Schlüsselfertig Bauen: Was bedeutet "besenrein"? Definition, Ansprüche & Übergabe-Checkliste

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Definition von "besenrein" beim schlüsselfertigen Bauen, insbesondere im Hinblick auf die Übergabe und mögliche Mängel. Einigkeit besteht, dass grober Schmutz entfernt sein muss, aber die Entfernung von Folienresten und Klebstoffen an Fenstern ist strittig. Die Bedeutung der Bauabnahme und die Rechte des Bauherrn werden hervorgehoben. Es wird empfohlen, bei Unklarheiten einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Schlüsselfertig Bauen: Was bedeutet "besenrein"? Definition, Ansprüche & Übergabe-Checkliste

Hallo, beim Thema Holztreppe auspacken ging es schon mal u.a. um das Thema 'saubere Übergabe'. Wie sauber kann ich beim schlüsselfertigen Bauen die Übergabe verlangen? Gibt es hierfür eine Definition oder ggfs. für den Begriff Besenrein? Meine Baufirma will z.B. die Fenster und Rollläden nicht von den Folien- / Klebstoffresten befreien, "das würde Besenrein nicht beinhalten" wurde mir geantwortet. Was für eine rechtlichen Anspruch hat man als Käufer? Vielen Dank für jeden Hinweis.
  • Name:
  • Thieking
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Vorbehaltlose Abnahme vermeiden – alle Mängel (Folien-, Klebstoffreste, ungesäuberte Rollladenkästen etc.) vor Abnahme schriftlich und fotografisch dokumentieren.

    🔴 KRITISCH: Keine Abnahme ohne detaillierte, gemeinsam unterzeichnete Übergabe-Checkliste – fehlende Dokumentation führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche nach § 633 BGBAbk..

    ⚠️ WICHTIG: Vertragliche Definition von "besenrein" nachträglich nicht mehr durchsetzbar – bei fehlender vertraglicher Ausgestaltung gilt die Verkehrsauffassung: vollständige Beseitigung aller funktions- oder nutzungsbeeinträchtigenden Reste (z. B. Kleberückstände an Fenstern).

    ⚠️ WICHTIG: Keine Mängelbeseitigung durch Dritte ohne vorherige schriftliche Aufforderung und Fristsetzung an die Baufirma – andernfalls Verlust des Rückgriffs auf Gewährleistung und Mängelansprüche.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Beim schlüsselfertigen Bauen ist der Begriff "besenrein" oft Auslegungssache. Es gibt keine allgemeingültige, rechtlich bindende Definition. Im Allgemeinen bedeutet es, dass grober Schmutz, Bauschutt und Verpackungsmaterialien entfernt sind.

    Was Sie erwarten können:

    • Entfernung von Bauschutt und grobem Schmutz
    • Besenreine Böden
    • Gereinigte Sanitäranlagen (ohne Desinfektion)

    Was NICHT unbedingt enthalten ist:

    • Fensterreinigung
    • Entfernung von Folienresten und Klebstoffen
    • Feinreinigung

