Architektenvertrag vorzeitig gekündigt: Schlussrechnung prüfen – Fehler, Honorar & Kosten?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenvertrag vorzeitig gekündigt: Schlussrechnung prüfen – Fehler, Honorar & Kosten?
Zur Mitte LPAbk. 5 (Beginn 04) stellte sich heraus, dass Fehler in einzelnen Plänen und Aufgrund Fehlberatung (teure Dachkonstruktion, teure Materialauswahl, Betonbauteile wäre genauso teuer wie konv. Bauweise) des Architekts zu teuer geplant wurde. Dies wurde schriftlich bemängelt (z.B. doppelte Abwasserpumpen, Elektroplanung etc.), jedoch bis heute nicht in den Plänen beseitigt. Es schlossen sich in der Ausschreibungsphase weitere Dispute bzgl. Planung und Auswahl der Handwerksbetriebe an.
Im persl. Gespräch gab der Architekt zu, dass er durch spezielle Zusammenfassung einzelner Gewerke so manchen Handwerker gegenüber anderen Betrieben bevorteilte. Aufgefallen ist es dadurch, dass sich die Firmen speziell für das Gewerk Rohbau bei mir meldeten und über die Zusammenfassung dieses LVs beschwerten. Somit bestand für die anderen Betriebe nicht die Möglichkeit anzubieten. Das Ergebnis war für dieses Gewerk mal gerade zwei völlig inakzeptable Angebote (nennen möchte ich es so nicht einmal, da ein Angebot davon nicht einmal rechtskräftig unterzeichnet gewesen ist, sondern lediglich mit einem Aufstellungsblatt der benötigten Teile und einem Festpreis) Nachträglich stellte der Architekt es als Funktionalausschreibung dar, die aber so nie beidseitig besprochen bzw. abgestimmt gewesen ist. Nach langem Hin und Her bemühte sich der Architekt doch noch ganze 2 Firmen anzufragen, allerdings die gleichen in konv. Bauweise (WAS tat er, er schrieb wieder die gleichen Firmen an, obwohl wir ihm ausdrücklich sowohl schriftlich als auch mündlich die gleichen Firmen an!).
Aufgrund dieser Vorgehensweise hatte ich nicht die Möglichkeit Preise zu vergleichen und bemängelte dies. Es folgte eine Ankündigung von 15 % Mehraufschlag und 5 % für Ausschreibungsunterlagen nach. Ich habe diesbezüglich aber nichts schriftlich vereinbart, also habe ich diese Forderung nicht anerkannt. Anhand der geringen Angebotsauswahl (einzelne Gewerke nur 1 Angebot usw.) und Bevorzugung einzelner Haus und Hoflieferanten überschlug der Architekt zu Beginn d.J. die Kosten auf über 599.000 €.
Da sich der Architekt ab dem Zeitpunkt der Alternativausschreibung äußerst unflexibel in der weiteren Zusammenarbeit gezeigt hat und absolut uneinsichtig an seinen Konzeptionen festhielt, habe ich aus wichtigen Gründen den Architektenvertrag in der Leistungsphase 6 gekündigt.
Vor der Kündigung lag mir allerdings der Kostenanschlag noch nicht vor. Die vorherige Rechnung bezog sich auf die Kostenschätzung von 350.000 € im HOAI-Vertrag.
Nach der Kündigung erhielt ich dann die Schlussrechnung zusammengeheftet mit einem zurückdatierten Kostenanschlag. Diese Rechnung bezieht sich nunmehr auf den neuesten Kostenanschlag. Jedoch beinhaltet der Kostenanschlag gerade die Firmen, für die ich bei der Vergabe mich nie entschieden hätte. Interessant ist, das ich zu Beginn im Juli die Auskunft vom Architekten hatte, dass die Rohbauangebote noch dauern würden. Mit der Schlussrechnung hatte der Architekt dann auf einmal noch 2 ungeprüfte Angebote von Anfang Juli, davon wieder eines v. dieser fragwürdigen Lieblingsfirma des Architekten mit einem ominösen sehr hohen Festpreis.
Für mich sieht es folgendermaßen aus:
Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte der Architekt keine anderen Zahlen, da wie bereits erwähnt bei einzelnen Gewerken nur 1 Angebot abgegeben worden war und die Alternativausschreibung ja noch lief. Wenn ich mich richtig belesen habe, gilt für die Berechnung der LP 5 der Kostenanschlag, gibt es dem zum Zeitpunkt nicht, wird nach der Kostenberechnung/Kostenschätzung berechnet. Immerhin wäre es in meinem Fall eine Differenz von 220.000 € gewesen, somit wäre die Schlussrechnung natürlich auch wesentlich niedriger ausgefallen.
Außerdem tauchte in der Aufschlüsselung dann auf einmal die LP 7 auf, für die ich bisher den Architekt noch nicht einmal beauftragt hatte. Ebenso hat er für die LP's 3+4 einfach noch einmal Beträge aufgeführt (also Nachforderung gem. nach jetzigem Kostenanschlag 517.000 EUR), die aber längst abgeschlossen/bezahlt (steht auch als erledigt im HOAI-Vertrag) gewesen sind (nämlich nach Kostenschätzung von 350.000 EUR)!? Ein weiterer Punkt war dann der Punkt Mehraufwand für LP6 + 7 von über 5.000 €! Angeführt nach § 20,24, 25,27 HOAI.
Um welchen Mehraufwand es sich handelt bleibt das Geheimnis des Architekten oder sind es gar noch die anstehenden Korrekturen/Ergänzungen Aufgrund seiner Fehlberatung, welche er sich jetzt bezahlen lassen möchte? Tatsache ist, dass LP 6 mangelhaft abgelaufen ist, gerügt wurde und wieder nur mangelhaft umgesetzt wurde. Weiterhin wurde die LP 7 noch nicht beauftragt, wie kann er dann einen Mehraufwand dafür berechnen? Bei soviel Dreistigkeit bleibt mir wirklich die Spucke weg, nicht eine einzige Firma hat bisher von uns einen Zuschlag erhalten, weil die Kosten Aufgrund der Fehlberatung explodiert sind.
