Schiedsgutachterklausel im Werkvertrag: Gültigkeit, Ablauf & Kosten bei Mängeln?
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Schiedsgutachterklausel im Werkvertrag: Gültigkeit, Ablauf & Kosten bei Mängeln?

Hallo,
§ 27 meines Werkvertrags (VOBAbk. enthalten) sagt:
(Streitigkeiten)
Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist vor Beschreitung des
Rechtswegs in gegenseitigem Einvernehmen ein unabhängiger, vereidigter Sachverständiger zu bestllen. Dieser Gutachter hat
ausschließlich über die strittigen Punkte zu entscheiden. Die
gutachterliche Stellungnahme soll auch in einem Gerichtsverfahren bindend gelten. Die Kosten des Sachverstädnigen sind - gemessen am Entscheid- nach dessen Quotelung vom Auftraggeber und der Fa. XY zu tragen.
Ist diese Vereinbarung Rechtsverbindlich? (siehe
hierzu 1081: Sonstige Themen via Suche)
Mein Problem ist, dass ich Mängel an der Fußbodenheizung habe
(Einbehalt vorgenommen, nach der Abnahme, vorher waren diese
nicht bekannt)
Jetzt schlägt der Generalübernehmer (Generalübernehmer) jedoch keinen SV nach
Vorlage Mängelliste vor (Frist + Nachfrist mit RA Drohung abgelaufen). Dies sollte so aber Ablaufen.
Was kann ich jetzt tun?
Selbst einen SV beauftragen bzw. Schiedsgutachten durchführen?
Wie bestellt man eine SV als Schiedsgutachter, sodass dieser
dann auch vor Gericht anerkannt wird. Ein selbständiges
Beweisverfahren möchte ich nicht machen.
Ich brauche eine funktionierende Fußbodenheizung und möchte
auch ohne große Schwierigkeiten aus dem Ablauf Einbehalt/Aufrechnung evtl. Vorschuss herauskommen. Zu erwarten sind umfangreiche Mängelbeseitigungsarbeiten.
Gruß,
Tim
  • Name:
  • Tim Spirit
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob die Schiedsgutachterklausel in Ihrem Werkvertrag gültig ist und wie Sie bei Mängeln an Ihrer Fußbodenheizung vorgehen sollen. Eine Schiedsgutachterklausel verpflichtet Sie, vor einem Gerichtsverfahren einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.

    Wichtige Punkte zur Gültigkeit: Eine solche Klausel ist grundsätzlich rechtsverbindlich, sofern sie nicht überraschend oder unangemessen benachteiligend ist. Die VOBAbk./B ist ein Standardwerkvertrag, daher sind solche Klauseln üblich.

    Ablauf eines Schiedsgutachtenverfahrens:

    • Einigung auf einen Sachverständigen (oder Benennung durch eine Institution).
    • Der Sachverständige begutachtet die strittigen Punkte (z.B. Mängel an der Fußbodenheizung).
    • Erstellung eines Gutachtens, das für beide Parteien bindend ist, sofern es keine offensichtlichen Mängel aufweist.

