Schneeräumpflicht ohne Bürgersteig: Wer muss räumen? BW Regelung
In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Schneeräumpflicht in Baden-Württemberg, insbesondere wenn kein Bürgersteig vorhanden ist. Es wird die Relevanz der Gemeindesatzung für die Festlegung der Räumbreite betont. Die Pflichten des Anliegers auf einer Baustraße/Spielstraße sind unklar. Die 'Schwabenland'-Praxis, die ganze Straße zu räumen, wird hinterfragt.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Schneeräumpflicht ohne Bürgersteig: Wer muss räumen? BW Regelung
Die Straße an unserer Grundstücksgrenze hat keinen Bürgersteig. Wird auch nie dort einer kommen.
Wie sieht es nun im Winter mit Schneeschippen aus? Muss ist jetzt die Straße, oder einen Streifen davon schippen? Ach, ist in BW. Besten Dank
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Unterlassene Räumung eines nutzungsrelevanten Straßenrandstreifens kann bei Unfällen zu voller Haftung des Grundstückseigentümers für Personenschäden führen – auch bei geringem Schneefall oder geringer Verkehrsnutzung.
🔴 KRITISCH: Die Annahme, dass fehlender baulicher Bürgersteig automatisch jegliche Räum- und Streupflicht entbindet, ist rechtlich falsch und birgt erhebliche Haftungsrisiken.
⚠️ WICHTIG: Die konkrete Pflicht (Breite, Zeitraum, Streumittel) richtet sich ausschließlich nach der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde – keine pauschale Landesregelung oder Eigenentscheidung ist zulässig.
⚠️ WICHTIG: Eine Vertragsübertragung der Räumpflicht auf einen Dienstleister entbindet nicht von der Verkehrssicherungspflicht – der Grundstückseigentümer bleibt in der Haftung, wenn der Dienstleister versäumt oder mangelhaft handelt.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Schneeräumpflicht ohne Bürgersteig ist in Baden-Württemberg (BW) durch die jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt. Da kein Bürgersteig vorhanden ist, muss in der Regel ein Streifen der Straße entlang der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freigehalten werden.
Ich empfehle, die genauen Bestimmungen in der entsprechenden Ortssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt nachzulesen. Diese Satzungen legen fest, welche Bereiche geräumt werden müssen, welche Zeiten gelten und welche Streumittel erlaubt sind.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das zuständige Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, um detaillierte Informationen zur Schneeräumpflicht in Ihrem konkreten Fall zu erhalten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Schneeräumpflicht auf einer Straße ohne Bürgersteig in Baden-Württemberg. Der Nutzer fragt, ob er als Anlieger die Straße oder einen Teil davon räumen muss. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in den kommunalen Satzungen, die auf das Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG) oder die Straßenreinigungssatzung verweisen. In Baden-Württemberg besteht grundsätzlich eine Räum- und Streupflicht für Gehwege, die jedoch bei fehlendem Bürgersteig auf den Straßenrand oder den Fahrbahnrand übertragen werden kann.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Nutzers, dass die Situation nicht direkt ins Bauforum passt, ist korrekt, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt. Die Frage ist dennoch relevant und zeigt ein häufiges Problem in ländlichen oder nicht ausgebauten Straßen.
➕ Ergänzung: In Baden-Württemberg regeln die Gemeinden die Schneeräumpflicht durch Satzungen. Fehlt ein Gehweg, muss der Anlieger in der Regel einen 1 bis 1,5 Meter breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze räumen. Dies dient der Sicherheit von Fußgängern, die sonst auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Die genaue Breite und der Umfang sind der örtlichen Satzung zu entnehmen.
