VOB Bauvertrag: Lieferverzug bei Innentüren – Rechte, Kündigung & Schadensersatz?
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VOB Bauvertrag: Lieferverzug bei Innentüren – Rechte, Kündigung & Schadensersatz?

Hallo Forumsteilnehmer,
wir haben ein Vertragsproblem, Sachverhalt:
Wir haben (leider) einen VOBAbk. Bauvertrag unterschrieben es geht um Lieferung und Einbau von speziellen Innentüren der Marke Moralt Typ Binz Weislacktüren. Der Einbau wurde auf KWAbk. 46/47 vereinbart. Nach sofortiger Bestellung der Türen wurden uns dann eine Lieferzeit von 11 Wochen mitgeteilt. (üblich bei Sondertüren ca. 4-6 Wochen) Es gibt leider in ganz Deutschland keine Lagerhaltung dieser speziellen Türen. Nun will der Auftraggeber von uns die sofortige Vertragskündigung und eine Abstandssumme von 2.000,-- €. Tags darauf legte er uns ein Angebot eines Schreiners vor, der die Türen in Handarbeit in dieser Zeit fertigen würde mit einem Mehrpreis in obiger Höhe ohne Lackierung. (unser Gesamtauftrag inkl. Einbau knapp über 4.000,-- €. Gleichzeitig bestätigte dieser Schreiner mit seinem Angebot ebenfalls die lange Lieferzeit der Moralttüren Binz. Was können wir tun, ist die Vorgehensweise des Auftraggebers überhaupt rechtens?
  • Name:
  • A. Müller
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie einen VOBAbk.-Bauvertrag für den Einbau von Innentüren (Moralt Typ Binz Weislacktüren) abgeschlossen haben und es zu einem Lieferverzug gekommen ist. Dies kann verschiedene rechtliche Konsequenzen haben.

    Zunächst ist entscheidend, welche Vereinbarungen im VOB-Vertrag bezüglich der Lieferzeit getroffen wurden. Eine genaue Terminangabe (KWAbk. 46/47) ist bindend. Bei Überschreitung dieser Frist liegt ein Verzug vor.

    Mögliche Vorgehensweisen:

    • Schriftliche Mahnung: Setzen Sie dem Auftragnehmer (Lieferanten/Handwerker) schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung der Türen.
    • Schadensersatz: Durch den Lieferverzug entstandene Schäden (z.B. Bauzeitverzögerung, zusätzliche Kosten) können Sie geltend machen.
    • Vertragskündigung: Wenn die Nachfrist fruchtlos verstreicht, haben Sie unter Umständen das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dies sollte jedoch gut überlegt und rechtlich geprüft sein.

