Aushub-Kosten verdoppelt: Ursachen, Kalkulation & Rechte beim schlüsselfertigen Bau?
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Aushub-Kosten verdoppelt: Ursachen, Kalkulation & Rechte beim schlüsselfertigen Bau?

Es wurde von mir ein Bauunternehmer durch Durchführung meines Bauvorhabens beauftragt (sprich Bauleitung, Ausschreibung Gewerke, Kalkulation usw. wird von dieser Firma übernommen).

Ich erhielt vor Beginn des Baus einen Festpreis, wobei natürlich wie immer die Erd- und Kanalarbeiten (Erdarbeiten, Kanalarbeiten) auf einer Kostenschätzung beruhen. Die Abfuhr des überschüssigen Aushubmaterials und die Deponiegebühren wurden mit 300 m³ kalkuliert vom "Kalkulator" (Abfuhr ca. 3.700 €, Deponie ca. 3.500 €). Mündlich erhielt ich die Auskunft, dass diese Kosten für Deponie u.U. entfallen, da man den Aushub i.d.R. zu einem Feld bei einem Bauern bringen könnte. Außerdem sei bereits großzügig kalkuliert.

Die Bauarbeiten begannen Anfang März und natürlich war das Feld nicht befahrbar Aufgrund der Wetterlage, der Lkw wäre versunken, also musste doch "entsorgt" werden auf der Deponie. Weiterhin konnte wenig Aushub auf dem Grundstück gelagert werden, da die umliegenden Nachbarn auch mit ihrem Bau begonnen haben. Nun ist der Rohbau fast fertig und mich erreicht eine Auftragsbestätigung des BU, die ich unterschreiben soll. Auf einmal sind nicht 300 m³ sondern 685 m³ kalkuliert worden! Logischerweise belaufen sich jetzt die geschätzten Kosten für Abfuhr und Deponie auf 8.400 und knapp 8.000 €  -  sprich 16.400 €, mehr als das Doppelte!

Auch dies ist eine Kostenschätzung. Es steht drin, dass nachdem die tatsächlichen Massen vorliegen, vereinbarungsgemäß die Erd- und Kanalarbeiten (Erdarbeiten, Kanalarbeiten) abrechnen und ggf. Massendifferenzen be- bzw. verrechnet werden. Es kann also mehr hinzu kommen!

Wie soll ich mich verhalten bzw. was kann ich ggf. gegen die Fehlkalkulation unternehmen? Ich halte die Kosten für zu hoch und inwieweit kann ich etwas gegen diese erste Fehlkalkulation unternehmen?

Zum Grundstück: 550 m² (ca. 19 x 31 m), Außenmaße Haus 10,24 x 9,24 m mit Keller. Das Grundstück hat auf die 31 m Länge eine Höhendifferenz von ca. 2,50 m und am Anfang und Ende des Grundstücks eine Straße. Das Grundstück wurde etwa zur Hälfte auf das untere Straßenniveau gebracht, wobei der größere Anstieg im späteren Garten beginnt. Die Gartenanlage ist Eigenleistung also nicht im Preis enthalten. Hier muss später terrassiert, um das Grundstück auf das obere Straßenniveau zu bringen.

  • Name:
  • Conny
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Verdopplung der Aushubkosten deutet auf eine fehlerhafte Kalkulation oder unvorhergesehene Umstände hin. Ich empfehle, die folgenden Punkte zu prüfen:

    • Ursprüngliche Kalkulation: War die Kalkulation des Bauunternehmers detailliert und nachvollziehbar? Wurden alle relevanten Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Aushubtiefe und Entsorgungskosten berücksichtigt?
    • Bodenbeschaffenheit: Hat sich die Bodenbeschaffenheit gegenüber der ursprünglichen Annahme geändert (z.B. durch unerwartetes Auftreten von Fels oder kontaminiertem Material)?
    • Massenberechnung: Wurde die Aushubmenge korrekt berechnet? Vergleichen Sie die berechneten Massen mit den tatsächlich ausgehobenen Massen.
    • Entsorgungskosten: Sind die Deponiegebühren gestiegen oder hat sich die Art des zu entsorgenden Materials geändert (z.B. durch Kontamination), was zu höheren Kosten führt?
    • Bauvertrag: Was steht im Bauvertrag bezüglich Mehrkosten bei Erdarbeiten? Gibt es eine Klausel, die solche Fälle regelt?

