Kaufpreisminderung bei Hauskauf: Welche Mängel rechtfertigen eine Preisminderung?
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Kaufpreisminderung bei Hauskauf: Welche Mängel rechtfertigen eine Preisminderung?

Hallo zusammen!
Hätte da mal eine Frage, habe mir Eigentum gekauft (REH), laut Kaufvertrag zum Datum x Schlüsselfertig, d.h. alle Arbeiten wie Fliesen, Parkett, Malerarbeiten etc. sollten zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt sein.
Am Tag der Übergabe fehlten aber noch diverse Fliesen, im Bad auf der Fensterbank und der Ablage, und in der Küche am Fliesenspiegel. Zudem fehlte eine Türzarge (Gäste-WC), und es waren Mängel am Parkett im 1. OGAbk. vorhanden.
Zudem wurde beim legen der Fliesen ein Fehler begangen, sodass nun vom Flur (Fliesen) zum Wohnzimmer (Parkett) eine ca. 4 bis 5 mm hohe Kante ist, was natürlich so nicht geplant war, und nun durch eine m.E. nach unschöne Aluschiene überbrückt werden soll.
Das Datum x ist nun 14 Tage her, wir bewohnen quasi seit dem Tag auch das Haus, aber halt mit Einschränkungen, die Fliesenarbeiten werden heute erst fertig gestellt, so das wir bislang das Bad nicht richtig nutzen konnten etc.
Jetzt meine Frage: die letzte Kaufpreisrate steht noch aus, kann ich durch die genannten Mängel da eine Minderung des Preises verlangen? Besonders der Übergang von Fliesen zum Parkett stört mich sehr, da die ca. 5 mm hohe Kante doch sehr deutlich ins Auge fällt, und nun die Aluschiene draufkommt, was natürlich auch die Optik zerstört.
Es wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet!
Wenn ihr noch Angaben benötigt, dann versuche ich alles was nötig ist zu beantworten ... 😉
Bundesland ist NRW ... 😉
  • Name:
  • GMB
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich beurteile die Situation wie folgt: Da das Haus bei Übergabe nicht schlüsselfertig war und Mängel wie fehlende Fliesen und beschädigtes Parkett vorliegen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kaufpreisminderung.

    Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Mängel. Es ist wichtig, die Mängel detailliert zu dokumentieren (Fotos, Protokolle) und dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.

    Ich empfehle, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Mängel fachgerecht bewerten zu lassen und die angemessene Minderungssumme zu ermitteln.

