Fundamentplatte Stärke in Hessen: Welche Dicke für Reihenhaus & Terrassenfundament?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Dicke einer Fundamentplatte in Hessen für Reihenhäuser und Terrassenfundamente. Dabei werden die Unterschiede zwischen Fundamentplatte und Bodenplatte, die Notwendigkeit einer Frostschürze und die relevanten Baunormen thematisiert. Die Tragfähigkeit der Fundamentplatte hängt von Hausgewicht und Untergrund ab, nicht vom Bundesland. Eine frostfreie Gründung ist im hessischen Tiefland ca. 80 cm unter der Geländekante erforderlich.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Fundamentplatte Stärke in Hessen: Welche Dicke für Reihenhaus & Terrassenfundament?

Hallo,
ich habe wiedermal ein wenig Ärger mit dem Subunternehmer
meines Bauträgers. Nach knapp 2 Jahren schickt er wieder eine
Rechnung über 3 erbrachte Leistungen, wobei 2 nicht mängelfrei
sind. Das Problem ist, das er diesmal ein Inkassounternehmen
mit der Eintreibung beauftragt hat und die natürlich mit Gericht drohen.
Ich sammele gerade die Mängel und habe noch 2 Fragen.
Welche Stärke muss eine Fundamentplatte in Hessen sein? (auf dem
Fundament stehen zusammen 6 Reihenhäuser )
Welche Stärke sollte eine Terrassenfundamentplatte haben?
Gruß und guten Rutsch ins neue Jahr CW.
  • Name:
  • Christian Walter
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine pauschale Angabe zur Fundamentplattendicke ist technisch unzulässig und gefährdet die Standsicherheit – die Dimensionierung muss zwingend durch einen bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner erfolgen.

    🔴 KRITISCH: Fundamente, die nicht frostfrei (mindestens 80 cm Tiefe) und ohne baugrundgerechte Tragschicht ausgeführt sind, bergen ein hohes Risiko für Setzungen, Rissbildung und Tragfähigkeitsversagen.

    ⚠️ WICHTIG: Eine vom Subunternehmer ohne statische Berechnung, Baugenehmigung und Baugrundgutachten ausgeführte Fundamentplatte ist nicht abrechnungsfähig und rechts- sowie haftungsrechtlich unzulässig.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die erforderliche Stärke einer Fundamentplatte in Hessen für Reihenhäuser und Terrassenfundamente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Bodenbeschaffenheit, die Lasten des Gebäudes und die geltenden Baunormen.

    🔴 Gefahr: Eine falsch dimensionierte Fundamentplatte kann zu Rissen im Mauerwerk und im schlimmsten Fall zu statischen Problemen führen.

    Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

    • Baugrundgutachten: Ein Bodengutachten gibt Aufschluss über die Tragfähigkeit des Bodens.
    • Statische Berechnung: Ein Statiker berechnet die erforderliche Fundamentstärke unter Berücksichtigung der Lasten.
    • DIN 1054: Diese Norm regelt die Baugrunduntersuchung und Bemessung von Gründungen.
    • Hessische Bauordnung (HBO): Die HBO enthält allgemeine Anforderungen an Bauwerke.

    Für Reihenhäuser ist in der Regel eine stärkere Fundamentplatte erforderlich als für Terrassenfundamente. Die genaue Stärke muss jedoch individuell berechnet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Statiker und einen Baugrundgutachter hinzu, um die Fundamentstärke korrekt zu dimensionieren und Risiken zu vermeiden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt eine Auseinandersetzung zwischen einem Bauherrn und einem Subunternehmer bezüglich mangelhafter Leistungen und einer daraus resultierenden Inkassoforderung. Die Kernfragen betreffen die erforderliche Dicke einer Fundamentplatte für ein Reihenhausensemble sowie eines Terrassenfundaments in Hessen. Eine pauschale Beantwortung der Dickenfrage ist ohne Kenntnis der statischen Berechnung, Bodenbeschaffenheit und der konkreten Bauweise nicht möglich. Die Fundamentstärke wird durch den Statiker im Zuge der Baugenehmigung festgelegt und ist kein frei wählbarer Wert.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass die Fundamentdicke pauschal beantwortet werden kann, birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Ein zu dünn dimensioniertes Fundament kann zu Setzungen, Rissen in der Gebäudestruktur oder im schlimmsten Fall zu einem Teileinsturz führen. Die Haftung für solche Schäden liegt beim Bauherrn und dem planenden Statiker.