Ich habe die Rechnung nicht akzeptiert und zu meiner Entlastung zurückgesandt und um Korrektur gebeten. Meines Erachtens gibt es keine vertragliche Grundlage für den 517.000 € Kostenanschlag (vor allem hat er dort Firmen eingerechnet, die wie besprochen sowieso nicht beauftragt worden wäre, weil zu teuer). Natürlich brauchte der Architekt Zahlen, aber die Frage die sich mir stellt ist folgende: Kann ein Architekt einfach bei Kündigung willkürlich mal eben einen Kostenanschlag zusammenzimmern, obwohl er genau in dieser LP aus besagten Gründen vorzeitig gekündigt wurde? Was ist zum Zeitpunkt der Kündigung für den Auftraggeber maßgeblich, der HOAI-Vertrag für die LP 5, wenn kein Kostenanschlag vorliegt oder ein nachträglich zusammenüberreichter Kostenanschlag? Wenn letzteres der Fall wäre, würde das für mich bedeuten, dass wenn im Falle einer Kündigung der Architekt einen extrem hohen Kostenanschlag zusammenstellen könnte, woran er sich abschließend noch einmal so richtig gesund stoßen könnte ...!?
Ende 2003 hatte ich bereits für die LP 5 10 % gezahlt, da bezog sich aber die LP 5 noch auf 350.000 €! In der jetzigen Schlussrechnung sind jedoch die 25 % voll auf die über 500.000 € bezogen, ist das korrekt? Eigentlich bin ich nicht mehr bereit die neue kommende Schlussrechnung zu bezahlen, da sich der Architekt weigert seine Fehler in einigen Plänen zu korrigieren, Herausgabe von Unterlagen verweigert/ignoriert.
Die Krönung war dann eine Androhung einer Rechnung von ca. 1.600,00 für sein Büro/Arbeitsmodell. In 2002 hatte ich einen Architekten-Vorplanungvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltete für die LP 1-4 auch das Modell. Die entsprechenden Rechnungen sind dazu längst bezahlt worden. Auch das habe ich abgelehnt bzw. nicht akzeptiert.
Generelle Frage: Habe ich mich korrekt verhalten?
Welche weiteren Möglichkeiten hat man als Bauherr?
Was gilt bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund bei phasenweiser Beauftrag als Berechnungsgrundlage?
Kostenschätzung oder nachgereichter unglaubwürdiger Kostenanschlag?
Ist ein Architekt berechtigt für bereits abgeschlossene LP's in diesem Fall 1-4 nachträglich Honorare zu berechnen, obwohl die im HOAI-Vertrag als erledigt dargestellt und längst bezahlt worden sind? Außerdem fehlen mir dazu Belege um diese weiteren Kosten nachzuvollziehen, denn es gab KEINE wesentlichen Änderungen in dieser Phase ...
Für einen sachlichen Rat wäre ich verbunden und verbleibe
mit freundlichem Gruß
M. W.
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🔴 Gefahr: Fehlerhafte Planungen und Ausführungen können zu erheblichen Bauschäden und Folgeschäden führen.
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Ich verstehe, dass Sie eine Schlussrechnung nach vorzeitiger Kündigung Ihres Architektenvertrags erhalten haben und diese prüfen möchten. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu beachten:
1. Grundlage der Berechnung: Prüfen Sie, ob die Schlussrechnung auf einer korrekten Berechnungsgrundlage basiert. Grundlage ist der Architektenvertrag (HOAIAbk.) und die tatsächlich erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
2. Leistungsphasen: Kontrollieren Sie, welche Leistungsphasen (LPAbk.) der Architekt tatsächlich erbracht hat. Die Honorare sind nach Leistungsphasen gestaffelt. Wurden einzelne Phasen nicht vollständig erbracht, darf der Architekt nur den entsprechenden Teil abrechnen.
3. Fehlerhafte Planung: 🔴 Gefahr: Wenn Fehler in der Planung vorliegen, die zu Mehrkosten geführt haben, kann dies die Honorarforderung des Architekten mindern oder sogar einen Schadensersatzanspruch begründen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Mehrkosten detailliert.
4. Kostenschätzung vs. Kostenberechnung: Vergleichen Sie die ursprüngliche Kostenschätzung (350.000 €) mit der aktuellen Kostenberechnung (599.000 €). Eine erhebliche Überschreitung der Kostenschätzung kann ein Mangel der Architektenleistung sein.
5. Nachträge und Änderungen: Prüfen Sie, ob alle Nachträge und Änderungen, die während der Planungsphase vereinbart wurden, korrekt in der Rechnung berücksichtigt sind.
6. Belege und Aufschlüsselung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung mit allen Belegen an. Der Architekt muss seine Leistungen nachvollziehbar darlegen.
7. Alternativausschreibungen: Wenn der Architekt keine Alternativausschreibungen durchgeführt hat, obwohl dies vereinbart war, kann dies ebenfalls ein Mangel sein.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die Schlussrechnung von einem Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Diese können die Rechnung fachlich beurteilen und Ihre Rechte durchsetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist ein Gesetz, das die Vergütung für diese Berufsgruppen festlegt.
Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, Anrechenbare Kosten. - Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt Architektenleistungen in neun Leistungsphasen (LP 1-9), die den Planungs- und Bauprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung abbilden. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Honorar. - Kostenschätzung
- Die Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der voraussichtlichen Baukosten zu Beginn der Planungsphase. Sie dient als Grundlage für die weitere Planung und Budgetierung.
Verwandte Begriffe: Kostenberechnung, Anrechenbare Kosten, HOAI. - Kostenberechnung
- Die Kostenberechnung ist eine detailliertere Berechnung der Baukosten auf Grundlage der Entwurfsplanung. Sie ist genauer als die Kostenschätzung und dient als Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe.
Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Anrechenbare Kosten, HOAI. - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die zu erbringenden Leistungen, das Honorar und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar. - Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Architekten oder Ingenieurs nach Beendigung eines Projekts. Sie listet alle erbrachten Leistungen und die entsprechenden Honorare auf.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Leistungsphasen. - Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, ohne Grundstückskosten und Baunebenkosten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Kostenschätzung, Kostenberechnung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine HOAI-Schlussrechnung?
Die HOAI-Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung eines Architekten oder Ingenieurs nach Beendigung eines Projekts. Sie listet alle erbrachten Leistungen und die entsprechenden Honorare auf, basierend auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). - Wie prüfe ich eine Architektenrechnung richtig?
Überprüfen Sie, ob die Rechnung die vereinbarten Leistungen, die korrekten Leistungsphasen, die anrechenbaren Kosten und die vereinbarten Honorarsätze enthält. Vergleichen Sie die Rechnung mit dem Architektenvertrag und fordern Sie bei Unklarheiten eine detaillierte Aufschlüsselung an. - Was tun bei Fehlern in der Architektenplanung?