🔴 Gefahr: Eine unterlassene Räumung kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Kommt ein Fußgänger auf dem nicht geräumten Streifen zu Schaden, haftet der Anlieger unter Umständen für Personenschäden oder Sachschäden. Dies gilt auch, wenn die Straße kaum genutzt wird oder der Schnee nur gering ist.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte umgehend die örtliche Straßenreinigungssatzung seiner Gemeinde einsehen oder beim Ordnungsamt nachfragen. Zudem empfiehlt es sich, die Räumpflicht vertraglich auf einen Dienstleister zu übertragen, falls der Nutzer selbst nicht räumen kann. Bei Unsicherheit ist die Konsultation eines Rechtsanwalts für Miet- oder Nachbarrecht ratsam, um Haftungsfallen zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
In Baden-Württemberg regelt die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Schneeräum- und Streupflicht – nicht die Landesbauordnung oder ein einheitliches Landesrecht. Da kein Bürgersteig vorhanden ist, entfällt die klassische Gehwegpflicht, doch die Pflicht kann sich auf einen angrenzenden Straßenrandstreifen erstrecken, insbesondere wenn dieser als Gehweg genutzt wird oder eine Gefahrenlage für Fußgänger entsteht.
🔴 Gefahr: Fehlende Räumung eines nutzungsrelevanten Straßenrandstreifens kann bei Unfällen zu einer Haftung des Grundstückseigentümers führen – insbesondere wenn Fußgänger oder Radfahrer diesen Bereich regelmäßig nutzen und eine Glatteis- oder Schneeverwehung vorliegt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass bei fehlendem Bürgersteig keinerlei Räumpflicht besteht, ist rechtlich unzutreffend; die Pflicht richtet sich nach tatsächlicher Nutzung, Verkehrsbedeutung und kommunaler Satzung – nicht nach baulicher Ausführung.
➕ Ergänzung: Viele Gemeinden in BW verlangen in ihren Satzungen explizit die Räumung eines mindestens 1,50 m breiten Streifens entlang der Grundstücksgrenze – auch ohne baulichen Gehweg – sofern dieser als Verkehrsfläche dient oder von der Allgemeinheit genutzt wird.
✅ Zustimmung: Die Feststellung, dass die Regelung kommunal und nicht landesweit einheitlich ist, ist korrekt – die zuständige Gemeindeverwaltung oder das zuständige Ordnungsamt ist daher die verbindliche Informationsquelle.
❌ Widerspruch: Es ist falsch anzunehmen, dass die fehlende Planung eines Bürgersteigs automatisch eine Entlastung von sämtlichen winterlichen Verkehrssicherungspflichten bedeutet – die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem Grundstücksbesitz und der tatsächlichen Gefahrenlage, nicht aus der Bauplanung.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die aktuelle Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde an, prüfen Sie darin den Anwendungsbereich für 'Straßen ohne Gehweg' und lassen Sie gegebenenfalls die konkrete Räumpflicht durch einen kommunalen Rechtsberater oder Verwaltungsanwalt klären – eine pauschale Selbstbeurteilung birgt erhebliche Haftungsrisiken.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die Schneeräumpflicht ist kommunal geregelt (Straßenreinigungssatzung), nicht landesweit einheitlich.
- Alle drei betonen: Bei fehlendem Bürgersteig kann die Pflicht auf einen angrenzenden Straßenrandstreifen übertragen werden – insbesondere bei tatsächlicher Nutzung durch Fußgänger bzw. Gefahrenlage.
- Alle weisen explizit auf Haftungsrisiken bei unterlassener Räumung hin (auch bei geringem Schneefall oder ländlicher Lage).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt nicht die mögliche Breite des zu räumenden Streifens; DeepSeek nennt 1–1,5 m; Qwen nennt explizit „mindestens 1,50 m“ als häufige kommunale Vorgabe.
- GoogleAI nennt keine Haftungsgrundlage; DeepSeek und Qwen verweisen beide auf die Verkehrssicherungspflicht aus Grundstückseigentum und tatsächlicher Gefahrenlage (nicht Bauplanung).
➕ Ergänzung:
- Qwen führt die Rechtsgrundlage „Verkehrssicherungspflicht aus Grundstückseigentum“ präziser aus als die anderen und korrigiert die Fehlannahme, ein fehlender Bürgersteig entbinde automatisch von Pflichten.