    ➕ Ergänzung: Die Fundamentdicke ist abhängig von der Schneelastzone (Hessen liegt in Zone 1 oder 2), der Bodenklasse, der Lastabtragung des Gebäudes und der Frostsicherheit (mindestens 80 cm Tiefe). Für ein Terrassenfundament reichen in der Regel 20-30 cm Stärke, sofern es auf einem frostfreien Untergrund und einer verdichteten Schottertragschicht aufliegt. Die genauen Werte müssen jedoch der statischen Berechnung entnommen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen oder Statiker, der die Mängel an den bereits erbrachten Leistungen dokumentiert und die Einhaltung der statischen Vorgaben prüft. Bezüglich der Inkassoforderung sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen und auf die Mängelrüge verweisen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beraten, um Ihre Rechte zu wahren und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft die statisch erforderliche Dicke von Fundamentplatten für Reihenhäuser und Terrassen in Hessen – ein Thema, das ausschließlich durch eine bauphysikalisch und statisch fundierte Ingenieurplanung zu klären ist.

    🔴 Gefahr: Eine pauschale Angabe zur Fundamentplattendicke ist technisch unzulässig und gefährlich, da die erforderliche Stärke von Bodenbeschaffenheit, Lastannahmen, Auflagerbedingungen, Frosttiefe (in Hessen ca. 80–100 cm), statischer Berechnung und ggf. vorhandener Bodenverdichtung abhängt.

    🔴 Gefahr: Bei einer Fundamentplatte für sechs Reihenhäuser handelt es sich um ein komplexes Tragwerk mit Wechselwirkungen zwischen den Einzelbaukörpern – eine fehlerhafte Dimensionierung birgt Risiken für Rissbildung, Setzungen oder sogar Tragfähigkeitsversagen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, es gebe eine verbindliche Mindestdicke für Fundamentplatten in Hessen, ist falsch – die DINAbk. 1054, DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) und die Landesbauordnung Hessen verlangen stets eine standortbezogene statische Nachweisführung durch einen bauvorlageberechtigten Ingenieur.