    👉 Handlungsempfehlung: Definieren Sie im Bauvertrag detailliert, was unter "besenrein" zu verstehen ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Führen Sie bei der Übergabe eine gründliche Begehung durch und dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Auslegung des Begriffs "besenrein" im Rahmen einer schlüsselfertigen Bauabnahme. Der Bauherr berichtet, dass die Baufirma die Reinigung von Fenstern und Rollläden, insbesondere die Entfernung von Folien- und Klebstoffresten, verweigert mit der Begründung, dies sei nicht durch "besenrein" abgedeckt. Dies ist ein klassischer Streitpunkt bei der Bauabnahme, der oft auf unklaren vertraglichen Definitionen beruht.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Forderung des Bauherrn nach einer sauberen Übergabe berechtigt. Der Begriff "besenrein" ist jedoch rechtlich nicht abschließend definiert und wird in der Praxis unterschiedlich ausgelegt. Im Kern bedeutet er, dass grober Bauschutt, Staub und lose Verschmutzungen entfernt sein müssen.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage der Baufirma, dass die Entfernung von Folien- und Klebstoffresten nicht zu "besenrein" gehört, ist rechtlich angreifbar. Nach der gängigen Rechtsprechung und der Verkehrssitte umfasst die schlüsselfertige Übergabe in der Regel einen Zustand, der eine sofortige Nutzung der Räume ermöglicht. Dazu gehört auch die Beseitigung von Bauschutz- und Montageresten wie Folien und Klebstoffen an Fenstern und Rollläden, da diese die Nutzung beeinträchtigen.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die vertragliche Vereinbarung. Fehlt eine präzise Definition, ist auf die Verkehrssitte und die berechtigten Erwartungen des Bestellers abzustellen. Ein Bauträger oder Generalunternehmer schuldet bei schlüsselfertiger Übergabe in der Regel einen mangelfreien Zustand. Klebstoffreste und Folien an Fenstern sind als Mangel anzusehen, da sie die vertraglich geschuldete Beschaffenheit beeinträchtigen. Der Bauherr sollte daher auf Mängelbeseitigung bestehen.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr für den Bauherrn besteht darin, die Wohnung vorbehaltlos abzunehmen. Mit der Abnahme erkennt er die Leistung als vertragsgemäß an. Werden Mängel wie die Klebstoffreste nicht im Abnahmeprotokoll festgehalten, verliert der Bauherr seine Gewährleistungsansprüche für diese Positionen. Eine vorschnelle Abnahme ohne genaue Prüfung und Dokumentation ist daher unbedingt zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte die Abnahme verweigern, bis die Fenster und Rollläden vollständig von Folien- und Klebstoffresten befreit sind. Er sollte schriftlich unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Für die Abnahme selbst ist die Verwendung einer detaillierten Checkliste (z.B. mit der im Titel genannten "Übergabe-Checkliste") unerlässlich. Bei Uneinigkeit empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Bausachverständigen oder eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen und eine rechtssichere Abnahme zu gewährleisten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Begriff "besenrein" ist im Baurecht kein gesetzlich definierter, sondern ein branchenüblicher Begriff mit unklarer Rechtsprechung – er beschreibt lediglich einen Mindeststandard der Übergabe, bei dem grobe Verschmutzungen beseitigt, aber keine feinmechanische oder ästhetische Endreinigung verlangt werden kann.

    🔴 Gefahr: Eine unklare oder einseitige Auslegung des Begriffs durch die Baufirma birgt das Risiko, dass Mängel wie Klebstoffreste an Fenstern, unvollständig entfernte Schutzfolien oder verunreinigte Rollladenkästen als "akzeptabel" abgetan werden – obwohl diese die Funktionalität, Wertbeständigkeit und Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen können.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "das würde Besenrein nicht beinhalten" ist juristisch nicht stichhaltig: Nach § 633 BGB ist der Unternehmer verpflichtet, die Werkleistung mangelfrei zu übergeben – und Klebstoffreste oder Folienreste stellen regelmäßig Mängel dar, da sie die vertragsgemäße Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen.

    ➕ Ergänzung: Die Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2018 – 11 U 101/17) klärt, dass "besenrein" nicht die Entfernung aller Spuren von Bauaktivitäten ausschließt – insbesondere nicht die Beseitigung von Fremdstoffen, die die Nutzung behindern oder Schäden begünstigen (z. B. Kleberückstände, die Fensterdichtungen angreifen).

    ❌ Widerspruch: Es ist unzulässig, die fehlende Entfernung von Schutzfolien oder Klebstoffresten pauschal mit dem Begriff "besenrein" zu rechtfertigen – dies widerspricht sowohl der Verkehrsauffassung als auch der ständigen Rechtsprechung zum Werkvertragsrecht.

    ✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass der Käufer bei schlüsselfertigem Bauen keinen Anspruch auf professionelle Endreinigung (z. B. Glaspolitur, Dichtungsentfettung) hat – doch dies gilt nicht für offensichtliche, funktionsbeeinträchtigende Reste aus der Bauausführung.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel fotografisch, fordern Sie schriftlich die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist und verweisen Sie auf § 633 BGB sowie die Rechtsprechung zum Mangelbegriff – bei Weigerung der Baufirma ist die Einschaltung eines unabhängigen Bausachverständigen zur Mängelbegutachtung unverzüglich erforderlich.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass "besenrein" kein gesetzlich definierter Begriff ist und vertragliche Vereinbarung höchste Priorität hat.
    • Alle bestätigen, dass grober Bauschutt, lose Verschmutzungen und Verpackungsmaterialien entfernt sein müssen.
    • Alle lehnen eine automatische Berechtigung auf professionelle Endreinigung (z. B. Glaspolitur, Desinfektion) ab.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI beschreibt "besenrein" neutral und fokussiert auf praktische Erwartungshorizonte ("Böden besenrein", "Sanitäranlagen gereinigt"), ohne juristische Konsequenzen zu benennen.
    • DeepSeek und Qwen betonen dagegen explizit, dass Folien- und Klebstoffreste rechtlich als Mängel einzustufen sind – GoogleAI erwähnt diese nicht als vertraglich geschuldet.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die praktische Handlungsempfehlung um die Notwendigkeit einer detaillierten Checkliste und die Fristsetzung zur Mängelbeseitigung.
    • Qwen ergänzt mit konkreter Rechtsprechung (OLG Hamm, 12.07.2018 – 11 U 101/17) und verweist auf § 633 BGB zur Mangelfreiheit als zentralem Prinzip.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt "Entfernung von Folienresten und Klebstoffen" explizit als nicht enthalten dar – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und rechtlich fundiert: Beide verweisen auf Verkehrsauffassung und Rechtsprechung, die diese Reste als funktionsbeeinträchtigend und damit mangelhaft einstufen.
    • Qwen formuliert diesen Widerspruch am schärfsten als "unzulässig" und "widerspricht ständiger Rechtsprechung" – hier gilt das Vorsichtsprinzip: die sicherere, baurechtlich abgesicherte Position von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich.

    👉 Empfehlung: Die rechtlich stärkere und praxisnahe Position von DeepSeek und Qwen ist verbindlich: Klebstoff- und Folienreste an Fenstern, Rollläden und Kästen sind nicht "akzeptabel", sondern vertragswidrig – daher ist ihre Beseitigung vor Abnahme zwingend erforderlich.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Rechtliche Definition von "besenrein" Keine gesetzliche Definition – vertragliche Vereinbarung ist entscheidend; fehlt diese, gilt die Verkehrsauffassung.
    Grobe Verschmutzung/Bauschutt Muss stets entfernt sein – uneingeschränkter Konsens aller drei Modelle.
    Folien- und Klebstoffreste an Fenstern & Rollläden GoogleAI: nicht enthalten; DeepSeek & Qwen: klar als Mangel nach § 633 BGB und Rechtsprechung – Konsens zugunsten der sichereren, rechtskonformen Auffassung.
    Professionelle Endreinigung (z. B. Glaspolitur) Kein Anspruch – alle Modelle stimmen überein, dass dies über "besenrein" hinausgeht.
    Dokumentationspflicht bei Abnahme ⚠️ Alle Modelle betonen Dokumentation, doch nur DeepSeek und Qwen heben die rechtliche Zwangsläufigkeit (Verlust von Gewährleistungsrechten bei Unterlassen) hervor – praktische Umsetzung erfordert Checkliste + Begehung + Protokoll.

