Türstürze zu niedrig: Toleranzen, Minderung & Rechte bei Baufehlern?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Türstürze zu niedrig: Toleranzen, Minderung & Rechte bei Baufehlern?

Hallo,
bei mir hat der Bauunternehmer einige Türstürze teilweise bis zu 2 cm zu niedrig gemauert.
  1. Wo ist festgelegt, wie hoch die Stürze sein müssen und gibt es eine Toleranzgrenze um wieviel die höher oder niedriger sein dürfen?
  2. Wenn nicht innerhalb einer Toleranz, kann ich darauf bestehen die Stürze höher setzen zu lassen? Dabei wäre zu beachten, dass bereits tapeziert ist und Schäden unvermeibar sind. Wer zahlt die?
  3. Kann ich alternativ verlangen, dass er kostenlos durch seinen Tischler die Türen abhobeln lässt und zudem einen Preisnachlass (Minderung) gewährt? Wie hoch könnte der Preisnachlass pro Tür wohl sein?
  4. Darf der Bauunternehmer bei einem Sturz 1-2 cm abschlagen/abflexen, damit dieser dann die erforderliche Höhe hat? Nein oder? STATIK!?
  • Name:
  • Y Calba
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Statische Auswirkungen durch zu niedrige Stürze prüfen lassen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Ihre Türstürze vom Bauunternehmer zu niedrig gemauert wurden. Das ist ärgerlich, da es zu Problemen beim Einbau von Türen führen kann.

    🔴 Gefahr: Zu niedrige Türstürze können die Stabilität des Mauerwerks beeinträchtigen und zu Folgeschäden führen.

    Die Höhe von Türstürzen ist in der DINAbk. 18101 (Türen; Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz; Gegenseitige Beziehungen) geregelt. Allerdings gibt diese Norm keine konkreten Maße für die Sturzhöhe vor, sondern bezieht sich auf die Türblattgrößen. Die erforderliche Sturzhöhe ergibt sich aus der Türhöhe plus dem notwendigen Spielraum für den Einbau.

    Toleranzen im Bauwesen sind in der DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) festgelegt. Ob die Abweichung von bis zu 2 cm bei Ihren Türstürzen innerhalb der Toleranz liegt, hängt von den konkreten Maßen und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Ich empfehle, die Einhaltung der Toleranzen von einem Bausachverständigen prüfen zu lassen.

    Wenn die Türstürze tatsächlich außerhalb der Toleranz liegen, haben Sie verschiedene Rechte:

    • Minderung: Sie können den Werklohn mindern, da die Leistung mangelhaft ist.
    • Schadenersatz: Wenn Ihnen durch den Mangel ein Schaden entstanden ist (z.B. Kosten für die Anpassung der Türen), können Sie Schadenersatz fordern.
    • Nacherfüllung: Sie können den Bauunternehmer auffordern, den Mangel zu beseitigen (z.B. durch Erhöhen der Stürze).

