Bauausreden-Sammlung: Bauträger, Handwerker & Co. – Typische Ausflüchte und was Bauherren beachten sollten

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026

In diesem Thread werden typische Ausreden von Bauträgern, Handwerkern und Bauherren gesammelt und diskutiert. Dabei geht es um Pfusch am Bau, Baumängel, Gewährleistung und die Rechte der Bauherren. Die Sammlung reicht von fadenscheinigen Erklärungen bis zu dreisten Lügen, die Bauherren das Leben schwer machen können. Ziel ist es, unbedarfte Bauherren aufzuklären und ihnen zu helfen, sich vor unberechtigten Ausflüchten zu schützen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Bauausreden-Sammlung: Bauträger, Handwerker & Co. – Typische Ausflüchte und was Bauherren beachten sollten

Auf Anregung von MB wollen wir hier mal Ausreden von BU, Bauträger, Handwerkern, etc. sammeln, die den Bauherren das Leben schwer machen können. Am besten auch gleich mit dem sachlichen Bezug dazu angeben, damit auch unbedarfte Bauherren sehen können, worum es geht ...

Mir fällt da spontan die am meisten gebrauchteste Ausrede ein, die ich gehört hab:
"das ist normalerweise nicht üblich" ...
oder:
"Das haben wir noch nie so gemacht, war bei unseren Häusern noch nie notwendig" (das bezog sich übrigens auf die innnere Abdichtung der Fenster, die fälschlicherweise nicht eingebaut war)

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Bei Verdacht auf fehlende innere Fensterabdichtung umgehend Fachprüfung durch zertifizierten Bausachverständigen einfordern – akutes Risiko für Feuchteschäden, Schimmel und gesundheitliche Schäden.

    🔴 KRITISCH: Keine Abnahme oder Schlusszahlung vor Vorlage einer schriftlichen, normkonformen Bestätigung aller vertraglich geschuldeten Leistungen – insbesondere zu Abdichtung, Wärmedämmung und Feuchteschutz.

    ⚠️ WICHTIG: Alle mündlichen Aussagen von Bauträgern oder Handwerkern sofort schriftlich dokumentieren und per E-Mail oder Einschreiben zur Bestätigung auffordern.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Vertragsabschluss: Prüfung der Baubeschreibung auf Konformität mit DIN 18022-1, DIN 18542, EnEVAbk. und allgemein anerkannten Regeln der Technik – nicht auf „Branchenüblich“ verlassen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass eine Sammlung von Ausreden von Bauträgern und Handwerkern hilfreich sein kann, um Bauherren zu sensibilisieren. Es ist wichtig, sich nicht von fadenscheinigen Begründungen abspeisen zu lassen und seine Rechte zu kennen.

    Ich empfehle, bei Problemen am Bau folgende Schritte zu beachten:

    • Dokumentation: Halten Sie alle Mängel schriftlich fest und machen Sie Fotos.
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger oder Handwerker eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Sachverständiger: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Bausachverständigen hinzu.
    • Rechtsberatung: Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Baurecht beraten.

    👉 Handlungsempfehlung: Achten Sie auf eine detaillierte Baubeschreibung und lassen Sie sich alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Beitrag thematisiert eine Sammlung typischer Ausreden von Bauträgern und Handwerkern, die Bauherren im Bauprozess begegnen können. Die genannten Beispiele wie "das ist normalerweise nicht üblich" oder "das haben wir noch nie so gemacht" sind tatsächlich häufige Floskeln, die oft dazu dienen, Mängel zu vertuschen oder notwendige Arbeiten zu vermeiden. Besonders kritisch ist der genannte Fall der fehlenden inneren Abdichtung von Fenstern, da dies zu erheblichen Feuchteschäden und Schimmelbildung führen kann.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Problematik wird zutreffend erkannt. Bauherren sollten solche Aussagen stets hinterfragen und auf vertragliche Vereinbarungen sowie geltende Normen verweisen.

    ➕ Ergänzung: Es fehlt der Hinweis, dass Bauherren bei solchen Aussagen immer eine schriftliche Bestätigung der Ausrede verlangen sollten. Zudem ist es ratsam, unabhängige Sachverständige hinzuzuziehen, bevor man sich auf mündliche Zusicherungen verlässt.

