Niedrigenergiehaus entspricht nicht den Anforderungen: Was tun bei Mängeln & fehlendem Wärmeschutz?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Niedrigenergiehaus entspricht nicht den Anforderungen: Was tun bei Mängeln & fehlendem Wärmeschutz?

... und wieder einer ohne Niedrigenergiehaus Niedrigenergiehaus (NEH)
Ein gutes neues Jahr wünsche ich vorab allen Lesern.
Wir haben 08/2000 eine Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte in Niedrigenergiebauweise gekauft. In der Baubeschreibung BBS wird das Niedrigenergiehaus (NEH) mit einer 25 %-igen Unterschreitung der gültigen Wärmeschutzverordnung 95 WSVO 95 beschrieben.
Unser Vertrag ist ein Werksvertrag mit 5 Jahren Gewährleistung nach BGBAbk.. In dieser BBS und im Vertrag sind u.a. alle Ingenieurleistungen enthalten, wie z.B. Baugesuch, Bau- und Statik, Werk- und Detailpläne (Werkpläne, Detailpläne), Wärmebedarfsnachweis, ..., welche auch im Festpreis inbegriffen sind.
Am 05.12.2000 habe ich festgestellt und beim Bauträger beanstandet, dass mit dem verwendeten Ziegel (Lambda_R = 0,16 W/mK, Wandstärke = 30 cm) und dieser BBS (Wandaufbau: 1,5 cm Gipsputz, Ziegel und Außenputz, keine Außendämmung) nie ein Niedrigenergiehaus (NEH) erstellt werden kann.
Der ausgehändigte Wärmebedarfsnachweis (Wbnw) war unvollständig, falsch und einfach hingerechnet. Bis zum 05.12.2001 haben ich insgesamt 7 Wbnw erhalten. So steigt z.B. die Außendämmung von 0 cm nach 5 cm (WLG 040) über 8 cm nach 10 cm (WLG 035) an. Erstaunlich, was so ein dummer Kunde alles bewirken kann! (Bitte entschuldigen Sie diese Ausdrucksweise, aber beim Schreiben kann ich meine Verärgerung nicht unterdrücken). Während diesen knappen 1,5 Jahren Bauzeit habe ich leider weitere Baumängel entdeckt. Die gesamte Dachisolierung musste aus und neu eingebaut werden. Ich habe mir einen Architekten zur Beratung mit hinzugezogen, sowie den Hersteller der Dämmung ins Haus geholt. Die vorbereitete Dämmung im Sockelbereich der Außenfassade war mangelhaft. Meine Garage wollte der Bauträger gleich 49 cm kürzer bauen. Die Kellerwand war zweimal an der gleichen Stelle undicht, die Türstürze im EGAbk. zu niedrig, ... Es wurden die Rechtsanwälte eingeschaltet. Soweit in Kurzform die Ereignisse der vergangenen Zeit.
