und Qwen heben hervor, dass die Wand brandschutztechnisch trennend wirken kann – dies macht eine Prüfung zwingend erforderlich (Qwen: REI 90-Ausweis). Da Brandschutz eine zwingende Sicherheitsanforderung ist, gilt: Prüfung ist erforderlich.
    Zeitlicher Ablauf: Kauf vor oder nach Prüfung? ❌ Widerspruch GoogleAI sieht den Architekten als Planungs- und Umsetzungshelfer nach Kauf vor. DeepSeek und Qwen fordern konsequent: Kein verbindlicher Kaufvertrag vor positiver Rückmeldung von Statiker und Bauaufsicht. Die sicherere, haftungsminimierende Linie ist die von DeepSeek/Qwen.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Vertragsabschluss für die Nachbarwohnung darf erst nach schriftlicher Bestätigung der statischen Unbedenklichkeit, positiver Bauvoranfrage oder Baugenehmigung sowie vorliegender Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erfolgen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Statikfehler durch Laienannahme („Tür oben = nichttragend“) Strukturelle Instabilität, möglicher Einsturz, Schadensersatzansprüche, Haftung für Personenschäden
    🔴 Risiko Fehlende WEG-Zustimmung Rechtswidriger Eingriff, Unterlassungsanspruch durch andere Eigentümer, Rückbauzwang, Schadensersatz
    🔴 Risiko Unerkannter Brandschutzanspruch (z. B. REI 90) Unzulässige Entfernung ohne Ersatz, Gefährdung von Leben und Gesundheit, Ordnungswidrigkeit, Zwangsrückbau
    🔴 Risiko Fehlende oder unzureichende Baugenehmigung Verwaltungsrechtliche Sanktionen (Bußgeld), Baustopp, Rückbauverfügung, Wertminderung der Immobilie
    🔴 Risiko Kaufvertrag vor Klärung der Genehmigungsfähigkeit Vertraglich gebundener Kauf bei späterem Ausschluss der Realisierung → wirtschaftlicher Verlust, Rechtsstreit
    ✅ Chance Wertsteigerung durch funktionale Neugestaltung (offene Grundrisslösung) Erhöhte Wohnqualität, bessere Vermarktbarkeit, steigender Immobilienwert bei fachgerechter Umsetzung
    ✅ Chance Einheitliche Planung und Ausführung mit Genehmigungsvorlauf Reibungslose Abstimmung mit Bauaufsicht, WEG und Statiker; Vermeidung von Doppelplanungen und Nachbesserungen
    ✅ Chance Professionelle Brandschutz- und Schallschutzoptimierung im Zuge des Durchbruchs Modernere, sicherere und komfortablere Trennung (z. B. schallgedämmte Raumtür statt Wand), gesetzliche Anforderungen langfristig erfüllt
    ✅ Chance Zusammenlegung von Verwaltungsaufwand (z. B. eine Heizung, ein Hausgeldkonto) Kosteneinsparungen bei Betriebskosten und Verwaltung, vereinfachte Abrechnung
    ✅ Chance Langfristige Planungssicherheit durch frühzeitige Klärung aller Voraussetzungen Vermeidung von Überraschungen, transparente Kostenkalkulation, fundierte Entscheidung vor Kaufvertrag

