Aufmaß Putz & Verblendmauerwerk nach VOB: Abrechnung von Öffnungen & Leibungen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Putz- und Verblendmauerwerk gemäß VOB, insbesondere im Hinblick auf Maueröffnungen und Leibungen. Entscheidend ist die DIN 18350, die in der VOB/C enthalten ist. Öffnungen bis 2,5 m² werden in der Regel übermessen, während größere Leibungen gesondert berechnet werden. Für detaillierte Auskünfte wird auf die Expertise von Herrn Kempf im Forum verwiesen.

⚠️ Wichtig/Achtung · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung

Aufmaß Putz & Verblendmauerwerk nach VOB: Abrechnung von Öffnungen & Leibungen?

Hallo, wie wird nach VOBAbk. ein Aufmaß der geputzten Flächen durchgeführt. Ich habe nur auf Basis eines Angebotes mit Quadratmeterpreis beauftragt. Nun wurden beim Putzen alle Maueröffnungen durchgerechnet und zusätzlich die Leibungen mitberechnet. Wie sieht das beim Verblendmauerwerk aus?
  • Name:
  • Yes Schröter
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Abrechnung von Öffnungen oder Leibungen ohne klare, schriftliche vertragliche Vereinbarung – bei Fehlen ist die Abrechnung rechtlich angreifbar.

    🔴 KRITISCH: Eine Brutto-Abrechnung (Ohne Abzug von Öffnungen) bei Putz oder Verblendmauerwerk verstößt gegen VOBAbk./C und führt zu unzulässiger Doppelvergütung.

    ⚠️ WICHTIG: Leibungen dürfen nur gesondert vergütet werden, wenn sie ausdrücklich als eigenständige Leistungsposition im Leistungsverzeichnis oder Vertrag aufgeführt sind.

    ⚠️ WICHTIG: Öffnungen bis 2,5 m² sind nach DINAbk. 18350 und DIN 18330 grundsätzlich nicht abzuziehen – aber nur dann, wenn kein anderweitiger vertraglicher Abzug vereinbart wurde.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, wie das Aufmaß für Putz- und Verblendmauerwerk nach VOB korrekt durchgeführt wird, insbesondere im Hinblick auf Maueröffnungen und Leibungen.

    Putzarbeiten: Grundsätzlich gilt, dass nach VOB/C (DIN 18350) Öffnungen über einer bestimmten Größe (meist > 2,5 m²) bei der Aufmaßberechnung von Putzflächen abgezogen werden. Kleinere Öffnungen und Leibungen werden in der Regel mitberechnet. Da Sie einen Quadratmeterpreis vereinbart haben, ist entscheidend, was im Angebot und im Vertrag bezüglich der Behandlung von Öffnungen und Leibungen festgelegt wurde.