In Kürze stehen wir nun vor Gericht und hierzu benötige ich noch Informationen bzw. Hinweise.
Meine Fragen:
Mindestwärmeschutz: (Hierzu habe ich das Forum gelesen, aber verschiedene Aussagen erhalten)
Was hat nun wirklich Gültigkeit, die DINAbk. 4108 oder die WSVO'95, Anlage 3, Punkt 1 mit dem Verweis auf Tabelle 1, Zeile 4. Hierin wird beschrieben, dass Kellerdecken und Wände gegen unbeheizte Räume einen max. k-Wert von 0,5 W/m²K haben dürfen. In der DIN 4108 Teil 2 liegen die Werte deutlich höher (.. habe jetzt leider den Wert nicht zur Hand).
Die Trennwände, welche das beheizte Treppenhaus vom nicht beheizten Keller trennen, bestehen aus normalen Ziegel (mit normalem Mörtel verarbeitet) in den Stärken 11,5 cm und 24 cm beidseitig verputzt und weisen einen k-Wert von 1,6 bzw. 1,28 W/m²K auf.
Die Kellerdecke ist gemäß dem 7. Wbnw auch noch nicht unterseitig gedämmt, der bisherige Aufbau der Kellerdecke ist 5,5 cm Zementestrich, 2 cm Trittschalldämmung WLG 035,6 cm Dämmung WLG 035 und 20 cm Betondecke. Übrigens wurde die unterseitige Dämmung zum ersten Mal aufgeführt um auf die 25 %-ige Unterschreitung zu kommen!
Wie ist das jetzt mit den Kellertüren zwischen dem beheizten Treppenhaus und den unbeheizten Räumen? Wir haben hier einfachste Türen mit Röhrenspanstegen ohne Dämmung und ohne besondere Abdichtung. Die Kelleraußentüre ist eine normale Stahltüre, welche zu hoch gesetzt wurde. Wir haben unterseitig einen Luftspalt von 2 cm  es pfeift nur so durch diese Fuge.
Welche Vorschriften, Normen, Richtlinien, evtl. Gerichturteile von gleichen/ähnlichen Fällen, Tipps und Ratschläge kennt ihr uns nennen.
Luftdichtigkeit:
Immer noch suche Informationen zu nachfolgenden Themen:
  • Wanddurchdringung für die Dunstabzugshaube in der Küche beim Niedrigenergiehaus (NEH). Kein Baustoffhändler konnte hierzu Auskunft geben.
  • Leerrohrverlegung in der Elektroinstallation von beheizten in unbeheizte Räume bzw. nach außen.
  • Staubsaugeranlage, Leitungsführung von beheizten in unbeheizte Räume.