    Zudem ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Die Fristen für die Geltendmachung von Mängelansprüchen sind zu beachten.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert, holen Sie ein Gutachten ein und suchen Sie rechtlichen Rat.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kaufpreisminderung
    Die Kaufpreisminderung ist die Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises einer Immobilie aufgrund von Mängeln. Sie stellt einen Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer dar, wenn die Immobilie nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Minderwert.
    Sachmangel
    Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache (z.B. eine Immobilie) bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch eignet. Dies kann beispielsweise durch fehlende oder mangelhafte Bauteile verursacht werden.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Fehler, Beschaffenheit.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der verkauften Sache einzustehen. Sie gibt dem Käufer das Recht, bei Vorliegen eines Mangels Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Haftung, Mängelansprüche, Garantie.
    Übergabeprotokoll
    Ein Übergabeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Übergabe einer Immobilie erstellt wird und den Zustand der Immobilie sowie eventuelle Mängel festhält. Es dient als Beweismittel im Falle von Streitigkeiten.
    Verwandte Begriffe: Zustandsprotokoll, Mängelliste, Dokumentation.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, Mängel fachgerecht zu beurteilen und deren Auswirkungen zu bewerten. Sachverständige werden häufig zur Erstellung von Gutachten herangezogen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Käufers an den Verkäufer, in der er die vorhandenen Mängel an der Kaufsache rügt und seine Mängelansprüche geltend macht. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Reklamation.
    Minderwert
    Der Minderwert ist der Betrag, um den der Wert einer Sache aufgrund eines Mangels reduziert ist. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Kaufpreisminderung.
    Verwandte Begriffe: Wertminderung, Schaden, Entschädigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Arten von Mängeln rechtfertigen eine Kaufpreisminderung?
      Eine Kaufpreisminderung ist bei Sachmängeln möglich, die die Tauglichkeit der Immobilie beeinträchtigen. Dazu gehören beispielsweise fehlende oder mangelhafte Bauteile, Feuchtigkeitsschäden oder Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit.
    2. Wie wird die Höhe der Kaufpreisminderung berechnet?
      Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Minderwert, den der Mangel verursacht. Dieser wird in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt, der die Kosten für die Beseitigung des Mangels oder die Wertminderung der Immobilie schätzt.
    3. Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen beachten?
      Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Übergabe der Immobilie. Innerhalb dieser Frist müssen die Mängel dem Verkäufer angezeigt werden. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun, um einen Nachweis zu haben.
    4. Was ist ein Sachverständigengutachten und wozu dient es?
      Ein Sachverständigengutachten ist eine fachliche Bewertung von Mängeln durch einen unabhängigen Experten. Es dient als Grundlage für die Berechnung der Kaufpreisminderung und kann im Streitfall vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.
    5. Kann ich auch bei gebrauchten Immobilien eine Kaufpreisminderung verlangen?
      Ja, auch bei gebrauchten Immobilien können Mängelansprüche geltend gemacht werden, sofern die Mängel nicht offenkundig waren oder im Kaufvertrag ausgeschlossen wurden. Die Gewährleistungsfrist kann jedoch kürzer sein als bei Neubauten.
    6. Was bedeutet "schlüsselfertig" im Kaufvertrag?
      Schlüsselfertig bedeutet, dass das Haus bezugsfertig übergeben werden muss, inklusive aller vereinbarten Arbeiten wie Fliesen, Parkett und Malerarbeiten. Fehlen diese Arbeiten bei Übergabe, liegt ein Mangel vor.
    7. Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
      Mängel sollten detailliert beschrieben und fotografisch dokumentiert werden. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, in dem alle Mängel festgehalten werden, und lassen Sie dieses von beiden Parteien unterzeichnen.
    8. Was mache ich, wenn der Verkäufer die Mängel bestreitet?
      Wenn der Verkäufer die Mängel bestreitet, ist es ratsam, ein Sachverständigengutachten einzuholen und sich rechtlich beraten zu lassen. Im Streitfall kann eine Klage vor Gericht notwendig sein.

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  2. Abnahme Hauskauf: Mängelprotokoll erforderlich?

    Gab es vor Bezug
    des Objekts eine Abnahme?
    Wurden die Mängel in einem Protokoll erfasst?
  3. Mängelprotokoll Hauskauf: Dekra-Gutachter beauftragt

    Ja!
    Ja, es gab eine Abnahme mit einem Dekra-Gutachter, allerdings wurde z.B. die "Begutachtung" der Fliesenarbeiten nicht durchgeführt, da sie ja zum Zeitpunkt der Begutachtung noch nicht fertiggestellt waren. Ob für die Begutachtung der Arbeiten dann der Gutachter nochmal rauskommt weiß ich nicht, vermutlich aber nicht. Der Gutachter wurde vom Bauträger beauftragt.
    Die anderen Mängel (Schäden am Parkett, Rost am Garagentor, fehlender Anstrich am Treppengerüst etc.) wurden aber dokumentiert, und auch teilweise schon behoben.
    Mich stört ja wie ich sagte am meisten, das da die ca. 5 mm hohe Kante vom Flur ins Wohnzimmer ist, das ist ja "offensichtlich" und kann ja nicht durch mich verursacht sein, wie z.B. "Macken" im Parkett ...
    Danke aber schon mal für die Hilfe!
    • Name:
    • GMB
  4. Bodenbelag: Parkett/Fliesen – Höhenunterschiede vermeiden

    demnach ...
    war das Parkett im Wohnzimmer schon fertig
    und die Fliesen in der Diele würden nicht auf die Höhe des Parketts angepasst werden?
    Warum war das mich möglich?
    Hatten sich Ihre Belagswünsche betreff der Höhe mal geändert?
    Grüße
  5. Fliesen/Parkett: Montage-Reihenfolge entscheidend!