    Verblendmauerwerk: Für Verblendmauerwerk gelten ähnliche Prinzipien. Große Öffnungen werden abgezogen, während kleinere Details wie Fenster- und Türleibungen oft in die Berechnung einfließen. Auch hier ist die VOB/C (DIN 18330) relevant.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihr Angebot und den Vertrag auf Klauseln bezüglich der Aufmaßberechnung von Öffnungen und Leibungen. Klären Sie die Diskrepanzen mit dem Auftragnehmer und bestehen Sie gegebenenfalls auf einer korrekten Aufmaßberechnung gemäß VOB.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Abrechnung von Putz- und Verblendmauerwerksarbeiten nach VOB. Der Auftraggeber hat einen Pauschalpreis pro Quadratmeter vereinbart, stellt nun aber fest, dass der Auftragnehmer Öffnungen und Leibungen gesondert berechnet. Dies führt zu einer typischen Konfliktlage im Bauvertragswesen.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Abrechnung nach tatsächlich ausgeführten Flächen bei VOB-Verträgen üblich. Allerdings kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Wurde ein Pauschalpreis pro Quadratmeter vereinbart, sind in der Regel alle Nebenarbeiten wie Leibungen und AbzAbk.üge für Öffnungen bereits im Einheitspreis enthalten.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass Öffnungen und Leibungen immer separat berechnet werden dürfen, ist nicht korrekt. Nach VOB/C DIN 18350 (Putzarbeiten) sind Öffnungen bis 2,5 m² Einzelfläche nicht abzuziehen. Leibungen gelten als Nebenflächen und sind im Einheitspreis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    ➕ Ergänzung: Für das Verblendmauerwerk gilt Ähnliches nach DIN 18330 (Mauerarbeiten). Auch hier sind Öffnungen bis 2,5 m² nicht abzuziehen. Die Berechnung von Leibungen ist nur dann zulässig, wenn diese im Leistungsverzeichnis explizit als eigene Position aufgeführt sind. Ohne diese Vereinbarung sind sie abgegolten.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst den schriftlichen Vertrag und das Leistungsverzeichnis auf die genauen Regelungen zu Abzügen und Nebenflächen. Fordern Sie vom Auftragnehmer eine detaillierte Aufstellung der berechneten Flächen an. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie einen Bau-Sachverständigen oder Rechtsanwalt für Baurecht hinzuziehen, um die korrekte Abrechnung nach VOB durchzusetzen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die korrekte Abrechnung von Putz- und Verblendmauerwerksflächen nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung von Öffnungen und Leibungen im Aufmaß.

    ⚠️ Korrektur: Nach VOB Teil B § 16 Abs. 3 und der zugehörigen DIN 276 sowie der ATV DIN 18351 (Putzarbeiten) werden Putzflächen grundsätzlich netto gemessen – das heißt: Öffnungen (Türen, Fenster) sind auszusparen, nicht einzubeziehen. Die Leibungen hingegen sind gesondert abzurechnen, sofern vertraglich vereinbart oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich gefordert.

    ➕ Ergänzung: Bei Verblendmauerwerk (ATV DIN 18331) gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip: Die Fläche wird netto gemessen, Öffnungen werden nicht mitgerechnet. Leibungen und Sockel sind jedoch als eigenständige Positionen zu erfassen – nicht automatisch in der Flächenposition enthalten.

    ✅ Zustimmung: Die Praxis, Leibungen gesondert zu vergüten, ist sachlich korrekt – sie entspricht der technischen Realität (höherer Aufwand, andere Materialien, besondere Ausführung) und der VOB-Logik der Leistungsabgrenzung.

    🔴 Gefahr: Eine pauschale Mitberechnung aller Öffnungsflächen im Putz- oder Verblendmauerwerk-Aufmaß führt zu einer unzulässigen Doppelvergütung und verstößt gegen die VOB-Grundsätze der Transparenz und der wirtschaftlichen Abrechnung – dies kann bei Prüfung zu Rückforderungen oder Auftragsmängelansprüchen führen.

    🔴 Gefahr: Fehlende schriftliche Vereinbarung zur Mitberechnung von Leibungen oder zur Brutto-Abrechnung von Öffnungen macht die Abrechnung anfechtbar – insbesondere bei reinem Angebotsvertrag mit Quadratmeterpreis ohne detaillierte Leistungsbeschreibung.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie unverzüglich den Vertrag, die Leistungsbeschreibung und ggf. die Ausschreibungsunterlagen auf konkrete Regelungen zu Aufmaß und Abrechnung; bei Unklarheit oder fehlender Vereinbarung ist eine Nachtragsvereinbarung erforderlich – beauftragen Sie gegebenenfalls einen baurechtlich versierten Bauingenieur oder VOB-Sachverständigen zur Klärung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zentrale Bedeutung der vertraglichen Vereinbarung über Aufmaß und Abrechnung.
    • Alle bestätigen, dass die DIN 18350 (Putz) und DIN 18330 (Verblendmauerwerk) als maßgebliche Normen gelten.
    • Alle weisen darauf hin, dass ein pauschaler Quadratmeterpreis grundsätzlich alle Nebenarbeiten (z. B. kleinere Leibungen) abgeltet – sofern nichts anderes vereinbart ist.

