Insolvenz des Verkäufers: Wer trägt die Einmessungskosten bei Wohnungskauf?
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wer zahlt die Einmessungskosten im Falle von Insolvenz des 'Verkäufers'? Der Verkäufer hat noch vor Fertigstellung der Wohnung sowie des Gemeinschaftseigentums Insolvenz angemeldet, die Fertigstellung der Wohnung sowie des Gemeinschafteingentums wurde durch eine Stadtsparkasse übernommen. Mein Kaufvertrag sagt aus, dass die Einmessungskosten vom Verkäufer übernommen werden und somit gehe, ich davon aus, dass auch die Einmessungskosten von besagter Stadtsparkasse zu übernehmen sind. Der Kaufpreis wurden von sämtlichen Parteien gezahlt.
Eine weitere Frage ist, wann wird üblicher Weise eingemessen?
Vielen Dank für Antwort, ich fühle mich wirklich übers Ohr gehauen, wir alle im Haus, zumal besagte SPK bei diesem Projekt als Vermittler auftrat und von etwaigen 'Schwierigkeiten' des Bauträgers nichts gewusst haben will.
Vielen Dank für Antwort, gerne auch an [email protected]
Heike Entling
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine eigenmächtige Zahlung der Einmessungskosten vor Klärung der Haftung – dies könnte den Anspruch gegen Insolvenzmasse oder Sparkasse gefährden.
🔴 KRITISCH: Einmessung unverzüglich veranlassen – Versäumnis behindert Grundbucheintragung, Eigentumserwerb und Finanzierung und kann zu Haftung für Gemeinschaftskosten führen.
⚠️ WICHTIG: Anspruch auf Einmessungskosten unverzüglich als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter des Bauträgers anmelden – sonst Ausschluss aus der Befriedigung.
⚠️ WICHTIG: Keine stillschweigende Annahme einer Haftung der Stadtsparkasse – nur schriftliche, ausdrückliche Vereinbarung über Kostenübernahme ist rechtsverbindlich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Im Falle einer Insolvenz des Verkäufers vor Fertigstellung der Wohnung und des Gemeinschaftseigentums ist die Frage, wer die Einmessungskosten trägt, komplex. Ich empfehle, zunächst den Kaufvertrag genau zu prüfen. Dieser sollte Klauseln enthalten, die regeln, wer für die Einmessungskosten aufkommt.
Grundsätzlich gilt: Die Insolvenz des Verkäufers berührt den Kaufvertrag nicht unmittelbar. Allerdings kann die Durchsetzung von Ansprüchen schwierig werden. Die Stadtsparkasse als finanzierende Bank könnte involviert sein, insbesondere wenn sie Sicherheiten an dem Grundstück hat. Es ist ratsam, sich an einen Fachanwalt für Immobilien- und Insolvenzrecht zu wenden, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu prüfen.
Ich rate dazu, sich mit anderen Käufern des Projekts zusammenzuschließen, um gemeinsam gegen den Bauträger vorzugehen. Eine gemeinsame Rechtsberatung kann Kosten sparen und die Position stärken.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Kaufvertrag von einem Fachanwalt für Immobilien- und Insolvenzrecht prüfen und suchen Sie den Kontakt zu anderen Käufern des Projekts.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage der Kostenübernahme für die Einmessung einer Wohnung nach Insolvenz des ursprünglichen Verkäufers (Bauträger). Die Fertigstellung wurde von einer Stadtsparkasse übernommen, die als finanzierendes Institut und möglicherweise als Grundpfandrechtsgläubigerin auftritt. Der Kaufvertrag sieht vor, dass der Verkäufer die Einmessungskosten trägt. Allerdings ist die Rechtslage komplex, da mit der Insolvenz des Verkäufers dessen vertragliche Verpflichtungen grundsätzlich entfallen, sofern nicht eine spezifische Rechtsnachfolge oder eine vertragliche Übernahme durch die Sparkasse vereinbart wurde.
🔴 Gefahr: Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Stadtsparkasse nicht automatisch in die Verpflichtungen des insolventen Verkäufers eintritt. Ohne eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung oder eine rechtskräftige Entscheidung des Insolvenzverwalters kann die Sparkasse die Zahlung der Einmessungskosten verweigern. Der Käufer könnte dann auf diesen Kosten sitzen bleiben, was eine unerwartete finanzielle Belastung darstellt.
➕ Ergänzung: Die Einmessung (auch als Grenzfeststellung oder Gebäudeeinmessung bezeichnet) erfolgt in der Regel nach Fertigstellung des Rohbaus, vor dem Innenausbau oder spätestens vor der Schlussabnahme. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung des Gebäudes im Liegenschaftskataster und damit für die rechtssichere Eigentumsübertragung. Der Zeitpunkt ist also kritisch, da die Sparkasse die Fertigstellung übernommen hat, aber die Einmessung möglicherweise noch aussteht.