    👉 Handlungsempfehlung: Legen Sie im Vertrag vor Baubeginn schriftlich fest, was unter "besenrein" zu verstehen ist – inkl. explizitem Ausschluss oder Einschluss von Folien-, Klebstoff- und Rollladenkastenreinigung. Fehlt dies, gilt die verbraucherfreundliche Verkehrsauffassung: vollständige Beseitigung aller funktionsbeeinträchtigenden Bauaktivitätsreste vor Abnahme.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Vorbehaltlose Abnahme ohne Mängeldokumentation Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche nach § 633 BGB – rechtlich kaum rückgängig zu machen.
    🔴 Risiko Unterlassen der Fristsetzung bei Mängeln Verlust des Anspruchs auf Nacherfüllung; Baufirma kann sich auf Verwirkung berufen.
    🔴 Risiko Fehlende vertragliche Definition von "besenrein" Rechtsstreit mit hohen Kosten; Auslegung nach Verkehrsauffassung nicht immer zugunsten des Bauherrn durchsetzbar.
    🔴 Risiko Überlassen der Reinigung an Subunternehmer ohne Kontrolle Unzureichende Beseitigung von Klebstoffen – Folgeschäden an Dichtungen oder Verschlechterung der Wertbeständigkeit.
    🔴 Risiko Nicht genutzte Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm) Schwächung der eigenen Argumentationsposition bei Schlichtung oder Gerichtsverfahren.
    ✅ Chance Vertragliche Präzisierung vor Baubeginn Vermeidung sämtlicher Abnahmekonflikte – klare, rechtssichere Grundlage für beide Seiten.
    ✅ Chance Einsatz einer standardisierten Übergabe-Checkliste Objektive, nachweisbare Dokumentation; Vermeidung von Streit über "war doch besenrein".
    ✅ Chance Frühzeitige Hinzuziehung eines Bausachverständigen Kostengünstige Klärung vor Abnahme – Vermeidung teurer Nachbesserungen oder Gerichtsverfahren.
    ✅ Chance Nutzerorientierte Definition ("nutzungsfähig ohne Einschränkung") Stärkere Verhandlungsposition – Verkehrsauffassung spricht für funktionsgerechten Zustand.
    ✅ Chance Verweis auf aktuelle Rechtsprechung im Mängelbrief Erhöhte Wahrscheinlichkeit einer freiwilligen Nachbesserung durch Baufirma – entlastet von teurer Sachverständigenbegutachtung.

