Bausachverständiger beauftragen: Wer zahlt bei Baumängeln? Kosten, Ablauf & Gutachten
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Bausachverständiger beauftragen: Wer zahlt bei Baumängeln? Kosten, Ablauf & Gutachten

Hallo zusammen,
ich beabsichtige einen Sachverständigen für die Begutachtung unseres neugebauten Einfamilienhauses zu beauftragen, da ich
  • diverse Rissbildungen im Putz und Fliesenfugen habe
  • Verfärbungen an Silikonfugen (vereinzelt)
  • Türen nicht mehr gut schließen

etc.
Diese sind bereits beim AN angezeigt, werden aber mit irgendwelchen Simplifizierungen abgetan. In Protokollen festgehaltene Nachbesichtigungstermine werden von Seiten des AN nicht ohne wiederholtes auffordern wahrgenommen. Des weiteren läuft die Gewährleistung ab, und ich als Baulaie sehe mich nicht in der Lage, weitere "versteckte" Mängel zu erkennen.
Im Bauvertrag stellt folgender Text bzgl. Sachverständigen:
"Nicht zwischen AN und AGAbk. zu klärende strittige Fragen bei der Beurteilung von schriftlich fixierten Mängeln oder restarbeiten kommen AG und AN schon jetzt überein, sich dem Gutachten eines unabhängigen, vereidigten Sachverständigen zu unterwerfen. Die Kosten tragen AG und AN je zur Hälfte. "
Wie kann ich vorgehen, um einen Sachverständigen zu beauftragen, dessen Ergebnisse im weiteren Verlauf des Streits mit dem AN auch von diesem zwingend anzuerkennen sind.
Vielen Dank für einen Tipp.
MfG
St. H.

  • Name:
  • Herr SteHe
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich empfehle Ihnen, bei den genannten Mängeln (Risse, Verfärbungen, schlecht schließende Türen) einen Bausachverständigen zu beauftragen. Dieser kann die Schäden fachkundig beurteilen und ein Gutachten erstellen.

    Die Frage, wer die Kosten trägt, hängt von der Situation ab:

    • Gewährleistung: Wenn die Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und vom Auftragnehmer (AN) zu verantworten sind, muss dieser die Kosten für die Begutachtung tragen.
    • Streitfall: Wenn ein Streit über die Ursache oder Verantwortlichkeit der Mängel besteht, kann es sinnvoll sein, dass beide Parteien (Bauherr und AN) sich die Kosten teilen oder ein Gericht entscheidet.
    • Eigeninitiative: Wenn Sie als Bauherr den Sachverständigen aus eigenem Interesse beauftragen, tragen Sie in der Regel die Kosten selbst.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Kostenfrage vor der Beauftragung des Sachverständigen mit dem Auftragnehmer oder gegebenenfalls einem Anwalt.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Bauschäden und Baumängel zu beurteilen und Gutachten zu erstellen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit eines Bauwerks, die dessen Wert oder Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt.
    Verwandte Begriffe: Bauschaden, Fehler, Defekt
    Gutachten
    Ein Gutachten ist eine schriftliche Ausarbeitung eines Sachverständigen, in der er seine fachliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts darlegt.
    Verwandte Begriffe: Expertise, Stellungnahme, Bewertung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Haftung
    Putzrisse
    Putzrisse sind Risse im Putz, die durch verschiedene Ursachen entstehen können, z.B. durch Spannungen im Baukörper oder durch unsachgemäße Verarbeitung des Putzes.
    Verwandte Begriffe: Mauerrisse, Fassadenrisse, Setzrisse
    Silikonfugen
    Silikonfugen sind elastische Fugen, die zur Abdichtung von Bauteilen verwendet werden. Sie können sich im Laufe der Zeit verfärben oder beschädigt werden.
    Verwandte Begriffe: Dichtfugen, Dehnungsfugen, Anschlussfugen
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer, in dem die Errichtung eines Bauwerks vereinbart wird.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was macht ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger begutachtet Bauschäden und Baumängel, ermittelt deren Ursachen und bewertet die Kosten für die Beseitigung. Er erstellt Gutachten, die als Beweismittel in Streitfällen dienen können.
    2. Wann sollte ich einen Bausachverständigen beauftragen?
      Sie sollten einen Bausachverständigen beauftragen, wenn Sie Mängel an Ihrem Haus feststellen, die Sie nicht selbst beurteilen können, oder wenn Sie sich mit dem Auftragnehmer über die Ursache oder Beseitigung der Mängel streiten.
    3. Wie finde ich einen qualifizierten Bausachverständigen?
      Achten Sie auf eine Zertifizierung (z.B. durch die IHKAbk. oder eine andere anerkannte Stelle) und auf Erfahrung im Bereich der Schadensbegutachtung. Fragen Sie nach Referenzen und holen Sie mehrere Angebote ein.
    4. Welche Arten von Gutachten gibt es?
      Es gibt verschiedene Arten von Gutachten, z.B. Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Schiedsgutachten. Die Wahl des Gutachtens hängt vom Zweck der Begutachtung ab.
    5. Was kostet ein Bausachverständiger?
      Die Kosten für einen Bausachverständigen hängen vom Umfang der Begutachtung, der Art des Gutachtens und dem Stundensatz des Sachverständigen ab. Holen Sie vorab ein Angebot ein.
    6. Was ist ein Privatgutachten?
      Ein Privatgutachten wird von einem Sachverständigen im Auftrag einer Privatperson erstellt. Es dient in der Regel dazu, die Sachlage zu klären und eine Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen.
    7. Was ist ein Gerichtsgutachten?
      Ein Gerichtsgutachten wird von einem Sachverständigen im Auftrag eines Gerichts erstellt. Es dient dazu, dem Gericht die notwendige Fachkenntnis zur Beurteilung eines Sachverhalts zu vermitteln.
    8. Was ist die Gewährleistung im Baurecht?
      Die Gewährleistung im Baurecht ist die Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.

    🔗 Verwandte Themen

    • Beweissicherung bei Baumängeln
      Dokumentation von Mängeln vor der Beseitigung.
    • Selbstständiges Beweisverfahren
      Gerichtliches Verfahren zur Klärung von Mängeln.
    • Mängelanzeige richtig formulieren
      Formelle Anforderungen an die Mängelrüge.
    • Verjährung von Baumängeln
      Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen.
    • Bauabnahme verweigern
      Gründe und Konsequenzen der Nichtabnahme.
  2. Bausachverständiger: Kostenteilung AG/AN bei Baumängeln

    Beide!
    Um Ihre Überschrift zu beantworten, wenn im Vertrag : "Die Kosten tragen AGAbk. und AN je zur Hälfte" steht, dann muss der SV von beiden Parteien beauftragt werden. An Ihrer Stelle würde ich den SV aussuchen und dem Unternehmer vorschlagen. Wenn der Unternehmer den SV aussucht, dann kann es durchaus sein, dass diese sich untereinander kennen (eigene Erfahrung)
  3. Schiedsgutachterklausel: Unverbindlichkeit im Bauvertrag!

    So einfach ist das nicht!
    Hallo Herr Stehe, Hallo Herr Kampa,
    ganz sio einfach ist es nicht! Ich habe mir von einem Baurechtsanwalt erklären lassen müssen, dass eine sog. Schiedsgutachterklausel in einem Mustervertrag unverbindlich ist. Die von Herrn SteHe zitierte Klausel ist also wegen Verstoß gegen AGB-Gesetz nicht verbindlich, d.h. die Gegenseite muss sich nicht dran halten.
    Die aktuelle Rechtsprechung zeigt jedoch folgende Verfahrensweise in diesen Fällen als praktikabel:
    Schreiben sie eine kurze Anfrage (inkl. kurzer Liste der zu begutachtenden Sachverhalte) an ihre IHKAbk. oder Handwerkskammer mit der Bitte um Benennung eines geeigneten Schiedsgutachters. Diese Verfahrensweise teilen Sie Ihrem Auftraggeber mit und verweisen auf die zitierte Vertragsklausel. Sollte der AN darauf nicht reagieren, so sind sie gezwungen den Gutachter allein zu bezahlen. Laden Sie zum Gutachtertermin die Gegenseite fristgerecht ein. Der Sachverständige kann dann trotzdem als Schiedsgutachter angesehen werden, auch wenn Sie ihn allein bezahlen.
    Die Frage ist dann nur, wie kommen Sie zur Kostenrückerstattung der Gutachterkosten? Haben Sie genügend Einbehalt? Oder müssen Sie sowieso auf Mängelbeseitigung klagen?
  4. Baumängel-Gutachten: Schiedsgutachten vs. Parteigutachten

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Lage
    Das Gutachten kann! , muss aber nicht als Schiedsgutachten angesehen werden. Wenn sich der AN sperrt, muss sowieso der Gerichtsweg beschritten werden. Entweder beschreitet der AN den Gerichtsweg, weil er Ihren Einbehalt trotz der Mängel haben will (kommt vor) oder Sie, weil Sie die Mängel beseitigt oder Geld zurück haben wollen.

    Bei nicht vereinbarten Schiedsgutachten steckt der Gutachter in der Klemme: wirkt er als Schiedsgutachter darf er ggf. nicht gefragte Mängel nicht sehen, obwohl ihm diese ins Auge springen, da er zur Unparteilichkeit verpflichtet ist.

    Ist er Ihr Parteiengutachter, muss er alle Mängel, die er erkennt Ihnen sagen bzw. in sein Gutachten schreiben  -  und erst auf dieser Basis können Sie sich um ein Schiedsgutachten bemühen und/oder danach die Fragen für ein selbständiges gerichtliches Beweisverfahren stellen bzw. die Klageschrift vom RA abfassen lassen.

  5. Tischlergutachter.de: Infos zur Baumängel-Beurteilung

    Foto von Josef Schrage

    Auf meiner Homepage
    habe ich etwas dazu aufgeführt.
    Vielleicht hilft Ihnen das ein wenig weiter.
    Freundliche Grüße
    Josef Schrage
  6. Bausachverständiger IHK: Ablauf zur Mängelbeseitigung

    RE: Vielen Dank erst mal für die vielen Hinweise, aber ... *schmunzel*
    ... das hört sich schon sehr nach Gericht und Anwalt an. Könnte man sich ggf. auch folgende Vorgehensweise vorstellen.
    1. Ich würde den Sachverständigen bei der IHKAbk. beauftragen.
    Ich würde auch den AN im Vorfeld über meine Aktivitäten
    informieren.
    2. Das Gutachten würde ich zur Stellungnahme dem Auftragnehmer
    vorlegen.
    3. Der AN hat damit die Möglichkeit Mängel zu beseitigen und ich
    muss mich da Gutachten vorhanden nicht mit Ausflüchten
    abspeisen lassen, da ein unabhängiger Fachmann die Mängel
    bezeichnet hat.
    4. Im Streitfall kann ich auf das Gutachten verweisen und es
    wird von allen Parteien anerkannt. Ich würde sogar die vollen
    Gutachterkosten selbst tragen  -  Hauptsache ist, ich kann auf
    Basis des Gutachtens die zeitnahe Behebung sämtlich Mängel
    erzwingen.
    Wäre das auch so denkbar?
    Grüße
    SteHe
    • Name:
    • Herr SteHe
  7. Vorgehensweise Bausachverständiger: Empfehlung zur Deckung?

    Herr Tilgner
    meine unter Punkt 5 beschriebene Vorgehensweise sollte sich mit Ihrer Empfehlung decken, oder!?
    Grüße
    SteHe
    • Name:
    • Herr SteHe
  8. Baumängel: Anerkennung Gutachten durch Gegenpartei?

    Foto von

    Irrtum
    Im Beitrag 5 unter Punkt 4 unterliegen Sie einem Irrtum. "Im Streitfall kann ich auf das Gutachten verweisen und es wird von allen Parteien anerkannt. " Warum sollte es von allen Parteien anerkannt werden?  -  mitnichten, selbst wenn der SV auch die Gegenpartei zur Ortsbesichtigung eingeladen hat und sogar wenn die auch erschienen ist.

    Das Gutachten ist nur von allen Parteien anzuerkennen, wenn vorher! schriftlich! alle Parteien mit der Anerkennung des Schiedsgutachtens durch den vereinbarten SV einverstanden sind  -  und das ist noch nicht mal eindeutig. Bloß Sie haben dann gute Karten vor Gericht, denn die Gegenpartei muss dann eindeutig darlegen, warum sie nicht zur Vereinbarung steht.

    Das soll keine Aufforderung zum Gerichtsweg sein  -  aber Sie sollten bei allen Diskussionen wissen, was Sie erwarten können und was nicht  -  und dann als letztes Mittel den Gerichtsweg wählen, wenn Sie sich sicher sind. Aber selbst da sollten Sie ein mögliches Vorurteil des Gericht einkalkulieren. (Natürlich nur meine Meinung, Sie brauchen einen RA).

  9. Gewährleistung: Eigene Abnahme vor Ablauf durchführen!

    Versuch ...
    Versuch Versuchen Sie mal folgenden Weg zu gehen.
    Vor Ablauf der Gewährleistung haben Sie das Recht auf eigene Abnahme vor Ablauf der Gewährleistungszeit. Wird übrigens bei öffentlichen Auftraggebern immer durchgeführt. Sie können diese Abnahme selbst durchführen, oder von einem Dritten, muss kein Sachverständiger sein, durchführen lassen. Zeigen Sie diese erkennbaren Mängel schriftlich an. Somit hemmen Sie den Ablauf der Gewährleistungszeit. Dann muss der AGAbk. reagieren.
    Wenn dies nicht fruchtet, dann sofort zum Anwalt. SV bringt gar nichts ohne gerichtl. bestellten Gutachter.
    Gruß Bauag
  10. Gerichtsgutachter: Fragenformulierung durch Bausachverständigen

    @Foerg
    Wer soll dann die Fragen für den Gerichts-SV formulieren? Sicherlich nicht der Bauherr und beim Anwalt lassen die Fragen manchmal auch zu wünschen übrig ...
  11. Erfahrungsbericht: Umsetzung Vorschlag Bausachverständiger

    Hallo Herr Förg
    ich danke an dieser Stelle nochmals für die vielen Hinweise. Die Menge der verschiedenen Aussagen zeigt mir, dass es sich hier um ein schwieriges Feld handelt. Ich werde versuchen den Vorschlag von Herrn Förg umzusetzen und zeitlich verteilt über meine Erfahrungen berichten ...
    ... to be continued
    • Name:
    • Herr SteHe
  12. Beweissicherung: Sachverständiger für Fragen ans Gericht!

    Foto von

    Wer soll die Fragen zur Beweissicherung formulieren?
    Die Abnahme und Fragen fürs Gericht sollte schon ein Sachverständiger machen  -  und möglichst ein guter. Der SV muss kein ö.b.u.v.SV sein (auch unter denen gibt es Pfeifen), aber wie gesagt: gut muss er sein.

    Ein Gerichtsgutachter muss! unparteiisch sein, und das heißt er darf! nur die gestellten Fragen beantworten und darf für sich die vielleicht viel größeren Mängel, nach denen aber nicht gefragt wurde, zwar bemerken  -  aber mit keiner Silbe solche Mängel auch nur ansprechen. Sonst darf er von der Gegenseite als parteiisch abgelehnt! werden.

    Und wer kann schverständige Frage besser stellen als ein guter SV  -  und wer kann die sachverständigen Fragen juristisch exakt formulieren: der RA. Deshalb brauchen Sie beide.

  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bausachverständiger bei Baumängeln: Kosten und Ablauf

    💡 Kernaussagen: Bei Baumängeln im Neubau ist die Beauftragung eines Bausachverständigen ratsam. Die Kostenverteilung hängt von der Vertragsgestaltung ab. Eine Schiedsgutachterklausel ist nicht immer bindend. Die Abnahme vor Ablauf der Gewährleistung ist ein wichtiges Recht des Bauherrn.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Baumängel: Anerkennung Gutachten durch Gegenpartei? ist die Anerkennung eines Gutachtens durch alle Parteien nicht selbstverständlich, selbst bei Anwesenheit der Gegenpartei bei der Ortsbesichtigung. Eine vorherige Vereinbarung ist entscheidend.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bausachverständiger IHK: Ablauf zur Mängelbeseitigung beschreibt einen möglichen Ablauf zur Mängelbeseitigung unter Einbeziehung eines von der IHKAbk. beauftragten Sachverständigen. Dies kann eine Eskalation vermeiden.

    💰 Zusatzinfo: Die Kostenteilung für ein Gutachten kann im Bauvertrag geregelt sein, wie im Beitrag Bausachverständiger: Kostenteilung AG/AN bei Baumängeln erwähnt. Andernfalls können die Kosten je nach Ausgangslage unterschiedlich verteilt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Beauftragung eines Bausachverständigen sollte der Bauvertrag geprüft und ggf. ein Baurechtsanwalt konsultiert werden. Die Vorgehensweise sollte transparent mit dem Auftragnehmer kommuniziert werden. Beachten Sie den Hinweis im Beitrag Gewährleistung: Eigene Abnahme vor Ablauf durchführen! zur eigenen Abnahme vor Ablauf der Gewährleistungszeit.

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