Zu diesem Thema gab es schon im letzten Jahr eine Anfrage von mir: Vergrößerung und Erhöhung einer Dachterrasse direkt an der Grundstücksgrenze (Bayern)
Zwischenzeitlich bin ich noch keinen Schritt weitergekommen. Ich habe zwar das Bauamt angeschrieben und es gab auch einen Ortstermin, das Bauamt vertritt aber die Meinung, dass bei geschlossener Bebauung die Abstandsflächenregelung nicht anwendbar wäre. Mein Nachbar können innerhalb seiner Grenzen tun und lassen was er will.
Hab' ich schriftlich: " ... die Grundstücke sind in geschlossener Bauweise errichtet, sodass auch Hauptnutzungen an der Grundstücksgrenze zulässig sind. Die beanstandete Dachterrasse war erkennbar bereits vor dem Ausbau bzw. vor Errichtung des jetzigen Terrassengeländers begehbar, ... "
Für unsere Grundstücke gibt es übrigens keinen Bebauungsplan.
Wer kennt noch einen Pargraphen, der in meinem Fall anwendbar wäre? Im Voraus vielen Dank!
Gruß,
H. J. Rudolph