Elektriker-Zusatzvertrag trotz Baufirma? Risiken, Kosten & Gewährleistung prüfen!
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Elektriker-Zusatzvertrag trotz Baufirma? Risiken, Kosten & Gewährleistung prüfen!
wir haben bei einer Massivhausfirma ein schlüsselfertiges Haus in Auftrag gegeben. Gestern waren wir beim Elektriker um die Position der Steckdosen Lampen usw. festzulegen. Als erstes wollte er das wir folgendes unterschreiben:
Sehr geehrter Bauherr,
Wir möchten Sie darauf aufmerksammachen, dass nach erfolgter Baubesprechung Änderungen nicht auf der Baustelle, sondern nur übers Büro möglich sind. Vor Ort können bei Beginn unserer Arbeiten nur noch die Positionen geändert werden.
Falls von uns bereits Arbeiten ausgeführt wurden, entstehen durch Änderungen Mehrkosten.
Außerdem sind Eigenleistungen in der Elektroinstallation nicht statthaft.
Bei Zuwiderhandlung können wir Ihren Bau nicht abnehmen. Was zurfolge hat, dass Sie keinen Strom vom Versorgungsunternehmen erhalten.
Zusätzliche Informationen:
.- Außenleitungen /Garage, Pumpen, Sprechanlagen usw.) werden ohne Grabarbeiten angeboten.
.- Für Zuleitungen im Außenbereich, die nicht von uns verlegt werden, können wir Gewährleistung übernehmen.
.- An allen Betonwänden muss die Elektroinstallation auf demputz mit Kabelkanal verlegt werden
.- Für die Erstellung des Hausanschlusses Strom und Telefon ist der Bauherr in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter zuständig.
.- Bei Lampenauslässen in Rigipsdecken müssen durch den Trockenbauer die genauen Maße angegeben werden.
.- Bei Kalksteinmauerwerk ist für Außenwandauslässe keine Befestigung vorgesehen.
.- Die Wandauslässe über den Waschbecken sind ohne Schalter.
Antennen-, Netzwerk- und Telefondosen sind ohne Kabel und ohne Einsatz sowie Abdeckung.
.- Unsere Leistung beginnt ab dem Hauptanschluss vom EVU im Haus.
.- Erdungsleitungen für Antennenanlagen sind extra abzurechnen.
.- Die Erdung des Übergabepunktes der Telekom, muss wen gewünscht extra abgerechnet werden.
Meine Frage ist jetzt, ist das normaldass wenn ich einen Vertrag mit einer Baufirma habe, dass ich dann noch zusätzliche Sachen bei den Handwerken unterschreiben muss?
Ich bin kein Fachmann, unterschreibe ich vielleicht das der Elektriker etwas unterjubelt das nicht stand der Technik ist? Über Leitungen Aufputz bin ich nicht sonderlich begeistert.
Gruß
Thomas
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Unklare Verantwortlichkeiten zwischen Baufirma und Elektriker können zu Gewährleistungsproblemen führen.
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Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob Sie einen zusätzlichen Vertrag mit dem Elektriker unterschreiben sollen, obwohl Sie bereits einen Bauvertrag mit einer Massivhausfirma haben.
🔴 Gefahr: Ein separater Vertrag mit dem Elektriker kann zu Problemen führen, wenn Leistungen doppelt abgerechnet werden oder Verantwortlichkeiten unklar sind. Klären Sie, ob die Elektroinstallation bereits im Bauvertrag enthalten ist.
- Prüfen Sie den Bauvertrag: Ist die Elektroinstallation als Leistungsposition aufgeführt?
- Klären Sie die Verantwortlichkeiten: Wer ist für die Koordination der Elektrikerarbeiten verantwortlich?
- Vergleichen Sie die Angebote: Was kostet die Elektroinstallation im Bauvertrag, was im separaten Angebot des Elektrikers?
