Materiallieferung ohne Lieferschein: Was tun bei fehlendem Aufmaß & unklarer Rechnung?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Bei Materiallieferung ohne Lieferschein ist die Klärung der Vertragsgrundlage entscheidend. Die Abrechnung sollte auf Basis eines korrekten Aufmaßes erfolgen, idealerweise nach VOB. Bei Differenzen zwischen gelieferter und abgerechneter Menge ist die Nachweispflicht des Lieferanten zu prüfen. Die Art der Abrechnung (Fläche vs. Abwicklung) muss transparent sein. Ohne Angebotsannahme kann die VOB irrelevant sein.
Materiallieferung ohne Lieferschein: Was tun bei fehlendem Aufmaß & unklarer Rechnung?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ohne Lieferschein und Aufmaß fehlt die Beweisgrundlage für eine rechtsfeste Abrechnung – Zahlung vor Klärung birgt erhebliches Risiko einer unberechtigten Überzahlung.
🔴 KRITISCH: Die Firma ist verpflichtet, eine prüffähige Rechnung gemäß § 14 UStG zu stellen – fehlende Mengen- und Artangaben machen die Rechnung unvollständig und angreifbar.
⚠️ WICHTIG: Ein wirksamer Werkvertrag setzt grundsätzlich Transparenz über Leistungsumfang und Vergütung voraus; fehlende Mengenfeststellung kann die Rechtsverbindlichkeit der Abrechnung beeinträchtigen.
⚠️ WICHTIG: Fotodokumentation aller gelieferten und verbauten Materialien ist unverzichtbar, um später im Streitfall eigene Behauptungen nachzuweisen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Material von einer Dachdeckerfirma ohne Lieferschein erhalten haben und nun Unklarheiten bei der Abrechnung bestehen. Da kein Lieferschein vorliegt, ist es schwierig, die gelieferte Menge und Art des Materials nachzuvollziehen.
Ich empfehle Ihnen, zunächst die Dachdeckerfirma zu kontaktieren und einen detaillierten Aufmaß anzufordern. Dieses Aufmaß sollte die genauen Mengen und Spezifikationen der gelieferten Materialien enthalten. Vergleichen Sie das Aufmaß mit der Rechnung.
Sollte die Firma kein Aufmaß liefern oder die Rechnung weiterhin unklar sein, empfehle ich Ihnen, sich an die Kreishandwerkerschaft zu wenden. Diese kann als neutrale Stelle vermitteln und bei der Klärung der Sachlage helfen. Prüfen Sie auch Ihren Vertrag mit der Dachdeckerfirma. Enthält dieser Regelungen zur Materiallieferung und Abrechnung?
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationsschritte mit der Dachdeckerfirma und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Angebot, Rechnung, E-Mails) auf. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Baurecht hinzu.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Materiallieferung ohne Lieferschein und eine unklare Rechnungssituation bei Klempnerarbeiten. Es besteht eine Diskrepanz zwischen gelieferten und tatsächlich verbauten Materialien, was auf ein erhebliches Abrechnungsproblem hindeutet. Die fehlende Dokumentation der Lieferung und die unklare vertragliche Grundlage erschweren die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass Sie ohne Aufmaß oder prüffähige Rechnung die geforderten Kosten vollständig begleichen müssen, obwohl die tatsächlich verbrauchten Materialien möglicherweise geringer sind. Ohne Lieferschein und Aufmaß fehlt Ihnen die Beweisgrundlage für eine Nachverhandlung oder Kürzung der Rechnung.
➕ Ergänzung: Auch wenn kein VOB-Vertrag vorliegt, haben Sie als Verbraucher nach BGBAbk. einen Anspruch auf eine prüffähige Rechnung gemäß § 14 UStG. Diese muss die genaue Menge und Art der gelieferten Materialien sowie die erbrachten Leistungen enthalten. Ein Aufmaß ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber zur Überprüfung der Massen dringend zu empfehlen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie die Firma schriftlich zur Vorlage eines detaillierten Aufmaßes und einer prüffähigen Rechnung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 Tagen. Dokumentieren Sie alle Kommunikation und die gelieferten Materialien durch Fotos. Ziehen Sie bei Nichtreaktion die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Bau- oder Vertragsrecht in Betracht, um Ihre Rechte zu wahren und eine Überzahlung zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Bei der Lieferung von Baustoffen ohne Lieferschein, Aufmaß oder nachvollziehbare Mengenfeststellung besteht erhebliches Risiko für unklare Abrechnungsgrundlagen und mögliche Überversorgung oder Fehlbestellung.
🔴 Gefahr: Fehlende Dokumentation führt zu Beweisschwierigkeiten im Streitfall – insbesondere bei Abweichungen zwischen gelieferter und verbauter Menge; dies kann zu unberechtigten Forderungen oder unklaren Haftungsverhältnissen führen.
⚠️ Korrektur: Auch bei Nicht-VOBAbk.-Verträgen gelten grundsätzliche zivilrechtliche Grundsätze des Vertragsrechts (§§ 631 ff. BGB); ein Anspruch auf nachvollziehbare Abrechnung mit nachprüfbarer Mengenermittlung besteht stets – nicht nur bei VOB, sondern auch bei Werkverträgen nach BGB.
➕ Ergänzung: Ein wirksamer Werkvertrag setzt Transparenz über Leistungsumfang und Vergütungsgrundlage voraus; fehlende Mengenfeststellung widerspricht dem Grundsatz der Vertragsklarheit und kann die Wirksamkeit der Abrechnung beeinträchtigen.