    ➕ Ergänzung: Für Terrassenfundamente gilt: Auch hier ist eine Frostschürze oder eine frostfreie Gründung (mindestens 80 cm Tiefe) zwingend; eine bloße Plattendicke ohne Berücksichtigung der Auflagerung, Entwässerung und Bodenklasse ist bauphysikalisch unzureichend.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, ein Subunternehmer könne ohne vorherige statische Abstimmung und Baugenehmigung Fundamentplatten ausführen und danach pauschal abrechnen, widerspricht der Bauordnung und den Vorgaben der HOAIAbk. – Leistungen ohne Planung und Nachweis sind nicht abrechnungsfähig.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Fundament- und Erdarbeiten oder einen bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner mit einer Mängel- und Standsicherheitsprüfung – insbesondere vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Inkassounternehmen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen einhellig, dass eine pauschale Fundamentdicke nicht angegeben werden kann – die Dimensionierung ist stets standort- und lastabhängig.
    • Alle drei verweisen auf die zwingende Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens und einer statischen Berechnung nach DIN 1054 / Eurocode 7.
    • Alle drei nennen die Frosttiefe in Hessen (ca. 80–100 cm) als entscheidenden Einflussfaktor für die Gründungstiefe.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek nennt konkret 20–30 cm als typische Terrassenfundamentstärke unter idealen Voraussetzungen; GoogleAI und Qwen vermeiden solche Zahlen vollständig und betonen ausschließlich die Abhängigkeit von der statischen Nachweisführung.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen hebt explizit die Wechselwirkungen zwischen sechs Reihenhäusern hervor und warnt vor Tragwerkskomplexität – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht vertiefen.
    • Qwen und DeepSeek betonen die Rechtslage: HOAI-Verstoß und fehlende Abrechnungsfähigkeit bei fehlender Planung – GoogleAI erwähnt dies nicht.
    • DeepSeek und Qwen weisen auf die Notwendigkeit eines unabhängigen Bausachverständigen hin – GoogleAI nennt lediglich „Statiker und Baugrundgutachter“, aber nicht die Unabhängigkeit als zentrales Kriterium bei bestehendem Rechtsstreit.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme einer verbindlichen Mindestdicke in Hessen – DeepSeek und GoogleAI formulieren hier vorsichtiger („nicht pauschal möglich“, „muss individuell berechnet werden“), ohne eine klare, normative Aussage zu widerlegen. Qwens Formulierung ist präziser und sicherer (Vorsichtsprinzip).
    • Qwen widerspricht der Abrechnungsfähigkeit der Subunternehmerleistung – DeepSeek und GoogleAI thematisieren die Inkassoforderung bzw. Haftung nur indirekt oder nicht.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste Einschätzung stammt von Qwen: Keine pauschalen Dickenangaben, kein Vertrauen in nicht geplante Leistungen, klare Haftungs- und Rechtslage – diese Position ist im Sinne des Vorsichtsprinzips verbindlich.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Fundamentdicke pauschal angebbar?❌ WiderspruchNein – alle Modelle lehnen pauschale Angaben ab; Qwen formuliert dies am schärfsten als „technisch unzulässig und gefährlich“.
    Zwingende Fachplanung✅ KonsensJa – statische Berechnung durch bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner und Baugrundgutachten sind zwingend erforderlich (GoogleAI, DeepSeek, Qwen).
    Frosttiefe in Hessen✅ KonsensMindestens 80 cm – alle drei Modelle nennen diesen Wert als untere Grenze für frostfreie Gründung.
    Rechtslage bei Subunternehmer-Leistung⚠️ AbwägungDeepSeek und Qwen betonen die fehlende Abrechnungsfähigkeit ohne Planung und Baugenehmigung; GoogleAI vernachlässigt diesen Aspekt – KI-Konsens: Leistung ist ohne Nachweis nicht vertraglich gesichert.
    Typische Terrassenfundamentstärken⚠️ AbwägungDeepSeek nennt 20–30 cm als Orientierung unter Idealbedingungen; GoogleAI und Qwen verweigern jede Zahlenangabe – KI-Konsens: Nur unter vollständig geprüften Rahmenbedingungen zulässig, aber nie als Faustregel.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Fundament- und Erdarbeiten oder einen bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner mit einer vollständigen Mängel- und Standsicherheitsprüfung – insbesondere bei bereits ausgeführten Fundamenten ohne vorliegende statische Dokumentation.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende statische Berechnung vor FundamentausführungStandsicherheitsgefährdung, möglicher Teileinsturz, haftungsrechtliche Vollverantwortung des Bauherrn
    🔴 RisikoUnterschreitung der Frosttiefe (<80 cm)Frosthebung, Rissbildung im Fundament und Mauerwerk, Langzeitschäden an Tragwerk und Ausbau
    🔴 RisikoAusführung durch Subunternehmer ohne Baugenehmigung und PlanungKeine Abnahme möglich, fehlende Gewährleistung, Ausschluss von Versicherungsleistungen, gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung zweifelhaft
    🔴 RisikoMangelhaftes oder fehlendes BaugrundgutachtenUnzureichende Lastaufnahme, Setzungen, differential Setzungen zwischen Reihenhäusern, Rissbildung in Verbindungsfugen
    🔴 RisikoKeine unabhängige Mängelprüfung vor InkassoRechtliche Unterlegenheit im Streit, unklare Beweislage, Verlust von Einreden (z. B. Zurückbehaltungsrecht)
    ✅ ChanceFachlich fundierte Nachbesserung vor FertigstellungKostenersparnis gegenüber Nachrüstung im Bestand, vollständige Erfüllung der Bauordnung, sichere Gewährleistungsabnahme
    ✅ ChanceEinsatz eines unabhängigen Sachverständigen mit gerichtsfester DokumentationStärkung der Verhandlungsposition gegenüber Subunternehmer und Inkassobüro, mögliche Rückabwicklung oder Mängelbeseitigung ohne Prozess
    ✅ ChanceNutzung aktueller Normen (Eurocode 7, DIN 1054) für zukunftssichere PlanungLangfristige Wertsicherung, höhere Vermarktbarkeit, ggf. Förderfähigkeit durch KfW bei Nachweis energetischer/struktureller Qualität
    ✅ ChanceKlare rechtliche Aufklärung durch Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtVermeidung von Fristversäumnissen, zielgerichtete Schriftsätze, effiziente Streitbeilegung, ggf. außergerichtliche Einigung
    ✅ ChanceSystematische Dokumentation aller Unterlagen (Planung, Bodengutachten, Baubegleitung)Vollständige Nachweisführung für Versicherung, Finanzierung und spätere Verkaufsprozesse, Rechtssicherheit für alle Beteiligten

