Pauschalhonorar Bauleitung Garage: Nachträgliche HOAI-Rechnung – Was tun bei Überschreitung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Pauschalhonorar Bauleitung Garage: Nachträgliche HOAI-Rechnung – Was tun bei Überschreitung?
ich habe ein Problem mit einem Architekten und hoffe, dass Sie mir Hinweise geben können, wie ich mich nun weiter verhalten soll.
Für die Sanierung unserer alten Garage habe ich vom Vorbesitzer Architektenpläne (Entwurfs- und Ausführungspläne) erhalten und gerne so übernommen. Da ich handwerklich vieles selber machen kann, war von Anfang an geplant viele Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen (Abdichtung, Elektro, Verputzarbeiten, etc.).
Da ich mir die Bauleitung nicht selbst zutraue, habe ich mich nach einem Architekten umgehört, der mich nebenher bei der Ausführung unterstützt. Ich habe mit einem örtlichen Architekten getroffen, der laut Angaben eines Bekannten nicht viel zu tun hat und ihm das Projekt und die vorliegenden Pläne gezeigt. Besprochen war, dass ich die Rohbaufirma beauftrage und er bei der Vergabe und Überwachung der Arbeiten sowie Klärung etwaiger technischer Fragen, bei der Planung der Fenster, der Dämmung und des Garagentors mitwirkt. Wir vereinbarten dafür ein Pauschalhonorar von 1700,- €. An den vorliegenden Plänen hat er zunächst nichts auszusetzen gehabt.
Ich beauftragte also den Rohbauer und nahm die Abbruch- und Abdichtungsarbeiten (Abbrucharbeiten, Abdichtungsarbeiten) wie geplant selbst vor. Das klappte alles gut. Der A. unterstützte mich beim Vergabegesräch mit der Rohbaufirma (deren Inhaber ich persönlich kenne). Bis dahin hatte ich dem A. 1200,- € aus der Pauschalvereinbarung bezahlt. Während der Bauarbeiten stellte sich heraus, dass für den Umbau eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre, der Bau musste wegen fehlender Genehmigung eingestellt werden! Dann ging der Ärger los. Der Architekt gab zwar zu, dass er versäumt habe darauf hinzuweisen (er wusste es wohl selbst nicht) forderte aber vorab zusätzliche 2000,- €, für das nachträgliche Erstellen eines Bauantrages. Damit war ich nicht einverstanden, da unklar war, ob der Umbau überhaupt genehmigt würde. Erst nach einigem hin & her erstellte der A. den Bauantrag. Dieser wurde nach 6 Wochen genehmigt.
Ich habe dem A. signalisiert, dass ich grundsätzlich bereit bin neben der Pauschalvereinbarung ein Honorar für das Erstellen der Baugenehmigung zu bezahlen - aber erst nach Abschluss. Danach ging die Zusammenarbeit nicht mehr weiter. Der Fortgang ist unklar, das Garagentor, die Fenster etc. sind noch nicht beauftragt. Nach seinem Urlaub schickt mir der A. nun eine Rechnung über 4.800,-- € zzgl. MwSt nach HOAIAbk.! Darauf habe ich ihm mitgeteilt, dass dies weit über die Pauschalvereinbarung geht und der fehlende Bauantrag schließlich sein Fehler war. Nun bestreitet der A., dass überhaupt eine Pauschalvereinbarung vorliegt und tut so, als handle es sich um eine Vollbeauftragung. Das möchte ich mir nicht gefallen lassen, die Bauleitung war ein Witz, sein Zeitaufwand weitgehend von unerwünschtem Aktionsismus geprägt. So schickte er mir E-Mails mit abstrakten Gestaltungsvarianten, die ich nie verlangt hatte oder schlug mir Handwerker für Gewerke vor, von denen er genau wusste, dass sie in Eigenleistung erbracht werden. Ich habe den Eindruck, er versucht im Nachhinein eine HOAI Beauftragung zu kreieren. Meine Garage steht seit Monaten im Rohbau und Aufgrund des großen Zeitverlustes inzwischen auch im Regen. Um die Dachabdichtung habe ich mich inzwischen selbst gekümmert. Neben der versäumten Baugenehmigung hat der A. diverse andere Fehler gemacht, er gibt jedoch an weit mehr Stunden als veranschlagt benötigt zu haben. Nun gibt er erstmals an, die vorliegenden Pläne seien nicht brauchbar, er hätte sie neu zeichnen müssen. Diese "Stunden" sind für mich nicht nachvollziehbar und vor allem nicht verwertbar. Die Gestaltung stand fest, damit hatte er nichts zu tun. Wofür also soll ich nun so viel Geld bezahlen und hätte er nicht vorher sagen müssen, dass der Pauschalbetrag nicht ausreicht, bzw. dass die Pläne neu gezeichnet werden müssen?
Ach ja, mein Garagen-Umbau kommt ca. auf 25.000,--. Ich bin bereit die (leider nur mündlich aber vor Zeugen) vereinbarten 1700,- zu bezahlen + einen Betrag für die nachträgliche Baugenehmigung. Aber 4800,- ist viel zu viel und war nie vereinbart. Für diese Summe müsste dort eigentlich ein Garagen-Mercedes mit Sonderausstattung stehen.
Für Ihre Einschätzung der Situation wäre ich sehr dankbar.
Grüße aus Albstadt,
Leo Germer
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GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass Sie eine Pauschalvereinbarung mit Ihrem Architekten für die Bauleitung Ihrer Garage getroffen haben und nun eine deutlich höhere Rechnung basierend auf der HOAIAbk. erhalten haben. Das ist natürlich ärgerlich und wirft einige Fragen auf.
Zunächst ist entscheidend, was genau in der Pauschalvereinbarung vereinbart wurde. War die Pauschale für alle Leistungen der Bauleitung gedacht oder nur für bestimmte Leistungsphasen? Wurde eine klare Abgrenzung der Leistungen vorgenommen? Diese Details sind wichtig, um zu beurteilen, ob die nachträgliche Rechnung gerechtfertigt ist.
🔴 Gefahr: Eine unklare Pauschalvereinbarung kann zu erheblichen Streitigkeiten über den Umfang der Architektenleistungen und die Höhe des Honorars führen.
Ich empfehle Ihnen, die Pauschalvereinbarung und die HOAI-Rechnung von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Rechnung den Vereinbarungen entspricht und welche Schritte Sie unternehmen können, um sich gegen die Forderung zu wehren.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Absprachen und Leistungen schriftlich und suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Rechte zu wahren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Berechnungsgrundlage, kann aber durch individuelle Vereinbarungen abbedungen werden.
Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, Honorarberechnung - Pauschalvereinbarung
- Eine Pauschalvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein fester Preis für bestimmte Leistungen festgelegt wird, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Sie bietet Planungssicherheit, erfordert aber eine klare Definition des Leistungsumfangs.
Verwandte Begriffe: Festpreis, Werkvertrag, Architektenvertrag - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung.
Verwandte Begriffe: Planung, Ausführung, Bauüberwachung - Bauleitung
- Die Bauleitung umfasst die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten, um sicherzustellen, dass das Bauprojekt gemäß den Plänen und Vorschriften umgesetzt wird. Sie ist eine wichtige Aufgabe des Architekten oder Bauingenieurs.
Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Projektsteuerung, Baustellenkoordination - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt. Er sollte den Leistungsumfang, die Honorarvereinbarung und die Haftungsfragen klar definieren.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Dienstvertrag, HOAI - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten oder Ingenieurs. Es kann auf Grundlage der HOAI, als Pauschale oder nach Zeitaufwand berechnet werden.
Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Architektenhonorar
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Pauschalvereinbarung im Architektenvertrag?
Eine Pauschalvereinbarung legt ein festes Honorar für bestimmte Architektenleistungen fest, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Sie sollte den Leistungsumfang klar definieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. - Was ist die HOAI?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren, kann aber durch individuelle Vereinbarungen, wie z.B. eine Pauschalvereinbarung, abbedungen werden. - Kann ein Architekt trotz Pauschalvereinbarung eine höhere Rechnung stellen?
Grundsätzlich gilt die Pauschalvereinbarung. Allerdings kann der Architekt unter bestimmten Umständen, beispielsweise bei erheblichen Änderungen des Leistungsumfangs oder unvorhergesehenen Mehraufwendungen, eine Anpassung des Honorars fordern. Dies muss jedoch vertraglich geregelt oder nachweisbar sein. - Was sollte ich tun, wenn ich eine zu hohe Architektenrechnung erhalte?
Prüfen Sie zunächst die Rechnung und die Pauschalvereinbarung genau. Dokumentieren Sie alle Absprachen und Leistungen. Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu wahren und die Rechnung gegebenenfalls anzufechten. - Welche Rolle spielt die Baugenehmigung bei der Honorarberechnung?
Die Erstellung des Bauantrags und die damit verbundene Baugenehmigung sind in der Regel Bestandteil der Architektenleistungen. Ob diese Leistungen in der Pauschalvereinbarung enthalten sind, muss geprüft werden. - Was bedeutet "Vollbeauftragung" des Architekten?
