Beweissicherungsverfahren trotz Schiedsgutachterklausel: Zulässigkeit & Vorgehen?
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Beweissicherungsverfahren trotz Schiedsgutachterklausel: Zulässigkeit & Vorgehen?

Hallo liebe Fachwelt,
heute habe ich eine Frage, die sich an Rechtskundige oder zumindest Belesene richtet. In Werner/Pastor: Der Bauprozess (9. Auflage) fand ich unter der Rn 542 die Erläuterung bzgl. Schiedsgutachterklausel in Werkverträgen folgendes: "Wird eine Klage erhoben, ohne zuvor das vorgesehene Schiedsgutachten einzuholen, so ist diese als zurzeit unbegründet abzuweisen; die klagende Partei ist beweisfällig, weil das Prozessgericht keinen Beweis über Tatsachen erheben kann, deren Feststellung dem Sachverständigen (Schiedsgutachter) übertragen ist. "
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Parteien bei Vorhandensein einer Schiedsgutachterklausel im Werkvertrag verpflichtet vor beschreiten des Gerichtsweges ein solches Schiedsgutachten erstellen zu lassen.
Meine eigentliche Frage: Gilt dies auch für das selbstständige Beweisverfahren nach ZPO § 485? Ist auch ein Antrag auf ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren (-gutachten) unzulässig, wenn eine Schiedsgutachterklausel im Vertrag enthalten ist? Ist also ein Antrag auf ein Beweissicherungsgutachten nach ZPO § 485 ebenfalls mit der Begründung  -  zurzeit unbegründet  -  abzulehnen?
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    Ich beurteile die Frage nach der Zulässigkeit eines selbstständigen Beweissicherungsverfahrens trotz bestehender Schiedsgutachterklausel in einem Werkvertrag als komplex und stark von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängig.

    🔴 Gefahr: Eine pauschale Aussage zur Unzulässigkeit ist nicht möglich. Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich. Es kommt darauf an, ob die Schiedsgutachterklausel den streitgegenständlichen Mangel umfasst und ob die Beweissicherung nicht dringlich ist.

    Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

    • Prüfung der Schiedsgutachterklausel: Ist die Klausel wirksam vereinbart und erfasst sie den konkreten Streitfall?
    • Dringlichkeit der Beweissicherung: Besteht die Gefahr, dass Beweismittel verloren gehen oder sich verändern, wenn zunächst ein Schiedsgutachten eingeholt wird?
    • Umfang der Beweissicherung: Beschränkt sich das Beweissicherungsverfahren auf die Feststellung von Tatsachen oder geht es darüber hinaus?

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate dringend dazu, vor Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens oder der Einholung eines Schiedsgutachtens eine umfassende rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten und Risiken abzuwägen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schiedsgutachterklausel
    Eine vertragliche Vereinbarung, die bei Streitigkeiten die Einholung eines Schiedsgutachtens vorsieht, bevor der Gerichtsweg beschritten wird. Sie dient der außergerichtlichen Streitbeilegung durch einen Sachverständigen.
    Verwandte Begriffe: Schiedsverfahren, Gutachten, Streitbeilegung
    Beweissicherungsverfahren
    Ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung und Sicherung von Beweisen, bevor ein eigentlicher Rechtsstreit anhängig ist. Es dient der Dokumentation von Tatsachen, um Beweismittel vor Verlust oder Veränderung zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Beweis, Gutachten, Zivilprozess
    Werkvertrag
    Ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Typische Beispiele sind Bauverträge.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Auftrag, Leistung
    Partei
    Eine natürliche oder juristische Person, die an einem Rechtsstreit oder einem Vertrag beteiligt ist. Im Zivilprozess sind dies Kläger und Beklagter.
    Verwandte Begriffe: Kläger, Beklagter, Vertragspartner
    Prozessgericht
    Ein Gericht, das für die Entscheidung eines Rechtsstreits zuständig ist. Im Zivilprozess sind dies in der Regel die Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte.
    Verwandte Begriffe: Gericht, Zivilprozess, Zuständigkeit
    Sachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die vom Gericht oder von den Parteien beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen. Sachverständige helfen dem Gericht bei der Feststellung von Tatsachen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Gutachten, Expertise
    Tatsachenfeststellung
    Die Ermittlung und Bewertung von Tatsachen durch das Gericht oder einen Sachverständigen. Die Tatsachenfeststellung ist die Grundlage für die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts.
    Verwandte Begriffe: Beweis, Beweiswürdigung, Sachverhalt

