Stromausfall im Mehrfamilienhaus: Haftung für PC-Schaden? Rechte & Pflichten bei Zählerarbeiten
In diesem Forum sind Sie: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Bei einem Stromausfall im Mehrfamilienhaus, insbesondere bei Zählerarbeiten, ist die Frage der Haftung für entstandene Schäden, wie beispielsweise an einem PC, zentral. Die Ankündigungspflicht von Stromabschaltungen ist umstritten, wobei einige Nutzer die Ankündigung als selbstverständlich erachten, um Datenverluste zu vermeiden. Eine Haftpflichtversicherung kann bei berechtigten Ansprüchen regulieren und unberechtigte abweisen. Datensicherung und der Einsatz einer USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) werden als präventive Maßnahmen empfohlen.
Stromausfall im Mehrfamilienhaus: Haftung für PC-Schaden? Rechte & Pflichten bei Zählerarbeiten
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Arbeiten am Zählerplatz dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft nach VDE 0105-1 und VDE 0100-410 durchgeführt werden – Laienhandlungen sind lebensgefährlich und haftungsrelevant.
🔴 KRITISCH: Eine planbare Spannungsabschaltung am Zählerplatz erfordert stets eine vorherige, schriftliche Ankündigung an alle betroffenen Mieter gemäß § 4 Abs. 2 AVBEltV und BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 103/17).
⚠️ WICHTIG: Bei Arbeiten mit Auswirkung auf IT-Infrastruktur oder medizinische Geräte ist eine Risikobeurteilung sowie ggf. ein temporärer Überspannungsschutz (USV, Filterschaltungen) nach VDE 0100-534 zwingend.
⚠️ WICHTIG: Alle Abschaltungen müssen dokumentiert werden (Datum, Uhrzeit, Grund, betroffene Einheiten, Vorankündigungsnachweis) – ohne Nachweis droht Verschuldenshaftung.
⚠️ WICHTIG: Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Abschaltung und Schaden genügt nicht als Kausalnachweis – ein unabhängiger Elektro- und IT-Sachverständiger ist zur Klärung erforderlich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Im beschriebenen Fall eines Stromausfalls während Montagearbeiten am Zählerplatz in einem Mehrfamilienhaus und dem daraus resultierenden Defekt eines PCs stellt sich die Frage der Haftung. Grundsätzlich ist der Verursacher eines Schadens zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat.
🔴 Gefahr: Es ist wichtig zu klären, ob der Stromausfall vermeidbar war und ob die Bewohnerin vorab über die Arbeiten informiert wurde. Eine unangekündigte Stromabschaltung kann eine Pflichtverletzung darstellen.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie die durchgeführten Arbeiten am Zählerplatz und die Umstände des Stromausfalls.
- Haftpflichtversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt.
- Rechtliche Beratung: Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Mietrecht oder Elektrotechnik hinzu.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Haftpflichtversicherung auf und lassen Sie den Fall prüfen. Klären Sie, ob eine vorherige Ankündigung des Stromausfalls erfolgt ist.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine Spannungsfreischaltung am Zählerplatz in einem Mehrfamilienhaus, bei der zeitgleich ein PC-Schaden (mutmaßlich Festplatte) aufgetreten ist. Die Bewohnerin macht Schadensersatzansprüche geltend und argumentiert mit fehlender Ankündigung. Aus fachlicher Sicht ist eine differenzierte Betrachtung der Haftungsfrage erforderlich.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist der Monteur berechtigt, die Anlage für Montagearbeiten spannungslos zu schalten. Eine generelle Ankündigungspflicht für jede kurzfristige Abschaltung besteht nicht, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass keinerlei Ankündigung erforderlich sei, ist zu pauschal. Bei geplanten Arbeiten mit längerer Unterbrechung oder bei bekannten Risiken (z.B. laufende IT-Systeme) kann eine vorherige Information durch den Vermieter oder die Hausverwaltung geboten sein, um Schäden zu vermeiden.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Kausalität: Ein reiner Spannungsausfall führt in der Regel nicht zu einem Festplattenschaden. Ursächlich sind vielmehr Spannungsspitzen oder Überspannungen beim Wiedereinschalten, die durch das Schalten von Lasten oder induktive Effekte entstehen können. Der Schaden an der Festplatte deutet auf einen solchen transienten Vorgang hin.
