BauNVO § 14 NRW: Terrasse im 5m-Abstand zum Gewässer – Was gilt für Nebenanlagen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
BauNVO § 14 NRW: Terrasse im 5m-Abstand zum Gewässer – Was gilt für Nebenanlagen?
ich habe eine etwas knifflige Frage: Der Bebauungsplan (NRW) zu unserem Grundstück sagt bezüglich Festlegungen im Text: "Entlang des Gewässers II. Ordnung (Wassergraben) sind von Böschungsoberkante in einem Abstand von 5,0 m zu den Gärten der Wohnbaugrundstücken sämtliche Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) nicht zulässig. "
Was heißt das in Bezug auf eine ca. 3 m x 4 m zu bauende Terrasse, die wir etwa ab 1,5 m vom Graben (der ist ca. 40 cm breit) erstellen wollen? Der § 14 geht ja von Unter- und Nebenanlagen aus und bezieht sich auch auf die §§ 2 - 13. Habe ich hier explizit ein Problem oder eher die Stadt Aufgrund eines Quellenbezuges der das Thema nicht trifft?
Wie gesagt, eine knifflige Frage.
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Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob Ihre Terrasse als Nebenanlage im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) § 14 in NRW gilt und somit den vorgeschriebenen Abstand von 5 Metern zum Gewässer II. Ordnung einhalten muss.
Definition Nebenanlagen: Nach § 14 BauNVO sind Nebenanlagen untergeordnete Anlagen, die dem Hauptzweck der Nutzung des Grundstücks dienen und ihm räumlich zugeordnet sind. Dazu können Garagen, Stellplätze, Gartenhäuser, aber auch Terrassen gehören.
Entscheidend für die Beurteilung: Ob Ihre Terrasse als Nebenanlage gilt, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung und Funktion ab. Eine befestigte Fläche, die hauptsächlich zum Aufenthalt im Freien dient, wird in der Regel als Nebenanlage betrachtet. Eine Überdachung oder feste Einbauten können diese Einschätzung verstärken.
Prüfung im Einzelfall: Die Auslegung des Bebauungsplans und die Anwendung der BauNVO obliegt der zuständigen Baubehörde. Es ist ratsam, sich direkt mit der Stadt in Verbindung zu setzen und die konkrete Situation Ihres Grundstücks zu besprechen. Legen Sie alle relevanten Unterlagen (Bebauungsplan, Bauzeichnungen der Terrasse) vor.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition von "Nebenanlagen" im Kontext Ihres Bebauungsplans mit der zuständigen Baubehörde. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Terrasse den geltenden Vorschriften entspricht.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine bundesrechtliche Verordnung, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Sie enthält Bestimmungen über die zulässige Bebauung, die Nutzung von Flächen und die Gestaltung von Gebäuden. Die BauNVO dient als Grundlage für die Bebauungspläne der Kommunen.
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baugesetzbuch (BauGBAbk.), Flächennutzungsplan - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er legt detailliert fest, wie die Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen und die Grünflächen.
Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Nebenanlagen
- Nebenanlagen sind bauliche Anlagen, die dem Hauptzweck der Nutzung eines Grundstücks untergeordnet sind und ihm räumlich zugeordnet werden. Sie dienen der Wohnnutzung und können beispielsweise Garagen, Stellplätze, Gartenhäuser oder auch Terrassen umfassen. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen ist in § 14 BauNVO geregelt.
Verwandte Begriffe: Hauptnutzung, untergeordnete Nutzung, bauliche Anlage - Gewässer II. Ordnung
- Gewässer II. Ordnung sind kleinere Fließgewässer, die nicht zu den Bundeswasserstraßen gehören. Die Zuständigkeit für diese Gewässer liegt in der Regel bei den Bundesländern oder Kommunen. Der Schutz dieser Gewässer ist wichtig für die Natur und die Wasserqualität.
Verwandte Begriffe: Fließgewässer, Oberflächengewässer, Gewässerschutz - Abstandsflächen
- Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und den Grundstücksgrenzen freizuhalten sind. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz der Gebäude. Die Größe der Abstandsflächen ist in den Landesbauordnungen geregelt.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Gebäudeabstand, Nachbarrecht - NRW (Nordrhein-Westfalen)
- Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Es liegt im Westen Deutschlands und ist das bevölkerungsreichste Bundesland. Die Bauordnung und das Planungsrecht in NRW sind in der Landesbauordnung (BauO NRW) und im Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) geregelt.