✅ Zustimmung: Die Einschaltung der Kreishandwerkerschaft ist ein sinnvoller erster Schritt zur außergerichtlichen Klärung – allerdings ohne bindende Wirkung für die Rechtslage.
❌ Widerspruch: Die Aussage, es gäbe 'keinen Anspruch auf Aufmaß', ist rechtlich unzutreffend: Der Besteller hat stets ein Recht auf nachvollziehbare Abrechnung – insbesondere bei pauschalierten oder abweichenden Lieferungen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die Nachlieferung eines vollständigen Lieferscheins mit detaillierter Stück- und Mengenangabe sowie eine korrigierte, prüffähige Rechnung mit klarem Bezug zu den verbauten Teilen; bei Weigerung beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen Baugutachter zur Bestandsaufnahme und Mengenermittlung vor Ort.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zentrale Bedeutung des Aufmaßes zur Überprüfung der gelieferten und verbauten Materialien.
- Alle drei sehen die Kreishandwerkerschaft als geeignete erste Anlaufstelle für eine außergerichtliche Klärung.
- Alle drei fordern schriftliche Dokumentation aller Schritte (Kommunikation, Fotos, Unterlagen).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI stellt die Kreishandwerkerschaft als neutrale Vermittlerin in den Vordergrund, während Qwen explizit betont, dass deren Stellungnahme keine bindende Wirkung für die Rechtslage hat.
- DeepSeek nennt konkret die Frist von 14 Tagen für die Nachforderung von Aufmaß und Rechnung; GoogleAI und Qwen benennen keine Frist.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek verweist explizit auf die gesetzliche Verpflichtung zur prüffähigen Rechnung nach § 14 UStG, was GoogleAI nicht erwähnt.
- Qwen ergänzt, dass ein wirksamer Werkvertrag nach BGB grundsätzlich Transparenz über Leistung und Vergütung erfordert – ein Aspekt, der bei GoogleAI und DeepSeek nicht so präzise formuliert ist.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Aussage, es gebe "keinen Anspruch auf Aufmaß" (implizit kritisch gegenüber GoogleAI, das dies nicht klargestellt hatte). Qwen betont: Der Besteller hat stets ein Recht auf nachvollziehbare Abrechnung, insbesondere bei Abweichungen.
- Qwen korrigiert die rechtliche Einordnung: Auch ohne VOB gelten zwingende BGB-Grundsätze (§§ 631 ff.), was DeepSeek und GoogleAI nicht mit gleicher Deutlichkeit herausstellen.
👉 Empfehlung:
- Bei Widersprüchen wird stets die sicherere, rechtskonformere Position priorisiert: Qwens klare Feststellung des Rechtsanspruchs auf nachvollziehbare Abrechnung und Aufmaß ist maßgeblich.
- Die 14-Tage-Frist von DeepSeek wird als praktisch sinnvoll übernommen, da sie im Baurecht als angemessen gilt.
- Die rechtliche Qualifizierung als Werkvertrag nach BGB (Qwen) wird als Basisannahme genommen – nicht die VOB-Annahme (die in keiner Analyse explizit gemacht wurde, aber implizit bei GoogleAI nahegelegt werden könnte).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtlicher Anspruch auf Aufmaß ✅ Alle Modelle bestätigen die Notwendigkeit eines Aufmaßes; Qwen korrigiert eindeutig: Es besteht ein Recht auf nachvollziehbare Abrechnung – Aufmaß ist zur Prüfung zwingend erforderlich. Rechtliche Verpflichtung zur prüffähigen Rechnung ✅ DeepSeek und Qwen nennen explizit § 14 UStG; GoogleAI nennt dies nicht, widerspricht aber nicht – Konsens: Rechnung muss Art, Menge und Preis klar benennen. Rolle der Kreishandwerkerschaft ⚠️ Alle sehen sie als nützliche erste Anlaufstelle; Qwen relativiert korrekt ihre rechtliche Bindungswirkung – daher Abwägung: hilfreich, aber nicht entscheidend. Beweissicherung durch Fotos ✅ Alle drei Modelle betonen die Dringlichkeit der Fotodokumentation von geliefertem und verbautem Material. Anwaltliche Einschaltung ⚠️ GoogleAI und DeepSeek empfehlen sie bei Nichtreaktion; Qwen geht noch weiter und fordert bei Weigerung bereits den Baugutachter – Konsens: juristische Unterstützung ist ab einer bestimmten Eskalationsstufe unvermeidbar. 👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen ein vollständiges Aufmaß und eine korrigierte, prüffähige Rechnung mit eindeutigem Bezug zu den verbauten Materialien an. Sichern Sie alle Materialien fotografisch ab, dokumentieren Sie jeden Schritt und ziehen Sie bei fehlender Reaktion binnen weiterer 14 Tage einen Baugutachter und/oder Rechtsanwalt für Bau- bzw. Vertragsrecht hinzu.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende Beweisgrundlage durch fehlenden Lieferschein Im Streitfall ist die eigene Behauptung (z. B. "weniger Material verbaut") nicht darlegbar – Gefahr der vollständigen Zahlung trotz Ungerechtigkeit. 🔴 Risiko Unvollständige oder unprüfbare Rechnung Rechnung kann steuerlich nicht abgesetzt werden; Zahlung ist rechtsanfechtbar, aber möglicherweise bereits erfolgt – Liquiditätsverlust ohne Gegenleistung. 