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Maße) und setzen Sie dem Bauunternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung. Ziehen Sie einen Bausachverständigen und ggf. einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Türsturz
    Der Türsturz ist ein Bauelement, das die Last über einer Türöffnung abfängt. Er besteht meist aus Beton, Stahl oder Holz. Der Türsturz leitet die Lasten des darüberliegenden Mauerwerks ab und verhindert, dass die Türöffnung einstürzt.
    Verwandte Begriffe: Fenstersturz, Überlager, Träger.
    Toleranz
    Eine Toleranz ist eine zulässige Abweichung von einem Sollmaß. Im Bauwesen sind Toleranzen in der DIN 18202 festgelegt. Toleranzen berücksichtigen, dass es bei der Bauausführung zu geringfügigen Abweichungen kommen kann.
    Verwandte Begriffe: Sollmaß, Istmaß, Abweichung.
    Minderung
    Minderung ist eine Reduzierung des Werklohns aufgrund eines Mangels. Wenn die Leistung des Bauunternehmers mangelhaft ist, kann der Auftraggeber den Werklohn mindern. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere des Mangels.
    Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Nacherfüllung, Gewährleistung.
    Nacherfüllung
    Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Bauunternehmer die Beseitigung eines Mangels zu verlangen. Der Bauunternehmer muss den Mangel auf seine Kosten beseitigen. Die Nacherfüllung ist ein wichtiger Bestandteil der Gewährleistung.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Minderung.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte für Bauwesen. Er kann Baumängel feststellen, Ursachen ermitteln und Sanierungsvorschläge machen. Ein Bausachverständiger kann auch die Einhaltung von Normen und Vorschriften überprüfen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Gutachter.
    DIN 18101
    Die DIN 18101 ist eine deutsche Norm, die Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz regelt. Sie legt die Standardmaße für Türen fest und dient als Grundlage für die Planung und den Einbau von Türen.
    Verwandte Begriffe: Türblatt, Türzarge, Türbeschlag.
    DIN 18202
    Die DIN 18202 ist eine deutsche Norm, die Toleranzen im Hochbau regelt. Sie legt zulässige Abweichungen von den Sollmaßen fest und dient als Grundlage für die Beurteilung von Maßabweichungen auf der Baustelle.
    Verwandte Begriffe: Toleranz, Sollmaß, Istmaß.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Norm regelt die Höhe von Türstürzen?
      Die DIN 18101 (Türen; Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz; Gegenseitige Beziehungen) gibt Anhaltspunkte für Türblattgrößen, aber keine direkten Maße für die Sturzhöhe. Die erforderliche Sturzhöhe ergibt sich aus der Türhöhe plus dem notwendigen Spielraum für den Einbau.
    2. Wo sind Toleranzen im Bauwesen festgelegt?
      Toleranzen im Bauwesen sind in der DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) geregelt. Diese Norm legt zulässige Abweichungen von den Sollmaßen fest. Ob die Abweichung bei Ihren Türstürzen innerhalb der Toleranz liegt, muss im Einzelfall geprüft werden.
    3. Was kann ich tun, wenn die Türstürze außerhalb der Toleranz liegen?
      Wenn die Türstürze außerhalb der Toleranz liegen, haben Sie verschiedene Rechte: Minderung des Werklohns, Schadenersatz und Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels). Setzen Sie dem Bauunternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung und ziehen Sie ggf. einen Bausachverständigen und einen Anwalt für Baurecht hinzu.
    4. Wer kann die Einhaltung der Toleranzen prüfen?
      Ein Bausachverständiger kann die Einhaltung der Toleranzen prüfen. Er misst die Türstürze und vergleicht die Maße mit den Sollmaßen und den zulässigen Abweichungen gemäß DIN 18202.
    5. Welche Schäden können durch zu niedrige Türstürze entstehen?
      Zu niedrige Türstürze können zu Problemen beim Einbau von Türen führen. Im schlimmsten Fall müssen die Türen angepasst oder sogar neu angefertigt werden. Außerdem können zu niedrige Stürze die Stabilität des Mauerwerks beeinträchtigen.
    6. Kann ich einen Preisnachlass fordern, wenn die Türstürze zu niedrig sind?
      Ja, Sie können einen Preisnachlass (Minderung) fordern, da die Leistung des Bauunternehmers mangelhaft ist. Die Höhe des Preisnachlasses hängt von der Schwere des Mangels ab.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Minderung und Schadenersatz?
      Minderung ist eine Reduzierung des Werklohns aufgrund eines Mangels. Schadenersatz ist ein Ausgleich für Schäden, die Ihnen durch den Mangel entstanden sind (z.B. Kosten für die Anpassung der Türen).
    8. Muss ich dem Bauunternehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben?
      Ja, Sie müssen dem Bauunternehmer grundsätzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung (Mängelbeseitigung) geben. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie andere Rechte geltend machen (z.B. Minderung oder Schadenersatz).