Verwandte Begriffe: Bundesland, Landesrecht, Landesbauordnung - Terrasse
- Eine Terrasse ist eine ebenerdige, befestigte Fläche im Freien, die in der Regel direkt an ein Gebäude anschließt. Sie dient als Aufenthaltsbereich im Freien und kann mit Möbeln und Pflanzen ausgestattet werden. Im Baurecht können Terrassen unterschiedlichen Regelungen unterliegen, insbesondere hinsichtlich der Abstandsflächen und der Bebaubarkeit von Grundstücken.
Verwandte Begriffe: Balkon, Freisitz, Garten
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was genau sind Nebenanlagen im Sinne der BauNVO?
Nebenanlagen sind bauliche Anlagen, die dem Hauptzweck der Nutzung eines Grundstücks untergeordnet sind und ihm räumlich zugeordnet werden. Sie dienen der Wohnnutzung und können beispielsweise Garagen, Stellplätze, Gartenhäuser oder auch Terrassen umfassen. Die genaue Definition kann jedoch je nach Bebauungsplan variieren. - Wie finde ich heraus, ob meine Terrasse als Nebenanlage gilt?
Die Beurteilung, ob eine Terrasse als Nebenanlage gilt, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung und Funktion ab. Entscheidend sind Faktoren wie die Befestigung der Fläche, die Art der Nutzung (hauptsächlich zum Aufenthalt im Freien) und das Vorhandensein von Überdachungen oder festen Einbauten. Eine Klärung mit der zuständigen Baubehörde ist empfehlenswert. - Was passiert, wenn meine Terrasse den vorgeschriebenen Abstand zum Gewässer nicht einhält?
Wenn Ihre Terrasse den vorgeschriebenen Abstand zum Gewässer nicht einhält, kann die Baubehörde Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes anordnen. Dies kann im schlimmsten Fall den Rückbau der Terrasse bedeuten. Es ist daher wichtig, die geltenden Vorschriften vor Baubeginn zu prüfen und einzuhalten. - Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
Den Bebauungsplan für Ihr Grundstück können Sie in der Regel bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einsehen. Oftmals sind Bebauungspläne auch online auf den Webseiten der Kommunen verfügbar. Der Bebauungsplan enthält detaillierte Festlegungen zur Bebauung der Grundstücke in einem bestimmten Gebiet. - Was bedeutet "Gewässer II. Ordnung"?
Gewässer II. Ordnung sind kleinere Fließgewässer, die nicht zu den Bundeswasserstraßen gehören. Die Zuständigkeit für diese Gewässer liegt in der Regel bei den Bundesländern oder Kommunen. Der Schutz dieser Gewässer ist wichtig für den Naturhaushalt und die Wasserqualität. - Kann ich eine Ausnahmegenehmigung für den Abstand zum Gewässer beantragen?
In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung für den Abstand zum Gewässer beantragt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch sehr streng und hängen von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab. Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn besondere Gründe vorliegen und die Abweichung von den Vorschriften keine negativen Auswirkungen auf den Gewässerschutz hat. - Welche Rolle spielt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bei der Beurteilung von Nebenanlagen?
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthält allgemeine Regelungen zur Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken. § 14 BauNVO definiert den Begriff der Nebenanlagen und legt fest, unter welchen Voraussetzungen sie zulässig sind. Die BauNVO dient als Grundlage für die Bebauungspläne der Kommunen, die jedoch detailliertere Festlegungen treffen können. - Was ist der Unterschied zwischen einer Terrasse und einem Balkon im baurechtlichen Sinne?
Eine Terrasse ist eine ebenerdige, befestigte Fläche im Freien, die in der Regel direkt an ein Gebäude anschließt. Ein Balkon hingegen ist eine auskragende, begehbare Fläche, die an einer Fassade angebracht ist. Im Baurecht können Terrassen und Balkone unterschiedlichen Regelungen unterliegen, insbesondere hinsichtlich der Abstandsflächen und der Bebaubarkeit von Grundstücken.
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Terrasse BauNVO: Baugenehmigung bei Höhe über 1 Meter?
Alle Bauverordnungen beziehen sich auf Bauwerke
Alle Bauverordnungen beziehen sich auf Bauwerke, also auf oberirdische oder unterirdische Bauwerke die sich wiederum in solche mit zwingender Baugenehmigung und genehmigungsfreie Bauwerke unterteilen.
