- wenn Mieter verrottbare Substanzen fallen lassen, können Sie diese, auf Grund der geringen Abstände der Bohlen, nicht mehr entfernen. Ergo: Geruchsbelästigung
- Da dieses Holz mit Wasser in Berührung kommt, ist eine ordentliche Pflege der Holzunterseite nicht durchführbahr.
- Ich befürchte, dass durch diese Rückstände die Entwässerung nicht vollständig gewährleistet ist.
Jetzt die Frage: Existieren Vorschriften über den Einbau solcher Balkonbeläge. Ist es dem Bauherren zumutbar, diese Bohlen, jährlich zu einer Reinigung, abschrauben zu lassen. MfG Schmude
