Dachlattung 24x48 austauschen: Kosten, Notwendigkeit & rechtliche Aspekte bei fehlender Imprägnierung?
BAU-Forum: Dach

Dachlattung 24x48 austauschen: Kosten, Notwendigkeit & rechtliche Aspekte bei fehlender Imprägnierung?

Hallo,
bei meinem Haus wurden unverhältnismäßig hohe Bauschäden verursacht.
Nun habe ich eine Frage zu der Lattung. Die Lattung von 24x48 muss runter, da diese entgegengesetzt der Vereinbarung nicht imprägniert ist. Durch Gutachter (Gericht) bestätigt, Ablastung, imprägnieren, mit der Lattung das Dach wieder aufbauen. Nun ist es aber so: das der Sparrenabstand auch nicht eingehalten wurde und von vorgeschriebenen 63 cm auf 86 cm gegangen wurde. Eine Lattung mit 24x48 ist doch für diesen Sparrenabstand unzulässig. ODER? Ist 24x48 nicht auch schon seit 2000 verboten und handelt nicht jeder Dachdecker jetzt fahrlässig wenn er diese Lattung einsetzt?
Mit welcher Lattung muss eingedeckt werden?
Niedersachsen
  • Name:
  • Bobowski
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine mangelhafte oder fehlende Imprägnierung der Dachlattung kann zu erheblichen statischen Problemen und Folgeschäden am Dach führen.

    🔴 Kritisch: Achten Sie darauf, dass bei der Demontage der alten Lattung keine weiteren Schäden an der Dachkonstruktion entstehen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass bei Ihrem Haus hohe Bauschäden entstanden sind und die Dachlattung (24x48 mm) aufgrund fehlender Imprägnierung ausgetauscht werden muss. Dies wurde durch einen Gutachter bestätigt.

    🔴 Gefahr: Eine nicht imprägnierte Dachlattung ist anfällig für Schädlingsbefall und Fäulnis, was die Stabilität des Daches gefährden kann.