    🔴 Gefahr: Die genannte Ausrede zur Fensterabdichtung ist besonders gefährlich, da eine fehlende innere Abdichtung zu massiven Bauschäden führen kann. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, bevor weitere Schäden entstehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten alle mündlichen Aussagen von Bauträgern und Handwerkern dokumentieren und bei Zweifeln einen Bausachverständigen oder Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren. Bei konkreten Mängeln wie der fehlenden Fensterabdichtung ist umgehend eine fachgerechte Nachbesserung einzufordern und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine Sammlung typischer Ausreden von Bauausführenden, die Bauherren in der Bauphase oft mit unzureichenden oder rechtlich unzulässigen Begründungen von vertraglichen oder bautechnisch erforderlichen Leistungen abhalten wollen.

    🔴 Gefahr: Aussagen wie "das ist normalerweise nicht üblich" oder "das haben wir noch nie so gemacht" sind keine zulässigen Entbindungen von vertraglichen, normenkonformen oder baurechtlich gebotenen Leistungen – insbesondere nicht bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen wie der inneren Abdichtung von Fenstern, die vor Feuchteschäden und Schimmelbildung schützt.

    ⚠️ Korrektur: Die fehlende innere Fensterabdichtung ist kein "Gewohnheitsverstoß", sondern ein klarer Verstoß gegen die DINAbk. 18022-1 und die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), da sie zu Tauwasserausfall, Bauschäden und gesundheitlichen Risiken führen kann.

    ➕ Ergänzung: Bauherren müssen sich nicht auf subjektive Erfahrungswerte oder Branchengewohnheiten berufen lassen – maßgeblich sind stets die vertraglich vereinbarten Leistungen, die geltenden Technischen Baubestimmungen (z. B. DIN, VDIAbk., EnEV) sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, eine Leistung sei "nicht notwendig", ist unzulässig, solange sie nicht durch einen unabhängigen Sachverständigen im Einzelfall nachweislich entbehrlich ist – eine pauschale Aussage des Ausführenden hat keinerlei fachliche oder rechtliche Aussagekraft.

    ✅ Zustimmung: Die Initiative, solche Ausreden systematisch zu dokumentieren und mit sachlichen Bezügen zu unterlegen, ist aus Verbraucherschutzsicht hochgradig sinnvoll und unterstützt Bauherren bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei solchen Aussagen unverzüglich schriftlich nachfragen, die vertragliche Grundlage und die jeweilige Norm (z. B. DIN 18542 für Fensterabdichtung) einfordern und im Zweifel einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen zur Begutachtung beauftragen – insbesondere vor Abnahme oder Zahlung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation von Mängeln und mündlichen Aussagen.
    • Alle sehen den Sachverständigen als zentralen Bezugspunkt bei Zweifeln an – besonders bei bauphysikalisch kritischen Themen wie Fensterabdichtung.
    • Rechtliche Beratung durch Fachanwalt für Baurecht wird von allen als sicherer Rückhalt genannt.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI bleibt allgemein und fokussiert auf Vertrags- und Verfahrenshinweise, ohne technische Normen zu nennen.
    • DeepSeek und Qwen konkretisieren die Gefährdungslage – Qwen nennt explizit DIN 18022-1 und EnEV, DeepSeek fokussiert stärker auf den konkreten Schadensfall „fehlende innere Abdichtung“.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend: Die Aussage „das ist nicht üblich“ ist rechtlich und technisch irrelevant – maßgeblich sind Vertrag, Normen und Regeln der Technik.
    • DeepSeek ergänzt die Empfehlung, schriftliche Bestätigung jeder mündlichen Ausrede zu verlangen – nicht nur zu dokumentieren.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht klar der Auffassung, eine Leistung sei „nicht notwendig“, sofern der Ausführende sie allein behauptet – dies widerspricht einer pauschalen Handlungsempfehlung in GoogleAI, die bei „Unsicherheiten“ zuerst den Sachverständigen empfiehlt, ohne den rechtlichen Status der Aussage zu hinterfragen.
    • Qwen und DeepSeek heben die DIN 18542 (Fensterabdichtung) als bindend hervor; GoogleAI erwähnt keinerlei Normen – dies ist eine relevante Sicherheitslücke in der GoogleAI-Analyse.