Welche k-Werte sind nun im Wbnw einzusetzen:
Für den Ziegel der Außenwand setzt der Bauträger nun den im Datenblatt angegebene Wert an. Muss er nicht die Werte, welche im Bundesanzeiger veröffentlicht werden einsetzen? Kann ich auch übers Internet den Bundesanzeiger abrufen? Ich hab's bisher noch gar nicht versucht. Dies fällt mir gerade ein.
Aushändigung der Bau- und Statikpläne (Baupläne, Statikpläne):
Zur Überprüfung des Wbnw benötigt der von mir beauftragte Statiker nun die Bau- und Statikpläne (Baupläne, Statikpläne). Die Herausgabe wird vom Bauträger verweigert. Verständlich, da sich das Bauvolumen vom 5. zum 6. Nachweis um 18 m³ und vom 6. zum 7. Nachweis nochmals um 11 m³ vergrößert hat, was Einfluss auf die Wärmeverluste hat.
Wer hat Erfahrungen mit diesem Punkt, gibt es Rechtsurteile, Vorschriften VOBAbk., ... etc. Wie komme ich bloß an meine Baupläne ran?
Gerichtsverhandlungen:
Wir werden uns in ca. 3 Wochen mit dem Bauträger vor Gericht treffen. Das Haus ist auch heute kein Niedrigenergiehaus. Wer hat Erfahrungen, wie das Gericht mit dem Thema Niedrigenergiehaus (NEH) umgeht bzw. kennt Urteile, Internetadressen, Adressen zu Leidensgenossen, und alles was sonst so nützlich ist.
Stand der Technik / allgemeine Regeln der Technik (a.R.d.T.):
Was ist denn genau der Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
Der Fenstereinbau erfolgte im Januar 2001 ohne innere Abdichtung, nur mit Bauschaum. Ist die innere Abdichtung nun Stand der Technik bzw. entspricht sie den a.R.d.T.?
Gibt es hierzu Erfahrungen über Urteile und Vorschriften und allgemein zu den beiden Begriffen. Nach meinen ersten Nachforschungen gibt es etwas in der VOB. Wir haben aber einen Werksvertrag (BGB), aber auch da muss es etwas geben.
Der Deckel im Rollladenkasten zur Raumseite besteht aus 0,8 cm Spanplatte und 1,8 cm bis 2 cm Dämmstoff zusammengestückelt (das ist kein Witz). Ist dies ausreichend und entspricht dies dem Stand der Technik, mal abgesehen vom Niedrigenergiehaus (NEH)-Standard.
Mein Problem, dass ich habe ist, ich muss dem Gericht zeigen, dass er die Mindestanforderungen nicht erfüllt. Ich weiß auch, das es beim Niedrigenergiehaus (NEH) notwendig ist, besser als die Mindestanforderungen zu sein. Aber es muss halt irgendwo festgelegt sein, damit auch ein Richter und Gutachter folgen kann.
Wie sind eure Erfahrungen?
Innere Abdichtung und Luftdichtigkeit:
Im Dachspitz innenseitig auf der Giebelseite fehlt noch immer der Innenputz. Im Internet habe ich einen Artikel gelesen, welcher beschreibt, dass der Innenputz zur Abdichtung (Fläche ca. 4  -  5 m²) gehört. Der Bauträger lehnt dies jedoch ab. Aus meiner Sicht ist der Verputz aber auch notwendig um die Dampfbremse, welche an der Wand verklebt ist fachgerecht abzuschließen.
Kennt ihr Vorschriften, Normen, ... hierzu?
Heizanlage:
Welche Anforderungen stellt ein Niedrigenergiehaus (NEH) an die Heizungsanlage (Brennwertgerät ist eingebaut), welche auch für mich als Laien nachprüfbar und verständlich sind?
Weitere Baumängel:
Ein senkrechter Riss an der Gebäudetrennwand vom Giebelspitz bis zur Kellerdecke + Querrisse bei jedem Deckendurchgang vom DGAbk./OGAbk./EG.
Kratzer? / Risse? in zwei Fensterrahmen von oben bis unten durchgehend und unten quer von links nach rechts. Auffällig ist, dass dieser Defekt temperaturabhängig ist. Im Sommer war die Ausbildung viel deutlicher zu sehen und tiefer als jetzt in der kalten Jahreszeit. Das Fensterprofil ist Fabrikat Rehau, S4 Plus.
Wer kann hierzu etwas sagen oder hat noch eine Idee?
Vielleicht könnt ihr mir zu dem einen oder anderen Punkt helfen. Wichtig ist natürlich Textstellen zu finden, (Normen, Fachvorträge, Gesetze, ...) welche dem Richter vorgelegt werden können.
Vorab vielen Dank für eure Info's