    Ich rate dazu, die Kommunikation mit dem Bauunternehmer zu suchen und eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrkosten zu verlangen. Lassen Sie sich die geänderten Massenberechnungen und Entsorgungsnachweise zeigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, um die Kalkulation und die tatsächlichen Aushubarbeiten zu überprüfen. Klären Sie Ihre Rechte und Pflichten aus dem Bauvertrag mit einem Anwalt für Baurecht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Aushub
    Das Ausheben von Erdreich oder Gestein, um eine Baugrube oder einen Graben zu erstellen. Der Aushub ist ein wichtiger Bestandteil der Erdarbeiten.
    Verwandte Begriffe: Erdarbeiten, Baugrube, Bodenaushub
    Erdarbeiten
    Alle Arbeiten, die mit der Bewegung von Erdreich oder Gestein zusammenhängen, einschließlich Aushub, Verfüllung, Planierung und Verdichtung. Erdarbeiten sind ein wesentlicher Bestandteil des Baus.
    Verwandte Begriffe: Aushub, Verfüllung, Planierung
    Kalkulation
    Die Berechnung der Kosten für ein Bauvorhaben, einschließlich Materialkosten, Arbeitskosten und sonstige Kosten. Eine genaue Kalkulation ist wichtig für die Wirtschaftlichkeit des Baus.
    Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Angebot, Budget
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Der Bauvertrag sollte alle wichtigen Aspekte des Bauvorhabens regeln, einschließlich des Preises, der Bauzeit und der Gewährleistung.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk.
    Schlüsselfertigbau
    Eine Bauweise, bei der der Bauunternehmer das gesamte Bauvorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung übernimmt. Der Bauherr erhält ein bezugsfertiges Haus.
    Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Komplettbau, Fertighaus
    Massenberechnung
    Die Ermittlung der Menge an Aushubmaterial oder Verfüllmaterial, die für ein Bauvorhaben benötigt wird. Eine genaue Massenberechnung ist wichtig für die Kalkulation der Kosten.
    Verwandte Begriffe: Volumenberechnung, Flächenberechnung, Kubatur
    Nachtrag
    Eine Ergänzung oder Änderung des Bauvertrags, die nach Vertragsabschluss vereinbart wird. Ein Nachtrag kann erforderlich sein, wenn sich die Umstände des Bauvorhabens ändern oder wenn zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
    Verwandte Begriffe: Bauzeitverlängerung, Mehrkosten, Änderungsanzeige
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Bauherren berät. Ein Bausachverständiger kann bei Baumängeln, Bauschäden oder Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Bauunternehmer hinzugezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauberater

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was tun, wenn die Aushubkosten plötzlich steigen?
      Antwort: Zuerst sollten Sie die ursprüngliche Kalkulation des Bauunternehmers prüfen und mit den tatsächlichen Gegebenheiten vergleichen. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrkosten an und suchen Sie das Gespräch mit dem Bauunternehmer. Ziehen Sie bei Bedarf einen Bausachverständigen hinzu.
    2. Frage: Wer trägt die Mehrkosten, wenn die Aushubmenge falsch kalkuliert wurde?
      Antwort: Das hängt vom Bauvertrag ab. Wenn der Vertrag eine Festpreisvereinbarung enthält und die Kalkulation des Bauunternehmers fehlerhaft war, trägt in der Regel der Bauunternehmer die Mehrkosten. Wenn unvorhergesehene Umstände (z.B. geänderte Bodenbeschaffenheit) die Mehrkosten verursacht haben, kann eine andere Regelung gelten.
    3. Frage: Was ist eine Massenberechnung im Zusammenhang mit Erdarbeiten?
      Antwort: Eine Massenberechnung ist die Ermittlung der Menge an Aushubmaterial, das bei Erdarbeiten anfällt. Sie basiert auf den Abmessungen der Baugrube und der Geländehöhe. Eine genaue Massenberechnung ist wichtig für die Kalkulation der Aushubkosten.
    4. Frage: Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für Erdarbeiten?
      Antwort: Die Kosten für Erdarbeiten werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter die Bodenbeschaffenheit, die Aushubtiefe, die Art des Aushubmaterials (z.B. Erdreich, Fels), die Entsorgungskosten und die Zugänglichkeit des Baugrundstücks.
    5. Frage: Was bedeutet Festpreis beim schlüsselfertigen Bauen?
      Antwort: Ein Festpreis bedeutet, dass der Bauunternehmer für die gesamte Bauleistung einen festen Preis garantiert. Nachträgliche Preiserhöhungen sind in der Regel nur bei unvorhergesehenen Umständen oder bei Änderungen des Bauherrn möglich.
    6. Frage: Kann ich die Aushubarbeiten selbst durchführen, um Kosten zu sparen?
      Antwort: Das ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut überlegt sein. Sie benötigen das entsprechende Know-how und die erforderlichen Geräte. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Klären Sie dies unbedingt vorher mit dem Bauunternehmer ab.
    7. Frage: Was ist ein Bodengutachten und wozu dient es?
      Antwort: Ein Bodengutachten ist eine Untersuchung des Baugrundstücks, bei der die Bodenbeschaffenheit und die Tragfähigkeit des Bodens ermittelt werden. Es dient dazu, Risiken bei der Bauplanung zu erkennen und die Gründung des Gebäudes optimal zu planen.
    8. Frage: Was sind Deponiegebühren?
      Antwort: Deponiegebühren sind die Kosten, die für die Entsorgung von Aushubmaterial auf einer Deponie anfallen. Die Höhe der Deponiegebühren hängt von der Art und Menge des Materials ab.

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  2. Aushub-Abrechnung: Abrechnungsmodus entscheidend!

    also jetzt ...
    also jetzt kann es ja keine Schätzung mehr sein. Die Frage ist, wie ist der Abrechnungsmodus vereinbart worden? Nach Lieferschei, Aufmaß, oder wie? Wer hat wann was wie kontrolliert? Alles in allem sieht es nach mangelnder Planung, fehlender Überwachung und einer großen Portion Blauäugigkeit aus ...
  3. Baunebenkosten: Aushub-Kalkulation vs. tatsächliche Masse

    Es handelt sich ja um sog ...
    Es handelt sich ja um sog Baunebenkosten, die auf Grundlage der Hausgröße und Grundstücksbeschaffenheit wie Hanglage erfolgen. Dies ist nicht im Festpreis direkt enthalten somdern werden als Zusatzleistungen deklariert. Im ursprünglichen Angebot bzw. Auftrag für Erd- und Kanalarbeiten (Erdarbeiten, Kanalarbeiten) wurden genau 298 m³ Abfuhr von überschüssigen Aushub und Deponie kalkuliert. Lt. Auftrag wird die noch fest eingebaute Masse aufgerechnet (nicht gelockerte Masse), Abrechnung erfolgt nach Aufmaß oder Lieferschein des Unternehmers ... so geschrieben. Auch handelt es sich bei diesem Auftrag, den ich nun mit den neu kalkulierten m³ unterschreiben soll um eine Kostenschätzung. Es steht, dass die Abrechnung erst nach Vorlage der tatsächlichen Massen erfolgt. Habe ich eine Handhabe gegen diese absolute Fehlkalkulation? Wie geht man am Besten vor? Es handelt sich eigentlich um ein eingesessenes Bauunternehmer mit Mitarbeitern, die rein für die Kalkulation zuständig sind. Es lag dem Bauunternehmer zum Zeitpunkt der Kalkulation alle erforderlichen Angaben zum Grundstück und Hausgröße vor.
  4. Aushub-Kosten: Fehlende Bauleitung als Knackpunkt

    habe ich vorher vergessen: fehlende Überwachung der ...
    ... habe ich vorher vergessen: fehlende Überwachung der habe ich vorher vergessen: fehlende Überwachung der Bauleitung ist denke ich der Knackpunkt. Ich zahle letztendlich den Bauleiter des Bauunternehmer für die Überwachung des Baus. Diesem hätte bei Vor-Ort-Präsenz merken müssen (z.B. Gespräch mit Vorarbeiter), dass es große Abweichungen zur kalkulierten Abfuhrmenge gibt und hätte im Rahmen der Baubetreuung sofort den Kontakt zum Kunden suchen müssen, nichts passiert. Statt dessen nun eine "Auftragsbestätigung", dass ich wortlos unterschireben soll. Das ist für mich keine bzw. mangelhaft erbrachte Baubetreuung, die ich als Kunde auch noch bezahlen soll.
  5. Aushub-Abrechnung: Aufmaß statt Wiegescheine notwendig!

