wir renovieren ein Haus aus dem Jahr 1963 und haben asbesthaltigen Bitumenkleber auf 4 cm schwarzem Estrich (wahrscheinlich Gussasphalt). Da einige Kabel und Leitungen verlegt werden müssen und dafür Schlitze in den Boden gefräst werden sollen möchten wir den asbesthaltigen Bitumenkleber entfernen lassen.
Ursprünglich war geplant den Kleber durch eine Fachfirma abfräsen oder -schleifen zu lassen. Beim einholen verschiedener Angebote von Fachfirmen bekamen wir nun die unterschiedlichsten Aussagen:
1. Der Kleber kann abgeschliffen werden und der Estrich problemlos weiterverwendet werden.
2. Der Estrich muss raus da er trotz neuer Bodenbeläge durch diese riechen wird.
3. Der Estrich muss raus da ein Gussasphalt nicht abgeschliffen/- gefräst werden kann. Er würde brechen und zerfließen und die Reparatur dieser Schäden wird mindestens genauso teuer wie neuer Estrich.
4. Sollte der Estrich PAK haltig sein würde dieses durch das Schleifen bzw. Fräsen im ganzen Haus verteilt werden. Der Estrich muss entfernt werden.
Welche dieser Aussagen ist ihrer Meinung richtig?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten.