Architektenhonorar für Elektro & Sanitär: Was ist inklusive? Kosten, Leistungsphasen
In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026
Die Planung von Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen ist in der Regel nicht im Standard-Architektenhonorar enthalten. Architekten sind primär für die Hochbauplanung zuständig. Für die Haustechnikplanung sind oft Fachplaner erforderlich, was zu zusätzlichen Kosten führt. Einige Architekten bieten Haustechnikplanung als Zusatzleistung an, die gesondert vergütet wird.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung
Architektenhonorar für Elektro & Sanitär: Was ist inklusive? Kosten, Leistungsphasen
ich bin mit meinem Architekten an den Teil der Planung der Elektro und Sanitärinstallationen gestoßen. Dort verwies er mich an Fachplaner, die müssten das machen, hätte er da Ahnung davon, wäre er ja Haustechniker und kein Architekt ...
Etwas überrascht, aber ohne jegliche Ahnung, rufe ich also den befreundeten Sanitärhandwerker an - "klar helfe ich Dir da bei der Projektierung, Du machst das ja ohne Architekten. Ist aber ganz schön groß, was Du Dir da alleine zutraust" ...
"Wie ich mache das ohne Architekten? D.h. üblicherweise macht der das sonst? " "Na klar. "
Was ist nun richtig? Als Auftrag hat der Architekt alle Leistungsphasen und die volle Bausumme zugrunde gelegt.
Freundliche Grüße!
PS: Frage kommt aus Bayern, soll ich angeben, sagt das Forum 😉
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KI-Analyse (GoogleAI): Architektenhonorar: Elektro & Sanitär enthalten?
Ob Elektro- und Sanitärplanung im Architektenhonorar enthalten sind, hängt vom Leistungsumfang ab, der im Architektenvertrag vereinbart wurde. Grundsätzlich deckt das Architektenhonorar die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ab.
Die Planung der Haustechnik (Elektro und Sanitär) kann entweder vom Architekten selbst erbracht werden, wenn er über die entsprechende Qualifikation verfügt, oder an Fachplaner delegiert werden. Dies sollte im Architektenvertrag klar geregelt sein. Wenn die Planung der Haustechnik nicht zu den Grundleistungen gehört, können dafür Zusatzhonorare anfallen.
Es ist üblich, dass Architekten für spezielle Fachplanungen, wie z.B. die detaillierte Ausarbeitung der Elektro- und Sanitärinstallationen, externe Fachplaner hinzuziehen. Die Koordination dieser Fachplaner kann jedoch Teil der Architektenleistung sein.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag hinsichtlich der enthaltenen Leistungen für Elektro- und Sanitärplanung. Klären Sie mit Ihrem Architekten, ob die Beauftragung von Fachplanern notwendig ist und wie die Kosten dafür abgerechnet werden.
KI-Analyse (DeepSeek): Architektenhonorar: Elektro & Sanitär enthalten?
Der Sachverhalt beschreibt eine typische Schnittstellenproblematik zwischen Architekten und Fachplanern bei der Gebäudeplanung. Der Architekt hat die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI beauftragt, verweist jedoch die Planung der Elektro- und Sanitärinstallationen an Fachplaner. Dies ist grundsätzlich korrekt, da die HOAI zwischen Grundleistungen des Architekten und Besonderen Leistungen unterscheidet.
✅ Zustimmung: Der Architekt hat recht, dass die detaillierte Fachplanung für Elektro und Sanitär nicht automatisch zu seinen Grundleistungen gehört. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert in Anlage 10 die Besonderen Leistungen, zu denen die Technische Ausrüstung (Gewerke Elektro, Sanitär, Heizung, Lüftung) zählt. Diese sind nur dann im Honorar enthalten, wenn sie explizit vereinbart wurden.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Sanitärhandwerkers, der Architekt mache das "üblicherweise", ist irreführend. Tatsächlich ist die Fachplanung für Haustechnik ein separates Leistungsbild, das in der Regel von Fachplanern (z.B. Versorgungstechnik-Ingenieuren) erbracht wird. Der Architekt übernimmt nur die Koordination und Integration der Fachplanung in seine Gesamtplanung.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist der Inhalt des Architektenvertrags. Wurde die Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) und 8 (Objektüberwachung) für die Technische Ausrüstung nicht explizit vereinbart, ist der Architekt nicht verpflichtet, diese zu erbringen. Die volle Bausumme als Berechnungsgrundlage bedeutet nicht automatisch, dass alle Gewerke in der Planung enthalten sind. Die HOAI unterscheidet klar zwischen Gebäudeplanung und Technischer Ausrüstung.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag auf die explizite Vereinbarung der Leistungsbilder für Technische Ausrüstung (Anlage 10 HOAI). Beauftragen Sie bei Bedarf einen Fachplaner für Elektro- und Sanitärtechnik. Lassen Sie sich vom Architekten schriftlich bestätigen, welche Leistungen genau im vereinbarten Honorar enthalten sind. Bei Unklarheiten konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht.
KI-Analyse (Qwen): Architektenhonorar: Elektro & Sanitär enthalten?