    Orientierungshilfen

    1. Statik-Begutachtung vor Kaufvertrag: Beauftragen Sie noch vor verbindlichem Vertragsabschluss einen staatlich anerkannten Tragwerksplaner für eine Vor-Ort-Prüfung – inkl. brandschutztechnischer und schalltechnischer Einordnung der Wand.
    2. Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht Hamburg einreichen: Reichen Sie gemeinsam mit dem Statikgutachten eine förmliche Bauvoranfrage ein, um klare Rechtssicherheit zur Genehmigungsfähigkeit zu erhalten.
    3. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen: Beantragen Sie schriftlich die Zustimmung gemäß § 22 WEG – mit Vorlage des Statikgutachtens und der Bauvoranfrage – und lassen Sie diese notariell beglaubigen.
    4. Prüfung der Teilungserklärung und Grundbuch: Prüfen Sie gemeinsam mit einem Fachanwalt für WEG-Recht, ob die Wand als Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum ausgewiesen ist und ob Sonderregelungen bestehen.
    5. Kostenplanung mit Puffer: Rechnen Sie mit Gesamtkosten von mindestens 3.500–6.000 € (Statikgutachten 800–2.500 €, Bauantrag/Bauvoranfrage 500–1.500 €, Planung 1.000–2.000 €, Ausführung ab 3.000 €) – inkl. Puffer für Brandschutz-Ersatzmaßnahmen.
    6. Dokumentensicherung: Sammeln Sie alle Unterlagen (Teilungserklärung, Grundbuchauszug, Baupläne aus dem Archiv der Bauaufsicht, Protokolle der WEG-Versammlung) und bewahren Sie sie digital und physisch auf.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formelles Verfahren, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Standsicherheit von Bauwerken befasst. Sie untersucht die Kräfte und Spannungen, die auf ein Bauwerk wirken, und stellt sicher, dass es diesen Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Lastabtragung, Baustatik
    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt und die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer regelt. Sie legt fest, welche Bereiche zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
    Tragende Wand
    Eine tragende Wand ist eine Wand, die die Lasten des Gebäudes (z.B. Decken, Dach) aufnimmt und an das Fundament weiterleitet. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Statik des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Lastabtragung, Statik, Mauerwerk
    Eigentümergemeinschaft
    Die Eigentümergemeinschaft besteht aus allen Eigentümern einer Wohnanlage. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum und trifft Entscheidungen über Angelegenheiten, die alle Eigentümer betreffen.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Gemeinschaftseigentum, Verwalter
    Sondereigentum
    Sondereigentum bezeichnet den Teil einer Immobilie, der im alleinigen Eigentum eines Eigentümers steht, beispielsweise eine Wohnung. Der Eigentümer kann mit seinem Sondereigentum grundsätzlich frei verfahren, muss aber die Rechte der anderen Eigentümer beachten.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile einer Immobilie, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen, beispielsweise das Treppenhaus, das Dach oder die Fassade. Es wird von der Eigentümergemeinschaft verwaltet.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Sondereigentum, Teilungserklärung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich für einen Wanddurchbruch zwischen zwei Eigentumswohnungen einen Bauantrag?
      Ja, in den meisten Fällen ist ein Bauantrag erforderlich, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, die die Statik des Gebäudes beeinflussen kann. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt über die genauen Bestimmungen.
    2. Was ist eine Teilungserklärung und warum ist sie wichtig?
      Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen und legt fest, welche Bereiche zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören. Sie ist wichtig, um zu klären, ob der geplante Wanddurchbruch zulässig ist.
    3. Warum muss ein Statiker hinzugezogen werden?
      Ein Statiker berechnet die Tragfähigkeit der Wand und stellt sicher, dass der Durchbruch die Statik des Gebäudes nicht gefährdet. Er erstellt die notwendigen Berechnungen und Pläne für den Bauantrag.
    4. Was ist, wenn die Wand tragend ist?
      Wenn die Wand tragend ist, sind besondere Maßnahmen erforderlich, um die Lastabtragung sicherzustellen. Dies kann beispielsweise durch den Einbau von Stahlträgern erfolgen. Die genauen Maßnahmen müssen vom Statiker berechnet werden.
    5. Muss ich die Eigentümergemeinschaft informieren?
      Ja, da der Wanddurchbruch das Gemeinschaftseigentum betrifft, müssen Sie die Eigentümergemeinschaft informieren und deren Zustimmung einholen.
    6. Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag?
      Die genauen Unterlagen variieren je nach Bundesland und Gemeinde. In der Regel benötigen Sie Baupläne, einen Lageplan, eine Baubeschreibung, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und die statischen Berechnungen.
    7. Was passiert, wenn ich den Wanddurchbruch ohne Genehmigung durchführe?
      Ein ungenehmigter Wanddurchbruch kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer Baustoppverfügung, einer Rückbauverpflichtung oder einer Geldbuße.
    8. Wie lange dauert es, bis ein Bauantrag genehmigt wird?
      Die Bearbeitungsdauer eines Bauantrags kann je nach Gemeinde und Komplexität des Vorhabens variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate.

