Fehlender Kabelanschluss vom Bauträger: Rechte, Kaufpreisminderung & Fristen?
BAU-Forum: Neubau
Fehlender Kabelanschluss vom Bauträger: Rechte, Kaufpreisminderung & Fristen?
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen bzw. einen rat geben.
Wir haben ein REH vom Bauträger (schlüsselfertig) in Bayern erstellen lassen. Übergabe war am 18.10.2010, hier wurden im Übergabeprotokoll noch einige Mängel festgestellt und auch vermerkt. Als Zieltermin zur Beseitigung der Mängel wurden 4 Wochen (also der 18.11.2010) eingetragen. Nun haben wir inzwischen fast Februar 2011 und es hat sich nichts getan, kein einziger Handwerker war da. Zusätzlich ist es so, dass im Kaufvertrag der Kabelanschluss beinhaltet ist. Bis heute ist kein Kabelanschluss verfügbar, obwohl ich die Bauleitung bereits mehrfach darauf angesprochen habe. Somit ist mir nicht möglich, mein Sky-Abo wofür ich weiter brav monatlich zahle zu nutzen, geschweige denn normal fernzusehen.
Welche Rechte habe ich nun?
Kann ich eine Kaufpreisminderung oder ähnliches ansetzen?
Danke schon vorab für Hilfestellungen!
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Ich verstehe, dass Sie Probleme mit einem fehlenden Kabelanschluss in Ihrem Neubau haben. Da die Übergabe bereits im Jahr 2010 stattfand und Mängel protokolliert wurden, ist die Rechtslage komplex.
Wichtige Punkte sind:
- Mängelanzeige: Prüfen Sie, ob der fehlende Kabelanschluss im Übergabeprotokoll als Mangel aufgeführt ist.
- Fristsetzung: Haben Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt?
- Verjährung: Beachten Sie die Verjährungsfristen für Mängelansprüche im Baurecht. Diese könnten bereits abgelaufen sein.
- Kaufpreisminderung: Wenn der Mangel nicht behoben wird, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Kaufpreisminderung.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann die Sachlage prüfen und Ihre Rechte durchsetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant und durchführt. Er ist sowohl Bauherr als auch Verkäufer der Immobilie.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler - Mangel
- Ein Mangel ist eine Abweichung des Bauwerks von der vereinbarten Beschaffenheit. Er kann die Nutzbarkeit der Immobilie beeinträchtigen.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Arglist - Kaufpreisminderung
- Die Kaufpreisminderung ist eine Reduzierung des Kaufpreises aufgrund eines Mangels an der Kaufsache. Sie soll den Wertverlust ausgleichen.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Nachbesserung, Gewährleistung - Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit ihr die Gewährleistungsfrist beginnt.
Verwandte Begriffe: Übergabe, Bauabnahme, Teilabnahme - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die Haftung des Bauträgers für Mängel am Bauwerk. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Verjährung - Fristsetzung
- Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Bauträger, einen Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Sie ist Voraussetzung für weitere Ansprüche.
Verwandte Begriffe: Mahnung, Nachfrist, Verzug - Übergabeprotokoll
- Das Übergabeprotokoll ist ein Dokument, in dem der Zustand des Bauwerks bei der Übergabe festgehalten wird. Es dient als Beweismittel für eventuelle Mängel.
Verwandte Begriffe: Abnahmeprotokoll, Mängelprotokoll, Zustandsbeschreibung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich bei einem fehlenden Kabelanschluss?
Sie haben grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung durch den Bauträger. Wenn dieser nicht nachkommt, können Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten vom Bauträger zurückfordern oder eine Kaufpreisminderung verlangen. - Wie lange habe ich Zeit, Mängel geltend zu machen?
Die Gewährleistungsfrist für Mängel am Bau beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist jedoch wichtig, die Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. - Was ist eine Kaufpreisminderung?
Eine Kaufpreisminderung ist eine Reduzierung des Kaufpreises aufgrund eines Mangels an der Kaufsache. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch den Mangel entstanden ist. - Was bedeutet Abnahme des Bauwerks?
Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Was ist ein Übergabeprotokoll?
Ein Übergabeprotokoll ist ein Dokument, in dem der Zustand des Bauwerks bei der Übergabe festgehalten wird. Es dient als Beweismittel für eventuelle Mängel. - Kann ich Schadensersatz verlangen?
Ja, wenn Ihnen durch den fehlenden Kabelanschluss ein Schaden entstanden ist (z.B. Kosten für einen alternativen Internetanschluss), können Sie Schadensersatz vom Bauträger verlangen. - Was ist, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist?
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie Mängel nur noch geltend machen, wenn der Bauträger den Mangel arglistig verschwiegen hat. - Wie berechnet sich die Höhe der Kaufpreisminderung?
Die Berechnung der Kaufpreisminderung ist komplex und hängt vom Einzelfall ab. In der Regel wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um den Wertverlust zu ermitteln.
