Terrassentrennmauer & Terrasse über Baugrenze Hessen: Zulässigkeit, Höhe, Rückbau?
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Terrassentrennmauer & Terrasse über Baugrenze Hessen: Zulässigkeit, Höhe, Rückbau?

Ausgangssituation:
Bundesland Hessen, aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), gemäß Bebauungsplan sind Nebenanlagen bis zu 6 m² außerhalb der Baugrenze erlaubt, sonst keine besonderen
Festlegungen
Nachbar A hat ein Reihenmittelhaus, Nachbar B rechts davon (Blickrichtung vom Haus zum Garten) ein Reihenendhaus.
Die Grundfläche der beiden baugleichen Häuser besteht jeweils aus 2 etwas gegeneinander verschobenen Flächen. Die jeweils linke Fläche (Blickrichtung vom Haus zum Garten) ist zum Garten hin nach vorne verschoben. Rechts neben dieser vorgeschobenen Fläche ergibt sich somit eine Nische für die Terrasse. Beim Mittelhaus wird die Terrasse rechts von der linken Außenwand des Hauses von B begrenzt.
Die Terrasse von Nachbar A ragt deutlich über die Nische hinaus. Deshalb baut Nachbar B an der Grenze  -  aber voll auf seinem Grundstück  -  eine 2,8 m lange und 1,85 hohe Terrassentrennwand/Sichtschutzwand, die formal zunächst den Regelungen der hessischen Bauordnung (genehmigunsfrei bis 3 m Länge, 2 m Höhe) entspricht. Laut Aussage Bauamt gilt die Mauer aber nicht als Terrassentrennwand/Sichtschutzwand, weil auf der Seite des Mauerbauers keine Terrasse, sondern nur Garten ist. Somit wäre es eine Einfriedung, die nur 1,5 hoch sein darf.
Fragen:

1) Kann die Mauer von B durch den nachträglichen Bau einer 2. Terrasse des Nachbarn B an die Mauer legitimiert werden oder muss ein Rückbau auf die erlaubte Höhe für eine Einfriedung erfolgen?

2) Zulässigkeit der 2. Terrasse:
a) Darf bei der GRZAbk.-Berechnung der Anteil an der gemeinschaftlichen Grünfläche mit berücksichtigt werden? (nur dann ist überhaupt noch Raum für eine zweite Terrasse des Nachbarn B an der Mauer)?
b) Muss Nachbar A beim Bau der Zusatzterrasse von B gefragt werden und kann diesen Bau verhindern?

3) Gibt es sonstige Regelungen, die das Stehenlassen der Mauer trotz korrekter 2. Terrasse verbieten?

4) Darf die Mauer immer nur so lang sein, wie die zusätzliche Terrasse des Nachbarn B?

5) Ab wann gilt die zusätzliche Terrasse von Nachbar B als Terrasse, d.h. könnte der Nachbar B auch nur einen schmalen Streifen entlang der Mauer pflastern, um diese nachträglich zu legitimieren?

6) Sowohl die Terrasse des Nachbarn A als auch die Mauer des Nachbarn B ragen knapp 2 m über die Baugrenze hinaus.
a) Ist dies für die Mauer auf jeden Fall unzulässig, da diese ein Bauwerk ist?
b) Ist dies für die Terrassen von Nachbar A trotzdem zulässig, da sie eine Nebenfläche ist (?)  -  die ja gemäß Bebauungsplan außerhalb der Baugrenze sein darf  -  ist und auch kein (?) Bauwerk darstellt?
Besten Dank im Voraus.

  • Name:
  • Wolfgang
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    Die Errichtung einer Terrassentrennwand und einer Terrasse außerhalb der Baugrenze ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. 🔴 Eine unzulässige Bebauung kann zum Rückbau zwingen.

    Bebauungsplan: Prüfen Sie den Bebauungsplan der Gemeinde Hessen genau. Dieser legt fest, welche baulichen Anlagen innerhalb und außerhalb der Baugrenze zulässig sind. Oftmals sind Nebenanlagen wie Terrassen bis zu einer bestimmten Größe (hier 6 m²) außerhalb der Baugrenze erlaubt.

    Terrassentrennwand/Sichtschutzwand: Die Zulässigkeit einer solchen Wand hängt von der Bauordnung des Landes Hessen und den örtlichen Regelungen ab. Relevant sind Höhe, Länge und Abstand zur Grundstücksgrenze. Laut Ihrer Aussage beim Bauamt könnte es sich um eine Einfriedung handeln, deren Zulässigkeit anders bewertet wird als die einer baulichen Anlage.