Dokumentieren Sie die Fehler detailliert und setzen Sie den Architekten schriftlich in Verzug, die Mängel zu beheben. Lassen Sie die Mängel von einem Bausachverständigen begutachten und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzu. - Kann ich die Architektenrechnung kürzen, wenn Mängel vorliegen?
Ja, Sie haben das Recht, die Architektenrechnung in angemessenem Umfang zu kürzen, wenn Mängel in der Architektenleistung vorliegen. Die Kürzung sollte dem Wert der Mängelbeseitigung entsprechen. - Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?
Die Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der Baukosten zu Beginn der Planung. Die Kostenberechnung ist eine detailliertere Berechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung. - Was bedeutet Leistungsphase 5 im Architektenvertrag?
Leistungsphase 5 (LP5) bezieht sich auf die Ausführungsplanung. In dieser Phase erstellt der Architekt detaillierte Ausführungspläne, die für die Umsetzung des Bauprojekts notwendig sind. - Was ist eine Funktionalausschreibung?
Eine Funktionalausschreibung beschreibt die zu erbringende Leistung nach ihrer Funktion und den geforderten Eigenschaften, ohne detaillierte Vorgaben zur Ausführung zu machen. Dies ermöglicht den Bietern, alternative Lösungen anzubieten. - Was bedeutet anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, ohne Grundstückskosten und Baunebenkosten.
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Wie sichere ich Beweise bei Baumängeln, um meine Ansprüche geltend zu machen?
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Architektenhonorar vs. Mehrkosten: Prioritäten setzen!
kleckerkram!
sie legen ein paar hunderttausend € Mehrkosten Mehrkosten drauf, ohne mit
der wimper zu zucken - am Architektenhonorar sparen sie max. ein zehntel ...
um dieses zehntel soll diskutiert werden? klar, das wird auch noch ein Thema,
aber: First things First 😉
falls ich da was falsch verstanden haben sollte: so lange Fragestellungen
(genauso wie ewig lange Antworten) lese ich diagonal 😉 -
Korrektur: Baukosten-Differenz beträgt 167.000 EUR
Pardon, Differenzbetrag falsch
Differenzbetrag ist natürlich nicht 220.000 EUR, sondern 167.000 EUR, ein feiner Unterschied. -
Bauherren-Sicht: Jeder Cent zählt – Kein Kleckerkram!
Re: Kleckerkram!
Für Sie mag es Kleckerkram sein, für einen Bauherren zählt jeder Cent. Vielen Dank für den konstruktiven Tipp, der hat gerade noch in meiner Sammlung gefehlt.
Kopfschüttelnde Grüße -
Architektenvertrag: Fall für den Rechtsanwalt (RA)?
Also
das ist eindeutig ein Fall für Ihren RA und nicht Sache des Forums.
Wenn Sie noch nicht auf die "Mehrkosten" des Baus eingegangen sind, dann ist es noch kein Kleckerkram, ansonsten eigentlich schon.
Gruß -
Schlussrechnung beanstanden: Vorgehen ohne Klage?
Re: Also
Guten Morgen,
würde mich schon interessieren, warum es eindeutig ein Fall für den RA ist? Warum sollte ich klagen? Als Bauherr habe ich doch die Möglichkeit diese Schlussrechnung zu beanstanden und nicht zu akzpetieren. Die logische Schlussfolgerung wäre irgendwann der eintreffende ger. Mahnbescheid, indem ich immer noch die Möglichkeit habe die Forderung nicht anzuerkennen. -
Architektenkündigung: Gründe, Kostenrahmen & Anwaltsempfehlung
Ich versuche es
mal etwas anders zu formulieren.
Was war der wichtige Grund, aus dem Sie dem Architekten gekündigt haben - die Baukostenüberschreitung? Hatten Sie dabei Hilfe eines Anwalts für Baurecht?
Haben Sie einen Kostenrahmen (Obergrenze) im Architektenvertrag vereinbart?
Ich schließe mich dem Rat an, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren.
Honorar für die Lph 1-4 sollte nach der Kostenschätzung abgerechnet und nicht nachträglich angepasst werden.
Freundliche Grüße -
Vertragsprüfung: Fehler bei Architekten-Kündigung vermeiden!
Beiträge überschnitten!
Sie "sollen" nicht klagen, sondern Ihren Vertrag prüfen und sich beraten lassen. Auch beim Kündigen kann man Fehler machen.
Freundliche Grüße -
Rechtsfrage statt Baufrage: Anwalt bei Architektenstreit!
Und außerdem
stellen Sie hier eine Rechtsfrage und keine Baufrage, deswegen eindeutig RA.
Gruß -
HOAI-Schlussrechnung: Überforderung im Bau-Forum?
Klagen
Es liegt nicht im Interesse zu beklagen, sondern den Hintergrund zu erklären. Letztendlich gehört eine Schlussrechnung nach HOAIAbk. m.E. ebenfalls zum Thema BAUEN. Nach den Reaktionen zu urteilen ist jedoch davon auszugehen, dass man sich diesbezüglich überfordert fühlt. Nach studieren einiger Texte hier bin ich mittlerweile zum Schluss gekommen, dass das sicherlich hier das falsche Forum ist, denn auf dummfreche Antworten bzgl. konkret gestellter Fragen kann jeder Bauherr gut und gern verzichten. -
HOAI-Vertrag: Kündigungsgründe – Baukosten, Mehrkosten, Verhalten
vorzeitige Kündigung aus wichtigen Gründen
Kündigungsgründe für die vorzeitige Kündigung des HOAIAbk.-Vertrags
1. Erhebliche Baukostenüberschreitung trotz mehrfacher Aufforderung sich an die im HOAI-Vertrag vereinbarte Baukostensumme nach Schätzung zu halten.
2. Honorar für erforderliche Mehrleistungen, die der Architekt selbst zu verteten hatte.
3. Zurückhaltung von Ausschreibungsunterlagen
4. Beleidigungen des Bauherren
Nein, ich habe keinen RA in Anspruch genommen. Im Architektenvertrag wurde eine Obergrenze von 350.000,00 € nach Kostenschätzung vereinbart. Darauf basierte auch die ersten Rechnungen in den LPs 1-4 und selbst die letzte für die LPAbk. 5, welche bereits zu 10 % nach dem A-Vertrag in RG gestellt und bereits gezahlt wurde.
Ich habe der nachträglichen Mehrforderung für LP1-4 nicht zugestimmt, da es dafür keine vertragliche Grundlage/Vereinbarung gegeben hat. Diese Forderung kam auch erst nachdem der Vertrag gekündigt wurde.