    🔗 Verwandte Themen

    • Baumängel richtig reklamieren
      Schritte zur erfolgreichen Mängelanzeige beim Bau.
    • Toleranzen im Bauwesen
      Welche Abweichungen sind zulässig?
    • Rechte bei Baufehlern
      Minderung, Schadenersatz, Rücktritt – Ihre Optionen.
    • Bausachverständiger finden
      So wählen Sie den richtigen Experten aus.
    • Bauvertrag prüfen lassen
      Vermeiden Sie Streitigkeiten durch eine sorgfältige Prüfung.
  2. Türsturz-Höhe: Vertragliche Vereinbarung vs. Normen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    im Vertrag muss es stehen
    Der Claimmanager wieder 😉
    Türhöhen stehen im Vertrag oder im Werkplan. Wenn Sie in Ihren Vertragsunterlagen mit dem Rohbauer keine Türhöhen fixiert haben, wie können Sie dann sagen dass sie 2 cm zu niedrig sind? Die Türen sind entweder falsch bestellt oder falsch geliefert. Im ersten Fall zahlt der Besteller, im zweiten der Schreiner das Kürzen.
    Fehler auf Grund einer eingesparten Werkplanung gehen übrigens zu Lasten des Bauherrn (LG Aschaffenburg, Urt. v. 17.05.2001  -  2 S 8/01 -, BauR 2002,822).
  3. Türsturz-Normen: Wo finde ich die passenden Vorschriften?

    es gibt doch wohl Normen!
    soweit mir bekannt ist, gibt es Normen, die aussagen, wie groß so ein Türloch (Maß zw. fertiger Fußboden und Sturz) sein muss.
    Im Bauvertrag habe ich darüber keine Angaben, da es sich nicht um Sondergrößen (für 2 Metermänner- und Frauen), sondern um Standardhöhen handelt.
    Nur wo finde ich diese Norm/Vorschriften?
  4. Ausführungsplanung: Türsturzmaße festgelegt?

    Foto von Lieselotte Tussing

    ja
    haben Sie denn keine Ausführungsplanung gehabt? Da werden die Maße doch angegeben und festgelegt?!
    • Name:
  5. Türsturz-Problem: Keine Ausführungsplanung vorhanden!

    nein!
    leider keinen Ausführungsplan, keine genaueren Angeben, ... nix.
  6. Türsturz-Höhe: Bauherr trägt Verantwortung bei fehlenden Angaben

    Foto von

    dann
    haben Sie doch auch nichts auf der Hand!
    Sie können doch auch nicht 1 Stück Ford bestellen und dann erwarten, dass die Fa. Ford weiß, dass Sie einen Fiesta wollen und keinen KA ...
    Oder so ähnlich.
    Natürlich gibt es Regelmaße, aber es gibt auch verschiedene Türhöhen und woher soll der Unternehmer wissen, was Sie wollen?

    Aus meiner Sicht ist der schwarze Peter auf Ihrer Seite. Sie können versuchen, den Unternehmer zu einem Sonderrabatt zu überreden. Evtl. auch Naturalrabatt. Aber ein Anrecht darauf haben Sie nicht.
    S. Bruno Stubenrauch ...

    • Name:
  7. DIN 18101: Vorzugsmaße für Türhöhen – Verbindlichkeit?