    Kosten: Die Kosten für den Schiedsgutachter tragen in der Regel beide Parteien anteilig, oft entsprechend dem Ausgang des Gutachtens. Es ist wichtig, dies im Vorfeld zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob die Mängelliste dem Generalübernehmer fristgerecht zugestellt wurde. Wenn die Nachfrist abgelaufen ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Rechte (z.B. Aufrechnung, Mängelbeseitigung) durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schiedsgutachter
    Ein unabhängiger Sachverständiger, der von den Vertragsparteien beauftragt wird, einen Streitfall außergerichtlich zu klären. Sein Gutachten ist in der Regel für beide Parteien bindend.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Gutachter, Schiedsgutachten.
    Werkvertrag
    Ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk herzustellen, und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Im Baubereich oft als Bauvertrag bezeichnet.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB/B, Bauleistung.
    VOB/B
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B. Sie enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und wird häufig in Bauverträgen vereinbart.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, AGB, Baurecht.
    Mängelbeseitigung
    Die Beseitigung von Mängeln an einem Werk durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz.
    Fristsetzung
    Die Aufforderung an den Auftragnehmer, innerhalb einer bestimmten Frist einen Mangel zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber weitere Rechte geltend machen.
    Verwandte Begriffe: Nachfrist, Mahnung, Verzug.
    Aufrechnung
    Die Verrechnung einer eigenen Forderung mit einer Forderung des Vertragspartners. Im Baurecht kann der Auftraggeber beispielsweise Mängelbeseitigungskosten mit der Werklohnforderung des Auftragnehmers aufrechnen.
    Verwandte Begriffe: Verrechnung, Gegenforderung, Saldierung.
    Beweisverfahren
    Ein Verfahren vor Gericht, in dem Beweise für oder gegen eine Behauptung erhoben werden. Im Baurecht oft durch die Einholung eines Gerichtsgutachtens.
    Verwandte Begriffe: Gerichtsgutachten, Beweismittel, Beweislast.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Schiedsgutachterklausel?
      Eine Schiedsgutachterklausel ist eine Vereinbarung in einem Vertrag, die besagt, dass Streitigkeiten vor einem ordentlichen Gericht durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen geklärt werden sollen. Das Gutachten ist in der Regel für beide Parteien bindend.
    2. Ist eine Schiedsgutachterklausel immer gültig?
      Grundsätzlich ja, aber sie darf nicht überraschend oder unangemessen benachteiligend sein. In Bauverträgen nach VOB/B sind solche Klauseln üblich und in der Regel wirksam.
    3. Wer trägt die Kosten für den Schiedsgutachter?
      Die Kosten werden in der Regel von beiden Parteien anteilig getragen, oft entsprechend dem Ergebnis des Gutachtens. Es ist ratsam, die Kostenfrage vorab zu klären.
    4. Was passiert, wenn ich mit dem Gutachten des Schiedsgutachters nicht einverstanden bin?
      Das Gutachten ist bindend, es sei denn, es weist offensichtliche Mängel auf. In diesem Fall kann man versuchen, das Gutachten gerichtlich anzufechten.
    5. Kann ich trotz Schiedsgutachterklausel vor Gericht ziehen?
      Ja, aber erst nachdem das Schiedsgutachtenverfahren durchgeführt wurde. Das Gericht wird das Gutachten in der Regel als Beweismittel berücksichtigen.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einem Schiedsgutachter und einem Gerichtsgutachter?
      Ein Schiedsgutachter wird von den Vertragsparteien beauftragt, während ein Gerichtsgutachter vom Gericht bestellt wird. Das Schiedsgutachten dient der außergerichtlichen Streitbeilegung, das Gerichtsgutachten der Beweisführung im Gerichtsverfahren.
    7. Wie finde ich einen geeigneten Schiedsgutachter?
      Sie können sich an Sachverständigenorganisationen, Architektenkammern oder Ingenieurkammern wenden. Diese können Ihnen qualifizierte Sachverständige empfehlen.
    8. Was passiert, wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Auftragnehmer trotz Fristsetzung die Mängel nicht beseitigt, können Sie die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung stellen oder Schadensersatz fordern.

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  2. Schiedsgutachterklausel: BGH Urteil zur Unwirksamkeit bei Privatbau

    Laut BGH Urteil VII ZR 2/91 ist eine Schiedsgutachterklausel bei einen Privatbau unwirksam
    Hallo Herr Spirit,
    wenn ich das obige Urteil richtig interpretiere so ist diese Klausel vom BGH als unwirksam erklärt worden.
    Mit freundlichem Gruß
    • Name:
    • Herr Buehler
  3. Mängelbeseitigung Fußbodenheizung: Sachverständigenrat erforderlich?