M.E. möchte sich der Architekt auf meine Kosten noch einmal so richtig "gesund stoßen".
Bisher kann ich noch nicht genau abschätzen, welche weiteren Kosten mir durch diese fragwürdige Arbeit des Architekten entstehen werden und darauf sitzen bleiben möchte ich allerdings auch nicht. Hat man als Bauherr nicht die Möglichkeit bei mehrmaliger Aufforderung der Mängel und folgende nicht erbrachte Nachbesserung einzelner LPs dies in der Schlussrechnung kostenmindernd zu berücksichtigen?
Zugegeben diese Frage ist nun wirklich was für den RA, aber vielleicht hat damit ja bereits Erfahrungen sammeln können, generelles Interesse an aufrichtigen Kommentaren ist immer gegeben. Vielen Dank im Voraus. -
Forum-Ton: Keine Antwort bei unangebrachter Kritik?
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Kritik am Forum-Umgangston: Unterstützung für Fragesteller
@Tu
Ja könnte durchaus sein, aber die dummfreche Antwort war an den Beitrag Kleckerkram gerichtet. Bisher finde lediglich einen Beitrag für mich interessant, dazu zählt Ihrer leider nicht!
Ich finde es gelinde gesagt erschreckend wie mit so manchen Fragestellern in diesem Forum hier umgegangen wird. -
Bauherren-Frust: Naivität, Beratungsresistenz, Experten-Genervtheit
@Fragesteller
ein altes Problem nicht nur in diesem Forum. Liegt wohl daran, dass
a) Experten sich schon zu oft mit irgendwelchen Dingen beschäftigt haben und genervt sind von Bauherren, die immer wieder die gleichen Fehler machen
b) Bauherren oft Beratungsresistent sind weil sie
c) als Bauherren hier oft nur ihre (falschen) Standpunkte bestätigt haben möchten, ungern einsehen, dass sie ziemlich naiv waren und selbst Fehler gemacht haben weil sie sich beim Kauf eines neues Autos viel intensiver informiern als beim Hauskauf oder (im dig Forum) meist denken, sie könnten ohne Studium auch das machen, wofür ein Architekt zu recht lange für lernen musste.
d) meist in einer Lage sind, in der die Nerven blank liegen und dann vom Ton hier im Forum, der meist konstruktive Kritik enthält (so manch einer wie Blüche kann es schlecht vermitteln 😉, abgeschreckt werden und verägert sind.
So, nun zu Ihnen (meine Profilaienbauherrensenfmeinung): Das mit dem Kleckerkram stimmt schon. Der Architekt ist doch das kleinere Problem. Was macht ihr Haus? Ist das jetzt für 350 t€ erstellt, oder nicht? Der Hinweis auf den RA trifft auch zu. RAs studieren auch lange und müssen hart arbeiten um das zu können was Sie nicht können, sich gerade aber einbilden: Es selber machen. Juriusterei hat nichts damit zu tun, EINE Auflistung wie Ihre obige zu finden, sondern auch alle Kommentare, Durchführungsverordnungen, Rechtsprechungen etc. zu haben, die diese Liste evtl. einschränken, anders interpretieren als sie usw. Da hilft ihnen ein Jurist wirklich. Kleckerkram ist dann sein Honorar verglichen mit dem Betrag, den ihnen dieser einspaart, indem er sie davon abhält Formfehler zu begehen ... -
Emotionale Baukosten: Wald vor lauter Bäumen sehen?
volles Verständnis!
wer überemotionalisiert ist (ich wäre es vielleicht auch, wenn ich viel mehr
Geld als nur den "kleckerkram" zum Fenster rausgeworfen hätte), sieht
schon mal den Wald vor lauter Bäumen nicht 😉
warum regen sie sich über den "kleckerkram" überhaupt? offensichtlich spielt
Geld doch eh keine rolle?
heh - abregen! 🙂.. und dann nochmal lesen und nachdenken. -
Architektenvertrag: Rückforderungsanspruch wegen unbrauchbarer Planung?
Ein wenig mehr Zurückhaltung
im Umgangston wäre für alle Seiten hilfreich - ich wollte auf die dummfreche Unterstellung auch nicht mehr Antworten.
Als Anregung dennoch: Wenn Ihr Architektenvertrag wirklich so eindeutig formuliert war (diese Information haben Sie auch erst auf Nachfrage mitgeteilt), hat der Architekt seinen Auftrag nicht erfüllt. Der Weg zum RA könnte m.E. sogar einen Rückforderungsanspruch wegen unbrauchbarer Planung ergeben.
PS: Bin natürlich in juristischen Fragen Laie.
Noch freundliche Grüße -
Diskussionskultur: Sinn und Zweck eines Bau-Forums?
@C. Sigge
Na Prima, dann sollten sich diejenigen doch genau aus diesen Gründen erst gar nicht mehr zu Wort melden. Schlecht allerdings für dieses Forum, wenn sich etwaige abgestumpfte Personen hier rumlümmeln. frage mich nur wozu dann diese Diskussionsplattform existiert? Damit andere sozusagen dummfrech abgekanzelt werden? Ich kann mir ehrlich gesagt nur unschwer vorstellen, dass dieser Zustand das verfolgte Ziel dieses Forums ist.
Das Bauherren Beratungsresistent sind kann ja in Einzelfällen stimmen, nur hilft es hier niemanden weiter alle Bauherren als stur und naiv zu pauschalisieren. In meinem Fall liegt es genau anders herum, über entsprechende Beratung hätte ich mich gefreut und mit Sicherheit hätte es mir diesen ganzen Ärger erspart.
Es gibt keinen falschen Standpunkt, sondern Fakten zu denen ich konkrete Fragen gestellt hatte. Der Vergleich eines Autokaufes mit einem Hauskauf ist wohl ein extremer Unterschied und bewegt sich in völlig verschd. Dimensionen.
Das ein Architekt lang studieren muss liegt nun einmal an unseren Gesetzen, dafür kann ich auch nichts und zum anderen gibt es so etwas wie eine freie Berufswahl. Außerdem ist eine lange Studienzeit noch lange kein Garant dafür, wie gewissenhaft der Architekt die Interessen des Bauherren umsetzt! Was für eine Argumentation ...