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Schiedsgutachterklausel?
      Eine Schiedsgutachterklausel ist eine Vereinbarung in einem Vertrag, typischerweise einem Werkvertrag, die vorsieht, dass Streitigkeiten über bestimmte Tatsachenfragen, insbesondere Mängel, zunächst durch einen Schiedsgutachter verbindlich entschieden werden, bevor der ordentliche Gerichtsweg beschritten werden kann. Ziel ist eine schnelle und kostengünstige Klärung.
    2. Was ist ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren?
      Ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dazu dient, Beweise zu sichern, bevor ein eigentlicher Rechtsstreit beginnt. Es wird häufig eingesetzt, um den Zustand einer Sache (z.B. eines Bauwerks) zu dokumentieren und so Beweismittel vor Veränderung oder Verlust zu schützen.
    3. Kann ein Gericht ein Beweissicherungsverfahren ablehnen, wenn eine Schiedsgutachterklausel existiert?
      Ja, das Gericht kann den Antrag auf ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren ablehnen, wenn es der Ansicht ist, dass die Schiedsgutachterklausel einschlägig ist und die Beweissicherung nicht dringlich ist. Die Entscheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
    4. Welche Vorteile hat ein Schiedsgutachten gegenüber einem gerichtlichen Verfahren?
      Ein Schiedsgutachten ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren. Es ermöglicht eine rasche Klärung von Tatsachenfragen durch einen Sachverständigen, ohne dass ein langwieriger Rechtsstreit geführt werden muss.
    5. Welche Nachteile hat ein Schiedsgutachten?
      Ein Schiedsgutachten ist in der Regel bindend, was bedeutet, dass die Parteien sich an die Feststellungen des Schiedsgutachters halten müssen. Die Möglichkeit, die Entscheidung des Schiedsgutachters gerichtlich überprüfen zu lassen, ist beschränkt.
    6. Was bedeutet "Dringlichkeit der Beweissicherung"?
      Dringlichkeit der Beweissicherung bedeutet, dass die Gefahr besteht, dass Beweismittel verloren gehen oder sich verändern, wenn nicht unverzüglich Maßnahmen zur Beweissicherung ergriffen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Bauteil von Feuchtigkeit bedroht ist und zu verrotten droht.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Schiedsgutachter und einem gerichtlich bestellten Sachverständigen?
      Ein Schiedsgutachter wird von den Parteien gemeinsam ausgewählt und beauftragt, während ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vom Gericht ausgewählt und beauftragt wird. Der Schiedsgutachter agiert im Rahmen der Schiedsgutachterklausel, während der gerichtlich bestellte Sachverständige im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens tätig wird.
    8. Was passiert, wenn eine Partei mit dem Ergebnis des Schiedsgutachtens nicht einverstanden ist?
      Wenn eine Partei mit dem Ergebnis des Schiedsgutachtens nicht einverstanden ist, kann sie versuchen, die Entscheidung des Schiedsgutachters gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Möglichkeiten hierfür sind jedoch beschränkt und hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.