    👉 Empfehlung:

    • Bei technisch kritischen Themen wie Abdichtung: Stets die sicherere, normbasierte Einschätzung von Qwen und DeepSeek priorisieren – nicht die allgemeine Verfahrensempfehlung von GoogleAI.
    • Alle Modelle stimmen darin überein, dass Bauherren eigenverantwortlich handeln müssen – doch nur Qwen liefert die verbindlichen Rechts- und Normgrundlagen für wirksame Konter.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Dokumentationspflicht für Mängel & AussagenAlle drei KI-Modelle sind sich einig: Schriftliche Festhaltung, Fotos, E-Mail-Bestätigungen sind unverzichtbar – GoogleAI, DeepSeek und Qwen benennen dies als zentrale Maßnahme.
    Rechtliche Verbindlichkeit von „Branchengewohnheiten“Qwen und DeepSeek widersprechen klar – GoogleAI erwähnt das Thema nicht. Konsens: „Nicht üblich“ oder „noch nie so gemacht“ ist keine Rechtfertigung; Vertrag und Normen entscheiden.
    Fensterabdichtung (innere Dichtung)DeepSeek und Qwen nennen akut gefährdende Auswirkungen (Schimmel, Tauwasser); Qwen benennt DIN 18542 und DIN 18022-1 explizit. GoogleAI erwähnt das Thema nicht – aber die beiden anderen bilden einen klaren Konsens über technische und rechtliche Dringlichkeit.
    Rolle des Bausachverständigen⚠️Alle drei sehen ihn als zentral an – GoogleAI als „Hinweis bei Unsicherheiten“, DeepSeek und Qwen als unverzichtbare Instanz vor Abnahme und bei sicherheitsrelevanten Mängeln. Abwägung: Grad der Verbindlichkeit (beratend vs. verpflichtend).
    Rechtsberatung durch BaurechtsanwaltAlle drei KI-Modelle empfehlen dies bei Eskalation oder Zweifel – insbesondere bei Fristsetzung, Mängelrüge oder Abnahmehindernissen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren müssen technische und rechtliche Argumente (Vertrag, DIN, EnEV) aktiv einfordern – nicht auf mündliche Aussagen vertrauen. Vor Abnahme ist stets eine normkonforme, schriftlich bestätigte Erfüllung aller Leistungen zwingend notwendig.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende innere FensterabdichtungMassive Feuchteschäden, Schimmelbildung, gesundheitliche Schädigung, Wertminderung der Immobilie
    🔴 RisikoAkzeptanz mündlicher Ausreden ohne DokumentationVerlust von Beweismitteln, erfolglose Mängelrüge, Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
    🔴 RisikoAbnahme ohne vorherige normkonforme PrüfungRechtsverlust bei späten Mängelentdeckungen, Haftung für Folgeschäden übernommen
    🔴 RisikoVerlass auf „Branchenüblich“ statt auf DIN/EnEVTechnisch unzureichende Ausführung, Verstoß gegen bauaufsichtliche Anforderungen, späterer Nachbesserungszwang
    🔴 RisikoFehlende schriftliche Vereinbarung bei NachbesserungswünschenKeine bindende Verpflichtung für den Ausführenden, Verschleppung oder unzureichende Ausführung
    ✅ ChanceSchriftliche Dokumentation aller AussagenStarker Beweiswert bei Streit, Abschreckungseffekt für unseriöse Ausführende
    ✅ ChanceFachliche Vorbereitung mit Normenkenntnis (DIN 18542, 18022-1)Frühzeitige Erkennung von Verstößen, souveräne Kommunikation mit Ausführenden
    ✅ ChanceEinbindung eines zertifizierten Bausachverständigen vor AbnahmeVermeidung von Nachbesserungskosten, Sicherstellung der Bauqualität, Rechtssicherheit
    ✅ ChanceSystematische Sammlung und Gegenüberstellung typischer Ausreden mit NormenStärkung der Verbraucherposition, Nachhaltige Sensibilisierung im Baualltag
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines Baurechtsanwalts bei komplexen FällenSchnelle, kosteneffiziente Klärung, Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Fachprüfung einfordern: Bei Verdacht auf fehlende innere Fensterabdichtung innerhalb von 48 Stunden einen zertifizierten Bausachverständigen beauftragen – mit explizitem Auftrag zur Prüfung nach DIN 18542 und DIN 18022-1.
    2. Schriftliche Bestätigung jeder Aussage verlangen: Jede mündliche Ausrede (z. B. „das ist nicht üblich“) per E-Mail oder Einschreiben mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme und Nennung der vertraglichen bzw. normativen Grundlage anfordern.
    3. Baubeschreibung auf Normkonformität prüfen: Vor Unterschrift: Gegenprüfung der Baubeschreibung mit DIN 18022-1 (Feuchteschutz), DIN 18542 (Fensterabdichtung), EnEV und VDI 4102 – bei Unklarheiten durch unabhängigen Sachverständigen klären lassen.
    4. Keine Abnahme ohne schriftliche Erfüllungsbestätigung: Vor Abnahme müssen alle kritischen Leistungen (insbes. Abdichtung, Dämmung, Lüftung) schriftlich bestätigt und mit Bezug auf die jeweilige Norm benannt sein.
    5. Mängelprotokoll systematisch führen: Für jeden Mangel: Datum, Foto, genaue Beschreibung, betroffenes Gewerk, mündliche Aussage des Ausführenden, Fristsetzung per Einschreiben – mit Kopie an Baurechtsanwalt.
    6. Rechtlichen Notfallplan aktivieren: Kontaktdaten eines Fachanwalts für Baurecht (mit Schwerpunkt Wohnungs- und Bauträgerrecht) vorab besorgen und im Mängelfall binnen 24 Stunden informieren.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle wesentlichen Merkmale des Bauvorhabens beschreibt. Sie enthält Angaben zu Materialien, Ausführungsstandards und technischen Details. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Baupläne
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit des Bauwerks. Er kann die Funktionalität, die Ästhetik oder die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Baupfusch, Sachmangel, Gewährleistung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Bauträgers oder Handwerkers für Mängel, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Bauabnahme auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Nacherfüllung
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann Baumängel beurteilen, Gutachten erstellen und bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauträgern vermitteln.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Architekt, Bauingenieur
    Bauvertrag
    Der Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauträger oder Handwerker, der die Errichtung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis
    Örtliche Bauaufsicht
    Die örtliche Bauaufsicht überwacht die Bauausführung und stellt sicher, dass die Arbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden. Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner für den Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Bauüberwachung, Architekt
    Abdichtung
    Eine Abdichtung dient dazu, ein Bauwerk vor dem Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit zu schützen. Sie kann aus verschiedenen Materialien bestehen, wie z.B. Bitumen, Kunststoff oder mineralischen Dichtstoffen.
    Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Feuchtigkeitssperre, Drainage