Was das Abgeschrecktsein der Bauherren in diesem Forum anbelangt, so wundert es mich keineswegs mehr, denn wenn wie von Ihnen geschildert sich hier abgenervte und abgestumpfte Fachpersonen rumtummeln macht das sich miteinander austauschen eh keinen Sinn. Wer möchte das schon?
Es ist eine Einstellungssache wie ich berate/empfehle, und so manch einer hat eben so einen KLECKERKRAM nicht nötig!
Dem Kleckerkram widerspreche ich, weil ich der Höhe der Schlussrechnung nicht erwähnt habe. Also woher bitteschön möchten Sie wissen um welchen Betrag es sich hier handelt? Nur soviel, davon könnten Sie sich einen Kleinwagen der Mitteklasse leisten! Wer das als Kleinkram abstempelt und man hinter blind nachplappert und zustimmt, ist einfach nur -- ZENSUR --
Und da es sich bei Ihrem Beitrag nur um SENF handelt, möchte ich mich auch nicht weiter dazu äußern, ob das Haus nun fertiggestellt worden ist oder nicht. Denn wenn Sie aufmerksam die Beiträge gelesen hätten, wüssten Sie es längst!
Abschließend einen Tipp von mir, ein RA ist auch nicht unbedingt das ALLHEILMITTEL in solchen Fällen. Was meinen Informationsstand anbetrifft, so ist in vielen dieser baurechtlichen Prozessen jeder letztendlich wie auf hoher See, denn wenn alles so eindeutig wäre, käme es erst gar nicht so weit. -
Beitrag löschen: Anfrage an die Moderatoren
Schade drum!
an die Moderatoren: Ich würde gern meinen Beitrag 9 löschen lassen - geht das? -
Beratungsresistenz: Laien-Senf vs. Experten-Ratschläge
Senf
ist in diesem Forum üblich. Hätten sie einige andere Beiträge gelesen, würden sie feststellen, dass die Formulierung "meinen Senf dazugeben" von Bauherren (also Laien) durchaus üblich ist. Das nur mal um sachlich aufzuklären. Ansonsten zeugt ihre Antwort von hochgradiger Beratungsresistenz. Der Polo bleibt Kleckerkram im Vergleich zum Prosche Turbo, der bei Ihrem Haus mehr verbaut werden soll ... Evtl schlafen sie mal drüber, drucken den ganzen Thread aus und zeigen ihn Kommentarlos einem unvoreingenommenen Freund. Möglicherweise klärt der Sie auf, denn verstehen tun sie gutgemeinte Ratschläge nicht ... -
BAU.DE-Betriebsarzt: Was tun gegen 'dummfreche' E-Mails?
Betriebsärztlicher Rat ...
Unser BAU.DE-Betriebsarzt wird immer mehr zu einem Problem gefragt, was man/Frau unternehmen könne, dass nicht immer so schnell "dummfreches" in E-Mails geschrieben werde. Früher, im goldenen vorsintflutlichen Schreibmaschinenalter, hätte es diese Unsitte nicht gegeben. Ist denn dem kein Kraut gewachsen?
Die ärztliche Antwort ist - aus medizinischer Sicht- ganz einfach:
Gegen den "Gemeinen Tastatur-Juckreiz" (verschiedene Symptome sind bekannt) seien gute rezeptfreie Mittel im Handel erhältlich, überwiegend ohne schädliche Nebenwirkungen auf Schreibende oder Lesende im BAU.DE
Beispielsweise der
Unterbrecherschalter
oder der
Stromlosmachgriff
oder der
Rührmichnichtangedanke
oder der
GehinsSchwimmbadeinfall
oder die
HabmitallemwaskommtGeduld
oder das
BinnichtbiestigMittel
oder der
Fuchsteufelswildverhinderer (*g*)
oder die
VerlegichaufspäterMappe
oder die
StaycoolbabeLösung
oder der
InWutverfallVerhinderer
oder der
IchsendedichnichtabGedanke
Das Ganze in Anlehnung eines Schmankerl aus dem xxx.
Sonnige Grüße an alle erhitzten Gemüter! -
Studierter Bauherr: Naiv und Beratungsresistent?
@C. Segge
Vielen Dank für die Aufklärung über die langen Studienzeiten über die hart arbeitenden RAe sowie Architekten. Vielleicht sollten Sie Zukunft auch einmal in Erwägung ziehen, dass ein Bauherr auch STUDIERT haben könnte? Allerdings nach Ihrem Beitrag zu urteilen ist wohl gleich jeder Bauherr naiv und Beratungsresistent, welcher Ihnen nicht gleich beipflichtet.
Sehr informativ, ich denke dass in diesem Beitrag teilweise sehr schön zum Ausdruck kommt, wie einzelne konkrete Beiträge völlig am Thema vorbei diskutiert werden. -
Studierte Bauherren: Besserwisser oder Zeitverschwendung im Forum?
eben
als studierter Bauherr (nicht RA, nicht Architekt) ziehe ich das natürlich in Erwägung. Allerdings glaubt manch Studiertert oft alles besser zu können ... Da Sie es offensichtlich können machen sie mal so weiter und vergeuden hier im Forum keine Zeit mehr.
PS: Manchmal kann man auch wunderbar sehen, dass hier Fragen am Thema vorbei gestellt werden ... die tragen dann das Kleckerkram-Kennzeichen ... 😉 -
Netiquette: Bitte vor weiteren Fragen beachten!
An
den anonymen Fragesteller:
bitte lesen Sie vor etwaigen weiteren Fragen die Netiquette nochmals durch - vielen Dank! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenvertrag gekündigt: Schlussrechnung, Honorar & Fehler
💡 Kernaussagen: Bei vorzeitiger Kündigung eines Architektenvertrags ist die Prüfung der Schlussrechnung entscheidend. Baukostenüberschreitungen, Honorarfragen und Planungsfehler sind häufige Streitpunkte. Die Konsultation eines Anwalts für Architektenrecht wird empfohlen. Ein offener und respektvoller Umgangston im Forum ist wichtig für konstruktive Diskussionen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architektenkündigung: Gründe, Kostenrahmen & Anwaltsempfehlung erwähnt, sollte geprüft werden, ob ein Kostenrahmen im Architektenvertrag vereinbart wurde. Dies ist relevant für die Honorarberechnung nach HOAIAbk..
