Baufehler Dachüberstand & Drempel: Statik, Ausführung & Vertrag prüfen!
BAU-Forum: Neubau
Baufehler Dachüberstand & Drempel: Statik, Ausführung & Vertrag prüfen!
folgendes: Irgendwie hat die Bauzeichnerin und der Zimmermannmeister unseres Bauträger den Schulabschluss nicht geschafft und kann Kaufverträge nicht lesen.
Wir haben laut Vertrag an der Giebelseite einen Dachüberstand von 50 cm und einen 75 cm Drempel und erledigen alles, bis auf Bodenplatte, Estrich, Decke gießen, Dachstuhl stellen und Putz alles in Eigenleistung, da unsere Väter gelernte Bau. -Ing. /Elektriker sind.
Im Laufe der Zeit haben wir festgestellt, dass Giebelüberstand in der Ausführungszeichnung zu kurz ist. Natürlich erst nachdem einlatten.
Die Zimmerleute haben dann die Latten bis zur zweiten Spare abgesägt und verlängerte eingesetzt, die jetzt von der letzten Spare vor der Giebelwand, je 90 cm überstehen, um auf den 50er Überstand zu kommen..
Nachdem Decken fing diese Konstruktion an zuhängen.
Es wird nun versucht durch Anbringen von Keilen, zwischen Latte und Verblendmauerwerk, ein Auflager für die Latten (35 mm x 55 mm) zu schaffen, auf das sie nur noch 50 cm überstehen.
Das nächste Ding:
Die Statik war für ein Haus mit 50 cm Drempel ausgelegt. Wir haben aber laut Kaufvertrag 75 cm.
Wir haben nach der Ausführungszeichnung die Mauer auf 62,5 cm hoch gezogen. Darauf lagert die Fußschwelle mit 12 cm (H) x 10 cm (B). Der Drempel ist doch definiert mit: Abstand zwischen OK Fertigfußboden und UKAbk. Scnittlinie Dach/Mauer, oder?
Demnach käme ich auf einen Drempel von 69 c bis 67 cm, oder?
Und ist normalerweise nicht üblich, die Schwelle liegend einzubauen?
Der Zimmermann hat etliche Winkelverbinder/Kammnägel vergessen oder falsch eingebaut und bessert dies, nach einem Gespräch mit dem Statiker, gerade aus.
Der Statiker berechnet die neu, für den Drempel den wir gebaut haben, in der Hoffnung, dass die Zangen, die nun länger sind halten.
Nun die Fragen:
Funktioniert die Konstruktion am Giebel?
Wie ist der Drempel definiert? Ist das jetzt ein 75 er, oder wie hoch ist er?
-
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🔴 Kritisch: Statische Prüfung durch zertifizierten Fachmann erforderlich, um die Sicherheit der Dachkonstruktion zu gewährleisten.
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Ich sehe hier ein Problem mit der Ausführung des Dachüberstands und des Drempels, die offenbar nicht den Vereinbarungen im Kaufvertrag entsprechen. Das kann verschiedene Ursachen haben, von Fehlern in der Ausführungszeichnung bis hin zu handwerklichen Mängeln bei der Umsetzung durch die Zimmerleute.
🔴 Gefahr: Abweichungen von den statischen Berechnungen können die Stabilität des Dachstuhls und des gesamten Hauses beeinträchtigen. Ein falsch ausgeführter Dachüberstand kann beispielsweise zu einer ungleichmäßigen Lastverteilung führen.
Ich empfehle, zunächst die Ausführungszeichnung und den Kaufvertrag genau zu prüfen, um die vereinbarten Maße für Dachüberstand und Drempel zu verifizieren. Vergleichen Sie diese mit dem tatsächlichen Zustand am Bau.
Es ist ratsam, einen unabhängigen Statiker hinzuzuziehen, der die aktuelle Konstruktion begutachtet und beurteilt, ob die Statik des Hauses beeinträchtigt ist. Der Statiker kann auch feststellen, ob die Abweichungen von den ursprünglichen Plänen zulässig sind oder ob Nachbesserungen erforderlich sind.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Abweichungen schriftlich und fordern Sie den Bauträger zur Stellungnahme auf. Bestehen Sie auf einer fachgerechten Korrektur der Mängel, um Folgeschäden zu vermeiden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Dachüberstand
- Der Dachüberstand ist der Teil des Daches, der über die Außenwand hinausragt. Er schützt die Fassade vor Witterungseinflüssen und dient der Ableitung von Regenwasser. Ein zu geringer Dachüberstand kann zu Schäden an der Fassade führen.
Verwandte Begriffe: Traufe, Ortgang, Dachneigung - Drempel
- Der Drempel (auch Kniestock genannt) ist eine Aufmauerung auf der Decke des obersten Geschosses, die die Dachschräge erhöht. Er schafft zusätzlichen Wohnraum im Dachgeschoss und beeinflusst die Raumhöhe.
Verwandte Begriffe: Kniestock, Dachgeschossausbau, Raumhöhe - Statik
- Die Statik ist die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung und Dimensionierung von Bauteilen, um sicherzustellen, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält.
Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Lasten, Festigkeit - Ausführungszeichnung
- Die Ausführungszeichnung ist eine detaillierte Darstellung des Bauvorhabens, die alle relevanten Maße, Materialien und Konstruktionsdetails enthält. Sie dient als Grundlage für die Bauausführung und muss mit den Genehmigungsplänen übereinstimmen.
Verwandte Begriffe: Bauplan, Detailzeichnung, Werkplan - Kaufvertrag
- Der Kaufvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen für den Kauf einer Immobilie festlegt. Er enthält Angaben zum Kaufpreis, zur Größe des Grundstücks und des Gebäudes sowie zu den Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer.
Verwandte Begriffe: Grundstückskaufvertrag, Bauträgervertrag, Gewährleistung - Mängel
- Mängel sind Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Sie können die Nutzbarkeit, die Sicherheit oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen. Mängel müssen dem Bauträger unverzüglich gemeldet werden.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Schadensersatz - Zimmermann
- Ein Zimmermann ist ein Handwerker, der Holzkonstruktionen herstellt und montiert. Er ist spezialisiert auf den Bau von Dachstühlen, Holzhäusern und anderen Holzbauwerken.
Verwandte Begriffe: Zimmerer, Holzbau, Dachstuhl
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Dachüberstand?
Der Dachüberstand ist der Teil des Daches, der über die Außenwand des Gebäudes hinausragt. Er dient dazu, die Fassade vor Witterungseinflüssen zu schützen und das Regenwasser abzuleiten. Ein korrekter Dachüberstand ist wichtig für den Schutz der Bausubstanz. - Was ist ein Drempel?
Der Drempel (auch Kniestock genannt) ist eine Aufmauerung auf der Decke des obersten Vollgeschosses, die die Dachschräge erhöht und somit mehr Wohnraum im Dachgeschoss schafft. Die Höhe des Drempels beeinflusst die Nutzbarkeit des Dachgeschosses erheblich. - Warum ist die Einhaltung der im Kaufvertrag vereinbarten Maße wichtig?
Die im Kaufvertrag vereinbarten Maße für Dachüberstand und Drempel sind Teil der Bauplanung und können Auswirkungen auf die Statik, das Erscheinungsbild und die Nutzbarkeit des Gebäudes haben. Abweichungen können zu Mängeln und rechtlichen Konsequenzen führen. - Welche Rechte habe ich bei Abweichungen vom Kaufvertrag?
Bei Abweichungen vom Kaufvertrag haben Sie als Käufer das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Bauträger muss die Mängel beseitigen. Unter Umständen können Sie auch Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mängel erheblich sind. - Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
Dokumentieren Sie Baumängel detailliert mit Fotos, Videos und schriftlichen Aufzeichnungen. Erstellen Sie ein Mängelprotokoll und setzen Sie dem Bauträger eine Frist zur Beseitigung der Mängel. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. - Was ist eine Ausführungszeichnung?
Eine Ausführungszeichnung ist eine detaillierte Darstellung des Bauvorhabens, die alle relevanten Maße, Materialien und Konstruktionsdetails enthält. Sie dient als Grundlage für die Bauausführung und sollte mit dem Kaufvertrag übereinstimmen. - Wie finde ich einen unabhängigen Statiker?
Sie finden einen unabhängigen Statiker über die Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes oder über Online-Portale für Bausachverständige. Achten Sie darauf, dass der Statiker über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt. - Was sind die Folgen einer fehlerhaften Statik?
Eine fehlerhafte Statik kann zu Rissen in den Wänden, Absenkungen des Bodens oder sogar zum Einsturz des Gebäudes führen. Es ist daher wichtig, statische Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
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Dachüberstand: Kastenkonstruktion vs. Bohlen – Statik beachten!
oh man (n)
Moin,
da gehört entweder eine Kastenkonstruktion hin oder zumindest Bohlen Dimension 40/200 mm.
Dachlatten alleine, auch 40/60 mm, sind nicht ausreichend.
Und die Keile gehören in das Archiv vonIn der nächsten Ausgabe der Zeitschrift Mikado wird ein Fachartikel zu diesem Thema veröffentlicht.
Nebenbei: der Zimmerer, hat der Statik in der Meisterschule verpasst?
Grüße
Stefan Ibold -
Baufehleranalyse: Wer trägt die Verantwortung für Murks am Dach?
Ist schon interessant
was alles bei Ihnen falsch gelaufen ist.
Soso Väter Ingenieure und Elektriker - und wer hatte die Bauleitung?
Wer hat denn die falsch erstellte Zimmermannskonstruktion eingedeckt.
90 cm überstehende Latten - soso - da hat der Herr Ing nicht Stopp geschrieen? Da wurde also einfach weiter gemurkst.
Und folgende Frage ist der Herr Ing. auch nicht in der Lage zu beantworten?
<<<<<< Funktioniert die Konstruktion am Giebel? Wie ist der Drempel definiert? Ist das jetzt ein 75 er, oder wie hoch ist er? >>>>>>>>
Wat ist denn das für nen ING. Doch wohl kein Bau Ing. - oder?
Entweder da hat jeder an einander vorbei geredet, vorbei geplant, gemacht was er wollte - oder es standen falsche oder gar keine Planungs- und Detailplanungszeichnungen bereit.
Dieses ist wieder einmal Lesenswert für alle, welche glauben ohne Planer und Bauleitung klar zu kommen. Auch wenn Ihnen meine Aussage nicht helfen. -
SiGeKo-Pflicht: Dachdeckerfanggerüst – Sicherheitsmängel aufgedeckt!
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Dachüberstand & Drempel: Bezug der Überschrift zum Ausgangsbeitrag?
worauf
bezieht sich denn die Überschrift vom Ausgangsbeitrag? ☹ -
Drempelhöhe Definition: Berechnungsgrundlagen in Bebauungsplan/Vertrag
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Diskussion: Kontext des mittleren Satzes im Ausgangsbeitrag
OT: den mittleren Satz
im Ausgangsbeitrag (nachdem ...) sollte man auf keinen Fall aus dem Zusammenhang reißen 😉 -
Diskriminierung im Forum: Bewertung der Überschrift im Thread
mal abgesehen davon ...
mal abgesehen davon finde ich die Überschrift ziemlich diskriminierend. -
Outing statt Diskriminierung: Begriffsklärung im Bau-Forum
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diskriminieren, das nennt man jetzt outen 😉 -
Bauantrag vs. Vertrag: Drempelhöhe & Dachüberstand – Planprüfung versäumt?
Ständig
"lt. Vertrag haben wir" ... Sie haben doch den Bauantrag unterschrieben, hat denn der Bauingenieur-Vater da nicht mal in die Pläne gesehen? (Oder Sie selbst?) Drempelhöhe/Dachüberstand da schon anders als Vertrag, oder wie? -
Baustellen-Koordination: Mangelhafte Planung trotz 'Hilfspersonal'?
Tja ...
alles nichts ungewöhnliches, insbesondere die mangelnde Koordination. Muss in die Kerbe der Vorredner schlagen: Bei soviel "qualifiziertem" Hilfspersonal hätte das Alles nicht sein müssen. Wer auch immer Ihre Bauleitung gemacht hat, konnte offensichtlich nicht mit Plänen und Berechnungen umgehen und diese VOR Produktion ggf. korrigieren - an und für sich normal, dass Pläne von der Bauleitung "freigegeben" werden.
Auch die vertraglich Erfüllung der Leistungen gehört in diese Prüfung - ich fürchte, Ihre Bauleitung gehört in die von Ihnen gemeinte abwertende Kategorie von Menschen - obwohl, ich kenne einen Analphabeten, der wohl der der beste Bäcker in ganz München ist und wir haben zwei ehemalige Hilfsschüler in unserer Maurerkolonne, die spitze Arbeit verrichten. Ich wäre vorsichtig, hier in diesem Forum solch diskriminierende und menschenverachtende Worte fallen zu lassen und bitte daher die Moderation, den Beitrag zu sperren.
Gruß -
Bauleiter-Leistung: Zweifel an Kompetenz bei Dachüberstand-Mängeln
Ergänzung
Zum Bau. -Ing. der Familie muss man noch was sagen: Mein Schwiegervater hat die 30 Jahre Tresorräume für Bank konstruiert und ist schon recht lange aus dem Hausbaugeschäft raus.
Bauleitung hat der Bauleiter des Bauträgers. Wobei ich aber Zweifel an der Leistung des Bauleiters habe, da ich ihn bis heute noch nicht mit einem Zollstock in der Hand gesehen habe.
Vergabe der Gewerke übernimmt der Bauträger.
Nach dem Einlatten, haben wir festgestellt, dass die Bauzeichnung nicht stimmt. Die Änderung der Latten hat der Bauträger durch den Zimmermann vornehmen lassen. Die Latten wurden, wie beschrieben, abgetrennt, und verlängert. Jede dritte Latte wurde durch eine Bohle (3,5 cm x 20 cm) ersetzt. Dies geschah in der Verantwortung des Bauträgers. Danach haben wir das Haus verblenden lassen und selber eingedeckt.
Um die Richtigkeit der Bauzeichnungen habe ich mich nicht gekümmert, da bei uns in der Familie das nötige Detailwissen hat und man sich eigentlich in dem Punkt auf den Bauträger lassen sollte. Darf man aber anscheinend nicht.
Im der Bauzeichnung ist auch ein mit 75 cm von OK Fertigfußboden/Schnittlinie Sparen-Drempel angegeben, aber auch das Maß OK Decke/Höhe Drempelmauer. Und wie man dann auf einen 75er Drempel kommen soll ist mir noch nicht ganz klar. -
Bauzeichnung-Mängel: Architekt, Statiker & Zimmermann – Wer ist schuld?
2te Ergänzung
Wenn einige meinen Vergleich als diskriminierend empfinden, dann tut es mir leid, aber irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem man sich nicht mehr zurückhalten kann und ich bitte hiermit um eine Entschuldigung. Sicherlich hätte ich mich in meiner Wortwahl etwas zügeln können, aber manchmal reitet einen der Teufel.
Zurück zum Kern:
Eine Bauzeichnerin, die Kaufvertrag nicht lesen kann, ein Architekt, der ebenfalls blind ist und die falsche Bauzeichnung unterschreibt.
Ein Statiker, der ebenfalls blind ist und ein Zimmermann der sich nicht einmal an eine falsche Statik hält. Was würdet ihr sagen? Dass das alle hochqualfizierte Personen sind? Auf meiner Baustelle zumindest nicht! ☹ -
Baustellen-Mentalität: 'Wir sind schlau, andere doof' – Erfolgsrezept?
Menschenverachtenes Geblubba
@Achim, ich kann dir nur zustimmen!
@Bauherr, wer nach dem Motto baut, nur wir sind schlau und andere sind doof, kommt sicherlich nie zum Ziel, dem mängelfreien Haus! -
Forum-Frust: Emotionen & konstruktive Kritik im Bau-Forum
Ok, ich merke es schon, ich bin hier ...
Ok, ich merke es schon, ich bin hier im falschen Forum. Ich werden mit meiner Lichttherapeutin darüber reden und versuchen meinen Emotionen nicht mehr freien Lauf zu lassen.
Vielen Dank für die konstruktiven Antworten, ich nehme meine Puppen und geh' in einem anderen Hof spielen. -
Dachüberstand erkennen: Fachkenntnisse vs. Blindheit in Bauplanung
Übrigens
Um in der Ansichtszeichnung zu erkennen, dass ein Dachüberstand zu klein ist (hilfsweise im vermassten DGAbk.-Grundriss) braucht es keine detaillierten Fachkenntnisse. Wo das Drempelmaß zu lesen ist haben Sie ja auch gefunden. Vielleicht selbst auch blind?
Klar ist, dass Fehler passiert sind, wie Sie damit umgehen ist jedoch zweifelhaft. -
Kaufvertrag vs. Bauzeichnung: Niveau-Frage an Fachpersonal im Bauwesen
Ok, ich kann es nicht sein lassen. Man ...
Ok, ich kann es nicht sein lassen.
Man darf doch wohl noch erwarten, dass qualifiziertes Personal imstande ist, einen Kaufvertrag durchzulesen und dem entsprechend eine Bauzeichnung erstellen kann. Das ist das Niveau einer Textaufgabe 6. Klasse.
Und wenn man nicht erwarten darf, dass Zeichnungen, die durch min. 3 Paar Hände gegangen sind, nicht unbedingt richtig sein müssen, dann kann ich nur jedem abraten zu bauen.
Ebenso sollte sich ein Zimmermann an die erstellte Statik halten.
Tut mir echt leid Leute. -
Verantwortung Dachüberstand: Bauherr, Architekt oder Bauleiter – Wer haftet?
nein
Moin,
mal ehrlich:
1.) Papa hat Tresore gebaut; wie soll er da eine Ahnung von Dachüberständen und Drempelhöhen haben?
2.) Architekt des Bauträger ist NICHT IHR Architekt, Ihnen also auch nicht gegenüber verpflichtet, außer vielleicht moralisch.
3.) Bauleiter des Bauträger s. Pkt.2.)
In der Verantwortung stehen SIE. Auch für Sicherheitsfragen.
35 x was weiß ich für Bohlen bei nunmehr wieviel Überstand über den letzten Sparren?
Was haben sie denn für Achsmaße bei den Sparrenabständen?
Grüße
Stefan Ibold -
Baustellensicherheit: Wo ist das Gerüst? – Sicherheitsmängel?
Wo ...
seht Ihr da ein Gerüst?
Ich sehe bloß Eisbär im Schneetreiben (Weiß). -
Bauträger-Fehler: Dachüberstand korrigiert, Sparrenabstände problematisch?
Das verstehe ich nicht?
@Stefan Ibold
Erstmal danke, dass das ganze mal hinterfragt wird.
> 1.) Papa hat Tresore gebaut; wie soll er da eine Ahnung von >Dachüberständen und Drempelhöhen haben?
Das mit dem Dachüberstand ist keinem von uns aufgefallen, bis mir es der Dachüberstand komisch vorkam und ich nachgemessen habe. Wurde auch vom Bauträger umgehend ausgebessert.
> 2.) Architekt des Bauträger ist NICHT IHR Architekt, Ihnen also auch nicht >gegenüber verpflichtet, außer vielleicht moralisch.
Ok, Ansprechpartner ist nur mein Bauträger, aber trotzdem ist es traurig, dass solche Fehler nicht auffallen.
> 3.) Bauleiter des Bauträger s. Pkt.2.)
Das verstehe ich nun wieder nicht. Der Bauleiter des Bauträger ist für meinen Bau verantwortlich (laut Vertrag) und ich baue unter seiner Beobachtung.
> Was haben sie denn für Achsmaße bei den Sparrenabständen?
Liegen größtenteils bei 80 cm, bis auf 2 Sparrenfelder. Die sind größer, weil dort Velux-Fenster sitzen. Abstand Lattenende letzte Sparre sind ca. 90 cm. Die Latten sind wie gesagt 35 mm x 55 mm.
Die alten, zu kurzen Latten wurden am 2 ten heraus getrennt.
Anstelle jeder dritten Latte wurde eine Bohle mit 35 mm x 200 mm eingesetzt. Auf dem Dach sind Tonpfannen.
Bild 1 zeigt einigermaßen wie es anfängt zu hängen (Linie Ortgangstein / Ortgangbrett).
Bild 2 ist alte Zustand
Bild 3 nach Mangelbeseitigung -
Dachflächenfenster: Sparrenabstände & Latten – S10 Sortierklasse prüfen!
-
Planungsfehler Dach: Optische Mängel vs. Standsicherheit – Was zählt?
Traurig aber wahr
H.L. geht doch wohl zu recht davon aus, dass jemand, der ein Haus baut, auch weiß wie das geht. Hier sind offensichtlich mehrere Fehler aufeinandergestoßen. Sowohl Planungs- als auch Ausführungsfehler (Planungsfehler, Ausführungsfehler).
Jetzt stellt sich doch zunächst die Frage, ob es nur "optische" Mängel sind oder die Standsicherheit gefährdet ist. Es stellt sich auch die Frage, ob die Baugenehmigung noch gilt. Wer weiß, wie da die Dämmung berechnet wurde und eingebaut wird.
Problematik dabei: es hat sowohl mit Technik als auch mit Jura zu tun. Leider kosten Anwälte Geld. Ein Händedruck macht 180 €.
Die Nachbesserung würde ich so nicht akzeptieren. Außerdem muss der Statiker das noch prüfen. Vorsicht mit Eigenleistungen. die können die Gewährleistungen anderer Gewerke beeinflussen. nach meiner Kenntnis haben Sie die Nachbesserung schon dadurch akzeptiert, dass Sie das Dach gedeckt haben.
Und bitte alles schriftlich machen. Wenn Nachbesserung nicht möglich, geht ja auch Minderung (ohne Juristen aber heikle Sache). -
Sparrenabstände: Toleranzen & S10 Latten – Bauträger in der Pflicht?
@Stefan Ibold Also, die Sparrenabstände schwanken zwischen 78 cm ...
@Stefan Ibold
Also, die Sparrenabstände schwanken zwischen 78 cm und 80,5 cm. Zwei Sparrenfelder wurder verbreitert auf 85 cm ohne Wechsel.
Wieso?
> Sind die Latten Sortierklasse S10?
Die Frage kann ich nur mit "Ja? " beantworten. Keine Ahnung, was das ist.
@R. K.
> H.L. geht doch wohl zu recht davon aus, dass jemand, der ein >Haus baut, auch weiß wie das geht.
Endlich mal einer der mich versteht.
> Nach meiner Kenntnis haben Sie die Nachbesserung schon dadurch >akzeptiert, dass Sie das Dach gedeckt haben.
So habe ich das noch nicht gesehen und ich kann nur leider feststellen, dass Sie recht haben.
Aber was soll man machen? Der BL des Bauträger hat denn Giebelüberstand durch den Zimmermann ausbessern lassen und durch die Pfannen auf dem Dach ist es erst richtig schlimm geworden.
Man will ja auch nicht immer sofort mit dem Gutachter und Anwalt ankommen, weil es das Klima beeinträchtigt. -
Latten S10: Sparrenabstände > 80 cm – Familiäre Bauaufsicht versagt?
oh man (n)
Moin,
35/55 mm Latten sind mit Sicherheit keine S10 und eben so wenig aus meiner Sicht für die vorhandenen Sparrenabstände > 80 cm Achsmaß geeignet.
Zum Thema, endlich mal einer, der mich versteht:
Hennin, ich habe wenig Probleme sie zu verstehen, ich habe aber wenig Verständnis für das, was Ihnen da passiert. Und zwar von allen Seiten.
Die familiäre Bauaufsicht hat offensichtlich nicht funktioniert. Die Bauträger-Aufsicht noch viel weniger, was klar ist, denn der BL des Bauträger verdient nicht mit Ihnen sein Geld, er verdient es bei seinem Brötchengeber, dem Bauträger.
Der Zimmermann wird vom Bauträger auf Preis X gedrückt (das bisschen Pfusch merkt eh keiner) und es ist dem klar, dass Sie es anfangs nicht merken.
allerdings: Ich weiß nicht, ob die Eindeckung durch den Baulaien mit einer Abnahme der Vorleistung einhergeht (wird aber wohl so sein) und ob das erst NACH der Eindeckung sichtbare Absenken der Überstände nicht auch vielleicht hilft.
Was lernt der Laie daraus? Sparen am falschem Ende ist teuer.
Grüße
Stefan Ibold -
Gutachter & Anwalt: Wann ist genug? – Rechte als Bauherr durchsetzen
Wann?
Ich kenne das Problem, dass Gutachter und Anwalt "Härten" reinbringen. Aber das muss doch gar nicht sein. Gutachter kann man doch privat beauftragen und zunächst mal feststellen lassen, was alles falsch ist. Mit dem Ergebnis dann zu einem (schwer zu findenden) guten Baurechtsanwalt.
Denn wann wird es Ihnen zu viel? Wann hören Sie auf, sich auf der Nase rumtanzen zu lassen? Wann sehen Sie ein, dass besser jetzt (relativ gesehen wenig) Geld investiert wird, als es am Ende (in viel größerer Höhe) zu verlieren?
Wer weiß schon, wo noch gepfuscht wurde, was Sie noch gar nicht erkannt haben? -
Mängelbeseitigung Dach: Winkelverbinder, Pfetten & Statik – Kontrollpflicht!
Mängelbeseitigung
So, der Zimmermann hat gestern seinen Reparaturversuch Innen beendet und sämtlich Winkelverbinder in Brereich Zange/Mittelpfette nachgeholt. Die Mittelpfetten wurden auch mit dem Ringanker verbunden, leider musste ich nach längeren Suchen feststellen, dass er eine nicht gut zugängliche Stelle vergessen hat. Warum wohl? ☹
Es wurden noch zusätzliche Bolzen in der Fußpfette angebracht, die aber, Aufgrund des gedeckten Daches, nicht senkrecht, sondern 10 bis 15 Grad aus dem Lot sind.
Die Arbeiten nach Absprache zwischen Zimmermann und Statiker im Auftrag des Bauträger ausgeführt. Auf die Statik warte ich immer noch.
Der Dach Überstand Giebel ist immer noch krumm, wenn man die Unterkante Ortgangpfanne peilt.
Durch Ausgleichen mit Keilen am Verblendmauerwerk wurde jetzt das Ortgangbrett krumgezogen und war damit mal ein Glattkantbrett.
Auf der anderen Giebelseite wurde nichts gemacht, dort meinte Zimmermann solle man es mit Mörtel unterfüttern.
Kleine Frage am Rande: Zerbröselt Mörtel nicht, wenn das Dach unter Winddruck arbeitet?
Was mich aber immer noch interessiert: Kann ein 50er Dachüberstand realisiert werden, in dem man die oben beschriebenen Latten verwendet und jede dritte durch eine Bohle ersetzt? Oder hätte von vornherein das Dach vom Bauträger / Bauzeichner / Statiker als Pflugsparren ausgelegt werden müssen?
BTW: Ich lass morgen Bilder vom akt. Stand sprechen. -
Giebelseite Dach: Bildanalyse – Kommentar zum Baufehler erwünscht!
Nachtrag Bild Giebelseite
So, ich habe mal ein Bild vom schlimmsten Giebel gemacht.
Es wäre schön einen Kommentar dazu zu lesen.
Vielen Dank und viele Grüße,
H. L. -
Danke an Euch beiden
ist kein Bild - oder? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baufehler Dachüberstand & Drempel: Statik, Ausführung & Vertrag prüfen!
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt Baufehler beim Dachüberstand und Drempel, die durch Abweichungen vom Kaufvertrag und mangelhafte Ausführung entstanden sind. Die Diskussionsteilnehmer thematisieren die Verantwortlichkeiten von Bauzeichner, Zimmermann, Bauleiter und Bauherrn. Es wird die Notwendigkeit der Prüfung der Statik und der Einhaltung von Normen betont. Zudem wird die Bedeutung einer klaren Kommunikation und Koordination zwischen den Gewerken hervorgehoben.
🔴 Wichtiger Hinweis: Laut Dachüberstand: Kastenkonstruktion vs. Bohlen – Statik beachten! sind Dachlatten allein nicht ausreichend für den Dachüberstand; eine Kastenkonstruktion oder Bohlen sind erforderlich.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Der Beitrag Bauantrag vs. Vertrag: Drempelhöhe & Dachüberstand – Planprüfung versäumt? weist darauf hin, dass der Bauherr den Bauantrag prüfen sollte, um Abweichungen von Drempelhöhe und Dachüberstand frühzeitig zu erkennen.
🔧 Zusatzinfo: In Dachflächenfenster: Sparrenabstände & Latten – S10 Sortierklasse prüfen! wird die Bedeutung der korrekten Sparrenabstände und der Verwendung von Latten der Sortierklasse S10 für die Stabilität des Daches hervorgehoben.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Gutachter zu beauftragen, um die Mängel festzustellen und einen Baurechtsanwalt zu konsultieren, um die Rechte als Bauherr durchzusetzen (siehe Gutachter & Anwalt: Wann ist genug? – Rechte als Bauherr durchsetzen). Zudem sollte die Statik des Daches überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Die Diskussion zeigt, dass eine sorgfältige Bauplanung, Ausführung und Überwachung entscheidend sind, um Baufehler wie Abweichungen beim Dachüberstand und Drempel zu vermeiden. Die Einbeziehung von Fachleuten wie Statikern und Bauleitern ist unerlässlich, um die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualität der Ausführung sicherzustellen. Eine offene Kommunikation und Koordination zwischen allen Beteiligten kann dazu beitragen, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die Klärung der Verantwortlichkeiten und die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche sind wichtige Schritte, um die Mängel zu beseitigen und die Bausubstanz zu schützen.
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