Vollgeschoss in Niedersachsen: Definition, Auslegung & Bauantrag für Flachdach?
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Vollgeschoss in Niedersachsen: Definition, Auslegung & Bauantrag für Flachdach?

Hallo zusammen, meine Frau und ich planen demnächst zu bauen und haben bereits ein Grundstück reserviert. Wir würden gern im Bauhausstil mit Flachdach bauen. Laut Bebauungsplan darf max. ein Vollgeschoss gebaut werden und nicht höher als 11,5 m vom Messpunkt. Keine Angabe von Drempelhöhe, Dachformen oder Sonstigem.

Laut NBauO ist ein Vollgeschoss: "1 Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. 2 Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. "

Über Staffelgeschosse steht in der NBauO nicht.

Dürfte ich jetzt theoretisch ein Erdgeschoss mit 100 m² bauen und darauf ein Geschoss mit 60 m²? Jeweils mit Flachdach und normalen Raumhöhen >2,20 m. Laut meiner Interpretation würde nichts dagegen sprechen aber ich bin auch ein Laie und deshalb frage ich hier. Kann das Bauamt einen Bauantrag dennoch ablehnen obwohl das Recht auf meiner Seite ist bzgl. Geschossen und Dachform usw.?

Ich hoffe ich habe nichts wichtiges vergessen. Ansonsten ergänze ich das noch.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Name:
  • Oliver
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    Ich verstehe, dass Sie Klarheit bezüglich der Definition eines Vollgeschosses in Niedersachsen im Zusammenhang mit Ihrem geplanten Bauhausstil-Haus mit Flachdach suchen. Da der Bebauungsplan keine Drempelhöhe oder Dachformen vorgibt, ist die Auslegung des Begriffs "Vollgeschoss" entscheidend.

    Ein Vollgeschoss ist grundsätzlich ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und das über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m hat. Die genaue Definition kann jedoch im Niedersächsischen Baurecht (NBauO) abweichen.

    Wichtig: Die Auslegung des Begriffs "Vollgeschoss" kann von Bauamt zu Bauamt variieren. Ein Flachdach kann die Situation zusätzlich komplizieren, da es keine klassische Dachschräge gibt, die bei der Berechnung der Geschossigkeit berücksichtigt werden könnte.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Bauamt auf, um eine verbindliche Auskunft zur Auslegung des Vollgeschossbegriffs in Ihrem konkreten Fall zu erhalten. Klären Sie, wie Staffelgeschosse und die Gebäudehöhe von 11,5 m (ab Messpunkt) bewertet werden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Vollgeschoss
    Ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und das über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m aufweist. Die genaue Definition ist im jeweiligen Landesbaurecht festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Geschossigkeit, Drempel, Gebäudehöhe.
    Bebauungsplan
    Ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubaren Grundstücksflächen und Gebäudehöhen.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baurecht.
    Flachdach
    Ein Dach mit geringer oder keiner Neigung. Im Gegensatz zu geneigten Dächern ermöglicht ein Flachdach eine flexible Nutzung der Dachfläche, beispielsweise als Terrasse oder Dachgarten.
    Verwandte Begriffe: Dachform, Pultdach, Satteldach.
    Drempel
    Eine Aufmauerung auf der Rohdecke des obersten Geschosses, die die nutzbare Wohnfläche unter dem Dach vergrößert. Die Höhe des Drempels wird im Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Kniestock, Attika, Geschosshöhe.
    Gebäudehöhe
    Die Höhe eines Gebäudes, gemessen vom höchsten Punkt des Gebäudes bis zu einem festgelegten Messpunkt auf dem Grundstück. Die maximale Gebäudehöhe wird im Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Traufhöhe, Firsthöhe, Geschosshöhe.
    Bauantrag
    Ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Der Bauantrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, wie Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bauanzeige.
    Bauvoranfrage
    Ein formeller Antrag, mit dem vor dem eigentlichen Bauantrag einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben mit der Baubehörde geklärt werden können. Dies gibt Planungssicherheit und hilft, spätere Probleme zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Vorbescheid.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was genau zählt als Vollgeschoss in Niedersachsen?
      Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m aufweist. Die genaue Definition ist in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) festgelegt.
    2. Wie wirkt sich ein Flachdach auf die Berechnung der Geschossigkeit aus?
      Bei einem Flachdach entfällt die übliche Dachschräge, die bei der Berechnung der Geschossigkeit eine Rolle spielen könnte. Dies kann die Auslegung des Vollgeschossbegriffs vereinfachen, da die Gebäudehöhe klarer definiert ist. Es ist jedoch wichtig, die maximal zulässige Gebäudehöhe laut Bebauungsplan einzuhalten.
    3. Was ist ein Staffelgeschoss und wie wird es bei der Geschossigkeit berücksichtigt?
      Ein Staffelgeschoss ist ein Geschoss, das gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückgesetzt ist. Ob ein Staffelgeschoss als Vollgeschoss zählt, hängt von der konkreten Ausgestaltung und den Festlegungen im Bebauungsplan ab. Klären Sie dies unbedingt mit dem Bauamt.
    4. Was bedeutet die Angabe "maximale Gebäudehöhe von 11,5 m ab Messpunkt"?
      Die maximale Gebäudehöhe von 11,5 m bezieht sich auf den höchsten Punkt des Gebäudes, gemessen von einem festgelegten Messpunkt auf dem Grundstück. Dieser Messpunkt wird in der Regel im Bebauungsplan definiert. Achten Sie darauf, diese Höhe nicht zu überschreiten.
    5. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Bauvorhaben den Bebauungsplan einhält?
      Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Bauamt auf und lassen Sie sich beraten. Reichen Sie gegebenenfalls eine Bauvoranfrage ein, um verbindliche Auskünfte zu erhalten. Ziehen Sie einen Architekten oder Bauingenieur hinzu, der Erfahrung mit den örtlichen Bauvorschriften hat.
    6. Was ist eine Bauvoranfrage und wozu dient sie?
      Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag, mit dem Sie vor dem eigentlichen Bauantrag einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben mit dem Bauamt klären können. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit und hilft, spätere Probleme zu vermeiden.
    7. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei meinem Bauvorhaben?
      Der Bebauungsplan legt die Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grundstücks fest. Er enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubaren Grundstücksflächen und Gebäudehöhen. Ihr Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.
    8. Was kann ich tun, wenn mein Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht?
      In bestimmten Fällen können Sie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Erfolgsaussichten sind von Fall zu Fall unterschiedlich.

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