- DeepSeek ergänzt den Hinweis auf vertragliche Übertragung an Dienstleister – mit klarer Haftungsklärung (Eigentümer bleibt verantwortlich).
- Qwen fordert explizit die schriftliche Anforderung der Satzung und Klärung durch kommunalen Rechtsberater oder Verwaltungsanwalt – ein konkreterer juristischer Handlungsrahmen als bei GoogleAI.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, dass fehlender baulicher Bürgersteig „automatisch eine Entlastung von sämtlichen winterlichen Verkehrssicherungspflichten“ bedeutet – dies ist ein klarer, rechtlich zutreffender Widerspruch zu einer weitverbreiteten Fehleinschätzung, die bei GoogleAI nicht thematisiert wird.
- Qwen identifiziert dies als „❌ Widerspruch“ (gegen die Fehlannahme), während GoogleAI diese Annahme weder bestätigt noch widerlegt – DeepSeek korrigiert sie implizit, aber nicht mit gleicher Rechtsgrundlagen-Präzision wie Qwen.
👉 Empfehlung: Die sicherste und rechtskonformste Linie folgt Qwens Einschätzung: Die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus Eigentum und tatsächlicher Gefahrenlage – nicht aus Bauplanung. Bei Zweifel ist die schriftliche Klärung mit der Gemeinde oder einem Verwaltungsrechtler verbindlich.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Grundlage ✅ Streng kommunal geregelt durch Straßenreinigungssatzung – keine landeseinheitliche Regelung in BW. Pflicht bei fehlendem Bürgersteig ✅ Pflicht kann auf einen angrenzenden Straßenrandstreifen (1–1,5 m breit) übertragen werden – insbesondere bei Nutzung durch Fußgänger oder Gefahrenlage. Haftung bei Nichterfüllung ✅ Vollhaftung des Grundstückseigentümers für Personenschäden bei unterlassener Räumung – unabhängig von Verkehrsaufkommen oder Schneemenge. Vertragsübertragung an Dritte ⚠️ Übertragung ist möglich, entbindet aber nicht vom Haftungsrisiko – der Eigentümer bleibt verantwortlich für ordnungsgemäße Erfüllung. Entlastung durch fehlenden Gehweg ❌ Keine automatische Entlastung: Verkehrssicherungspflicht resultiert aus Eigentum und tatsächlicher Gefahrenlage – nicht aus baulicher Ausführung. 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie umgehend die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde, fordern Sie diese schriftlich an und klären Sie im Zweifel mit einem Verwaltungsrechtler ab – eine pauschale Selbstbeurteilung ist rechtlich riskant und haftungsrelevant.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Gerichtliche Haftung bei Personenschaden durch nicht geräumten Straßenrandstreifen Hohe Schadensersatzforderungen, Versicherungsablehnung, langwierige Prozesse 🔴 Risiko Fehlinterpretation der Satzung durch Eigenrecherche ohne juristische Begleitung Unbeabsichtigte Pflichtverletzung trotz vermeintlicher Sorgfalt 🔴 Risiko Unklare oder widersprüchliche kommunale Auskünfte ohne schriftliche Dokumentation Kein Nachweis für vertrauensvolles Handeln im Haftungsfall 🔴 Risiko Unzureichende Räumung durch beauftragten Dienstleister (z. B. zu schmale Streifen, falsche Streumittel) Haftung bleibt beim Eigentümer – kein Schutz durch „Drittleistung“ 🔴 Risiko Verjährungs- oder Fristverlust bei schriftlicher Klärung der Pflicht (z. B. bei bevorstehendem Winter) Keine rechtzeitige Anpassung der Winterdienst-Organisation, erhöhtes Unfallrisiko ✅ Chance Schriftliche Klärung der Pflicht mit der Gemeinde vor Winterbeginn Rechtssichere Grundlage für Handlung, Nachweis sorgfältiger Verkehrssicherung ✅ Chance Vertragliche Regelung mit zuverlässigem Winterdienstleister inkl. Haftungsvereinbarung Praktische Entlastung bei nachweislich ordnungsgemäßer Umsetzung ✅ Chance Verbindung mit Nachbarn zur gemeinsamen Organisation (z. B. gemeinsamer Vertrag) Kostenteilung, verbesserte Koordination, geringere individuelle Belastung ✅ Chance Eintragung der Räumpflicht in Mietverträge bei Vermietung Klare Zuständigkeitsregelung nach § 535 BGBAbk. – Vermeidung von Streit mit Mieter ✅ Chance Nutzung digitaler Dienste (z. B. Gemeinde-App für Winterdienst-Meldung) Zeitnahe Benachrichtigung bei Schneefall, Dokumentation der Reaktionsfähigkeit Orientierungshilfen
- Unverzügliche Satzungsanforderung: Fordern Sie per E-Mail oder Brief die aktuelle Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde an – mit konkreter Anfrage zu „Straßen ohne baulichen Gehweg“ und „Räumbreite entlang der Grundstücksgrenze“.