Ein Grenzfall dürfte Ihre Terrasse sein.
Wenn diese eine bestimmte Höhe (meist 1 Meter) überschreitet brauchen Sie eine Baugenehmigung welche dann abgelehnt wird.
Ist die Terrasse eine Aufschüttung bis 1 Meter so benötigen Sie dazu weder Genehmigungen noch Anträge. -
BauNVO § 14: Terrasse als Nebenanlage – 5m Abstand!
Zu unterscheiden sind ...
Terrassen, die an das Wohnhaus angebaut sind (= Bestandteil des Hauptgebäudes) bzw. nicht angebaute Terrassen (= Nebenanlagen i.S. des § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)).
Gemäß der Festsetzungen des B - Plans muss jedwede Terrasse bzw. bauliche Anlage einen Abstand von 5 m zur Grabenkante einhalten, ihre geplante Terrasse wäre demnach unzulässig.
Diese Abstandsregelung ist nicht ungewöhnlich und dient meist der besseren Zugänglichkeit für Pflegemaßnahmen.
Etwas unklar erscheint mir die Formulierung "im Abstand von 5 m zu den Gärten der Wohnbaugrundstücke ... ". Das klingt so, als wäre zwischen Graben und Grundstücksgrenze sowieso ein Abstand von 5 m!?
Gruß aus Brandenburg,
M. Büttner -
Terrassen-Abstand zum Gewässer: Missverständnis geklärt
Terrasse und Abstand
Danke für Ihre schnellen Reaktionen.
@ Herr Klaus: Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Die 1,5 m bedeuten Abstand zum Wassergraben in der waagerechten. Es würde das Bodenniveau der Böschung beibehalten, erst hinter der Terrasse aufgeschüttet, da das Haus etwas höher liegt (wie die Häuser der Nachbarn).
@Herr Büttner: Jetzt verstehe ich auch, warum ich so schwer verstehe: Es gibt zwischen Graben und Grundstücksgrenze keinen Abstand, sondern beide sind identisch. Kann mir das helfen? Jenseits des Grabens befindet sich eine öffentliche Grünfläche. -
BauGB § 31: Befreiung für Terrasse im Gewässerabstand?
Es ist leider so ...
Im Abstand von 5 m zur Grabenkante soll keine bauliche Anlage zugelassen werden, auch auf den angrenzenden privaten Grundstücken.
Sie könnten es nur über eine Befreiung gem. § 31 BauGBAbk. versuchen, vielleicht lässt sich das Bauamt ja auf eine Abstandverkleinerung ein.
Einen schönen Tag,
M. Büttner -
Terrasse als befestigte Fläche: Genehmigungsfrei möglich?
Auslegung
Wenn für eine Terrasse weniger als 1 Meter aufgeschüttet wird und keinerlei Fundamente benötigt werden so halte ich das für eine befestigte Fläche die wie Gartenwege genehmigungsfrei ist.
Der Begriff TERRASSE wäre dann nur zu ändern.
Zur Not müssen Sie die befestigte Fläche über ein paar Stufen erreichen. -
Terrasse: Genehmigungsfrei ≠ Zulässig laut Bebauungsplan!
Genehmigungsfrei
bedeutet nicht automatisch, dass etwas zulässig ist. Die Terrasse (oder befestigte Fläche) mag vielleicht genehmigungsfrei sein (wie z.B. ein kleines Gerätehaus), sie ist aber in diesem Falle nicht zulässig, da sie der Festsetzung des BPlans widerspricht.
Wie gesagt, beim Bauamt nachfragen ... wenn die befestigte Fläche nicht stört, wird evtl. eine Befreiung erteilt.
Gruß,
M. Büttner -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).BauNVO § 14 NRW: Terrasse im Gewässerabstand – Was ist zulässig?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit einer Terrasse im 5-Meter-Abstand zu einem Gewässer gemäß § 14 BauNVOAbk. NRW. Dabei wird geklärt, ob die Terrasse als Nebenanlage gilt und welche Genehmigungen erforderlich sind. Es wird auch die Möglichkeit einer Befreiung nach § 31 BauGBAbk. erörtert und die Unterscheidung zwischen genehmigungsfreien und zulässigen Bauvorhaben beleuchtet.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Terrasse: Genehmigungsfrei ≠ Zulässig laut Bebauungsplan! bedeutet Genehmigungsfreiheit nicht automatisch Zulässigkeit. Eine Terrasse kann genehmigungsfrei sein, aber dennoch gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans verstoßen.