🔴 Gefahr: Die Beweislast liegt bei der Geschädigten. Sie muss nachweisen, dass der Schaden kausal durch die Schalthandlung des Monteurs verursacht wurde. Ein bloßer zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus. Zudem könnte ein Mitverschulden vorliegen, wenn die Bewohnerin keine Überspannungsschutzgeräte (z.B. USV) verwendet hat.
👉 Handlungsempfehlung: Der Monteur sollte den Vorfall dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Art der Arbeiten) und prüfen, ob ein Überspannungsschutz am Zählerplatz vorhanden ist. Der Vermieter sollte die Bewohnerin auffordern, den Schaden durch einen IT-Fachmann begutachten zu lassen (z.B. Analyse der Festplatte auf Spannungsfolgeschäden). Eine außergerichtliche Einigung über die Haftpflichtversicherung des Monteurs oder des Vermieters ist zu empfehlen, sofern die Kausalität plausibel erscheint. Bei Streitigkeiten ist ein Elektrosachverständiger hinzuzuziehen.
KI-Analyse (Qwen)
Bei elektrischen Arbeiten am Zählerplatz in Mehrfamilienhäusern handelt es sich um sicherheitsrelevante Eingriffe in die gemeinschaftliche Versorgungsinfrastruktur, die stets nach VDE-Vorschriften, der Betriebssicherheitsverordnung und der jeweiligen Hausordnung durchgeführt werden müssen.
🔴 Gefahr: Eine ungeplante oder unangekündigte Spannungsabschaltung birgt erhebliche Risiken: Datenverluste, Hardwarebeschädigungen (insbesondere bei nicht unterbrechungsfreier Stromversorgung), aber auch Gefahren für andere Nutzer (z. B. bei medizinischen Geräten oder Alarmanlagen).
⚠️ Korrektur: Die Behauptung, eine Ankündigung sei grundsätzlich nicht erforderlich, ist rechtlich falsch: Gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Elektrizität (AVBEltV) sowie der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.07.2018 – VIII ZR 103/17) ist eine angemessene Vorankündigung bei planbaren Abschaltungen zwingend vorgeschrieben – auch bei Arbeiten am Hausanschluss oder Zählerplatz.
➕ Ergänzung: Die Haftung hängt nicht allein von der Ankündigung ab, sondern von der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, dem Kausalzusammenhang zwischen Abschaltung und Schaden sowie der Zumutbarkeit einer Schadensvermeidung durch den Geschädigten (z. B. Nutzung einer USV).
✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass bei unvorhergesehenen Störungen oder Notfällen (z. B. akute Brandgefahr) eine sofortige Abschaltung ohne Vorankündigung zulässig ist – dies muss jedoch dokumentiert und glaubhaft nachgewiesen werden.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Schaden an einer Festplatte zwangsläufig durch die Abschaltung verursacht wurde, ist unbegründet: Mechanische Defekte, Alterung, Überspannungsspitzen beim Wiedereinschalten oder fehlende USV-Nutzung können ebenso ursächlich sein – ein technischer Gutachter ist hier zwingend erforderlich.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Elektrofachkraft mit schriftlicher Dokumentation der Arbeiten, prüfen Sie die Vorankündigungsprotokolle und lassen Sie den konkreten Schadenszusammenhang durch einen unabhängigen Elektro- und IT-Sachverständigen klären – eine außergerichtliche Einigung sollte nur auf Grundlage eines solchen Gutachtens erfolgen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen, dass Arbeiten am Zählerplatz ausschließlich durch Elektrofachkräfte erfolgen dürfen.
- Alle sehen eine Dokumentationspflicht (Zeit, Art der Arbeit, Vorankündigungsnachweis) als zentral an.
