Türsturz zu hoch gebaut: Muss Bauunternehmer nachbessern? Gewährleistung & Richtlinien
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Türsturz zu hoch gebaut: Muss Bauunternehmer nachbessern? Gewährleistung & Richtlinien

Wir sind private Bauherren eines Einfamilienhauses. Unser Bauunternehmer, der den Rohbau erstellt hat, hat anscheinend bei der Positionierung der Stürze der Innentüren nicht so richtig aufgepasst. Bei einer Türöffnung, in die später eine Schiebetür eingebaut werden soll, ist der Stürsturz um ca. 3 cm zu hoch eingebaut worden. (Durchgang Küche zur Speisekammer)
Unser Türhändler sagt nun, dass wir bei Verwendung einer Schiebetür mit Standardmaß eine Lücke zwischen Oberkante Rahmen und Unterkante Sturz haben werden. Entweder sollen wir eine Sondergröße des Rahmens samt Tür bestellen oder es muss der Sturz nach unten hin verlängert werden. Da die Wände bereits verputzt sind, würde hier jedoch ein nachträgliches Verputzen immer sichtbar bleiben. Das ist aber immer noch besser, als die optische Ungleichheit der Oberkanten der Türrahmen in der Küche.
Wir haben uns dafür entschieden, dass wir den Sturz nach unten hin verlängern lassen wollen.
Ist der Bauunternehmer laut Gewährleistung dazu verpflichtet, hier nachzubessern? Gibt es da Richtlinien, nach denen Türstürze eingebaut werden müssen?
  • Name:
  • Martin
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Änderungen am Türsturz können die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.

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    Ich verstehe, dass der Türsturz für eine Schiebetür zu hoch eingebaut wurde. Das ist ärgerlich, aber ich kann Ihnen einige Punkte nennen, die Sie prüfen sollten:

    1. Gewährleistung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag. In der Regel haben Sie Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmer, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Ein zu hoch eingebauter Türsturz, der den Einbau einer Standard-Schiebetür verhindert, kann einen Mangel darstellen.

    2. Richtlinien und Normen: Es gibt Richtlinien für Türstürze, auch wenn diese nicht immer zwingend sind. Abweichungen von Standardmaßen können einen Mangel begründen, besonders wenn die geplante Nutzung (Schiebetür) dadurch beeinträchtigt wird.

    3. Sonderanfertigung: Die Kosten für eine Sonderanfertigung der Schiebetür aufgrund des fehlerhaften Türsturzes sollte der Bauunternehmer tragen, wenn er für den Fehler verantwortlich ist.

    4. Nachbesserung: Klären Sie mit dem Bauunternehmer, ob eine Nachbesserung möglich ist, z.B. durch Absenken des Sturzes. Dies sollte fachgerecht erfolgen, um die Statik nicht zu beeinträchtigen. 🔴