    Wie die genaue Abfolge der Bauarbeiten war, weiß ...
    Wie die genaue Abfolge der Bauarbeiten war, weiß ich leider nicht, die Fliesen im Flur sind "Feinsteinzeug hochglänzend", laut Fliesenleger konnte diese zum Parkett hin daher nicht "angestellt", also leicht schräg montiert werden. Es ist also davon auszugehen, dass das Parkett zuerst lag, genau. Die Höhe des Parkett wurde dem Fliesenleger aber wohl vom Bauleiter mitgeteilt.
    Das Parkett war schon weit vor Beginn der Arbeit von uns so ausgewählt worden, die Fliesen natürlich auch! Also da hat es nie eine Änderung gegeben!
  6. Alternative: Fliesenangleichung für Übergang Parkett

    warum nicht
    zwei Fliesenreihen zum Übergang aufnehmen und mit leichtem Anstieg (wir reden über 4 mm auf ca. 70 cm) neu verlegen.
    Mehr geht wohl nicht und sollte in zwei Stunden erledigt sein.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  7. Problem: Fliesen/Parkett – Keine Höhenangleichung möglich?

    Laut Fliesenleger sei das nicht möglich, da die ...
    Laut Fliesenleger sei das nicht möglich, da die Fliesen ja "spiegelglatt" sind, und bereits der leichte "Anstieg" dann die Optik zerstören würde!
    Ich hatte ja gedacht, das Parkett würde dann "angeschliffen" um das auszugleichen, aber laut Parkettfirma auch nicht möglich.
    Jetzt ist ja nur die Frage, da laut beiden ja das Problem nicht gelöst werden kann, was dadurch an Minderpreis verlangt werden kann?
    Und was ist mit den weiteren Mängeln? Zum Tag "x" waren ja die Arbeiten wie vertraglich festgelegt nicht fertig, sodass das Haus nur eingeschränkt nutzbar war (Dusche nicht benutzbar, nur Badewanne, Gäste-WC nicht nutzbar, etc. etc.)
    Wär schön, wenn dazu mal jemand was sagen könnte!
  8. Planungsfehler: Estrichhöhe bei Bodenbelägen beachten!

    also dann
    ist es ja erstmal ein Planungsfehler, Estrich hätte abgesenkt/angehoben werden müssen, natürlich gegen Vergütung. Allerdings ist eine Übergangsschiene bei 4 mm! gängige Praxis.
    Des weiteren titulierte die vorletzte Rate: bei Abnahme und Zug um Zug gegen Übergabe.
    Ihr Haus war ja wohl bezugsfertig, sonst hätten sie die Abnahme verweigern müssen.
    Diese kleinen unfertigen Arbeiten, wenn sie denn in angemessenem zeitlichem Rahmen erledigt werden, stellen keinen wirklichen Vergütungsanspruch dar.
    Nur meine Meinung.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  9. Fliesenleger: Alternativen zur Kante genannt?

    Also hat ihnen auch vorher
    der Fliesenleger die Alternativen zwischen dem schrägen Spiegeln und der verbleibenden Kante genannt!?
    Falls der Estrich im WZ vielleicht schon etwas flügelt und der in der Diele nicht flügeln kann, könnte sich die Situation sogar von allein verbessern.
    Und bis 4 mm sind wohl zulässig?
    Grüße
  10. Problem: Aluschiene stört Optik – Was tun?