💰 Kosten: Die Diskussion dreht sich oft um das Architektenhonorar im Verhältnis zu den entstandenen Mehrkosten. Der Beitrag Architektenhonorar vs. Mehrkosten: Prioritäten setzen! regt dazu an, Prioritäten zu setzen und nicht nur am Honorar zu sparen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Schlussrechnung detailliert prüfen und bei Unklarheiten einen Anwalt für Baurecht konsultieren. Der Beitrag Architektenvertrag: Fall für den Rechtsanwalt (RA)? unterstreicht die Bedeutung rechtlicher Beratung in solchen Fällen.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, den Architektenvertrag genau zu prüfen und sich bei Kündigung beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden (siehe Vertragsprüfung: Fehler bei Architekten-Kündigung vermeiden!). Eine frühzeitige Klärung der Kündigungsgründe ist essenziell.
🔧 Praktische Umsetzung: Im Falle einer Baukostenüberschreitung sollte der Bauherr den Architekten auffordern, sich an die vereinbarte Baukostensumme zu halten. Die Gründe für die Kündigung sollten dokumentiert werden, wie im Beitrag HOAI-Vertrag: Kündigungsgründe – Baukosten, Mehrkosten, Verhalten beschrieben.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Anrufe, noch auf Fax oder Brief. Wir haben ihm schon eine Kündigung angedroht, werden aber ignoriert. Ist das normal? Sind wir einfach zu …
- … Die Kündigung eines Architektenvertrags ist ein komplexer Schritt, der gut überlegt sein …
- … Bevor Sie die Kündigung aussprechen, empfehle ich Ihnen: …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag: Welche Kündigung …
- … der Architekt seine Pflichten grob verletzt hat. Andernfalls ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Fristen möglich. Die Kosten für die bisher erbrachten …
- … ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Architektenvertrag und die Dokumentation der Mängel von einem Anwalt für Baurecht prüfen, …
- … bevor Sie die Kündigung aussprechen. …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen des Architekten und die Pflichten …
- … detaillierte Angaben zu den Planungsleistungen, der Bauleitung, den Honoraren und den Kündigungsbedingungen enthalten.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, HOAIAbk. …
- … Kündigung aus wichtigem Grund …
- … Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist eine fristlose Kündigung, die nur …
- … schwerwiegend sein, dass eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.Verwandte Begriffe: Fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, Vertragsbruch …
- … Frage: Welche Gründe rechtfertigen die Kündigung eines Architekten?Antwort: Wesentliche Gründe sind Bauverzögerungen, Planungsfehler, mangelhafte Bauleitung, Kommunikationsprobleme …
- … Frage: Welche Fristen muss ich bei der Kündigung eines Architektenvertrags beachten?Antwort: Die Kündigungsfristen sind im Architektenvertrag …
- … Kosten entstehen bei der Kündigung eines Architektenvertrags?Antwort: In der Regel müssen die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen des Architekten bezahlt werden. Bei einer Kündigung …
- … Frage: Was passiert, wenn der Architekt die Kündigung nicht akzeptiert?Antwort: Wenn der Architekt die Kündigung nicht akzeptiert, sollten …
- … Frage: Welche Rolle spielt die HOAIAbk. bei der Kündigung eines Architektenvertrags?Antwort: Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) …
- … regelt die Honorare für Architektenleistungen. Bei einer Kündigung kann die HOAIAbk. zur Berechnung der bis dahin erbrachten Leistungen herangezogen werden. …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei der Prüfung eines Architektenvertrags achten sollten. …
- … für Baurecht tragen und dieser sagt Ihnen dann mit welcher Art Kündigung sie den Architekten loswerden und wie Sie überflüssige Honoraransprüche anwehren. …
- … Architektensuche: Überlastung & Alternativen bei Kündigung …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Bauverzögerung durch den Architekten ist eine Kündigung des Architektenvertrags unter Umständen möglich. Die Prüfung des Vertrags durch …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Details im Architektenvertrag sind entscheidend für die Kündigung. Lassen Sie den Vertrag von …
- … empfohlen wird. Dies hilft, überflüssige Honoraransprüche abzuwehren und die Art der Kündigung festzulegen. …
- … einbezogen werden, um die potenziellen finanziellen Auswirkungen einer Kündigung des Architektenvertrags und die Abwehr von Honoraransprüchen zu bewerten. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare, aber Abweichungen im Vertrag sind möglich. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um den Architektenvertrag prüfen zu lassen und die Kündigung vorzubereiten. Berücksichtigen Sie die …
- … einem neuen Architekten, wie im Beitrag Architektensuche: Überlastung & Alternativen bei Kündigung beschrieben, und suchen Sie frühzeitig nach Alternativen. Prüfen Sie, ob eine …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt vernachlässigt Bauprojekt: Was tun? Tipps zu Rechten, Pflichten & Vorgehen
- … Architekt, Bauprojekt, Bauvertrag, HOAIAbk., Leistungsphasen, Bauzeit, Mängel, Anwalt, Baurecht, Gewährleistung, Bauleitung, Architektenvertrag …
- … Summe bezahlen, obwohl er uns so hängen lässt? Leider wurde im Architektenvertrag keine Bauzeit festgehalten, er sagte damals nur, dass er von etwa …
- … Leistungsphasen und legt fest, wie diese zu vergüten sind.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenvertrag, Honorar …
- … Recht auf Vertragserfüllung, Nacherfüllung, Schadensersatz und unter Umständen das Recht zur Kündigung des Architektenvertrags. Die genauen Ansprüche hängen von den Umständen des …
- … Kann ich den Architektenvertrag einfach so kündigen? …
- … Eine Kündigung des Architektenvertrags ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine …
- … fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, beispielsweise wenn der Architekt seine Pflichten grob verletzt. …
- … Was ist die HOAIAbk. und welche Bedeutung hat sie für meinen Architektenvertrag? …
- … Architektenvertrag kündigen …
- … Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung des Architektenvertrags. …
- … bestimmten, nach dem Kalender betimmten, Termin und drohen Sie jeweils eine Kündigung ihres Vertrages und die Forderung nach Schadensersatz schriftlich an, wenn die …
- … Wenn Sie genügend Material zusammengetragen haben, können Sie die angedrohte Kündigung aussprechen und Schadensersatzforderungen stellen. Damit entgehen Sie seinen Honorarforderungen. …
- … sinnvoll gewesen immer nur einzelne Leistungsphasen zu vereinbaren. Das erspart die Kündigung. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Architektenvertrag und die erbrachten Leistungen. Setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?
