Ich habe eine Garage gekauft, die eine
Breite von 2,5 m und einer Länge von 4,91 m aufweist.
Die Fahrbahnbreite beträgt: 5,88 m
Mir erscheint die Garage zu klein bemessen, jedenfalls denke ich, dass sie nicht der Garagenverordnung entspricht.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Der Sachverständige hat bei der Berechnung der Garagenbreite die Trennungsmarkierung zwischen den Garagenplätzen (recht und links neben meiner Garage sind auch Stellplätze) mitgemessen. Fließen diese Markierungen mit in die Berechnung der Garagenbreite, wenn diese auf beiden Seiten bei ca. 10 cm liegen?
10 cm machen in der Garagenverordnung sehr viel aus, da danach die Fahrbahnbreite korrelieren muss.
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar!
Liebe Grüße