    Wenn ich das richtig verstanden habe,
    sind die Erdarbeiten bereits ausgeführt.

    Wieso dann eine Auftragsbestätigung? Wenn  -  wie geschrieben  -  Abrechnung nach fester Masse erfolgen soll, nutzen Wiegescheine nichts, sondern es muss ein Aufmaß erfolgen.

    Also: Bauunternehmer auffordern, das Aufmaß vorzulegen, dann erst mal prüfen bzw. prüfen lassen.

    • Name:
    • M.P.
  6. Bauvertrag prüfen: Festpreis vs. Pauschalvertrag Aushub

    Foto von wiki

    Festpreisschwindel
    Da hätte also vorher mal ein Rechtsanwalt auf den Bauvertrag schauen sollen. Der hätte aus dem vermeintlichen Festpreisvertrag sicher einen ordentlichen Pauschalvertrag gemacht, bei dem Massenmehrungen weitgehend zulasten des Kalkulierenden gehen. Nun haben sie keine Chance mehr und müssen zahlen, was geleistet wurde. Sie können nur an der Abrechnungsart noch etwas rumkritisieren.
  7. Aushub abgeschlossen: Rohbau zu 3/4 fertiggestellt

    Die Erdarbeiten sind soweit abgeschlossen, der ...
    Die Erdarbeiten sind soweit abgeschlossen, der Rohbau ist zu 3/4 fertig gestellt.
  8. Aushub-Volumen vs. Gewicht: Abrechnung nach Wiegescheinen!

    Schwindel?
    Der Schwindel liegt darin, dass Volumen abgerechnet wird und nicht Gewicht was durch Wiegescheine belegt werden kann. Das Volumen kann nur geschätzt werden. Erdaushub verdoppelt sich im Volumen wenn es in den Container geschüttet wird denn es wird dort nicht verdichtet. Also immer nach Gewicht und Wiegescheine abrechnen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  9. Aushub-Abrechnung: Feste Masse per Aufmaß möglich!

    Mit Verlaub, aber das stimmt einfach ...
    Mit Verlaub, aber das stimmt einfach nicht.

    Aushub kann sehr wohl nach fester Masse (wie in diesem Fall vereinbart) abgerechnet werden. Aufmaß/Höhenaufnahme vor und nach Aushub ergibt das exakte Volumen.

    Nach Wiegescheinen dann, wenn Füllmaterial angeliefert wird.

    • Name:
    • M.P.
  10. Aushub-Kosten: Gespräch mit Bauunternehmer vereinbart

    Ich habe nun für Mo ein ...
    Ich habe nun für Mo ein pers. Gespräch mit dem Chef des Bauunternehmer vereinbart. Er wollte wissen um was es ginge, habe gesagt, dies werde ich ihm pers. sagen, alle erforderlichen Unterlagen habe ich dabei. Habe auch gesagt, dass es schön wäre, wenn Kalkulator auch Zeit hätte. Werde dann fragen, wie es zu dieser Fehlkalkulation nkommen kann, worauf die 1. Kalkulation beruhte und worauf die 2.. Warum erst 3 Monate später Kommentarlos eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht zur Unterschrift und Warum Bauleiter (wenn er regelmäßig vor Ort gewesen wäre) nicht reagierte, wenn er den Bau überwacht. Werde das nicht unterschreiben, da ja grundsätzlich keine neu Zusatzleitungen hinzu gekommen sind, es hat sich ja nur die Menge verändert 🙂. Werde die Schreiben auf den Tisch legen und höflich auffordern, dass sie die Kalkulation evtl. nochmals genau durchsehen sollten und mir ggf. eine neue Fassung zukommen lassen können. Oder wie sollte ich vorgehen? Für Tipps aller Art wäre ich sehr dankbar
  11. Aushub-Trick: Volumen vs. Gewicht – Bauherren-Falle!