    Foto von

    kleiner Finger  -  ganze Hand
    Es gibt eine DIN 18101. Diese enthält sog. Vorzugsmaße für Türen, z.B. Höhe 1880 mm, 2005 mm, 2130 mm. Die DIN 18101 ist nicht allgemein verbindlich. Was geschuldet wird, ergibt sich einzig und allein aus dem Vertrag. Beim Architektenhaus läuft es z.B. so, dass Werkpläne Vertragsbestandteil sind und in diesen die Türhöhen auf 0,5 cm genau enthalten sind. Dann gibt es keine Diskussion. Wenn Sie nichts vereinbart haben, können Sie den Anspruch auf Vorzugsmaße nach DIN 18101 nicht durchsetzen. Genauso wenig können Sie machen, wenn einer Ihrer Geschäftspartner mit Ihnen auf Papier mit dem Format 21*27 cm korrespondiert, obwohl es das Format DIN A4 mit 21*29,7 cm gibt, soviel zur Wertigkeit nicht vereinbarter DIN-Normen. Kritisch wird es für den Unternehmer erst, wenn die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt wird. Das ist bei 2 cm nicht der Fall, zumal auch 1,88 m ein Vorzugsmaß ist. Der kleine Finger den ich Ihnen reichen kann ist § 633 BGBAbk. (übliche Beschaffenheit wenn nichts vereinbart ist). Aber nehmen Sie nicht die ganze Hand. Wenn es so einfach wäre dass wegen Üblichkeit immer 2005 mm geschuldet sind, könnten sich 100.000 Architekten die Werkplanung sparen.
  8. Bauzeichnung: Lichte Höhe 2.01m – Toleranz beim Türsturz?

    huuups vertan, vertan ...
    wie ich gerade sehe steht es ganz klein gedruckt auf meiner Bauzeichnung:
    Innentüröffnung LICHTE HÖHE 2.01 m
    Jetzt müsste ich nur noch wissen, ob eine Toleranz abzuziehen wäre?
    Und ob, und wenn ja was man in etwa pro Tür, oder vertanen Zentimeter mindern kann?
    • Name:
    • andy-ol
  9. welcher Plan?

    Foto von

    1:100?
    • Name:
  10. Mangelbehebung Türsturz: Kein Abzug ohne Aufforderung!

    Gar nichts
    Werter Fragesteller
    können Sie abziehen, solange Sie den Unternehmer nicht zur Mangelbehebung ausgefordert haben.
  11. Rohbaumaße vs. Estrich: Türsturzhöhe prüfen!

    Foto von Martin Kempf

    nach dem Rohbauer kommt der Estrich
    2,01 sind die Rohbaumaße nach Estrichlegung  -  wusste der Rohbauer, wieviel Estrich reinsoll? Oder ist vielleicht der Estrich zu hoch?
  12. Gesamtvertrag: Bauunternehmer haftet für Türsturz-Mangel

    WAT DENN! nichts abziehen?
    1) jawohl. Bauzeichnung des Architekten 1:100

    2) logisch, aber gemahnt habe ich bereits des Öfteren!

    2) wann was kommt, und wer es verbockt hat ist mir eigentlich egal. Ich habe Gesamtvertrag mit Bauunternehmer und der ist dann verantwortlich.

    • Name:
    • ich wieder
  13. Türsturz-Minderung: Kritik am Vorgehen des Bauherrn

    "der" Alptraum jedes Handwerkes
    sind Leute wie Sie (!) ... "wat" denn haben Sie das Geld das eigentlich für den (die) Handwerker gedacht war bereits verprasst? ... Zahnweh bekomme ich wenn ich Ihre Beiträge so verfolge und es dabei "nur" ums Kürzen geht ... bleibt "nur" zu hoffen das Ihr Arbeitgeber beim nächsten Fehler Ihrerseits Ihnen ein Jahrgehalt kürzt (!)
    "ich" helfe gerne ... "ABER" ich werde sicher keinen helfen der "SO" pentrant erbicht ist durch Fehler anderer sich seinen Vorteil zu ergaunern (!)
    "Bauen" ist immer noch eine Handwerksarbeit ... "und" dort wo mit Händen geschuftet wird entstehen Fehler ... "Fehler" sind dazu da dass man aus Ihnen lernt ... "Fehler" kann meist reperabel ... "Fehler" bespricht man um Sie abzustellen bzw. zu korrigieren, sodass letztendlich jeder zufrieden ist ... "UND" wer frei ist von Fehlern darf "nun" den ersten Stein auf mich werfen (!)
  14. Diskussion zum Fragesteller: Weitere Bau-Probleme?