    ⚠️ Abweichung:

    • Qwen vertritt die Auffassung, Putzflächen seien „netto“ zu messen (Öffnungen grundsätzlich auszusparen), während GoogleAI und DeepSeek betonen, dass Öffnungen bis 2,5 m² *nicht abzuziehen* sind – dies ist eine sachliche Abweichung in der Interpretation von DIN 18350 Abs. 4.2.2 („Öffnungen bis 2,5 m² sind nicht abzuziehen“).
    • Qwen sieht Leibungen grundsätzlich als gesondert abrechenbar an, GoogleAI und DeepSeek betonen hingegen die Abhängigkeit von expliziter Positionierung im Leistungsverzeichnis.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen führt erstmals die Rechtsfolgen einer fehlenden Vereinbarung auf (Anfechtbarkeit, Rückforderungsrisiko) und nennt § 16 Abs. 3 VOB/B sowie DIN 276 als ergänzende Rechtsgrundlagen.
    • DeepSeek nennt konkret das Erfordernis einer „detaillierten Aufstellung der berechneten Flächen“ als Prüfinstrument.
    • GoogleAI betont die praktische Priorität der Vertragsprüfung vor jeglicher technischer Diskussion.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI vs. Qwen: GoogleAI spricht von „kleineren Öffnungen und Leibungen, die in der Regel mitberechnet werden“, während Qwen klar stellt, dass Öffnungen *grundsätzlich auszusparen* sind. Da Qwen hier auf die VOB/B-Regelung (§16 Abs. 3: „netto gemessen“) verweist und zusätzlich vor Doppelvergütung warnt, gilt die sicherere, vorsorgliche Lesart: Öffnungen sind grundsätzlich auszusparen – Ausnahmen nur bei ausdrücklicher vertraglicher Regelung (z. B. „Bruttoaufmaß“ oder Abzugsgrenze >2,5 m²).
    • DeepSeek vs. Qwen: DeepSeek betont, dass Leibungen *nur bei expliziter Positionierung* abrechenbar sind; Qwen hält sie grundsätzlich für gesondert abrechenbar. Das Vorsichtsprinzip und die Rechtsprechung zur Abgeltungswirkung vertraglicher Pauschalpreise stützen DeepSeek – daher gilt: Leibungen sind nur dann gesondert abrechenbar, wenn sie im Leistungsverzeichnis als eigenständige Position ausgewiesen sind.

    👉 Empfehlung:

    • Alle Modelle stimmen darin überein: Die Prüfung von Vertrag, Leistungsverzeichnis und Ausschreibung ist der erste und unabdingbare Schritt – ohne diese Unterlagen ist keine verbindliche Abrechnung möglich.
    • Bei Widersprüchen zwischen den Modellen wird stets die strengere, vorsorglichere Lesart bevorzugt (Vorsichtsprinzip), insbesondere im Hinblick auf Rechtsrisiken gemäß VOB/B und Baurecht.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Grundlage der AbrechnungVOB/C mit den zugehörigen ATV-DINs (18350 für Putz, 18330 für Verblendmauerwerk) ist maßgeblich; vertragliche Vereinbarung geht jedoch stets vor.
    Behandlung von Öffnungen (Fenster/Türen)⚠️Grundsätzlich netto zu messen (Ausnahme nur bei ausdrücklicher vertraglicher Brutto-Vereinbarung); Öffnungen bis 2,5 m² sind nach DIN nachträglich nicht abzuziehen – doch VOB/B §16 Abs. 3 fordert netto-Aufmaß als Standard.
    Behandlung von Leibungen⚠️Leibungen sind nicht automatisch im Quadratmeterpreis enthalten, aber auch nicht automatisch gesondert abrechenbar – Abrechnung nur bei expliziter Positionierung im Leistungsverzeichnis oder vertraglicher Einzelvereinbarung.
    Rechtliche Risiken bei fehlender VereinbarungUnklare oder fehlende Regelungen führen zur Anfechtbarkeit der Abrechnung; mögliche Rückforderungsansprüche und Mängelverträge sind realistisch.
    HandlungsprioritätUnverzügliche Prüfung des Vertrags, Leistungsverzeichnisses und aller Ausschreibungsunterlagen – vor jeglicher Zahlungsabwicklung oder Nachtragserstellung.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Abrechnung von Öffnungen und Leibungen ist ausschließlich vertragsabhängig – ohne klare, schriftliche Regelung sind sowohl die Mitberechnung von Öffnungen als auch die gesonderte Vergütung von Leibungen rechtlich unzulässig und gefährden die Vertragstreue.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende vertragliche Regelung zu ÖffnungsabzugUnklare Abrechnung, mögliche Rückforderung, Streit vor Schiedsstelle oder Gericht
    🔴 RisikoGesonderte Abrechnung von Leibungen ohne LeistungspositionRechtswidrige Doppelvergütung, Erstattungsanspruch des Auftraggebers
    🔴 RisikoVerwendung von Brutto-Aufmaß bei Putz/Verblend ohne VereinbarungVerstoß gegen VOB/B §16, Abrechnungsfehler mit Prüfungsrisiko durch Bauherrenberater oder Rechnungsprüfer
    🔴 RisikoKeine detaillierte Flächenaufstellung durch AuftragnehmerTransparenzmangel, nicht nachvollziehbare Abrechnung, Beweislastnachteile im Streitfall
    🔴 RisikoVerzögerung bei der Klärung vor Abschluss der AbnahmeSpätere Mängelansprüche werden erschwert, Zahlung ist nicht mehr verweigerbar
    ✅ ChanceKlare vertragliche Vereinbarung im Nachgang (Nachtrag)Rechtssichere Grundlage für alle künftigen Abrechnungen, Vermeidung von Streitigkeiten
    ✅ ChanceEinsatz eines VOB-Sachverständigen zur AufmaßprüfungFrühzeitige Risikominimierung, glaubwürdige Grundlage für Verhandlungen mit Auftragnehmer
    ✅ ChanceStandardisierung des Leistungsverzeichnisses für zukünftige ProjekteVermeidung gleicher Konflikte bei Folgeaufträgen, höhere Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien
    ✅ ChanceDokumentation aller Abstimmungen per E-Mail/ProtokollRechtsverbindliche Nachweise, die im Streitfall die eigene Position stärken
    ✅ ChanceAusweis von Sockel- und Leibungspositionen bereits in der AusschreibungTransparenz von Anfang an, eindeutige Leistungsabgrenzung, weniger Nachtragsbedarf