- … Architekt, Entwurf, Honorar, Bauplanung, Architektenvertrag, Leistungsphasen, Planungsänderung, Baukosten, Bauantrag …
- … Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag: Welche Leistungen wurden vereinbart? Gibt es Regelungen zu zusätzlichen Entwürfen und …
- … Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorar, Architektenvertrag …
- … Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Honorar …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, …
- … und die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt sind. Ein detaillierter Architektenvertrag ist wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. …
- … HOAI und dem vereinbarten Leistungsumfang. Es ist wichtig, das Honorar im Architektenvertrag klar zu definieren. …
- … Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphasen, Architektenvertrag …
- … Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Architektenvertrag …
- … und nachvollziehbare Abrechnung der Architektenleistungen. Sie haben auch das Recht, den Architektenvertrag zu kündigen, wenn Sie mit den Leistungen nicht zufrieden sind. Es …
- … ist wichtig, Ihre Rechte und Pflichten im Architektenvertrag festzuhalten. …
- … Antwort: Schließen Sie einen detaillierten Architektenvertrag ab, in dem alle Leistungen und Honorare klar definiert sind. …
- … Frage: Was ist ein Architektenvertrag? …
- … Antwort: Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, in …
- … und die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt sind. Ein detaillierter Architektenvertrag ist wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. …
- … Architektenvertrag prüfen …
- … Worauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … haben will ist wohl das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört. Das wäre ein Kündigungsgrund. …
- … 💡 Kernaussagen: Bauherren müssen nur die Architekten-Entwürfe bezahlen, die im Architektenvertrag vereinbart wurden. Unbestellte Präsentationen und Akquise-Entwürfe sind in der Regel kostenfrei. …
- … Architekt: Nur bestellte Entwürfe bezahlen! wird betont, dass nur die im Architektenvertrag vereinbarten Leistungen zu bezahlen sind. Klären Sie vorab, welche Entwürfe im …
- … Architekten und Ingenieure) definieren die einzelnen Schritte der Bauplanung. Ein detaillierter Architektenvertrag sollte die erbrachten Leistungsphasen und das entsprechende Honorar klar auflisten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenfehler beim Dach: Was tun bei Planungsfehlern, Bauverzug & Kosten?
- … ArchitektenvertragEin Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten (Planung, Bauleitung etc.) und das Honorar regelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Antwort: Ja, Sie können den Architektenvertrag kündigen. Beachten Sie jedoch die Kündigungsfristen und -bedingungen im …
- … Architektenvertrag: Leistungsumfang & Eigenverschulden prüfen …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Problemen mit der Dachplanung durch Architekten ist die Einschaltung eines Baurechtsanwalts ratsam. Bauantragszeichnungen sind keine Ausführungsgrundlage. Die Rechtsschutzversicherung deckt Bausachen oft nicht ab. Der Architektenvertrag muss auf den Leistungsumfang geprüft werden. …
- … mit Ihrer Versicherung, ob Bausachen abgedeckt sind, wie im Beitrag Architektenvertrag: Leistungsumfang & Eigenverschulden prüfen erläutert wird. Bauliche Angelegenheiten sind selten versichert, vertragliche Angelegenheiten hingegen oft. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Architektenvertrag auf den geschuldeten Leistungsumfang und gleichen Sie diesen mit den …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
- … Architekt, Sanierung, Baukosten, Pfusch am Bau, Regress, Mängel, Gutachter, Baurecht, Architektenvertrag, Honorar …
- … Angebot für die Fassadendämmung über 63.000 bekommen haben, habe ich den Architektenvertrag gekündigt. …
- … Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. den Architektenvertrag, Rechnungen, E-Mails, Fotos von Baumängeln und Regiezettel. …
- … Prüfung des Architektenvertrags: Lassen Sie den Architektenvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen. …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der …
- … Frage: Was ist ein Architektenvertrag und welche Bedeutung hat er?Der Architektenvertrag regelt die Leistungen, die …
- … Frage: Kann ich den Architektenvertrag kündigen?Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Architektenvertrag kündigen, z.B. …
- … der Architekt seine Pflichten verletzt oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung darlegen. …
- … Architektenvertrag kündigen – Honoraranspruch & Anwaltspflicht! …
- … Die Änderungen die wir vorgenommen haben, haben Gott sei Dank keine Auswirkung auf die Fördergelder. Im Gegenteil, ich habe erfahren, dass wir gar nicht so aufwändig dämmen müssen, und somit viel Geld sparen. Von 30 cm Steinwolle runter auf 16 cm Styropor. Und auch die Holzfaserplatten auf dem Dach sind mit 8,5 cm ausreichend. Damit sind wir aber immer noch weit über den geplanten 210.000 (Summe nur im Architektenvertrag festgehalten), kann er einfach so den finanziellen Rahmen sprengen? Das …
- … etwas zu unterschreiben hat er von uns nie bekommen. Und die Kündigung war eine Kurzschlussreaktion die ich aber nicht bereue. Aber besser überdenken …
- … 💡 Kernaussagen: Die Kündigung des Architekten ohne rechtliche Beratung kann teuer werden. Eine Dämmungsoptimierung kann …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architektenvertrag kündigen – Honoraranspruch & Anwaltspflicht! erwähnt, ist die sofortige Kündigung eines Architekten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
- … Architektenvertrag, Auflösung, Kündigung, Planungsfehler, Baukosten, Honorar, Schadensersatz, Bauleitung …
- … Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern? …
- … 1. Vertragsprüfung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag genau. Welche Leistungen sind vereinbart? Gibt es Klauseln zur Kündigung oder …
- … 4. Alternativen zur Kündigung: Bevor Sie den Vertrag kündigen, sollten Sie prüfen, ob eine einvernehmliche …
- … ? Gefahr: Eine unüberlegte Kündigung des Architektenvertrags kann zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen führen. …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen des Architekten für ein …
- … Frage: Welche Gründe berechtigen zur Kündigung eines Architektenvertrags? …
- … Bauverzögerungen führen, können eine Kündigung rechtfertigen. Auch wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt oder das Vertrauensverhältnis zerstört ist, kann eine Kündigung in Betracht gezogen werden. …
- … Kündigung eines Architektenvertrags? …
- … Antwort: Bei einer Kündigung können Kosten für bereits …
- … entstehen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Architekten geltend gemacht werden, wenn die Kündigung unberechtigt ist. Es ist wichtig, die finanziellen Folgen einer Kündigung im …
- … Frage: Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Rücktritt vom Architektenvertrag? …
- … Antwort: Die Kündigung beendet den Vertrag für …
- … Rücktritt ist in der Regel nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen möglich. Die Kündigung ist die häufigere Form der Vertragsbeendigung. …
- … Architektenvertrag: Anwalt einschalten bei Planungsfehlern! …
- … Architektenvertrag: Aufzwingen bei Inkompatibilität? …
- … Architektenvertrag: Diplomatische Lösung mit Werkplänen & LVs …
- … Architektenvertrag Auflösen: Planungsfehler & Alternativen …
- … die Auflösung eines Architektenvertrags aufgrund von Planungsfehlern und Kostenüberschreitungen. Einigkeit besteht darin, dass eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden sollte, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Bedeutung von Werkplänen und Leistungsverzeichnissen (LVs) für die weitere Planung wird hervorgehoben. Es wird diskutiert, ob der Architekt zur Fertigstellung gezwungen werden kann und welche Alternativen zur Verfügung stehen. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenvertrag: Anwalt einschalten bei Planungsfehlern! wird empfohlen, bei schwerwiegenden Planungsfehlern …
- … 🔧 Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenvertrag: Diplomatische Lösung mit Werkplänen & LVs betont die Notwendigkeit von Werkplänen …
- … Honorarfrage und die Verantwortlichkeiten für die Planungsfehler. Prüfen Sie Alternativen zur Kündigung des Architektenvertrags, wie z.B. eine Anpassung des Leistungsumfangs. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigt Vertrag: Rechte, Pflichten & Alternativen bei Vertrauensverlust?