👉 Handlungsempfehlung: Besprechen Sie die Situation mit Ihrer Baufirma und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Leistungen im Bauvertrag enthalten sind. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Baurecht hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen. Er enthält unter anderem die Beschreibung der Bauleistung, den Preis und den Fertigstellungstermin.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk.. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung sichert den Bauherrn gegen Mängel am Bauwerk ab. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Verjährung. - Elektroinstallation
- Die Elektroinstallation umfasst alle elektrischen Leitungen, Geräte und Anlagen in einem Gebäude.
Verwandte Begriffe: Stromversorgung, Hausanschluss, Sicherungskasten. - Mehrkosten
- Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, die im Laufe eines Bauprojekts entstehen können, beispielsweise durch unvorhergesehene Arbeiten oder Änderungen des Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Nachtragsangebot, Kostenvoranschlag, Budgetüberschreitung. - Baufirma
- Eine Baufirma ist ein Unternehmen, das Bauleistungen erbringt, beispielsweise den Bau eines Hauses.
Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Generalunternehmer, Handwerksbetrieb. - Bauleiter
- Der Bauleiter ist für die Koordination der Arbeiten auf der Baustelle verantwortlich und Ansprechpartner für alle Beteiligten.
Verwandte Begriffe: Projektleiter, Architekt, Bauingenieur. - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn der Elektriker Mängel verursacht, die auch andere Gewerke betreffen?
In diesem Fall ist entscheidend, wer die Arbeiten koordiniert hat. Wenn der Elektriker im Auftrag der Baufirma gehandelt hat, ist die Baufirma für die Mängelbeseitigung verantwortlich. Bei einem Direktvertrag müssen Sie den Elektriker selbst in Anspruch nehmen. - Kann ich Eigenleistungen bei der Elektroinstallation erbringen, auch wenn ein Vertrag mit der Baufirma besteht?
Das hängt von den Vereinbarungen im Bauvertrag ab. Klären Sie mit der Baufirma, welche Eigenleistungen möglich sind und wie diese angerechnet werden. Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich. - Was ist, wenn der Elektriker während der Bauphase zusätzliche Leistungen erbringt, die nicht im Vertrag enthalten sind?
Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot für die zusätzlichen Leistungen erstellen und stimmen Sie dieses mit der Baufirma ab, um Mehrkosten zu vermeiden. Klären Sie, wer die Kosten trägt. - Wie wirkt sich ein separater Vertrag mit dem Elektriker auf die Gewährleistung aus?
Ein separater Vertrag kann die Gewährleistung komplizierter machen, da unklar sein kann, wer für bestimmte Mängel verantwortlich ist. Klären Sie dies vorab mit allen Beteiligten. - Was tun, wenn der Elektriker Arbeiten ausführt, die nicht den aktuellen Normen entsprechen?
Sie haben das Recht, die Einhaltung der aktuellen Normen zu fordern. Wenden Sie sich an die Baufirma oder den Elektriker und bestehen Sie auf einer Korrektur. Im Zweifelsfall ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu. - Welche Rolle spielt der Bauleiter bei der Elektroinstallation?
Der Bauleiter ist für die Koordination der Gewerke verantwortlich und sollte sicherstellen, dass die Elektroinstallation fachgerecht ausgeführt wird. Er ist Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme. - Was muss ich bei der Abnahme der Elektroinstallation beachten?
Prüfen Sie, ob alle Steckdosen, Schalter und Lampen funktionieren. Lassen Sie sich die Messprotokolle aushändigen und dokumentieren Sie eventuelle Mängel schriftlich. - Wie kann ich mich vor unberechtigten Mehrkosten durch den Elektriker schützen?
Holen Sie sich vorab ein detailliertes Angebot ein und vereinbaren Sie einen Festpreis. Lassen Sie sich alle zusätzlichen Leistungen schriftlich bestätigen, bevor sie ausgeführt werden.
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Bauvertrag: Elektriker-Zusatzvertrag – Risiken prüfen!
Zum Nachdenken ...
Die Leitungen auf Putz scheinen mir bei diesem Vertrag doch die kleinste aller "Überraschungen" zu sein ...
ICH würde es NICHT unterschreiben ...