    • Ablastung: Die vorhandene Lattung muss demontiert werden.
    • Imprägnierung: Die neue Lattung muss vor der Montage fachgerecht imprägniert werden, um sie vor Witterungseinflüssen und Schädlingen zu schützen. Achten Sie auf die Einhaltung der entsprechenden DINAbk.-Normen für Holzschutzmittel.
    • Sparrenabstand: Der Sparrenabstand ist entscheidend für die Dimensionierung der Lattung. Die Lattung muss für den vorhandenen Sparrenabstand geeignet sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die neue Lattung von einem erfahrenen Dachdeckerfachbetrieb anbringen und dokumentieren Sie die Imprägnierung. Klären Sie die Verantwortlichkeit für die entstandenen Bauschäden rechtlich ab.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Dachlattung
    Die Dachlattung ist eine Unterkonstruktion auf dem Dach, auf der die Dacheindeckung befestigt wird. Sie besteht aus horizontal verlaufenden Holzlatten, die auf den Sparren befestigt sind. Die Dachlattung dient dazu, die Last der Dacheindeckung gleichmäßig auf die Sparren zu verteilen.
    Verwandte Begriffe: Konterlattung, Sparren, Dacheindeckung
    Imprägnierung
    Die Imprägnierung ist eine Behandlung von Holz, um es vor Feuchtigkeit, Pilzbefall und Insekten zu schützen. Dabei werden Holzschutzmittel in das Holz eingebracht, die das Holz widerstandsfähiger machen. Die Imprägnierung ist besonders wichtig für Holzbauteile im Außenbereich.
    Verwandte Begriffe: Holzschutzmittel, Holzschutz, Fungizid, Insektizid
    Sparren
    Sparren sind schräge Holzbalken, die das tragende Gerüst eines Daches bilden. Sie verlaufen von der Traufe zum First und tragen die Last der Dacheindeckung. Der Abstand zwischen den Sparren wird als Sparrenabstand bezeichnet.
    Verwandte Begriffe: Dachstuhl, Dachlattung, First, Traufe
    Konterlattung
    Die Konterlattung ist eine zusätzliche Lattung, die senkrecht zur Dachlattung auf den Sparren befestigt wird. Sie dient dazu, eine Hinterlüftungsebene unter der Dacheindeckung zu schaffen, um Feuchtigkeit abzuführen und die Lebensdauer des Daches zu verlängern.
    Verwandte Begriffe: Dachlattung, Hinterlüftung, Dacheindeckung
    Dacheindeckung
    Die Dacheindeckung ist die äußere Schicht des Daches, die das Gebäude vor Witterungseinflüssen schützt. Sie kann aus verschiedenen Materialien bestehen, wie z.B. Ziegel, Dachsteine, Schiefer oder Metall.
    Verwandte Begriffe: Dachziegel, Dachstein, Schiefer, Metalldach
    Bauschaden
    Ein Bauschaden ist ein Mangel oder eine Beschädigung an einem Gebäude, die zu einer Wertminderung oder Beeinträchtigung der Nutzung führt. Bauschäden können durch Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler entstehen.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Schadensersatz
    DIN-Norm
    Eine DIN-Norm ist eine technische Regel, die von dem Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet wurde. DIN-Normen legen Anforderungen an Produkte, Verfahren und Dienstleistungen fest und dienen der Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit.
    Verwandte Begriffe: Norm, Standard, Zertifizierung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum ist die Imprägnierung der Dachlattung so wichtig?
      Die Imprägnierung schützt das Holz vor Feuchtigkeit, Pilzbefall und Insekten. Ohne Imprägnierung kann das Holz faulen oder von Schädlingen befallen werden, was die Stabilität des Daches gefährdet. Eine fehlende Imprägnierung kann zu erheblichen Bauschäden führen.
    2. Welche Holzschutzmittel sind für die Imprägnierung von Dachlatten geeignet?
      Es gibt verschiedene Holzschutzmittel, die für die Imprägnierung von Dachlatten geeignet sind. Wichtig ist, dass die Mittel für den Außenbereich zugelassen sind und einen ausreichenden Schutz vor Feuchtigkeit, Pilzen und Insekten bieten. Achten Sie auf entsprechende Prüfzeichen und Zertifizierungen.
    3. Wie finde ich einen qualifizierten Dachdecker für den Austausch der Dachlattung?
      Sie können im Internet nach Dachdeckerbetrieben in Ihrer Region suchen. Achten Sie auf Bewertungen und Referenzen. Fragen Sie bei mehreren Betrieben nach Angeboten und vergleichen Sie die Preise und Leistungen. Ein persönliches Gespräch kann Ihnen helfen, den richtigen Fachmann zu finden.
    4. Welche rechtlichen Ansprüche habe ich bei einer mangelhaften Dachlattung?
      Wenn die Dachlattung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht (z.B. fehlende Imprägnierung), haben Sie Anspruch auf Nachbesserung. Im Falle von Bauschäden können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen.
    5. Wie lange dauert der Austausch einer Dachlattung?
      Die Dauer des Austauschs hängt von der Größe des Daches und dem Umfang der Schäden ab. In der Regel dauert es mehrere Tage bis zu einer Woche. Ein Dachdecker kann Ihnen nach einer Besichtigung einen genauen Zeitplan erstellen.
    6. Was kostet der Austausch einer Dachlattung?
      Die Kosten für den Austausch einer Dachlattung variieren je nach Größe des Daches, Materialkosten und Arbeitsaufwand. Holen Sie mehrere Angebote von Dachdeckerbetrieben ein, um die Preise zu vergleichen. Die Kosten können mehrere tausend Euro betragen.
    7. Kann ich die Dachlattung selbst austauschen?
      Der Austausch einer Dachlattung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachkenntnisse und Erfahrung erfordert. Es ist ratsam, diese Arbeiten von einem qualifizierten Dachdecker durchführen zu lassen, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.
    8. Was ist bei der Entsorgung der alten Dachlattung zu beachten?
      Die alte Dachlattung muss fachgerecht entsorgt werden. Je nach Art des Holzes und der Imprägnierung kann es sich um Sondermüll handeln. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen über die geltenden Bestimmungen.

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    • Rechtliche Aspekte bei Bauschäden
      Informationen zu Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatz bei Bauschäden.
  2. Dachlattung: Mangel durch fehlende Imprägnierung – Konsequenzen!