- … Architekt Kündigung, Architekt Vertrag, Vertrauensverlust Architekt, Architekt Honorar, Bauvertrag kündigen …
- … Zunächst ist zu klären, ob die Kündigung des Architekten berechtigt ist. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, …
- … Die Konsequenzen einer Kündigung hängen davon ab, ob sie berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist. Bei …
- … einer berechtigten Kündigung hat der Architekt Anspruch auf Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen. Bei einer unberechtigten Kündigung kann der Bauherr Schadensersatzansprüche geltend machen. …
- … Kündigung von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Dieser kann die …
- … die Beschreibung der Bauleistung, den Preis und den Zeitplan.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … ArchitektenvertragEin Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der …
- … der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Dienstvertrag …
- … Frage: Welche Gründe berechtigen einen Architekten zur Kündigung? …
- … Ja, bei einer unberechtigten Kündigung durch den Architekten können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Höhe des …
- … Frage: Was passiert mit dem Honorar des Architekten bei einer Kündigung? …
- … Bei einer berechtigten Kündigung hat der Architekt Anspruch auf Honorar für …
- … die bis dahin erbrachten Leistungen. Bei einer unberechtigten Kündigung kann der Honoraranspruch reduziert oder ganz ausgeschlossen sein. …
- … Ja, es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten, um die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen und Ihre Interessen zu vertreten. …
- … und dem Architekten mitteilen. Dies kann bei der rechtlichen Bewertung der Kündigung eine Rolle spielen. …
- … bestimmten Umständen können Sie den Architekten verklagen, beispielsweise bei einer unberechtigten Kündigung oder bei mangelhafter Leistung. …
- … einer Kündigung? …
- … Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Architekt. Die Kündigungsbedingungen sind im Bauvertrag festgelegt und sollten genau geprüft werden. …
- … Architektenvertrag kündigenInformationen zu den Gründen und Folgen einer Kündigung des Architektenvertrags durch den Bauherrn. …
- … Kündigung des Bauvertrags aus Sicht des Bauherrn. …
- … Architektvertrag Kündigung: Rechtliche Aspekte & Folgen …
- … Kündigung des Architektenvertrages …
- … Kündigung des Architektenvertrag …
- … eines Sachverständigen das Vertrauensverhältnis so stark gestört empfindet, dass er den Architektenvertrag gekündigt hat. Man muss dazu sagen, dass wir bisher keine Zweifel …
- … Hinzuziehung eines weiteren Fachmann zu unserer Sicherheit keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Auch habe ich seine fachliche Kompetenz in keinem Falle in …
- … ein Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag. Ein Werkvertrag kann vom Besteller …
- … Auch dürfte dies kein wichtiger Grund sein, der zu einer ordnungsgemäßen Kündigung ausreicht bzw. der eine Kündigung rechtfertigen würde. …
- … Architekt Kündigung: Dank für Antworten & weitere Vorgehensweise …
- … Architekt Kündigung: Umgang mit schwierigen Architekten …
- … Architekt Kündigung: Kritische Bedenken & nächste Schritte …
- … den Vertrag bei Vertrauensverlust kündigen, z.B. durch Hinzuziehung eines Sachverständigen. Die Kündigung des Architektenvertrags hat Auswirkungen auf Honoraransprüche und Bauzeit. Es ist …
- … wichtig, die Kündigung zu prüfen und Alternativen zu suchen. Die Kommunikation mit dem Architekten sollte transparent sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Problemen kann ein Mediator helfen, eine Lösung zu finden. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Vertrauensverlust Architekt: Sachverständiger als Kündigungsgrund? wird diskutiert, ob die Hinzuziehung eines Sachverständigen einen ausreichenden …
- … Grund für die Kündigung darstellt. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden. …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektvertrag Kündigung: Rechtliche Aspekte & Folgen verweist auf eine externe Quelle …
- … mit weiteren Informationen zur Kündigung von Architektenverträgen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Kündigung des Architektenvertrags sorgfältig und suchen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat. …
- … holen Sie Angebote ein. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Architekt Kündigung: Kritische Bedenken & nächste Schritte bezüglich der weiteren Vorgehensweise. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?
- … beider Parteien im Zusammenhang mit einem Bauprojekt regelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag. …
- … laufen oder andere schwerwiegende Probleme auftreten.Verwandte Begriffe: Baustopp, Kündigung, Rücktritt. …
- … ArchitektenrechtRechte und Pflichten von Architekten und Bauherren im Rahmen eines Architektenvertrags. …
- … Architektenvertrag: Kündigung bei unzureichender Budgetplanung? …
- … Ergebnis kam, das Budget wäre nicht ausreichend. Im Raum steht die Kündigung des Architektenvertrages und die Aufgabe des Bauprojektes. …
- … Architektenvertrag als Werkvertrag jederzeit vom Auftraggeber kündbar (§ 649BGB). Einzelne Phasen (Ausschreibung) …
- … Angebote 40% über Architekten-Berechnung!). Zudem sollte man die Möglichkeit einer Kündigung des Architektenvertrags in Betracht ziehen, falls die Budgetplanung unrealistisch ist …
- … (Architektenvertrag: Kündigung bei unzureichender Budgetplanung?). …
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