    "und" damit's
    jeder versteht warum ich mich über diesen Fragesteller so ärgere ... ein paar Links in dem Thread die mich schon sehr tief blicken lassen (!)
  15. Bauverzögerung & Mängel: Verständnis für Bauherrn-Frust

    Sie haben nicht ganz Unrecht Herr Thalhammer
    aber, wenn man wie ich 7 Monate Bauverzögerung hinter sich hat und dann der Bauunternehmer nicht bereit ist Mängel zu beheben dann ist aber irgendwann Schluss mit Lustig. Mir ist völlig klar, dass Handwerker Fehler machen können. Aber wenn Sie sehen würden, wie diese Mängel (es gibt ja noch viel mehr) teilweise aussehen, bin ich 100 % sicher, würde jeder die Hände über den Kopf zusammenschlagen. jeder!
    Und da ich KEINE Mahnungen geschickt habe, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen (worüber ich mich mittlerweile selber ärgere), kann man doch wohl mal von etwas Entgegenkommen ausgehen  -  oder? Aber endlose Geduld habe ich auch nicht, und die ist jetzt am Ende.
    • Name:
    • Y Calba
  16. Türsturz-Mangel: Fachmann für umfassende Mängelanalyse!

    Foto von

    dann
    holen Sie sich doch endlich einen Fachmann dazu, der Ihnen die WIRKLICHEN Mängel zeigt und hören Sie auf, in den Krümeln rumzupicken!
    • Name:
  17. Professionelle Hilfe: Gutachter & Anwalt bei Baumängeln

    auch als Bauherr
    habe ich ähnliches hinter mir (außer Bauverzögerung).
    Irgendwann kommen Sie bei so vielen Mängeln als Bauherr an einen Punkt, bei dem es ohne professonelle Hilfe vor Ort einfach nicht mehr weiter geht und Sie offensichtlich nur noch "gegen eine Wand laufen". Genau an diesem Punkt sind Sie jetzt. Daher: Schalten Sie umgehend einen Gutachter ein und darüber hinaus auch einen Rechtsanwalt. Denn Sie dürfen jetzt vor allem keine rechtlichen Fehler machen, um nicht u.U. berechtigte Ansprüche zu verlieren!
  18. Wesentliche Mängel: Laie vs. Fachmann – Tiefere Prüfung nötig

    stimmt, WAAbk.
    Stimmt. Was man als Bauherr (Laie) sieht sind oft nicht die "wesentliche" Mängel. Dass die "Krümel" sehr ärgerlich sind, verstehe ich als BH ganz gut (nettes Wort, Lotte;-)). Aber wenn zahlreiche "Krümel" da sind, dann vielleicht soll man etwas tiefer unter die Krümeln prüfen lassen. Meine Erfahrung nach, manche BTs wissen ganz gut, wie wesentliche Mängel versteckt werden können. Auch wenn Schäden von "versteckte" Mängel innerhalb Gewährleistung kommen, es kann sein, nichts wird wirklich "repariert", sondern nur weiter (und manchmal wiederholt) versteckt ... bis Gewährleistung vorbei ist.
    Aber pass auf. Wenn dein Fachmann wesentliche Mängel findet, es ist manchmal trotzdem schwer zu glauben, dass die Mängel tatsächlich gravierend sind. Warum? Weil du Laie bist und die Schäden noch nicht hast.
    Gruß
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  19. Türsturz-Höhe: Vertragliche Angaben entscheidend für Protest

    Foto von Stephan Langbein

    Also wenn Sie sich durch die 2 cm
    nun den Kopf an der Zarge anhauen, dann würde ich Ihren Protest verstehen, anderenfalls müsste es im Werksvertrag oder den Ausführungsplänen ganz genau angegeben sein  -  wenn nicht, halte ich es wie Bruno. Hätte man einfach während der Maurerarbeiten bereits kontrollieren müssen ... Und wenn bei mir die Türen nur 208 cm hoch wären, hätte ich auch protestiert (aber die Sachen, die einem wichtig sind, die kontrolliert man während der Bauphase ...)
  20. Schadenersatz: Zu niedrige Türstürze – Bauunternehmer haftet?