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Maße) und setzen Sie dem Bauunternehmer schriftlich eine Frist zur Nachbesserung. Ziehen Sie ggf. einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Türsturz
    Der Türsturz ist ein horizontaler Träger über einer Türöffnung, der das Gewicht der darüberliegenden Wand trägt. Er leitet die Lasten seitlich ab und verhindert, dass die Wand auf die Tür drückt. Ein fehlerhafter Türsturz kann zu Problemen beim Einbau der Tür führen.
    Verwandte Begriffe: Fenstersturz, Überlager, Träger.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist muss der Unternehmer Mängel beseitigen, die auf seine Leistung zurückzuführen sind.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nachbesserung.
    Rohbau
    Der Rohbau ist die erste Bauphase, in der die tragende Struktur eines Gebäudes errichtet wird. Dazu gehören Fundamente, Wände, Decken und das Dach. Fehler im Rohbau können schwerwiegende Folgen für die Stabilität des gesamten Gebäudes haben.
    Verwandte Begriffe: Tragwerk, Mauerwerk, Betonbau.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann Baumängel beurteilen, deren Ursachen feststellen und Gutachten erstellen. Ein Bausachverständiger kann bei Streitigkeiten mit Bauunternehmen eine wichtige Rolle spielen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Baugutachten, Schadensanalyse.
    DIN-Norm
    DIN-Normen sind technische Regeln, die vom Deutschen Institut für Normung (DINAbk.) erarbeitet werden. Sie dienen der Standardisierung von Produkten und Verfahren. Die Einhaltung von DIN-Normen ist nicht immer zwingend, kann aber im Streitfall als Maßstab für die fachgerechte Ausführung herangezogen werden.
    Verwandte Begriffe: EN-Norm, ISO-Norm, Regelwerk.
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die genaue Vermessung von Bauteilen oder Räumen. Es dient dazu, die tatsächlichen Maße festzustellen und Abweichungen von den Planungsunterlagen zu erkennen. Ein korrektes Aufmaß ist wichtig für die Abrechnung von Bauleistungen und die Beurteilung von Mängeln.
    Verwandte Begriffe: Vermessung, Bestandsaufnahme, Bauaufnahme.
    Schiebetür
    Eine Schiebetür ist eine Tür, die sich seitlich in eine Wand oder vor eine Wand schieben lässt. Sie spart Platz und ermöglicht eine flexible Raumgestaltung. Der Einbau einer Schiebetür erfordert eine präzise Planung und Ausführung, insbesondere im Hinblick auf die Maße der Türöffnung und des Türsturzes.
    Verwandte Begriffe: Innentür, Außentür, Falttür.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Muss der Bauunternehmer den Schaden beheben?
      Ja, wenn der Türsturz nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder den üblichen Baustandards entspricht, hat der Bauunternehmer eine Nachbesserungspflicht im Rahmen der Gewährleistung. Dokumentieren Sie den Mangel und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
    2. Welche Rolle spielen die DIN-Normen bei Türstürzen?
      DIN-Normen definieren Standardmaße für Türöffnungen und Türstürze. Auch wenn die Einhaltung nicht immer zwingend ist, dienen sie als Richtlinie. Abweichungen können einen Mangel darstellen, besonders wenn die geplante Nutzung (z.B. Einbau einer Standard-Schiebetür) dadurch beeinträchtigt wird.
    3. Was tun, wenn der Bauunternehmer die Nachbesserung verweigert?
      Wenn der Bauunternehmer die Nachbesserung verweigert, sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen, um den Mangel zu dokumentieren und dessen Ursache festzustellen. Anschließend können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen, ggf. mit Unterstützung eines Anwalts für Baurecht.
    4. Wer trägt die Kosten für eine Sonderanfertigung der Tür?
      Wenn der Türsturz fehlerhaft eingebaut wurde und deshalb eine Sonderanfertigung der Tür erforderlich ist, trägt der Bauunternehmer die Mehrkosten. Dies gilt im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht.
    5. Kann ich den Türsturz selbst ändern?
      Ich rate dringend davon ab, den Türsturz selbst zu ändern. 🔴 Unsachgemäße Änderungen können die Statik des Gebäudes beeinträchtigen und zu weiteren Schäden führen. Beauftragen Sie immer einen Fachmann.
    6. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängel geltend machen.
    7. Was ist ein Aufmaß und wozu dient es?
      Ein Aufmaß ist die genaue Vermessung von Bauteilen oder Räumen. Es dient dazu, die tatsächlichen Maße festzustellen und Abweichungen von den Planungsunterlagen zu erkennen. Im Falle eines fehlerhaften Türsturzes kann ein Aufmaß als Beweismittel dienen.
    8. Welche Unterlagen sind wichtig bei Baumängeln?
      Wichtige Unterlagen sind der Bauvertrag, die Baupläne, das Leistungsverzeichnis, die Baubeschreibung, Fotos und Protokolle von Baubesprechungen. Diese Dokumente dienen als Grundlage für die Beurteilung des Mangels und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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      Tipps zur Erfassung und Dokumentation von Baumängeln mit Fotos und Protokollen.
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      Informationen zu Fristen, Voraussetzungen und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
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      Wann eine Statikprüfung erforderlich ist und welche Risiken bei fehlender Prüfung bestehen.
    • Bauvertrag prüfen lassen
      Warum eine Prüfung des Bauvertrags vor Baubeginn sinnvoll ist und worauf geachtet werden sollte.
  2. Türöffnung: Normtürhöhen vs. Ausführungsplan – Nachbesserung?