Eine Vollbeauftragung bedeutet, dass der Architekt mit allen Leistungsphasen eines Bauprojekts beauftragt ist, von der Planung bis zur Bauüberwachung. Der Umfang der Vollbeauftragung sollte im Architektenvertrag klar definiert sein. - Wie kann ich mich vor unberechtigten Architektenrechnungen schützen?
Schließen Sie klare und detaillierte Architektenverträge ab, in denen der Leistungsumfang und das Honorar eindeutig geregelt sind. Dokumentieren Sie alle Absprachen und Leistungen schriftlich und holen Sie sich bei Unklarheiten rechtzeitig rechtlichen Rat. - Was ist der Unterschied zwischen Entwurfs- und Ausführungsplänen?
Entwurfspläne zeigen die grundlegende Gestaltung und Konzeption eines Bauprojekts, während Ausführungspläne detaillierte Informationen für die Umsetzung auf der Baustelle enthalten. Beide Planungsphasen sind wichtige Bestandteile der Architektenleistungen.
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Architektenhonorar: Anwaltliche Beratung empfohlen
Anwalt ...
wie (fast ) immer. Es wird nahezu unmöglich sein, im Forum herauszubekommen wer wann was gesagt/getan hat. z.B. ist so etwas: "Bauleitung nicht selbst zutraue, habe ich mich nach einem Architekten umgehört, der mich nebenher bei der Ausführung unterstützt" immer gefährlich, ist das rechtlich evtl. doch eine Vollbeauftragung, was unterscheidet sie davon usw. Der Architekt hat ziemlich sicher nicht die korrekte Form einer HOAIAbk.-Abrechnung eingehalten (Vermutung), wäre zunächst mal ein formaler Grund zur Zurückweisung. Pläne werden, ob angefordert oder nicht, nicht per email, sondern in Papier übergeben, Vorabhonorar für Baugenehmigung ist mindestens ungewöhnlich (erst bei Leistung, also erteilter Genehmigung). Andererseits zählt Eigenleistung zu anrechenbaren Bausummen, mit ortsüblichen Handwerkertarifen, also kann auch eine "Witz-" Bauleitung zu einem Anspruch führen.
Viel Text, aber nur als Überblick, damit man sieht, dass ein (Baurechts-) Anwalt hier die sinnvollste Lösung ist.
Alles mei Laiensenf
Gruß
VolkerLeue -
HOAI-Abrechnung: Pauschalhonorar vs. Mindestsätze
Naja ...
da ist auf beiden Seiten so einiges im Argen.1) Wenn Sie mit Plänen einer Garage von Architekt A und dem Realisierungswunsch zu Architekt B kommen, so ist B nicht automatisch für die Erstellung eines Baugesuchs zuständig.
Er kann durchaus auch von einer erfolgten Baugenehmigung ausgehen.
Versäumt hätte er dann lediglich, diese einsehen zu wollen.2) Sie haben eine Pauschalvereinbarung getroffen. Diese ist NUR gültig, wenn dadurch die Mindestsätze der HOAIAbk. nicht unterschritten werden.
3) Eine parallele Abrechnung von HOAI-Honorar und Stunden geht nicht. Entweder oder.
4) Ihre Angabe von 25.000 € ist nicht die Abrechnungsgrundlage, da ich vermute, dass Sie hier nur die Rechnungen der von Ihnen beauftragten Unternehmen aufaddiert haben.
Ihre Eigenleistung darf und muss der Architekt zu ortsüblichen Preisen dazurechnen. Also dürfte sein Ansatz der Honorargrundlage höher sein.5) Berechnen darf er mangels schriftlichem Vertrag nur den Mindestsatz der zutreffenden Honorarzone.
5) Eine Vollbeauftragung muss er nicht "konstruieren". Die liegt vor. Sie haben zunächst Die Leistungsphasen 6-8 oder auch 5 - 8 beauftragt und dann Die LPAbk. 4 oder 3 - 4 nachbeauftragt.
Es entfielen also nur die LP 1,2 und 9.
Zu klären wäre nur, ob der Architekt Teile der Leistungen, die ZU DIESEM ZEITPUNKT zu erbringen waren, nicht erbracht hat und eine Nachholung für Sie wertlos wäre.
Dann müssten diese Teilleistungen heraus gerechnet werden.
: : :
Ich würde Ihnen raten, mit der Architektenkammer Ihres Bundeslandes Kontakt aufzunehmen und sich dort konkret beraten zu lassen. -
Gesamtbudget vs. Architektenhonorar: Klärung erforderlich
Moment ... in dem Betrag ist alles enthalten
Besten Dank für Ihre Rückmeldungen! Der Tipp mit der Architektenkammer nehme ich gerne in Anspruch. Einen geeigneten Anwalt müsste ich erst recherchieren und zunächst möchte ich mich eingehender informieren.
Bitte erlauben Sie mir noch folgende Erläuterungen.
Die 25.000,- sind mein Gesamtbudget, inkl. Material und meiner Leistung. Mehr kann ich gar nicht ausgeben. Das war von Anfang an klar.
Die Vorgängerpläne behinhalten den Entwurf und Ausführungspläne, inkl. Statik. Diese hat der vorherige Hausbesitzer vor einigen Jahren anfertigen lassen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass dies den Architekten seiner Prüfungspflicht entheben soll. Er hat doch klar gesagt, dass er selbst nicht wusste, dass für den Garagenumbau eine Genehmigung erforderlich ist. Zudem trat kürzlich eine neue Regelung für unser Wohngebiet in Kraft (Bauordnung?). Danach dürfen Garagen eine bestimmte Höhe und Länge nicht überschreiten.
Was ist daran falsch, eine Garage selbst in Angriff zu nehmen und sich einen Architekten an die Seite zu stellen? Er hätte doch zu Beginn sagen müssen, dass die vorliegenden Pläne erneuert werden müssen (das hatte wohl mit der Genehmigung zu tun). Auch möchte ich VORAB informiert werden, wenn der Aufwand die vereinbarte Summe übersteigt.
Ich hätte mich doch niemals dafür entschieden für diese Leistung 4.800,-- € auszugeben! Das ist ja Wahnsinn. Nochmal es geht hier um eine Garage!
Wenn man sich in diesem Forum einliest, bekommt man den Eindruck, dass das Architektenhonorar wichtiger ist als die Leistung die so ein Architekt erbringen soll. HOAIAbk. ist doch für die meisten Laien ein Buch mit ettlichen Siegeln. Der gesunde Menschenverstand ist nicht gefragt. Ich habe eine klare Abmachung, der A. hält sich nicht daran und streitet im Gegenteil die Pauschalvereinbarung kurzerhand ab. Das kann doch nicht angehen.
Kostet der Bauantrag für eine Garage tatsächlich 2000,- €?
Dann darf es einen nicht wundern, wenn der private Bauherr den Architekten scheut und lieber privat umbaut! '
Warum gehen Sie von einer Vollbeauftragung aus, wo ich doch die Angebote selbst eingeholt haben, gerade um Aufwand beim A. zu minimieren - das war doch der Sinn der Sache und Hintergrund der Vereinbarung. Wenn er also wusste, dass es mir gar nichts bringt, wenn ich diese Aufgaben selbst übernehme und er dennoch im Nachgang weit mehr als das Doppelte berechnen kann, dann ist das für mich Betrug - oder arglistige Täuschung. HAOI hin oder her.
Frustrierte Grüße
Leo -
Architekten-Sichtweise: Bauherren-Erfahrungen im Fokus
Naja,
ich weiß schon warum ich den Anwalt empfehle ...
a) haben Sie RD (und mich) falsch verstanden, "inkl. meiner Leistung" heißt eben, dass diese Leistung (in finanziellem Gegenwert) zu dem Gesamtbetrag dazu gezählt wird, wenn die Bausumme ermittelt wird.
b) sehen die Architekten in diesem Forum natürlich die Architektenseite und haben da alle gewisse Erfahrungen mit Bauherren (keine Wertung dieses Falles!), die sie skeptisch werden lassen.
c) haben Sie keine Ahnung von Fachdefinitionen ("Vollbeauftragung" u. ä., woher auch), sehen den Fall völlig klar (in Ihrem Sinne) und fühlen sich unfair behandelt.
Die richtige Adresse ist hier jemand, der sich "professionell" mit einer anderen Seite streitet (sachlich), 100 % auf Ihrer Seite ist (dafür wird er bezahlt) und dennoch einen brauchbaren Kompromiss vorschlägt, wenn nötig mit gewissem (juristischen) Druck.
Von der Kammer halte ich nach eigenen Erfahrungen nicht besonders viel (mag ein Einzelfall sein), mag trotzdem einen Versuch Wert sein.
Gruß
VL -
Baukosten bei Eigenleistung: Fiktive Berechnungsgrundlage
Halt halt halt ...
Sie verstehen immer noch einiges miss.1) Nehmen wir ml, Sie bauen alles selbst mit Material, das da rumsteht. Dann wäre nach Ihrer Rechnung die Bausumme 0, der Architekt bekäme kein Honorar.
Falsch - auch in diesem Falle wäre die Baukosten FIKTIV nach ortsüblichen Preisen für die Leistungen anzusetzen - nur für die Berechnung des Honorars.2) Sie schreiben selber, dass der Architekt bestimmte Leistungen erbracht hat.