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Verdacht auf Schimmelbildung sollte umgehend ein Fachmann zur Schimmelanalyse hinzugezogen werden.

    🔴 Kritisch: Eine mangelhafte Dämmung kann zu erhöhten Heizkosten und Feuchtigkeitsschäden führen. Lassen Sie die Dämmung von einem Fachbetrieb überprüfen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrem Niedrigenergiehaus aus dem Jahr 2000 haben, das offenbar nicht den in der Baubeschreibung zugesicherten Standards entspricht. Dies ist leider kein Einzelfall und betrifft viele Bauherren.

    🔴 Gefahr: Ein nicht fachgerecht gebautes Niedrigenergiehaus kann zu erheblichen Wärmeverlusten, Schimmelbildung und Bauschäden führen. Dies kann Ihre Gesundheit und Ihr Portemonnaie belasten.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfung der Baubeschreibung: Vergleichen Sie die tatsächliche Bauausführung mit den Angaben in der Baubeschreibung.
    • Wärmebedarfsnachweis prüfen: Lassen Sie den Wärmebedarfsnachweis (WBNW) von einem unabhängigen Energieberater überprüfen.
    • Sachverständigengutachten: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens über die vorhandenen Mängel.
    • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos und Protokollen. Sichern Sie alle relevanten Unterlagen wie Baubeschreibung, Werkverträge und Wärmebedarfsnachweise.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Niedrigenergiehaus
    Ein Gebäude mit geringem Energiebedarf durch gute Dämmung, effiziente Heizung und erneuerbare Energien. Verwandte Begriffe: Passivhaus, KfW-Effizienzhaus, Energieeffizienz.
    Wärmebedarfsnachweis (WBNW)
    Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Verwandte Begriffe: Energieausweis, Energiebilanz, Heizlastberechnung.
    Baubeschreibung
    Detaillierte Beschreibung der Bauausführung und der verwendeten Materialien. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsverzeichnis.
    Gewährleistung
    Haftung des Bauunternehmers für Mängel am Bauwerk. Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Nachbesserung, Schadensersatz.
    Bausachverständiger
    Experte für die Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständigengutachten, Beweissicherung.
    Wärmeschutzverordnung (WSchVO)
    Gesetzliche Regelung für den Wärmeschutz von Gebäuden (jetzt im GEG enthalten). Verwandte Begriffe: Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.), Gebäudeenergiegesetz (GEG), Dämmstandards.
    Bauträger
    Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und verkauft. Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Bauherr, Generalunternehmer.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Niedrigenergiehaus?
      Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude, das im Vergleich zu einem Standardhaus einen deutlich geringeren Energiebedarf aufweist. Dies wird durch eine gute Wärmedämmung, effiziente Heiztechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht.
    2. Welche Gewährleistungsansprüche habe ich bei Baumängeln?
      In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängel gegenüber dem Bauträger geltend machen.
    3. Was ist ein Wärmebedarfsnachweis (WBNW)?
      Der Wärmebedarfsnachweis ist ein Dokument, das den Energiebedarf eines Gebäudes berechnet und ausweist. Er dient als Grundlage für die Planung und den Bau von energieeffizienten Gebäuden.
    4. Wie finde ich einen qualifizierten Bausachverständigen?
      Sie können einen Bausachverständigen über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung.
    5. Was kostet ein Sachverständigengutachten?
      Die Kosten für ein Sachverständigengutachten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. Holen Sie sich vorab ein Angebot ein.
    6. Kann ich den Bauträger verklagen?
      Wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt oder Ihre Gewährleistungsansprüche ablehnt, können Sie ihn verklagen. Dies sollte jedoch nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Werksvertrag und einem Bauträgervertrag?
      Bei einem Werksvertrag beauftragen Sie ein Bauunternehmen mit der Errichtung eines Gebäudes auf Ihrem eigenen Grundstück. Bei einem Bauträgervertrag erwerben Sie ein bereits bebautes oder noch zu bebauendes Grundstück vom Bauträger.
    8. Welche Rolle spielt die Wärmeschutzverordnung (WSchVO)?
      Die Wärmeschutzverordnung (WSchVO), die später in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aufging und nun im Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthalten ist, legt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden fest.

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    • Sachverständigengutachten bei Baumängeln
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  2. Diskussionsstruktur: Einzelne Punkte priorisieren

    Vorschlag für die Experten
    lieber jeden Punkt für sich einzeln diskutieren und sich dann dem nächsten Punkt zuwenden. Sonst wird man kirre bei der Masse an Fragen (und Antworten).
  3. Beitrag-Neustrukturierung: Nummerierung für Klarheit!

    Foto von Stefan Ibold

    joo, Vorschlag
    Moin zusammen,
    könnte der Fragende vielleicht den Beitrag nochmal neu posten? Dann aber mit Nummerierungen, damit man besser Bezug darauf nehmen kann?
    Den alten Beitrag dann sperren oder löschen lassen.
    Wenn hier so geantwortet werden soll, jibbet ein Chaos.
    Einiges kann man schon sagen 🙂 )
    Grüße
    Stefan Ibold
  4. Problemstellenanalyse: Fachbereich-Lösungen in Arbeit

