Schuldanerkenntnis & Gewährleistung: Mängel am Bau – Rechte, Vorgehen & Aufrechnung?
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Als Bauunternehmer stehen Sie vor der Herausforderung, dass trotz eines notariellen Schuldanerkenntnisses Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln bestehen. Das Schuldanerkenntnis bezieht sich primär auf die finanzielle Forderung, schließt aber nicht automatisch Mängelansprüche aus.
Wichtig ist: Die Mängel müssen klar dokumentiert und dem Nachunternehmer angezeigt werden. Ein Beweissicherungsverfahren kann ratsam sein, um den Zustand des Bauwerks und die Verantwortlichkeit des Nachunternehmers festzustellen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu prüfen:
- Mängelanzeige: Setzen Sie den Nachunternehmer schriftlich über die Mängel in Kenntnis und fordern Sie zur Mängelbeseitigung auf.
- Beweissicherung: Beantragen Sie ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren beim zuständigen Gericht.
- Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht: Prüfen Sie, ob Sie berechtigt sind, aufgrund der Mängel mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail zu klären und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schuldanerkenntnis
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Ein Schuldanerkenntnis ist eine Erklärung, in der eine Person (Schuldner) eine bestehende Schuld gegenüber einer anderen Person (Gläubiger) anerkennt. Es kann notariell beurkundet werden, was die Beweiskraft erhöht. Ein Schuldanerkenntnis kann sich auf Geldforderungen oder andere Leistungen beziehen.
Verwandte Begriffe: Schuldvertrag, Bürgschaft, Zahlungsverpflichtung - Gewährleistung
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Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Im Baurecht bezieht sich die Gewährleistung auf die Mangelfreiheit des Bauwerks oder der erbrachten Bauleistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nacherfüllung - Mängelanzeige
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Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, dass ein Mangel an der erbrachten Leistung vorliegt. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Rügepflicht, Mängelrüge, Beanstandung - Beweissicherungsverfahren
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Das Beweissicherungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung und Dokumentation von Tatsachen, insbesondere von Mängeln an einem Bauwerk. Ein Sachverständiger wird vom Gericht beauftragt, den Zustand zu begutachten und ein Gutachten zu erstellen.
Verwandte Begriffe: Sachverständigengutachten, Gerichtsgutachten, Beweisaufnahme - Aufrechnung
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Die Aufrechnung ist die Verrechnung zweier gegenseitiger Forderungen. Im Baurecht kann der Auftraggeber beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen Mängeln mit dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers verrechnen.
Verwandte Begriffe: Verrechnung, Saldierung, Gegenforderung - Zurückbehaltungsrecht
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Das Zurückbehaltungsrecht ist das Recht des Auftraggebers, Zahlungen zurückzubehalten, wenn die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft ist. Das Zurückbehaltungsrecht dient als Druckmittel, um den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung zu bewegen.
Verwandte Begriffe: Leistungsverweigerungsrecht, Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Sicherheitseinbehalt - Nachunternehmer
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Ein Nachunternehmer ist ein selbstständiges Unternehmen, das vom Hauptunternehmer (z.B. Bauunternehmer) mit der Ausführung von Teilleistungen beauftragt wird. Der Nachunternehmer ist dem Hauptunternehmer gegenüber zur mangelfreien Leistung verpflichtet.
Verwandte Begriffe: Subunternehmer, Subdienstleister, Zulieferer
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet ein notarielles Schuldanerkenntnis in Bezug auf Gewährleistung?
Ein notarielles Schuldanerkenntnis bestätigt primär eine finanzielle Verpflichtung. Es schließt Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln nicht automatisch aus, sofern diese nicht explizit im Schuldanerkenntnis geregelt sind. Die Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit der erbrachten Leistung. - Wie gehe ich vor, wenn nach einem Schuldanerkenntnis Mängel auftreten?
Sie sollten die Mängel unverzüglich schriftlich beim Nachunternehmer anzeigen und ihn zur Mängelbeseitigung auffordern. Dokumentieren Sie die Mängel detailliert, idealerweise mit Fotos oder Gutachten. Ein Beweissicherungsverfahren kann helfen, den Zustand und die Ursache der Mängel festzustellen. - Kann ich trotz Schuldanerkenntnis Zahlungen zurückbehalten?