Wenn er nicht ALLE Leistungen der Leistungsphase erbracht hat/erbringen musste, dann wäre das Honorar erst für die ganze Leistung zu ermitteln und dann auf den erbrachten Anteil herunter zu brechen.3) Ob der Architekt hier hätte erkennen MÜSSEN, dass durch geändertes Baurecht hier ein (neuer) Bauantrag erforderlich ist, können wir hier nicht beurteilen.
Grundsätzlich ist es so wie oben geschrieben. Einzelfälle mögen anders liegen, aber das ist hier mit nur einer Partei nicht zu klären.4) Nein - das Honorar ist nicht wictiger als die Leistung, aber die Leistung sollte ein Honorar Wert sein.
Da wir viele Umstände nicht kennen, können wir nicht beurteilen, ob die 4.800 stimmen, zu hoch oder noch zu niedrig sind.
Insbesondere, da der Bau ja wohl in der Schwebe hängt. -
Pauschalhonorar: Nachträgliche Baugenehmigung – Realistisch?
Oh, ich habe mich als "selfe made" Bauherr offensichtlich unbeliebt gemacht oder warum
gehen Sie davon aus, dass ich kein Honorar bezahlen möchte? Das trifft doch gar nicht zu! Ich hat geschrieben, dass 1000,- bereits bezahlt sind und 1700 vereinbart. Nach meiner Rechnung stehen noch 700,- aus der Pauschalvereinbarung und ein Extra Honorar für die nachträgliche Baugenehmigung aus.
Auf meine Frage, ob 2000,- € für eine nachträgliche (versäumte, dabei bleibe ich) Genehmigung realistisch sind, habe ich leider keine Antwort erhalten.
Wie gesagt, ich baue kein Haus, sondern nur meine Garage um.
Wenn man die Kirche mal im Dorf lässt, kann er doch nicht willkürlich von 1700,- Pauschal auf plötzlich 4800,- Honorar kommen, , selbst dann nicht wenn die Erstellung eines Bauabtrages tatsächlich 2000,- € kosten würde, was mir ebenfalls überzogen scheint.
Warum Sie posten, dass bauen ohne Baugenehmigung mit einem A. durchaus OK oder zumindest möglich sei, wundert mich auch. Die Leute beim Bauamt waren jedenfalls mehr als entsetzt, dass der A. nicht mal eine Bauvofranfrage empfohlen hat.
Im Übrigen steht in der Honorarabrechnung nun eine Bausumme von 35.000 €. Das war nie besprochen. Mein Budget ist und bleiben die 25.000. Das sollte auch genügen. Es wurde gebaut wie geplant, ohne verteuernde Extras.
Vielleicht können Sie mir dennoch sagen,
a) was ein Bauantrag für eine Garage (25 TE) ca. kostet
b) ob ein Architekt die besprochene Bausumme in seiner Rechnung ohne Zustimmung des Bauherrn auf 35 TE hochsetzen kann, obwohl das nie besprochen war
c) ob 1700,- € Honorar für die Baubegleitung wirklich so niedrig ist wie es nun erscheint.- ob der Architekt bei seiner Honorarermittlung im Nachhinein freie Fahrt hat, wenn nichts Schriftliches vereinbart wurde. (z.B. Mittelsatz, 30 % Zuschlag, HOAIAbk. und darüber hinaus "Zeithonorare zur Anpassung der Bestandspläne, etc.)
Ich bin vielleicht kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber ein fairer und vernünftiger Mensch und kann mit Sicherheit sagen, dass dieser Architekt mich abzocken will. Wir hatten keineswegs eine "missverständliche" Absprache, alles war klar auch mein Budget. Dass er nun sogar die Pauschalvereinbarung bestreitet sagt alles. Ich werde mich nun in die Thematik einarbeiten und so viele Informationen zu dem Thema sammeln wie möglich. So einfach kann man Leute nicht über den Tisch ziehen.
Ich werde Ihnen aber weiter berichten, wie die Sache am Ende ausging und ob
Sie mit Ihrer Auffassung recht behalten, dass der A. nicht verpflichtet ist die Bauordnung einzuhalten.
Mit besten Grüßen
Leo Germer -
HOAI-Rechner: Deutlich geringeres Honorar bei Garage!
Interessant, wenn ich mich in die HOAIAbk. so einlese, da wäre ich ja viel billiger gefahren und hätte alle Leistungen drin!
Sorry, irgendwas wurde hier falsch verstanden.
***Nach dem soeben aktivierten HOAI Rechner im Internet,
meiner Bausumme von 25.000,-- € für die Garage den erbrachten Leistungen, incl. dem Zuschlag für Altbau von 20 %
ergibt sich ein Honorar von 1.450,-- also deutlich weniger, als pauschal vereinbart.
Die Genehmigungsplanung wäre auch schon drin gewesen. ***
Selbst wenn er alle Leistungen erbracht hätte 1 - 9, würde der Mindestsatz gelten, ergo 2.5650,-- €. (Jetzt ist mir auch klar, warum er die Bausumme erhöht hat).
Ich habe aber eine Rechnung über 4.800,-- erhalten. Es werden die Leistungsphasen 1 - 8 berechnet und zusätzliche Zeithonorare (für Grundlagen etc.). von über 1000,- €.
Wenn ich das richtig verstehe wäre das nach HOAI ebenfalls enthalten und darf nicht als Zeithonorar zusätzlich berechnet werden.
Wie schon gepostet, lagen Entwurf und Statik bereits vor. LPAbk. 1 und 2 hätten also gar nicht angerechnet werden dürfen.
Der A. hat nur bei einem einzigen Vergabegespräch mitgewirkt.
Es gab keine Kosten oder Finanzplanung, auch keine Raumplanung etc.
Der A. hat weder bei der Elektroplanung, Bodenplanung, Fensterplanung, etc.
mitgewirkt, dennoch wird die Leistungsphase voll abgerechnet.
Wenn die HAOI auch für den Bauherrn wirkt, dann müsste der A. ergo all diese Leistungen noch erbringen, aber für 1.450,-- €. Das wird er wohl kaum wollen, zumal wir ja schon 1000,- € bezahlt haben.
Jetzt sagen Sie mir doch bestimmt, dass der A. die HOAI so auslegen kann, dass am Ende irgendwie doch
4.800,-- € rauskommen.
Gruß Leo
(der im nächsten Leben Architektur statt Pädagogik studiert
und in seinen Schülerforen immer neutral ist.)
Danke -
HOAI-Rechnung prüfen: Honorarzone und Aufschlüsselung
Im Wesentlichen ...
Im Wesentlichen kann man das so sehen, wie Sie schreiben.
Prüfen müssen Sie auch, in welche Honorarzone das Objekt eingeordnet wurde. Für eine Garage würde ich in den meisten Fällen Zone 2 annehmen.
Wenn die Rechnung nicht schlüssig prüfbar im Sinne der HOAIAbk. aufgeschlüsselt ist, können Sie evtl. die Rechnung erstmal als nicht prüfbar zurückweisen.
Gruß -
Honorarhöhe: Aussage nur mit Kenntnis der Umstände
Hier ...
sind Sie nicht neutral, sondern schlagen in blinder Wut auf alles ein, was nicht zu 100 % in Ihre Denkrichtung passt.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf - scheint Ihr Motto zu sein.
Von daher sind weitere Beiträge eher sinnfrei.
Hier hat niemand geschrieben, die 4.800 € SEIEN in Ordnung. Ich habe nur geschrieben, sie KÖNNTEN passen. Schlicht, weil eine Aussage zur Honorarhöhe nur in Kenntnis aller Umstände möglich ist. -
Anrechenbare Bausumme: Eigenleistung korrekt berechnen!
Und nun
stehen wir vor der amüsanten Frage: Was tun, wenn der Fragesteller eine Erklärung auch beim 5. Mal nicht verstehen kann/will? Vielleicht wissen Sie da als Pädagoge eine Lösung
! Die anrechenbare Bausumme kann bei Eigenleistung problemlos und korrekt berechnet 35 T betragen, auch wenn nur 25 T in Geld ausgegeben wurden!
Begründung s.o.
HOAI-Rechner liefert mir (Das ist ein prima Ansatz, um sich ungerecht behandelt zu fühlen, eine brauchbare Lösung wird er kaum bringen.
Viel Spaß -
Baugenehmigung vergessen? Architekt in der Pflicht!
Vielen Dank, aber Herr Dühlmeier so stimmt das nicht ...
Zunächst nochmals vielen Dank für Ihre Antwort. Es tut mir leid, wenn Sie meine Kritik an Ihrem Posting persönlich nehmen. Es stimmt einfach nicht, was Sie geschrieben haben. Sie haben ja unterstellt, ich würde mich um das Honorar quasi "drücken" wollen durch Eigenleistung. Das ist Unsinn. Außerdem stimmt es auch nicht, dass es "durchaus möglich" ist, dass ein A. die Baugenehmigung vergisst bzw. einfach davon ausgehen darf, dass diese irgendwann schon erteilt wurde (eine einfache Frage hätte genügt). Er muss sich VORHER davon überzeugen (das steht doch in den vorherigen LPAbk."s schön drin) und den Bauherrn informieren bzw. eine Bauvoranfrage empfehlen.