    Es gibt diverse..
    Normtürhöhen.
    Welche Lochhöhe Ihre Türöffnung haben sollte, geht aus den Ausführungsplänen Ihres Hauses hervor.
    Entweder ist diese eingehalten, dann ist der Bauunternehmer raus, oder sie ist (+Toleranz) nicht eingehalten, dann muss nachgebessert werden.
  3. Bauzeichnung vs. Ausführungsplan: Wo finde ich die Sturzhöhe?

    Ausführungsplan?
    Was ist denn ein Ausführungsplan?
    Wir haben nur die Bauzeichnung, aus der jedoch nicht die Höhe der Stürze hervor geht.
    • Name:
    • Martin
  4. Rohbau: Nach welchen Plänen hat der Bauunternehmer gebaut?

    Wonach hat
    denn der Bauunternehmer gebaut?
    Abnahme des Hauses schon erfolgt?
    • Name:
    • M.P.
  5. Rohbau-Mängel: Krummer Garagentor-Sturz & fehlende Endabnahme

    Einzelheiten ...
    Es wurde nur nach Eingabeplanung im Maßstab 1:100 gebaut. Andere Pläne existieren nicht.
    Eine Endabnahme fand zu keinem Zeitpunkt statt. Bei unserem Bauunternehmer (aus unserem Dorf) scheint so etwas nicht üblich zu sein. Der Rohbau ist jedoch von ihm beendet und natürlich auch komplett bezahlt. Allerdings liegen schon ein paar Mängel vor. So ist z.B. auch der Sturz vom Garagentor krumm, sodass das Garagentor nicht richtig schließt und ständig kalte Luft in die Garage kommt.
    • Name:
    • Martin
  6. Baurecht: Viel Freude beim Streit um Baumängel!

    Na dann ...
    viele Freude beim Streiten ☹.
  7. Türhöhe: Woher stammen die Maße des Bauunternehmers?

    Foto von Helmuth Plecker

    Woher hat der Bauunternehmer denn die Türhöhe ...
    Woher hat der Bauunternehmer denn die Türhöhe bekommen, die er angelegt hat? Ist der Estrich so eingebaut worden, wie geplant?
  8. Anspruch auf Nachbesserung? Bauunternehmer ohne Türsturzhöhen

    Antworten
    Streiten? Wenn ich genau wüsste, dass ich keinen Anspruch auf Nachbesserung hätte, würde ich ja erst gar keinen Streit anfangen. Daher meine Anfangsfrage.
    Der Bauunternehmer hat von uns (Bauherren) keine baurelevanten Daten, z.B. Türsturzhöhe erhalten. Er hat die Stürze nach eigener Entscheidung eingebaut. Die Höhen sind nirgend vermerkt oder niedergeschrieben.
    Die korrekte Höhe des Estrichs wurde vom Estrichleger berechnet. Der sagte uns, wir sollen den Fußboden mit Styroporplatten höher machen, weil nämlich sonst die Türstürze zu hoch wären. Das haben wir dann auch getan. Nun ist es halt so, dass bei einer Tür (Schiebetür) der Sturz noch immer zu hoch ist, bei einer anderen normalen Zimmertür das Türblatt jedoch abgeschnitten werden muss. Der Bauunternehmer hat es also wohl nicht so genau genommen. Entweder keine Ahnung oder kein Bock gehabt.
    Die große Frage ist nur, ob wir als Bauherren denn Aufgrund irgendwelcher rechtlicher Grundlagen oder Urteile oder sonst irgendwas einen Anspruch auf korrekte Festlegung der Sturzhöhe haben. Dann könnten wir ja verlangen, dass der Bauunternehmer hier nachbessert, bzw. die Kosten für das Kürzen des einen Türblattes übernimmt. Oder haben wir schlichtweg selber Schuld, wenn wir ihm nicht sagen, wie er genau zu bauen hat und dies auch nirgends festgehalten wird? Kann er sich dann alles erlauben, auch die Statik unberücksichtigt lassen?
    Nach dem Motto: "Wer hat mit als Bauunternehmer gesagt, dass ich diese Wand gerade mauern soll? Schief sieht doch schön aus, hat nicht jeder. Eine gerade Mauer wurde vom Bauherren schließlich nicht ausdrücklich verlangt. "
    • Name:
    • Martin
  9. Kapitaler Fehler: Fehlende Ausführungsplanung & Türhöhen

