Laut NBauO ist ein Vollgeschoss: "1 Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. 2 Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. "
Über Staffelgeschosse steht in der NBauO nicht.
Dürfte ich jetzt theoretisch ein Erdgeschoss mit 100 m² bauen und darauf ein Geschoss mit 60 m²? Jeweils mit Flachdach und normalen Raumhöhen >2,20 m. Laut meiner Interpretation würde nichts dagegen sprechen aber ich bin auch ein Laie und deshalb frage ich hier. Kann das Bauamt einen Bauantrag dennoch ablehnen obwohl das Recht auf meiner Seite ist bzgl. Geschossen und Dachform usw.?
Ich hoffe ich habe nichts wichtiges vergessen. Ansonsten ergänze ich das noch.
Vielen Dank schon mal im Voraus.