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  2. Werkvertrag: Schiedsgutachterklausel vs. freie Rechtswegwahl

    Vertrag und Rechtsprechung sind ohne eindeutige Gesetze und/oder BGH-Entscheidungen erstmal nur Papier
    Hallo Herr Tilgner,
    na, da wagen Sie sich aber an ein Fachgebiet heran, an dem schon die meisten, nicht spezialisierten RAs sich massiv einarbeiten müssen. Ich denke es geht um einen Werkvertrag mit einer AGB-Klausel, die im Falle von "technischen Streitigkeiten" vorsieht, dass zuerst ein "öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter" zu hören ist, bevor der "Rechtsweg" beschritten werden kann. So oder so ähnlich steht es auch in unserem Werkvertrag über die Erstellung eines Neubaus. In meinen Laien-Augen sind diese AGB-Klauseln nicht wasserdicht. Denn, unser Bauträger der selbst diese Klauseln aufgestellt hat, hat sich keineswegs selbst daran gehalten.
    Wenn Sie einen konkreten Gedankenaustausch wünschen so kann ich Ihnen anbieten, direkt an meine Email ([email protected] ) zu schreiben. Aber wie gesagt, ich bin kein RA, sondern nur ein mittlerweile schlauer gewordener Bauherr, der sich die Werkvertrags-Regel und die Gewerkeausführung seines Bauträger mittlerweile ganz genau angeschaut hat.
    Mit freundlichem Gruß
    • Name:
    • Herr Buehler
  3. Schiedsgutachterklausel: Unverbindlich bei Musterverträgen!

    nun etwas mehr zum Thema:
    Also der Anwalt meines Vertrauens sagt:
    Schiedsgutachterklauseln im Mustervertragstext sind i.d.R. nicht verbindlich. Verbindlich wären nur Schiedsgutachtervereinbarungen, die auf einer Extra-Urkunde als Anlage dem Werkvertrag beigefügt werden.
    Nur dann können Klageverfahren und auch Antagsverfahren nach ZPO 485 ff von der jeweils gegnerischen Seite mit dem Verweis auf eine vorhandene Schiedsgutachtervereinbarung abgelehnt werden. Wie eine solche echte Schiedsgutachtervereinbarung auszusehen hat verrät jeder gute Baurechts-Anwalt gerne.
  4. Bauträgervertrag: Klage trotz Schiedsgutachterklausel möglich?

    Schiedsgutachterklausel unwirksam?
    Hallo,
    auch ich musste mich mit dem Thema auseinandersetzen. Wir haben in unserem notariellen Bauträgervertrag für eine ETW auch eine Schiedsgutachterklausel (unter Gewährleistung) vereinbart.
    Der Bauträger hat uns aber einfach verklagt (auf Zahlung), obwohl wir das Gemeinschaftseigentum noch nicht abgenommen haben und der Bauträger für die Mängelbegutachtung keinem Schiedsgutachten zugestimmt hat. Der Bauträger hat sich also auch nicht an den Vertrag gehalten. Ich habe jetzt überlegt, ob wir für einige für uns wesentliche Mängel, das selbständige Beweisverfahren beantragen sollten und könnten. (ohne RA) Schließlich hat der Bauträger die Klausel ja angeboten und ein Schiedsgutachten für diese Mängel am Gemeinschaftseigentum abgelehnt. Was meinen Sie dazu?
    Bin für einen Gedankenaustausch sehr aufgeschlossen.
    MfG J.B.
  5. AGB-Gesetz: Schiedsgutachterklausel im Vertrag unwirksam