    Foto von

    Au weia!
    Eigentlich sollten Sie sich zunächst selbst in den Allerwertesten treten, denn Sie haben m.E. folgenden kapitalen Fehler gemacht. Sie haben niemand beauftragt, die Ausführungsplanung vorzunehmen, in der z.B. und u.a. die Türhöhen festgelegt werden. Diese Leistung haben Sie sich gespart und auf die einzelnen Unternehmer stillschweigend angewälzt und wollen natürlich jetzt, wo Fehler aufgetreten sind, die Unternehmer in die Haftung nehmen. Ganz so einfach ist das hier nicht. Der Bauunternehmer hatte keine Angabe an der er sich halten musste. So denn hatte er sich dazu entschlossen, wohl nach eigener Erfahrung die Höhen festzulegen. Es gab für ihn keine verbindlichen Estrichhöhen (oder die aus der 1:100-Planung  -  stimmen diese mit den tatsächlich ausgeführten Höhen überein?) und auch keine Türplanhöhen. Er kann nicht wissen, ob Sie Normtüren oder Sonderanfertigungen wählen. Hinzu kommt noch, und das unterstelle ich mal, weil ich ihren Vertrag mit dem Bauunternehmer nicht kenne, dass Sie seine Leistung konkludent abgenommen haben. So denn müssen Sie auch die Konsequenz tragen, dass Sie die Türöffnungshöhe anerkannt haben und somit Mehrkosten für die Schiebetürsonderanfertigung zu tragen haben. Aber machen Sie sich nichts draus, Sie haben doch die Kosten für die Ausführungsplanung gespart. Einen tatsächlichen wirtschaftlichen Nachteil Ihrerseits kann ich nicht erkennen. * keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung*
  10. Anspruch auf Nachbesserung? Bauunternehmer ohne Türsturzhöhen

    Antworten
    Streiten? Wenn ich genau wüsste, dass ich keinen Anspruch auf Nachbesserung hätte, würde ich ja erst gar keinen Streit anfangen. Daher meine Anfangsfrage.
    Der Bauunternehmer hat von uns (Bauherren) keine baurelevanten Daten, z.B. Türsturzhöhe erhalten. Er hat die Stürze nach eigener Entscheidung eingebaut. Die Höhen sind nirgend vermerkt oder niedergeschrieben.
    Die korrekte Höhe des Estrichs wurde vom Estrichleger berechnet. Der sagte uns, wir sollen den Fußboden mit Styroporplatten höher machen, weil nämlich sonst die Türstürze zu hoch wären. Das haben wir dann auch getan. Nun ist es halt so, dass bei einer Tür (Schiebetür) der Sturz noch immer zu hoch ist, bei einer anderen normalen Zimmertür das Türblatt jedoch abgeschnitten werden muss. Der Bauunternehmer hat es also wohl nicht so genau genommen. Entweder keine Ahnung oder kein Bock gehabt.
    Die große Frage ist nur, ob wir als Bauherren denn Aufgrund irgendwelcher rechtlicher Grundlagen oder Urteile oder sonst irgendwas einen Anspruch auf korrekte Festlegung der Sturzhöhe haben. Dann könnten wir ja verlangen, dass der Bauunternehmer hier nachbessert, bzw. die Kosten für das Kürzen des einen Türblattes übernimmt. Oder haben wir schlichtweg selber Schuld, wenn wir ihm nicht sagen, wie er genau zu bauen hat und dies auch nirgends festgehalten wird? Kann er sich dann alles erlauben, auch die Statik unberücksichtigt lassen?
    Nach dem Motto: "Wer hat mit als Bauunternehmer gesagt, dass ich diese Wand gerade mauern soll? Schief sieht doch schön aus, hat nicht jeder. Eine gerade Mauer wurde vom Bauherren schließlich nicht ausdrücklich verlangt. "
    • Name:
    • Martin
  11. Ausführungsplan: Wer trägt die Kosten für Sturz-Anpassung?