🔴 Risiko Verzögerung der Klärung ohne Fristsetzung Firma nutzt zeitliche Untätigkeit aus; Beweise (z. B. Lagerbestände, Zwischenzustände) verfallen – Nachweisfähigkeit sinkt drastisch. 🔴 Risiko Fehlende Kenntnis der eigenen Rechte als Verbraucher Unterlassen von Rechtsverfolgung trotz bestehender Ansprüche; Anerkennung einer ungerechtfertigten Forderung durch Zahlung. 🔴 Risiko Keine unabhängige Mengenfeststellung vor Ort Vertrauen auf die Firma ohne Kontrolle – mögliche systematische Überschätzung von Verbrauch oder Verwendung minderwertiger Materialien bleibt unerkannt. ✅ Chance Vorliegen eines wirksamen Werkvertrags nach BGB Gibt klare Ansprüche auf Transparenz, Nachweis und Korrektur – stärkt Ihre Position deutlich gegenüber rein informellen Vereinbarungen. ✅ Chance Schnelle, schriftliche Fristsetzung mit Dokumentation Schafft Rechtsgrundlage für spätere Ansprüche (z. B. Schadensersatz bei Verzug); wirkt präventiv und professionell. ✅ Chance Einschaltung eines unabhängigen Baugutachters Liefert gerichtsfeste, neutrale Bestandsaufnahme – entscheidend für außergerichtliche Einigung oder Klage. ✅ Chance Unterstützung durch Kreishandwerkerschaft Bietet kostengünstige, schnelle Vermittlung – häufig führt dies zu einer einvernehmlichen Lösung ohne Rechtsstreit. ✅ Chance Steuerliche Anerkennung bei korrekter Rechnung Vollständige, prüffähige Rechnung ermöglicht steuerliche Absetzbarkeit – direkter finanzieller Nutzen bei privater Sanierung (z. B. Handwerkerleistungen). Orientierungshilfen
- Unverzügliche schriftliche Fristsetzung: Fordern Sie per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 14 Tagen Aufmaß, vollständigen Lieferschein und eine korrigierte, prüffähige Rechnung gemäß § 14 UStG an.
- Fotodokumentation organisieren: Machen Sie aktuelle Fotos aller gelieferten Materialien, aller verbauten Stellen und aller Lagerplätze – mit Datum und kurzer Beschreibung.
- Alle Vertragsunterlagen sammeln: Sammeln Sie Angebot, Vertrag (auch mündliche Absprachen schriftlich fixieren), E-Mails, WhatsApp-Chats und Anzahlungen – ordnen Sie chronologisch.
- Kreishandwerkerschaft kontaktieren: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Kreishandwerkerschaft – nutzen Sie deren Vermittlungsangebot vor einer juristischen Eskalation.
- Unabhängigen Baugutachter beauftragen: Sollte die Firma innerhalb von 14 Tagen nicht reagieren oder unvollständige Unterlagen liefern, beauftragen Sie – am besten gemeinsam mit einem Rechtsanwalt – einen Baugutachter für die Vor-Ort-Bestandsaufnahme.
- Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren: Informieren Sie sich noch vor der Zahlung über Ihre Ansprüche – viele Kanzleien bieten eine erste telefonische Beratung kostenfrei an.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Lieferschein
- Ein Lieferschein ist ein Dokument, das die Art, Menge und den Zustand der gelieferten Ware bestätigt. Er dient als Nachweis für die erfolgte Lieferung und wird in der Regel vom Lieferanten ausgestellt. Der Lieferschein enthält oft auch Informationen zum Empfänger, zum Lieferdatum und zur Bestellung.
Verwandte Begriffe: Frachtbrief, Übergabeprotokoll, Warenbegleitschein - Aufmaß
- Ein Aufmaß ist die detaillierte Erfassung von Maßen und Mengen einer erbrachten Leistung oder eines gelieferten Materials. Es dient als Grundlage für die Rechnungsstellung und ermöglicht eine transparente Abrechnung. Das Aufmaß wird in der Regel vom Auftragnehmer erstellt und vom Auftraggeber geprüft.
Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Leistungsverzeichnis, Abrechnung - Kreishandwerkerschaft
- Die Kreishandwerkerschaft ist eine regionale Interessenvertretung des Handwerks. Sie unterstützt ihre Mitglieder in verschiedenen Bereichen, wie z.B. bei der Ausbildung, der Betriebsführung und der Rechtsberatung. Die Kreishandwerkerschaft kann auch als Vermittlungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Kunden fungieren.
Verwandte Begriffe: Handwerkskammer, Innung, Berufsverband - Vertrag
- Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Im Baubereich sind schriftliche Verträge üblich, um die Vereinbarungen eindeutig zu dokumentieren.
Verwandte Begriffe: Angebot, Auftrag, AGB - Rechnung
- Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung für eine erbrachte Leistung oder ein geliefertes Produkt. Sie enthält Angaben zum Rechnungssteller, zum Rechnungsempfänger, zum Leistungszeitraum, zur Art und Menge der Leistung sowie zum Rechnungsbetrag. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen.
Verwandte Begriffe: Gutschrift, Mahnung, Zahlungsziel - Massen
- Im Bauwesen bezieht sich der Begriff "Massen" auf die Mengen von Baustoffen oder Materialien, die für ein Bauvorhaben benötigt werden. Die genaue Bestimmung der Massen ist entscheidend für die Kalkulation der Kosten und die Planung des Bauablaufs.
Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Bedarfsplanung, Materialwirtschaft - Anspruch
- Ein Anspruch ist das Recht einer Person, von einer anderen Person eine bestimmte Leistung zu fordern. Ein Anspruch kann sich aus einem Vertrag, einem Gesetz oder einer sonstigen Rechtsgrundlage ergeben. Im Baurecht gibt es zahlreiche Ansprüche, z.B. auf Zahlung des Werklohns, auf Schadensersatz oder auf Gewährleistung.
Verwandte Begriffe: Forderung, Recht, Obliegenheit
Häufige Fragen (FAQ)
- Was mache ich, wenn der Lieferschein fehlt?
Fordern Sie umgehend einen detaillierten Aufmaß von der liefernden Firma an. Dieses sollte alle gelieferten Materialien mit genauen Mengenangaben auflisten. Vergleichen Sie das Aufmaß mit Ihrer Bestellung und der Rechnung. - Habe ich einen Anspruch auf einen Lieferschein?
Grundsätzlich ist der Lieferant verpflichtet, die gelieferte Ware zu dokumentieren. Ein Lieferschein dient als Nachweis für die erbrachte Leistung und ist wichtig für die Rechnungsprüfung. Fordern Sie den Lieferschein nachträglich an. - Was tun, wenn die gelieferte Materialmenge nicht mit der Rechnung übereinstimmt?
Reklamieren Sie die Rechnung schriftlich und begründen Sie Ihre Beanstandung mit dem fehlenden oder fehlerhaften Aufmaß. Fordern Sie eine korrigierte Rechnung an, die auf einem korrekten Aufmaß basiert. - Kann ich die Zahlung verweigern, wenn die Rechnung unklar ist?
Sie haben das Recht, die Zahlung bis zur Klärung der Sachlage zurückzuhalten, jedoch nur den strittigen Betrag. Den unstrittigen Teil der Rechnung sollten Sie begleichen, um Mahngebühren zu vermeiden. - Welche Rolle spielt der Vertrag bei Materiallieferungen?
Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Überprüfen Sie, ob der Vertrag Klauseln zur Materiallieferung, Abnahme und Abrechnung enthält. Diese Klauseln sind bindend. - Was ist ein Aufmaß und wozu dient es?
Ein Aufmaß ist eine detaillierte Bestandsaufnahme der erbrachten Leistungen und gelieferten Materialien. Es dient als Grundlage für die Rechnungsstellung und ermöglicht eine transparente Abrechnung. - Wie kann die Kreishandwerkerschaft helfen?
Die Kreishandwerkerschaft kann als neutrale Vermittlungsstelle zwischen Ihnen und der Dachdeckerfirma agieren. Sie kann bei der Klärung von Streitigkeiten helfen und eine gütliche Einigung fördern. - Was ist, wenn die Firma insolvent geht?
Im Falle einer Insolvenz sollten Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Begleichung Ihrer Forderungen sind jedoch gering.
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Darf ich Mängel selbst beseitigen und die Kosten in Rechnung stellen?
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Vertragsgrundlage prüfen: Details für korrekte Abrechnung
Was denn für ein Vertrag?
So kann die Frage nicht beantwortet werden. Von mir als Nicht-Juristen sowieso nicht. Aber die Information fehlt einfach. Wenn da etwa drin stand "Ein Stück Dach, mach mal Zink drauf, kostet 12,30 DM" ist das schon ein Unterschied zu "12 m² Dachfläche Zinkstehfalz-Schare liefern und montieren". Wie groß ist denn die Differenz? 10 m² geliefert, 20.000 m² abgerechnet? -
Lieferschein unterschrieben? Nachweispflicht bei Differenzen!
Haben Sie einen Lieferschein erhalten und unterschrieben ist ...
Haben Sie einen Lieferschein erhalten und unterschrieben, ist das Ihr Problem, haben sie Ihn nicht unterschrieben muss er nachweisen das er tatsächlich soviel geliefert hat. Sie zahlen dann am besten nur den tatsächlichen Verbrauch, was sie ja auch jederzeit nachweisen können. -
Abrechnungsdifferenz Zinkschare: Aufmaß & VOB/B relevant
Detailbericht
Als Ursprungsangebot wurde tatsächlich Erstellung und Montage von Zinkschare, Abrechnung nach Aufmaß und VOBAbk./B angeboten. Nach Rücksprache wurde, wie erwähnt, vereinbart, die Montage in Eigenarbeit durchzuführen. In der Rechnung werden nun statt 55 m, 69 m also 25 % mehr Zinkschare 400/330 abgerechnet (16,73 DM/m Netto) abgerechnet. Zusätzlich werden 14 Dachdeckerstunden zu 70,- DM für die Fertigung. Es liegt kein Lieferschein vor. Das Material wurde unangemeldet angeliefert. Auf unsere Bitte um ein Aufmaß bzw. ein Nachweis über die erbrachte Leistung, wurde uns mitgeteilt dass ein Aufmaß nicht notwendig wäre, da das Ursprungsangebot nicht zum Tragen gekommen wäre. Die Kreishandwerkerschaft als Rechtvertreter der Dachdeckerfirma steht auf dem Standpunkt, dass die Rüge der fehlenden Massen sofort nach Erhalt der Ware hätte erfolgen müssen. Wie denn? Normalerweise hat die Firma ohne Lieferschein doch gar keine Handhabe. Nach telefonischer Rücksprache sagte der Sachbearbeiter der KH zu, nochmal Rücksprache mit der Firma zu halten. Als Antwort erhielten wir jetzt ein Schreiben der KH, dass die Firma bei Ihrer Darstellung bliebe und die Verwendung der Mengen durch ein Sachverständigengutachten bestätigt werden könnte. Wer muss das bezahlen? Ich kann ja verstehen dass die KH die Interessen der Mitglieder vertritt aber dieses Verhalten ist doch Schwachsinn. -
Abrechnung prüfen: Fläche vs. Abwicklung? Wer maß?