⚠️ Korrektur: Die Annahme des Fragestellers, dass die Stadtsparkasse automatisch für die Einmessungskosten haftet, ist rechtlich nicht haltbar. Die Sparkasse ist nicht Rechtsnachfolgerin des Verkäufers, sondern hat lediglich die Fertigstellung des Bauvorhabens übernommen, um ihre Sicherheiten (Grundschulden) zu wahren. Die vertragliche Verpflichtung aus dem Kaufvertrag besteht gegenüber dem insolventen Verkäufer, nicht gegenüber der Sparkasse.
👉 Handlungsempfehlung: Der Fragesteller sollte umgehend den Insolvenzverwalter des Bauträgers kontaktieren, um die Forderung auf Zahlung der Einmessungskosten als Insolvenzforderung anzumelden. Parallel dazu ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadtsparkasse anzustreben, in der diese die Übernahme der Kosten ausdrücklich bestätigt. Zudem sollte ein auf Bau- und Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um die Durchsetzbarkeit der Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Eine eigenmächtige Zahlung der Kosten ohne Klärung der Zuständigkeit sollte vermieden werden.
KI-Analyse (Qwen)
Bei Insolvenz des Verkäufers (hier: Bauträger) entsteht eine komplexe Rechtslage, da vertragliche Verpflichtungen nicht automatisch auf Dritte wie die Stadtsparkasse übergehen – auch wenn diese die Fertigstellung übernommen hat. Die Übernahme der Bauleitung oder Finanzierung durch die Sparkasse begründet keine automatische Haftung für vertragliche Nebenpflichten des insolventen Verkäufers, insbesondere nicht für Einmessungskosten.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, die Stadtsparkasse müsse die Einmessungskosten übernehmen, weil sie die Fertigstellung übernommen hat, ist rechtlich unzutreffend. Eine solche Haftung setzt ausdrückliche vertragliche Vereinbarung oder gesetzliche Haftung (z. B. als gesetzlicher Vertreter oder Insolvenzverwalter) voraus – beides liegt hier nicht vor.
➕ Ergänzung: Die Einmessung ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch (§ 19 GBO) und erfolgt üblicherweise nach Baufertigstellung, aber vor der Eigentumsübertragung – also nach Abnahme, aber vor Notarvertrag oder Auflassungsvormerkung.
🔴 Gefahr: Ohne klare vertragliche oder gerichtliche Klärung droht ein Kostenrisiko für den Käufer, da die Einmessung zwingend erforderlich ist, um das Eigentum wirksam zu erwerben – Verzögerungen können zu weiteren Schäden (z. B. fehlende Finanzierung, Mietverbot, Haftung für Gemeinschaftskosten) führen.
➕ Ergänzung: Der Insolvenzverwalter des Verkäufers ist zuständig für die Erfüllung noch offener Vertragspflichten – sofern Vermögensgegenstände zur Deckung vorhanden sind. Die Sparkasse agiert hier nicht als Vertragspartner, sondern als Drittförderer oder Sicherungsnehmer.
✅ Zustimmung: Die vertragliche Vereinbarung, dass der Verkäufer die Einmessungskosten trägt, ist grundsätzlich wirksam – doch bei dessen Insolvenz wird sie zur Insolvenzmasse zugeordnet und unterliegt der vorrangigen Befriedigung nach der Insolvenzordnung.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen auf Immobilien- und Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um die Haftung der Sparkasse zu prüfen, ggf. einen Antrag auf vorläufige Regelung beim Insolvenzgericht zu stellen und die Einmessung nicht zu verzögern – eine verspätete Einmessung kann die Eigentumsumschreibung und damit die Rechtsstellung des Käufers erheblich gefährden.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Stadtsparkasse nicht automatisch für die Einmessungskosten haftet, nur weil sie die Fertigstellung übernommen hat.
- Alle drei betonen die Rechtswirksamkeit der vertraglichen Kostenvereinbarung mit dem Verkäufer – diese bleibt bestehen, geht aber in die Insolvenzmasse ein.
- Alle drei fordern den unverzüglichen Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt für Immobilien- und Insolvenzrecht.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI fokussiert auf kollektives Vorgehen mit anderen Käufern und empfiehlt dies als strategische Stärkung – DeepSeek und Qwen erwähnen dies nicht.
- DeepSeek und Qwen betonen stärker die Notwendigkeit einer schriftlichen Vereinbarung mit der Sparkasse; GoogleAI erwähnt dies nicht explizit.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek und Qwen ergänzen detailliert den rechtlichen Zeitpunkt der Einmessung (nach Rohbau, vor Abnahme bzw. vor Eigentumsumschreibung) und deren katasterrechtliche Notwendigkeit (§ 19 GBO).