    ähnliches Problem habe ich auch!
    Hallo,
    bei mir hat das Bauunternehmen auch 2 Stürze zu niedrig gemauert. Wir haben natürlich während der Bauphase die Stürze nicht nachgemessen (ist nicht unsere Aufgabe, und als Laie, ...). Dafür hat man ja einen Auftrag an einen Fachmann gegeben. Dann kann man doch erwarten, dass er sorgfältig arbeitet und ggf. auch mal selber nachmisst. Oder etwa nicht?
    Wir haben nun Schadenersatz gefordert, da die Stürze ja so einfach nicht mehr hochgesetzt werden können.
    Das Bauunternehmen ist zwar nicht mit der Höhe der Forderung einverstanden, aber wir verhandeln noch ...
    Soweit uns bekannt ist, muss man sich auch nicht damit zufrieden geben, ggf. sich nur die Kosten für das Kürzen der Türen erstatten zu lassen, sondern kann die Aufwendungen, die für die Hochsetzung der Stürze erforderlich wären als Schadenerstz/Minderung verlangen (auch wenn diese Arbeiten unverhältnismäßig wären), sofern im Vertrag die genaue Höhe festgesetzt ist.
    Das hat nichts damit zu tun, ob man sich evtl. den Kopf anstoßen könnte oder nicht und man nicht wesentlich in der Lebensqualität eingeschränkt ist.
    Was, wenn man mal die Tür kaputt hat? Oder neue Türen kaufen möchte? Oder Haus verkaufen muss/will an einen 2-Metermann? Oder, ...
    Oder würde es jemand akzeptieren, wenn z.B. die Tür zu schmal gemauert wurde und ihnen z.B. als Rollstuhlfahrer genau diese 2 cm fehlen um ohne Probleme durchfahren zu können?
    Auch wenn es im Moment eigentlich unwesentlich wäre, ob die Tür nun 198 cm oder 200 cm hoch ist, irgendwann kann es ja vielleicht mal wesentlich werden. Ein Haus hält ja nun mal etwas länger.
    • Name:
    • Jochen
  21. Achtung Fake-Beitrag: Nutzer imitiert Fragesteller!

    17. Gebot: Du sollst keine Beiträge faken
    Nur der ursprüngliche Fragesteller kann in diesem Beitrag als Unregistrierter Schreiben  -  der Beitrag von "Jochen" wurde somit von "Y Calba" gefaked. Schäme er sich und gelobe Besserung. _Nutzungsbedingungen_
  22. Bauherren-Pflicht: Information & qualifizierte Bauleitung

    Als Bauherr/-Frau lieber unwissend bleiben,
    was? Damit man am Ende sich immer mit dem Laienstatus rausreden kann.
    Es ist wohl auch eine Mentalitätsfrage, ob man sich beliest und informiert, bevor man ein so wichtiges Projekt angeht, auch oder besser: gerade als Laie, oder ob man hinterher rumnörgelt und nach Geldabzugsmöglichkeiten sucht, wenn man im Vorfeld nicht mit vorgesorgt hat (z.B. durch qualifizierte Bauleitung). Oder hat das am Ende Methode?
    Tut mir leid, aber das finde ich genauso daneben wie die Abzockerei mancher Bauausführenden.
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  23. @Moderator: Hinweis auf weitere Fake-Accounts

    @Moderator
    andy-ol und Soris haste vergessen einzureihn ... "des" ist mir bereits vor meinen Beitrag aufgefallen (!)
  24. Ironie: Extreme Türsturz-Höhen als Strafe für 'dumme' Bauherren?

