Architektenkosten beim Hausbau: Was gehört zu den 'Kosten des Bauwerks' & welche Phasen gibt es?
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Architektenkosten beim Hausbau: Was gehört zu den 'Kosten des Bauwerks' & welche Phasen gibt es?
ich durchstöbere grade als Voll-Laie und künftiger Einfamilienhaus-Bauherr archifee.de und versuche zu ermitteln, was mich ein Architekt kosten wird. Leider sehe ich da nicht so ganz durch. Daher 3 Fragen an die Profis:
1. Was ist mit "Kosten des Bauwerkes" gemeint? Was beinhalten diese Kosten? Lohnkosten, Materialkosten und sonstige Arbeitskosten der Gewerke (Maschinen etc.)? Was wenn man das Material selbst stellt, fällt es dann auch mit in die Kosten des Bauwerkes?
2. Wir möchten gern allein die Projektierung über einen Architekten machen lassen. Die Ausschreibung und anschließende Auswahl machen wir zusammen mit einem eigenen Baubetreuer. Fertige Grundrisse liegen vor. Bis zu welcher Phase wird dann ein Architekt beauftragt?
3. Braucht man in Brandenburg noch zusätzlich einen Statiker, oder macht das der Architekt mit? Habe hier schon unterschiedliche Aussagen dazu gehört.
Vielen Dank für die Hilfe,
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Als angehender Bauherr ist es wichtig, die Architektenkosten transparent zu verstehen. Die 'Kosten des Bauwerks' umfassen alle Kosten, die für die Erstellung des Gebäudes notwendig sind. Dazu gehören:
- Materialkosten: Alle Kosten für Baustoffe wie Ziegel, Beton, Holz, Dämmstoffe usw.
- Lohnkosten: Alle Arbeitskosten der Handwerker und Bauarbeiter.
- Baunebenkosten: Kosten für Planung, Genehmigungen, Statik, Vermessung, Bauleitung usw.
- Kosten für die Baustelleneinrichtung: Kosten für Gerüste, Bauzäune, Container usw.
- Kosten für Außenanlagen: Kosten für Garten, Zuwegung, Stellplätze usw. (sofern im Architektenvertrag enthalten)
Die Architektenleistungen sind in verschiedene Leistungsphasen (LP) unterteilt, die im §34 HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert sind. Diese Phasen bauen aufeinander auf und umfassen:
- LP 1: Grundlagenermittlung
- LP 2: Vorplanung
- LP 3: Entwurfsplanung
- LP 4: Genehmigungsplanung
- LP 5: Ausführungsplanung
- LP 6: Vorbereitung der Vergabe
- LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- LP 8: Bauüberwachung
- LP 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Ein Statiker ist in der Regel zusätzlich zum Architekten erforderlich, da er für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich ist. Seine Leistungen sind nicht automatisch im Architektenhonorar enthalten.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Vertragsabschluss mit dem Architekten genau, welche Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen enthalten sind und wie die Kosten berechnet werden. Fordern Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag an.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kosten des Bauwerks
- Die Kosten des Bauwerks umfassen alle Aufwendungen, die für die Erstellung eines Gebäudes notwendig sind. Dazu gehören Materialkosten, Lohnkosten, Baunebenkosten und Kosten für die Baustelleneinrichtung. Die genaue Definition ist wichtig für die Berechnung des Architektenhonorars.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Herstellungskosten, Projektkosten - Leistungsphasen (LPAbk.)
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die im §34 HOAI definiert sind. Die Honorierung des Architekten richtet sich nach den erbrachten Leistungsphasen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Projektphasen - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektenkosten und sorgt für Transparenz und Vergleichbarkeit.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung - Statiker
- Ein Statiker ist ein Bauingenieur, der für die Standsicherheit eines Gebäudes verantwortlich ist. Er berechnet die Tragfähigkeit der Bauteile und erstellt die statischen Nachweise. Seine Leistungen sind in der Regel zusätzlich zum Architektenhonorar zu vergüten.
Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Standsicherheit, Bauingenieur - Ausschreibung
- Die Ausschreibung ist ein Verfahren, bei dem Bauleistungen oder Architektenleistungen öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben werden. Ziel ist es, den wirtschaftlichsten Anbieter zu finden und einen fairen Preis zu erzielen.