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun bei Baumängeln?
      Baumängel sollten umgehend schriftlich beim Bauträger oder Handwerker gerügt werden. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und dokumentieren Sie den Mangel detailliert. Bei Uneinigkeit empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Bausachverständigen.
    2. Wie lange gilt die Gewährleistung?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist haftet der Bauträger oder Handwerker für Mängel, die auf unsachgemäße Ausführung zurückzuführen sind.
    3. Was ist eine Baubeschreibung?
      Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle wesentlichen Merkmale des Bauvorhabens beschreibt, wie z.B. verwendete Materialien, Ausführungsstandards und technische Details. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags.
    4. Wann sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden?
      Ein Bausachverständiger sollte hinzugezogen werden, wenn Sie unsicher sind, ob ein Mangel vorliegt, oder wenn der Bauträger oder Handwerker die Mängelbeseitigung verweigert. Der Sachverständige kann den Mangel beurteilen und ein Gutachten erstellen.
    5. Welche Rechte habe ich als Bauherr?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Bauleistung. Bei Mängeln haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Im Extremfall können Sie vom Bauvertrag zurücktreten.
    6. Was bedeutet "örtliche Bauaufsicht"?
      Die örtliche Bauaufsicht überwacht die Bauausführung und stellt sicher, dass die Arbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden. Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner für den Bauherrn und kann bei Problemen vermitteln.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Haftung des Bauträgers oder Handwerkers für Mängel. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    8. Wie kann ich mich vor unseriösen Bauträgern schützen?
      Informieren Sie sich gründlich über den Bauträger, prüfen Sie Referenzen und lassen Sie sich den Bauvertrag von einem Anwalt prüfen. Achten Sie auf eine detaillierte Baubeschreibung und vereinbaren Sie Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt.