Ihr Beitrag war A. lastig, meine Sachfragen sind gar nicht beantwortet. So hatte ich z.B. nach den ca. Kosten für einen Bauantrag gefragt oder ob es möglich ist die Bausumme im Nachgang zu erhöhen. Ich hatte mehrfach wiederholt, dass es sich um eine Garage handelt ind das es NICHT darum geht, sein Honorar zu drücken. Und mit Verlaub, 4.800,-- sind tatsächlich happig. Das darf man doch auch sagen. (Hier sind schon ganz andere Dinge beurteilt worden und auch Sie hatten zu einem ähnlichen Fall schon mal eine andere Haltung ...) Es kommt drauf an, wer fragt und wie.
Ich dachte, dieses Forum ist auch für Bauherren wie mich gedacht, gerade im Problemfall.
So kam eher rüber, dass Sie Bauherrn die Eigenleistung erbrigen eher kritisch beurteilen, unlautere Absichten unterstellen und somit gar nicht auf die Fragen eingehen wollten.
Schade.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Germer -
Honorarhöhe: Kostenermittlung vs. Tatsächliche Zahlung
Eine Beurteilung..
der Honorarhöhe ist hier nicht möglich. Insbesondere, da Sie nicht einsehen wollen, dass das Honorar eben nicht von dem abhängt, was Sie bezahlt haben, sondern von der Kostenermittlung auf Basis ortsüblicher Handwerksleistungen für ALLE für das Honorar relevanten Bauleistungen.Wo in den Aufgaben der LPAbk. 5 haben Sie gefunden, dass eine Prüfung einer Baugenehmigung zwingend vorgeschrieben ist?
Es kommt nicht drauf an, wer wie fragt. Auch habe ich nie unterstellt, Sie wollten kein Honorar zahlen.
**** -
Baugenehmigung: Architekt muss informieren/anraten!
das ist mir doch längst klar, wie kommen Sie
denn darauf, dass ich das nicht einsehen möchte. Tue ich doch.
Ich habe doch gar nichts anderes gesagt. Es steht ja in der HOAIAbk. groß drin. Lesen kann ich schon ... Was ich NICHT einsehe, ist Ihre Aussage, dass der A. nicht unbedingt verpflichtet ist, vor Baubeginn eine Genehmigung zu erwirken, bzw. den Bauherrn darüber zu informieren, bzw. eine Bauvoranfrage anzuraten. Der A. hat selbst eingeräumt, dass er dies versäumt hätte. Sei"s drum, hier geht es um die Honorarabrechnung.
Meine Garage kostet auch mit dem feinsten Handwerker von Albstadt keine 35 T. Sie unterscheidet sich lediglich durch die Größe der Fenster und 0,50 cm mehr Länge von der meines Nachbarn. Dessen Garage hat vor 3 Jahren 18.600,-- € gekostet, mit Baufirma ohne Architekt!
Warum sollte meine Garage 35.000 TE kosten? Selbst mit Preissteigerungen etc. sind meine 25 TE Bausumme realistisch..
Eine Garagenrenovierung (mit Verlängerung om 0,50, normales Hörmann Garagentor für 2.200,--, Betonfertigdach, Wände verputzt und gestrichen) für 35 TE - netto versteht sich? Da hätte die Garage ja über 50.000,-- € brutto gekostet! Für Sie als Architekt offensichtlich ein nachvollziehbarer Betrag. Wie viel % Ihrer Klienten bauen denn solche Garagen im echten Leben?
Und Nein, ich habe keine Mercedes Extras, keine Weltraumdämmung (ungedämmt), keinen Wandtressor einbauen lassen. Es ist eine Garage mit Abstellraum - sonst nichts.
Schönen Tag wünscht
Herr Germer
(der sich unverstanden fühlt) -
Baukosten: Eigenleistungen und Budget richtig einschätzen
Sie lesen immer Dinge, ...
die ich gar nicht schreibe!
Wo habe ich gesagt, dass die 35 T nachvollziehbar seien? Kann ich gar nicht sagen, weil ich weder Abmessungen von Bauart noch Bauweise noch statische Anforderungen noch sonst etwas zu Ihrer Garage weiß!
Sie schrieben von Budget von 25. T und dass Sie viel Eigenleistung erbringen.
Daraus konnte man eigentlich nur eines lesen:
Sie haben 25 T für Ihre Garage bezahlt + die eigentlich anzusetzenden Baukosten für Ihre Eigenleistungen.
Die 35 T haben Sie ins Spiel gebracht.
Und Volker Leue hat festgestellt, dass sie realistisch seien KÖNNTENSo what?
-
Kontroverse Honorarfrage: Sachliche Einschätzung gesucht
Offensichtlich reden wir aneinander vorbei - wäre es dennoch möglich eine Antwort auf meine Fragen zu erhalten?
Guten Abend nochmals
besteht - trotz der misslungenen Kommunikation mit Herrn Dühlmeyer - noch die Möglichkeit mich an dieses Forum zu wenden?
Mit einer sachlichen Einschätzung der wichtigsten Fragen wäre uns sehr geholfen. Ziel ist der Versuch, die kontroverse Honorarfrage auf einer fairen und nachvollziehbaren! Basis zu klären. Diese Basis kann für mich allerdings nicht die einseitige, m.E. nicht gerechtfertigte Forderung des Architekten sein. Ich habe meinen Fall hier geschildert, in der Hoffnung eine fairen Lösungsvorschlag daraus abzleiten zu können und letztlich einen Rechtstreit zu vermeiden. Den verlieren am Ende beide Parteien - irgendwie.
Mit freundlichen Grüßen aus Albstadt,
Leo Germer -
Architektenkammer/Anwalt: Alternativen zur Honorarklärung
Sie haben
zwei Vorschläge erhalten: Architektenkammer oder Anwalt (der nicht sofort Rechtsstreit heißen muss)
Sie haben selbst einen Ihrer Ansicht nach korrekten Preis aus der HOAIAbk. abgeleitet
Sie wollen offenbar eine Zahl hören, die zu Ihren Vorstellungen passt, aber hier wird niemand kostenlos alle relevanten Baufakten abfragen und dann eine Musterabrechnung nach HOAI in Ihrem Sinne erstellen.
Sie ignorieren offenbar Antworten, die nicht von Architekten stammen, wollen aber andererseits deren Betrachtungsweise von beiden Seiten nicht akzeptieren.
Ich bin da recht leidenschaftslos, die Weitergabe eigener Erfahrungen ist in D ohne das passende Diplom bei bestimmten Leuten sowieso aussichtslos, allerdings zeugt Ihr Auftreten hier von einer gewissen Arroganz, Selbstgerechtigkeit und Ignoranz.
Das wird hier manchmal ganz anders als von RD beantwortet ...
Viel Erfolg noch und eventuell mal Cervantes lesen, von meiner Seite war"s das
VL -
Anrechenbare Kosten: Garagen-Beispiele und Bauantrag
Wie denn?
Wie soll Ihnen hier jemand eine Zahl an den Kopf werfen? Ich kenne Garagen, deren anrechenbare Kosten locker jenseits der 50 T lagen und die in die HZ 3 gehören, aber auch welche unter 15 T, die in die HZ 2 gehören.
Dabei ist unerheblich, wo Sie ihr Budget sehen.
Und dann noch ein Bauantrag mit Änderung der Bestandsplanung.
Ich sage es jetzt noch einmal und zum letzten Mal:
Die 4.800 € können zu hoch, zu niedrig oder genau auf den Punkt sein.
Was genau, lässt sich nur in Kenntnis aller Unterlagen und Umstände und auch der Sichtweise des Kollegen sagen!
EOT -
Forum-Antworten: Platzhirsch-Polemik vermeiden!
Warum Antworten immer die Platzhirsche? Sind SIE das Forum?
Gibt es hier nur dieses "DREAM TEAM?
Wenn ein Fragesteller nicht zusagt, wird er bewusst fehlinterpretiert und niedergemacht, sodass sich keiner mehr traut, dem Menschen eine normale Antwort zu geben.
Sie schreiben: "Niemand kann Ihnen eine Zahl an den Kopf werfen" Hää? Obwohl ich gar nicht nach einer Zahl gefragt habe. Kindische Stimmungsmache, plumper geht es kaum.
Sie haben jede Sachfrage ignoriert und zur Abschreckung Pseudo Antworten gepostet. "Wenn jemand beim 5. x nicht kapiert". So eine Haltung ist anmassend. Richtigstellen war zwecklos.
So hätten Sie zu Anfang sagen können, dass der Mindestsatz stets gilt, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde. Auch der Hinweis, dass der Bauantrag bei Abrechnung nach HOAIAbk. enthalten ist, wäre nützlich gewesen. Gar nicht posten hätte auch geholfen.
Stattdessen bedienen Sie sich plumper Platzhirsch-Polemik, um den Fragesteller aus dem Forum zu boxen.
Schublade auf -
Fragesteller rein -
draumtrampeln
Schublade zu
Der ein oder andere passive Forumsleser mag sich seinen Teil dazu denken.
"Von oben runter expertieren" schadet der Qualität dieses tollen Forums.
Und Herr Leuye, mal ganz ehrlich: Hätte der Herr Dühlmeyer einen anderen Kurs eingeschlagen, hätten Sie dann auch so nachgetreten? (Ihre vorherigen Beiträge zu anderen Themen orientieren sich ebenfalls stark an denen von R. Dühlmeyer. Das ist sicher Zufall.