    Berechnung der Fläche: Klären Sie, wie die Terrassenfläche berechnet wird und ob sie als Teil der Grünfläche angerechnet wird. Dies kann Auswirkungen auf die zulässige Bebauung haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich eine schriftliche Auskunft vom Bauamt einzuholen, die alle relevanten Aspekte (Bebauungsplan, Bauordnung, Nachbarrecht) berücksichtigt. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Anwalt für Baurecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugrenze
    Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, die den Bereich auf einem Grundstück begrenzt, innerhalb dessen Gebäude errichtet werden dürfen. Sie dient der Steuerung der Bebauung und der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Bebauungsplan, Grundstücksgrenze
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde regelt. Er enthält Festsetzungen über die Art der Bebauung, die überbaubare Grundstücksfläche und andere bauliche Details.
    Verwandte Begriffe: BauNVOAbk., Flächennutzungsplan, Baurecht
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn betreffen. Es regelt beispielsweise Grenzabstände, Lärmbelästigung und andere nachbarschaftliche Belange.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Einfriedung, Immissionen
    Einfriedung
    Eine Einfriedung ist eine bauliche Anlage, die ein Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück oder dem öffentlichen Raum abgrenzt. Sie kann beispielsweise aus einem Zaun, einer Mauer oder einer Hecke bestehen.
    Verwandte Begriffe: Grenzmauer, Sichtschutz, Zaun
    Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine bundesgesetzliche Verordnung, die die zulässige Nutzung von Grundstücken regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Art der Bebauung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet) und das Maß der baulichen Nutzung.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, BauGBAbk., Planungsrecht
    Terrassentrennwand
    Eine Terrassentrennwand ist eine bauliche Anlage, die dazu dient, eine Terrasse gegenüber dem Nachbargrundstück oder dem öffentlichen Raum abzugrenzen und vor Einblicken zu schützen. Sie kann aus verschiedenen Materialien wie Holz, Stein oder Glas bestehen.
    Verwandte Begriffe: Sichtschutzwand, Grenzmauer, Zaun
    Grünfläche
    Eine Grünfläche ist eine Fläche, die vorwiegend mit Vegetation bedeckt ist und der Erholung, dem Naturschutz oder der Gestaltung des Ortsbildes dient. Sie kann beispielsweise als Garten, Park oder Wiese angelegt sein.
    Verwandte Begriffe: Freifläche, unbebaute Fläche, Landschaftsschutzgebiet

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ich eine Terrassentrennwand direkt an der Grundstücksgrenze bauen?
      Das hängt von den Regelungen der Bauordnung Ihres Bundeslandes (hier Hessen) und den örtlichen Vorschriften ab. Oft gibt es Vorgaben zu Höhe und Länge solcher Wände sowie zu Grenzabständen. Klären Sie dies mit dem Bauamt.
    2. Was passiert, wenn meine Terrasse oder Terrassentrennwand nicht den Vorschriften entspricht?
      Im schlimmsten Fall kann das Bauamt einen Rückbau anordnen. Es ist daher wichtig, sich vor Baubeginn umfassend zu informieren und die Genehmigungen einzuholen.
    3. Wie wird die Fläche einer Terrasse berechnet?
      Die Berechnungsmethode kann je nach Gemeinde variieren. In der Regel wird die bebaute Fläche der Terrasse herangezogen. Klären Sie dies mit dem Bauamt, um sicherzustellen, dass Sie die zulässigen Grenzen nicht überschreiten.
    4. Was gilt, wenn der Bebauungsplan keine konkreten Angaben zur Terrassengestaltung macht?
      In diesem Fall gelten die allgemeinen Regelungen der Bauordnung des Landes Hessen. Diese enthalten Bestimmungen zu Abstandsflächen, Gebäudehöhen und anderen baulichen Aspekten.
    5. Muss ich meinen Nachbarn um Erlaubnis fragen, bevor ich eine Terrassentrennwand baue?
      Auch wenn die Wand genehmigungsfrei ist, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden. Informieren Sie ihn über Ihre Pläne und berücksichtigen Sie seine Interessen.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einer Baugrenze und einer Baulinie?
      Die Baugrenze markiert den Bereich auf einem Grundstück, innerhalb dessen Gebäude errichtet werden dürfen. Die Baulinie hingegen ist eine Linie, auf der ein Gebäude errichtet werden muss.
    7. Welche Rolle spielt das Nachbarrecht bei der Errichtung einer Terrasse?
      Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn. Es enthält Bestimmungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung und anderen nachbarschaftlichen Belangen. Achten Sie darauf, die nachbarrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, um Konflikte zu vermeiden.
    8. Kann ich eine bestehende Terrasse nachträglich überdachen?
      Auch für eine nachträgliche Überdachung einer Terrasse benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Klären Sie dies vorab mit dem Bauamt, um Probleme zu vermeiden.

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      Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung.
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      Eine Anleitung zur Interpretation der Festsetzungen eines Bebauungsplans und deren Bedeutung für die Bebauung eines Grundstücks.
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      Ein Überblick über die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern im Zusammenhang mit der Bebauung und Nutzung ihres Grundstücks.
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