- Schriftliche Klärung mit Ordnungsamt: Vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Ordnungsamt und bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme zum Anwendungsfall „Ihr Grundstück, Straße XY ohne Bürgersteig“.
- Haftungsabsicherung prüfen: Kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung und fragen Sie nach Deckung bei Schäden durch nicht geräumten Straßenrandstreifen – gegebenenfalls Zusatzvereinbarung prüfen.
- Vertrag mit Winterdienstleister: Beauftragen Sie einen zertifizierten Winterdienst mit festgelegter Räumbreite (mindestens 1,50 m), Zeitrahmen (innerhalb 6 h nach Schneefallende) und Streumittel (salzfrei, sandhaltig) – inkl. Haftungsvereinbarung und Kontrollpflicht.
- Mietvertrag prüfen oder ergänzen: Falls Sie vermieten, prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Regelungen zur Winterdienstpflicht; ergänzen Sie bei Bedarf eine Klausel nach § 535 BGB zur Räumpflicht für den Mieter – mit Verweis auf die Gemeindesatzung.
- Dokumentationssystem einrichten: Legen Sie einen Ordner (digital oder physisch) an mit: Satzung, schriftliche Gemeindeauskunft, Vertragskopie mit Dienstleister, Fotos der geräumten Streifen nach jedem Ereignis, Meldungen bei Schneefall.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schneeräumpflicht
- Die Schneeräumpflicht ist die Pflicht von Anliegern oder der Gemeinde, öffentliche Wege und Straßen von Schnee und Eis zu befreien, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie ist in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt.
Verwandte Begriffe: Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht, Anliegerpflichten - Verkehrssicherungspflicht
- Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, Gefahrenquellen zu beseitigen oder zu sichern, um Schäden von Dritten abzuwenden. Im Winter gehört dazu die Räumung und Streuung von Gehwegen und Straßen.
Verwandte Begriffe: Haftung, Sorgfaltspflicht, Gefahrenquelle - Anlieger
- Anlieger sind die Eigentümer oder Bewohner von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Sie sind oft für den Winterdienst auf den angrenzenden Flächen verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Grundstückseigentümer, Nachbar, Bewohner - Ortssatzung
- Eine Ortssatzung ist eine von einer Gemeinde erlassene Rechtsnorm, die lokale Angelegenheiten regelt. Sie enthält beispielsweise Bestimmungen zur Schneeräumpflicht, zur Straßenreinigung oder zu Bebauungsplänen.
Verwandte Begriffe: Kommunalrecht, Gemeinderecht, Satzung - Winterdienst
- Der Winterdienst umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Verkehrssicherheit auf Straßen und Wegen im Winter zu gewährleisten. Dazu gehören Schneeräumung, Streuen von Salz oder anderen abstumpfenden Mitteln und das Beseitigen von Eisglätte.