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    • Statische Berechnung
      Warum ist eine statische Berechnung notwendig?
    • Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft
      Welche Rechte und Pflichten hat die Eigentümergemeinschaft bei baulichen Veränderungen?
    • Schallschutz bei Wanddurchbrüchen
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  2. Wanddurchbruch: Fachmann vor Ort – Statik & Genehmigung

    Foto von Lieselotte Tussing

    der beste Weg
    wäre  -  aus meiner Sicht: Besorgen Sie sich an Plänen, was Sie bekommen können. Holen Sie sich einen Fachmann (Architekt, Bauingenieur, Statiker) vor Ort  -  ggf. reicht dem auch erstmal ein Blick in die Baupläne  -  und gucken Sie, was er meint.

    Zum Genehmigungsteil kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen; das wird aber der o.g. Fachmann können.

    Denken Sie bitte auch daran, dass u.U. die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss. Am besten Verwalter kontaktieren.

  3. Brandschutz beachten! Wanddurchbruch & Stromversorgung

    auch die Feuerwehr
    könnte ein Wörtchen mitreden (baulicher Brandschutz). Aber das weiß ihr Architekt vor Ort auch.
    Und aufgepasst mit Strom: Wenn z.B. bei Reparaturarbeiten die Hauptsicherung von Wohnung 1 abgeschaltet ist, ist in Wohnung 2 immer noch Dampf drauf!
    • Name:
    • Herr Man-272-Pfa
  4. Wohnungen verbinden: Abgeschlossenheitserklärung ändern!

    Abgeschlossenheit
    Servus,
    wenn sie die beiden Wohnungen mit einer Türe verbinden, müssen Sie auch die Abgeschlossenheitserklärung ändern lassen.
    => Notar
    => Grundbucheintragung
  5. Abgeschlossenheitserklärung: Änderung wirklich nötig?

    warum
    muss man das tun, Herr liebler? mit der Abgeschlossenheitserklärung der Wohnung hat die Tür m.e. nichts zu tun. freundliche Grüße
  6. Eigenheimzulage bei Wanddurchbruch: Anspruch prüfen!

    noch eine Frage: neue Eigenheimzulage oder nicht?
    Hallo zusammen,
    danke schon mal für die vielen Infos, ich werde dann mal einen Statiker kontaktieren. vielleicht weiß hier noch jemand, ob wir noch einmal Eigenheimzulage für die neue Wohnung erhalten? wir haben jetzt drei versionen gehört: von nein bis doppelt bis doppelt, aber ohne Baukindergeld. was stimmt denn nun? problematisch scheint der "räumliche Zusammenhang" zu sein, aber wenn ich einen Anbau gefördert bekomme, muss man mir doch auch so ein vorhaben genehmigen!?!
    lg
    schreibmama
  7. Tragende Wand? Schallschutzwand als Problemfall

    Eine nichttragende Wohnungstrennwand ist selten.
    Die ist aus Schallschutzgründen bereits relativ dick (>24 cm) und müsste schon gar nicht ins System passen, damit sie tatsächlich nichtttragend ist. Sie bietet sich für tragende Zwecke geradezu an.
  8. Baurecht: Wanddurchbruch erfordert Nutzungsänderung!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Öffentliches Recht
    • @Ingo Nielson:

    Eine Wohnung ist nur abgeschlossen, wenn Sie nur vom "öffentlichen Raum" aus erschlossen ist (Gemeinsamer Flur, Treppenhaus usw) eine Verbindung von für sich abgeschlossenen Einheiten ist nicht zulässig. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung müsste geändert werden.