    🔴 Gefahr: Eine unüberlegte Kündigung kann zu hohen Kosten führen, wenn sich herausstellt, dass diese unberechtigt war.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail zu klären und die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB-Vertrag
    Ein Bauvertrag, der auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) basiert. Er regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Bauleistungen.
    Lieferverzug
    Die Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit durch den Auftragnehmer. Verwandte Begriffe: Leistungsstörung, Verzugsschaden, Mahnung.
    Nachfrist
    Eine dem Auftragnehmer gesetzte Frist zur nachträglichen Erbringung der Leistung. Verwandte Begriffe: Mahnung, Fristsetzung, Leistungsaufforderung.
    Schadensersatz
    Eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Vertragsverletzung entstanden sind. Verwandte Begriffe: Verzugsschaden, Mangelschaden, Schadenersatzanspruch.
    Vertragskündigung
    Die Beendigung eines Vertrags durch einseitige Erklärung einer Vertragspartei. Verwandte Begriffe: Rücktritt, Anfechtung, Vertragsauflösung.
    Abstandssumme
    Eine Entschädigung, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer zahlt, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Verwandte Begriffe: Entschädigung, Ausgleichszahlung, Vertragsstrafe.
    Moralt Türen
    Ein Hersteller von hochwertigen Spezialtüren, beispielsweise Schallschutztüren, Sicherheitstüren und Brandschutztüren. Verwandte Begriffe: Innentüren, Spezialtüren, Schallschutztüren.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein VOB-Vertrag?
      Ein VOB-Vertrag ist ein Bauvertrag, der auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) basiert. Er regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauprojekten.
    2. Was bedeutet Lieferverzug im VOB-Vertrag?
      Lieferverzug liegt vor, wenn der Auftragnehmer die vereinbarte Lieferzeit überschreitet und die Leistung (hier: Lieferung und Einbau der Türen) nicht rechtzeitig erbringt.
    3. Welche Rechte habe ich bei Lieferverzug?
      Bei Lieferverzug haben Sie das Recht, den Auftragnehmer zu mahnen, eine Nachfrist zu setzen, Schadensersatz zu fordern oder unter Umständen den Vertrag zu kündigen.
    4. Wie setze ich eine Nachfrist richtig?
      Die Nachfrist muss angemessen sein und dem Auftragnehmer ausreichend Zeit geben, die Leistung zu erbringen. Sie sollte schriftlich gesetzt und der Zugang beim Auftragnehmer nachweisbar sein.
    5. Kann ich bei Lieferverzug Schadensersatz fordern?
      Ja, wenn Ihnen durch den Lieferverzug ein Schaden entstanden ist (z.B. Bauzeitverzögerung, zusätzliche Kosten), können Sie Schadensersatz fordern. Sie müssen den Schaden jedoch nachweisen.
    6. Wann kann ich den VOB-Vertrag kündigen?
      Sie können den VOB-Vertrag kündigen, wenn die gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht und die Leistung weiterhin nicht erbracht wird. Eine Kündigung sollte jedoch gut überlegt und rechtlich geprüft sein.
    7. Was ist eine Abstandssumme?
      Eine Abstandssumme ist eine Entschädigung, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer zahlt, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Die Höhe der Abstandssumme ist Verhandlungssache.
    8. Was sind Moralt Türen?
      Moralt ist ein Hersteller von hochwertigen Spezialtüren, beispielsweise Schallschutztüren, Sicherheitstüren und Brandschutztüren. Der Typ Binz Weislacktüren bezeichnet eine bestimmte Ausführungsvariante dieser Türen.

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  2. VOB-Vertrag: Baurechtsanwalt bei Lieferverzug ratsam

    Einen Baurechtsanwalt aufsuchen
    da VOBAbk.-Recht sehr kompliziert ist. Allerdings ist es schon recht seltsam wenn ein Unternehmer mit Ihnen einen Vertrag schließt, in welchen er einen Termin setzt, den er selbst nicht halten kann und dann noch eine Vertragsstrafe von Ihnen verlangt, finden Sie nicht auch?!
  3. VOB-Recht: Auftragnehmer haftet für genannten Liefertermin

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    andersrum ist es
    Hallo Herr Jähn, in unserem Fall ist der Fragesteller der Auftragnehmer, wenn ich es richtig gelesen habe. Er hat eine Bestellung angenommen, einen Werkvertrag unterzeichnet und darin einen Termin genannt, der wegen langer Lieferzeit des Materials nicht gehalten werden kann. Nach Mitteilung der geänderten Lieferzeit beabsichtigt der Auftraggeber zu kündigen und möchte Schadensersatz.
    An den Fragesteller: Sie haben schlechte Karten, da Sie den Vertrag nicht einhalten (können). Dem Auftraggeber steht eventuell ein Kündigungsrecht zu. Ich würde aber auf keinen Fall selbst kündigen. Dann hat der Auftraggeber mit großer Sicherheit einen Anspruch auf Schadensersatz. Kündigen Sie nicht, hat der AGAbk. zwei Möglichkeiten: er kann 1. selbst kündigen und zur Ersatzvornahme schreiten oder er nimmt 2. die längere Frist in Kauf und verlangt Schadensersatz. In beiden Fällen hat er es schwer. Im Fall 1 kann er nicht sicher sein, dass die Kündigung keine freie Kündigung ist, die Schadensersatzansprüche Ihrerseits auslösen würde. Er müsste auch seiner Schadensminderungspflicht genügen, d.h. es könnte für ihn zumutbar sein, selbst die Moralt-Türen zu bestellen und etwas länger zu warten. Im Fall 2 müsste er einen Verzugsschaden genau nachweisen, z.B. Mietausfall o.ä..
    Bleiben Sie deshalb hartnäckig, erklären Sie, den Auftrag erfüllen zu wollen, und zwar innerhalb einer neuen Frist. Dann ist der Auftraggeber in Zugzwang und muss sich gut überlegen was er tut.
  4. Architekt als Auftraggeber: Vergleichsangebot des Schreiners