Der Sachverhalt beschreibt eine typische Schnittstellenproblematik bei der Planung von Haustechnikleistungen im Rahmen einer Architektenvertragsbeziehung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bzw. der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021, nun in die VgV integriert). Der Architekt verweist auf Fachplaner für Elektro- und Sanitärleistungen, was grundsätzlich korrekt ist – doch die Frage nach der Verantwortung und Inklusion in das Architektenhonorar ist zentral.
✅ Zustimmung: Es ist fachlich richtig, dass ein Architekt in der Regel keine detaillierten Fachplanungen für Elektro- und Sanitärtechnik erstellt; diese fallen in den Verantwortungsbereich von haustechnischen Fachplanern (z. B. Ingenieurbüros für Versorgungstechnik).
➕ Ergänzung: Allerdings umfasst die Architektenleistung nach den Leistungsphasen 1–5 (insb. LPAbk. 2–4) stets die Koordination, Vorgabe der raumbezogenen Anforderungen (z. B. Steckdosenpositionen, Wasserentnahmestellen, Abwasserführung), die Einbindung der Haustechnik in die Baukonstruktion sowie die Prüfung der Fachplanungen auf baurechtliche und baukonstruktive Vereinbarkeit.
⚠️ Korrektur: Die Aussage "hätte er da Ahnung davon, wäre er ja Haustechniker" ist irreführend: Fachliche Grundkenntnisse zur Integration von Elektro- und Sanitärinstallationen in die Architektur gehören zur Kernkompetenz eines Architekten – auch ohne Detailplanungskompetenz.
🔴 Gefahr: Fehlende vertragliche Klärung zur Leistungsumfangsabgrenzung zwischen Architekt und Fachplaner birgt erhebliche Risiken: Lücken in der Planung, fehlende Schnittstellenkoordination, Haftungsunsicherheiten bei Bauschäden (z. B. Kondensatbildung durch falsche Leitungsführung) oder Bauverzögerungen.
🔴 Gefahr: Die Annahme, ein Sanitärhandwerker könne die Projektierung eigenverantwortlich übernehmen, ist hochgradig problematisch: Handwerker dürfen grundsätzlich keine verantwortliche Fachplanung im Sinne der Bauordnung (z. B. nach BayBOAbk.) erstellen – dies erfordert eine Befähigung nach § 51 BayBO bzw. die Zulassung als Ingenieurbüro.
➕ Ergänzung: In Bayern gilt zudem die Verordnung über die Zulassung von Ingenieuren (IngZulV), die klare Vorgaben zur fachlichen Befähigung bei der Erstellung von Genehmigungsunterlagen macht – eine Übernahme durch einen nicht zugelassenen Handwerker ist rechtlich unzulässig und gefährdet die Baugenehmigung.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Architekten eine schriftliche Leistungsbeschreibung mit klarem Verweis auf die abgegrenzten Leistungen nach Leistungsphase 4 (Fachplanung) und LP 5 (Bauüberwachung), beauftragen Sie ausschließlich zugelassene haustechnische Fachplaner gemäß BayBO § 51 und lassen Sie die Vertragsgrundlagen durch einen Bau- und Architektenrechtler prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und legt fest, wie die Honorare auf Basis der Bausumme und des Leistungsumfangs berechnet werden.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Bausumme, Architektenhonorar - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die vom Architekten oder Ingenieur erbracht werden müssen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung - Fachplaner
- Fachplaner sind Spezialisten, die für bestimmte Bereiche der Bauplanung, wie z.B. Elektro- oder Sanitärinstallationen, zuständig sind. Sie verfügen über das notwendige Fachwissen, um die komplexen technischen Anforderungen zu erfüllen.
Verwandte Begriffe: Haustechnik, Elektroplanung, Sanitärplanung - Bausumme
- Die Bausumme ist die Summe aller Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und beeinflusst auch die Kosten für die Fachplaner.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Projektkosten, Honorarordnung - Projektierung
- Projektierung bezeichnet die detaillierte Planung und Ausarbeitung eines Bauprojekts, einschließlich der Erstellung von Plänen, Berechnungen und Spezifikationen. Sie ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass das Bauprojekt den Anforderungen entspricht und erfolgreich umgesetzt werden kann.
Verwandte Begriffe: Planung, Entwurf, Ausführung - Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Es wird in der Regel auf Basis der HOAI berechnet und hängt von der Bausumme und dem Leistungsumfang ab.
Verwandte Begriffe: HOAI, Bausumme, Leistungsphasen - Haustechnik
- Haustechnik umfasst alle technischen Anlagen und Systeme, die für den Betrieb eines Gebäudes notwendig sind, wie z.B. Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroinstallationen. Eine effiziente und gut geplante Haustechnik ist entscheidend für den Komfort und die Energieeffizienz eines Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroinstallation
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Welche Leistungsphasen nach HOAI umfassen die Planung von Elektro und Sanitär?
Antwort: Die Planung von Elektro und Sanitär kann in verschiedenen Leistungsphasen relevant sein, insbesondere in den Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung). In diesen Phasen werden die Details der Installationen geplant, ausgeführt und überwacht. - Frage: Was passiert, wenn der Architekt die Planung von Elektro und Sanitär an einen Fachplaner abgibt?