    wie schon gesagt
    Eine Schiedsgutachtervereinbarung im eigentlichen Vertragstext widerspricht dem AGB-Gesetz und ist insofern nicht als verbindlich zu bewerten. Sie können diese Klausel also ignorieren und gleich zum Gericht gehen ohne Schiedsgutachter. Verbindlich wäre eine solche Klausel nur, wenn unter §x des Vertrages steht: "Die Parteien verpflichten sich bei Streitigkeiten über die Vertragssache entsprechend Anlage Y zu Verfahren. " Als Anlage Y liegt dann eine extra-Schiedsgutachtervereinbarung bei, welche die Details der Gutachterwahl, -Beauftragung und -Bezahlung regelt. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich, das heißt, die Parteien müssen sich nicht dran halten. D.h. für Ihren Fall: Sie können auch ohne einen Schiedsgutachter zu beauftragen gleich zum Gericht gehen und ein selbständiges Beweissicherungsverfahren nach § 485ff ZPO beantragen. Allerdings legen die meisten Gerichte fest, dass sich auch in diesem Beweissicherungsverfahren beide Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Dies stellt sicher, dass das Verfahren von beiden Seiten rechtskundig betrieben wird und die hierzu eingereihten Schriftsätze juristisch fachgerecht und Verfahrenstauglich sind. Sie werden also auch bei einem selbständigen Beweisverfahren nicht ohne RA auskommen. Die andere Möglichkeit: Versuchen sie über die IHKAbk. ihres Landes einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden zu finden und schlagen sie dem Verkäufer diesen als Schiedsgutachter vor. Lehnt der Verkäufer kategorisch eine Schiedsgutachterbeauftragung ab, so können Sie dennoch diesen Schiedsgutachter allein beauftragen. I.d.R. wird dieses so erstellte Gutachten vom Gericht hinterher dennoch als ordentliches Schiedsgutachten anerkannt und verwertet. Auf diesem Wege würden sie die Vertragsklausel (Schiedsgutachter) einhalten und ihr in gewisser Weise zur Rechtswirksamkeit verhelfen, obwohl sie nicht rechtsverbindlich ist.
    So! Jetzt habe ich soviel Rechtskram erklärt und das als Nichtanwalt. Sicherer wäre es, sich mit einem Anwalt zu beraten, welche Variante besser ist. Gehen tun beide, soweit meine Erfahrung als Bausachverständiger.
  6. Schiedsgutachterabrede: Gültigkeit im Bauträgervertrag?

    Klausel unter § x
    Vielen Dank Herr Tilgner für die nützlichen Tipps,
    Eins verstehe ich leider nicht, Sie schreiben müsste unter § x stehen. In unserem Vertrag steht ja unter dem Paragraphen X Gewährleistung u.a. diese Schiedsgutachterabrede (1 Absatz). Daran muss sich niemand halten? Wozu schreibt man Sie dann in den Vertrag rein? Es ist ja kein VOBAbk.-Bauvertrag mit AGB, sondern ein Bauträgervertrag mit diversen § (= AGB, weil für mehrere Wohnungen verwendet)
    Sie schreiben wir könnten einen SV alleine beauftragen, der nicht offiziell als Schiedsgutachter von der IHKAbk. bestellt wird? Verstehe ich das richtig? , das wäre eine gute Sache. Die IHK unterscheidet sehr wohl zwischen einem SV und einem Schiedsgutachter. Einen Schiedsgutachter müssen wohl immer beide Parteien beauftragen. Unser Bauträger sieht für die Beauftragung eines Schiedsgutachters keinen Sinn, weil seiner Meinung nach keine Mängel existieren.
    Viele Grüße Jacqueline
  7. Beweissicherungsverfahren: Schiedsgutachten erzwingbar?

    Das ist häufiger so
    Da es häufiger auftritt, dass trotz Schiedsgutachterklausel im jeweiligen Vertrag im Streitfall eine der beiden Parteien keine Notwendigkeit erachtet einen Schieds-GA zu beauftragen, weil sie die jeweilig zu erwartende Feststellung verhindern will, hat es sich als üblich durchgesetzt (Werner/Pastor: Der Bauprozess), dass sie auch allein einen nach den Vertragsbedingungen benannten Schiedsgutachter beauftragen können. Das so erstellte Gutachten wird dann von vielen Gerichten trotzdem wie ein Schiedsgutachten gewertet, wenn Ihr Anwalt später auf die Klausel verweist. Andernfalls bliebe Ihnen ja nur das selbständige Beweisverfahren § 485 ZPO. Aber das dauert manchmal, denn ein anonym übers Gericht beauftragter Gutachter hat nur selten Eile.
    Bzgl. des § X: Der Buchstabe X stand für eine beliebige §-Nummer. Egal, wo die Klausel steht. Bzgl. der Verbindlichkeit nochmals: Wenn der gesamte Vereinbarungstext über eine Schiedsgutachterbeauftragung komplett im Standard-Vertrag drinsteht, ergibt sich keine Rechtsverbindlichkeit. Eine solche Verbindlichkeit ergibt sich eigentlich nur, wenn im Mustervertrag sinngemäß steht: "Im Streitfall verpflichten sich die Parteien entsprechend der als Anlage beigelegten Vereinbarung zu Verfahren  -  und dann muss ein Extra-Dokument mit dem Namen Schiedsgutachtervereinbarung als Anlage dem Vertrag beigelegt werden. Die hat den Zweck, dass diese besondere Vertragsregelung nicht als eine von vielen Klauseln eines Mustervertrages versehentlich unwissentlich mitunterschrieben wird. Diese Verfahrensweise sichert, dass beide Seiten die Schiedsgutachtervereinbarung extra unterschreiben und somit bewusst abschließen.
    Trotzdem steht der Anwendung einer Schiedsgutachtenvereinbarung die in einem Vertrag drinsteht nichts im Wege. Welche Unterschiede zwischen Bauträger-Vertrag und VOBAbk.-Werkvertrag existieren weiß ich nicht. Sowas sollten Sie besser einen Anwalt fragen. ICh habe nur drüber gelesen in obigem dicken Buch.
  8. Schiedsgutachter vor Abnahme: Zulässig bei Gewährleistung?

    Schiedsgutachter vor Abnahme?
    Sehr geehrter Herr Tilgner,
    erstmal vielen Dank für die Erläuterung. Wissen Sie, ob man einen Schiedsgutachter bereits vor der Abnahme beauftragen kann? . Die Beweislast liegt ja noch beim Bauträger und die Klausel steht im § X Gewährleistung. Die 5 jährige Gewährleistungszeit beginnt auch erst nach der Abnahme zu laufen.
    Viele Grüße
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    Beweissicherungsverfahren trotz Schiedsgutachterklausel: Was ist zu beachten?

    💡 Kernaussagen: Eine Schiedsgutachterklausel in Werkverträgen ist oft unwirksam, besonders wenn sie in AGB enthalten ist. Ein selbstständiges Beweisverfahren kann auch bei einer solchen Klausel zulässig sein. Die genaue Formulierung der Klausel und die Art des Vertrages (Bauträgervertrag vs. VOBAbk.-Vertrag) spielen eine entscheidende Rolle. Im Streitfall kann ein Baurechts-Anwalt die individuellen Erfolgsaussichten einschätzen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Schiedsgutachterklausel: Unverbindlich bei Musterverträgen! sind Schiedsgutachterklauseln in Mustervertragstexten in der Regel nicht verbindlich. Verbindlich wären nur Schiedsgutachtervereinbarungen, die als separate Anlage dem Werkvertrag beigefügt sind.

    ✅ Zusatzinfo: Auch wenn eine Schiedsgutachterklausel existiert, kann eine Partei ein Beweissicherungsverfahren beantragen, um den Zustand vor einer Veränderung zu dokumentieren. Dies ist besonders relevant, wenn Mängel vorliegen und der Bauträger keine Einigung erzielt. Siehe hierzu auch Beweissicherungsverfahren: Schiedsgutachten erzwingbar?.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine Schiedsgutachtervereinbarung im eigentlichen Vertragstext kann dem AGB-Gesetz widersprechen und ist somit möglicherweise nicht verbindlich, wie in AGB-Gesetz: Schiedsgutachterklausel im Vertrag unwirksam erläutert wird. Es ist ratsam, dies von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Werkvertrag oder Bauträgervertrag von einem spezialisierten Anwalt für Baurecht prüfen, um die Gültigkeit der Schiedsgutachterklausel zu beurteilen. Klären Sie, ob ein selbstständiges Beweisverfahren gemäß ZPO 485 ff. möglich ist. Beachten Sie die Ausführungen in Schiedsgutachter vor Abnahme: Zulässig bei Gewährleistung? bezüglich der Beauftragung eines Schiedsgutachters vor der Abnahme.

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