    Foto von Stefan Ibold

    neeneenee
    Moin,
    was ist das ein Schwachsinn : ((
    Klar, wenn eine "Imprägnierung" der Dachlattung vereinbart war aber nicht ausgeführt ist, dann gilt das bei Gericht als nicht vertragskonfome Leistung mit der Konsequenz des Mangels.
    Nur  -  was für eine Imprägnierung sollte das denn sein?
    Im Sinne der DINAbk. 68800 ist eine Salz"Imprägnierung" kein Holzschutz. Im Gegenteil, seit 2003 ist das Sondermüll.
    Dachlatten und Konterlatten sind im Sinne der Fachregeln des DDH der Gefährdungsklasse 0 zuzurechnen. Da braucht es keinen Holzschutz.
    Was bei Ihnen Mist ist, ist der Lattenquerschnitt. ABER: Wenn die Lattung vor April letzten Jahres eingebaut wurden, dann durfte der Dachdecker das u.U. sogar noch so ausführen. Die Neuordnung der Lattenquerschnitte und der Sortierklassen sind auf Initiative der BBG zustande gekommen.
    Im Zweifel könnte ein Einzelnachweis ergeben, dass eine ausreichende Tragfähigkeit gegeben ist.
    Sind denn die Sparrenquerschnitte den größeren Abständen angepasst worden?
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Sparrenabstand vergrößert: Statik-Anpassung der Dachsparren notwendig?

    NÖÖÖ
    Vielen Dank erst einmal für die schnelle Beantwortung.
    Die Sparren (13 cm) sind nicht dem vergrößerten Sparrenabstand angepasst worden.
    Von der Statik her ist es so: das man einen Sparren weglies und so sich dieser vergrößerte Sparrenabstand ergab.
    Ja was soll ich sagen; ich habe auf der ganzen Dachfläche unterschiedliche Sparrenabstände, aber NIE den von 63 cm. Das schlimmste ist eben der Abstand von 86 cm.
  4. Dachdecker-Mehrkosten: Falscher Sparrenabstand – Wer zahlt?

    Dann kann der Dachdecker ...
    Werter Fragesteller
    sogar Mehrkosten geltend machen. Ob Ihnen gegenüber, hangt an den Vertragsverhältnissen.
    Schließlich hat der seine Latten für eine Sparrenabstand von 63 und nicht 86 cm kalkuliert. Zwar hätte er bei der ersten Ausführung schon darauf hinweisen müssen, aber wenn auf Grund der Abstände z.B. 4/6 Latten erforderlich sind, sind das für den Dachdecker Mehrkosten! Die der zu tragen hat, der die Abstände versaubeutelt hat (sofern der noch tragen kann).
  5. Dachlattung: Nennquerschnitte zur Argumentation bei Bauschäden

    Das dachte ich mir
    Vielen Dank,
    auch für diese Beantwortung. Der das versaubeutelt hat kann das noch tragen.
    Habe jetzt auch die Nennquerschnitte gefunden und kann dann so auch besser argumentieren.
  6. Hinweis: Relevante Beiträge zur Dachlattungsproblematik

    Dachlatten
    Hallo Frau/Herr Bobowski,
    Ich möchte Sie auf die Beiträge Nr. 2636,2632 hinweisen.
    Grüße
    • Name:
    • Roland J. Straub
  7. Sparrenabstand 86 cm: Statische Bedenken & Verantwortung

