Die Nachteile in unseren Augen:
- eine zweifache Untergrabung des Hauses (einmal 80 cm, einmal die komplette Hausecke) sind notwendig
- das Gästebad, welches gleichzeitig als Hauswirtschaftsraum dient wird durch eine komplette Vorwand (22 cm) so eingeschränkt, dass Waschmaschine und Trockner nicht mehr gestellt werden könne, es müsste eine neue Waschmaschine angeschafft werden, welche dann auf den Trockner gestellt werden müsste, der Raum gleicht dann mehr einer Abstellkammer
- eine große Distanz für 3 Anschlüsse (Waschbecken, Toilette, Waschmaschinen- und Heizungsabfluss) (ca. 25 m)
- weitere Rohre (Kalt/warm Wasser fürs OGAbk. müssen verlegt werden
Zwischenzeitlich haben wir (auch Aufgrund der Dauer der Reparaturen) bereits einen RA aufgesucht, welcher von einem Rechtsstreit Aufgrund der Dauer und der Kosten abgeraten hat und bat uns, da die Hausbaufirma bereit ist, den Mangel zu beseitigen, gütlich zu einigen.
Meine Fragen:
1. Ist o.g. eine zweckmäßige Art, diesen Schaden zu reparieren?
2. Welcher Sachverständige würde diese Angelegenheit bewerten (meist nur Ansprechpartner für Hoch- und Tiefbau (Hochbau, Tiefbau), hier aber ein Sanitärspezi gefragt.)
3. Was ist Aufgrund der Wohnflächenreduzierung machbar (neue Waschmaschine auf unsere Kosten?)
4. Ist es tatsächlich so, das man für die vielen Tage seines Urlaubs, die man hier reinsteckt, keinen Ersatz erhalten kann (mittlerweile kamen über 12 AT zusammen und für die weitere Reparatur sind ca. 5 Tage einzuplanen?
Für jeden Tipp danke ich Ihnen.