    solange
    solange es solche Bauherren wie y calba und jochen gibt gehören den Türen höhen wie in der geburtskirche zu bethlehem, nämlich 1,2 m sturzhöhe.
    dort zur Vereinigung vor dem Herrn und hier?
    wie dumm darf man hier eigentlich sein? das steht net in der ettikette, oder?
  25. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Türstürze zu niedrig: Toleranzen, Minderung & Rechte bei Baufehlern

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um zu niedrig gemauerte Türstürze und die Frage, welche Rechte der Bauherr hat. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere die Ausführungsplanung. Normen wie die DINAbk. 18101 sind nicht automatisch bindend. Bei Mängeln ist eine frühzeitige Mängelanzeige wichtig, um Ansprüche geltend zu machen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Türsturz-Höhe: Bauherr trägt Verantwortung bei fehlenden Angaben trägt der Bauherr die Verantwortung, wenn keine klaren Angaben zu den Türhöhen im Vertrag oder der Ausführungsplanung festgelegt wurden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag DIN 18101: Vorzugsmaße für Türhöhen – Verbindlichkeit? verweist auf die DIN 18101, die Vorzugsmaße für Türen enthält, aber nicht automatisch Vertragsbestandteil ist. Die Einhaltung muss explizit vereinbart werden.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Nutzer berichtet im Beitrag Bauzeichnung: Lichte Höhe 2.01m – Toleranz beim Türsturz? von einer lichten Höhe von 2,01 m in seiner Bauzeichnung und fragt nach zulässigen Toleranzen. Die Frage nach Toleranzen ist im Baurecht relevant, um festzustellen, ob ein Baumangel vorliegt.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Türsturz-Mangel: Fachmann für umfassende Mängelanalyse! empfiehlt, einen Fachmann hinzuzuziehen, um die tatsächlichen Mängel zu identifizieren und nicht nur an "Krümeln" festzuhalten. Dies ist besonders wichtig, um die Gewährleistung geltend zu machen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, bei unklaren Türhöhen einen Gutachter und einen Rechtsanwalt einzuschalten (siehe Professionelle Hilfe: Gutachter & Anwalt bei Baumängeln), um die eigenen Rechte zu wahren und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Eine frühzeitige Dokumentation der Mängel ist essenziell.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Türsturz, Toleranz, Minderung, Baumangel". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Türzarge Spaltmaß zur Wand: 2 cm normal? Ursachen, Lösungen & Kosten für Korrektur
  2. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Meterriss im Neubau: Bindend für Baufirma? Höhe prüfen & Kosten bei Abweichungen?
  3. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Garagentüren: Welche Türblattmaße passen bei 214/125 cm & 225/114 cm Rohbau?
  4. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Fensterrohbaumaße verstehen: Definition, Bedeutung & Nutzung für Fensterbauer?
  5. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Hohlblocklöcher vor Türzargen-Montage verputzen? Tipps & Tricks für optimalen Halt
  6. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Kelleraußentür undicht: Lichtspalt & Luftzug – Ursachen, Behebung & Gewährleistung?
  7. BAU-Forum - Neubau - Fußbodenaufbau zu hoch: Ursachen, Folgen & Lösungen bei Abweichung vom Meterriss?
  8. BAU-Forum - Neubau - Türsturz zu hoch gebaut: Muss Bauunternehmer nachbessern? Gewährleistung & Richtlinien
  9. BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - 13073: Türstürze zu niedrig: Toleranzen, Minderung & Rechte bei Baufehlern?
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletslager Befüllhöhe: Maximale Füllmenge, Türschutzbretter & DEPV-Richtlinien?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Türsturz, Toleranz, Minderung, Baumangel" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Türsturz, Toleranz, Minderung, Baumangel" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Türsturz, Toleranz, Minderung, Baumangel" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Türsturz, Toleranz, Minderung, Baumangel" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Türstürze zu niedrig: Toleranzen, Minderung & Rechte bei Baufehlern?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Türstürze zu niedrig: Was tun?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Türsturz, Toleranz, Minderung, Baumangel, Baurecht, Baufehler, Schadenersatz, Bauunternehmer
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