Ja, unter Umständen können Sie ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Mängel die Benutzbarkeit des Hauses erheblich einschränken. Die Höhe des Zurückbehalts sollte angemessen sein und sich an den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung orientieren. - Was ist ein Beweissicherungsverfahren?
Ein Beweissicherungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Sachverständiger den Zustand eines Bauwerks oder Bauteils begutachtet und dokumentiert. Es dient dazu, Beweise für Mängel zu sichern, bevor diese durch weitere Bauarbeiten oder Zeitablauf verloren gehen. - Welche Rolle spielt der Nachunternehmer bei Mängeln?
Der Nachunternehmer ist für die Mangelfreiheit seiner Leistung verantwortlich. Er ist verpflichtet, die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen, sofern er diese zu vertreten hat. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. - Was bedeutet Aufrechnung im Baurecht?
Aufrechnung bedeutet, dass Sie Ihre Forderung (z.B. Schadensersatz wegen Mängeln) mit der Forderung des Nachunternehmers (z.B. Werklohn) verrechnen. Dadurch erlischt Ihre Zahlungspflicht in Höhe der aufgerechneten Forderung. - Wie lange dauert ein Beweissicherungsverfahren?
Die Dauer eines Beweissicherungsverfahrens kann variieren, abhängig von der Komplexität des Falls und der Auslastung des Gerichts. In der Regel dauert es mehrere Monate bis zu einem Jahr. - Was passiert, wenn der Nachunternehmer insolvent ist?
Im Falle der Insolvenz des Nachunternehmers müssen Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Befriedigung Ihrer Forderungen sind jedoch oft gering. Es ist ratsam, frühzeitig eine Bürgschaft oder Sicherheit vom Nachunternehmer zu verlangen.
🔗 Verwandte Themen
- Mängelanzeige richtig formulieren
Worauf Sie bei der Erstellung einer Mängelanzeige achten müssen, um Ihre Rechte zu wahren. - Beweissicherungsverfahren im Detail
Der Ablauf und die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens. - Aufrechnung im Baurecht – Voraussetzungen und Grenzen
Wann und wie Sie eine Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer erklären können. - Das Zurückbehaltungsrecht richtig ausüben
Wie Sie Zahlungen rechtssicher zurückbehalten können. - Insolvenz des Bauunternehmers – Ihre Rechte als Bauherr
Was Sie tun können, wenn Ihr Bauunternehmer insolvent wird.
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VOB oder BGB: Vertragsgrundlage bei Baumängeln
Standartrückfrage: VOB oder BGBAbk.
Wie sind die Verträge zwischen Ihnen und dem Nachunternehmer und Ihnen und dem Bauherren vereinbart. Wurden die Abnahmen schon durchgeführt? -
VOB-Vertrag: Abnahme ohne Mängel – Was nun?
Antworten
Abnahme mit Nachunternehmer und Abnahme durch Bauherr sind erledigt. Dieser angebliche Mangel wurde in beiden Fällen nicht festgestellt. In beiden Fällen ist VOBAbk. vereinbart. -
Schuldanerkenntnis: Verlust des Zurückbehaltungsrechts?
-
Mangelursache: Bauherr oder Nachunternehmer verantwortlich?
Entschuldigung, ein paar Nachfragen ...
Entschuldigung, ein paar Nachfragen der Mangel ist nicht von Ihnen und nicht vom Subunternehmer (Subunternehmer) zu vertreten, von wem dann? Der Kunde hat dann offensichtlich auch nicht abgenommen, oder? Dann wäre die Zahlung noch gar nicht fällig, oder? -
Bauherr-Leistung: Mangel durch veränderte Rahmenbedingungen
Doch, doch, doch!
Der Mangel liegt nach meiner Einschätzung am Bauherren selbst. Der Bauherr hatte nämlich noch andere Leistungen selbst zu erbringen bzw. zu beauftragen. Da dies nicht geschehen ist, haben sich die auf das von meinem Nachunternehmer eingebaute Teil enwirkenden Rahmenbedingungen insoweit verändert, dass hierdurch der Mangel erst entstanden ist. Hätte der Bauherr ordnungsgemäß seine eigenen Leistungen erbracht bzw. die von ihm beauftragte Firma würde der Mangel nicht entstanden sein. Zum Zeitpunkt der Abnahme waren meine Arbeiten bzw. die des Nachunternehmers ordnungsgemäß fertiggestellt. Auch war noch bei der Abnahme nicht erkennbar, dass die Arbeiten, die der Bauherr selbst in Auftrag gegeben hatte, später unfertig sind und somit Rahmenbedingungen geschaffen haben, die zum Mangel führten. -
Prüfpflichten: Bedenkenanmeldung bei Bauherr-Leistungen?
irgendwie undurchsichtig?