    Ein wenig Kuddelmuddel ...
    Ein wenig Kuddelmuddel ist das. wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie das Haus abgenommen, mit Mängelliste, jedoch ohne die Fußbodenheizung zu beanstanden. Sie erwarten dafür umfangreiche Mängelbeseitigungsarbeiten. Wer sagt das? Ein begnadeter Hobbybastler, oder Sachkundiger? Was ist denn so schlecht an der Regelung einen ÖbuvSvAbk. einzuschalten? Wer den jetzt einschaltet ist doch zunächst schnurzpiepegal, Sie wollen doch zum Ziel kommen. Außerdem haben Sie eh Geld einbehalten. Der Streitpunkt liegt doch da, ob es sich noch um Mängelbeseitigung, oder schon um Gewährleistungsansprüche handelt. Da man die gesamte Situation nicht kennt, ist es doch verdammt schwierig hier in Kurzform etwas dazu zu sagen. Oder liegt da noch erheblich mehr im Argen?
  4. Schiedsgutachter: Unwirksamkeit der Klausel & Alternativen

    Schiedsgutachten
    Hallo Herr Spirit,
    Wie Herr Bühler schon darauf hinweist, ist die obligatorische Schiedsgutachterklausel in AGB, die vom Auftragnehmer als Verwender gestellt werden, vom BGH in der zitierten Entscheidung als unwirksam angesehen worden  -  mit gutem Grund. Die Entscheidung kann ich Ihnen im Wortlaut zur Verfügung stellen
    Offensichtlich will Ihr Unternehmer heute von einer wirksamen  -  neu zu treffenden Schiedsgutachtervereinbarung nichts wissen. Also bleibt Ihnen entweder nur die Beauftragung eines Sachverständigen als Privatgutachter mit allen Vor- und Nachteilen (Vorteilen, Nachteilen) in einem späteren gerichtlichen Verfahren oder Sie leiten ein selbständiges Beweisverfahren ein, wenn Sie den Unternehmer nicht auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung gerichtlich gleich in Anspruch nehmen wollen.
    Übrigens  -  vorschießen müssen Sie die Kosten allemal, wenn Ihr Generalübernehmer nicht mitzieht.
  5. Schiedsgutachten: Ö.b.u.v. Sachverständiger als Lösung?

    Grundsatzfrage
    Was wollen Sie? Einen ö.b.u.v. Sachverständigen, der ein Schiedsgutachten erstellt? Die Vertragsklausel ist zwar als Klausel eines Mustervertrages, wie Herr Bühler schon schrieb, nicht verbindlich, kann aber dennoch erfolgreich von einer Seite angewendet werden. Sie können einen öbuvAbk. SV suchen und beauftragen und der Gegenseite den Sachverständigen vorschlagen und die Gegenseite zur Ortsbesichtigung einladen. Sicher müssen Sie hier erstmal die GA-Kosten vorschießen. Viele Gerichte gehen auch bei solch einseitiger Beauftragung eines Schiedsgutachtens jedoch noch immer von einem ordentlichen Schiedsgutachten aus und erkennen die Ergebnisse dieses Gutachtens an.
  6. Mängelfeststellung: SV-Gutachten zur Mängelbeseitigung nutzen

    zunächst zu 4.
    genau das will ich, nämlich via ö.b.u.v. SV die
    Mängel feststellen bzw. festhalten diese beseitigen
    und dann hoffentlich zum Ende kommen. Der Generalübernehmer kennt
    sie ohnehin und darf auch gern ein weiteres mal
    mit dabei sein.
    Der Generalübernehmer will dies nach Vorlage der schriftlichen Mängellist
    meinerseits zur Beurteilung via SV offensichtlich nicht mehr.
    Formal bleibt hier aber offen, was ist, wenn der Generalübernehmer klagt,
    nämlich bezogen auf den getätigten Einbehalt bzw. hier
    mit den Kosten der Mängelbeseitigung verrechnet wird.
    Wird dann vom Richter der Mangel (SV-Gutachten) nicht anerkannt, sieht es aber duster aus.
    • Name:
    • Tim Spirit
  7. Mängel nach Abnahme: Nachbesserung & Zurückbehaltungsrecht

    solange Mängel vorhanden sind,
    haben Sie nicht nur ein Recht auf Nachbesserung (Nacherfüllung) sondern auch ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des dreifachen Wertes der Mängelbeseitigungskosten.
    Wenn Sie den Mangel der Heizung erst nach der Abnahme festgestellt haben, können Sie diesen auch dem wegen anderen Mängeln, die aber zwischenzeitlich beseitigt sind, vorgenommenen Einbehalt trotzdem entgegenhalten.
    Wenn Sie den Mangel der Heizung bei der Abnahme vorbehalten haben, trifft Sie ohnehin diesbezüglich keine Beweislast.
  8. Gerichtsprozess: Mängeleinbehalt durch Gutachten nachweisen