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Standsicherheitsprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Fundamente oder einen bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner – mit ausdrücklichem Auftrag zur Prüfung der bereits ausgeführten Fundamente und Erstellung eines gerichtsfesten Gutachtens.
    2. Baugrundgutachten einholen (sofern nicht vorhanden): Beauftragen Sie unverzüglich ein anerkanntes Geotechnikbüro mit einer vollständigen Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 – inkl. Probenentnahme, Laboranalysen und Tragfähigkeitsbewertung.
    3. Alle Planungsunterlagen sammeln: Fordern Sie von Architekt, Statiker und Bauherrn sämtliche Vorlagen ein: statische Berechnung, Baugenehmigung, Ausführungspläne, Liefer- und Prüfzeugnisse für Beton und Bewehrung.
    4. Rechtsberatung durch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einholen: Sprechen Sie noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist mit einem spezialisierten Rechtsanwalt über Ihre Einreden (z. B. Vertragswidrigkeit, Mangelrüge, Zurückbehaltungsrecht) und die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Inkassoforderung.
    5. Frosttiefe und Gründungstiefe vor Ort überprüfen lassen: Lassen Sie durch den Sachverständigen die tatsächlich ausgeführte Gründungstiefe messen und mit der normativen Mindesttiefe von 80 cm vergleichen – bei Abweichung ist umgehend eine Nachbesserung erforderlich.
    6. Keine Zahlung an das Inkassobüro vor Vorlage eines gültigen, genehmigten und geprüften Leistungsnachweises: Weisen Sie schriftlich auf das Fehlen der statischen Berechnung, des Baugrundgutachtens und der Baugenehmigung hin – dies begründet ein wirksames Zurückbehaltungsrecht.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Fundamentplatte
    Eine Fundamentplatte ist eine flächige Gründung, die die Lasten eines Gebäudes auf den Baugrund verteilt. Sie besteht in der Regel aus Stahlbeton und dient dazu, Setzungen und Verformungen des Bauwerks zu minimieren.
    Verwandte Begriffe: Streifenfundament, Punktfundament, Tiefgründung.
    Baugrundgutachten
    Ein Baugrundgutachten ist eine Untersuchung des Baugrunds, die von einem Geologen oder Baugrundgutachter durchgeführt wird. Es liefert Informationen über die Bodenbeschaffenheit, die Tragfähigkeit des Bodens und das Vorhandensein von Grundwasser.
    Verwandte Begriffe: Bodengutachten, Geotechnischer Bericht, Baugrunduntersuchung.
    Statische Berechnung
    Eine statische Berechnung ist ein rechnerischer Nachweis der Standsicherheit eines Bauwerks. Sie berücksichtigt alle relevanten Lasten und Einwirkungen, die auf das Bauwerk wirken, und dient dazu, die erforderlichen Abmessungen und Materialien zu bestimmen.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Festigkeitsberechnung, Lastannahmen.
    DIN 1054
    DIN 1054 ist eine deutsche Norm, die die Baugrunduntersuchung und Bemessung von Gründungen regelt. Sie enthält detaillierte Anforderungen an die Ermittlung der Bodenkennwerte und die Berechnung der Fundamentabmessungen.
    Verwandte Begriffe: Eurocode 7, Geotechnische Normen, Gründungsnormen.
    Hessische Bauordnung (HBO)
    Die Hessische Bauordnung (HBO) ist das Baugesetz des Landes Hessen. Sie enthält allgemeine Anforderungen an Bauwerke, einschließlich der Anforderungen an die Standsicherheit und Verkehrssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Bauvorschriften.
    Tragfähigkeit
    Die Tragfähigkeit des Bodens ist die Fähigkeit des Bodens, Lasten aufzunehmen, ohne zu versagen. Sie wird in der Regel in Form von zulässigen Bodenpressungen angegeben und ist ein wichtiger Parameter für die Dimensionierung von Fundamenten.
    Verwandte Begriffe: Bodenpressung, Setzung, Scherfestigkeit.
    Setzung
    Setzung ist die vertikale Absenkung eines Bauwerks aufgrund der Belastung des Baugrunds. Sie kann zu Schäden am Bauwerk führen, wenn sie ungleichmäßig oder zu groß ist.