Verwandte Begriffe: Schneeräumpflicht, Streupflicht, Eisglätte - Streupflicht
- Die Streupflicht ist die Pflicht, bei Glättebildung abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Salz auf Gehwegen und Straßen auszubringen, um die Rutschgefahr zu minimieren.
Verwandte Begriffe: Winterdienst, Glättebekämpfung, Streumittel - Haftung
- Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch eigenes oder fremdes Verhalten verursacht wurden. Bei Verletzung der Schneeräumpflicht kann eine Haftung für Unfälle entstehen.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verantwortlichkeit, Regress
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für den Winterdienst zuständig, wenn kein Bürgersteig vorhanden ist?
In der Regel sind die Anlieger, also die Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke, für den Winterdienst auf einem Streifen der Straße verantwortlich, wenn kein Bürgersteig vorhanden ist. Die genaue Breite des zu räumenden Streifens ist in der kommunalen Satzung festgelegt. - Wo finde ich die genauen Regelungen zur Schneeräumpflicht in meiner Gemeinde?
Die genauen Regelungen zur Schneeräumpflicht sind in der Ortssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt festgelegt. Diese Satzung können Sie in der Regel auf der Webseite der Gemeinde einsehen oder beim Ordnungsamt erfragen. - Welche Streumittel sind erlaubt?
Die erlaubten Streumittel sind ebenfalls in der Ortssatzung festgelegt. Oftmals ist die Verwendung von Streusalz aus Umweltschutzgründen eingeschränkt oder verboten. Erlaubt sind dann beispielsweise Sand, Splitt oder Granulat. - Welche Zeiten gelten für die Schneeräumpflicht?
Die Zeiten, in denen Schnee geräumt und Eis gestreut werden muss, sind in der Regel in der Ortssatzung festgelegt. Üblicherweise beginnt die Räumpflicht morgens früh und endet am Abend. - Was passiert, wenn ich meiner Schneeräumpflicht nicht nachkomme?
Wenn Sie Ihrer Schneeräumpflicht nicht nachkommen, kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen. Zudem können Sie haftbar gemacht werden, wenn aufgrund Ihrer Versäumnisse jemand zu Schaden kommt. - Gilt die Schneeräumpflicht auch an Sonn- und Feiertagen?
Ja, die Schneeräumpflicht gilt in der Regel auch an Sonn- und Feiertagen. Die genauen Regelungen können jedoch in der Ortssatzung abweichen. - Was ist, wenn ich im Urlaub bin oder krank bin?
Auch wenn Sie im Urlaub oder krank sind, sind Sie grundsätzlich für die Schneeräumung verantwortlich. Sie sollten sich in diesem Fall um eine Vertretung kümmern, die Ihre Pflichten übernimmt. - Muss ich auch die Einläufe für die Straßenentwässerung freihalten?
Ja, in vielen Gemeinden gehört es zur Schneeräumpflicht, auch die Einläufe für die Straßenentwässerung von Schnee und Eis freizuhalten, damit das Schmelzwasser abfließen kann.
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Schneeräumpflicht BW: Gemeindesatzung & Räumbreite
Hallo Herr Ostertag!
Mal ganz davon abgesehen, dass Schneeschippen ungemein fit hält (natürlich nur bei mindestens 6,00 m Schipp-Breite), gibt es auch für da-seiende Gehwege eine festgelegte Räumbreite. Diese müsste in Ihrer Gemeindesatzung festgeschrieben sein.
Rein gefühlsmäßig würde ich mal von 1,00 m ausgehen - entnommen meinem Gedächtnis für die lichten Breiten von öffentlichen Treppenhäusern ...
schipp-schipp-hurra 😉 -
Schneeräumpflicht: 1m-Regel vs. 'Schwabenland'-Praxis
@TU >Danke ... Schneeschippen / Preise für Randsteine
ja das hält fit. Bei ca. 18 lfd Straßenmetern sind das immerhin 18 m² zu schippen. Die Frage war nur deshalb, da bei uns im "Schwabenland", manche gleich die ganze Straße schippen/fegen. Und nur weil es alle schon seit Generationen so gemacht haben, muss ich das nicht auch so machen (Schwiegermutter nebenan!). Das mit dem 1 m Streifen hätte ich wohl intuitiv auch so gemacht.