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Form und Frist der Mängelanzeige. - Kaufpreisminderung durchsetzen
Wie Sie eine Kaufpreisminderung berechnen und geltend machen. - Gewährleistungsansprüche im Baurecht
Ihre Rechte bei Baumängeln. - Verjährung von Mängelansprüchen
Wann Ihre Ansprüche verjähren. - Sachverständigengutachten bei Baumängeln
Die Rolle des Sachverständigen bei der Feststellung von Mängeln.
-
Kabelanschluss: Bauherr muss Anschluss beantragen!
vielleicht liegt es an falschen Erwartungen
Die Mängelbeseitigung ist eine Sache, der Kabelanschluss ein anderer.
Der Bauträger wird keinen Anschluss beantragen, das muss der Bauherr bzw. der Nutzer machen.
Fragen Sie doch mal den Netzbetreiber, ob ein Anschluss überhaupt verfügbar ist und wie lange es ab Antrag dauert.
Wenn das geklärt ist, dürfte auch das Verhältnis zum Bauträger entspannter werden.
Gruß -
Kaufvertrag: Bauträger haftet für Kabelanschluss!
warum falsche Erwartungen?
Hallo Herr Klaus,
ich verstehe Ihre Aussage nicht ganz.
In unserem Kaufvertrag steht explizit, dass der Bauträger für die Hausanschlüsse (auch Kabel ist hier explizit erwähnt) verantwortlich ist und dies ist Bestandteil des Kaufvertrags.
Dass ich dann natürlich meinen Anschluss bei Kabel Deutschland beantragen muss ist mir klar, aber dies kann ich erst tun, wenn der Hausanschluss gelegt ist. Somit fehlt aus meiner Sicht eine vertraglich vereinbarte Leistung aus dem Kaufvertrag.
Liege ich hier so falsch? -
Kabelanschluss: Kein Muss – Alternativen vorhanden!
Kabelanschlüsse nicht zwingend notwendig
Strom und Wasser braucht jeder im Haus, aber Kabelanschlüsse werden nur auf Antrag verlegt und auch nur, wenn es schon in der Straße liegt.
Fernsehen geht auch über Schüssel und Telefonkabel.
Also kann der Generalunternehmer das gar nicht liefern.
Fragen Sie den Netzbetreiber, ob ein Kabelanschluss verfügbar ist.
Gruß -
Bauträger haftet: Anwaltliche Hilfe bei Kabelanschluss!
Er sprach ...
Er sprach von Bauträger (REH) und nicht Generalunternehmer. Weiter davon, dass laut Kaufvertrag ein Kabelanschluss enthalten ist. Wenn der immer noch nicht verfügbar ist, dann hat der Bauträger entweder gepennt, oder er will nicht, oder er kann nicht.
Wie dem auch sei: ohne anwaltliche Hilfe kommt man nicht weiter, da hier niemand die genauen Vertragsbedingungen kennt. -
Kabelanschluss: Bauträger verzögert Hausanschluss!
Vielleicht noch zur Erklärung ...
Hallo zusammen,
vielleicht noch ein paar Details zum Hintergrund.
Es wurden bereits mehrere Baureihen erstellt (vom selben Bauträger), die bereits alle mit dem Hausanschluss für Kabelfernsehen versorgt sind. Somit ist Kable grundsätzlich verfgbar in meiner Straße. Lediglich bekommt es der Bauträger nicht auf die Reihe, endlich den Hausanschluss verlegen zu lassen von Kabel Deutschland. Zudem ärgert es mich gewaltig, dass die immer noch unfertigen Arbeiten auch nicht weitergeführt werden (es sind nur Kleinigkeiten, aber auch die sollten mal erldigt werden!). -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fehlender Kabelanschluss vom Bauträger: Rechte & Kaufpreisminderung
💡 Kernaussagen: Der Bauträger ist laut Kaufvertrag für den Kabelanschluss verantwortlich. Die Verfügbarkeit in der Straße ist gegeben, aber der Bauträger verzögert die Verlegung. Ohne anwaltliche Hilfe ist es schwer, die Rechte durchzusetzen. Alternativlösungen zum Kabelanschluss existieren. Der Bauherr muss den Anschluss beim Netzbetreiber beantragen, sobald der Bauträger den Hausanschluss gelegt hat.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Kabelanschluss: Bauherr muss Anschluss beantragen! muss der Bauherr den Kabelanschluss selbst beantragen, sobald der Hausanschluss vorhanden ist.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Kabelanschluss: Kein Muss – Alternativen vorhanden! wird darauf hingewiesen, dass es Alternativen zum Kabelanschluss gibt, wie z.B. Satellitenschüssel oder Telefonkabel.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Kaufvertrag genau auf Klauseln zum Kabelanschluss. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte durchzusetzen, falls der Bauträger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Beachten Sie den Hinweis aus Bauträger haftet: Anwaltliche Hilfe bei Kabelanschluss!. Klären Sie mit dem Netzbetreiber die Verfügbarkeit und den Zeitrahmen für den Anschluss ab.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kabelanschluss, Bauträger, Mangel, Kaufpreisminderung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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