Schneeräumpflicht ohne Bürgersteig: Wer muss räumen? BW Regelung
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Schneeräumpflicht ohne Bürgersteig: Wer muss räumen? BW Regelung
Die Straße an unserer Grundstücksgrenze hat keinen Bürgersteig. Wird auch nie dort einer kommen.
Wie sieht es nun im Winter mit Schneeschippen aus? Muss ist jetzt die Straße, oder einen Streifen davon schippen? Ach, ist in BW. Besten Dank
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Bei Nichtbeachtung der Schneeräumpflicht können Sie für Unfälle haftbar gemacht werden, die durch mangelnden Winterdienst entstehen.
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Die Schneeräumpflicht ohne Bürgersteig ist in Baden-Württemberg (BW) durch die jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt. Da kein Bürgersteig vorhanden ist, muss in der Regel ein Streifen der Straße entlang der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freigehalten werden.
Ich empfehle, die genauen Bestimmungen in der entsprechenden Ortssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt nachzulesen. Diese Satzungen legen fest, welche Bereiche geräumt werden müssen, welche Zeiten gelten und welche Streumittel erlaubt sind.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das zuständige Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, um detaillierte Informationen zur Schneeräumpflicht in Ihrem konkreten Fall zu erhalten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schneeräumpflicht
- Die Schneeräumpflicht ist die Pflicht von Anliegern oder der Gemeinde, öffentliche Wege und Straßen von Schnee und Eis zu befreien, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie ist in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt.
Verwandte Begriffe: Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht, Anliegerpflichten - Verkehrssicherungspflicht
- Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, Gefahrenquellen zu beseitigen oder zu sichern, um Schäden von Dritten abzuwenden. Im Winter gehört dazu die Räumung und Streuung von Gehwegen und Straßen.
Verwandte Begriffe: Haftung, Sorgfaltspflicht, Gefahrenquelle - Anlieger
- Anlieger sind die Eigentümer oder Bewohner von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Sie sind oft für den Winterdienst auf den angrenzenden Flächen verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Grundstückseigentümer, Nachbar, Bewohner - Ortssatzung
- Eine Ortssatzung ist eine von einer Gemeinde erlassene Rechtsnorm, die lokale Angelegenheiten regelt. Sie enthält beispielsweise Bestimmungen zur Schneeräumpflicht, zur Straßenreinigung oder zu Bebauungsplänen.
Verwandte Begriffe: Kommunalrecht, Gemeinderecht, Satzung - Winterdienst
- Der Winterdienst umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Verkehrssicherheit auf Straßen und Wegen im Winter zu gewährleisten. Dazu gehören Schneeräumung, Streuen von Salz oder anderen abstumpfenden Mitteln und das Beseitigen von Eisglätte.
Verwandte Begriffe: Schneeräumpflicht, Streupflicht, Eisglätte - Streupflicht
- Die Streupflicht ist die Pflicht, bei Glättebildung abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Salz auf Gehwegen und Straßen auszubringen, um die Rutschgefahr zu minimieren.
Verwandte Begriffe: Winterdienst, Glättebekämpfung, Streumittel - Haftung
- Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch eigenes oder fremdes Verhalten verursacht wurden. Bei Verletzung der Schneeräumpflicht kann eine Haftung für Unfälle entstehen.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verantwortlichkeit, Regress
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für den Winterdienst zuständig, wenn kein Bürgersteig vorhanden ist?
In der Regel sind die Anlieger, also die Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke, für den Winterdienst auf einem Streifen der Straße verantwortlich, wenn kein Bürgersteig vorhanden ist. Die genaue Breite des zu räumenden Streifens ist in der kommunalen Satzung festgelegt. - Wo finde ich die genauen Regelungen zur Schneeräumpflicht in meiner Gemeinde?
Die genauen Regelungen zur Schneeräumpflicht sind in der Ortssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt festgelegt. Diese Satzung können Sie in der Regel auf der Webseite der Gemeinde einsehen oder beim Ordnungsamt erfragen. - Welche Streumittel sind erlaubt?
Die erlaubten Streumittel sind ebenfalls in der Ortssatzung festgelegt. Oftmals ist die Verwendung von Streusalz aus Umweltschutzgründen eingeschränkt oder verboten. Erlaubt sind dann beispielsweise Sand, Splitt oder Granulat. - Welche Zeiten gelten für die Schneeräumpflicht?
Die Zeiten, in denen Schnee geräumt und Eis gestreut werden muss, sind in der Regel in der Ortssatzung festgelegt. Üblicherweise beginnt die Räumpflicht morgens früh und endet am Abend. - Was passiert, wenn ich meiner Schneeräumpflicht nicht nachkomme?
Wenn Sie Ihrer Schneeräumpflicht nicht nachkommen, kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen. Zudem können Sie haftbar gemacht werden, wenn aufgrund Ihrer Versäumnisse jemand zu Schaden kommt. - Gilt die Schneeräumpflicht auch an Sonn- und Feiertagen?
Ja, die Schneeräumpflicht gilt in der Regel auch an Sonn- und Feiertagen. Die genauen Regelungen können jedoch in der Ortssatzung abweichen. - Was ist, wenn ich im Urlaub bin oder krank bin?