Leo Germer -
Kostenlose Forum-Hilfe: Arbeitszeit und Perspektiven
Sehr geehrter Herr
Germer. Sie haben in einem Forum eine Frage gestellt. Dieses Forum ist kostenlos. Daher bekommen Sie hier auch kostenlose Antworten. Doch kostenlos bedeutet nicht automatisch dass es den Schreiben der Antwort nicht auch Arbeitszeit gekostet hat.
Manche machen das in Ihrer Freizeit, so wie ich, weil ich Laie bin, daher habe ich hier auch keine Antwort geben können, andere machen es Beruflich und die Beantwortung liegt dann in deren Arbeitszeit.
Sie haben nun die Möglichkeit, in einem anderen Forum (es gibt noch ein ähnliches) die Frage nochmals zu stellen oder Sie gehen zu jemanden der sich damit auskennt, der aber dann dafür Geld sehen will, weil der das Beruflich macht und nicht als "Hobby".
Da es Ihr Geld und Ihre Zeit ist, müssen Sie das für sich entscheiden. Da die Antworten hier nichts "gekostet" haben, können Sie die Infos daraus nun verwenden oder auch nicht.
Wie Sie der Suchfunktion entnehmen können, sind Fragen nach HOAIAbk. bzw. Architekt durchs öfters da und die Antworten sind durchaus sehr unterschiedlich, da die HOAI sich nicht jedem sofort intuitiv erschließt, und (meine Meinung) vielleicht auch nicht immer soll.
Ich habe auch meinen Architekten 2x bezahlt (wg. Änderung der Baufirma). Hat mich auch eine Stange Geld gekostet. Ich habe es unter Lehrgeld "verbucht".
Denn vor Gericht haben die meisten bislang selten das Honorar NICHT bezahlen müssen. Denn auch mündliche Verträge zw. Architekt und Auftraggeber (.. machen Sie mal ein Plan ...) sind gültig.
Ist halt leider nicht wie im Autohaus oder Küchestudio dass man 10 Angebote bekommt, die Kostenlos sind. Das ist leider bei der HOAI nicht so. Daher gibt es daher oft auch Streit.
Als Fazit aus einigen Jahren in diesem Forum, kann man einfach nur sagen, wenn jemand zum Architekt geht, dann bitte beim ersten Gespräch die Finanzielle Regelung klären, dann besteht Klarheit. Dass Architekten dies oftmals nicht von selber machen ist ein anderes Thema. Und der Baulaie weiß das oftmals nicht (siehe kostenlose Angebote) und dann entsteht genau daraus oft die Probleme.
Fazit: Würde der Architekt nach dem 3. Satz sagen ... das kostet dann so und so viel ... würde manches Problem nicht bestehen. Andersherum, wenn Leistung erbracht wurde, sollte diese auch bezahlt werden. Denn niemand Arbeitet umsonst.
So einfache sehe ich das.
Ich nur Laie, keine Rechtsberatung. -
Baurecht-Beratung: HOAI-Mindestsatz als Lösungsweg
@kho danke für Ihre Einschätzung
Wir hatten inzwischen eine Beratung beim RA für Baurecht. Ganz so einfach kann es sich der A. also doch nicht machen. Mit dem HOAIAbk. Mindestsatz, etc. sind wir auf dem richtigen Weg. Dementsprechend wird nun ein Lösungsvorschlag unterbreitet, mit dem ich leben kann. Bleibt abzuwarten, was dabei rauskommt.
Wäre der A. von Anfang an offen gewesen, hätte ich die Wahl gehabt, ob ich sein Angebot annehmen möchte oder eben nicht. (Da hätte ich gleich einen richtig guten Architekten nehmen können, aber die machen so kleine Sachen nicht gerne). So hat er uns im Glauben gelassen, die Pausch. Vereinb. sei gültig. Offenbar befürchten manche Architekten, sie würden den Auftrag nicht bekommen, wenn Sie die Kosten gleich zu Anfang nennen oder auf einer schriftlichen Vereinbarung bestehen. Ich würde mich jedenfalls kein zweites mal auf irgendwelche Absprachen verlassen. Merkwürdig bleibt für Laien - und das sind private Bauherrn meistens, dass die Honorar-Reglung bei Architekten so undurchsichtig ist. Als Privatpatient beim Arzt unterschreibt man doch auch die Gebührenordnung bevor der Doktor überhaupt den Raum betritt!
Mit dem Forum gebe ich Ihnen grundsätzlich recht. Es ist toll, dass es das gibt. Ich habe hier meistens neutrale, hilfreiche Antworten gesehen - aber eben auch unpassendes "Sendungsbewusstsen" mit anderem Hintergrund und ohne Verständnis für die Situation des Bauherrn. Jeder weiß doch, dass so ein Bau nicht nur zum Abenteuer werden kann, sondern ein finanzielles Risiko für ganze Familien. Da sollte es nachvollziehbar sein, dass die Leute versuchen, Ihr Geld zusammenzuhalten.
Jetzt hoffen wir mal, dass die Schmerzen vergessen sind wenn das Kind auf der Welt ist 🙂
Viele Grüße
Leo -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Pauschalhonorar Bauleitung Garage: HOAIAbk.-Rechnung prüfen!
💡 Kernaussagen: Bei einem vereinbarten Pauschalhonorar für die Bauleitung einer Garage und einer nachträglichen, höheren HOAI-Rechnung ist es wichtig, die Rechnung genau zu prüfen. Die anrechenbaren Kosten müssen korrekt ermittelt werden, auch bei Eigenleistungen. Architekten sind verpflichtet, Bauherren über die Notwendigkeit einer Baugenehmigung zu informieren. Bei Unklarheiten sollte man die Architektenkammer oder einen Anwalt für Baurecht konsultieren.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Baugenehmigung vergessen? Architekt in der Pflicht! ist es die Pflicht des Architekten den Bauherrn über die Notwendigkeit einer Baugenehmigung zu informieren.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI-Rechner: Deutlich geringeres Honorar bei Garage! zeigt, dass die Honorarberechnung laut HOAI unter Umständen deutlich günstiger sein kann als ein Pauschalhonorar. Es ist ratsam, dies zu prüfen.
💰 Zusatzinfo: Die anrechenbare Bausumme wird auch bei Eigenleistungen auf Basis ortsüblicher Handwerksleistungen berechnet, wie im Beitrag Baukosten bei Eigenleistung: Fiktive Berechnungsgrundlage erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die HOAI-Rechnung auf Schlüssigkeit und Honorarzone. Vergleichen Sie das Pauschalhonorar mit einer detaillierten HOAI-Berechnung. Bei Unstimmigkeiten suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten oder holen Sie sich rechtlichen Rat. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag HOAI-Rechnung prüfen: Honorarzone und Aufschlüsselung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Pauschalhonorar, Bauleitung, HOAI, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte alle wichtigen Aspekte des Bauprojekts, wie zum Beispiel die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung, detailliert beschreiben.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphase, Honorar …
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- … Was tun, wenn der Architekt die vereinbarten Leistungen nicht erbringt?Setzen Sie dem Architekten schriftlich …
- … Kann ich den Architektenvertrag kündigen, wenn ich unzufrieden bin?Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können …
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- … Architektenauswahl: Unterschiede in Kostenschätzungen verstehen. GmbH-Vor- & Nachteile. Worauf Sie achten müssen – Jetzt informieren! …
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- … Generalunternehmer-Modelle an (was wir aber nicht möchten, da wir das klassische Architektenmodell bevorzugen und immer nur einzelne Leistungsstufen (HOIA) beauftragen möchten) …
- … der Stadt wissen wir, dass der Architekt gerüchteweise finanzielle Probleme hat. Da wir ihn aber ja nur für Leistungsphasen beauftragen würden und die Handwerker ja direkt bezahlen - gibt es dennoch ein Risiko für uns? …
- … Der Architekt hat eine Pauschale von 9000 angesetzt (noch nicht in der …
- … dass sich diese Kostenschätzungen derart unterscheiden, insbesondere da das Haus von Architekt 2 auch noch kleiner ist? Ist Architekt 1 unrealistisch und unser …
- … Haus ist mit unseren Kostenvorstellungen gar nicht realisierbar? Oder kann (will) Architekt 2 kein kostengünstigeres Haus planen? …
- … Ist die GmbH (Architekt 1) …
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- … Ich verstehe, dass Sie Angebote von Architekten für den Bau eines Einfamilienhauses mit Keller (ca. 130 m² …
- … und nun Unterschiede in den Kostenschätzungen sowie die GmbH-Struktur des einen Architektenbüros bewerten möchten. …
- … Kostenschätzungen: Vergleichen Sie die Kostenschätzungen der Architekten …
- … detailliert. Achten Sie darauf, welche Leistungsphasen (gemäß HOAIAbk.) enthalten sind und welche Annahmen (z.B. Standardausstattung vs. gehobene Ausstattung) getroffen wurden. Eine realistische Kostenschätzung berücksichtigt alle relevanten Kostenfaktoren, einschließlich Baunebenkosten und eventuelle Preissteigerungen. …
- … GmbH-Struktur: Die Rechtsform als GmbH bietet dem Architekten eine Haftungsbeschränkung. Dies kann für Sie als Bauherr sowohl …
- … HOAIAbk. …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für …
- … Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie definiert die einzelnen Leistungsphasen und gibt Orientierungswerte …
- … für die Vergütung.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, Ingenieurleistungen …
- … Die Leistungsphasen sind die einzelnen Planungsschritte und Leistungen des Architekten oder Ingenieurs, die in der HOAIAbk. definiert sind. Sie …
- … die Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistungen, Ingenieurleistungen …
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- … Antwort: Achten Sie auf die Vollständigkeit der Leistungsphasen nach HOAIAbk., die Detaillierung der einzelnen Kostenpositionen, die Berücksichtigung von Baunebenkosten (z.B. Genehmigungen, …
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- … 1776627175,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/10947.php,/forum/architektur/10886.php,/forum/architektur/10742.php,/forum/architektur/10284.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Kosten Garage: Planung, Bauantrag & Honorar für 8x6m Garage?