Guten Tag.
Was sind denn das für Leistungen, die der Bauherr erbringen soll, und der Nachunternehmer nicht bemerkt, dass selbige nicht erbracht wurden, keine Bedenken anmeldet, sich der Tragweite nicht bewusst wurde oder seinen Prüfpflichten nicht nachkam? Entschuldigung für den langen Satz. 🙂 Wer hat den Bau geleitet? -
Fensterabdichtung: Kiesstreifen vs. Randstein – Wasserschaden!
@Herr Ensikat
Es geht um die untere Abdichtung von Bodentiefen Fenstern. Es wurde vom Fensterbauer eine Abdichtungsfolie auf den Betonsockel geklebt. Vor dem Fenster sollte vom Bauherren beauftragt werden ein Kiesstreifen, der ein aufstauen von Wasser verhindert. Stattdessen wurden vom Pflasterer, der ebenfalls vom Bauherrn beauftragt wurde, ein Randstein gesetzt mit einer Betonrückenstütze, die fast bis an den Betonsockel unterhalb des Fensters reicht. Zudem wurde der Zwischenraum zwischen Fenster und Randstein stark verdichtet durch die Rüttelplatte des Pflasterers. Bei den Regenfällen staute sich das Wasser auf und drückte (Lastfall drückendes Wasser) gegen die Abdichtung, die für diesen Lastfall nicht ausgelegt war. Aus diesem Grund löste sich die Abdichtung und Wasser war ins Haus eingedrungen. -
Bodentiefe Fenster: 15 cm Regel oder Wasserableitung?
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15 cm eingehalten: Bauherr versäumt Kiesstreifen!
15 cm!
15 cm sind eingehalten. Außerdem sollte ja als wasserableitendes System der Kiesstreifen vom Bauherren ausgeführt werden. Planung war ja klar. Nur der Bauherr hat's nicht gemacht. Zudem hatte ich als "Häuslebauer" ausschließlich die Planung und Bauleitung inne für das Haus und nicht für die Außenanlagen und deren Anschlüsse ans Haus. -
Wassereinbruch: Bauherr trägt die Verantwortung!
Na dann liegt doch der schwarze Peter
beim Bauherrn. Aber wahrscheinlich nicht nur der, sondern auch noch die Schlusszahlung. Wenn nun der Bauherr selbstständig beweisen will, dass der Wassereinbruch nicht durch Sie zu verantworten ist, dann soll er sich damit wenigstens beeilen.
Wenn da mal Hochwasser kommt, sind sie auch noch schuld, wenn im OGAbk. das Wasser zum Fenster rein kommt 🙂 -
Zurückbehaltungsrecht: Bauherr wälzt Mangelrisiko ab
Beeilen?!
Der Bauherr ist ja der Meinung, dass von meinem Sub die Abdichtung nicht ordnungsgemäß angebracht wurde und will nun versuchen, den entstandenen Schaden auf mich abzuwälzen. Er macht deshalb auch von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch und hält meine Schlusszahlung zurück. Ich hingegen habe mich gegenüber dem Sub unterworfen und die zum damaligen Zeitpunkt fällige Rechnungssumme des Subunternehmer / Nachunternehmer notariell anerkannt. Nun muss ich an den Sub bezahlen und der Bauherr hält Geld zurück wegen eines Mangelschadens, den er selbst zu vertreten hat. -
Subunternehmer einbeziehen: Gemeinsame Lösung bei Mängeln
Beeilen!
Soll er sich, da ja sonst kein Geld kommen wird. Und es ist bis jetzt die reine Meinung des Bauherrn.
Wie wäre es den Sub mit in's Boot zunehmen. Der wird doch auch wissen, wie dieses Theater immer läuft. Was nutz ihm jetzt die schnelle Mark, wenn er beim nächsten Bau nicht mehr dabei ist. Und es ist ja auch der Mangel, wenn denn überhaupt, von ihm zu verantworten. -
Schriftliche Mängelanzeige: Bauherr in Frist setzen!