    An Herrn Straub
    Hallo Herr Straub,
    Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mittlerweile habe ich die Richtlinien für Dachlattenquerschnitte gefunden.
    Trotzdem habe ich Sorgen über Sorgen. Bei mir wurde ja der vorgegebene Sparrenabstand von 63 cm nicht eingehalten und durch weglassen eines Sparren auf bis zu 86 cm vergrößert. (Bauleitender Architekt war vor Ort  -  dieser bemängelte aber nicht). Ich wies daraufhin, dass ich Zweifel an der Statik habe. Momentan war Statiker und Gutachter da, die Lattung soll nur imprägniert werden. Ab 80 cm muss doch aber eine Lattung mit 40x60 erfolgen, alles andere ist doch unzulassig.
    Bei mir besteht akute Einsturzgefahr, weil die Firstpfette ebenfalls zu kurz ist und nicht auf der Giebelwand aufliegt.
    Herbststürme haben schon begonnen und wir haben manchmal Windgeschwindigkeiten die über 100 Km/Std. Das ganze ist jetzt seit 7 1/2 Jahren vor Gericht, man "erqickte" mich beim letzten Termin, dass es noch 3 Jahre dauern kann, da die Firma immer noch nicht die Verantwortung übernehmen will.
    ICH habe ANGST VON DER FIRSTPFETTE ERSCHLAGEN ZU werden!
    (Übrigens ist das nicht die einzige Einsturzgefahr).
    Gruß
    A. Bobowski
  8. Baumurks am Dach: Erfahrungen und Parallelen zu Ihrem Fall

    Dachlatten und Baumurks
    Hallo Herr/Frau Bobowski!
    Ich kann Ihre Wut, Verzweiflung, Ohnmacht und Resignation voll und ganz verstehen, da ich ebenfalls Baumurks Geschädigter bin, weil wir auf einen IDH = Internet Dachhai reingefallen sind.
    Siehe auch Foren Nr. 2951,2632, 883,466, 1190
    Da ich nicht Ihren Prozessverlauf oder Ihr Sachverständigen-Gutachten kenne, kann ich Ihnen nur von der Erfahrung berichten, die ich gemacht habe und die den technischen Zustand eines Bauwerkes retten können:
    Wir haben Alles, was dieser Dachdecker auf unser Dach "genagelt" hat, von einem Nachfolgeunternehmen (Zimmermannsbetrieb ) wieder abreißen lassen. Dieses Alles war u.a. Wechsel für zwei Dachgauben (es bestand ebenfalls Einsturzgefahr, da der Dachstuhl dilettantisch zersägt wurde, die Wechsel gänzlich ungeeignet waren und zudem keine Baugenehmigung von diesem Dachabdecker beigebracht werden konnte ) Wechsel für Dachfenster, eingebaute Dachfenster (5 Stück ), Solarpanel (4 Stück ) Dampfsperre, Zwischensparrendämmung, Unterspannbahn, Lattung und Konterlattung, usw.
    Diese Verfahrensweise muss von einem Gericht wegen des Nachbesserungsrechts eines Handwerkers nicht gebilligt werden (in unserem Fall wurde es Aufgrund der exorbitanten Mängel gebilligt ), aber sie ist für einen Bauherrn u.U. sowohl aus mentaler und psychologischer Hinsicht sehr wichtig.
    Obwohl ein Prozess – so wie Ihrer seit 7 1/2 Jahren – immer eine gewisse Eigendynamik entwickelt, sollten Sie trotzdem Herr des Geschehens bleiben.
    Ich möchte Ihnen keinen Rat erteilen, aber u.U. ist es besser, bei Gericht einen Vergleich einzugehen und damit "sofort etwas Geld zu bekommen", als in 10 Jahren ein Urteil des Gerichtes zu erhalten, aber Gefahr zu laufen, dass dieser Unternehmer bis dahin überhaupt nicht mehr existiert.
    (Leider ist es so, dass manche Bauunternehmer oder Bauträger es einplanen, nach einer gewissen Zeit nicht mehr zu existieren ).
    Auch möchte ich Sie nicht entmutigen, dennoch möchte ich Ihnen den Spruch, den mir ein Rechtsanwalt einmal gesagt hat, mit auf den Weg geben:
    " Bei Gericht erhalten Sie nicht Recht, sondern ein Urteil! "
    Dipl. -Ing. Roland J. Straub
    • Name:
    • Roland J. Straub
  9. Gerichtstermin: Firma lehnt Schadensregulierung ab – Vorgehen?