Antwort: Wenn der Architekt die Planung an einen Fachplaner abgibt, bleibt er in der Regel für die Koordination und Integration der Fachplanung in das Gesamtkonzept verantwortlich. Die Kosten für den Fachplaner können entweder direkt vom Bauherrn getragen oder über das Architektenhonorar abgerechnet werden, wenn dies so vereinbart wurde. - Frage: Wie kann ich sicherstellen, dass alle Kosten transparent sind?
Antwort: Klären Sie im Vorfeld alle Leistungen und Kosten schriftlich mit dem Architekten. Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen, in dem alle enthaltenen Leistungen und eventuelle Zusatzkosten aufgeführt sind. So vermeiden Sie unerwartete Kosten während des Bauprojekts. - Frage: Was ist der Unterschied zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen im Architektenvertrag?
Antwort: Grundleistungen sind die Standardleistungen, die ein Architekt in den einzelnen Leistungsphasen erbringt. Besondere Leistungen sind zusätzliche Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen und gesondert vereinbart und vergütet werden müssen. Die Planung von speziellen Details der Elektro- und Sanitärinstallationen kann eine Besondere Leistung sein. - Frage: Kann ich als Bauherr den Fachplaner selbst beauftragen?
Antwort: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit dem Architekten abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass die Planung des Fachplaners nahtlos in das Gesamtkonzept integriert wird. Die Koordination zwischen Architekt und Fachplaner ist entscheidend für ein erfolgreiches Bauprojekt. - Frage: Was bedeutet Projektierung im Zusammenhang mit Elektro- und Sanitärinstallationen?
Antwort: Projektierung umfasst die detaillierte Planung und Ausarbeitung der Elektro- und Sanitärinstallationen, einschließlich der Dimensionierung von Leitungen, der Auswahl von Komponenten und der Erstellung von Installationsplänen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Installationen den Anforderungen entsprechen und effizient funktionieren. - Frage: Welche Rolle spielt die Bausumme bei der Berechnung des Architektenhonorars?
Antwort: Die Bausumme ist ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars. Je höher die Bausumme, desto höher ist in der Regel auch das Honorar des Architekten, da sich der Aufwand für die Planung und Überwachung des Projekts erhöht. Die genaue Berechnung erfolgt nach der HOAI.
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Architektenhonorar: Haustechnik-Planung – Zusatzkosten beachten!
Ihr Architekt hat recht ...
Planung von Sanitär, Heizung und Elektro ist KEINE normale Leistung, die im Umfang und Honorar des Architekten (Hochbau) enthalten ist. Von daher finde ich die Aussage des "Heizis" schon SEHR merkwürdig.
Es gibt zwar ein paar Kollegen, die sich mit Haustechnik auskennen und diese in gewissem Umfang mit abarbeiten. Aber denen steht dann wiederum auch ein extra Honorar dafür zu - zusätzlich! zur Einrechnung der Technik in die "normalen" Hochbaukosten.
Was mich allerdings auch stutzig macht, ist der Umstand, dass Sie bei der (so lese ich das) Ausführungsplanung über diesen Umstand "stolpern". Eigentlich sollte der Kollege, wenn er diese Leistung nicht in seinem Honorar eingerechnet hat und selbst erbringt, dafür bei der Kostenermittlung in der Kostengruppe 700 einen extra Betrag ausgewiesen haben.
Schließlich müssen ja auch diese Honorare in Ihrem Budget mit drin sein. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Planung von Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen ist in der Regel nicht im Standard-Architektenhonorar enthalten. Architekten sind primär für die Hochbauplanung zuständig. Für die Haustechnikplanung sind oft Fachplaner erforderlich, was zu zusätzlichen Kosten führt. Einige Architekten bieten Haustechnikplanung als Zusatzleistung an, die gesondert vergütet wird.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Haustechnik-Planung – Zusatzkosten beachten! ist die Planung von Sanitär, Heizung und Elektro keine Standardleistung im Architektenhonorar. Klären Sie die Honorare und Leistungen im Vorfeld, um Ihr Budget nicht zu überschreiten.
✅ Zusatzinfo: Die Beauftragung von Fachplanern für Elektroplanung und Sanitärplanung kann sinnvoll sein, da diese Experten über spezialisiertes Wissen und Erfahrung in der Haustechnik verfügen. Dies gewährleistet eine fachgerechte und effiziente Planung der Haustechniksysteme.
💰 Kosten: Die Kosten für die Haustechnikplanung durch Fachplaner sind abhängig von der Bausumme und den erbrachten Leistungsphasen. Holen Sie mehrere Angebote ein, um die Honorare zu vergleichen und die beste Lösung für Ihr Projekt zu finden.
👉 Handlungsempfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Architekten über die Notwendigkeit von Fachplanern für die Elektro- und Sanitärplanung. Klären Sie, welche Leistungen im Architektenhonorar enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten für die Haustechnikplanung anfallen. Berücksichtigen Sie die Honorare der Fachplaner in Ihrem Budget.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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