Der Bauherr hat ja das Recht
eine Meinung zu haben. Er wird seine Meinung wohl auch schriftlich Kund getan haben. Ich würde ihn ebenso schriftlich von meiner Meinung, dass der Schaden von ihm zu verantworten ist (mit netter Erklärung, von welcher Art Dichtung, welche Wirkung zu erwarten ist), in Kenntnis und in Frist setzen. -
Unrechtmäßiger Einbehalt: Bauherr missachtet VOB-Fristen!
der Bauherr hat kein Zurückbehaltungsrecht
weder ein einfaches noch ein dreifaches. Was er tut, ist ist nicht harmloses "Geld einbehalten", das ist Inbeschlagnahme von Produktionsressourcen und mindestens vergleichbar mit vorsätzlichem Handwerkerpfusch (um hier mal moralisch Parität zu schaffen): er zahlt vorsätzlich nicht obwohl er muss und nimmt billigend schwere Folgen für die Handwerker und deren Mitarbeiter und Familien in Kauf, die in liquiditätsmäßig engen Zeiten über einen Zinsschaden weit hinausgehen können.
Die Bauleistung wurde ohne Mängel abgenommen. Die Vergütung war damit innerhalb der VOBAbk.-Frist fällig. Der Bauherr weiß das sicher. Er weiß ja auch, dass er für Gewährleistungsmängel nach der Abnahme beweispflichtig ist und hat deswegen das Beweisverfahren eingeleitet. Mit dem Einbehalt, der nur möglich ist weil er eine fällige Zahlung zu Unrecht nicht geleistet hat, nimmt er das ihm vorschwebende Ergebnis unzulässiger Weise vorweg. -
Umgang mit Nachunternehmer: Was tun bei Bauherren-Mängeln?
@Herr Stubenrauch
Und was kann man bzw. Ich hier tun? Wie Stelle ich mich nun gegenüber meinem Nachunternehmer? -
Fairness: Nachunternehmer freistellen und Werklohn zahlen!
mehrere Möglichkeiten
Wenn Sie fair sind, stellen Sie den Nachunternehmer von allen Bauherrenanimositäten frei und bezahlen ihm seinen Werklohn. Sie haben seine Leistung abgenommen. Sollten Sie (wider Ihres eigenen Erwartens) später Gewährleistungsansprüche haben, müssten die Dank Gutachten des Beweisverfahrens schnell durchsetzbar sein. Sie können sich aber auch ähnlich unkorrekt wie der Bauherr verhalten, einfach nicht zahlen, die Sache aussitzen und sich den Werklohn herausklagen lassen. Vielleicht gibt es einen dritten Weg: zahlen Sie die Hälfte und teilen Sie Ihr Leid als Schicksalsgemeinschaft. Tragen Sie gemeinsam Argumente zusammen und stellen Sie vor allem dem Gutachter des Beweisverfahrens die richtigen Fragen, z.B. "entspricht die Ausführung unter Würdigung der Vorgaben des Bauherrn dem Vertrag / der DINAbk. xxx / den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)? " -
Beweissicherungsverfahren: Zusätzliche Fragen an Gutachter?
Darf ich das?
Die Fragestellungen an den Gutachter hat ja der Bauherr durch den Antrag bei Gericht schon formuliert. Ich bin vom Gericht zur Stellungnahme gebeten worden. Darf ich nun weitere Fragen an das Gericht bzw. den Gutachter stellen, die den Sachverhalt betrewffen? -
Schuldanerkenntnis: Zurückbehaltungsrecht gegenüber Sub möglich?
@Herr Stubenrauch
Die zweite Variante geht nicht, da ich ja bereits ein notarielles Schuldanerkenntnis gegenüber dem Sub abgegeben hat, aus dem er sofort vollstrecken könnte, wenn ich nicht zahle.
Das war ja der Ursprung meiner Frage: Kann ich auf Grund vermeintlicher Mängel Zurückbehaltungstrechte geltend machen gegenüber meinem Sub? -
Generalunternehmer: Risiko durch Schuldanerkenntnis?
Wenn ich das so lese ...
Wenn ich das so lese dann sind Sie als erster Generalunternehmer/Generalübernehmer vom Subunternehmer (Subunternehmer) über den Tisch gezogen worden. Ich denke, man sollte hier erst mal sauber trennen: BGBAbk.-Werkvertragsrecht . /. BGB Schuldrecht und das sieht für Sie ziemlich düster aus ... -
Beweisverfahren: Fragen stellen trotz Schuldanerkenntnis!