- Qwen ergänzt explizit die Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für noch offene Vertragspflichten und den Status der Forderung als Insolvenzforderung.
- DeepSeek und Qwen ergänzen den konkreten Hinweis, dass eine verspätete Einmessung zu Rechtsunsicherheit, Mietverbot und Haftung für Gemeinschaftskosten führen kann.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, der Kaufvertrag könne direkt zur Durchsetzung gegenüber der Sparkasse genutzt werden – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und betonen, dass die Sparkasse kein Rechtsnachfolger ist und keine automatische Haftung besteht. Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird hier priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Alle drei Modelle stimmen darin überein, dass die rechtliche Klärung mit Anwaltsunterstützung zwingend ist – die Empfehlung von DeepSeek und Qwen, den Anspruch unverzüglich als Insolvenzforderung anzumelden, ist präziser und wird daher als vorrangige Maßnahme übernommen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Haftung der Stadtsparkasse für Einmessungskosten ❌ Widerspruch Keine automatische Haftung – nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung oder gerichtlicher Verpflichtung; GoogleAI unterschätzt diese Rechtsbarriere. Vertragliche Vereinbarung mit Verkäufer ✅ Konsens Die Kostenvereinbarung im Kaufvertrag bleibt grundsätzlich wirksam, geht aber in die Insolvenzmasse ein und ist als Forderung anzumelden. Zeitpunkt und Zweck der Einmessung ✅ Konsens Einmessung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 19 GBO), erfolgt nach Fertigstellung (i. d. R. vor Abnahme oder Eigentumsumschreibung) und ist Voraussetzung für Grundbucheintragung und Eigentumserwerb. Handlungsdruck für den Käufer ✅ Konsens Unverzügliche Klärung mit Anwalt, Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter und Sicherstellung der Einmessung – Verzögerung birgt erhebliche rechtliche Risiken. Zusammenarbeit mit anderen Käufern ⚠️ Abwägung GoogleAI sieht klare Vorteile; DeepSeek und Qwen erwähnen dies nicht – bleibt sinnvoll, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für Einzelrechtsschutz. 👉 Handlungsempfehlung: Der Käufer muss unverzüglich zwei parallele Schritte einleiten: (1) die Forderung auf Übernahme der Einmessungskosten als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter des Bauträgers anmelden, und (2) eine schriftliche, bindende Vereinbarung mit der Stadtsparkasse über die Kostenübernahme anstreben – ohne juristische Klärung darf die Einmessung nicht eigenmächtig bezahlt werden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Keine verbindliche Klärung der Kostenübernahme vor Einmessung Finanzielle Eigenbelastung bis zu mehreren Tausend Euro; Verzögerung des Eigentumserwerbs 🔴 Risiko Verspätete oder unterlassene Einmessung Kein Grundbucheintrag möglich → kein wirksamer Eigentumserwerb → Mietverbot, Haftung für Gemeinschaftskosten, Finanzierungsabbruch 🔴 Risiko Verzögerung bei Anmeldung der Insolvenzforderung Forderung wird nicht berücksichtigt → vollständiger Verlust des Anspruchs auf Kostenerstattung 🔴 Risiko Fehlende Koordination mit anderen Käufern Schwächere Verhandlungsposition gegenüber Sparkasse und Insolvenzverwalter; höhere Einzelkosten für Rechtsberatung 🔴 Risiko Fehlende Dokumentensammlung (Kaufvertrag, Insolvenzbeschluss, Sparkassenvereinbarung) Unmöglichkeit, Rechtsansprüche nachzuweisen → faktischer Rechtsverlust ✅ Chance Frühzeitige, koordinierte Anspruchsanmeldung durch mehrere Käufer Stärkere Druckposition → höhere Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen Lösung mit Sparkasse oder Insolvenzverwalter ✅ Chance Vertragliche Vereinbarung mit Stadtsparkasse vor Fertigstellung Sicherstellung der Kostenübernahme ohne Rechtsstreit; klare Planungssicherheit für den Käufer ✅ Chance Einsatz eines auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalts mit Erfahrung in Bauprojekten Effiziente Forderungsanmeldung, ggf. vorläufige Regelung beim Insolvenzgericht, Minimierung von Verzögerungen ✅ Chance Nutzung der gesetzlichen Fristen zur Vermeidung von Verjährung/Verwirkung Sicherstellung der Durchsetzbarkeit aller Ansprüche – auch bei langwierigem Insolvenzverfahren ✅ Chance Klare Separation von Baufertigstellung und Einmessung in Abstimmung mit Katasteramt Vermeidung von zeitlichen Überschneidungen; planbare Terminierung der Einmessung trotz Insolvenz Orientierungshilfen
- Keine Zahlung ohne Klärung: Zahlen Sie die Einmessungskosten nicht eigenmächtig – warten Sie stattdessen auf eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Stadtsparkasse oder die gerichtliche Zuweisung durch den Insolvenzverwalter.