Moment
Was genau wurde denn abgerechnet? Abwicklung oder zu bedeckende Fläche? Wer hat denn die Maße wie angegeben? Was genau wurde denn geliefert?
Haben Sie die Dachfläche ausgemessen und danach bestellt? Wieso auf einmal doch VOBAbk./B?
Viele Fragen -
Zinkschare: Berechnungsgrundlage m² vs. Materialverbrauch
im Prinzip einfach
Hallo Herr Badzong,
im Prinzip ist das relativ einfach: Wenn der Dachdecker Ihnen die fertige Leistung, also Lohn einschl. Material, anbietet, sagen wir mal für 50,00 m², dann benötigt er dafür mind. 60,00 m² Zink. Durch die Falzungen gehen ihm dabei rd. 20 - 25 % Deckfläche "verloren". Die alles entscheidende Frage ist also die: was genau berechnet die Firma? Berechnet sie 60,00 m² Zinkschare, dann ist das m.E. in Ordnung.
Über die erforderliche Anzahl der Stunden vermag ich nun keine Angaben zu machen, da es hier darauf ankommt, welche Gerätschaften der Dachdecker hat. Müssen die Schare gekantet werden, dann ist das aufwendiger, als wenn Bandschare, also aus einer Art Automaten, hergestellt werden können.
Der Preis für den m² fertig gekanteter Zinkschare liegt so zwischen 40 - 48 DM für Bandschare.
MfG
Stefan Ibold -
Zinkschare 400/330: Abrechnung nach Meter korrekt?
Vielen Dank für Ihre Ausführungen Herr Beisse und ...
Vielen Dank für Ihre Ausführungen Herr Beisse und Herr Ibold nur sollten Sie etwas genauer lesen. Ich dachte in meinem Detailbericht, hätte ich genug Informationen geliefert. Die Zinkschare werden als "Zinkschare 400/330" nicht nach m² sondern nach m abgerechnet, das war kein Schreibfehler. Die Maße wurden durch die Firma ermittelt. Auf die Frage VOBAbk./B oder nicht hatte ich mir hier in diesem Forum eine Antwort erhofft. -
Zinkschare: Abrechnung nach m² üblich – Missverständnis?
watt denn nun?
Sehr geehrter Herr Badzong,
ich dachte, ich hätte mit meiner Antwort detailliert genug ausgeführt, wie man (n) soetwas üblicherweise berechnet.
Das Ihnen bei Ihren Ausführungen KEIN Schreibfehler unterlaufen ist, ist mir bei meiner Antwort sehr wohl bewusst gewesen. Üblicherweise werden Schare nach m² abgerechnet.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie bei Ihren Berechnungen den Unterschied zwischen gelieferten, also notwendigen zu verbrauchenden Materials, und der einzudeckenen Fläche schlicht weg auslassen. Für Sie stellt es sich vermutlich so dar: Ich muss 50 m² Fläche eindecken, also benötige ich 50 m² Schare Punktschluss.
DEM IST NICHT SO!
Und Ihren M-Preis werden Sie ja in M²-Preis umrechnen können. Eine Vorgabe der ungefähren Kosten hatte ich Ihnen bereits gegeben.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Scharen unfallfrei auf Ihr Dach bekommen. So ein Klempner lernt nebenbei auch drei Jahre.
Stefan Ibold -
Aufmaß-Details: Wie erfolgte die Messung der Zinkschare?
Ich warte noch auf die Antwort
nämlich meiner Frage. Wie haben Sie denn was ausgemessen? Die Breite der Scharen mal die Länge und dann auf das Dach bezogen? Haben Sie selbst gemessen? Oder der Dachdecker? Wie sieht denn überhaupt der seitliche Abschluss aus? Haben Sie denn jetzt Scharen übrig? Oder sind die alle jeweils 30 cm zu lang.
Sie sollten uns schon eine Chance geben, Ihre Frage zu beantworten, indem Sie unsere Nachfragen beantworten. -
Zinkschare: Abrechnungsgrundlage klären – Fläche oder Abwicklung?
Massenermittlung
Was genau wurde denn abgerechnet? Antwort: 69 m Zinkschare 400/330 (was auch immer ich darunter zu verstehen habe) Abwicklung oder zu bedeckende Fläche? Kann ich nicht beantworten! Wer hat denn die Maße wie angegeben? der Dachdecker hat vor der Fertigung die Maße ermittelt. Was genau wurde denn geliefert? Gerade Zinkschare für die Traufe und Parallelogramme für die Giebel. Haben Sie die Dachfläche ausgemessen und danach bestellt? Nein! Wieso auf einmal doch VOBAbk./B? Wurde im Ursprungsangebot s.o. erwähnt. Zur Prüfung der Rechnung habe ich die Giebellänge (15,20 m) gemessen und die Traufenlänge (12,00 m) ermittelt und mit 2 multipliziert. Ergibt 54,40 m. Incl. Verschnitt würde ich 55 m ansetzen. es sind keine Schare übrig. Der Kernpunkt meiner Frage ist aber eigentlich: Muss ich diese Nachmessungen machen oder kann ich von dem Lieferanten eine prüffähige Rechnung verlangen? Es kann doch nicht sein, dass ich mich über das Internet von Fachleuten darin einweisen lassen Muss, wie man Mengen ermittelt und undurchsichtige Rechnungen prüft. -
Abrechnung Zinkschare: Meter statt Quadratmeter nach VOB?