    Was ist, wenn ...
    der Generalübernehmer klagt?  -  Dann müssen Sie vor Gericht nachweisen, dass Sie tätsächlich ein Recht auf Mängeleinbehalt haben, weil ein Mangel vorliegt. Dafür reichen Sie bei Gericht das Gutachten des öbuvAbk. SV ein. Haben Sie zwischendurch die Mängel nach Gutachtenerstellung beseitigen lassen, so bleibt dem Gericht ohnehin keine Möglichkeit einen weiteren Gutachter zu beauftragen. Der Richter muss sich auf das Urteil des von Ihnen als "Schiedsgutachter" beauftragten öbuv SV verlassen, was er i.d.R. auch gerne tut. Sie sind also auf der sicheren Seite, wenn Sie in diesem Fall einen öbuv SV und keinen (vielleicht billigeren) Freien Sachverständigen wählen.
  9. Mängel: Anerkenntnis vs. Gutachten – Was ist erforderlich?

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Sachverhalt
    Ist der Mangel offensichtlich vorhanden und der Generalübernehmer erkennt auch den Mangel  -  dann ist ein Gutachten nicht unbedingt erforderlich, eine schriftliches Mängelanerkenntnis des Generalübernehmer sollte reichen.

    Wenn nur Sie einen Mangel sehen, sieht es komplizierter aus. Ein Privatgutachten (auch von einem öbuvAbk. SV) ist ein Privatgutachten und damit höchstens für Sie verbindlich  -  aber es kann Grundlage für Ihre weiteren Aktivitäten sein.

    Ein Beweissicherungsverfahren ist verbindlicher, weil ggf. ein Richter davon ausgehen kann, dass das Gutachten mit Sicherheit kein Gefälligkeitsgutachten ist.

  10. Erfahrungsaustausch: Verfahrensablauf in der Praxis

    zu 7. kennen
    Sie ein Verfahren bei dem das so gelaufen ist?
    • Name:
    • Tim Spirit
  11. Einbehalt: Vorgehen bei verweigerter Mängelbeseitigung

    zu 6. alle
    Mängel sind erst nach der Abnahme (Heizbetrieb) aufgetreten.
    Die Zinsen für den Einbehalt laufen natürlich.
    Der Generalübernehmer wird die letzte große Mängelbeseitigung wohl
    verweigern.
    Für mich steht im Vordergrund, wie ich aus dem Einbehalt
    wieder herauskomme. Der Generalübernehmer hat natürlich längst einen
    Anwalt eingeschaltet. Entsprechend wird mir zugesetzt.
    Annahme:
    • Ich lasse die Mängel durch eine andere Firma beseitigen,

    verrechne, sofern ausreichend, die anfallenden Kosten hierfür
    mit dem Einbehalt. Dann werde ich wohl hierüber vom Generalübernehmer verklagt, denn der will nur das Geld und wird behaupten, da
    sind überhaupt keine und dann?
    Vielleicht können Sie mir hierzu einen Tipp geben.

    • Name:
    • Tim Spirit
  12. Beweissicherungsverfahren: Risiko unzulässiger Fragen?

    zu 8. Beweissicherungsverfahren
    angenommen wir legen also einen Fragekatalog vor.
    Nehmen Sie an, der Richter entscheidet unter Einbeziehung
    der Gegenseite, dass die Fragen teilweise oder sogar alle
    nicht zulässig sind, was passiert dann?
    • Name:
    • Tim Spirit
  13. Risikominimierung: Fachleute für Beweissicherungsverfahren

    das Risiko ..
    ... "unsinniger" fragen sollte durch Beiziehung eigener Fachleute (SV und ra)
    minimiert sein.
  14. Erfahrung mit Dilettanten im Bauwesen

    zu Markus Sollacher
    Dilettanten sind mir in dieser Sache schon genügend
    begenet, ob nun einer mehr oder weniger hinzukommt
    macht nun auch nichts mehr bzw. bekräftigt nur noch
    , also Hallo Blauaug.
    • Name:
    • Tim Spirit
  15. Beweissicherungsverfahren: Unabdingbar bei Mängelstreit?