    Irgendwie ist das mit dem Antworten hier merkwürdig, ...
    Irgendwie ist das mit dem Antworten hier merkwürdig, aber nach mehrfachem "Zurück"-Button drücken geht es jetzt ... also:
    Das Haus war von außen schon fertig bevor wir es gekauft haben, der Estrich lag schon, im ganzen Haus auf der gleichen Höhe.
    Es wurden dann nur noch die Innenarbeiten nach unseren Wünschen fertiggestellt.
    Das Haus war "bezugsfertig", das ist wohl richtig, aber die unschöne Aluschiene von der Diele ins Wohnzimmer ist schon sehr störend, nicht nur was die Optik betrifft.
    Die Alternativen hatte der Fliesenleger uns nicht mitgeteilt, es war auch nie die Rede davon das eine Kante bleibt, im Gegenteil, bei der Besichtigung mit dem Bauleiter, meiner Frau, und dem Fliesenleger haben sowohl der Bauleiter als auch ich den Fliesenleger darauf hingewiesen, dass das Parkett eine Höhe x hat, auf die er achten muss. Der "Fliesenleger" der dann aber kam um die Arbeiten auszuführen war dann aber jemand ganz anderes als der, mit dem wir vor Ort waren, vermutlich gab es da Probleme mit der Kommunikation.
    Wir haben hochwertige Fliesen und gutes Parkett gewählt, und ich hatte extra vorher bei beiden (Fliesenleger und Parkettleger) nachgefragt, ob nachher eine "Kante" entstehe, was beide verneint hatten. Ihr könnt euch sicher vorstellen, das ich da sehr erboßt drüber war, und es mich wirklich stört!
    Was versteht man unter "flügeln"?
    Ich denke nicht, das sich diese 4 bis 5 mm (hört sich wenig an, sieht man aber DEUTLICH) von selbst wieder ausgleichen, wie denn auch?
    Was ist mit den anderen Mängeln? Klar, das Haus war "bezugsfertig", allerdings nur eingeschränkt, da ja das Bad nicht vollständig war, zudem führte die verspätete Fertigstellung der diversen Gewerke auch zu Verzögerungen bei der Küchenmontage und quasi dem gesamtem Zeitplan!
    Ich bin irgendwie nicht bereit, dafür jetzt den vollen Preis zu zahlen! Schließlich sind das Mängel, die mal nicht so einfach behoben werden können! Und meine Mehrarbeit die ich durch das hin und hergeräume der ganzen Möbel hatte zahlt mir ja auch niemand ...
  11. Lösung: Bodenbeläge bündig anheben – So geht's!

    Wenn dem so ist,
    würde ich die Leute, mit denen das so besprochen wurde (und die Ihnen das zugesagt haben) ,
    darauf festnageln und um Änderung bitten.
    (vielleicht mit 50,- € für Kaffeekasse oder ein anderes berechtigtes Ärgernisse vergessen machen)
    Schiene weg, 2-3 Reihen Platten weg und bündig anheben, wie Christian schon sagte. -
    Wenn sich nichts mehr ausflügeln kann. (im Link)
    Grüße
  12. Faktencheck: Estrich, Bodenbeläge & Höhenunterschiede

    eins nach dem anderen
    Fakt1: der Estrich lag schon drin
    Fakt2: beide Bodenbeläge sind unterschiedlich hoch
    Fakt 3: wenn Fliesen ansteigend verlegt werden können, und diese Variante für sie akzeptabel ist, spielt es keine Rolle ob vorher oder jetzt.
    Fakt 4: Sie hätten das anspachteln bezahlen müssen
    Fakt5:4-5 mm, ob störend oder nicht, wird üblicherweise mit einer Übergangsschiene kaschiert (außer man passt den Estrich an, was bei Ihnen nicht mehr möglich war).
    Alles andere hört sich für mich wie Kinkerlitzchen an:
    "Möbel hin und herräumen" und "Bad nicht nutzbar"
    Kommt immer auf die Dauer an.
    Zwei Wochen mal in der Wanne duschen: OK
    Zwei Monate: wohl kaum
    Ich hoffe, sie sind in Ihrem Job immer so fehlerfrei, wie sie es von anderen erwarten.
    Thema: Kirche im Dorf lassen.
    Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  13. Fliesenoberfläche: Optik durch Anstieg zerstört?

    Also der Estrich liegt schon etwas länger im ...
    Also der Estrich liegt schon etwas länger im Gebäude, wie ich ja sagte wurden die Häuser bis auf die Innenarbeiten (da Kundenwünsche ermöglicht werden können) soweit fertiggestellt.
    Wie lange genau der Estrich liegt kann ich nicht sagen, aber auf jeden Fall länger als 6 Monate.
    zu Fakt 3: laut Fliesenleger nicht möglich, Gesamtoptik dann total zerstört, da spiegelglatte Fliesenoberfläche
    zu Fakt 4: das anspachteln des Estrichs hätte ich gerne bezahlt, wenn der gewünschte "kantenfreie" Übergang dann nur möglich gewesen wäre!
    zu Fakt5: klar, im jetzigen Fall ist das sicher die beste Lösung, weil es ja nicht mehr anders korrigierbar ist! Und die "Kinkerlitzchen" haben uns im Zeitplan sehr weit zurück geworfen, ich wollte eigentlich innen nun schon fertig sein, geht aber nicht, da ich im Bad, im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur 1. OGAbk. nichts machen kann, da dort der Parkettleger seine Arbeiten noch nicht fertig hat.
    Ich muss in meinem Job übrigens fehlerfrei sein, denn ansonsten könnte dies für die Allgemeinheit zu gröberen Problemen führen 😉
  14. Kaufpreisminderung: Unschöner Beigeschmack?

