Fensterabdichtung als Nebenleistung im Rohbau: Pflichten, VOB/C & Gewährleistung?
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Fensterabdichtung als Nebenleistung im Rohbau: Pflichten, VOB/C & Gewährleistung?
mein Erst"Beitrag" betrifft leider gleich ein unschönes Thema.
Wir haben ein Problem mit unserem Rohbauer, mit dem wir einen Vertrag nach VOBAbk./C in Hessen geschlossen haben. Gebaut wurde ein Holzhaus Typ Massivholzmauer. Die Fenster wurden bei einem anderem Unternehmen beauftragt und hatten natürlich wg. Aufmaß und Lieferzeit einen späteren Einbautermin (6 Wochen) als die Fertigstellung der Außenwände (21 cm Brettschichtholz + 10 cm Holzweichfaser) /Innenwände und Holzdecken.
Nach dem Aufstellen der Wände wies ich den Zimmermannsbetrieb deshalb auf die erforderliche Abdichtung der Fensteröffnungen/Laibungen hin (wurde dann mittels angenagelter Folie durchgeführt), schließlich handelt es sich um ein Holzhaus einschl. Balkendecke usw.
Die Überraschung kam dann 4 Monate später in Form einer Rechnung mit dem Betreff Fensternotabdichtung über 775 €. Ich bin dagegen bin der Meinung, dass es sich hierbei um eine geschuldete Nebenleistung gemäß DINAbk. 18224 § 4.1.10 (Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser) handelt. Er beharrt auf auf dem Gegenteil (§ 4.2.5 besondere Maßnahmen). Wie ist die Einschätzung des Forums?
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🔴 Kritisch: Unzureichende Abdichtung kann zu schwerwiegenden Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung im Holzhaus führen.
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Ich verstehe, dass es um die Frage geht, ob die Fensterabdichtung eine geschuldete Nebenleistung des Rohbauers nach VOBAbk./C ist. Meiner Einschätzung nach ist die Abdichtung von Fensteröffnungen nach dem Einsetzen der Fenster, insbesondere im Rohbau, eine wesentliche Leistung, um das Eindringen von Niederschlagswasser zu verhindern und Folgeschäden zu vermeiden.
Ich empfehle, den Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung genau zu prüfen. Oftmals sind solche Leistungen implizit enthalten, auch wenn sie nicht explizit aufgeführt sind. Die VOB/C regelt, dass Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Hauptleistung erforderlich sind, ebenfalls geschuldet sind.
🔴 Gefahr: Wenn die Fensteröffnungen nicht ordnungsgemäß abgedichtet sind, kann es zu Feuchtigkeitsschäden im Holzhaus kommen, was langfristig zu Schimmelbildung und strukturellen Schäden führen kann.
Ich rate Ihnen, den Rohbauer schriftlich auf seine Pflicht zur Abdichtung der Fensteröffnungen hinzuweisen und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung zu setzen. Sollte er sich weigern, empfehle ich, einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Zustand der Fensteröffnungen mit Fotos und Videos, um den Mangel zu beweisen. Holen Sie sich eine rechtliche Einschätzung ein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/C
- Die VOB/C ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C, und enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen. Sie regelt die technischen Anforderungen an die Ausführung von Bauleistungen und ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen. Die VOB/C dient als Standardwerk für Bauausführungen und hilft, Streitigkeiten zwischen Bauherr und Auftragnehmer zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Gewährleistung - Nebenleistung
- Nebenleistungen sind Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Hauptleistung erforderlich sind, aber nicht explizit im Vertrag aufgeführt sind. Sie sind dennoch vom Auftragnehmer zu erbringen, wenn sie technisch notwendig sind, um das vereinbarte Werk zu erstellen. Die VOB/C regelt, dass Nebenleistungen, die branchenüblich sind oder ohne die die Hauptleistung nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann, vom Auftragnehmer zu erbringen sind.
Verwandte Begriffe: Hauptleistung, Leistungsbeschreibung, Bauvertrag - Gewährleistung
- Die Gewährleistung sichert den Bauherrn gegen Mängel am Bauwerk ab. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt in der Regel mit der Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, um die Gewährleistungsansprüche zu sichern.
Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Abnahme, Verjährung - Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Vor der Abnahme sollten alle Leistungen geprüft und eventuelle Mängel dokumentiert werden. Die Abnahme sollte schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Gewährleistung, Mängelprotokoll - Mängelrüge
- Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer über festgestellte Mängel am Bauwerk. Die Mängelrüge muss detailliert beschreiben, welche Mängel vorliegen und wo sie sich befinden. Sie ist wichtig, um die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn zu sichern.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Abnahme, Mängelbeseitigung - Leistungsbeschreibung
- Die Leistungsbeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines Bauprojekts beschreibt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags und dient als Grundlage für die Ausführung der Bauarbeiten. Eine klare und umfassende Leistungsbeschreibung minimiert das Risiko von Missverständnissen und Streitigkeiten.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB/C, Nebenleistung - Rohbau
- Der Rohbau umfasst alle tragenden Bauteile eines Gebäudes, einschließlich der Außenwände, Decken und des Dachs. Er stellt die Grundlage für den weiteren Ausbau des Gebäudes dar. Die Qualität des Rohbaus ist entscheidend für die Stabilität und Langlebigkeit des gesamten Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Tragwerk, Mauerwerk, Betonbau
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet VOB/C?