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  2. Estrich zu hoch – Sprachbarrieren auf der Baustelle

    Foto von Martin Malangeri

    Kann nicht verstan ...
    Protest bei den Estrichlegern, der Estrich wurde zu hoch eingebracht. Fünf Handwerker, drei Nationalitäten stehen im Zementestrich, große Augen. Einer zuckt mit den Schultern, grinst verlegen und meint: "Kann nicht verstan, Du muss sprekken mit Chef ... ". Kaum ist man raus, geht die Unterhaltung auf Deutsch weiter ...
    Grüße aus Leipzig von
  3. Bauausrede: 'Das ist nach DIN' – Ohne DIN-Angabe!

    Das ist nach DINAbk.
    Welche DIN, wird aber nie gesagt 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Bauausrede: 'Bau nach DIN dauert 10 Jahre' – Realitätsverlust?

    Wenn wir nach DINAbk. bauen würden ...
    Wenn wir nach DIN bauen würden würde der Bau 10 Jahre dauern ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. morgen

    kommen wir
  6. Bauherren-Ausrede: 'Rechnung bezahlt' – Falsche Behauptung

    oder mal einer von Bauherren
    die Rechnung haben wir heute bezahlt
  7. Bauausrede: 'SV hat keine Ahnung' – Gegenargumente fehlen

    "Der hat keine Ahnung"
    ist der typische Spruch, wenn ein Bauherr einen SV zitiert. Übersetzt heißt das: "Ich habe keine Gegenargumente"
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Bauausrede: 'Machen wir schon immer so' – Hinterfragen unerwünscht

    das machen wir schon immer so ...
    und das wird ja hoffentlich niemand hinterfragen 😉
  9. Bauausrede: 'Machen wir seit 30 Jahren so' – Falsch gelernt?

    Variante:
    Bauträger: "Das machen wir seit 30 Jahren so ... "
    MB: " ... falsch. Wird Zeit, dass Sie was lernen"
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. WU-Beton-Märchen: Abdichtung nach DIN 18195 trotzdem nötig!

    WU-Beton, der Klassiker!
    Wird immer wieder gerne genommen.
    "Abdichtung der Bodenplatte gegen Bodenfeuchte? Brauchen wir doch nicht! Wir haben doch eine WU-Platte! "
    Richtig  -  Falsch
    Richtig:
    WU-Beton ist Wurmundurchlässig, erspart aber keinesfalls die Abdichtung nach DINAbk. 18195, Teil 4. Dazu ist eine weiße Wanne nach DIN 1045 erforderlich, aber auch die nur mit Dampfsperre
    Falsch:
    WU-Beton ist wasserdicht
    Richtig:
    Man kann den letzten Mist zur Abdichtung heranziehen, notfalls sogar "Bärensche ... " also irgendwelche Pampen
    Falsch:
    Das entspricht zwar den anerkannten regelen der Technik, funktioniert aber nicht
    Richtig:
    Bitumenschweißbahn G 200 S4 (nein, für das Billig-Produkt bekomme ich keine Provision)
    Das WU-Märchen setze ich hier noch weiter fort
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Bauwesen vs. Verwaltung: Parallelen bei Ausreden und Vorschriften

    man glaubt ja gar nicht wie verwandt doch das Bauwesen mit dem
    Verwaltungswesen ist. 1. dass! , haben wir schon immer so gemacht. 2. wo kämen wir denn hin?! 3. die Vorschrift kenne ich nicht, gibt es die überhaupt? ich bin eigentlich immer! auf dem neuesten stand *stirnrunzelnd*. MfG Holzauge 🙂
    • Name:
    • Herr Holzauge
  12. Neue Dimension: Bauausreden sammeln – Neue Ansätze finden

    *Lichtaufgeh! *
    Daran habe ich ja noch gar nicht gedacht. Das bringt eine neue Dimension rein und auch einen neuen Ansatz.
    Das sollten wir mal genauer untersuchen. Aber erst mal neue Ausreden sammeln, ich habe noch ein paar 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Ironie: Veröffentlichung des gesamten Bau-Wortschatzes

    wie kommt ihr dazu meinen
    gesamten wortschatz hier zu veröffentlichen *lol*
  14. Bauausrede: DIN-Vorschriften unmöglich – Schimmel Bauherren-Schuld?

    noch einer:
    "Man kann beim Bauen nicht alle nur erdenklichen DINAbk.- und sonstige Vorschriften beachten, das ist gar nicht möglich. "
    (Originalton Architekt eines Bauträgers)
    "An Schimmelbildung ist immer der Bauherr schuld. Schimmel entsteht nämlich nur dann, wenn falsch gelüftet wird. " (Antwort eines Fensterbauers auf den Hinweis, dass Aufgrund von Undichtigkeiten zwischen Fensterrahmen und Wand die Oberflächentemperatur der Laibung nur bei +9 °C lag).
  15. Bauausreden: Bankbürgschaft verzögert Aufbautermin – Eigene Normen?