    Unschöner Beigeschmack ..
    Ihr Beitrag hat einen unschönen Beigeschmack, weil er gleich mit der Frage der Kaufpreisminderung beginnt.
    Es ist schön für Sie, dass Sie immer fehlerfrei arbeiten. Aber es gibt da so einen Spruch :
    Wer keine Fehler macht, tut auch nichts.
    Viele Grüße
  15. Kaufpreisminderung: Zustand nicht akzeptabel!

    Den "unschönen Beigeschmack" habe ich ja nicht erzeugt ...
    Den "unschönen Beigeschmack" habe ich ja nicht erzeugt ... 😉
    Da mir u.a. durch den Fliesenleger und den Parkettleger gesagt wurde, dass dieser Zustand so nicht verändert werden kann, und ich damit NICHT zufrieden bin, weil ich es in zig anderen Bauten gesehen habe wie es besser geht, wollte ich hier lediglich fragen, wie hoch in einem solchen Falle die Kaufpreisminderung ausfallen kann. Auf diese Frage wurde aber ja leider bislang nicht geantwortet, schade ...
  16. Kein Kommentar: Fehler sind menschlich!

    Zu dem letzten Satz in ihrem Beitrag gebe ...
    Zu dem letzten Satz in ihrem Beitrag gebe ich kein Kommentar ab!
    Wenn ich gar nichts machen würde, wäre das min. genau so schlimm wie als wenn ich Fehler machen würde, also kann ich es mir unter keinen Umständen erlauben ...
  17. Übergangsschiene: Foto zur Beurteilung sinnvoll?

    Wäre es möglich,
    mal ein Foto zu sehen?
    Schiene ist ja nicht gleich Schiene.
    Und eine saubere Schieneneinfassung sieht manchmal besser als ein (loser) Übergang.
    Ne Tür ist da aber auch drin und in der Regel zu?
    Hier wird ja Anstoß daran genommen,
    dass Sie gleich nach einem Preisnachlass
    und nicht nach Änderungsmöglichkeiten gefragt haben.
    Grüße
  18. Direkter Übergang: Optisch hochwertiger!

    Ein Foto kann ich demnächst mal machen und ...
    Ein Foto kann ich demnächst mal machen und hochladen. Dort ist eine Tür, diese ist aber in 99 % der Zeit geöffnet (Übergang Flur => Wohn- / Esszimmer (Wohnzimmer, Esszimmer)).
    In diesem Fall wäre ein direkter Übergang um Welten schöner gewesen, da es sich sowohl beim Parkett als auch bei den Fliesen um hochwertiges Material handelt, welches wir ja extra so ausgewählt und bezahlt haben.
    Wenn ich eine Änderungsmöglichkeit hätte haben wollen, dann hätte ich wohl danach gefragt, oder?
    Wenn mir 2 Handwerker vor Ort sagen, das eine Angleichung nicht mehr möglich ist, und mir der Bauleiter und mein Arbeitskollege (ebenfalls Dipl. -Ing. Bautechnik) dies ebenfalls bestätigen, warum soll ich dann hier noch danach fragen?
  19. Kulanz: Außenlampe statt Schuldanerkenntnis?

    zu Ihrer Frage
    da es kein Mangel ist, würde ich als "goodwill" eine Außenlampe für ca. 50,- € spendieren, was aber dann nicht als Schuldanerkenntnis dient.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  20. Laienfrage: Fliesen neu verlegen – Alternative?

    Laienfrage
    Hallo,
    da muss ich doch mal meine Laien-Neugier befriedigen: wenn's nur der Flur ist, was spricht dagegen, nur dort die Fliesen wieder rauszureißen, etwas Ausgleichsmasse aufzubringen und sie (bzw. neue) wieder draufzukleben?
    Bevor Sie sich jetzt Ihr Leben lang über die Übergangsschiene ärgern (und Sie werden sich vermutlich immer mal wieder darüber ärgern), machen Sie es lieber jetzt neu und teilen sich mit dem Fliesenleger die Kosten.
    Das bisschen Geld für den optischen Mangel haben Sie in kürzester Zeit vergessen, den Mangel selbst sehen Sie jedesmal, wenn Sie nach Hause kommen. Oder sprechen wir über mehr als 15 Quadratmeter oder so?
    Nur meine persönliche Laien-Erfahrung ...
    Mit freundlichen Grüßen
    Wilfried
  21. Fliesen neu: Hohe Kosten für 30 m² Fläche!