    Sobald ich etwas Zeit habe
    Hr. Wilfried Röhm nehme ich mich um einige der von Ihnen genannten Problemstellen an ... vieles fällt auch in meinen Fachbereich das bekommen wir schon! ... ABER jetzt muss ich erst mal weiter ... habe noch einen stressigen Tag vor mir ☹
  5. Vertragsprüfung: WSVO95-Unterschreitung präzisieren!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    wenn die Frage schon neu formuliert wird
    wäre der Wortlaut des Vertrages interessant. "Niedrigenergiehaus" ist ein nicht definierter Begriff. Bezieht sich die anscheinend vereinbarte Unterschreitung der Forderungen der WSVO95 um 25 % auf jeden einzelnen k-Wert oder global auf den Jahres-Heizwärmebedarf?
  6. Mindestwärmeschutz: DIN 4108 vs. WSVO'95 – Gültigkeit?

    Mittagspause geopfert ...
    Mindestwärmeschutz: (Hierzu habe ich das Forum gelesen, aber verschiedene Aussagen erhalten)
    Was hat nun wirklich Gültigkeit, die DINAbk. 4108 oder die WSVO'95, Anlage 3, Punkt 1 mit dem Verweis auf Tabelle 1, Zeile 4. Hierin wird beschrieben, dass Kellerdecken und Wände gegen unbeheizte Räume einen max. k-Wert von 0,5 W/m²K haben dürfen. In der DIN 4108 Teil 2 liegen die Werte deutlich höher (.. habe jetzt leider den Wert nicht zur Hand).
    Die Trennwände, welche das beheizte Treppenhaus vom nicht beheizten Keller trennen, bestehen aus normalen Ziegel (mit normalem Mörtel verarbeitet) in den Stärken 11,5 cm und 24 cm beidseitig verputzt und weisen einen k-Wert von 1,6 bzw. 1,28 W/m²K auf.
    Die Kellerdecke ist gemäß dem 7. Wbnw auch noch nicht unterseitig gedämmt, der bisherige Aufbau der Kellerdecke ist 5,5 cm Zementestrich, 2 cm Trittschalldämmung WLG 035,6 cm Dämmung WLG 035 und 20 cm Betondecke. Übrigens wurde die unterseitige Dämmung zum ersten Mal aufgeführt um auf die 25 %-ige Unterschreitung zu kommen!
    Wie ist das jetzt mit den Kellertüren zwischen dem beheizten Treppenhaus und den unbeheizten Räumen? Wir haben hier einfachste Türen mit Röhrenspanstegen ohne Dämmung und ohne besondere Abdichtung. Die Kelleraußentüre ist eine normale Stahltüre, welche zu hoch gesetzt wurde. Wir haben unterseitig einen Luftspalt von 2 cm, es pfeift nur so durch diese Fuge.
    Welche Vorschriften, Normen, Richtlinien, evtl. Gerichturteile von gleichen/ähnlichen Fällen, Tipps und Ratschläge kennt ihr uns nennen.
    Luftdichtigkeit:
    Immer noch suche Informationen zu nachfolgenden Themen:
    • Wanddurchdringung für die Dunstabzugshaube in der Küche beim Niedrigenergiehaus (NEH). Kein Baustoffhändler konnte hierzu Auskunft geben.
    • Leerrohrverlegung in der Elektroinstallation von beheizten in unbeheizte Räume bzw. nach außen.
    • Staubsaugeranlage, Leitungsführung von beheizten in unbeheizte Räume.
    • Welche k-Werte sind nun im Wbnw einzusetzen:

    Für den Ziegel der Außenwand setzt der Bauträger nun den im Datenblatt angegebene Wert an. Muss er nicht die Werte, welche im Bundesanzeiger veröffentlicht werden einsetzen?

    • Kann ich auch übers Internet den Bundesanzeiger abrufen? Ich hab's bisher noch gar nicht versucht. Dies fällt mir gerade ein.