-
Schuldanerkenntnis: Verlust der Gewährleistungsrechte?
Will heißen, Herr Stubenrauch
mit dem Schuldanerkenntnis gehen sämtliche Gewährleistungsrechte flöten? -
Schuldanerkenntnis: Sichert nur die Schlusszahlung des Subs!
-
Bauausführung: Unkommentierte Leistungen vermeiden!
hhm - wieder mal - wer schreibt der bleibt
drum merke - lasse nie - halbfertige Leistungen unkommentiert bzw. unquittiert übergehen! - ein zweizeiler - nach dem Motto - ich weise sie darauf hin das ... - und - schon gibt es keinen streitansatz!
habe nur diesen rat für die Zukunft!
MfG
jens -
Gewährleistungsbürgschaft: Anspruch des Bauherrn abgesichert!
Sicher, Herr Stubenrauch
Mir liegt eine Gewährleistungsbürgschaft des Subunternehmer / Nachunternehmer vor. Upsi, ja klar! Der eventuelle Anspruch des Bauherren gegen mich ist doch abgesichert durch die Bürgschaft des Subunternehmer / Nachunternehmer. Einzige Unsicherheit die bleibt ist die, wenn der Anspruch des Bauherren größer ist als der Bürgschaftsbetrag. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schuldanerkenntnis & Gewährleistung: Rechte bei Baumängeln
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die komplexe Situation eines Bauunternehmers, der mit Mängeln an einem schlüsselfertigen Haus konfrontiert ist, nachdem ein Schuldanerkenntnis gegenüber einem Nachunternehmer abgegeben wurde. Die Diskussion dreht sich um Fragen des Zurückbehaltungsrechts, der Verantwortlichkeit für den Mangel und die Auswirkungen des Schuldanerkenntnisses auf Gewährleistungsansprüche. Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob der Bauherr oder der Nachunternehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, insbesondere im Hinblick auf unterlassene Leistungen des Bauherrn. Die Teilnehmer erörtern die Bedeutung von VOBAbk.-Verträgen, Abnahmen und die Notwendigkeit einer klaren Mängelanzeige.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Unrechtmäßiger Einbehalt: Bauherr missachtet VOB-Fristen! wird betont, dass der Bauherr kein Zurückbehaltungsrecht hat und somit unrechtmäßig Produktionsressourcen in Beschlag nimmt.
✅ Zusatzinfo: Mehrere Beiträge, wie z.B. Gewährleistungsbürgschaft: Anspruch des Bauherrn abgesichert!, weisen auf die Bedeutung einer Gewährleistungsbürgschaft des Nachunternehmers hin, die den Anspruch des Bauherrn absichern kann, sofern dieser nicht den Bürgschaftsbetrag übersteigt.
🔴 Kritisch/Risiko: Das Schuldanerkenntnis gegenüber dem Subunternehmer könnte die Möglichkeiten des Generalunternehmers einschränken, Mängelrechte geltend zu machen, wie im Beitrag Schuldanerkenntnis: Verlust der Gewährleistungsrechte? diskutiert wird. Es ist entscheidend, die genauen Bedingungen des Schuldanerkenntnisses zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Nachunternehmer in die Lösungsfindung einzubeziehen (siehe Subunternehmer einbeziehen: Gemeinsame Lösung bei Mängeln) und den Bauherrn schriftlich in Frist zu setzen, um die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären (siehe Schriftliche Mängelanzeige: Bauherr in Frist setzen!). Zudem sollte geprüft werden, ob im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens weitere Fragen an den Gutachter gestellt werden können (siehe Beweissicherungsverfahren: Zusätzliche Fragen an Gutachter?).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Schuldanerkenntnis, Gewährleistung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Gewährleistungsbürgschaft des Nachunternehmers hin, die den Anspruch des Bauherrn absichern kann, …
- … 🔴 Kritisch/Risiko: Das Schuldanerkenntnis gegenüber dem Subunternehmer könnte die Möglichkeiten des Generalunternehmers einschränken, Mängelrechte geltend zu machen, wie im Beitrag Schuldanerkenntnis: Verlust der Gewährleistungsrechte? diskutiert wird. Es ist entscheidend, …
- … die genauen Bedingungen des Schuldanerkenntnisses zu prüfen. …
- BAU-Forum - Neubau - Kaufpreisminderung bei Hauskauf: Welche Mängel rechtfertigen eine Preisminderung?