    Auftraggeber ist Architekt im Auftrag des Bauherrn
    der Auftraggeber ist der Architekt im Auftrag des Bauherrn. Der Architekt hatte ein Vergleichsangebot des o.a. Schreiner eingeholt. Was uns stört, ist dass der Schreiner die gleichen Türen auch nicht früher beschaffen kann, jedoch von Ihm selbst mit dem fast doppelten Preis, Türen änlicher Qualität in seinem Betrieb eigens fertigen würde.
    • Name:
    • A. Müller
  5. Lieferverzug: Architekt als Erfüllungsgehilfe – Mitschuld?

    Foto von

    Architekt eingeschaltet  -  ein weiterer Vorteil für Sie
    Der Bauherr gilt damit als fachkundig, da er sich eines Fachmanns als Erfüllungsgehilfen bedient. In einem Streitfall, sollte es sich zuspitzen, könnten Sie argumentieren, dass dem Auftraggeber die lange Lieferzeit von Sondertüren hätte bekannt sein müssen. Man könne unterstellen, dass er nur einen "Dummen gesucht" hätte, der einen unmöglichen Termin unterschreibt, um ihn dann auf Schadensersatz in Anspruch nehmen zu können. Dem Architekten könnte man vorhalten, dass er die Türen viel früher hätte bestellen müssen und auch er eine Mitschuld trägt und jetzt eigenes Unvermögen auf den Auftragnehmer abgewälzt werden soll. Die Argumente sind natürlich schwach, könnten in einem Rechtsstreit aber zu einem Mitverschulden des Auftraggebers führen. Mit geschickten Hinweisen auf das Risiko der freien Kündigung mit Schadensersatzansprüchen Ihrerseits und Hinweisen auf ein Mitverschulden sollte es gelingen, die Angelegenheit neutral zu lösen und mit einem blauen Auge davon zu kommen. Das Risiko einer freien Kündigung für den AGAbk. können Sie erhöhen, indem Sie anbieten, bis zur endgültigen Lieferung Bautüren oder andere Türen als Ersatz einzubauen, um eventuelle Nutzungsausfälle zu vermeiden. Dann könnte ein Festhalten am Vertrag für ihn zumutbar sein. Eine ganz andere Möglichkeit wäre noch, selbst den Schreiner zu kontaktieren und ihm die Türen als Subunternehmer zu beauftragen, natürlich zu einem geringeren Preis, der noch auszuhandeln wäre.
  6. Innentüren: Lieferfristen vor Vertragsunterzeichnung klären!

    wenn Sie die Türen sofort nach Erhalt des Auftrages bestellt haben
    dann liegt Ihr Versäumnis darin, dass Sie den Auftrag unterschrieben haben, ohne alle Lieferfristen definitiv geklärt zu haben.
    Dass Lieferzeiten von 12 Wochen für spezielle Türen im Objektbereich durchaus möglich und normal sind, müsste eigentlich auch jeder Architekt wissen,
    wenn man es so sieht, liegt Ihr Versäumnis darin, den Bauherrn nicht aufgeklärt zu haben, dass diese spezielle Tür nicht in der gewünschten Zeit zu erhalten ist.
    Ob Ihr Versäumnis ein ausreichender Grund ist, auf Ihre Kosten diese Türen handwerklich herstellen zu lassen und dem Bauherrn somit Geld zu sparen, ist meines Erachtens durchaus die Frage, ich würd mich so verhalten, wie Herr Stubenrauch es beschrieben hat.
    Vielleicht informieren Sie das Forum, wie es ausgegangen ist.
  7. Schadensersatz: Architekten-Versäumnis bei Spezialtüren-Lieferzeit