✅ Zusatzinfo: Eine Terrasse, die weniger als 1 Meter aufgeschüttet wird und keine Fundamente benötigt, könnte als befestigte Fläche gelten und somit genehmigungsfrei sein, wie im Beitrag Terrasse als befestigte Fläche: Genehmigungsfrei möglich? diskutiert wird. In diesem Fall müsste der Begriff "Terrasse" möglicherweise angepasst werden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zulässigkeit der Terrasse im konkreten Fall mit dem zuständigen Bauamt ab. Prüfen Sie die Möglichkeit einer Befreiung gemäß § 31 BauGB, falls die Terrasse nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Beachten Sie die Ausführungen im Beitrag BauNVO § 14: Terrasse als Nebenanlage – 5m Abstand! bezüglich der Abstandsregelungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "BauNVO, Nebenanlagen, Terrasse, Gewässerabstand". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er regelt unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Abstandsflächen. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und ist für alle Grundstückseigentümer bindend.Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), Landesbauordnung (LBOAbk.), Flächennutzungsplan. …
- … Baunutzungsverordnung (BauNVO) …
- … (BauNVOAbk.) ist eine bundesrechtliche Verordnung, die die zulässige Nutzung von Grundstücken regelt. …
- … Nebenanlagen …
- … Nebenanlagen sind bauliche Anlagen, die dem Hauptgebäude untergeordnet sind und ihm …
- … Carports, Gartenhäuser oder Schuppen. Ihre Zulässigkeit und Größe sind in der BauNVOAbk. und den jeweiligen Bebauungsplänen geregelt.Verwandte Begriffe: Hauptgebäude, Anbau, Zubau. …
- … Standsicherheit, den Brandschutz und die Energieeffizienz von Gebäuden.Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), Baugesetzbuch (BauGBAbk.). …
- … Was sind Nebenanlagen im Sinne des § 12 BauNVOAbk.?Nebenanlagen sind bauliche Anlagen, die …
- … Carports, Gartenhäuser oder Schuppen. Ihre Zulässigkeit und Größe sind in der BauNVOAbk. und den jeweiligen Bebauungsplänen geregelt. …
- … als NebenanlageDie rechtliche Einordnung eines Carports als Nebenanlage im Sinne der BauNVOAbk.. …
- … wahrscheinlich mit eurer straßenseitigen Baugrenze zusammen. Der Bereich dahinter soll für Nebenanlagen auf einer Tiefe von 5 m von der Bebauung frei bleiben. …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Garagenüberbauung: Wird die Garagenfläche in die GFZ (Geschossflächenzahl) eingerechnet?
- … ist die überbaute Fläche. Die GFZAbk. verändert sich insofern, dass die Nebenanlagen wie Garage und Zufahrten mit halber GFZ (je nach Bundesland) angesetzt …
- … m² Grundfläche bauen und 200 m² mit Zufahrt, Wege, Schuppen, sep. Terrassen und Garagen befestigen, das würde rechnerisch 200 m² GFZAbk. als genau …
- … BauNVOAbk.: GFZAbk. Berechnung je nach Bebauungsplan-Jahrgang …
- … Für den Fall, dass die GFZ durch einen Bebauungsplan beschränkt wird, ist es für die Berechnung erforderlich zu wissen, welche Baunutzungsverordnung (1962/1968/1977/1990/2013) zugrundezulegen ist, da sich die Berechnungsvorschriften unterscheiden. Der Jahrgang lässt sich dem Bebauungsplan entnehmen. Die Berechnungsgrundlage finden Sie jeweils im § 20 Baunutzungsverordnung (BauNVO) verbunden mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan auch abweichende …
- … § 20 BauNVOAbk. 1990: GFZAbk. Berechnung bei Garagenüberbauung …
- … § 20 BauNVO1990 …
- … im vorliegenden Fall § 20 Absatz 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) von 1990 heranzuziehen ist. …
- … auch nicht mehr von der Regelung des § 20 Absatz 4 BauNVOAbk.1990 profitieren und muss voll mitangerechnet werden. Egal, ob innerhalb oder …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung
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