1. Beinhaltet der in einem Lageplan gezeichnete Baukörper auch die Dachüberstände.
2. Wenn nein, ist eine Überbauung von Gemeinschaftsfläche ohne unsere Zustimmung zulässig.
3. Ist die Überbauung von Gemeinschaftsfläche im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen oder handelt es sich (nach Aussage des Bauamtes) um Zivilrecht? Vielen Dank für Ihre Antworten! MfG D. Zieschang