    Hallo Herr Straub
    Vielen, vielen Dank für ihre Antwort.
    Ein Gütetermin war jetzt bei Gericht. Die Firma will nach wie vor nichts zahlen, sondern möchte sogar noch halbieren. Das heißt, das ich neben dem Schaden auch noch die Hälfte der Schadensbeseitigung bezahle soll. Das ist so nicht hinzunehmen.
    Der Firma geht es gut, sie werben im Internet damit: Wir Überniedrigenergiehaus nehmen Verantwortung!
    Das erst einmal dazu, ansonsten laufen ja jetzt wieder Sendungen mit und über Baupfusch.
    • Name:
    • Angela
  10. 🔴 Einsturzgefahr durch Baumurks: Anzeige wegen Baugefährdung (§319 StGB)?

    Baumurks  -  Einsturzgefahr
    Hallo Frau Bobowski!
    Falls eine konkrete Einsturzgefahr Aufgrund des Baumurkses besteht und diese auch in einem gerichtlichen Gutachten (kein Privatgutachten ) festgestellt wurde, würde ich empfehlen, Ihren Anwalt auf § 319 StGB (Strafgesetzbuch, Baugefährdung ) hinzuweisen.
    (siehe hierzu

    Unter Umständen bringt eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine neue Dynamik in Ihren Prozessverlauf. Dies sollten Sie aber unbedingt vorher mit Ihrem Anwalt klären.
    Bedenken Sie bitte bei diesem Typ, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt, sondern ich Ihnen nur einen Teil meiner schmerzhaften, aber reichhaltigen Erfahrung mit einem IDH = Internet-Dachhai wiedergeben kann.
    Viele Grüße
    Dipl. -Ing. Roland J. Straub

    • Name:
    • Roland J. Straub
  11. TV-Tipp: Reportage über Baumurks im Niedrigenergiehaus

    Herrn Straub
    Hallo Herr Straub,
    nochmals vielen, vielen Dank!
    Von Mittwoch zu Donnerstag wird die Sendung Die Reportage gegen 1:00 Uhr wiederholt.
    ES LOHNT sich Niedrigenergiehaus nehmen ODER LIFE ZU SCHAUEN!
    SO geht ES mir hier.
    • Name:
    • Angela
  12. Einsturzgefahr bewiesen: Gericht ignoriert Bauschäden – Was tun?

    NOCH einmal HERRN STRAUB /HORRORHAUS
    Hallo Herr Straub,
    es ist BEWIESEN! vom Statiker, geschickt vom Landgericht, sowie vom Gutachter, geschickt vom Landgericht und auch verschriftlicht, dass bei mir mehrmals EINSTURZGEFAHR besteht.
    Trotzdem sagte mir die Richterin:
    DIE Schäden sind JA NICHT SO SCHLIMM
    Es gibt aber in den Ländern jetzt Korruptionsbeauftragte.
    Oder, was soll ich davon halten?
    Gruß
    Angela Bobowski
    • Name:
    • Angela Bobowski
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    Dachlattung austauschen: Kosten, Sparrenabstand & Imprägnierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine fehlerhafte Dachlattung (24x48) ohne Imprägnierung, nicht eingehaltene Sparrenabstände und daraus resultierende Bauschäden. Es werden rechtliche Aspekte, Verantwortlichkeiten und mögliche Vorgehensweisen diskutiert. Die Notwendigkeit einer statischen Überprüfung wird betont, ebenso wie die korrekte Ausführung gemäß DINAbk.-Normen und Fachregeln des Dachdeckerhandwerks (DDH).

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Einsturzgefahr durch Baumurks: Anzeige wegen Baugefährdung (§319 StGB)? wird auf die Möglichkeit einer Anzeige wegen Baugefährdung hingewiesen, falls eine konkrete Einsturzgefahr durch den Baumurks besteht und dies durch ein gerichtliches Gutachten bestätigt wurde.

    ✅ Zusatzinfo: Mehrere Nutzer teilen ihre Erfahrungen mit Baumängeln und bieten Unterstützung. Im Beitrag Baumurks am Dach: Erfahrungen und Parallelen zu Ihrem Fall werden Parallelen zu ähnlichen Fällen aufgezeigt und auf weitere Forenbeiträge verwiesen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Statiker zur Überprüfung der Sparrenabstände hinzuzuziehen und die Nennquerschnitte der Dachlatten zu prüfen (siehe Dachlattung: Nennquerschnitte zur Argumentation bei Bauschäden). Bei Uneinigkeit mit der ausführenden Firma sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

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