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr
Es sind keine Scharen übrig. Es hat also gepasst. Es sind nur mehr Meter (nicht Quadratmeter) als im Angebot abgerechnet worden? Welcher Dachdecker macht denn bei Zinkscharen ein Angebot in m, und das nach VOBAbk.🔴 Das kann nicht sein. -
VOB-Abrechnung: 55m ermittelt, 69m berechnet – Was tun?
Angebotstext nach VOBAbk.
Es werden 69 m abgerechnet, ich kann aber nur 55 m ermitteln. Berechnung s.o. Der Angebotstext lautet: 60 m Ortgang und Traufe mit einer Verkleidung aus Zink in Winkelfalztechnik versehen, einschl. Unterleiste. Unter dem Angebot steht wörtlich: Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Abrechnung und Aufmaß nach VOB. Tatsächlich wurden die Zinkschare nur geliefert, die Montage erfolgte, wie erwähnt, in Eigenarbeit. Die Fa. und die Kreishandwerkerschaft meinen jetzt die VOB gälte nicht. -
Materiallieferung: VOB irrelevant ohne Angebotsannahme?
VOB gilt da auch nicht (Nicht schlagen, Herr Schotten)
Sie haben das Angebot ja nicht angenommen. Sie haben sich Material liefern lassen, und zwar Aufgrund des Aufmaßes des Dachdeckers. Die Menge des Materials hat ja offensichtlich gestimmt, sonst hätten Sie ja was übrig.
Mir ist jetzt nicht klar, auf was Sie hinauswollen. Das gesamte Material ist verbaut. Sie haben also genau die Menge bekommen, die Sie brauchen zu dem vorher abgelehnten Angebot, in dem wohl ein Preis pro lfdm angeben worden ist. Oder war es das nicht?
Warum zweifeln Sie das Aufmaß an, wenn es doch passt? -
Parallelogramm-Zinkschare: Abrechnung nach Metern fraglich!
Parallelogramme?
Wie können die denn nach Metern abgerechnet werden? Hier scheint mir ein Knackpunkt zu sein. -
Abrechnungsklarheit: Angebot & Lieferscheine vergleichen!
Angebot und Lieferscheine
sonst geht es nicht weiter. Das wird dann nur ein Gezerre um wer-hat-wo-wieviel-Meter-gemessen. -
Zinkbekleidung Ortgang: Abrechnung längster Weg korrekt?
letzter versuch
Also, nochmal:
Wenn ich Sie nun (hoffentlich) richtig verstanden habe, haben Sie Ihre Ortgänge am Dach mit einer Zinkbekleidung versehen. Die Schare sind oben und unten schräg, die Falze verlaufen vertikal; richtig? Wenn dem so ist, müssen Sie den theoretisch längsten Weg, also quasi als Rechteck gesehen, messen. Die Dreiecke, die dabei abfallen sind Verschnitt, werden aber, je nach Rechnungsstellung, als lfm berechnet.
Wenn ich denn nun als Handwerker die fertige Leistung anbiete, dann sind der Verschnitt und Überdeckungen in die Preise einzukalkulieren. Wenn ich das Material einkaufe, dann muss ich den Verschnitt und die Überdeckungen als VERBRAUCHTE Menge Material entgelten. Bei absolut geraden Scharen sind das ruckzuck bis zu 30 % Mehrkosten.
Die Bezeichnung 400/ 330 soll vermutlich heißen: 400 mm Zuschnitt bei einer Nutzbreite von 330 mm.
Die VOBAbk. ist für Werkverträge und nicht für Kaufverträge gedacht. Herr Beisse hat Recht, wenn er sagt, die VOB gilt hier nicht.
Die Rechnung ist, zumindest aus meiner Sicht, durchaus prüffähig. Verständnisschwierigkeiten beim Kunden kann der Verkäufer ja nur schwerlich einbziehen. Dafür gibt es ja die sog. Fachleute, die in der Lage sind, eben das zu prüfen. Abgesehen davon handelt es sich hier um ein m.M. nach durchaus übliches Abrechnungsverfahren.
Stefan Ibold -
Werklieferungsvertrag: Preisvereinbarung nach Montage-Wegfall?
es geht doch nichts über klare Vereinbarungen
Verständnisfrage:
Ist es richtig, dass das Angebot für lfm. inkl. Montage abgegeben wurde, also hierfür ein Preis angeboten war? Nach Wegfall der Montageleistung wurde dann allerdings kein Preis mehr vereinbart? So richtig?
Kleine Anmerkung: Nur weil die Montage weggefallen ist, handelt es sich vorliegend noch nicht um einen Kaufvertrag. Ich denke es handelt sich um einen Werklieferungsvertrag, auf den Werkvertragsrecht angewendet wird. Schließlich wurden die Bauteile gesondert für das Bauvorhaben hergestellt.