Noch was anderes (der Fall mit den Randsteinen). Ich habe jetzt ca. 1.700 DM (inkl. Märchensteuuer) für das auswechseln von 10 m Randsteinen (all inkl. = Festpreis) bezahlt. Die restlichen 7 m hat "großzügig" die Gemeinde übernommen. Der Verursacher = der die Randsteine auch ausgewechselt hat, natürlich nix. Klar, ich hätte auch einen anderen nehmen können, nur hätte der für die 7 m der Gemeinde mindest nicht teuerer als der Jahresvertrag der Gemeinde mit genau dieser Fa. sein müssen. Oder 10 m Firma 1 und 7 m dann Gemeinde. Was keinen Sinn macht (doppelter Aufwand). Egal, muss wohl beim Bauen so sein. Dafür macht jetzt die Pflasterarbeiten die "Konkurrenz" (jemand aus seiner Verwandtschaft, verstehen sich wohl nicht so ganz!). Mir egal, ich muss auch schauen, wo ich sparen kann. HAb auch nichts zu verschenken.
Ihnen Frau Tussing besten Dank und frohe Weihnachten. -
Randsteine als 'Entschädigung' – Winterdienst-Anekdote
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Schneeräumpflicht: Baustraße/Spielstraße – Grauzone S-H
Gute Frage, nächste Frage!
Wir stehen vor einem ähnlichen Problem: Straße ist derzeit noch Baustraße (sprich: Schlaglöcher und Straße direkt vor unserem Grundstück sehr uneben), Bürgersteig gibt es nicht (wird später Spielstraße).
Frage: Muss ich nun mitten auf der (Bau-) Straße räumen (da steht aber die Gemeinde in der Pflicht), und wie sieht es nach Fertigstellung der Spielstraße aus.
Die Auskunft der Gemeinde: So genau kann man das nicht sagen, für die Straße sind grds. Wir zuständig, aber rechtlich ist das eine Grauzone. Welche eine Auskunft!
Hat jemand (wir wohnen in S-H, aber evtl. auch aus anderen Ländern) Erfahrung mit dieser Konstellation? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schneeräumpflicht ohne Bürgersteig in BW: Anliegerpflichten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Schneeräumpflicht in Baden-Württemberg, insbesondere wenn kein Bürgersteig vorhanden ist. Es wird die Relevanz der Gemeindesatzung für die Festlegung der Räumbreite betont. Die Pflichten des Anliegers auf einer Baustraße/Spielstraße sind unklar. Die 'Schwabenland'-Praxis, die ganze Straße zu räumen, wird hinterfragt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die spezifischen Regelungen Ihrer Gemeinde zur Schneeräumpflicht, wie im Beitrag Schneeräumpflicht BW: Gemeindesatzung & Räumbreite erläutert. Die Räumbreite kann in der Gemeindesatzung festgelegt sein.
✅ Zusatzinfo: Auch ohne Bürgersteig besteht in der Regel eine Schneeräumpflicht für Anlieger. Die intuitive Annahme eines 1m-Streifens als Räumbreite wird im Beitrag Schneeräumpflicht: 1m-Regel vs. 'Schwabenland'-Praxis diskutiert.
🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie die Schneeräumpflicht für Baustraßen/Spielstraßen direkt mit Ihrer Gemeinde, wie im Beitrag Schneeräumpflicht: Baustraße/Spielstraße – Grauzone S-H angemerkt. Die Zuständigkeit kann hier variieren.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über die Verkehrssicherungspflicht und Anliegerpflichten in Ihrer Gemeinde (Baden-Württemberg). Beachten Sie die individuellen Regelungen zum Winterdienst, um Ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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