Es geht um einen Resthof im Außenbereich, Aufgabe der Landwirtschaft vor 20 Jahren. Vor 15 Jahren ca. brannte das Wohnhaus ab, es wurde wieder neu errichtet in gleicher Größe und Standort. Da auch Halle und Nebengebäude nicht sehr alt sind (20-30 Jahre), würde sich eine Umnutzung für ein Gewerbe empfehlen, da einfach soviel Fläche zur Verfügung steht und die Kosten (Grundsteuer für das Wohnhaus alleine 700 € im Quartal) Ich habe gelesen, dass wenn die frühere Nutzung mehr als 7 Jahre zurückliegt (hier Landwirtschaftliche Nutzung) kann keine Nutzungsänderung mehr bewilligt werden.
Heißt das dann im konkreten Fall, dass die Gebäulichkeiten dann nur noch für privaten Gebrauch nutzbar sind, jedoch für keinerlei gewerbliche Nutzung vermietbar sind? Vorstellbar wäre Umnutzung der vielen Räumlichkeiten zu Hotel, Gaststätte, Altenheim, Diskothek etc.
Beste Grüße Michael