    Foto von

    Beweissicherungsverfahren
    So wie Sie schreiben, dürften Sie zumindest um ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren nicht herumkommen.

    Der Generalübernehmer bestreitet den Mangel, Sie wollen den Mangel beseitigen lassen  -  wenn es also zum Streit kommt ist kein Mangel mehr vorhanden. Also hat der Generalübernehmer Recht, wenn nicht vorher die Beweise gesichert sind. Und kaum angreifbar sind Beweise nur, wenn sie von unabhängiger Seite gesichert sind  -  also Beweissicherungsverfahren.

  16. Dank für Konkrete Antworten zum Werkvertrag

    vielen
    Dank Herr Ebel für Ihre konkreten Antworten
    • Name:
    • Tim Spirit
  17. Dank für die Hilfestellung im Forum

    natürlich
    bedanke ich mich auch bei den anderen
    Herren für ihre Hilfe,
    also vielen Dank nochmal!
    • Name:
    • Tim Spirit
  18. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Schiedsgutachterklausel im Werkvertrag: Gültigkeit, Ablauf & Kosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit einer Schiedsgutachterklausel im Werkvertrag, insbesondere im Kontext der VOBAbk.. Einigkeit besteht, dass eine vom Auftragnehmer gestellte Klausel unwirksam sein kann. Alternativ wird die Beauftragung eines ö.b.u.v. Sachverständigen zur Mängelfeststellung diskutiert. Das Recht auf Mängeleinbehalt und ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren sind weitere zentrale Punkte.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Schiedsgutachterklausel: BGH Urteil zur Unwirksamkeit bei Privatbau ist eine Schiedsgutachterklausel bei einem Privatbau laut BGH-Urteil unwirksam, wenn sie vom Auftragnehmer gestellt wurde. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der eigenen Vertragssituation.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Schiedsgutachten: Ö.b.u.v. Sachverständiger als Lösung? wird die Möglichkeit erörtert, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.v. SV) mit der Erstellung eines Schiedsgutachtens zu beauftragen, auch wenn die Vertragsklausel unwirksam ist. Dies kann eine sinnvolle Alternative sein, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schiedsgutachten oder einem Beweissicherungsverfahren entstehen können. Es ist ratsam, sich vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren und diese gegebenenfalls mit der Gegenseite zu verhandeln.

    👉 Handlungsempfehlung: Wenn Mängel nach der Abnahme auftreten, sollte man gemäß Mängel nach Abnahme: Nachbesserung & Zurückbehaltungsrecht das Recht auf Nachbesserung (Nacherfüllung) geltend machen und gegebenenfalls ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des dreifachen Wertes der Mängelbeseitigungskosten ausüben. Bei Streitigkeiten empfiehlt sich ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren, wie im Beitrag Beweissicherungsverfahren: Unabdingbar bei Mängelstreit? erläutert.

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  1. BAU-Forum - Neubau - Schiedsgutachter im Bauvertrag: Auswahl, Rolle & Kosten – Was Sie wissen müssen?
  2. BAU-Forum - Neubau - 13476: Schiedsgutachterklausel im Werkvertrag: Gültigkeit, Ablauf & Kosten bei Mängeln?
  3. BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - Sachverständigenkosten bei Baumängeln: Wer zahlt bei Falschlieferung der Fassadenfarbe?
  4. BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - Bausachverständiger beauftragen: Wer zahlt bei Baumängeln? Kosten, Ablauf & Gutachten
  5. BAU-Forum - Sonstige Themen - Beweissicherungsverfahren trotz Schiedsgutachterklausel: Zulässigkeit & Vorgehen?
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Putzrisse durch Erdwärmebohrung: Ursachen, Risiken & Schadensersatzansprüche?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage Abnahmeprotokoll Pflicht? Ansprüche bei fehlendem Protokoll & Mängel nach Installation?
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  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Tecalor AquaGeo Tiefenbohrung: 40 W/m² Entzugsleistung realistisch? Kosten, Risiken, Alternativen?

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