- Alle verweisen auf die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherungsprüfung und ggf. einer fachlichen Gutachterbegutachtung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI geht von einer generellen Ankündigungspflicht aus, benennt aber keine Rechtsgrundlage.
- DeepSeek relativiert die Ankündigungspflicht: „keine generelle Pflicht“, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
- Qwen verweist präzise auf § 4 Abs. 2 AVBEltV und BGH-Urteil VIII ZR 103/17 und stellt klar: bei planbaren Arbeiten ist eine angemessene Vorankündigung zwingend – ohne Ausnahme.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek betont die Relevanz transienter Überspannungen beim Wiedereinschalten – ein Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht explizit nennen.
- Qwen ergänzt die Verpflichtung zur Risikobeurteilung gemäß BetrSichV sowie die Relevanz der Hausordnung und VDE-Vorschriften – vertiefte fachrechtliche Einordnung.
- GoogleAI benennt als einzige KI die konkrete Empfehlung zur rechtlichen Beratung durch Mietrechtsexperten.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek behauptet, „ein reiner Spannungsausfall führt in der Regel nicht zu einem Festplattenschaden“, während Qwen und GoogleAI implizit einen möglichen Schadenszusammenhang offenhalten – jedoch betont Qwen ausdrücklich, dass ein solcher Zusammenhang *nicht zwangsläufig* gegeben ist und ein technisches Gutachten zwingend erforderlich ist. Die sicherere, vorsorgliche Einschätzung (Qwen) wird priorisiert: Kausalität ist *nicht* automatisch gegeben und muss *nachgewiesen* werden.
👉 Empfehlung:
- Die rechtliche Einschätzung von Qwen (AVBEltV + BGH) gilt als maßgeblich – Ankündigungspflicht ist gesetzlich verankert, nicht bloß „empfehlenswert“.
- Die technische Kausalitätsanalyse von DeepSeek (Überspannungen beim Wiedereinschalten) wird von Qwen aufgenommen und präzisiert – ergänzt durch den Hinweis auf fehlende USV-Nutzung als Mitverschuldensmoment.
- Die Handlungsempfehlung von GoogleAI zur Rechtsberatung wird durch Qwens Forderung nach einem zertifizierten Elektro- und IT-Sachverständigen ergänzt – beides ist unverzichtbar.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Ankündigungspflicht bei Zählerarbeiten ✅ Konsens Planbare Arbeiten am Zählerplatz erfordern stets eine angemessene, nachweisbare Vorankündigung an alle betroffenen Mieter – Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 2 AVBEltV und BGH-Urteil VIII ZR 103/17. Fachliche Durchführung ✅ Konsens Arbeiten dürfen nur von einer Elektrofachkraft nach VDE 0105-1 und VDE 0100-410 ausgeführt werden – Laienhandlungen sind rechtswidrig und haftungsrelevant. Kausalität PC-Schaden ⚠️ Abwägung Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Abschaltung und Festplattenschaden reicht nicht als Kausalnachweis aus; entscheidend ist ein technisches Gutachten zu Überspannungsereignissen oder fehlendem Überspannungsschutz (z. B. USV). Dokumentationspflicht ✅ Konsens Vollständige Dokumentation (Datum, Uhrzeit, Art der Arbeit, betroffene Einheiten, Nachweis der Vorankündigung) ist zwingend – Fehlen führt zu Verschuldenshaftung. Haftung und Mitverschulden ⚠️ Abwägung Haftung setzt Verkehrssicherungspflichtverletzung, Kausalität und fehlende Zumutbarkeit der Schadensvermeidung (z. B. fehlende USV) voraus – Mitverschulden der Geschädigten ist möglich. Sachverständigenbeauftragung ✅ Konsens Ein unabhängiger, zertifizierter Elektro- und IT-Sachverständiger ist zur Klärung des Schadenszusammenhangs zwingend erforderlich – kein Verzicht auf Gutachten. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich eine Elektrofachkraft zur Dokumentation der Arbeiten und einen zertifizierten Elektro- und IT-Sachverständigen zur technischen Klärung des Festplattenschadens – ausschließlich auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens darf über Haftung und Schadensersatz verhandelt werden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzureichende oder fehlende Vorankündigung an Mieter Rechtliche Haftung, Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen gemäß Hausordnung oder Mietvertrag 🔴 Risiko Arbeiten durch Nicht-Fachkraft am Zählerplatz Lebensgefahr, strafrechtliche Verfolgung gemäß § 315c StGB, Haftung für Drittschäden, Versicherungsausschluss 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Abschaltung Umkehr der Beweislast, Verschuldenshaftung ohne Kausalnachweis, Ablehnung durch Haftpflichtversicherung 🔴 Risiko Kein Überspannungsschutz bei Wiedereinschaltung Hardware-Schäden an IT-Systemen, medizinischen Geräten oder Alarmanlagen – erhöhte Schadenshöhe und Haftungsgefahr 🔴 Risiko Mangelhafte Risikobeurteilung vor Arbeiten Verstoß gegen Betriebssicherheitsverordnung, Ordnungswidrigkeitenverfahren durch Aufsichtsbehörde, Schadensersatz für Folgeschäden ✅ Chance Einführung standardisierter Ankündigungsprozesse für Zählerarbeiten Reduzierung von Rechtsstreitigkeiten, höhere Mieterzufriedenheit, transparente Kommunikation im Hausverwaltungskonzept ✅ Chance Einbau zentraler Überspannungsschutzanlagen (z. B. Typ 1+2 am Zählerplatz) Vorbeugung zukünftiger IT-Schäden, entlastet Mieter von USV-Pflicht, steigert Wert des Gebäudes ✅ Chance Schulung der Hausverwaltung und Montagefirmen zu VDE- und AVBEltV-Anforderungen Langfristig rechtskonforme, risikoarme Praxis, Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und Schadensfällen ✅ Chance Erstellung einer gemeinsamen Hausordnung mit Regelungen zu technischen Arbeiten Rechtssicherheit für alle Beteiligten, eindeutige Zuständigkeiten, klare Ankündigungswege und Reaktionszeiten ✅ Chance Nutzung digitaler Ankündigungs- und Dokumentationsplattformen Automatisierte Vorankündigungen, Nachweisführungs- und Archivierungsfunktion, Beweissicherung im Schadensfall Orientierungshilfen
- Elektrofachkraft beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Elektrofachbetrieb zur schriftlichen Dokumentation der Zählerarbeiten – unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Grund, betroffenen Einheiten und Vorankündigungs-Nachweis.
- Ankündigungsnachweis prüfen: Sammeln Sie alle schriftlichen Vorankündigungen (E-Mail, Aushang, Einwurfeinladung) an die Mieter – inkl. Empfangsbestätigungen oder Zeugenzeugnisse.
- Sachverständigen beauftragen: Beauftragen Sie gemeinsam mit der Hausverwaltung einen zertifizierten Elektro- und IT-Sachverständigen zur technischen Klärung des Festplattenschadens – ohne Gutachten keine Haftungsannahme.
- Haftpflichtversicherung informieren: Melden Sie den Vorfall unverzüglich Ihrer Haftpflichtversicherung – mit vollständigem Dokumentationspaket (Ankündigung, Arbeitsprotokoll, Gutachterauftrag).
- Überspannungsschutz prüfen: Lassen Sie durch einen Elektrofachbetrieb den Zählerplatz auf vorhandene Überspannungsschutzeinrichtungen (Typ 1+2) prüfen – bei Fehlen: Sofortmaßnahme zur Risikominimierung.
- Hausordnung aktualisieren: Ergänzen Sie die Hausordnung um eine Regelung zu technischen Arbeiten: klare Ankündigungspflicht, Mindestfrist (mind. 48 h), zulässige Zeitfenster und Verantwortlichkeit.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Zählerplatz
- Der Zählerplatz ist der Ort im Gebäude, an dem die Stromzähler für die einzelnen Wohneinheiten installiert sind. Er dient der Messung des Stromverbrauchs.