    Noch ein paar "Ausreden"
    Hier ein paar Aussagen, die ich im Verlauf des Baues bekommen habe.
    Planung:
    Sobald wir die vereinbarte Bankbürgschaft (laut Vertrag 2 Monate vor Aufbautermin fällig) haben, können wir Ihnen den genauen Aufbautermin mitteilen.
    Hinweis auf a.R.d.T. / DINAbk. Normen:
    Wir bauen immer so. Nicht das Sie denken wir hätten bei Ihnen was vergessen.
    Wir bauen nach unserer eigenen Norm. Die ist mindestens genauso gut oder noch strenger wie die DIN.
    Kellerabdichtung (streichfähige Dickbeschichtung, Schichtdicke
  16. rotfl!

    rotfl!
    • Name:
    • Herr Holzauge
  17. Kellerabdichtung: WU-Beton, Fertigelemente, Verkieselung – Reicht das?

    Fortsetzung
    Der Server hat irgendwie die Hälfte verschluckt.
    Kellerabdichtung (streichfähige Dickbeschichtung, Schichtdicke kleiner 1 mm):
    1. ist der Keller aus WU-Beton (Betonkern 10.. 12 cm).
    2. sind die verwendeten hochverdichteten Fertigelemente eh wasserdicht.
    3. reicht im Prinzip die Verkieselung. Eigentlich müsste da gar keine Beschichtung drauf.
    So nach dem Motto seien Sie doch froh, das wir den Keller zusätzlich schwarz angestrichen haben.
    Luftdichtheit:
    Zu dicht ist doch auch nicht so gut.
    Die luftdicht Schicht wird durch den Außenputz gebildet.
    Anschlusshöhen/Balkonabdichtung:
    Der Außenputz ist absolut wasserdicht (Abdichtung nur ca. 2.. 3 cm über Bodenbelag).
    Das ging nicht anders das Wasser läuft doch durch die Fugen ab. (Roste vor Fenstertüren 1 cm höher als Belag bei nachträglichem Einbau)
    Fehlende Abdichtung im Bad auf Holzdecke:
    Wenn keine Abdichtung da ist, dann sehen Sie wenigstens an der Decke im EGAbk. wenn die Duschtasse undicht ist.
    Servicearbeiten/Mängelbeseitigung
    Könne Sie uns zeigen was wir machen sollen (Handwerker hatten ihren Auftragszettel vergessen)?
    Die sind genauso lang wie die, die vorher drin waren (Regenschienen von Fenster getauscht und zu kurz geschnitten).
    Das können Sie doch beim Spachteln ausgleichen (Sparschalung der Decke zu uneben).
  18. Bauausrede: Kein Dach – Ökologisches Bauen mit Formaldehyd-Ausgasung?

    seien sie doch froh, das wir kein Dach draufgemacht haben, so
    können sie viel besser sehen, wie das Wetter ist. das leben ist viel natürlicher, sie wollten doch ökologisch bauen, oder? und überhaupt kann so auch das Formaldehyd besser ausgasen. ja, es wird immer besser! MfG Holzauge 😉
    • Name:
    • Herr Holzauge
  19. Tiefbau-Ausrede: Nur mit Baustelle in der Nähe – Ausschreibung abgelehnt

    Tiefbau
    "Tiefbau/Erdarbeiten machen wir zwar, aber für ein Einfamilienhaus nur, wenn noch eine ordentliche Baustelle in der Nähe ist ... " : ((
    (Antwort auf Ausschreibung)
  20. Fertighaus-Ausrede: Keine Spanplatten wegen Formaldehyd – Fußboden ignoriert