    Ausführungsplan  -  was ist das?
    Danke für die kompetente Antworten!
    Ich wusste bisher noch nicht einmal, das es "Ausführungspläne" überhaupt gibt. Aber es hört sich schon logisch und plausibel an, wenn ich im Detail festlege, wie die einzelne Mauer fertiggestellt werden soll.
    Tja, da so etwas bei uns nicht erfolgt ist, werden wir die Kosten für die Anpassung des Sturzes wohl selber tragen.
    • Name:
    • Martin
  12. Bauplanung: Wer hat die 1:100 Zeichnungen erstellt?

    Foto von

    Neugierig geworden!
    Von wem haben Sie sich denn die 1:100 Zeichnungen machen lassen?
  13. Bauunternehmer als Planer: Mündlicher Vertrag & Rohbau-Mängel

    Bauplan kommt vom ...
    Der Bauplan kommt von unserem Bauunternehmer selber. Der zeichnet die Baupläne und baut dann auch den Rohbau. Es gibt nur einen mündlichen Vertrag über Planung und Bau und keine Endabnahme. Scheint auf dem Dorf wohl so üblich zu sein.
    Der Bauunternehmer ließ das Haus von seinen Angestellten mauern. Er selber erschien äußerst selten auf der Baustelle, weil andere Bauvorhaben für ihn anscheinend wichtiger waren.
    • Name:
    • Martin
  14. Bauabnahme: Verstoß gegen EnEV & DIN 18195 auf dem Land

    Foto von

    Ohne Ihnen zu nahe zu treten ...
    Ohne Ihnen zu nahe zu treten aber ich bin sprachlos! Das mit dem Dorf habe ich neulich in ähnlicher Form schon einmal gehört. Da habe ich nämlich die Abnahme eines Einfamilienhauses begleitet und dabei festgestellt, dass der Generalübernehmer, der das Haus gebaut hatte, erheblich gegen die Auflagen der EnEVAbk. und der DINAbk. 18195 verstoßen hat. Der vom Generalübernehmer beauftragte Bauunternehmer war dabei und erklärte mir, dass hier auf dem Platten Land (hier ist der Niederrhein) die EnEV noch nicht so richtig angekommen sei und man sich deshalb auch nicht daran halten müsse. *kopfschüttel*
  15. Bauleiter gesucht: Maßgefertigte Türen durch Planungsfehler?

    Tja ...
    der Rohbauer hat selbst 1:100 Pläne gepinselt und danach gebaut.
    Der Estrichleger hat selbst die Estrichhöhen Festgelegt und gebaut.
    Vermutlich ging es bei allen anderen Gewerken ebenso ...
    Meine bescheidene Frage:
    Wer war denn bisher Bauleiter bei Ihnen, sie selbst?
    Wenn ja, dann viel Spaß beim Aussuchen und bezahlen der maßgefertigten Türen.
    Den Job des bauleitenden Architekten bzw. Bauleiter gibt es nicht deshalb, weil wir Bauleute alle so geldgeil sind, sondern weil es notwendig ist, auch ein Einfamilienhaus >koordiniert< zu bauen.
    Gruß
  16. Baurecht: Mangel bei unüblicher Türöffnungshöhe – Nachbesserung?