- … dar, wenn die Immobilie nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Minderwert. …
- … Gewährleistung …
- … Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der …
- … seine Mängelansprüche geltend macht. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Reklamation. …
- … Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre ab der …
- … die Mängel nicht offenkundig waren oder im Kaufvertrag ausgeschlossen wurden. Die Gewährleistungsfrist kann jedoch kürzer sein als bei Neubauten. …
- … Gewährleistungsansprüche bei Neubauten …
- … Welche Gewährleistungsfristen bei Neubauten gelten. …
- … Kulanz: Außenlampe statt Schuldanerkenntnis? …
- … eine Außenlampe für ca. 50,- spendieren, was aber dann nicht als Schuldanerkenntnis dient. …
- BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - Bauschaden & Baupfusch: Ursachen, Sanierungskosten & Risiken bei älterem Haus?
- … Mängelanzeigen dreimal mit Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung (alle inzwischen verstrichen). Gewährleistung 5 Jahre. Preis ca. 15.000 . …
- … Im übrigen ... lehnen wir ein Schuldanerkenntnis in jeglicher Form ab. …
- … Nun die neue Masche: Gewährleistungsansprüche werden grundsätzlich abgewehrt. Diese offenbar bequemste aller Reaktionsweisen (Mängel bestreiten, …
- … die Schlussrechnung an das Bauunternehmen bezahlen, jedenfalls nicht vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (Pfusch zeigt sich meist erst später)! Das schont sowohl die …
- … Ihr Ratschlag, die Rechnung erst nach Gewährleistung zu zahlen, schreibe ich auf das 'momentaner-Ärger-Konto'. Kann nicht ernst …
- … die Schlussrechnung an das Bauunternehmen bezahlen, jedenfalls nicht vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (Pfusch zeigt sich meist erst später)! Das schont sowohl die …
- … Gewährleistung: Bezahlung nach Mängelbeseitigung sinnvoll? …
- … Diejenigen, die 5 Jahre probewohnen und Handwerker erst bezahlen wenn die Gewährleistungszeit vorbei ist, sind die selben, die ihre Hemden erst …
- … ihre Arbeit erst bekommen, wenn der Chef seinerseits nach Ablauf der Gewährleistung Geld dafür bekommen hat. …
- … Mitarbeiter haben, die bez. Lohn und Gehalt bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit Geduld haben oder gar auf den Lohn verzichten wenn der …
- … ist die frühzeitige Einbindung von Fachleuten, um Risiken zu minimieren und Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Zudem wird die Bedeutung einer unabhängigen Bauüberwachung …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solarthermie Module schief montiert: Was tun bei falscher Installation? Abstand prüfen
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Handwerkers, für Mängel …
- … bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Abnahme vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre.Verwandte Begriffe: Garantie, …
- … Habe ich Anspruch auf Gewährleistung bei einer fehlerhaften Montage?Ja, in der Regel haben Sie Anspruch …
- … auf Gewährleistung gegenüber dem Handwerksbetrieb, der die Montage durchgeführt hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre. …
- … selbst zu korrigieren, da dies zu weiteren Schäden führen und den Gewährleistungsanspruch gefährden kann. Überlassen Sie die Korrektur einem Fachmann. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Gebrauchte Wärmepumpenmodule (WPM) finden? Kosten, Risiken & Alternativen für ältere Modelle
- … Informationen zum Zustand des gebrauchten Moduls. Gibt es eine Garantie oder Gewährleistung? …
- … Zeitraums einzustehen. Die Garantiebedingungen sind in der Garantieerklärung festgelegt. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Kulanz, Produkthaftung. …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, …
- … für Mängel an einem verkauften Produkt einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Verwandte Begriffe: Garantie, Kulanz, Sachmangelhaftung. …
- … Welche Risiken birgt der Kauf eines gebrauchten WPM-Moduls?Gebrauchte Module können bereits Vorschäden haben oder eine begrenzte Lebensdauer aufweisen. Es besteht das Risiko, dass das Modul kurz nach dem Einbau ausfällt oder nicht richtig funktioniert. Eine Garantie oder Gewährleistung ist bei gebrauchten Teilen oft ausgeschlossen. …
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