Verwandte Begriffe: Vergabe, Angebot, Bieter - Baubetreuer
- Ein Baubetreuer unterstützt den Bauherrn bei der Planung, Koordination und Überwachung des Bauprojekts. Er kann Aufgaben des Architekten übernehmen oder ergänzen, insbesondere in Bezug auf die Kostenkontrolle und die Termineinhaltung.
Verwandte Begriffe: Bauleitung, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung - Grundlagenermittlung
- Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase des Architekten. Hier werden die Rahmenbedingungen des Bauprojekts analysiert, wie z.B. die Grundstückssituation, die Wünsche des Bauherrn und die rechtlichen Vorgaben.
Verwandte Begriffe: Bedarfsplanung, Vorplanung, Projektdefinition
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn ich während des Bauprojekts den Architekten wechseln möchte?
Ein Architektenwechsel ist grundsätzlich möglich, kann aber mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Klären Sie die Bedingungen für eine Kündigung im Vorfeld und lassen Sie sich rechtlich beraten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. - Wie kann ich die Architektenkosten senken?
Sie können die Architektenkosten senken, indem Sie bestimmte Leistungen selbst übernehmen (z.B. die Einholung von Angeboten für Handwerker). Klären Sie aber vorher genau ab, welche Leistungen der Architekt erbringt und welche Sie selbst übernehmen können, ohne die Qualität des Bauprojekts zu gefährden. - Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Bauingenieur?
Ein Architekt ist primär für die Gestaltung und Planung des Gebäudes zuständig, während ein Bauingenieur sich hauptsächlich mit der technischen Umsetzung und der Statik befasst. In der Praxis arbeiten Architekten und Bauingenieure oft eng zusammen. - Sind die Architektenkosten verhandelbar?
Die Honorare für Architektenleistungen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sind Verhandlungen jedoch möglich, insbesondere bei größeren Projekten oder bei der Übernahme bestimmter Leistungen durch den Bauherrn. - Was bedeutet 'Ausschreibung' im Zusammenhang mit Architektenleistungen?
Die Ausschreibung ist ein Verfahren, bei dem Architektenleistungen öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben werden. Ziel ist es, den geeignetsten Architekten für das Projekt zu finden und ein wirtschaftliches Angebot zu erhalten. - Welche Rolle spielt der Baubetreuer?
Ein Baubetreuer unterstützt den Bauherrn bei der Planung, Koordination und Überwachung des Bauprojekts. Er kann Aufgaben des Architekten übernehmen oder ergänzen, insbesondere in Bezug auf die Kostenkontrolle und die Termineinhaltung. - Was sind 'Fertige Grundrisse'?
Fertige Grundrisse sind vorgefertigte Pläne für ein Haus, die von verschiedenen Anbietern angeboten werden. Sie können eine kostengünstige Alternative zur individuellen Planung durch einen Architekten sein, schränken aber die Gestaltungsmöglichkeiten ein. - Was ist die Grundlagenermittlung (LP1)?
Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase des Architekten. Hier werden die Rahmenbedingungen des Bauprojekts analysiert, wie z.B. die Grundstückssituation, die Wünsche des Bauherrn und die rechtlichen Vorgaben.
🔗 Verwandte Themen
- Architektenvertrag: Was muss drin stehen?
Wichtige Punkte im Architektenvertrag: Leistungsumfang, Honorar, Haftung, Kündigungsbedingungen. - Baukostenplanung: So behalten Sie den Überblick
Tipps zur Erstellung eines realistischen Budgets und zur Kostenkontrolle während des Bauprojekts. - Baufinanzierung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Überblick über verschiedene Finanzierungsmodelle für den Hausbau: Kredit, Bausparvertrag, Fördermittel. - Bauantrag: So bekommen Sie die Genehmigung
Welche Unterlagen sind erforderlich und wie läuft das Genehmigungsverfahren ab? - Bauabnahme: Worauf Sie achten müssen
Checkliste für die Bauabnahme: Mängelprotokoll, Gewährleistung, Übergabe der Dokumentation.