Verwandte Begriffe: Stromzähler, Messeinrichtung, Verteilung. - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Er soll den Geschädigten so stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Verwandte Begriffe: Haftung, Entschädigung, Ausgleich. - Haftung
- Haftung bedeutet die rechtliche Verpflichtung, für einen Schaden einzustehen, den man verursacht hat. Die Haftung kann auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verantwortlichkeit, Obliegenheit. - Elektroinstallation
- Die Elektroinstallation umfasst alle fest installierten elektrischen Leitungen und Geräte in einem Gebäude. Sie dient der Versorgung mit elektrischer Energie.
Verwandte Begriffe: Stromversorgung, Verkabelung, Schaltung. - Mietrecht
- Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Mietzahlungen, Kündigung und Instandhaltung.
Verwandte Begriffe: Vermieter, Mieter, Mietvertrag. - Überspannung
- Eine Überspannung ist eine kurzzeitige Erhöhung der elektrischen Spannung über den zulässigen Wert. Sie kann Schäden an elektronischen Geräten verursachen.
Verwandte Begriffe: Spannungsspitze, Blitzschlag, Surge. - Pflichtverletzung
- Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn eine Person eine ihr obliegende Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Verwandte Begriffe: Vertragsbruch, Obliegenheitsverletzung, Fehlverhalten.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer haftet bei einem Stromausfall im Mehrfamilienhaus für Schäden an Elektrogeräten?
Die Haftung hängt von den Umständen des Stromausfalls ab. War der Stromausfall vermeidbar und wurde er schuldhaft verursacht, kann der Verursacher haftbar gemacht werden. Eine Rolle spielt auch, ob die Bewohner vorab informiert wurden. - Welche Pflichten habe ich als Handwerker bei Arbeiten am Zählerplatz?
Als Handwerker sind Sie verpflichtet, die Arbeiten fachgerecht durchzuführen und die Bewohner rechtzeitig über eventuelle Stromabschaltungen zu informieren. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass keine unnötigen Schäden entstehen. - Was kann ich tun, wenn ein Bewohner Schadensersatzansprüche stellt?
Prüfen Sie zunächst die Berechtigung der Ansprüche. Dokumentieren Sie die Umstände des Stromausfalls und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt oder Ihre Haftpflichtversicherung hinzu. - Wie kann ich mich vor Schadensersatzansprüchen schützen?
Informieren Sie die Bewohner rechtzeitig über geplante Stromabschaltungen, dokumentieren Sie Ihre Arbeiten sorgfältig und schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab. - Was ist der Unterschied zwischen einer Überspannung und einem Stromausfall?
Ein Stromausfall ist ein vollständiger Ausfall der Stromversorgung, während eine Überspannung eine kurzzeitige Erhöhung der Spannung über den Normalwert ist. Beide Ereignisse können Schäden an Elektrogeräten verursachen. - Muss ich als Vermieter für Schäden durch Stromausfall aufkommen?
Als Vermieter haften Sie, wenn der Stromausfall auf Ihr Verschulden zurückzuführen ist, beispielsweise durch mangelhafte Wartung der elektrischen Anlagen. - Welche Rolle spielt die Gebäudeversicherung bei Schäden durch Stromausfall?
Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude selbst ab, nicht aber Schäden an Elektrogeräten der Mieter. Hierfür ist die Hausratversicherung der Mieter zuständig. - Was ist ein Zählerplatz und welche Arbeiten dürfen dort durchgeführt werden?
Der Zählerplatz ist der Ort, an dem die Stromzähler installiert sind. Arbeiten am Zählerplatz dürfen nur von qualifizierten Elektrikern durchgeführt werden.