    Außenlampe hängt schon, aber nur nach vorne raus, ...
    Außenlampe hängt schon, aber nur nach vorne raus, sowas für den Garten, ja, das wär nicht schlecht ... 😉
    Wegen der Laienfrage: also, der Flur ist schon mal über 13 m², dazu kommt, das die Küche, der Abstellraum und das Gäste-WC mit den gleichen Fliesen versehen ist, so das über 30 m² an Fläche neu zu machen wären. Hatte, wie ich bereits sagte, die Sache mit diversen Fachleuten vor Ort besprochen, alles mit dem Ergebnis: Übergangsschiene montieren um die Kante des Parketts zu schützen.
  22. Materialtipp: Holzleiste als Kantenschutz!

    die könnte man auch
    mit einer Holzleiste als Opferkante schützen.
    Grüße
  23. Parkettleger: Holzleiste nicht angeboten!

    Ja, auch das wäre möglich gewesen, nur so ...
    Ja, auch das wäre möglich gewesen, nur so etwas hatte mir der Parkettleger nicht angeboten ...
  24. Holzleiste: Jetzt noch möglich?!

    wieso wäre?
    Das geht doch auch jetzt noch!?
    a. w.g. 😉
  25. Alu-Schiene entfernen: Rückstände vermeiden?

    Dann müsste die Aluminium-Schiene ja wieder entfernt werden, ...
    Dann müsste die Aluminium-Schiene ja wieder entfernt werden, müsste man beim Parkettleger nochmal nachfragen, ob so etwas möglich wäre, ohne das Rückstände bleiben.
  26. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kaufpreisminderung bei Hauskauf: Mängel & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Frage der Kaufpreisminderung bei einem Hauskauf aufgrund von Mängeln wie fehlenden Fliesen und Höhenunterschieden zwischen Parkett und Fliesen. Es werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, darunter das Anpassen der Estrichhöhe, das Verlegen von Übergangsschienen und das Anheben der Fliesen. Die Meinungen gehen auseinander, ob eine Kaufpreisminderung gerechtfertigt ist oder ob kulante Lösungen wie eine Außenlampe in Betracht gezogen werden sollten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Planungsfehler: Estrichhöhe bei Bodenbelägen beachten! ist die korrekte Estrichhöhe essentiell, um spätere Probleme mit unterschiedlichen Bodenbelagshöhen zu vermeiden. Eine nachträgliche Anpassung kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Lösung: Bodenbeläge bündig anheben – So geht's! wird vorgeschlagen, die Fliesen durch Anheben bündig an das Parkett anzupassen. Dies erfordert jedoch das Entfernen einiger Fliesenreihen und gegebenenfalls das Anpassen des Estrichs.

    💰 Zusatzinfo: Der Beitrag Fliesen neu: Hohe Kosten für 30 m² Fläche! weist darauf hin, dass das komplette Erneuern der Fliesen in Flur, Küche, Abstellraum und Gäste-WC aufgrund der großen Fläche mit erheblichen Kosten verbunden wäre.

    🔧 Praktische Umsetzung: Eine Übergangsschiene kann laut Beitrag Faktencheck: Estrich, Bodenbeläge & Höhenunterschiede eine gängige Praxis sein, um geringe Höhenunterschiede zwischen Bodenbelägen auszugleichen. Allerdings wird im Thread auch diskutiert, dass dies optisch nicht immer die beste Lösung ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die verschiedenen Lösungsvorschläge (Anpassen der Estrichhöhe, Anheben der Fliesen, Verlegen einer Übergangsschiene) mit Fachleuten vor Ort zu besprechen und die Kosten gegeneinander abzuwägen. Der Beitrag Direkter Übergang: Optisch hochwertiger! betont die Wichtigkeit eines optisch ansprechenden Übergangs, insbesondere bei hochwertigen Materialien.

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