    Foto von

    noch eine andere Sichtweise
    Inzwischen steht ja fest, dass der Auftraggeber die Spezialtüren von keiner Firma der Welt in dieser kurzen Frist bekommen hätte, was wiederum das Versäumnis des Architekten unterstreicht. Sollen vergleichbare Türen in kurzer Frist beigebracht werden, wäre immer nur der Gang zum Schreiner geblieben. Die Mehrkosten für den Bauherrn wären also unvermeidlich gewesen. Dass er jetzt finanziellen Ausgleich für die Versäumnisse des Architekten dadurch erhalten soll, dass Sie leichtfertig einen unhaltbaren Vertrag unterschrieben haben, ist eigentlich nicht einsichtig.
    Zeigen Sie sich kooperativ und leistungsbereit, bieten Sie schriftlich Ersatztüren an bis zur endgültigen Montage. Das macht dem AGAbk. die Kündigung und Schadensersatzforderung sehr schwer. Ich glaube nicht einmal, dass er die Ersatztüren überhaupt will.
  8. Lösung: Architekt akzeptiert spätere Lieferung der Türblätter

    Erst mal herzlichen Dank für die tollen Beiträge, jedoch noch als
    Anmerkung hat der Architekt mittlerweile teilweise Kooperation signalisiert. Er würde eine spätere Lieferung der Türblätter akzeptieren, wenn wir die Zargen noch vor dem Parkettleger setzen könnten. Unsere Frage warum vor dem Parkettleger, erwiderte dieser, dass der Pakettleger den Parkett schön an die Zargen angepassen soll und nicht wir unsere Zargen an den Parkett.! Genau das dachten wir in diesem Augenblick auch. Nun haben wir mit Moralttüren (Fa. Pfleiderer) gesprochen um wenigsten die Zargen rechtzeitig zu bekommen und haben nebenbei erfahren, dass der gewisse Architekt sich bereits nach den Lieferzeiten der Moralttüren erkundigt hatte. Wir glauben langsam auch, dass der Architekt wirklich nur einen Dummen gesucht hat, weil er die Lieferzeit längst wusste. Wir werden dennoch versuchen, die Zargen zu bekommen und werden den Ausgang der Sache Ihnen allen natürlich gerne mitteilen. Das war für uns eine Lehre!
    Grüße
    • Name:
    • A. Müller
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    VOB-Vertrag: Rechte & Schadensersatz bei Innentüren-Lieferverzug

    💡 Kernaussagen: Bei Lieferverzug von Innentüren im VOBAbk.-Bauvertrag ist die Klärung der Verantwortlichkeiten entscheidend. Architekten können eine Mitschuld tragen, wenn Lieferzeiten unrealistisch sind. Eine frühzeitige Kommunikation und das Festhalten von Lieferfristen im Vertrag sind essenziell. Die Akzeptanz einer späteren Lieferung durch den Architekten kann eine pragmatische Lösung darstellen. Im Streitfall sollte ein Baurechtsanwalt hinzugezogen werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Innentüren: Lieferfristen vor Vertragsunterzeichnung klären! ist es entscheidend, Lieferfristen vor Vertragsabschluss zu klären, um spätere Probleme zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Architekt signalisiert Kooperation und akzeptiert eine spätere Lieferung der Türblätter, wenn die Zargen vor dem Parkettleger gesetzt werden können, wie in Lösung: Architekt akzeptiert spätere Lieferung der Türblätter beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bauvertrag und die Kommunikation mit dem Architekten. Klären Sie, ob ein Mitverschulden des Architekten vorliegt (siehe Lieferverzug: Architekt als Erfüllungsgehilfe – Mitschuld?). Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Baurechtsanwalt hinzu (VOB-Vertrag: Baurechtsanwalt bei Lieferverzug ratsam).

    Die Diskussion zeigt, dass bei einem VOB Vertrag und Lieferverzug von Moralt Innentüren, die Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer, Architekt und Bauherr genau zu prüfen sind. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit ist ein zentraler Punkt im Bauvertrag. Schadensersatzansprüche können entstehen, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Eine transparente Kommunikation und Dokumentation aller Absprachen sind unerlässlich, um im Streitfall die eigenen Rechte geltend zu machen.

    Die Einschaltung eines Architekten als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn kann zu einer Mitschuld führen, wenn dieser die üblichen Lieferzeiten für spezielle Innentüren nicht berücksichtigt. Dies kann sich mindernd auf mögliche Schadensersatzansprüche des Bauherrn auswirken. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um im Falle eines Rechtsstreits eine klare Beweislage zu haben.

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