Mal die eigene Bauleitung dazu befragen - nicht (!) die Bauleitung vom Bauträger/Generalübernehmer! -
Elektroinstallation: Zusatzkosten durch Änderungen vermeiden!
Persönliche Meinung..
Sie unterschreiben damit, dass der Elektriker GENAU das 1:1 ausführt, was SIE mit dem in der Besprechung festgelegt hat.
Wollen Sie eine Änderung, geht das an Elektriker und Sie werden vrmtl. dafür dann extra zahlen.
Bei knallhart Kalkulierten Preisen schützt das den Elektriker dass Sie vor Ort noch Änderung wollen, die der dann evtl. aus Freundlichkeit macht, aber vom Bauträger nicht bezahlt bekommt.
Fazit: Das was Sie bestellen bekommen Sie. Nicht mehr und nicht wengier. Also VORHER vereinbaren was Sie wollen. Danach geht es zwar noch, kostet aber ... -
Elektroplanung: Verbindliche Planungsgrundlage mit GU vereinbaren
prinzipiell
ist das schon richtig, der ELt-Betrieb will sich von Spätzündern und Umplanern schützen. Das betrifft den ersten Teil der Vereinbarung. Das finde ich unkritisch. Sie müssten das auch mit dem Generalunternehmer in gleicher Weise aushandeln - Sie machen einen Steckdosen-, Lampen- und Schalterplan, der dann als verbindliche Planungsgrundlage an den Elt-Betrieb geht. Das ist soweit OK. Was mich etwas gestört hat, ist der ein oder andere Anstrich der darauf folgednen Liste, z.B. "An allen Betonwänden muss die Elektroinstallation auf demputz mit Kabelkanal verlegt werden" - hoffe das betrifft nur die Kellerwände des HAR und/oder einer Werkstatt oder Waschküche, denn ihn Wohnräumen entspricht dies wohl nicht allgemein üblichem Standard. In diesem Fall müsste sich der Gu vorwerfen lassen, dass er das Einlegen von Leerrohren in den Beton verpennt hat. Was mich auch stört: "Erdungsleitungen für Antennenanlagen sind extra abzurechnen.
.-Die Erdung des Übergabepunktes der Telekom, muss wen gewünscht extra abgerechnet werden. " Warum sind Erdungen nicht im Leistungsumfang enthalten? Gehört doch wohl insgesamt zum Leistungssoll des Generalunternehmers dazu. Kann ja wohl kaum sein, dass Sie für derartige Standard-Leistungen jetzt nachträglich extra zahlen sollen.
Prinzipiell sind Sie nicht verpflichtet eine solche Vereinbarung zu unterschreiben, weil Sie ja mit dem Handwerker keinen Vertrag haben.
In diesem Zusammenhang sollten Sie aber mal über den Vertrag mit der Hausbaufirma nachdenken. Haben Sie sich eine Haftungsabtretungserklärung vom Generalunternehmer für alle Gewerke ausstellen lassen, sodass sie auf die Handwerker zugreifen können, wenn der Generalunternehmer im Gewährleistungszeitraum pleite geht?
Gruß aus Berlin -
Elektroinstallation: Antennenerdung im Detail klären!
langsam,
Antennenerdung, je nachdem was eingeplant ist!
Bei Installation 0815 für kabelfernsehen, wird der Eli keinen 16 mm² für einen Antennenmast kostenlos mitliefern.
Jeden Punkt nochmal genau erklären lassen und mit den eigenen Wünschen abklären.
Ansonsten sehe ich das so, das der Eli seinen knappen Spielraum genau abgrenzen will.
Grüße
Jonny -
Empfehlung: Baugutachter vor Elektriker-Zusatzvertrag konsultieren
Danke für die Tipps
Vielen Dank für die Tipps. Ich werde jetzt erst mal gar nichts unterschreiben, sondern mir einen Baugutachter holen und machen dann das was der vorschlägt. Ich habe mal an den Verband privater Bauherren unter vpb.de geschrieben. Ich hoffe die vermitteln mir einen guten Arichteken oder Bau-Ing.