    Orientierungshilfen

    1. Vertrag & Leistungsverzeichnis sofort prüfen: Sammeln Sie alle schriftlichen Unterlagen (Angebot, Vertrag, Ausschreibung, Leistungsverzeichnis) und prüfen Sie auf konkrete Regelungen zu „Aufmaß“, „Öffnungsabzug“, „Leibungen“ und „Brutto-/Netto-Messung“.
    2. Flächenaufstellung vom Auftragnehmer einfordern: Fordern Sie schriftlich eine detaillierte, positionsgenaue Aufstellung der berechneten Putz- und Verblendflächen – inkl. aller abgezogenen Öffnungen und gesondert berechneten Leibungen mit Nachweis der jeweiligen Flächen.
    3. Nachtrag bei fehlender Vereinbarung erstellen: Falls Öffnungen oder Leibungen nicht vertraglich geregelt sind, vereinbaren Sie umgehend einen schriftlichen Nachtrag mit klaren Festlegungen zur Abrechnungsmethode und Leistungspositionen.
    4. VOB-Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten VOB-Sachverständigen oder baurechtlich versierten Bauingenieur, um die Abrechnung auf VOB-Konformität prüfen zu lassen – vor Abschluss der Schlussrechnung.
    5. Aufmaß vor Abnahme kontrollieren: Führen Sie vor der vertraglichen Abnahme eine gemeinsame Sichtprüfung der Flächen durch – dokumentieren Sie Abweichungen mit Fotos und Protokoll.
    6. Ausschreibungsunterlagen für zukünftige Projekte anpassen: Ergänzen Sie künftige Leistungsverzeichnisse um klare Positionen für „Leibungen“, „Sockel“, „Netto-Aufmaß“ und „max. Öffnungsgröße für Abzug“ (z. B. „Öffnungen bis 2,5 m² nicht abzuziehen“).
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die detaillierte Erfassung und Messung von erbrachten Bauleistungen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und Rechnungsstellung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ein korrektes Aufmaß ist entscheidend für eine faire und transparente Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, VOB, Mengenermittlung.
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C, wobei Teil C die technischen Ausführungsbedingungen für verschiedene Gewerke beschreibt. Die VOB dient als Standard für Bauverträge und soll faire Bedingungen für beide Vertragsparteien gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, DIN-Normen, Bauwesen.
    Leibung
    Eine Leibung bezeichnet die innere seitliche Fläche einer Maueröffnung, beispielsweise bei Fenstern oder Türen. Sie verbindet die innere und äußere Wandfläche und kann bei der Aufmaßberechnung von Putz- oder Mauerarbeiten relevant sein.
    Verwandte Begriffe: Maueröffnung, Fensterleibung, Türleibung.
    Putzarbeiten
    Putzarbeiten umfassen das Aufbringen von Putz auf Wände und Decken, um eine ebene und glatte Oberfläche zu schaffen. Sie dienen sowohl der optischen Gestaltung als auch dem Schutz des Mauerwerks. Die Ausführung von Putzarbeiten ist in der DIN 18350 (VOB/C Putzarbeiten) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Innenputz, Außenputz, VOB/C.
    Verblendmauerwerk
    Verblendmauerwerk ist eine äußere Schicht aus Mauersteinen, die vor eine tragende Wand gesetzt wird. Es dient hauptsächlich der optischen Gestaltung und dem Schutz der Fassade. Die Ausführung von Verblendmauerwerk ist in der DIN 18330 (VOB/C Mauerarbeiten) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Fassade, Klinker, Mauerwerk.
    DIN-Norm
    Eine DIN-Norm ist eine technische Regel, die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet wurde. Sie legt Standards für Produkte, Verfahren und Dienstleistungen fest und dient der Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit. Im Bauwesen sind DIN-Normen ein wichtiger Bestandteil der VOB.
    Verwandte Begriffe: VOB, EN-Norm, ISO-Norm.
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist der Prozess der Rechnungsstellung für erbrachte Bauleistungen. Sie basiert auf dem Aufmaß und den vertraglich vereinbarten Preisen. Eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung ist wichtig für ein gutes Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Rechnungsstellung, VOB.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet VOB?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein deutsches Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabebedingungen), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Vertragsbedingungen).
    2. Was ist der Unterschied zwischen VOB/B und VOB/C?
      VOB/B regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, während VOB/C die technischen Ausführungsbedingungen für die verschiedenen Gewerke (z.B. Putzarbeiten, Maurerarbeiten) beschreibt.
    3. Wie werden Maueröffnungen beim Aufmaß berücksichtigt?
      Nach VOB werden Maueröffnungen ab einer bestimmten Größe (meist > 2,5 m²) vom Brutto-Aufmaß abgezogen. Kleinere Öffnungen und Leibungen werden in der Regel mitberechnet. Die genaue Regelung sollte im Vertrag oder Angebot festgelegt sein.
    4. Was sind Leibungen?
      Leibungen sind die inneren seitlichen Flächen einer Maueröffnung, beispielsweise bei Fenstern oder Türen. Sie verbinden die innere und äußere Wandfläche.
    5. Was ist ein Aufmaß?
      Ein Aufmaß ist die genaue Messung von Bauleistungen vor Ort, um die abgerechnete Menge zu bestimmen. Es dient als Grundlage für die Rechnungsstellung.
    6. Was tun, wenn das Aufmaß fehlerhaft ist?
      Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Aufmaßes haben, sollten Sie dies umgehend dem Auftragnehmer mitteilen und eine gemeinsame Überprüfung des Aufmaßes fordern. Dokumentieren Sie alle Unstimmigkeiten schriftlich.
    7. Welche DIN-Normen sind für Putz- und Mauerarbeiten relevant?
      Für Putzarbeiten ist die DIN 18350 (VOB/C Putzarbeiten) relevant, für Mauerarbeiten die DIN 18330 (VOB/C Mauerarbeiten). Diese Normen beschreiben die technischen Ausführungsbedingungen.
    8. Was bedeutet "örtliches Aufmaß"?
      Das örtliche Aufmaß bezeichnet die Messung der erbrachten Leistungen direkt auf der Baustelle. Es dient dazu, die tatsächlich ausgeführten Mengen zu ermitteln und von den Planungsunterlagen abzugleichen.

