ich habe eine Definitionsfrage bzgl. der Bauausführung an meinem Haus.
Im Bauvertrag steht "Der Sockel erhält eine graue, wasserabweisende Spachtelung. "
Gebaut habe ich ohne Keller, die OK Bodenplatte ist ca. 25 cm über vorhandenem Gelände, d.h. es zwischen Erdboden und Verblendmauerwerk sind ca. 25 cm Sockel sichtbar.
Dieser war mir zunächst im "Urzustand", also wie nach Gießen der Platte, von der Baufirma übergeben worden.
Als ich meinen Bauleiter auf die fehlende vertraglich geschuldete Spachtelung des Sockels ansprach, meinte dieser, da würde sowieso nur jemand kommen und eine Zementschlämme mit dem Quast aufpinseln.
Das hat tatsächlich in meiner Abwesenheit jemand gemacht und nun sieht es - vorsichtig ausgedrückt - "reudig" aus.
Gibt es in irgendeiner Norm etc. eine Definition, was unter einer "wasserabweisenden Spachtelung am Sockel" zu verstehen ist?
Ich kann mir eigentlich nur schwer vorstellen, dass die Ansicht meines Bauleiters hier rechtes ist ...
Danke für eure Hilfe,
Michael