Die VOB/C ist Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und regelt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Sie beschreibt die technischen Anforderungen an die Ausführung von Bauleistungen und ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen. Die VOB/C dient als Standardwerk für Bauausführungen und hilft, Streitigkeiten zwischen Bauherr und Auftragnehmer zu vermeiden. - Was sind Nebenleistungen im Bauvertrag?
Nebenleistungen sind Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Hauptleistung erforderlich sind, aber nicht explizit im Vertrag aufgeführt sind. Sie sind dennoch vom Auftragnehmer zu erbringen, wenn sie technisch notwendig sind, um das vereinbarte Werk zu erstellen. Die VOB/C regelt, dass Nebenleistungen, die branchenüblich sind oder ohne die die Hauptleistung nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann, vom Auftragnehmer zu erbringen sind. - Wie kann ich als Bauherr sicherstellen, dass alle notwendigen Leistungen im Vertrag enthalten sind?
Ich empfehle, eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu erstellen, in der alle erforderlichen Leistungen explizit aufgeführt sind. Es ist ratsam, sich von einem Architekten oder Bausachverständigen beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Eine klare und umfassende Leistungsbeschreibung minimiert das Risiko von Missverständnissen und Streitigkeiten. - Was tun, wenn der Auftragnehmer eine notwendige Leistung nicht erbringen will?
Setzen Sie den Auftragnehmer schriftlich in Verzug und fordern Sie ihn auf, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Dokumentieren Sie den Mangel und die Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Wenn der Auftragnehmer die Leistung weiterhin verweigert, sollten Sie rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls einen anderen Fachbetrieb mit der Ausführung beauftragen. - Welche Rolle spielt die Gewährleistung bei Baumängeln?
Die Gewährleistung sichert den Bauherrn gegen Mängel am Bauwerk ab. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt in der Regel mit der Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, um die Gewährleistungsansprüche zu sichern. - Was ist eine Abnahme und warum ist sie wichtig?
Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Vor der Abnahme sollten alle Leistungen geprüft und eventuelle Mängel dokumentiert werden. Die Abnahme sollte schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. - Wie beweise ich, dass eine Leistung notwendig war, auch wenn sie nicht im Vertrag steht?
Ich empfehle, Gutachten von Bausachverständigen einzuholen, die bestätigen, dass die Leistung zur ordnungsgemäßen Ausführung des Bauwerks erforderlich war. Zeugenaussagen von anderen Fachleuten oder Handwerkern können ebenfalls als Beweismittel dienen. Eine umfassende Dokumentation des Bauprozesses ist hierbei sehr hilfreich. - Was sind die Folgen von unterlassener Fensterabdichtung im Rohbau?
Unterlassene Fensterabdichtung kann zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden führen, insbesondere bei Holzhäusern. Eindringendes Wasser kann zu Schimmelbildung, Holzfäule und Schäden an der Bausubstanz führen. Diese Schäden können hohe Sanierungskosten verursachen und die Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigen.
🔗 Verwandte Themen
- Bauvertrag prüfen lassen
Vor Vertragsunterzeichnung sollte ein Anwalt den Bauvertrag prüfen, um Risiken zu minimieren. - Mängel richtig rügen
Eine formgerechte Mängelrüge ist entscheidend für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. - Beweissicherung bei Baumängeln
Dokumentieren Sie Baumängel frühzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern. - Rechte des Bauherrn bei Mängeln
Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Bauherr bei Auftreten von Mängeln. - Sachverständigengutachten einholen
Ein Gutachten kann helfen, die Ursache und den Umfang von Baumängeln zu klären.
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Fensterabdichtung: Eindichten als besondere Leistung!
Ihre Annahme
ist falsch. Das Eindichten der Fenster ist eine besondere Leistung.
DIN 18224 § 4.1.10 (Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser)
hört sich für mich doch sowieso sehr temporär an - oder? -
Nebenleistung Rohbau: Laibungsabdeckung im Mauerwerksbau
Was wäre dann geschuldete Nebenleistung gewesen?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Im Mauerwerksbau ist bspw. die Abdeckung der Laibung ja auch geschuldete Nebenleistung. Wg. klingt temporär: die DINAbk. spricht, glaube ich von einem Zeitraum bis zur Abnahme (die bei uns bis heute nicht erfolgt ist). Da hinter den Fenstern weitere feuchtigkeitsempfindliche Teile liegen (Holzdecke) müssten diese zusätzlich zu den Laibungen doch auch geschützt werden, was außer dem Eindichten der Fenster wohl unmöglich ist.
Heißt das Ganze im Umkehrschluss, dass wenn ich ein Holzhaus baue, die Eindichtung nicht im LVAbk. steht, ich quasi gedanklich diese Mehrkosten schon mal einplanen muss? -
VOB/C: Fensterabdichtung als zusätzliche Leistung?
Missverständnis?
Ich verstehe es eher als Beauftragung einer besonderen Leistung nach VOB Teil C ATV DINAbk. 18299 Abschnitt 4.2.16
"Zusaätzliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen. "
Grüße -
Witterungsschutz: Fensterabdichtung bis zur Abnahme Pflicht!
Wenn überhaupt dann 4.2.5:
besondere Schutzmaßnahmen gegen Witterungsschäden, Hochwasser und Grundwasser, ausgenommen Leistungen aus 4.1.10.
Ich bin aber, wenn auch inzwischen Dank Hr. Carden etwas am Zweifeln, dass es sich hier um nichts Besonderes handelt. Bis zur Abnahme ist das Gewerk vor normalen Wetter (Regen gehört hier leider auch dazu) zu schützen.
Viele Grüße -
Kostenfrage: 775 € für Folienabdichtung gerechtfertigt?
habe keine Ahnung von VOBAbk., aber für das ...
habe keine Ahnung von VOB, aber für das Annageln von Folie 775 €? Wieviel m² waren das denn? 100 Fenster? -
Korrektur: Fensterabdichtung im Rohbau keine Sonderleistung
Halt, alles zurück und ganz schnell das Gegenteil behaupten
Ich hatten die Frage komplett falsch gelesen.
Es ging hier um das Schützen des eigenen Gewerks im Rohbauzustand. Also vor dem Einbau der Fenster.
Dann haben Sie mit Ihrer Vermutung allerdings Recht.
Keine Besondere Leistung. -
Materialtipp: Kosten für Zimmermanns Abdichtungsarbeiten
Hallo Her Zänkert
der Preis ist nochmal eine eigene Geschichte. Der Zimmermann kam nämlich 2x. Die erste Abdichtung belief sich auf 8 h Arbeit + 50 € Material. Die wurde aber so fachgerecht ausgeführt, dass kurze Zeit später erneut angerückt werden musste und hier erneut 6 h anfielen, die auch in der Rechnung auftauchen. In der Summe also 14 h + Material. Ich denke hier liege ich, selbst wenn das Annageln der Folie besondere Leistung wäre, nicht so falsch diese 6 h nicht zu zahlen ... -
VOB Teil B: Ankündigungspflicht für zusätzliche Vergütung
Ja ist wohl doch eine Nebenleistung
Hallo Herr Kremer,
darüber hinaus hätte der Zimmermann gemäß VOBAbk. Teil B; § 2 "Vergütung"
nach Satz 6. (1)
den Anspruch auf besondere Vergütung ankündigen müssen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fensterabdichtung im Rohbau: Pflichten, VOBAbk./C & Gewährleistung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Fensterabdichtung im Rohbau eine geschuldete Nebenleistung nach VOB/C ist. Es wird erörtert, ob das Eindichten der Fenster eine besondere Leistung darstellt und welche Schutzmaßnahmen bis zur Abnahme des Gewerks erforderlich sind. Die korrekte Anwendung der VOB-Bestimmungen und die Ankündigungspflicht für zusätzliche Vergütungen werden ebenfalls thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Korrektur: Fensterabdichtung im Rohbau keine Sonderleistung ist die Fensterabdichtung im Rohbauzustand keine besondere Leistung. Dies steht im Gegensatz zu der ursprünglichen Annahme, dass es sich um eine zusätzliche Leistung handelt.
💰 Kosten: Im Beitrag Kostenfrage: 775 € für Folienabdichtung gerechtfertigt? wird die Frage aufgeworfen, ob die Kosten für das Annageln von Folie in Höhe von 775 € gerechtfertigt sind. Dies hängt von der Fläche und dem Aufwand ab.
🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Materialtipp: Kosten für Zimmermanns Abdichtungsarbeiten gibt Einblick in die tatsächlichen Kosten für die Abdichtungsarbeiten durch einen Zimmermann. Es wird über die Arbeitsstunden und Materialkosten berichtet, was als Orientierung für ähnliche Fälle dienen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich im Vorfeld genau über die geschuldeten Nebenleistungen informieren und gegebenenfalls eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Bauvertrag vereinbaren. Bei Unsicherheiten sollte ein Baurechtsexperte konsultiert werden, um die eigenen Rechte und Pflichten zu klären.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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