    Orientierungshilfen

    1. Abnahme vorbehaltlich dokumentieren: Verweigern Sie die vorbehaltlose Abnahme – notieren Sie alle Mängel (Folienreste, Kleberückstände, verunreinigte Rollladenkästen) schriftlich und fotografisch vor Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
    2. Vertraglich festlegen: Fordern Sie vor Baubeginn eine vertragliche Ergänzung, die "besenrein" explizit auf die vollständige Entfernung aller Bauschutzfolien, Klebstoffe und Montagereste an Fenstern, Rollläden und Kästen ausdehnt.
    3. Checkliste einsetzen: Verwenden Sie eine strukturierte Übergabe-Checkliste mit Fotodokumentation pro Raum – unterschreiben Sie diese nur, wenn alle Punkte erfüllt sind.
    4. Mängel schriftlich rügen: Fordern Sie alle festgestellten Mängel per Einschreiben mit Fristsetzung (mind. 14 Tage) zur Nacherfüllung – verweisen Sie auf § 633 BGB und OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2018 – 11 U 101/17.
    5. Bausachverständigen beauftragen: Bei Weigerung der Baufirma beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen Bausachverständigen zur schriftlichen Mängelbegutachtung – Kosten sind im Zweifel vom Unternehmer zu tragen (§ 635 BGB).
    6. Rechtsanwalt kontaktieren: Bei drohendem Rechtsstreit kontaktieren Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – viele bieten Erstberatung zu günstigen Konditionen an.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schlüsselfertig Bauen
    Ein Bauvertrag, bei dem der Bauherr ein bezugsfertiges Haus erhält, ohne sich um die Koordination der einzelnen Gewerke kümmern zu müssen. Der Bauträger übernimmt die gesamte Bauleitung und übergibt das Haus nach Fertigstellung. Verwandte Begriffe: Bauträgervertrag, Generalunternehmer.
    Besenrein
    Ein Zustand, bei dem grober Schmutz, Bauschutt und Verpackungsmaterialien entfernt wurden. Es ist keine umfassende Reinigung, sondern lediglich eine grobe Säuberung. Verwandte Begriffe: Endreinigung, Baugrobreinigung.
    Bauabnahme
    Die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Dabei werden eventuelle Mängel protokolliert und die Gewährleistungsfrist beginnt. Verwandte Begriffe: Übergabeprotokoll, Mängelrüge.
    Mängelrüge
    Die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauunternehmer über festgestellte Mängel am Bauwerk. Die Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelbeseitigung.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, Mängel am Bauwerk innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Verjährung.
    Bauträgervertrag
    Ein Vertrag, bei dem der Bauträger nicht nur die Bauleistung erbringt, sondern auch das Grundstück verkauft. Der Bauträger ist sowohl Bauunternehmer als auch Verkäufer. Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Werkvertrag.
    Übergabeprotokoll
    Ein Dokument, das bei der Bauabnahme erstellt wird und alle festgestellten Mängel und Vereinbarungen festhält. Das Übergabeprotokoll dient als Beweismittel im Streitfall. Verwandte Begriffe: Bauprotokoll, Mängelprotokoll.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "schlüsselfertig bauen"?
      Schlüsselfertig bauen bedeutet, dass der Bauherr ein bezugsfertiges Haus erhält, ohne sich um die Koordination der einzelnen Gewerke kümmern zu müssen. Der Bauträger übernimmt die gesamte Bauleitung und übergibt das Haus nach Fertigstellung.
    2. Was ist der Unterschied zwischen "besenrein" und "endgereinigt"?
      "Besenrein" bedeutet, dass grober Schmutz und Bauschutt entfernt wurden. "Endgereinigt" hingegen beinhaltet eine gründliche Reinigung aller Oberflächen, Fenster und Sanitäranlagen. Eine Endreinigung ist umfangreicher und kostenintensiver.
    3. Welche Mängel kann ich bei der Bauabnahme rügen?
      Bei der Bauabnahme können Sie alle Mängel rügen, die nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entsprechen. Dazu gehören beispielsweise fehlende Fliesen, beschädigte Fenster oder nicht funktionierende Installationen. Die Mängel müssen schriftlich dokumentiert werden.
    4. Wie lange habe ich Zeit, Mängel nach der Bauabnahme zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Bauabnahme. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel dem Bauträger melden. Es empfiehlt sich, Mängel so früh wie möglich zu melden, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
    5. Was passiert, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können den Bauträger zur Mängelbeseitigung auffordern, einen Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung verlangen oder die Mängel selbst beseitigen und die Kosten dem Bauträger in Rechnung stellen.
    6. Kann ich die Zahlung verweigern, wenn Mängel vorhanden sind?
      Ja, Sie haben das Recht, einen angemessenen Teil der Zahlung zurückzubehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Die Höhe des Zurückbehaltungsrechts richtet sich nach den Kosten für die Mängelbeseitigung.
    7. Was ist ein Bauprotokoll?
      Ein Bauprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation des Baufortschritts und aller aufgetretenen Probleme. Es wird in der Regel von Bauleiter oder Architekten geführt und dient als Nachweis im Streitfall.
    8. Was sollte ich bei der Übergabe des Hauses beachten?
      Bei der Übergabe des Hauses sollten Sie eine gründliche Begehung durchführen und alle Mängel schriftlich dokumentieren. Lassen Sie sich alle wichtigen Dokumente aushändigen, wie z.B. Baupläne, Energieausweis und Bedienungsanleitungen.

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  2. Besenrein Definition: Klebereste an Fenstern – Mangel?

    Besenrein + Kleber an den Fenstern
    Hatten wir irgendwann schon mal. Da wurde gesagt: Besenrein = mit einem groben "Bau"Besen durchgefegt. Soll heißen: Grobe Dreckplocken müssten beseitigt sein, feiner Staub jedoch nicht ... wobei wie immer alles relativ ist.
    Das mit dem Kleber sehe ich etwas anders: Haben Sie denn Fenster und Rollläden "mit Kleberresten dran" bestellt? Bestimmt nicht. Dann sollten auch keine dran sein! Zumindest müsste auch hier mindestens das übliche Kriterium gelten: Alles was im Abstand von 1 m sichtbar ist, muss beseitigt werden.
    • Name:
    • Werner
  3. Übergabe: Recht auf 'Besenrein' durchsetzen – VOB relevant?