- Insolvenzforderung sofort anmelden: Kontaktieren Sie den Insolvenzverwalter des Bauträgers umgehend und reichen Sie Ihre Forderung auf Einmessungskosten mit Kopie des Kaufvertrags und einer Kostenschätzung ein.
- Schriftliche Vereinbarung mit der Sparkasse anstreben: Fordern Sie per Einschreiben mit Rückschein eine ausdrückliche, schriftliche Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Einmessungskosten – ohne diese ist keine Zahlung zu leisten.
- Fachanwalt für Bau- und Insolvenzrecht beauftragen: Wählen Sie einen Anwalt mit nachweisbarer Praxis in Bauprojektinsolvenzen – nicht einen allgemeinen Immobilienrechtler.
- Unterlagen sammeln und ordnen: Legen Sie einen Ordner mit allen relevanten Dokumenten an: Kaufvertrag, Insolvenzbeschluss, Korrespondenz mit Sparkasse, Baufortschrittsnachweise und alle Kontaktdaten von anderen Käufern.
- Termin für Einmessung vereinbaren: Kontaktieren Sie das zuständige Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, vereinbaren Sie einen Termin – und halten Sie diesen unbedingt ein, auch wenn die Kostenfrage noch offen ist.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Einmessungskosten
- Kosten für die amtliche Vermessung eines Grundstücks oder Gebäudes zur Eintragung in das Liegenschaftskataster.
Verwandte Begriffe: Vermessung, Liegenschaftskataster, Grundstücksvermessung - Insolvenz
- Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Insolvenzmasse - Kaufvertrag
- Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer über den Kauf einer Sache oder eines Rechts, z.B. einer Immobilie.
Verwandte Begriffe: Vertragsrecht, Immobilienkaufvertrag, Eigentumsübertragung - Gemeinschaftseigentum
- Teile eines Gebäudes, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Sondereigentum, Teileigentum - Insolvenzverwalter
- Vom Gericht bestellte Person, die im Insolvenzverfahren das Vermögen des Schuldners verwaltet.
Verwandte Begriffe: Insolvenzrecht, Gläubiger, Schuldner - Liegenschaftskataster
- Amtliches Verzeichnis aller Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet.
Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurkarte, Grundstücksverzeichnis - Bauträger
- Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert.
Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Projektentwicklung, Immobilienentwicklung
Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind Einmessungskosten?
Einmessungskosten sind die Kosten, die für die amtliche Vermessung eines Grundstücks oder Gebäudes entstehen. Diese Vermessung ist notwendig, um das Gebäude in das Liegenschaftskataster einzutragen. - Wer trägt üblicherweise die Einmessungskosten?
Üblicherweise trägt der Käufer die Einmessungskosten, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Es ist jedoch Verhandlungssache, wer diese Kosten letztendlich übernimmt. - Was passiert mit den Einmessungskosten bei einer Insolvenz des Verkäufers?
Bei einer Insolvenz des Verkäufers werden die Einmessungskosten Teil der Insolvenzmasse. Der Käufer muss seine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und hoffen, dass er einen Teil seiner Kosten erstattet bekommt. - Kann die finanzierende Bank für die Einmessungskosten haftbar gemacht werden?
Die finanzierende Bank haftet in der Regel nicht direkt für die Einmessungskosten. Es sei denn, sie hat im Rahmen der Finanzierung eine spezielle Vereinbarung getroffen oder Sicherheiten an dem Grundstück, die eine Haftung begründen könnten. - Was ist ein Insolvenzverwalter?
Ein Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die im Falle einer Insolvenz das Vermögen des Schuldners verwaltet und versucht, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. - Wie melde ich meine Forderung beim Insolvenzverwalter an?
Die Anmeldung der Forderung erfolgt schriftlich beim Insolvenzverwalter. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente wie den Kaufvertrag und Rechnungen beizufügen. Der Insolvenzverwalter prüft die Forderung und teilt dem Gläubiger das Ergebnis mit. - Was bedeutet Gemeinschaftseigentum?
Gemeinschaftseigentum bezieht sich auf die Teile eines Gebäudes, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören, wie z.B. Treppenhaus, Dach, Fassade und Garten. - Welche Rolle spielt der Kaufvertrag bei der Frage der Einmessungskosten?
Der Kaufvertrag ist entscheidend, da er die Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer bezüglich der Einmessungskosten regelt. Er sollte klar festlegen, wer die Kosten trägt und unter welchen Bedingungen.
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