    Aushändigung der Bau- und Statikpläne (Baupläne, Statikpläne):
    Zur Überprüfung des Wbnw benötigt der von mir beauftragte Statiker nun die Bau- und Statikpläne (Baupläne, Statikpläne). Die Herausgabe wird vom Bauträger verweigert. Verständlich, da sich das Bauvolumen vom 5. zum 6. Nachweis um 18 m³ und vom 6. zum 7. Nachweis nochmals um 11 m³ vergrößert hat, was Einfluss auf die Wärmeverluste hat.
    Wer hat Erfahrungen mit diesem Punkt, gibt es Rechtsurteile, Vorschriften VOBAbk., ... etc. Wie komme ich bloß an meine Baupläne ran?
    Gerichtsverhandlungen:
    Wir werden uns in ca. 3 Wochen mit dem Bauträger vor Gericht treffen. Das Haus ist auch heute kein Niedrigenergiehaus. Wer hat Erfahrungen, wie das Gericht mit dem Thema Niedrigenergiehaus (NEH) umgeht bzw. kennt Urteile, Internetadressen, Adressen zu Leidensgenossen, und alles was sonst so nützlich ist.
    Stand der Technik / allgemeine Regeln der Technik (a.R.d.T.):
    Was ist denn genau der Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
    Der Fenstereinbau erfolgte im Januar 2001 ohne innere Abdichtung, nur mit Bauschaum. Ist die innere Abdichtung nun Stand der Technik bzw. entspricht sie den a.R.d.T.?
    Gibt es hierzu Erfahrungen über Urteile und Vorschriften und allgemein zu den beiden Begriffen. Nach meinen ersten Nachforschungen gibt es etwas in der VOB. Wir haben aber einen Werksvertrag (BGBAbk.), aber auch da muss es etwas geben.
    Der Deckel im Rollladenkasten zur Raumseite besteht aus 0,8 cm Spanplatte und 1,8 cm bis 2 cm Dämmstoff zusammengestückelt (das ist kein Witz). Ist dies ausreichend und entspricht dies dem Stand der Technik, mal abgesehen vom Niedrigenergiehaus (NEH)-Standard.
    Mein Problem, dass ich habe ist, ich muss dem Gericht zeigen, dass er die Mindestanforderungen nicht erfüllt. Ich weiß auch, das es beim Niedrigenergiehaus (NEH) notwendig ist, besser als die Mindestanforderungen zu sein. Aber es muss halt irgendwo festgelegt sein, damit auch ein Richter und Gutachter folgen kann.
    Wie sind eure Erfahrungen?
    Innere Abdichtung und Luftdichtigkeit:
    Im Dachspitz innenseitig auf der Giebelseite fehlt noch immer der Innenputz. Im Internet habe ich einen Artikel gelesen, welcher beschreibt, dass der Innenputz zur Abdichtung (Fläche ca. 4  -  5 m²) gehört. Der Bauträger lehnt dies jedoch ab. Aus meiner Sicht ist der Verputz aber auch notwendig um die Dampfbremse, welche an der Wand verklebt ist fachgerecht abzuschließen.
    Kennt ihr Vorschriften, Normen, ... hierzu?
    Heizanlage:
    Welche Anforderungen stellt ein Niedrigenergiehaus (NEH) an die Heizungsanlage (Brennwertgerät ist eingebaut), welche auch für mich als Laien nachprüfbar und verständlich sind?
    Weitere Baumängel:
    Ein senkrechter Riss an der Gebäudetrennwand vom Giebelspitz bis zur Kellerdecke + Querrisse bei jedem Deckendurchgang vom DGAbk./OG/EGAbk..

    • Kratzer? / Risse? in zwei Fensterrahmen von oben bis unten durchgehend und unten quer von links nach rechts. Auffällig ist, dass dieser Defekt temperaturabhängig ist. Im Sommer war die Ausbildung viel deutlicher zu sehen und tiefer als jetzt in der kalten Jahreszeit. Das Fensterprofil ist Fabrikat Rehau, S4 Plus.
  7. Neustart der Diskussion: Sinnvoll oder unnötig?