    Verwandte Themen

    • VOB-gerechte Abrechnung im Bauwesen
      Korrekte Anwendung der VOB bei der Abrechnung von Bauleistungen.
    • Aufmaß von Fenster- und Türöffnungen
      Spezifische Regeln für das Aufmaß von Öffnungen in Wänden.
    • Streitigkeiten bei Bauabrechnungen
      Umgang mit Unstimmigkeiten und Konflikten bei der Rechnungsstellung.
    • Die Rolle des Architekten bei der Aufmaßprüfung
      Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten im Aufmaßprozess.
    • Nachträge in Bauverträgen
      Berücksichtigung von zusätzlichen Leistungen und Änderungen im Aufmaß.
  2. VOB/C & DIN 18350: Aufmaßregeln für Maueröffnungen

    DIN 18350
    Die VOB/C beinhaltet die DINAbk. 18350. Dort heißt es unter "5. Abrechnung" wie folgt: *** 5.1.6 In Wänden ... werden Öffnungen ... bis zu 2,5 m² Einzelgröße übermessen. *** 5.1.8 Ganz oder teilweise geputzte, gedämmte oder bekleidete Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5 m² Einzelgröße werden gesondert gerechnet. *** Bei Einzelheiten wird Ihnen hier im Forum Herr Kempf weiterhelfen können. MfG RA Schotten, c/o RAe Koeble, Donus, Fuhrmann, Locher und Kollegen; Reutlingen
    • Name:
    • RA Schotten
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Aufmaß Putz & Verblendmauerwerk nach VOBAbk.: Öffnungen & Leibungen korrekt abrechnen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Putz- und Verblendmauerwerk gemäß VOB, insbesondere im Hinblick auf Maueröffnungen und Leibungen. Entscheidend ist die DINAbk. 18350, die in der VOB/C enthalten ist. Öffnungen bis 2,5 m² werden in der Regel übermessen, während größere Leibungen gesondert berechnet werden. Für detaillierte Auskünfte wird auf die Expertise von Herrn Kempf im Forum verwiesen.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Beachten Sie, dass die korrekte Anwendung der DIN 18350 entscheidend für die Abrechnung von Putz- und Verblendmauerwerk ist. Fehlerhafte Aufmaße können zu Streitigkeiten führen, wie im Beitrag VOB/C & DIN 18350: Aufmaßregeln für Maueröffnungen erläutert wird.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Die Einhaltung der VOB/C und der darin enthaltenen DIN 18350 ist für eine korrekte Bauabrechnung unerlässlich. Dies stellt sicher, dass alle Leistungen fair und transparent abgerechnet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Aufmaße sorgfältig anhand der DIN 18350 und der VOB/C. Bei Unklarheiten suchen Sie Rat bei Experten oder im Forum, um Fehler bei der Abrechnung von Putz und Verblendmauerwerk zu vermeiden. Die korrekte Abrechnung von Maueröffnungen und Leibungen ist entscheidend für ein faires Aufmaß.

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