habe hier ein kleines Problem mit meinem Laienverständnis zum o.g. Thema. Bei unserem Einfamilienhaus-Neubau wurde eine Dränung (heißt das so? egal ich schreibs mal) verlegt (konnte leider nicht dabei sein ☹). Stand auch im Bauvertrag. Es gibt jedoch keinerlei Spülschächte (die doch nach DINAbk. 4095 vorgeschrieben sind, oder?). Eine diesbezügliche Nachfrage bei meinem Bauträger (und auch nach dem Funktionsprotokoll) ergab folgende Antwort: "Nein, das Protokoll können Sie nicht haben, weil die Gemeinde gar keine Dränung erlaubt, wir haben jedoch besser mal eine verlegt"?!?!? Da war ich erstmal sprachlos. Jemand eine Idee, wie man da am besten weiter vorgeht? Bodengutachten bzw. Kellerabdichtung erfragen? Was muss denn jetzt eigentlich gemacht werden? Zur Info: Unsere Baugrube stand bei Regen und Sonne mehr als 4 Wochen leer und keinerlei Wasser war zu finden (Hang)
Soweit ich verstehe gibt es doch (mindestens) folgende Möglichkeiten:
- Keller Wasserdicht "verpacken" (wenn erforderlich)
- Falls nicht, Dränung legen (entweder an Abwasser oder - wenn nicht erlaubt - an Regenwasser oder Sickergrube) und dann auch auf jeden Fall Spülschächte
Kann es wirklich sein, dass nichts davon erforderlich ist? Falls ja, macht eine "sinnlos" verlegte Dränung dann irgendwas "kaputt"?
Danke schon mal vorab für jede Hilfe auf meine Fragenkanonade
Gruß, Peter