- … Architekt Kosten Garage: Planung & Honorar …
- … Was kostet ein Architekt für die Garagenplanung (8x6m)? Infos zu Bauantrag, Honorar & worauf …
- … Architekt, Garage, Kosten, Planung, Bauantrag, Honorar, Garagenbau, Bauplanung …
- … Architektur, Bauplanung, Garagenbau, Kostenplanung, Bauantrag …
- … Architekt Kosten Garage: Planung, Bauantrag …
- … vielleicht kann uns ein Architekt einen groben Anhaltspunkt zu den Planungskosten einer Garage geben. …
- … Allerdings haben wir keine Einschätzung über die Kosten für den Architekt. Da wir uns mit der Lage der Dachneigung noch unsicher sind …
- … müssen wir daher IN etwa für Planung und Bauantrag für den Architekt rechnen. …
- … Ich kann Ihnen eine erste Einschätzung zu den Architektenkosten für Ihre Garage geben. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren …
- … ab, wie z.B. dem Umfang der Architektenleistungen (Entwurf, Planung, Bauantrag, Bauleitung), der Komplexität des Bauvorhabens (Dachform, Grundstückssituation) und der Honorarordnung für …
- … Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). …
- … Übliche Architektenleistungen: …
- … Bauleitung: Überwachung der Bauarbeiten …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) …
- … regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Baukosten, Leistungsphasen …
- … BauleitungDie Bauleitung umfasst die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten durch einen Architekt …
- … nehmen. Für eine umfassende Betreuung empfiehlt sich auch die Ausführungsplanung und Bauleitung. …
- … Wie wird das Architektenhonorar berechnet?Das Architektenhonorar richtet sich …
- … nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Es basiert auf den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens. …
- … Kann ich die Garage auch ohne Architekten planen?In einigen Bundesländern ist für Garagen bis zu …
- … einer bestimmten Größe keine Architektenplanung erforderlich. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt über die geltenden Bestimmungen. …
- … Was ist ein Bauantrag?Ein Bauantrag ist ein formelles Verfahren, bei dem Sie die Genehmigung für den Bau Ihrer Garage bei der Baubehörde beantragen müssen. Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur erstellt werden. …
- … ArchitektenvertragWichtige Punkte, die in einem Architektenvertrag enthalten sein sollten. …
- … Architekt Garage: Honorar nach HOAIAbk. unter 25.565 …
- … Aufwand oder als Pauschlahonorar vereinbar, da die Honorartabelle nach § 16 HOAIAbk. erst ab anrechenbaren Kosten von 25.565 beginnt. …
- … Wenn ein Architekt alles …
- … Es kann natürlich Architekten geben, die mehr verlangen, oder den Auftrag ablehnen, wenn Sie …
- … gut ausgelastet sind. Aber mehr gibt die HOAIAbk. für so ein kleines BVAbk. nun mal nicht her. …
- … Garage Bauantrag: Architekt Kosten ca. 1500 – Danke! …
- … Architekt Kosten Garage: Planung, Bauantrag & Honorar …
- … 1776613574,/forum/alternat/10538.php,/forum/alternat/10313.php,/forum/architektur/11424.php,/forum/architektur/11414.php,/forum/architektur/11409.php, …
- … forum/architektur/11395.php,/forum/architektur/11391.php,/forum/architektur/11390.php,/forum/architektur/11389.php,/forum/architektur/11380.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar: Was ist inklusive? Nebenkosten, Pauschalhonorar & Abrechnung?
- … Architektenhonorar: Was ist enthalten? …
- … Was deckt das Architektenhonorar ab? Kostenfallen vermeiden + Pauschalhonorar korrekt abrechnen. Jetzt informieren! …
- … enhonorar, Architektenkosten, Pauschalhonorar, Nebenkosten, Abrechnung, Architektenvertrag, HOAIAbk. …
- … Architektenhonorar: Was ist inklusive? Nebenkosten, Pauschalhonorar & Abrechnung? …
- … Wir haben mit unserem Architekten einen mündlichen Vertrag abgeschlossen und ein Pauschalhonorar vereinbart. …
- … sich für uns die Frage ob diese Kopiekosten nicht eigentlich im Architektenhonorar enthalten sind. …
- … Ein mündlicher Vertrag mit einem Architekten ist zwar grundsätzlich gültig, jedoch im Streitfall schwer nachweisbar. Bei …
- … einem vereinbarten Pauschalhonorar sollten alle Leistungen, inklusive Nebenkosten wie Kopien, im Vorfeld klar definiert sein. …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag (auch wenn mündlich) auf Klauseln zu Nebenkosten. …
- … Verhandeln Sie mit dem Architekten über eine Pauschale für Nebenkosten oder eine Begrenzung der Kopiekosten. …
- … Informieren Sie sich über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), auch wenn ein Pauschalhonorar …
- … für die Leistungen eines Architekten, basierend auf HOAIAbk., Pauschalvereinbarung oder Stundenhonorar.Verwandte Begriffe: HOAI, Pauschalhonorar, Stundenhonorar …
- … HOAI …
- … Die Honorarordnung für Architekten …
- … und Ingenieure, die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzonen …
- … Pauschalhonorar …
- … der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, die in der HOAIAbk. definiert sind.Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung …
- … Frage: Was ist ein Architektenhonorar?Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines …
- … Architekten. Es kann als Prozentsatz der Baukosten (Honorarzone nach HOAIAbk.), …
- … als Pauschalhonorar oder als Stundenhonorar vereinbart werden. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Leistungsumfang und der Schwierigkeit des Projekts. …
- … Frage: Was beinhaltet ein Pauschalhonorar?Ein Pauschalhonorar ist ein fester Betrag, der für alle Architekt …
- … Frage: Sind Nebenkosten im Architektenhonorar enthalten?Nebenkosten wie Kopien, Reisekosten, oder Gebühren sind in der …
- … Regel nicht im Architektenhonorar enthalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Es ist wichtig, diese Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) …
- … ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Richtlinie, auch wenn ein Pauschalhonorar vereinbart wurde. Die HOAIAbk. definiert verschiedene Leistungsphasen und Honorarzonen, die …
- … Frage: Was tun bei Streitigkeiten über das Architektenhonorar?Bei Streitigkeiten über das Architektenhonorar sollte zunächst das Gespräch …
- … mit dem Architekten gesucht werden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann eine Mediation oder die Einschaltung eines Anwalts für Baurecht sinnvoll sein. Eine Klärung vor Gericht ist der letzte Schritt. …
- … Frage: Kann ein mündlicher Architektenvertrag gültig sein?Ja, ein mündlicher Architektenvertrag ist grundsätzlich …
- … Frage: Welche Leistungen umfasst das Architektenhonorar typischerweise?Das Architektenhonorar umfasst typischerweise Leistungen wie Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, …
- … Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauleitung) und Objektbetreuung. Die genauen Leistungen sind im Architektenvertrag definiert. …
- … schützen?Um sich vor hohen Nebenkosten zu schützen, sollten Sie im Architektenvertrag eine klare Regelung für Nebenkosten vereinbaren. Dies kann eine Pauschale …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei der Prüfung eines Architektenvertrags achten sollten. …
- … HOAIAbk.-konforme AbrechnungWie eine korrekte Abrechnung nach …
- … HOAIAbk. aussieht. …
- … Rechte und Pflichten des BauherrnIhre Rechte und Pflichten im Verhältnis zum Architekten. …
- … Architektenhonorar: Nebenkosten – Kopien auf Plausibilität prüfen! …
- … Der Architekt hat das Masterexemplar (Original) im Honorar mit drin, alle Kopien, …
- … Architektenhonorar: Dürfen Telefonkosten extra abgerechnet werden? …
- … Bedeutet das also, dass der Architekt auch seine ... …
- … Bedeutet das also, dass der Architekt auch …
- … Wenn dem so wäre könnte der Architekt so sein Honorar künstlich in die Höhe treiben! …
- … Architektenhonorar: Auslagenerstattung …
- … Das Honorar bekommt er für die 'Architektenarbeit', die Auslagen werden nur ersetzt oder im Rahmen einer …
- … Architektenhonorar: Einzelnachweise bei Abrechnung erforderlich! …
- … Architektenhonorar: Hohe Kopierkosten – Erklärung einfordern! …
- … Architektenhonorar: Nebenkosten, Pauschalhonorar & Abrechnung …
- … ur/11281.php,/forum/architektur/11206.php,/forum/architektur/11157.php,/forum/architektur/11099.php, …
- … forum/architektur/11082.php,/forum/architektur/11069.php,/forum/architektur/11060.php,/forum/architektur/11058.php,/forum/architektur/11043.php,/forum/architektur/11033.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenkosten Anbau Planung: Was kostet Architekt für Anbau? Preise & Honorar
- … Architektenkosten Anbau: Planungspreise …