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Architektenkosten: Bausumme als Hilfsmittel zur Honorarberechnung
Kostengrundlage
zu 1. Hat der Planer (Bauingenieur oder Architekt) weniger Arbeit, wenn Sie einen Teil des Materials selbst besorgen oder Eigenleistungen machen? In der Regel ist der Aufwand dann sogar größer, aber nicht geringer. Die Berechnung nach der Bausumme ist doch nur ein Hilfsmittel, damit z.B. ein langsam Arbeitender Planer nicht erheblich mehr als ein flott Arbeitender Planer in Rechnung stellt. Es geht um die Nettobaukosten - und zwar praktisch die Gesamtbaukosten bis schlüsselfertig.zu 2. eigentlich bis zur LPAbk. 5 (Ausführungsplanung). Vorbereitung der Vergabe ist LP 6.
zu 3. Eine Statik muss gemacht werden. Es gibt Architekten, die eine Statik machen können und machen. Dann erhält der Architekt auch das Statikhonorar. In der Regel macht aber ein extra Tragwerksplaner die Statik.
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Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten – Lohn, Material & Gerät
anrechenbare Kosten
Zu den anrechenbaren Kosten gehört alles was Sie aufgeführt haben, also Lohn, Material und Gerät. Im Prinzip die gesamten Kosten, die entstehen, wenn Firmen komplett bauen. Die anrechenbaren Kosten reduzieren sich nicht, wenn der Bauherr selbst Lieferungen und Leistungen erbringt. In diesem Fall sind ortsübliche Baukosten zugrunde zu legen (HOAIAbk. § 10.3,Wie Herr Ebel schrieb, brauchen Sie die Leistungsphasen 1 bis 5. Ob Ihre bereits vorhandenen Grundrisse wirklich Architektenleistungen ersetzen können, wäre zu prüfen.
Das Honorar für die Tragwerksplanung errechnet sich wieder anders, nach § 62 ff. HOAI. Falls Sie nicht klarkommen, können Sie mich gerne anmailen. -
HOAI §10: Honorarberechnung – Gesamtkosten vs. Teilkosten
schlau gemacht (Grundlagen des Honorars § 10 HOAIAbk.)
Die Kostengrundlagen für die anrechenbaren Kosten (AK) stehen in § 10 der HOAI. Hier geht es um den Punkt 4. In den Gesamtkosten (GK) sind auch Teilkosten (TK), die der Planer evtl. nicht selbst macht - z.B. Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung usw.Dann gilt Folgendes: Wenn die TK kleiner GK/5 sind, gilt AK = GK (Punkt 4.1). Wenn die TK größer GK/5 sind gilt (Punkt 4.2):
AK = 9 GK/8 - 5 TK/8 wenn TK größer GK/5 ist.Im Text steht das Ganze etwas komplizierter, aber das ist die Zusammenfassung. In der Regel ist aber die Bedingung TK größer GK/5 nicht erfüllt.
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenkosten beim Hausbau: Honorar, Kosten des Bauwerks & Leistungsphasen
💡 Kernaussagen: Die Berechnung der Architektenkosten basiert auf den 'Kosten des Bauwerks', welche Lohn-, Material- und Gerätekosten umfassen. Eigenleistungen des Bauherrn reduzieren die anrechenbaren Kosten nicht. Die HOAIAbk. § 10 regelt die Kostengrundlagen, wobei zwischen Gesamt- und Teilkosten unterschieden wird.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenkosten: Bausumme als Hilfsmittel zur Honorarberechnung ist die Bausumme ein Hilfsmittel zur Honorarberechnung, auch wenn der Planungsaufwand bei Eigenleistungen nicht sinkt.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten – Lohn, Material & Gerät wird klargestellt, dass zu den anrechenbaren Kosten alle Kosten gehören, die beim Bau durch Firmen entstehen, inklusive Lohn, Material und Geräte.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich mit HOAI § 10 auseinandersetzen, um die Grundlagen der Honorarberechnung zu verstehen, wie im Beitrag HOAI §10: Honorarberechnung – Gesamtkosten vs. Teilkosten erläutert wird. Dies hilft, die Architektenkosten transparent nachzuvollziehen und die verschiedenen Leistungsphasen des Architekten besser zu verstehen. Eine frühzeitige Kostenplanung ist entscheidend für die Baufinanzierung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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