    Verwandte Begriffe: Bodenverdichtung, Konsolidierung, Sackung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielt die Bodenbeschaffenheit bei der Fundamentstärke?
      Die Bodenbeschaffenheit ist entscheidend, da sie die Tragfähigkeit des Untergrunds bestimmt. Ein Baugrundgutachten analysiert die Bodenverhältnisse und liefert wichtige Daten für die statische Berechnung der Fundamentplatte. Unterschiedliche Böden erfordern unterschiedliche Fundamentstärken, um die Lasten des Gebäudes sicher abzutragen.
    2. Warum ist eine statische Berechnung notwendig?
      Eine statische Berechnung berücksichtigt alle relevanten Lasten, die auf das Fundament wirken, wie z.B. das Gewicht des Gebäudes, Wind- und Schneelasten. Sie dient dazu, die erforderliche Fundamentstärke zu ermitteln, um die Stabilität und Sicherheit des Bauwerks zu gewährleisten. Ohne eine statische Berechnung kann die Fundamentplatte unterdimensioniert sein, was zu Schäden führen kann.
    3. Welche Normen sind bei der Fundamentplanung zu beachten?
      Die DIN 1054 ist eine wichtige Norm, die die Baugrunduntersuchung und Bemessung von Gründungen regelt. Sie enthält detaillierte Anforderungen an die Ermittlung der Bodenkennwerte und die Berechnung der Fundamentabmessungen. Zusätzlich sind die Bestimmungen der Hessischen Bauordnung (HBO) zu beachten, die allgemeine Anforderungen an Bauwerke in Hessen festlegt.
    4. Was sind die Folgen einer falsch dimensionierten Fundamentplatte?
      Eine falsch dimensionierte Fundamentplatte kann zu Rissen im Mauerwerk, Setzungen des Gebäudes und im schlimmsten Fall zu statischen Problemen führen. Diese Schäden können teure Reparaturen nach sich ziehen und die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigen. Daher ist eine sorgfältige Planung und Berechnung der Fundamentstärke unerlässlich.
    5. Wie unterscheidet sich die Fundamentstärke für ein Reihenhaus von der für ein Terrassenfundament?
      Reihenhäuser haben in der Regel höhere Lasten als Terrassenfundamente, da sie das Gewicht des gesamten Gebäudes tragen müssen. Daher ist für Reihenhäuser eine stärkere Fundamentplatte erforderlich. Terrassenfundamente sind in der Regel weniger belastet und können daher mit einer geringeren Fundamentstärke ausgeführt werden. Die genaue Stärke muss jedoch immer individuell berechnet werden.
    6. Was ist ein Baugrundgutachten und warum ist es wichtig?
      Ein Baugrundgutachten ist eine Untersuchung des Baugrunds, die von einem qualifizierten Geologen oder Baugrundgutachter durchgeführt wird. Es liefert Informationen über die Bodenbeschaffenheit, die Tragfähigkeit des Bodens und das Vorhandensein von Grundwasser. Diese Informationen sind entscheidend für die Planung und Dimensionierung des Fundaments, um Setzungen und Schäden am Gebäude zu vermeiden.
    7. Welche Rolle spielt die Hessische Bauordnung (HBO) bei der Fundamentplanung?
      Die Hessische Bauordnung (HBO) enthält allgemeine Anforderungen an Bauwerke in Hessen, einschließlich der Anforderungen an die Standsicherheit und Verkehrssicherheit. Sie legt fest, dass Bauwerke so geplant und ausgeführt werden müssen, dass sie keine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen. Bei der Fundamentplanung müssen die Bestimmungen der HBO berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Fundament den Anforderungen entspricht.
    8. Was sollte ich tun, wenn ich Zweifel an der Fundamentstärke habe?
      Wenn Sie Zweifel an der Fundamentstärke haben, sollten Sie unbedingt einen Statiker und einen Baugrundgutachter hinzuziehen. Diese Fachleute können die Situation beurteilen, die erforderlichen Berechnungen durchführen und Empfehlungen zur Dimensionierung des Fundaments geben. Es ist wichtig, keine Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen und sich fachkundigen Rat einzuholen.

