Außenmauerwerk Abrechnung nach VOB: Aussparungen, Fenster mit Rollladenkästen – Was ist zu beachten?
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Außenmauerwerk Abrechnung nach VOB: Aussparungen, Fenster mit Rollladenkästen – Was ist zu beachten?
Exemplarisch: Fensteröffnung 88,5/1,375 x 36,5 cm + Rollokasten 0,30/88,5 x 36,5 cm
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Bei der Abrechnung von Außenmauerwerk nach VOBAbk. ist entscheidend, wie Aussparungen behandelt werden. Laut VOB werden Aussparungen über 0,5 m³ vom Raummaß abgezogen. Dies gilt grundsätzlich auch für zusammengesetzte Bauteile wie Fenster mit Rollladen-Aufsatzkästen.
Die genaue Auslegung, ob ein Rollladenkasten als separate Aussparung oder als Teil der Fensteröffnung zu betrachten ist, kann interpretationsbedürftig sein. Entscheidend ist, ob der Rollladenkasten fest mit dem Fenster verbunden ist oder als separates Bauteil gilt.
Ich empfehle, die spezifischen Details des Bauvorhabens und die genauen Formulierungen im Bauvertrag zu prüfen. Bei Unklarheiten ist es ratsam, eine Klärung mit dem Auftraggeber oder einem Bausachverständigen herbeizuführen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Aussparungen (Fenster, Rollladenkästen) detailliert mit Maßen und Fotos, um eine transparente Abrechnung zu gewährleisten. Klären Sie Unklarheiten bezüglich der Auslegung der VOB-Bestimmungen im Vorfeld mit allen Beteiligten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C.
Verwandte Begriffe: ATV, Leistungsbeschreibung, Bauvertrag - ATV
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sind Teil C der VOB und beschreiben die technischen Anforderungen an die Ausführung von Bauleistungen.
Verwandte Begriffe: VOB, Leistungsbeschreibung, Baustoffe - Raummaß
- Das Raummaß ist das Volumen eines Bauteils oder Bauwerks, das durch Multiplikation von Länge, Breite und Höhe ermittelt wird. Bei der Abrechnung von Mauerwerk wird das Raummaß verwendet, um die tatsächlich erbrachte Leistung zu bestimmen.
Verwandte Begriffe: Volumen, Abrechnung, Aussparung - Aussparung
- Eine Aussparung ist eine Öffnung oder ein Hohlraum in einem Bauteil oder Bauwerk, beispielsweise für Fenster, Türen oder Installationen. Bei der Abrechnung von Mauerwerk müssen Aussparungen, die größer als ein bestimmtes Maß sind, vom Raummaß abgezogen werden.
Verwandte Begriffe: Öffnung, Hohlraum, Abrechnung - Leistungsbeschreibung
- Die Leistungsbeschreibung ist ein Dokument, das die zu erbringenden Bauleistungen im Detail beschreibt. Sie ist Bestandteil des Bauvertrags und dient als Grundlage für die Abrechnung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB, ATV - Rollladenkasten
- Ein Rollladenkasten ist ein Bauteil, das zur Aufnahme eines Rollladens dient. Er kann entweder fest mit dem Fenster verbunden oder als separates Bauteil ausgeführt sein.
Verwandte Begriffe: Rollladen, Fenster, Bauteil - Abrechnung
- Die Abrechnung ist die Zusammenstellung und Bewertung der erbrachten Bauleistungen. Sie dient als Grundlage für die Zahlung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber.
Verwandte Begriffe: VOB, Leistungsbeschreibung, Raummaß
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Aussparungen müssen bei der Abrechnung von Mauerwerk abgezogen werden?
Laut VOB müssen alle Aussparungen, die größer als 0,5 m³ sind, vom Raummaß des Mauerwerks abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Fenster- und Türöffnungen. - Gilt die Abzugsregelung auch für Fenster mit Rollladenkästen?
Ja, die Abzugsregelung gilt grundsätzlich auch für zusammengesetzte Bauteile wie Fenster mit Rollladenkästen. Die genaue Auslegung kann jedoch von den spezifischen Umständen des Bauvorhabens abhängen. - Wie werden Rollladenkästen bei der Abrechnung behandelt, wenn sie fest mit dem Fenster verbunden sind?
Wenn der Rollladenkasten fest mit dem Fenster verbunden ist, kann er als Teil der Fensteröffnung betrachtet werden. In diesem Fall wird die gesamte Aussparung (Fenster inklusive Rollladenkasten) bei der Abrechnung berücksichtigt. - Was ist zu tun, wenn Unklarheiten bei der Abrechnung von Aussparungen bestehen?
Bei Unklarheiten empfehle ich, eine Klärung mit dem Auftraggeber oder einem Bausachverständigen herbeizuführen. Eine detaillierte Dokumentation aller Aussparungen mit Maßen und Fotos kann ebenfalls hilfreich sein. - Wo finde ich die genauen Regelungen zur Abrechnung von Mauerwerk in der VOB?
Die genauen Regelungen zur Abrechnung von Mauerwerk finden Sie in der VOB, insbesondere im Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen – ATV) unter der jeweiligen Leistungsbeschreibung für Mauerarbeiten. - Was bedeutet Raummaß bei der Abrechnung von Mauerwerk?