Sollte das erste Angebot nicht angenommen worden sein, sondern der Auftrag, nämlich reine Lieferung, ohne Bezug auf dieses Angebot und ohne Nebenangebote zustande gekommen sein, dann würde nach BGBAbk. eine prüffähige Rechnung keine Fälligkeitsvoraussetzung darstellen. Im Streitfalle muss aber der AN sowieso dargelegen, wie er seine Leistung abrechnet. Fehlt eine Preisvereinbarung völlig, hat der AG den ortsüblichen und angemessenen Werklohn zu bezahlen, den notfalls ein SV zu ermitteln hat. Möglich auch: Vergleichsangebote einholen, um die Sache (zumindest vorläufig) selbst zu beurteilen. Die übliche Vergütung wird sich wiederum regelmäßig nach den Abrechnungsvorschriften der VOBAbk./C richten, da diese üblicherweise der Abrechnung zugrunde gelegt werden. Die Preise sind dann vor Ort zu ermitteln.
Eine konkrete Beratung im Einzelfall kann hier naturgemäß nicht stattfinden. Ich empfehle daher, wenn Sie Gewissheit wollen, einen Kollegen zu einer Erstberatung aufzusuchen, oder - noch besser - sich mit dem Handwerker zu einigen, damit letztendlich nicht nur die Anwälte verdienen (wogegen ich grds. nichts einzuwenden habe). MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Dank an Forum: Klärung Materiallieferung ohne Lieferschein
Vielen Dank
Die Summe aller Antworten hat mir nun den weiteren Weg aufgezeigt. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen an dem Gedankenaustausch Beteiligten. Einen kurzen Verweis auf die Zielsetzung des Forums (Ironie) kann, ich mir zu einigen Beiträgen jedoch nicht verkneifen. Vielen Dank! -
Hat das jetzt jemand verstanden?
Welche Zielsetzung? -
Forum-Zielsetzung: Qualifizierte Antworten & Kompetenz zeigen
Diese Zielsetzung
Zielsetzung und Nichtaufnahme bzw. Entfernung von Einträgen Das ausschließliche Ziel dieses Forums ist es, den Ratsuchenden mit qualifizierten Antworten weiterzuhelfen und die Kompetenz und Erfahrungen der jeweiligen Antwortengeber zum Ausdruck zu bringen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, werden Einträge, die neben der Beschreibung des Sachverhalts und der fachlichen Beratung auch andere Aspekte beinhalten, wie z.B. Attacken, nicht im Verhältnis stehende Werbung, ironische Anmerkungen etc. nicht in das Forum aufgenommen bzw. entfernt. -
Forum-Regeln: Keine Löschung einzelner Beiträge üblich
Ähm, das ist NICHT die Zielsetzung im Allgemeinen
Normalerweise werden keine einzelnen Beiträge gelöscht. Manchmal aber aber auch ganze Themen, wenn es ausartet. Das passiert leider bei anonymen Störern, die nichts sinnvolles beitragenm, sondern nur stänkern. Daher antworte ich ja auf (unbegründet) anonyme Beiträge nicht. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Materiallieferung ohne Lieferschein: Rechte & korrekte Abrechnung
💡 Kernaussagen: Bei Materiallieferung ohne Lieferschein ist die Klärung der Vertragsgrundlage entscheidend. Die Abrechnung sollte auf Basis eines korrekten Aufmaßes erfolgen, idealerweise nach VOBAbk.. Bei Differenzen zwischen gelieferter und abgerechneter Menge ist die Nachweispflicht des Lieferanten zu prüfen. Die Art der Abrechnung (Fläche vs. Abwicklung) muss transparent sein. Ohne Angebotsannahme kann die VOB irrelevant sein.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Klären Sie die Abrechnungsgrundlage (m² vs. Meter) bei Zinkscharen, wie in Zinkschare: Abrechnung nach m² üblich – Missverständnis? diskutiert. Fehlende Preisvereinbarung nach Wegfall der Montage kann zu Streit führen, siehe Werklieferungsvertrag: Preisvereinbarung nach Montage-Wegfall?.
✅ Zusatzinfo: Die korrekte Messung und Abrechnung von Zinkscharen, insbesondere bei Parallelogramm-Formen, ist entscheidend. Prüfen Sie, ob die Abrechnung des längsten Weges bei Zinkbekleidung korrekt ist, wie in Zinkbekleidung Ortgang: Abrechnung längster Weg korrekt? erläutert.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie ein detailliertes Aufmaß an und vergleichen Sie es mit der Rechnung. Klären Sie Unstimmigkeiten mit der Dachdeckerfirma und ziehen Sie ggf. die Kreishandwerkerschaft oder einen Rechtsbeistand hinzu. Prüfen Sie, ob ein Werklieferungsvertrag vorliegt und ob alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Materiallieferung, Lieferschein, Aufmaß, Rechnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Bautagebuch - Baubuch führen: Definition, Pflichten & Konsequenzen – Was Bauherren wissen müssen?
- … Chronologische, lückenlose Dokumentation von Baufortschritt, Änderungen, Abnahmen, Mängeln, Rechnungen und Zahlungen – mit klaren Zeitstempeln und Unterschriften. …
- … Finanzieller Totalverlust bis zu 20 000 , Verzögerung der Schlussabrechnung um Monate …
- … Unzulässige Belegsammlung statt Baubuch – Förderstelle lehnt Abrechnung ab, da Nachweis der Mittelverwendung fehlt …
- BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Feinsteinzeug: Zahlen nach Verfugen – Ursachen, Reinigung & Verantwortlichkeit bei Reklamation?