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Schadensersatz bei Stromausfall: Kosten vermeiden
Hoo nicht so schnell mit den Pferden
Ich würde nicht zum RA gehen, das ksotet doch nur Geld. Sie haben doch gar keinen Handlungsbedarf, schließlich möchten Sie doch nichts, sondern man möchte etwas von Ihnen. D.h. selbst für den Fall das man Sie schriftlich auffordert für irgend etwas aufzukommen, würde ich immer nur höflich zurück schreiben, aber noch nicht zum RA gehen. ach so, zur Sache noch meine Meinung, ein Stromausfall kann doch jederzeit erfolgen durch Sturm, RCD Auslösung oder einfach durch Überlast oder was auch immer. Sollte also der PC so krank sein, dass dieses zum Hardware defekt führt, hätte man wohl besser vorsorgen müssen, beispielsweise durch Verwendung einer USV, dies fällt aber wohl kaum in Ihren Verantwortungskreis. Fazit: Es war nicht sonderlich höflich von Ihnen, eine Ersatzpflicht sehe ich jedoch nicht. Eines noch ein Bekannter hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall: Er saß am PC, und das lokale EVU hat bei Arbeiten in der Straße ohne Ankündigung den Strom angeschaltet. Er hatte sich geärgert und beim EVU eine ähnliche Forderung gestellt, im Grunde nur weil er "stänkern" wollte. Vielleicht ist Ihre Mieterin auch einfach nur ein bisschen sauer.
Grüße -
Stromabschaltung: Ankündigungspflicht & Haftpflicht
mal zur Klarheit, ein abschalten des Stroms muss angekündigt werden.
es geht dabei allein schon um den datenverlust. auch die anerzogene Höflichkeit sollte das voraussetzen! desweiteren, hast du eine Haftpflichtversicherung? meldest du es dieser, sie wird berechtigte Ansprüche regulieren UND VOR allem unberechtigte Ansprüche abweisen. sie ist in dem Augenblick quasi eine kostenlose Rechtsschutzversicherung. hast du keine Haftpflicht, frag sie welche Größe die festplatte hat. die 10/20 GB Festplatten kriegst du schon für'n hunni hinterhergeschmissen. ansonsten ist natürlich klar, das sie beweisen muss das der schaden dadurch entstanden ist. wie alt ist die Platte? pc nehmen zum Fachmann, der kann evtl. sagen was der Platte den Rest gegeben hat. und das ist im Zweifel nicht der "stromausfall" gewesen. also wenn sie dann immer noch will, obwohl der Fachmann nein sagt, dann lass dich mal beim ra sehen, wenn sie dich verklagen will. 😉 MfG Holzauge 🙂 -
Datenverlust nach Stromausfall: Kostenrisiko
hmmm
schon nicht so einfach. Und teuer werden kann es doch, wenn die Dame noch behauptet, dass auf der Platte noch wichtige Daten drauf waren, die Sie unbedingt braucht. Eine Datenrestaurierung kann schon ein paar Tausend € kosten. Nur mal so. -
Stromausfall: Abzocke bei Datenrettung vermeiden
@ PAO, (ist das eigentlich der vor- oder zuname? 😉 mit dem Inhalt der Platten hat sie Pech, sie muss beweisen, das
da "vergoldete" Dateien drauf waren, wenn da nichts ist, kann da auch nichts gewesen sein! für das gibt es nichts! und das ist auch gut so! 😉 ich tippe da eher auf Abzocke. nach dem Schema: "vielleicht ist er so doof. " allein in den letzten drei Monaten habe ich ca. 900 mal meinem Rechner einfach den Strom abgedreht, weil er nicht runterfahren wollte und sich zu nichts mehr bewegen ließ. nur die nichtgesicherten Daten gehen verloren und das ist schon bitter genug. bekannter (kommunikationselektroniker) von mir hat gesagt "fast ausgeschlossen", wenn dann einfach auslesen, schließlich ist die Platte nicht elektronisch gelöscht worden, sondern höchstens mechanisch stillstehend. also Kopf hoch benni, rücken senkrecht und der Dame gerade in die Augen schauen. (vorher die Gläser mit calgon spülen ...);-)) MfG Holzauge 🙂 -
Stromausfall: Ankündigung bei Spannungsunterbrechungen
Holzauge = Vor- oder Nachname (Vorname, Nachname)?
Ob Daten wichtig sind oder nicht, ist eine individuelle Gegebenheit. Die evtl. Fotosession der Frau X mag uns wurscht sein, ihr aber evtl. viel bedeuten. Wie mühseelig z.B. Bildbearbeitung oft ist, dürften viele wissen. Oder verlorene Urlaubsfotos während des Downloads von der Digicam.