    Noch einer
    Bei einem Verkaufsgespräch habe ich gefragt, warum die Wände des Fertigteilhauses nur mit Gipskarton bekleidet sind und keine Span oder OSBAbk.-Platte darunter ist.
    Antwort:
    Früher haben wir auch so gebaut. Wir bauen keine Spanplatten mehr in die Wände ein, da diese Formaldehyd-haltig sind.
    Auf meine Frage, wie es denn mit dem Fußbodenaufbau aussieht bekam ich dann allerdings keine Antwort.
  21. Ausreden-Sammlung: Eigene Homepage für Bauausreden erstellt

    Foto von Stefan Ibold

    habe abgekupert 🙂 )
    Moin,
    habe diesen Beitrag zum Anlass genommen die Sprüche bei uns auf der hp zu verewigen.
    Wer noch mehr Ausreden hat, gern per E-Mail an mich.
    Grüße
    Stefan Ibold
  22. Kellertüren-Ausrede: Kunststoff statt Alu – Metallkern als Alibi?

    Noch eine Quarktasche
    Am eigenen Leib erfahren:
    Die Kellertüren sollten bei uns Aluminium-Drücker erhalten. Auf Anfrage warum wir Kunststoffdrücker anstatt Aluminium erhalten haben, sagte uns der Architekt, dass die Kunststoffdrücker einen inneren Metallkern haben und man müsse noch prüfen um welches Material es sich handele.
  23. Bauherren-Ausreden: Tür geht nicht 90 Grad auf – Zahlungsverweigerung

    Foto von Helmuth Plecker

    Und jetzt sammeln wir ...
    Und jetzt sammeln wir Ausreden von Bauherren, die sich weigern, die Rechnung zu bezahlen.
    • Die Türe geht nicht 90 Grad auf ☹
  24. gute Idee

    mein Banker ist in Urlaub
  25. Bauherren-Ausrede: Rechnung nicht erhalten – Urlaub als Zahlungsaufschub

    Foto von Martin Malangeri

    Bauherrn-Spruch No. 1
    Was für 'ne Rechnung? Tut mir leid, aber die habe ich noch nicht bekommen, können Sie die nochmal zuschicken? Aber ich sach Ihnen gleich, nächste Woche kann ich das Geld nicht überweisen, da bin ich in Urlaub ...
  26. Buchhaltung-Ausreden: SAP, Zahlläufe, Rechnungsprüfung, Brille verlegt

    some more
    wir machen die Buchhaltung auf SAP ... (OK, OK ist Insider-joke)
    wir haben nur 2 Zahlläufe im Monat ...
    die Rechnungsprüfung ist erkrankt ...
    ich habe meine Brille verlegt ...
  27. Ironie: Ende der Bauausreden-Sammlung? – Unverhältnismäßig?

    Hmm ... war es das schon?
    Ich hoffe mal nicht, denn sonst steht es zu keinem Verhältnis 🙂
  28. SAP-Ausrede: 'Bestellung müsste raus sein' – Alles wird besser?

    ot: von wegen Insider joke ...
    das stimmt wirklich. heute erlebt:
    "ihre Bestellung müsste raus sein  -  aber genau weiß das keiner"
    ich: warum?
    "wir haben jetzt SAP, damit wird alles besser" 😉
  29. Maurer-Weisheit: 'Beschiss ist der beste Verdienst' – Realität 1969

    @markus, das heißt jetzt nicht mehr "damit wird alles besser" sondern "alles bleibt besser! "
    • dickbreitgrins* bleiben wir bei der Realität des Jahres 1969, es ist Sommer und ein Maurer vonne Kolonne sagt zu meinem Vater: "Herr jungblut, beschiss ist der beste verdienst! ". ich stand im zarten alter von fünf Jahren daneben und werde es mein leben lang nicht vergessen. die tragweite war mir dama'ls noch nicht klar, aber die mimik und die tonlage meines Vaters waren eindeutig! MfG Holzauge:-) PS: wisst ihr jetzt, woher die Vorurteile kommen, mit denen ich lebe und zu denen ich stehe?
    • Name:
    • Herr Holzauge
  30. Bauausrede: 'Haus muss atmen' – Luftdichtheit unerwünscht?

    Luftdicht?
    Wollen Sie ersticken? Das Haus muss atmen!
    • Name:
    • Martin Beisse
  31. WU-Beton-Ausrede: Keine Bitumendeckbeschichtung nötig – Ab 15 cm?