    Verwandte Themen

    • Bodenbeschaffenheit prüfen
      Die Analyse der Bodenart ist entscheidend für die Tragfähigkeit.
    • Statik des Fundaments
      Die korrekte Berechnung der Lastverteilung ist wichtig.
    • Baugenehmigung einholen
      Die Einhaltung der Bauvorschriften ist Pflicht.
    • Fundament richtig abdichten
      Schutz vor Feuchtigkeit und Schäden.
    • Versicherungsschutz prüfen
      Absicherung gegen Bauschäden.
  2. Fundamentplatte Hessen: Belastung vs. Bundesland – Was zählt?

    Foto von Stephan Langbein

    Muss eine Bodenplatte in Hessen dicker sein
    als in Baden-Württemberg? entscheidend ist doch, welche Belastung die Bodenplatte tragen muss und das hängt vom Hausgewicht und vom Untergrund ab (nicht vom Bundesland)
  3. Frostfreie Gründung: Fundamentplatten-Dicke – Irrtümer & Fakten

    Ich dachte es müsste eine bestimmte Dicke haben ...
    Ich dachte es müsste eine bestimmte Dicke haben, wegen der frostfreien Gründung. Irgendwo hatte ich mal aufgeschnappt, das sie mindestens 80 cm betragen muss und ich wollte nur wissen, ob die Angabe Käse ist oder ob es so eine Verordnung gibt. CW
  4. Fundamentplatte & Frostschürze: Tiefe, Funktion & Notwendigkeit

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Frostschürze
    Was Sie aufgeschnappt haben, ist die sogenannte Frostschürze. Die ist am Rand der Bodenplatte und soll tatsächlich ca. 80 cm in den Boden reichen. Bei einem Keller, der tiefer ist als 80 cm brauchen Sie keine Frostschürze, ob die Forderung nach einer Frostschürze wirklich notwendig ist, hängt auch vom Baugrund ab.
  5. Fundamentplatte vs. Bodenplatte: Klärung der Fachbegriffe!

    welche laienbedingte Begriffsverwirrung?
    da fragt jemand nach der dicke einer fundamentplatte (in Hessen!) --
    bekommt zur Antwort, dass die Bodenplatte abhängig von der Belastung zu sein hat! -- eine fundamentplatte ist keine Bodenplatte!
    .-- und wird letztlich noch mit frostschurzen behängt!
    .-- das sollte an Begrifflichkeiten nun reichen. denn,
    1 eine fundamentplatte wird in der Tat nach Belastung dimensioniert, und hat deutlich mehr dicke als eine Bodenplatte. die fundamentplatte verteilt die Linien- und punktförmig ankommenden Lasten von Mauerwerk und stützen auf den Baugrund. ganz anders dagegen die
    2 Bodenplatte, die ja bekanntlich nur die Bodenkonstruktion zu tragen hat (+xxx). die aufgehenden wandteile Lasten bei dieser Konstruktion auf Streifenfundamenten ab. um nun auch dem physikus ein erkenntisreiches Jahr zu wünschen (:-)) bedarf es auf Grund
    3 seiner Querbemerkung nicht viel, denn eine frostschürze hat mit den beiden angesprochenen Gründungskonzepten nichts zu tun  -  außer dass sich die frostschürze zu beiden gesellen kann, wenn die frostfreie Gründung der einzel  -  streifen- oder FlächenGründung nicht ausreichend unter Gelände läge. und hier kommt im weitesten sogar
    4 das Thema Bundesland zum tragen, denn wer mal die durchschnittlichen Frosttiefen im Erdreich nach Bundesländern kartiert betrachte bemerkt durchaus Unterschiede vom tiefland zum älpler. kommt dieser mit 80 cm Frostfreier Gründungstiefe weg, hat jener bereits 1,2 m zu graben. was machen die sibierier wohl? im übrigen ist der Begriff "Frostschürze" denkbar ungünstig gewählt. die schürze hat die Aufgabe, die Feuchtigkeit, die durch Frost zu einer Hebung obiger Gründungsmaßnahmen führte zu dämmen. sollte man das eingegrabene betongebilde nicht besser Feuchtigkeitsschürze nennen? aber dann kämen die Laien mit bitumenpappe an, oder baunaive gar mit Schaumglas!?
    allen laienpredigern ein HNYear --
  6. Fundamentplatte: Frostschürze Tiefe vs. Bodenplatten-Dicke