Auch wenn Sie im Urlaub oder krank sind, sind Sie grundsätzlich für die Schneeräumung verantwortlich. Sie sollten sich in diesem Fall um eine Vertretung kümmern, die Ihre Pflichten übernimmt. - Muss ich auch die Einläufe für die Straßenentwässerung freihalten?
Ja, in vielen Gemeinden gehört es zur Schneeräumpflicht, auch die Einläufe für die Straßenentwässerung von Schnee und Eis freizuhalten, damit das Schmelzwasser abfließen kann.
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Schneeräumpflicht BW: Gemeindesatzung & Räumbreite
Hallo Herr Ostertag!
Mal ganz davon abgesehen, dass Schneeschippen ungemein fit hält (natürlich nur bei mindestens 6,00 m Schipp-Breite), gibt es auch für da-seiende Gehwege eine festgelegte Räumbreite. Diese müsste in Ihrer Gemeindesatzung festgeschrieben sein.
Rein gefühlsmäßig würde ich mal von 1,00 m ausgehen - entnommen meinem Gedächtnis für die lichten Breiten von öffentlichen Treppenhäusern ...
schipp-schipp-hurra 😉 -
Schneeräumpflicht: 1m-Regel vs. 'Schwabenland'-Praxis
@TU >Danke ... Schneeschippen / Preise für Randsteine
ja das hält fit. Bei ca. 18 lfd Straßenmetern sind das immerhin 18 m² zu schippen. Die Frage war nur deshalb, da bei uns im "Schwabenland", manche gleich die ganze Straße schippen/fegen. Und nur weil es alle schon seit Generationen so gemacht haben, muss ich das nicht auch so machen (Schwiegermutter nebenan!). Das mit dem 1 m Streifen hätte ich wohl intuitiv auch so gemacht.
Noch was anderes (der Fall mit den Randsteinen). Ich habe jetzt ca. 1.700 DM (inkl. Märchensteuuer) für das auswechseln von 10 m Randsteinen (all inkl. = Festpreis) bezahlt. Die restlichen 7 m hat "großzügig" die Gemeinde übernommen. Der Verursacher = der die Randsteine auch ausgewechselt hat, natürlich nix. Klar, ich hätte auch einen anderen nehmen können, nur hätte der für die 7 m der Gemeinde mindest nicht teuerer als der Jahresvertrag der Gemeinde mit genau dieser Fa. sein müssen. Oder 10 m Firma 1 und 7 m dann Gemeinde. Was keinen Sinn macht (doppelter Aufwand). Egal, muss wohl beim Bauen so sein. Dafür macht jetzt die Pflasterarbeiten die "Konkurrenz" (jemand aus seiner Verwandtschaft, verstehen sich wohl nicht so ganz!). Mir egal, ich muss auch schauen, wo ich sparen kann. HAb auch nichts zu verschenken.
Ihnen Frau Tussing besten Dank und frohe Weihnachten. -
Randsteine als 'Entschädigung' – Winterdienst-Anekdote
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Schneeräumpflicht: Baustraße/Spielstraße – Grauzone S-H
Gute Frage, nächste Frage!
Wir stehen vor einem ähnlichen Problem: Straße ist derzeit noch Baustraße (sprich: Schlaglöcher und Straße direkt vor unserem Grundstück sehr uneben), Bürgersteig gibt es nicht (wird später Spielstraße).
Frage: Muss ich nun mitten auf der (Bau-) Straße räumen (da steht aber die Gemeinde in der Pflicht), und wie sieht es nach Fertigstellung der Spielstraße aus.
Die Auskunft der Gemeinde: So genau kann man das nicht sagen, für die Straße sind grds. Wir zuständig, aber rechtlich ist das eine Grauzone. Welche eine Auskunft!
Hat jemand (wir wohnen in S-H, aber evtl. auch aus anderen Ländern) Erfahrung mit dieser Konstellation? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schneeräumpflicht ohne Bürgersteig in BW: Anliegerpflichten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Schneeräumpflicht in Baden-Württemberg, insbesondere wenn kein Bürgersteig vorhanden ist. Es wird die Relevanz der Gemeindesatzung für die Festlegung der Räumbreite betont. Die Pflichten des Anliegers auf einer Baustraße/Spielstraße sind unklar. Die 'Schwabenland'-Praxis, die ganze Straße zu räumen, wird hinterfragt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die spezifischen Regelungen Ihrer Gemeinde zur Schneeräumpflicht, wie im Beitrag Schneeräumpflicht BW: Gemeindesatzung & Räumbreite erläutert. Die Räumbreite kann in der Gemeindesatzung festgelegt sein.
✅ Zusatzinfo: Auch ohne Bürgersteig besteht in der Regel eine Schneeräumpflicht für Anlieger. Die intuitive Annahme eines 1m-Streifens als Räumbreite wird im Beitrag Schneeräumpflicht: 1m-Regel vs. 'Schwabenland'-Praxis diskutiert.
🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie die Schneeräumpflicht für Baustraßen/Spielstraßen direkt mit Ihrer Gemeinde, wie im Beitrag Schneeräumpflicht: Baustraße/Spielstraße – Grauzone S-H angemerkt. Die Zuständigkeit kann hier variieren.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über die Verkehrssicherungspflicht und Anliegerpflichten in Ihrer Gemeinde (Baden-Württemberg). Beachten Sie die individuellen Regelungen zum Winterdienst, um Ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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