    Wasserundurchlässiger Keller?
    Bitumendeckbeschichtung? Braucht's nicht. Ab 15 cm Wandstärke lässt WU-Beton keinen Wasserdampf mehr durch.
  32. Ohh, der war neu!

    Danke 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  33. Anstrich-Ausrede: 'Einmal dick, einmal gar nicht' – Zwei Anstriche nach VOB

    zwei Anstriche nach VOBAbk.
    ... einmal dick und einmal gar nicht sind auch zwei Anstriche 😉
  34. Standard-Ausrede: 'Schäumen wir hinterher aus' – Löcher, Schlitze, Fugen

    Foto von Robert Worsch

    Das macht nix
    das schäumen wir dann hinterher sowieso noch aus.
    Standartantwort auf alle Fragen zu Schlitzen, Löchern, Durchbrüchen, Anschlussfugen, Fugen in der Perimeterdämmung ...
  35. Ergänzung: 'Machen wir mit Silikon dicht' – Universallösung?

    Ergänzung zu RW:
    "Das machen wir mit Silikon dicht. "
  36. Ausrede: 'Hält das?' – 'Hat kein Geld für fort!'

    Frage: Hält das?
    Antwort: Klar hält das, wo soll es denn hin, hat gar kein Geld für fort.
  37. Bauherren-Ausrede: 'Netto? Dachte Honorar ist brutto!'

    "Netto?  -  Ich dachte ihr Honorar wäre schon brutto" (Bauherren im allgemeinen)
    "Netto?  -  Ich dachte ihr Honorar wäre schon brutto" (Bauherren im allgemeinen)
  38. Architekten-Spruch: Tapezieren nach 2 Wochen – Gipsputz zu nass!

    Wände noch nass
    Architekten-Spruch: wie Sie können noch nicht tapezieren, Gipsputzwände sind doch schon 2 Wochen alt, und der Estrich kommt in einer Woche ☹ Original erlebt!
    • Name:
    • Reg2023-Herr Jen-059-Bei
  39. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauausreden-Sammlung: Bauträger, Handwerker & Co. – Typische Ausflüchte

    💡 Kernaussagen: In diesem Thread werden typische Ausreden von Bauträgern, Handwerkern und Bauherren gesammelt und diskutiert. Dabei geht es um Pfusch am Bau, Baumängel, Gewährleistung und die Rechte der Bauherren. Die Sammlung reicht von fadenscheinigen Erklärungen bis zu dreisten Lügen, die Bauherren das Leben schwer machen können. Ziel ist es, unbedarfte Bauherren aufzuklären und ihnen zu helfen, sich vor unberechtigten Ausflüchten zu schützen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag WU-Beton-Märchen: Abdichtung nach DIN 18195 trotzdem nötig! wird darauf hingewiesen, dass WU-Beton keine Abdichtung nach DINAbk. 18195 ersetzt. Eine korrekte Abdichtung ist auch bei Verwendung von WU-Beton unerlässlich.

    ✅ Empfehlung: Achten Sie auf klare Vereinbarungen und lassen Sie sich nicht mit Standard-Ausreden abspeisen. Holen Sie sich im Zweifelsfall einen Sachverständigen zurate, wie im Beitrag Bauausrede: 'SV hat keine Ahnung' – Gegenargumente fehlen beschrieben. Dokumentieren Sie alle Mängel und halten Sie sich an die Gewährleistungsfristen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Hinterfragen Sie Aussagen wie 'Das machen wir schon immer so' (siehe Bauausrede: 'Machen wir schon immer so' – Hinterfragen unerwünscht) kritisch und bestehen Sie auf die Einhaltung der aktuellen DIN-Normen. Lassen Sie sich nicht von Ausreden wie 'Haus muss atmen' (Bauausrede: 'Haus muss atmen' – Luftdichtheit unerwünscht?) von einer fachgerechten Ausführung abbringen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nutzen Sie diese Sammlung als Nachschlagewerk und tauschen Sie sich mit anderen Bauherren aus. Weitere nützliche Informationen und Links finden Sie im Beitrag Ausreden-Sammlung: Eigene Homepage für Bauausreden erstellt. Bleiben Sie wachsam und lassen Sie sich nicht von unprofessionellen Ausreden entmutigen.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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