    Für Juristen
    gibt es die Begriffe "Gebrauchstauglichkeit/nach Art des Werkes übliche Verwendung etc. "
    Ist die erbrachte Leistung so, dass die übliche Verwendung nicht möglich ist, liegt ein Mangel vor.
    Üblich ist, dass Türöffnungen gleich hoch sind. Auch wenn keine Ausführungszeichnungen vorhanden sind, kann der Bauunternehmer nicht lustig draufloswerkeln.
    Reden Sie mit ihm über mögliche Mängelbeseitigung. Ob sich ein Rechtsstreit lohnt wenn der Bauunternehmer sich querstellt wage ich allerdings zu bezweifeln.
    Keine Rechtsberatung.
    • Name:
    • M.P.
  17. Konkludente Abnahme: Vorbehaltlose Zahlung – Kein Anspruch?

    Foto von

    @Manfred Peters
    Ich weiß nicht, ob reden da noch viel bringen wird. Erinnere Dich: Die Abnahme ist erfolgt, wenn nicht förmlich, dann konkludent, nicht zuletzt durch vorbehaltlose Zahlung seiner Schlussrechnung
  18. Dorf-Mentalität: Zähneknirschen & selbst zahlen bei Baumängeln

    Ist auf dem Dorf
    Versuch macht klug! Aber was das formale angeht ist's natürlich richtig. Dann Zähneknirschen und selber zahlen ...
    • Name:
    • M.P.
  19. Bauherren-Image: Nachkarten wegen Baumängeln vermeiden?

    Foto von

    Ich würde nicht mehr verhandeln ...
    Ich würde nicht mehr verhandeln denn auf'm Dorf steht man als Bauherren nachher als der Blöde da. Dann wird mit Fingern auf einem gezeigt so nach dem Motto, der da, der nachkarten musste, weil ihm die Kohle ausgegangen ist.
  20. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Türsturz zu hoch: Gewährleistung & Nachbesserung beim Rohbau?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Bauunternehmer einen zu hoch eingebauten Türsturz nachbessern muss, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung und fehlende Ausführungsplanung. Es wird erörtert, ob der Bauunternehmer eigenmächtig handeln durfte und welche Konsequenzen sich aus einer fehlenden Endabnahme ergeben. Die Bedeutung von Ausführungsplänen und die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Gewerke werden ebenfalls thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Konkludente Abnahme: Vorbehaltlose Zahlung – Kein Anspruch? kann eine vorbehaltlose Zahlung der Schlussrechnung als konkludente Abnahme gewertet werden, was den Anspruch auf Nachbesserung erschweren könnte.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Baurecht: Mangel bei unüblicher Türöffnungshöhe – Nachbesserung? weist darauf hin, dass auch ohne Ausführungszeichnungen eine übliche Verwendung des Werkes gewährleistet sein muss, was bei unterschiedlichen Türöffnungshöhen nicht der Fall wäre. Dies könnte einen Mangel darstellen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Mehrere Beiträge, wie z.B. Kapitaler Fehler: Fehlende Ausführungsplanung & Türhöhen, betonen, dass das Fehlen einer Ausführungsplanung ein großer Fehler der Bauherren war, da Türhöhen und andere Details nicht explizit festgelegt wurden. Dies kann zu Mehrkosten und Problemen bei der Gewährleistung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, das Gespräch mit dem Bauunternehmer zu suchen und die Möglichkeit einer Mängelbeseitigung zu erörtern. Falls dies nicht zum Erfolg führt, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen. Der Beitrag Baurecht: Mangel bei unüblicher Türöffnungshöhe – Nachbesserung? gibt hierzu wichtige Hinweise.

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