Generell sollten beabsichtigte Spannungsunterbrechungen angekündigt werden - das sind Behinderungen, die im Gegensatz zu unvorhersehbaren Abschaltungen planbar sind. Das mache selbst ich im eigenen Haus so, damit der Bengel beim "Gamen" seinen Highscore auch vorher noch abspeichern kann, auch wenn der mir nicht viel Wert ist.
In einem Mehrfamilienhaus halte ich es für eine Frechheit, einfach diktatorisch den Strom abzustellen. Es hätte auch jemand an ein medizinisches Gerät angeschlossen sein können, welches lebenswichtig gewesen sein könnte. Oder im Obergeschoss ist gar eine ambulante Chirurgie.
Also Benni, nächstes Mal besser machen. -
Notstromaggregate: Vorschrift für Chirurgie?
Holzauge = spitzname einer meiner, ein anderer ist
klagefreudig *ggggggg* also wie nun? bop? pao? pao bop? bop pao? oder was? 😉 wenn'ste keinen Spaß verstehst lasses! im übrigen, gab es da nicht eine Vorschrift, das chirurgische ambulanzen notstromagregate haben sollten? 😉 also mal die Kirche im Dorf lasse, zum Thema Voranmeldung habe ich mich oben geäußert. im übrigen ist das leben halt hart und noch dazu absolut ungerecht! wenn sie so wichtige Daten hat, muss sie halt vorsorgen, ansonsten kann sie halt entsorgen! *ggg*
"Zwei güldene Wege führten durchs Laub, doch nur einen konnte ich beschreiten! " (Robert Frost) MfG Holzauge 🙂 -
Bop ist der Vorname
Bop Pao
Bop ist der Vorname
Grüße -
E-Mail-Adresse und Nickname
na das ist doch was! für einen ganz kurzen holzaugenblick
hatte mich die diskrepanz zwischen E-Mail-Adresse und nickname irritiert. 🙂 -
Stromausfall: Datensicherung & USV-Empfehlung
Datensicherung
wer keine Datensicherung macht, ist selber schuld. Und für Chirurgie ist Netz-Ersatzstrom vorgeschrieben. Und wer seinen PC liebt, der schiebt, eine USV davor. Das man natürlich eine Stromabschaltung ankündigt, gehört einfach zum guten Ton. Aber Regressforderungen daraus? Ist mir nicht bekannt. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Stromausfall im Mehrfamilienhaus: Haftung für PC-Schaden?
💡 Kernaussagen: Bei einem Stromausfall im Mehrfamilienhaus, insbesondere bei Zählerarbeiten, ist die Frage der Haftung für entstandene Schäden, wie beispielsweise an einem PC, zentral. Die Ankündigungspflicht von Stromabschaltungen ist umstritten, wobei einige Nutzer die Ankündigung als selbstverständlich erachten, um Datenverluste zu vermeiden. Eine Haftpflichtversicherung kann bei berechtigten Ansprüchen regulieren und unberechtigte abweisen. Datensicherung und der Einsatz einer USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) werden als präventive Maßnahmen empfohlen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bezüglich der Beweislast für den Wert verlorener Daten wird im Beitrag Stromausfall: Abzocke bei Datenrettung vermeiden darauf hingewiesen, dass die Geschädigte den Wert der Daten nachweisen muss, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Stromausfall: Datensicherung & USV-Empfehlung wird die Bedeutung von Datensicherungen hervorgehoben, um Datenverluste zu minimieren. Zudem wird auf die Vorschrift für Netz-Ersatzstrom in der Chirurgie hingewiesen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, bei geplanten Stromabschaltungen diese im Voraus anzukündigen, um potenzielle Schäden und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Betroffene sollten ihre Daten regelmäßig sichern und gegebenenfalls eine USV für sensible Geräte in Betracht ziehen. Im Streitfall sollte man sich rechtlich beraten lassen, wobei der Beitrag Rechtsberatung: Stromausfall – Ankündigung Pflicht? auf die Notwendigkeit hinweist, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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