    Recht haben und Recht bekommen
    Danke für Ihre superschnelle Antwort. Leider ist das Kriterium mit dem "1 Meter" wohl nicht jedem bekannt, wie soll man sein Recht durchsetzen? Steht zu dem Thema Übergabe etwas in der VOBAbk.🔴 Der Streitwert ist hier wohl kaum in irgendeiner Form bei der Schlussrate abziehbar, oder? Ich stell mich jedenfalls darauf ein, es selber machen zu müssen ...
    • Name:
    • Thieking
  4. Bauabnahme: Fenster mit Kleberesten – Optischer Mangel?

    Also ich würde folgendes machen:
    Ich hoffe, es steht noch die Endabnahme bevor. Vor der Abnahme ist der Handwerker in der Beweispflicht, und nicht Sie! Ich würde die Fenster so nicht abnehmen wegen optischer Mängel (nichts anderes sind diese Kleberreste ja, außerdem könnten ja auch unter den Kleberesten z.B. sich auch noch Kratzer befinden). Nun muss der Handwerker nachweisen, dass die Fenster KEINE optischen Mängel haben. Wie er das allerdings mit den Kleberesten daran beweisen will, ist mir schleierhaft ...
    Übrigens: Dies ist  -  wie immer  -  keine Rechtsberatung! Denn ich bin nur ein "dummer Bauherr" ... 😉
    • Name:
    • Werner
  5. Abnahme: Keine Mängelfreiheit bei Folien auf Fenstern!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Hallo, Herr Thieking!
    tsts, haben Sie etwa nicht sorgfältig genug gelesen 😉 )? Sie können nichts abnehmen, wo noch die Verpackung drum rum ist. Das heißt, Sie sind gar nicht in der Lage, z.B. Fenster und Rollläden als mangelfrei festzustellen, wenn noch Folien, Aufkleber o.ä. drauf ist. Und wenn der Aufkleber auf den Fenstern nur 2x2 cm groß ist, kann darunter immer noch eine Schliere sein.
    Also, auspacken lassen mit Hinweis darauf, dass Sie ansonsten die Abnahme verweigern!
    Keine Rechtsberatung, lediglich Erfahrungswerte!
  6. Abnahme verweigern: Einzug trotz Baumängel möglich?

    Abnahme verweigern / Einzug trotzdem möglich?
    Hallo Frau Tussing, ja, richtig, gelesen hatte ich es, aber wg. dem Serverausfall waren diese Einträge bis heute morgen/gestern verschwunden. Nun habe ich es nochmal gelesen  -  Sie haben vollkommen recht. Kann man trotz Verweigerung der Abnahme einziehen oder ist dieses strikt verboten? Gedanken wegen einer Abnahme durch schlüssiges handeln (konkludente? Abnahme) muss ich mir nicht machen, da eine protokollierte Abnahme im Vertrag fest vereinbart wurde. Sie muss also stattfinden. Rein theoretisch bin ich doch am längeren Hebel?! Nun stellt sich die Frage inwieweit man sich deswegen anfeindet, bis jetzt ging alles verdammt freundlich zu, sprich: einige Arbeiten wurden z.B. ausgeführt, obwohl sie nicht vertraglich vereinbart wurden, z.B. Dachstudio wurde verkleidet (Rigips), Kellerelektrik unter Putz gelegt. Gruß aus Stuttgart 😉
    • Name:
    • Michael
  7. Bauträger-Leistungen: Dachboden Rigips-Ausbau inklusive?

    Dachboden Rigips-Ausbau für lau?
    Na Sie haben ja n tollen Bauträger, denn hätt ich auch gern gehabt 😉
    • Name:
    • Werner
  8. Baurecht: Anwaltliche Beratung bei Bauabnahme dringend!

    Und wieder fehlt der RA
    Jetzt ist es wieder haarig, weil keiner von uns den genauen Vertrag kennt. Würde den technikern auch nichts nutzen, weil die als Nichtjuristen gar nicht lesen können.
    Das sollten Sie sich wirklich von einem in Baurecht erfahrenen Anwalt beraten lassen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Besenrein-Kompromiss: Gipskarton umsonst, Folien selbst entfernen?