Als nicht Fachmann kann ich nicht voraus sehen was es für mich z.B. auf Dauer für Auswirkungen hat den Telefonanschluss nicht erden zu lassen. Der Elektriker erzählt mir was ihm gerade Geld bringt oder Arbeit spart und ich unterschreib das und bin dann selbst schuld wenn das Haus abrennt.
@Jonny: Bei uns gibt es keinen Kabelanschluss (ländlich) wir bekommen eine Schüssel.
@Uwe Tilgner: Danke für den Tipp mit dem Gewährleistung. Der Keller besteht hauptsächlich aus zwei Packräumen in denen die Leute Ware aus den Regalen nehmen und in Kartons zum verschicken verpacken. Er wird also gewerblich genutzt und es wird darin gearbeitet. Meine Bedenken sind das die Leitungen über die Jahre mal durchgescheuert werden wenn ein Regal davor steht und sich beim ein und auslagern bewegt. In der Baubeschreibung steht jedenfalls nichts von Kabel auf Putz.
Ich kann noch immer nicht verstehen warum der Elektriker solche Datails nicht mit dem Generalunternehmer abklärt. Ich als nicht Fachmann habe mir ja deshalb einen Generalunternehmer geholt damit ich mich nicht um Details kümmern muss. Ich will einfach ein ganz normales Haus nach dem derzeitig allgemein gültigen Standards. Kann mir was negatives passieren wenn ich Bedingungen seiner Handwerker nicht unterschreibe?
Gruß
Thomas -
Bauvertrag: Elektriker-Zusatzvertrag – GU in Verantwortung!
negatives passieren?
Was denn? Sie haben einen Vertrag mit dem Generalunternehmer, nicht mit dem Eli! Soll der Generalunternehmer dem Eli doch den Wisch unterschreiben! Sorry, wenn ich mal so deftig bin.
Der Eli soll sich halt an seinen Auftraggeber wenden, wenn er was will. Er bekommt ja schließlich auch nicht Ihr Geld, sondern das vom Generalunternehmer! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Elektriker-Zusatzvertrag: Risiken, Kosten & Gewährleistung beim Hausbau
💡 Kernaussagen: Ein Elektriker-Zusatzvertrag neben dem Bauvertrag mit der Baufirma birgt Risiken hinsichtlich Gewährleistung und möglicher Mehrkosten. Es ist entscheidend, die Elektroinstallation detailliert zu planen und schriftlich festzuhalten, um spätere Änderungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Vor der Unterzeichnung sollte man sich fachkundigen Rat einholen, beispielsweise durch einen Baugutachter.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Vor der Unterzeichnung eines Elektriker-Zusatzvertrags sollte man sich unbedingt rechtlich beraten lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen. Details dazu im Beitrag Bauvertrag: Elektriker-Zusatzvertrag – Risiken prüfen!.
✅ Zusatzinfo: Eine detaillierte Elektroplanung, die alle Steckdosen, Lampen und Schalterpositionen umfasst, ist essenziell, um Missverständnisse und nachträgliche Änderungen zu vermeiden. Der Beitrag Elektroplanung: Verbindliche Planungsgrundlage mit GU vereinbaren gibt hierzu wichtige Hinweise.
💰 Kosten: Änderungen an der Elektroinstallation nach der Festlegung können zu erheblichen Mehrkosten führen. Daher ist es ratsam, alle Wünsche und Anforderungen im Vorfeld genau zu definieren und im Bauvertrag festzuhalten.
👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie einen Elektriker-Zusatzvertrag unterschreiben, holen Sie sich unbedingt eine unabhängige Expertise ein, wie im Beitrag Empfehlung: Baugutachter vor Elektriker-Zusatzvertrag konsultieren empfohlen wird. Klären Sie alle Details mit dem Generalunternehmer und dem Elektriker, um spätere Probleme zu vermeiden. Achten Sie besonders auf die Gewährleistung und die Verantwortlichkeiten bei Mängeln.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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