    Foto von Andrea Leidenbach

    Danke Herr Bakel
    aber noch einmal neu anfangen nicht besser?
    • Name:
  8. Thread-Fortsetzung: Planung 1064 – Übersichtlichkeit!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Ich hoffe Herr Röhm
    und alle Anderen sind damit einverstanden, das ich die Frage noch einmal unter Planung 1064 gestellt habe, sonst wird es sehr lang und unübersichtlich.
  9. Thread-Aufteilung: Zustimmung des Fragestellers nötig!

    Hr. Böhm sind Sie noch da?
    Irgendwie müssen wir den Thread zerlegen ... ist ja schon teilweise gesehen ... ABER besser wäre es wenn sich Hr. Böhm mal melden würde damit wir wissen ob er einverstanden damit ist bzw.
    ob er die zerlegten Threads auch weiter verfolgt ... Sonst schreiben wir uns womöglich noch einen Wolf und der Fragesteller hat's nicht mal gelesen 🙂
  10. Zustimmung zur Auftrennung: Gezielte Infosuche möglich

    Frage von Frau Leidenbach
    Hallo Zusammen,
    mit der Auftrennung des Berichtes bin ich einverstanden. Der Leser kann dann seine Interessen gezielt suchen und muss sich nicht meinen ganzen Leidensweg durchlesen.
    Ich selbst werde das Forum einmal täglich lesen und bin somit erreichbar. Ich hatte bei diesem schönen Wetter gestern mit einer so schnellen Antwort überhaupt nicht gerechnet.
    Viele Grüße
  11. Thread geschlossen: Fortsetzung unter Planung 1064

    Foto von

    Frage wird geschlossen und unter 1064 weitergeführt
    jetzt sollte der Link funktionieren.
    Bitte dort die Antworten einstellen.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Niedrigenergiehaus: Mängel, Wärmeschutz & Baurecht

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt Mängel an einem Niedrigenergiehaus (NEH) Baujahr 2000, insbesondere im Hinblick auf Wärmeschutzanforderungen. Es wird diskutiert, ob die vereinbarte Unterschreitung der WSVO 95 eingehalten wurde und welche Rechte der Bauherr bei Abweichungen hat. Die Notwendigkeit einer klaren Strukturierung der Fragestellung wird betont, um die Diskussion übersichtlich zu gestalten. Die Frage nach der Gültigkeit von DINAbk. 4108 im Vergleich zur WSVO 95 bezüglich Mindestwärmeschutz wird aufgeworfen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Vertragsprüfung: WSVO95-Unterschreitung präzisieren! ist es entscheidend, den genauen Wortlaut des Vertrages zu prüfen, um festzustellen, ob sich die vereinbarte Unterschreitung der WSVO95 auf einzelne k-Werte oder den Jahres-Heizwärmebedarf bezieht. Dies ist relevant für die Beurteilung von Baumängeln.

    ✅ Zusatzinfo: Der Thread wird aufgeteilt und unter dem Thema 'Planung 1064' fortgesetzt, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, wie in Thread geschlossen: Fortsetzung unter Planung 1064 mitgeteilt wird. Dies ermöglicht eine gezieltere Suche nach Informationen für andere Nutzer mit ähnlichen Problemen im Bereich Energieeffizienz und Sanierung.

    📊 Fakten/Zahlen: Im Beitrag Mindestwärmeschutz: DIN 4108 vs. WSVO'95 – Gültigkeit? wird auf die unterschiedlichen Werte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Wert) in der DIN 4108 Teil 2 und der WSVO'95 Anlage 3 hingewiesen. Dies ist relevant für die Beurteilung des Wärmeschutzes von Kellerdecken und Wänden.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Diskussion unter dem neuen Thread 'Planung 1064' fortzusetzen, um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Zudem sollte der Vertrag genau geprüft und gegebenenfalls ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Einhaltung der vereinbarten Wärmeschutzanforderungen zu überprüfen. Siehe auch Zustimmung zur Auftrennung: Gezielte Infosuche möglich.

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