- … Was kostet die Planung eines Anbaus durch einen Architekten? Überblick über Architektenkosten, Honorar und wichtige Faktoren. Jetzt …
- … Architektenkosten, Anbau, Planung, Architekt, Honorar, Bauplanung, Kosten, Bauantrag, Leistungsphasen, HOAIAbk. …
- … Architektur, Bauplanung, Kostenplanung, Bauwesen, Honorar …
- … Architektenkosten Anbau Planung: …
- … Was kostet Architekt für Anbau? Preise & Honorar …
- … Hallo ich beabsichtige ein Häuschen zu kaufen und einen Anbau daran zu setzen. Natürlich muss ich erstmal zum Bauamt um mir das OK für den Anbau zu holen. Mich würde nur mal interessieren was mich die Planung mit dem Architekten kosten dürfte? …
- … Die Kosten für die Planung eines Anbaus durch einen Architekten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören: …
- … Leistungsphasen des Architekten: Das Honorar richtet sich nach den Leistungsphasen (gemäß HOAIAbk.), …
- … die der Architekt erbringt (z.B. Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung). …
- … Individuelle Honorarvereinbarung: Architekten können ihr Honorar innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen frei vereinbaren. …
- … Als grobe Orientierung können Sie mit 10 bis 15 % der Bausumme für die Architektenplanung rechnen. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Architekten …
- … HOAIAbk. …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, …
- … die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Bausumme …
- … der Architektenplanung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die der Architekt erbringt.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Entwurfsplanung, Ausführungsplanung …
- … Architektenhonorar …
- … Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen …
- … erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAIAbk., der Bausumme, dem Schwierigkeitsgrad des Projekts und den beauftragten Leistungsphasen.Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Baukosten …
- … Die Genehmigungsplanung ist eine Leistungsphase der Architektenplanung, in der die Unterlagen für den Bauantrag erstellt werden. Sie …
- … von Bauzeichnungen, Lageplänen, Baubeschreibungen und anderen erforderlichen Nachweisen.Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Architektenleistung …
- … Welche Leistungsphasen umfasst die Architektenplanung für einen Anbau …
- … Die Architektenplanung umfasst typischerweise: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Bauantrag), Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauleitung) und Objektbetreuung. Nicht alle Leistungsphasen müssen beauftragt werden. …
- … wird das Honorar des Architekten berechnet?Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Es basiert auf der …
- … des Projekts und den beauftragten Leistungsphasen. Es ist auch möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. …
- … Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAIAbk. gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen Architekten und Bauherren …
- … Kann ich die Architektenplanung auch selbst übernehmen?Für genehmigungspflichtige Anbauten ist in der Regel ein Bauantrag erforderlich, der von einem qualifizierten Entwurfsverfasser (meist Architekt) erstellt werden muss. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen …
- … Welche Unterlagen benötigt der Architekt für die Planung?Der Architekt benötigt in der Regel: einen aktuellen Lageplan, Bauzeichnungen des bestehenden …
- … Wie finde ich den richtigen Architekten für meinen Anbau?Empfehlungen von Freunden oder Bekannten, Online-Recherche, Architekt …
- … Architekt finden: So wählen Sie den richtigen Experten ausTipps zur Auswahl eines geeigneten Architekten für Ihr Bauvorhaben. …
- … Architektenhonorar Anbau: Regionale Angebote vergleichen …
- … Fragen Sie einfach ein paar Architekten in Ihrer Umgebung und …
- … Architektenkosten Anbau: Honorar selbst berechnen – So geht& …
- … Richtiger Weg wäre also, einen Architekt ausgucken und mit ihm zusammen planen. …
- … Architektenkosten Anbau: …
- … 1776575840,/forum/architektur/11185.php,/forum/architektur/10847.php,/forum/architektur/10838.php,/forum/architektur/10667.php, …
- … forum/architektur/10662.php,/forum/architektur/10661.php,/forum/architektur/10653.php,/forum/architektur/10572.php,/forum/architektur/10355.php,/forum/dig/10736.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauberater nach HOAI beauftragen? Kosten, Leistungen & Alternativen bei Dachsanierung?
- … Bauberater HOAIAbk.: Kosten, Leistungen, Alternativen …
- … Bauberater nach HOAI beauftragen? Welche Kosten entstehen bei einer Dachsanierung? Leistungen, Alternativen & …
- … Bauberater, HOAIAbk., Dachsanierung, Honorar, Kosten, Bauüberwachung, Energieberatung, Angebot, Ausschreibung, Sanierungskosten …
- … Bauberater nach HOAI beauftragen? Kosten, Leistungen & Alternativen bei Dachsanierung? …
- … weiß nicht genau, ob ich meinen Bauberater nach HOAIAbk. beauftragen soll und würde gerne noch andere Meinungen zu diesem Fall hören. …
- … Nun habe ich für folgendes HOAI-Angebot erhalten. …
- … Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob Sie Ihren Bauberater nach HOAIAbk. beauftragen sollen. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt …
- … die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Es ist wichtig zu prüfen, ob die angebotenen Leistungen und Kosten angemessen sind. …
- … Alternativen: Gibt es alternative Abrechnungsmodelle (z.B. Pauschalhonorar)? …
- … Mögliche Alternativen zur HOAIAbk.-Abrechnung: …
- … Pauschalhonorar: Vereinbaren Sie …
- … HOAIAbk. …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, …
- … die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren bei Bauprojekten. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen. …
- … Die Bauüberwachung ist die Überwachung der Bauausführung durch einen Architekten oder Ingenieur. Dabei wird sichergestellt, dass die Bauarbeiten gemäß den …
- … der Bauqualität, die Einhaltung der Termine und die Kostenkontrolle. Verwandte Begriffe: Bauleitung, Qualitätskontrolle, Baustellenkoordination. …
- … wird. Diplom-Ingenieure sind in der Regel in der Planung, Konstruktion und Bauleitung tätig. Verwandte Begriffe: Ingenieur, Architekt, Bauingenieur. …
- … HOAIAbk.?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche …
- … Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren bei Bauprojekten. …
- … Welche Leistungen sind in der HOAIAbk. geregelt?Die HOAI regelt die Honorare für verschiedene Leistungsphasen, von …
- … Wie wird das Honorar nach HOAIAbk. berechnet?Das Honorar nach HOAI wird in der Regel auf Grundlage …
- … Was sind Nebenkosten bei der HOAIAbk.?Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben dem Honorar anfallen. Dazu gehören …
- … Gibt es Alternativen zur HOAIAbk.-Abrechnung?Ja, es gibt Alternativen zur HOAI-Abrechnung. Dazu gehören beispielsweise …
- … Pauschalhonorare, Stundenlohnvereinbarungen oder individuelle Honorarvereinbarungen. Diese Alternativen können insbesondere bei kleineren …
- … ist Bauüberwachung?Die Bauüberwachung ist die Überwachung der Bauausführung durch einen Architekten oder Ingenieur. Dabei wird sichergestellt, dass die Bauarbeiten gemäß den …
- … HOAIAbk.-Honorare richtig verstehenWie werden Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI abgerechnet? …
- … HOAIAbk. Honorarzone IVAbk.: 109 T Baukosten angemessen? …
- … Und 900 für den einen km über den 15 km, die lt HOAI drin sind. Was fährt der, Lamborghini oder Hummer ;-(? …
- … Mal andere Architekten um Angebote bitten (fairnisshalber die Situation erläutern). Und den Baubetreuer …
- … (was ist der eigentlich Architekt, Statiker, Techniker?) um Erläuterung bitten. …
- … HOAIAbk. Honorar: HZ III + 25% Umbauzuschlag fair? …
- … HOAIAbk. LPAbk. 6: Vollständige Planung für Ausschreibung nötig? …
- … Die LP 6 (10 % des Gesamthonorars!) der HOAI basiert darauf, dass dem Ausschreibenden die vollständige Planung vorliegt. Leider …
- … mit mindestens 5 % zu bewerten sind. Eine gute Ausschreibung wird einen Architekten (oder Ingenieur) nie zu Reichtümern bringen, weil die Honorierung bestenfalls …
- … Bauberater nach HOAIAbk.: Kosten, Leistungen & Alternativen bei Dachsanierung …
- … 1776619787,/forum/alternat/11415.php,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11365.php, …
- … forum/architektur/11327.php,/forum/architektur/11281.php,/forum/architektur/11264.php,/forum/architektur/11262.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag prüfen: Bindung, Kosten, Ausstiegsmöglichkeiten & wichtige Klauseln?