Das Raummaß ist das Volumen des Mauerwerks, das tatsächlich vorhanden ist. Von diesem Raummaß werden dann die Aussparungen abgezogen, die größer als 0,5 m³ sind. - Wie kann ich Streitigkeiten bei der Abrechnung von Mauerwerk vermeiden?
Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, alle Details des Bauvorhabens und die Auslegung der VOB-Bestimmungen im Vorfeld mit allen Beteiligten zu klären und schriftlich festzuhalten. Eine transparente Dokumentation aller Aussparungen ist ebenfalls empfehlenswert.
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Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Streitigkeiten bei Bauabrechnungen vorzubeugen?
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VOB: Fenster- und Rollladenkasten-Abrechnung – Einzeln betrachten!
"nö"
laut VOBAbk. ist das Fenster eine Fläche und der Rollladenkasten eine Fläche ... wenn das Fenster >0.5 m³ dann wird abgezogen ... und beim Rollokasten ist's genauso ... "aber" zusammenaddieren und abziehn giltet ned 🙂 -
Abrechnungsprüfung: Addieren von Teilflächen unzulässig!
da sind schon Rechnungsprüfer gescheitert
Hallo,
genau den Fall hatten wir schon mal in einer Rechnungsprüfung durch das Land.
Der Prüfer hat auch die Teilflächen addiert und dann abgezogen. Nach langem hin und her musste er klein beigeben.
Mit freundlichen Grüßen -
Abrechnung Mauerwerk: Rollokasten – Einbauart entscheidend!
In meiner VOBAbk. im Bild
wird unterschieden zwischen einen Rollokasten den der Maurer gleicht mit einsetzt (kein Abzug) und einen den der Fensterbauer später einsetzt = Abzug.
Interessant wird dann das ganze wenn der Maurer den später einsetzt. -
Regionale Unterschiede: Rollokasten-Einbau in Bayern
"jo" Mark und
jetzt sind wir beim regionalen 🙂
Bavaria monolithisch 36,5 cm = "hier" Standard die Rollokästen musste dabei stets gleich einsetzen ... und dann stimmt meine Aussage von oben ... "meno" ich muss langsam a bissi weiter denken als "nur" bis vor die Haustüre 🙂 -
Abrechnung Außenmauerwerk: Erkenntnisse zur VOB-Interpretation
Tja vielen Dank für die prompte Stellungnahme hilft ...
Tja, vielen Dank für die prompte Stellungnahme, hilft mir leider nicht viel, weil ich gedacht hatte, meine Interpretation revolutioniert nun die Abrechnung.
Dank trotzdem ... -
Abrechnung: Mischkalkulation bei Mauerwerksarbeiten üblich
hilft mir leider nicht viel,
aber ist gerecht, da Unternehmer nun mal eine Mischkalkulation fahren. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Abrechnung Außenmauerwerk nach VOBAbk.: Fenster und Rollladenkästen
💡 Kernaussagen: Die Abrechnung von Außenmauerwerk nach VOB bezüglich Aussparungen für Fenster und Rollladenkästen ist ein komplexes Thema. Entscheidend ist, ob Fenster und Rollladenkästen als separate Flächen betrachtet werden müssen. Die Addition von Teilflächen zur Überschreitung der 0,5 m³-Grenze ist laut VOB nicht zulässig. Regionale Unterschiede und die Art des Einbaus (gleichzeitig mit dem Mauerwerk oder später) beeinflussen die Abrechnung ebenfalls.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Abrechnung Mauerwerk: Rollokasten – Einbauart entscheidend! ist die Art des Einbaus des Rollokastens (gleichzeitig mit dem Mauerwerk oder später durch den Fensterbauer) entscheidend für die Abrechnung. Wird der Rollokasten vom Maurer direkt mit eingesetzt, erfolgt kein Abzug.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag VOB: Fenster- und Rollladenkasten-Abrechnung – Einzeln betrachten! wird klargestellt, dass Fenster und Rollladenkästen separat als Flächen betrachtet werden müssen. Eine Addition zur Überschreitung der 0,5 m³-Grenze ist nicht zulässig.
📊 Fakten/Zahlen: Die VOB regelt die Abrechnung von Aussparungen im Außenmauerwerk. Aussparungen über 0,5 m³ sind abzuziehen, wobei die genaue Auslegung und Anwendung regional unterschiedlich sein kann, wie im Beitrag Regionale Unterschiede: Rollokasten-Einbau in Bayern diskutiert wird.
💰 Kosten: Im Beitrag Abrechnung: Mischkalkulation bei Mauerwerksarbeiten üblich wird erwähnt, dass Unternehmer eine Mischkalkulation fahren, was bei der Abrechnung von Mauerwerksarbeiten berücksichtigt werden muss. Dies kann Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben.
👉 Handlungsempfehlung: Bei der Abrechnung von Außenmauerwerk ist es ratsam, die VOB genau zu prüfen und regionale Unterschiede zu berücksichtigen. Klären Sie im Zweifelsfall die Abrechnungsmodalitäten vorab mit allen Beteiligten, um Missverständnisse zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Abrechnungsprüfung: Addieren von Teilflächen unzulässig! bezüglich der korrekten Anwendung der VOB.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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