Innentüren-Mängel im Fertighaus: Wer haftet für Schäden an Wänden & Zargen?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Innentüren-Mängel im Fertighaus: Wer haftet für Schäden an Wänden & Zargen?
wir sind in ein ca. 28 Jahre altes Fertighaus eingezogen und haben bis jetzt auch schon viel renoviert.
Unter anderem wollten wir auch komplett neue Innentüren, da uns die alten dunklen Türen nicht gefallen haben. Bei einem Anbieter hier vor Ort wurden die Türen im November bestellt und uns wurde damals eine Lieferung für vor Weihnachten zugesagt. Die Türen und Zargen wurden auch kurz vor Weihnachten angeliefert und der Monteur war auch schon von der Türen-Firma beauftragt.
Bei der Anlieferung stellte sich dann heraus, dass die Zargen zu schmal sind. Zum Glück hatten wir das nicht selber ausgemessen, sondern der damalige Mitarbeiter (bzw. Chef) der Firma. Da saßen wir dann ganz ohne Türen! Und das im eisigkalten Winter! Jetzt sind die Türen endlich da und auch eingebaut. Es gibt noch ein paar kleine Mängel, aber damit müssen wir leben, da die Wände schief sind.
Meine Frage: Wer hat eine Idee wieviel wir für die verspätete Lieferung der falsch ausgemessenen Zargen abziehen können? Immerhin saßen wir hier im Winter ohne Innentüren und mussten alle Räume heizen. Der Fehler lag ja schließlich bei der Firma und nicht bei uns!
Vielen Dank vorab für die Antworten?
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Ich verstehe, dass Sie neue Innentüren in Ihrem Fertighaus eingebaut haben und es nun Mängel gibt. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Mängelanzeige: Dokumentieren Sie alle Mängel (z.B. Beschädigungen an Wänden, Zargen) detailliert mit Fotos und Videos. Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an die liefernde Firma (am besten per Einschreiben mit Rückschein). Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
- Haftung: Grundsätzlich haftet die Firma, die die Türen geliefert und eingebaut hat, für Mängel. Wenn der Monteur von der Firma beauftragt wurde, ist die Firma verantwortlich für dessen Fehler.
- Beweissicherung: Wenn die Firma die Mängel bestreitet oder die Nachbesserung nicht innerhalb der Frist erfolgt, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser kann die Mängel fachgerecht beurteilen und ein Gutachten erstellen.
- Rechtliche Schritte: Wenn die Firma sich weiterhin weigert, die Mängel zu beheben, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt für Baurecht kann Sie hierbei beraten.
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Montage kann zu Folgeschäden an der Bausubstanz führen (z.B. Risse in Wänden, Feuchtigkeitseintritt).
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel umgehend und setzen Sie sich schriftlich mit der liefernden Firma in Verbindung. Holen Sie sich bei Bedarf rechtlichen Rat.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mängelanzeige
- Eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer, in der Mängel an einer erbrachten Leistung (z.B. Einbau von Innentüren) detailliert beschrieben werden. Sie dient als Grundlage für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Sachmangel. - Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt bei Bauleistungen in der Regel 5 Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nachbesserung. - Sachverständiger
- Eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, Mängel an Bauleistungen fachgerecht zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Sachverständige werden häufig bei Streitigkeiten über Mängel hinzugezogen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, Schadensgutachten. - Nachbesserung
- Das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln an seiner Leistung zu verlangen. Die Nachbesserung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Instandsetzung. - Zargen
- Der Rahmen, der in die Wand eingesetzt wird und in dem die Tür befestigt wird. Die Zarge bildet den Übergang zwischen Wand und Türblatt.
Verwandte Begriffe: Türrahmen, Türfutter, Blendrahmen. - Insolvenz
- Ein Zustand, in dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Im Falle einer Insolvenz können Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Insolvenzverfahren. - Fertighaus
- Ein Haus, das in vorgefertigten Teilen (z.B. Wänden, Decken) in einer Fabrik hergestellt und dann auf der Baustelle montiert wird. Fertighäuser zeichnen sich durch eine kurze Bauzeit und einen hohen Grad an Vorfertigung aus.
Verwandte Begriffe: Modulhaus, Systemhaus, Holzhaus.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Frist sollte ich für die Nachbesserung setzen?
Eine angemessene Frist beträgt in der Regel 2-3 Wochen. Die Frist sollte schriftlich in der Mängelanzeige festgehalten werden. - Was tun, wenn die Firma die Mängel bestreitet?
In diesem Fall ist es ratsam, einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Mängel fachgerecht beurteilt und ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kann als Beweismittel dienen. - Kann ich die Mängel selbst beheben und die Kosten der Firma in Rechnung stellen?
Grundsätzlich haben Sie zunächst das Recht auf Nachbesserung durch die Firma. Erst wenn die Firma die Nachbesserung verweigert oder nicht innerhalb der Frist durchführt, können Sie die Mängel selbst beheben und die Kosten der Firma in Rechnung stellen. - Wer haftet für Schäden, die durch den Ausbau der alten Türen entstanden sind?
Die Firma, die die neuen Türen eingebaut hat, haftet auch für Schäden, die durch den Ausbau der alten Türen entstanden sind, sofern diese Schäden auf unsachgemäße Ausführung zurückzuführen sind. - Was ist, wenn die Firma insolvent geht?
In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, hängt von der Insolvenzmasse ab. - Wie lange habe ich Zeit, Mängel geltend zu machen?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel 5 Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel geltend machen. - Was bedeutet "Beweissicherung"?
Beweissicherung bedeutet, dass Sie alle relevanten Informationen und Beweismittel (z.B. Fotos, Videos, Schriftverkehr) sammeln und aufbewahren, um Ihre Ansprüche im Streitfall beweisen zu können. - Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mängel erheblich sind?
Ja, wenn die Mängel so erheblich sind, dass die Türen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
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Vertragsprüfung: Innentüren-Mängel – Haftung im Fertighaus
Was steht im Vertrag? ...
Was steht im Vertrag? was ich denke schreib ich lieber nicht ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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BauKI Hinweis:
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💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Frage der Haftung bei Mängeln an neuen Innentüren in einem 28 Jahre alten Fertighaus. Diskutiert werden vertragliche Vereinbarungen, die Rolle des Montagepersonals und die Verantwortlichkeit der Türenfirma für entstandene Schäden an Wänden und Zargen. Die Notwendigkeit einer genauen Vertragsprüfung wird hervorgehoben.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Details zur Haftung sind im Beitrag Vertragsprüfung: Innentüren-Mängel – Haftung im Fertighaus zu finden. Eine sorgfältige Prüfung des Vertrags ist entscheidend, um die Verantwortlichkeiten bei Mängeln festzustellen.
✅ Zusatzinfo: Bei der Anlieferung und Montage von Innentüren im Fertighaus können Mängel entstehen, die Schäden an Wänden und Zargen verursachen. Die Klärung der Haftungsfrage ist essenziell, um die Kosten für die Beseitigung der Schäden zu regeln.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Vertrag auf Klauseln zur Haftung bei Mängeln und Schäden. Dokumentieren Sie alle Mängel und Schäden detailliert und setzen Sie sich umgehend mit der Türenfirma in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Ziehen Sie bei Bedarf einen Baurecht-Experten hinzu, um Ihre Rechte zu wahren.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Innentür, Mangel, Fertighaus, Haftung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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