    Foto von

    Aufregen an der falschen Stelle
    Der Fragesteller hat in seiner Ergänzungsfrage nach 80 cm gefragt. Und für ein Einfamilienhaus ist eine Fundamentplatte mit 80 cm wohl etwas reichlich (selbst bei einer Pfahlgründung) und für eine Bodenplatte erst recht.

    Aber eine Frostschürze (wollen wir über den eingeführten Begriff streiten?) liegt oft bei der Tiefe 80 cm oder auch mehr. Und warum den Fragesteller nicht über den Unterschied Bodenplatte, Fundamentplatte und Frostschürze aufklären, da er die Tiefe der Frostschürze (die aufgeschnappten 80 cm) offensichtlich mit der Dicke einer Fundamentplatte verwechselt hat.

    Wir können gern über Notwendigkeit, Tiefe usw. einer Frostschürze debattieren  -  aber was soll es?

  7. Frostfreie Gründung in Hessen: 80 cm Tiefe – Fakt oder Mythos?

    Abregung!
    sie scheinen es nicht differenzieren zu können, Meister ebel!
    wenn CW schreibt, er hat was von 80 cm aufgeschnappt, dann ist das nicht notgedrungen und eindeutig eine frostschürze.
    eine frostfreie Gründung (auch davon berichtet CW!) ist nun mal im hessischen tiefland 80 cm unter der geländekante.
    ich bitte sie deshalb, Herr ebel, zwischen frostfreier Gründung und frostschürze im allgemeinen und speziellen zu unterscheiden, nichts weiter!
  8. Fundamentbau: Frosttiefe am Haus – Einfluss von Isolierung

    Foto von

    Mehr mit Frost beschäftigen
    In vielen Gegenden Sibiriens wird gerade anders herum gebaut. Der Boden ist z.T. mehrere hundert Meter tief gefroren und das Haus wird aufgeständert, damit der Boden nicht durch das geheizte Haus aufgetaut wird, so das Haus dann im Schlamm versinkt.

    Je nach Isolierung des Wohnbodens ist die Frosttiefe unmittelbar am Haus nur wenige cm  -  80 cm sind dann mit Kanonen nach Spatzen Geschossen. Ähnliches gilt für Sandboden, der in der Regel nicht zur Eislinsenbildung neigt, wodurch Frieren und Wiederauftauen keinen Einfluss auf die Stabilität hat.

    Kritisch wird es nur bei Lehm und gut gedämmter Bodenplatte. Beim Frieren kommt es zur Eislinsenbildung, indem beim Frieren Wasser aus der Umgebung angesaugt wird und das relativ große Volumen der Eislinsen das Haus heben kann. Beim Tauen sorgt dann das angesaugte Wasser für breiartige Konsistenz des Bodens, in den das Haus einsinkt. Deshalb soll die stabile Gründung so tief sein, dass es unter der Gründung nicht zum Frieren kommt.