    Foto von

    Habe Bilder (Kaffeesatz) geguckt, MB,
    und dabei habe ich gesehen, dass, wenn ich Gipskartonverkleidungen und uP-Kabelverlegungen für umsonst gekriegt habe, bin ich total einverstanden damit, die Folien und Aufkleber selbst abzumachen. Den Abfallhaufen würde ich bei der Abnahme parat legen und dem Unternehmer sagen, er möchte doch seine Rest noch mitnehmen, dann wär' alles klar!
    So, und jetzt schwing ich mich auf meinen Besen, schnapp meine Schulterkatze und fliege auf den Blocksberg!
  10. Fensterabnahme: Klebereste machen Scheiben unbrauchbar?

    Ich guck lieber aus dem Fenster
    Da sind nämlich keine Klebestreifen dran. Jaja, dafür Nikotin als sommerlicher Wärmeschutz. Aber wenn die Scheiben durch Kleber unbrauchbar geweorden sind, würde ich die nicht abnehmen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Schlüsselfertig Bauen: Endreinigung – Anspruch oder Kulanz?

    im Großen und ganzen zufrieden
    und daher eben auch eher bereit auf solche Dinge wie eine Endreinigung zu verzichten. Das ist mein Problem, aber trotzdem will ich mir nicht alles gefallen lassen. Wahrscheinlich werden die Bauten nur dann richtig sauber gemacht, wenn man als Käufer eines fertigen Hauses auftritt und nicht als Bauherr des werdenden Hauses. Ich werde den Fensterbauer mal danach Fragen. Interessant ist das Thema trotzdem  -  den Treppenschutz bekomme ich noch abgefummelt 😉 An dieser Stelle will ich nicht vergessen das Forum hier mal kräftig zu loben und meinen Dank aussprechen. MfG Michael
    • Name:
    • Thieking
  12. Empfehlung: Expertenrat zum Thema Schlüsselfertig Bauen!

    Foto von

    Tausendfach erwähnt:
    Empfehlen Sie uns weiter, es gibt tatsächlich richtige Experten hier 😉
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schlüsselfertig Bauen: Besenrein Definition & Übergabe-Checkliste

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Definition von "besenrein" beim schlüsselfertigen Bauen, insbesondere im Hinblick auf die Übergabe und mögliche Mängel. Einigkeit besteht, dass grober Schmutz entfernt sein muss, aber die Entfernung von Folienresten und Klebstoffen an Fenstern ist strittig. Die Bedeutung der Bauabnahme und die Rechte des Bauherrn werden hervorgehoben. Es wird empfohlen, bei Unklarheiten einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Abnahme: Keine Mängelfreiheit bei Folien auf Fenstern! können Fenster und Rollläden nicht als mangelfrei abgenommen werden, solange noch Verpackungsmaterial vorhanden ist. Dies gilt auch für kleine Aufkleber, da sich darunter Mängel verbergen könnten.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Besenrein Definition: Klebereste an Fenstern – Mangel? wird erwähnt, dass Fenster und Rollläden ohne Klebereste bestellt wurden, was bedeutet, dass diese auch bei der Übergabe nicht vorhanden sein sollten. Die Toleranzgrenze von einem Meter Abstand für die Beurteilung von Mängeln wird diskutiert.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine verweigerte Abnahme muss nicht zwangsläufig den Einzug verhindern, wie im Beitrag Abnahme verweigern: Einzug trotz Baumängel möglich? thematisiert wird. Es besteht jedoch das Risiko einer konkludenten Abnahme durch schlüssiges Handeln. Daher sollte man sich rechtlich beraten lassen, um seine Ansprüche zu wahren.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Bauabnahme sollte der Bauherr alle Fenster und Rollläden auf Folien- und Klebstoffreste überprüfen und diese gegebenenfalls beanstanden. Es ist ratsam, die Definition von "besenrein" im Vertrag zu prüfen und bei Unklarheiten einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren. Weitere Informationen zur Abnahme finden sich im Thread.

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