    • Genehmigungspflicht:

    Wenn durch die "Nutzungsänderung" (2 Wohnungen in eine Wohnung) andere Anforderungen entstehen (z.B. bezüglich Stellplatzpflicht, im Bereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGBAbk. usw) wäre diese genehmigungspflichtig.
    Ob in Hamburg die "Änderung tragender Bauteile" (Einbau Türe) genehmigungspflichtig ist, konnte ich nicht nachlesen (der betreffende Anhang der Hamburger LBOAbk. ist unter

  9. q.e.d.

    q.e.d.
  10. Tragende Wand: Brandschutz durch rechtliche Zusammenlegung?

    Baugenehmigung notwendig, rechtliche Vereinigung der Wohnungen auch?
    Hallo,
    war nun bei der Bauprüfabteilung in Hamburg und dort stellte sich leider heraus, dass es sich um eine tragende Wand handelt. zum Thema Brandschutz hieß es, die Wand könne entfernt werden, wenn die Wohnungen "rechtlich zusammengelegt" werden, da dann die Notwendigkeit dieser brandschutzwand entfalle. das dumme für uns ist, dass die Finanzierung der zweiten Wohnung für uns nur möglich ist, wenn die Wohnungen weiterhin auf 2 Grundbuchblättern laufen und nicht vereinigt werden (wegen bestehender Belastung der ersten Wohnung). gibt es hierzu ermessensspielräume im Gesetz? für den Brandschutz ist es doch unerheblich, wie die Wohnungen rechtlich behandelt werden ... wir würden uns ja auch notfalls verpflichten, wieder eine brandschutzwand einzubauen, wenn wir die Wohnungen wieder trennen wollten.
    danke für Infos!
    schreibmama
  11. Wanddurchbruch: Abweichung von LBO beantragen!

    Foto von

    Abweichungen
    Es gibt in der LBOAbk. die Möglichkeit eine Abweichung zu beantragen.
    Sie könnten sich verpflichten, die beiden Grundbuchblätter zu einem späteren Zeitpunkt (Hypothek abbezahlt; eine Umschuldung erforderlich usw.) vereinigen zu lassen.
    Sprechen Sie mit dem Bauamt ...
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wanddurchbruch Eigentumswohnung: Bauantrag, Statik & Kosten in Hamburg

    💡 Kernaussagen: Ein Wanddurchbruch in einer Eigentumswohnung erfordert in Hamburg die Prüfung der Statik und möglicherweise einen Bauantrag. Die Zusammenlegung von Wohnungen kann baurechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und die Abgeschlossenheitserklärung. Es ist ratsam, frühzeitig einen Fachmann (Architekt, Statiker) hinzuzuziehen und die Bauprüfabteilung in Hamburg zu kontaktieren.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Brandschutz beachten! Wanddurchbruch & Stromversorgung sollte man den Brandschutz und die Stromversorgung bei Reparaturarbeiten nicht außer Acht lassen.

    ✅ Zusatzinfo: Eine nichttragende Wohnungstrennwand ist selten, da sie aus Schallschutzgründen oft relativ dick ist und sich für tragende Zwecke anbietet, wie im Beitrag Tragende Wand? Schallschutzwand als Problemfall erläutert wird.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage nach einer erneuten Eigenheimzulage bei Zusammenlegung der Wohnungen wird im Thread aufgeworfen (siehe Eigenheimzulage bei Wanddurchbruch: Anspruch prüfen!), eine abschließende Klärung erfolgt jedoch nicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit einer Änderung der Abgeschlossenheitserklärung beim Notar, wie in Wohnungen verbinden: Abgeschlossenheitserklärung ändern! beschrieben. Prüfen Sie, ob eine Abweichung von der LBO (Landesbauordnung) beantragt werden kann, um die Zusammenlegung der Grundbuchblätter zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen (Wanddurchbruch: Abweichung von LBO beantragen!).

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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