- … Unterlassen der Dokumentation (Fotos, Proben, Rechnungen) …
- … Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Belege (Rechnungen, Lieferscheine, Verlegeplan, technische Datenblätter der Fugenmasse PCI Nanofug und …
- … Fotos des Schadens, notieren Sie Datum und Uhrzeit, bewahren Sie alle Rechnungen, Lieferscheine und Produktinformationen auf. Führen Sie ein Protokoll über …
- BAU-Forum - Neubau - Bautagebuch Ehningen: Aushub, Kontrollschacht & Kran – Was ist beim Hausbau zu beachten?
- … machen. Ich empfehle, neben den optischen Fortschritten auch wichtige Details wie Materiallieferungen, Wetterbedingungen und eventuelle Verzögerungen festzuhalten. …
- … dass die Tiefe und Breite den statischen Berechnungen entsprechen. Der Kontrollschacht sollte fachgerecht gesetzt und an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sein. Die Aufstellung des Baukrans muss unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit des Bodens und der umliegenden Bebauung erfolgen. …
- … DeepSeek und Qwen heben dagegen die fehlenden Grundlagen (Baugrundgutachten, Leitungsabfrage, statische Berechnungen) schwerpunktmäßig hervor – mit deutlich stärkerer Risikofokussierung. …
- BAU-Forum - Neubau - 11285: Materiallieferung ohne Lieferschein: Was tun bei fehlendem Aufmaß & unklarer Rechnung?
- BAU-Forum - Tiefbau und Spezialtiefbau - Bodenplatte bei Frost gegossen: Risiken, Folgen & Schutzmaßnahmen für Beton?
- … eine fortlaufende Dokumentation der Bauarbeiten, in der alle wichtigen Ereignisse, Wetterbedingungen, Materiallieferungen und Arbeitsfortschritte festgehalten werden. Es dient als Nachweis im Streitfall. …
- … die Dokumentation der Baumaßnahmen?[br]Eine sorgfältige Dokumentation der Baumaßnahmen (Bautagebuch, Lieferscheine, Wetterdaten) ist wichtig, um im Schadensfall den Nachweis zu erbringen, …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - PV-Anlage Vorauszahlung: Üblich? Risiken, Absicherung & Alternativen bei Auftragserteilung?
- … Zahlung: Die Zahlung sollte an konkrete, nachweisbare Leistungen gekoppelt sein, z.B. Materiallieferung oder Montagebeginn. …
- … 30 % bei Vertragsabschluss, 40 % nach Lieferung der Module vor Ort mit Lieferschein, 30 % nach Abnahme mit unterschriebenem Übergabeprotokoll und Eintragung ins Marktstammdatenregister ). …
- … Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Er dient als Anreiz für …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Aushub-Kosten verdoppelt: Ursachen, Kalkulation & Rechte beim schlüsselfertigen Bau?
- … Aushub, Erdarbeiten, Kosten, Kalkulation, Bauvertrag, Schlüsselfertigbau, Massenberechnung, Nachtrag …
- … Massenberechnung: Wurde die Aushubmenge korrekt berechnet? Vergleichen Sie die berechneten Massen mit …
- … Aufschlüsselung der Mehrkosten zu verlangen. Lassen Sie sich die geänderten Massenberechnungen und Entsorgungsnachweise zeigen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bewehrungsabnahme Bodenplatte: Ablauf,Architekt-Unterschrift,Prüfung & Rechte als Bauherr?
- … beweisen? Macht man Fotos bei der Bewehrungsabnahme? Ich habe auch keine Lieferscheine ... Es war eine plötzliche Aktion vom BU, der hat uns …
- … wird. Dabei wird geprüft, ob die Bewehrung gemäß den statischen Berechnungen und den geltenden Normen (z.B. DINAbk. EN 1992-1-1) eingebaut wurde. …
- … Einsicht in Lieferscheine: Prüfen Sie die Lieferscheine des Stahls, um sicherzustellen, dass …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Planungsvertrag: Was beinhaltet er? Kosten für Statik & Wärmeschutz vor Baugenehmigung?
- … ein Planungsvertrag? Wann dürfen Statik und Wärmeschutz vor der Baugenehmigung in Rechnung gestellt werden? Jetzt informieren! …
- … aber schon die Statik erstellt Wärmeschutz etc. und uns jetzt in Rechnung gestellt obwohl das Bauamt ihm schriftlich Mitteilte das dies nicht für …
- … mit einem Bauvorhaben. Er umfasst typischerweise die Erstellung von Plänen, Berechnungen und Gutachten, die für die Baugenehmigung und die Ausführung des …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Bauleitung: Wie oft Baustellentermin pro Woche in Phase 8 sinnvoll?
- … der HOAIAbk. und umfasst die Überwachung der Bauausführung, Koordination der Gewerke, Rechnungsprüfung und Abnahme. Sie dient der Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung des …
- … Orientierungswerte für die Vergütung.[br]Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Honorarberechnung. …
- … Informationen über den Baufortschritt, die Wetterbedingungen, die Anwesenheit von Personal und Materiallieferungen sowie besondere Vorkommnisse.[br]Verwandte Begriffe: Baudokumentation, Baustellenprotokoll, Mängelprotokoll, Beweissicherung. …
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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