    Herr Peters ...
    Es mag richtig sein, dass man den Aushub exakt vor Ort berechnen kann aber ein Loch in der Erde aus gewachsenem Boden von 100 m³ kann nun mal 200 m³ in Containern füllen, aber das Gewicht der 100 m³ Aushub bleibt gleich. Das ist der Trick oder Absicht eines Unternehmers sich einen Auftrag zu ergattern und dann das Doppelte abzurechnen. So werden gutgläubige Bauherren übers Ohr gehauen. Natürlich glaubt jeder, das Loch in der Erde ist die Aushubmenge, natürlich "schätzt" jeder Unternehmer die Schüttmenge auf dem Lkw zu seinen Gunsten. Der Wiegeschein sagt nichts über das Volumen, deshalb immer nach Gewicht abrechnen, dafür gibt es Wiegescheine und die Deponie berechnet immer das Gewicht. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  12. Aushub-Mengen: Aufmaß schlägt Wiegescheine klar!

    Was hindert einen böswilligen Unternehmer daran, ...
    Was hindert einen böswilligen Unternehmer daran, einem Bauherren ein paar Ladungen einer anderen Baustelle unterzujubeln?

    Wiegeschein sagt bei Aushub nichts über tatsächliche Mengen aus.

    An fester Masse nach Aufmaß gibt"s dagegen nichts zu rütteln.

    Und wenn wie Fragesteller schreibt "Abrechnung nach fester Masse" vereinbart ist, geht es ohne Aufmaß eh nicht.

    • Name:
    • M.P.
  13. Aushub-Diskussion: Wiegescheine – Irrglaube oder Realität?

    Der Blödsinn mit den Wiegescheinen
    lässt sich offenbar nicht ausrotten. Wo bitte soll denn unbelasteter oder gering belasteter Boden, der nicht auf Deponie geht, gewogen werden  -  auf der Haushaltswaage?
  14. Aushub-Kosten: Ähnliche Diskussion im Bau-Forum

    Ähnliche Diskussion
    Gab schon mal eine ziemlich ähnliche Diskussion hier im Forum:
  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Aushub-Kosten verdoppelt: Kalkulation, Rechte & Kostenfallen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um unerwartet hohe Aushub-Kosten beim Schlüsselfertigbau. Hauptpunkte sind Abrechnungsmodalitäten (Aufmaß vs. Wiegescheine), die Rolle der Bauleitung bei der Überwachung der Aushubmengen und die Bedeutung eines wasserdichten Bauvertrags. Die korrekte Kalkulation der Erdarbeiten und das Verständnis der eigenen Rechte sind entscheidend, um Kostenexplosionen zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Volumen und Gewicht des Aushubs bei der Abrechnung.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf die Abrechnungsart im Bauvertrag. Laut Aushub-Abrechnung: Aufmaß statt Wiegescheine notwendig! ist bei Abrechnung nach fester Masse ein Aufmaß unerlässlich.

    💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass Aushub-Kosten oft als Baunebenkosten behandelt werden und somit nicht im Festpreis enthalten sind. Eine detaillierte Kostenschätzung vor Baubeginn ist daher unerlässlich.

    📊 Fakten/Zahlen: Im ursprünglichen Angebot wurden 298 m³ Aushub kalkuliert. Die tatsächliche Menge wich jedoch erheblich ab, was zu den erhöhten Kosten führte. Dies unterstreicht die Bedeutung einer genauen Massenberechnung.

    🔧 Praktische Umsetzung: Führen Sie ein persönliches Gespräch mit dem Bauunternehmer und dem Kalkulator, wie im Beitrag Aushub-Kosten: Gespräch mit Bauunternehmer vereinbart vorgeschlagen, um die Ursachen der Fehlkalkulation zu klären. Prüfen Sie alle Unterlagen und lassen Sie sich die Kalkulationsgrundlagen erläutern.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte im Falle von Massenmehrungen geschützt sind. Weitere Informationen zu ähnlichen Problemen finden Sie im Beitrag Aushub-Kosten: Ähnliche Diskussion im Bau-Forum.

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