- … Architektenvertrag: Bindung, Kosten, Ausstieg prüfen …
- … Architektenvertrag vor Notartermin prüfen: Bindung, Kosten, Ausstiegsmöglichkeiten, Zusatzleistungen. Worauf Sie …
- … Architektenvertrag, Architektenbindung, Baukosten, Pauschalhonorar, Zeithonorar, Ausstiegsmöglichkeiten, Leistungsphasen, Bauantrag, Werkplanung, Bauvorlagen …
- … Architektur, Baurecht, Bauvertrag, Honorarordnung, Bauplanung …
- … Architektenvertrag prüfen: Bindung, Kosten, …
- … unser Architekt ist gleichzeitig (über seine GmbH) Verkäufer des Grundstücks, das derzeit erschlossen wird. Eine Architektenbindung besteht also zumindest indirekt. …
- … Tagen Notartermin und ich habe heute erst den Entwurf zum Architektenvertrag bekommen, wo ich nun über so einige Sachen stolpere und Hilfe bräuchte. …
- … In Vorgesprächen hatten wir ein Pauschalhonorar Richtung 10 % der Baukosten unserer Einfamilienhaus vereinbart. Dieses Pauschalhonorar einschl. …
- … der Nebenkosten gem. § 7 HOAIAbk. ist auch so im Entwurf aufgenommen worden, jetzt gibt es aber einen Passus, dass durch nachträgliche Änderungen erforderliche Zusatzleistungen ein Zeithonorar nach § 6 HOAI anfallen könnte. …
- … Ich hatte den Architekten zunächst um einen Stufenvertrag 1-4 gebeten (wg. Eigenleistung, Ausstieg), woraufhin …
- … Im Entwurf steht nun drin, dass dem Architekten bei Reduzierung des Leistungsumfangs eine Entschädigungsvergütung für die nicht erbrachte …
- … Ich verstehe, dass Sie kurz vor dem Notartermin stehen und den Architektenvertrag erst jetzt erhalten haben. Da der Architekt gleichzeitig Grundstücksverkäufer ist, …
- … ist eine Architektenbindung gegeben. Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte im Vertrag besonders zu prüfen: …
- … Honorarvereinbarung: Ist ein Pauschalhonorar oder ein Zeithonorar vereinbart? Wie verhält sich das Honorar zu …
- … Leistungsumfang: Wie ist der Leistungsumfang des Architekten definiert (Planung, Bauantrag, Werkplanung)? …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen des Architekten …
- … Architektenbindung …
- … Eine Architektenbindung liegt vor, wenn der Bauherr vertraglich verpflichtet ist, für …
- … die Planung und Bauleitung ein bestimmtes Architekturbüro zu beauftragen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Architekt gleichzeitig der Grundstücksverkäufer ist.Verwandte Begriffe: Bauverpflichtung, Exklusivvertrag, Planungsbindung. …
- … Pauschalhonorar …
- … Ein Pauschalhonorar ist eine feste Summe, die für die Architektenleistungen vereinbart …
- … Ein Zeithonorar wird auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands des Architekten berechnet. Es ist flexibler als ein Pauschalhonorar, kann aber …
- … Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) definiert.Verwandte Begriffe: Planungsphasen, Bauphasen, Projektphasen. …
- … Was ist eine Architektenbindung?Eine Architektenbindung liegt vor, wenn der Bauherr vertraglich …
- … verpflichtet ist, für die Planung und Bauleitung ein bestimmtes Architekturbüro zu beauftragen. Dies ist häufig der Fall, wenn der Architekt gleichzeitig der Grundstücksverkäufer ist. …
- … Was ist ein Pauschalhonorar?Ein Pauschalhonorar …
- … ein Zeithonorar?Ein Zeithonorar wird auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands des Architekten berechnet. Es ist flexibler als ein Pauschalhonorar, kann aber …
- … Was sind Leistungsphasen?Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) definiert. …
- … Was ist ein Stufenvertrag?Ein Stufenvertrag ermöglicht es dem Bauherrn, den Architektenvertrag nach Abschluss einzelner Leistungsphasen zu kündigen. Dies bietet Flexibilität …
- … ein Herausgabeanspruch?Ein Herausgabeanspruch gibt dem Bauherrn das Recht, die vom Architekten erstellten Planungsunterlagen (Werkplanung, Bauvorlagen) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses herauszuverlangen. Dies …
- … ist wichtig, um das Bauvorhaben auch ohne den ursprünglichen Architekten fortführen zu können. …
- … Architektenvertrag kündigenWelche Gründe berechtigen zur Kündigung des Architektenvertrags und …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Welche Leistungen sind in den einzelnen Leistungsphasen der HOAI enthalten und …
- … Architektenvertrag: Zusatzleistungen – Bauherren-Veranlassung …
- … Ergänzen Sie den Passus durch nachträgliche Änderungen erforderliche Zusatzleistungen um soweit Sie durch den Bauherrn veranlasst werden . Änderungen, die durch Schlechtleistung oder behördliche Auflagen erforderlich werden, gehen üblicherweise auf die Kappe des Architekten, der eine genehmigungsfähige und mangelfreie Planung schuldet. …
- … nicht geregelt werden, es steht ebenfalls im BGBAbk.. Demnach hat der Architekt Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich ersparten Aufwands, was auf die …
- … Unterlagen: wenn Sie nach LPh 4 oder 5 kündigen, muss der Architekt schlussrechnen. Es ist dann eben nach LPh 4 bzw. 5 Schluss. …
- … dem geschilderten Wortlaut Anspruch auf die Unterlagen. Im übrigen gibt es Architektenfeindliche (oder besser kundenfreundliche) Rechtsprechung, die den Herausgabeanspruch bejaht, selbst wenn …
- … ein Bohrloch danebensetzen können. Falls Sie nicht alle Unterlagen ausgehändigt bekommen: Architekt und Firmen sind verpflichtet, die Ausführungspläne sehr lange aufzubewahren. Der Architekt …
- … Zum Thema Haftung heißt es: Der Architekt haftet dafür, dass die Leistungen, die er übernommen hat, den allg. …
- … Architektenhonorar: Kündigung – Gewinnermittlung nach BGBAbk. §252 …
- … es ist falsch und irreführend die alte Regelung des Vertrags der bundesarchitektenkammer als realitätsnah hier zu zitieren. die 60/40 Quote …
- … was ist eine nachträgliche Änderung? nach vermeintlicher Fertigstellung der Planleistungen des Architekten oder nach fraigabe der Pläne durch den Bauherrn? …
- … Architektenvertrag: 60:40 Klausel – Wirksame Vereinbarung möglich? …
- … wieso Einheitsarchitektenvertrag blücher? …
- … @Fragesteller: Ihr zweiter Beitrag deutet darauf hin, dass der Architekt auch Bauleistungen erbringt (zugesicherte Eigenschaften des Werks). Habe ich das richtig …
- … Nebenkosten bei der Nichterbringung eines werkauftrags eingespart. ob nun ein jurierender Architekt damit konform geht ist mir einfach nur egal! …
- … und da darfst du Einheitsarchitekten Verträge auch nicht kennen, weil deren 60/40 Vereinbarung regelmäßig …
- … Architekt bevorzugt Gewerke: Problematik bei Auftragsvergabe? …
- … Nein der Architekt hat keine Baufirma o Ä ... …
- … Nein, der Architekt hat …
- … evtl. Problematik, wenn wir z.B. einen günstigen Fliesenleger beauftragen wollen, der Architekt aber z.B. jemand anders bevorzugt (von dem er u.U. einen Tipp …
- … Architektenhonorar: Ersparte Aufwendungen – Bürokalkulation erforderlich …
- … Wenn du ein solches Urteil erstritten hast ist das erstaunlich. Ohne Wissen schreibe ich nicht. Ich habe es aus diversen Urteilen zu dem, was sich der Architekt als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss. Die gingen alle dahin, …
- … @Fragesteller: das letzte Wort haben immer Sie. Der Architekt ist nicht bevollmächtigt, rechtsgeschäftlich für Sie Bauverträge abzuschließen. Außer Sie erteilen …
- … ergeben sich erst aus den einzelnen Bauverträgen. Die zugesicherten Eigenschaften der Architektenleistung ergeben sich aus dem Architektenvertrag. Nimmt der Architekt Bezug …
- … auf die HOAIAbk., sind nach neuester Rechtsprechung die Grundleistungen der in Bezug genommenen Leistungsphasen geschuldet. …
- … Architektenbüro: Angestellten-Gehalt – Anrechnung als Aufwand? …
- … in ihrer Arbeitszeit nur weniger arbeiten, bleiben deren Kosten gleich, der Architekt hat nichts erspart - ergo ist nichts abzuziehen. …
- … Architektenvertrag: Kündigung …
- … ich habe nun mit dem Architekten reden können, und ich denke wir haben nun alles (bis …
- … Koppelungsverbot: Architektenbindung beim Grundstückserwerb unwirksam! …
- … § 3 Ingenieur-Architektenleistungsgesetz …
- … eines Bauwerks auf dem Grundstück die Leistungen eines bestimmten Ingenieurs oder Architekten in Anspruch zu nehmen, ist unwirksam. Die Wirksamkeit des auf …
- … Architektenvertrag prüfen: Bindung, Kosten & Ausstieg …
- … 1776626355,/forum/architektur/10491.php,/forum/architektur/10486.php,/forum/architektur/10026.php, …
- … forum/honorar/10592.php,/forum/neubau/11537.php,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11411.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php,/forum …
- … /architektur/11408.php …
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