1. Gibt es Möglichkeiten (Recht) die Regelung der Abstandsflächen in irgend einer Form vorübergehend auszusetzen ... usw.?
2. Welche baulichen Möglichkeiten habe ich noch um auf die zur Bemessung relevante Höhe von max. 4,20 m zukommen. In diesem Raum habe ich meine Küche geplant, die ich im südlichen Teil durchaus etwas in Fläche oder Raum reduzieren könnte (Terrasse, Wintergarten, Dachform)?
Danke für Ihre Geduld und Hilfe! Uwe