    Vielleicht äußert sich der Fragesteller noch mal. Ich könnte mir jedenfalls nach seiner Fragestellung vorstellen, dass er geglaubt hat, wegen der frostfreien Gründung müsse die Dicke seiner Fundamentplatte mindestens 80 cm betragen  -  und da war der Hinweis auf 80 cm Tiefe der Gründung (entweder Frostschürze oder 80 cm Tiefe der Boden- bzw. Fundamentplatte) sinnvoll.

  9. Frostschürze vs. Frostfreie Gründung: Unterschiede & Verwirrung

    es wird einfach nicht besser!
    dass ein ausgewiesen, vernünftiger Physiker den Unterschied von frostschürze zu frostfreier Gründung mehrfach durcheinander bringt ist bemerkenswert!
    da er nun in der Lage ist Wärme zu isolieren verblüfft ungemein!?
  10. Fundamentplatte vs. Bodenplatte: Begriffschaos im Bauwesen!

    Foto von

    Fundamentplatte
    Auch ich ärgere mich sehr oft, wenn die Begriffe Fundamentplatte und Bodenplatte in einen Topf geworfen werden. Wahrscheinlich ist das durch die etwas unwissenden Hausverkäufer oder Bauträger entstanden, und die Bauherren benutzen es weiter. Zu einer Frostschürze Feuchtigkeitsschürze zu sagen finde ich ebenfalls Quatsch, denn die Feuchtigkeit kann auch hinter der Frostschürze aufsteigen. Ich habe auch schon Fundamentplatten ohne Frostschürze berechnet. Dann wurde unter der Fundamentplatte Dämmung angeordnet. Oft war es auch der Prüfingenieur, der die Frostschürze gefordert hat, ob notwendig oder nicht. Aber auf jeden Fall sollte man den Bauherren nicht noch mehr verwirren wenn es sich um Gründungstiefen handelt. Ob für eine Frostschürze oder Streifenfundament ist es egal ob in Hessen oder Brandenburg (ausgenommen Sibirien) gebaut wird.

    Nach der Baugrund-DINAbk. sind die Bodenverhältnisse wichtig (nicht bindiger Boden: Sand, Kies mind. 80 cm oder bindiger Boden: Lehm, Schluff mind. 110 cm).
    Eins muss ich noch sagen: wenn es um physikalische Probleme am Bau geht, hat mein Mann leider fast immer Recht. Mich hat das anfangs auch immer gereizt. Da kann man hoch und runter springen, das ist nun mal so. Jetzt mach ich mir das zu Nutze. Aber auch mein Mann wird immer mehr von meinen Erfahrungen profitieren.

    Diesmal nicht Dipl. -Physiker Jochen Ebel, sondern
    Dipl. -Bauingenieur. Stefanie Ebel

  11. Bodenplatten ohne Frostschürze: Drainagen gegen Eislinsenbildung

    Ad Eislinsen
    Die Schweden verhindern bei ihren starkgedämmten selbsttragenden (also auf Streifenfundamente verzichtenden) Bodenplatten (Ist das jetzt der richtige Begriff?) die Bildung von Eislinsen durch umlaufende Drainagen, sodass sich unter der Platte keine größeren Wassermengen ansammeln können. Im Gegensatz zu herkömmlichen selbsttragenden Bodenplatten verzichtet man aber auch auf Frostschürzen. Die Konstruktion steht auf normalerweise 40 cm verdichtetem, frostbeständigem Kies 16-32 mm (evtl. Schotter). Dies müsste für Nordschweden eine ähnliche Funktion haben wie die genannten sibirischen Verfahren. Darüber hinaus eignet sich so etwas hervorragend für statisch problematische Bodenverhältnisse.
    An den Fragesteller: Bitte geben Sie einmal die Ihnen bekannten Fakten für Ihren Fall bekannt, damit darauf adäquat geantwortet werden kann. Eine solch allgemeine Frage kann man nur stellen, wenn man selber genau weiß, dass dies die richtige Frageformulierung ist. Wer dies jedoch schon weiß, braucht kein Bauforum mehr. Die Fachleute im Forum jedenfalls benötigen immer möglichst genaue Informationen über den konkreten Einzelfall.
  12. Frostfreie Gründung: Baugrund-DIN – Unterfranken falsch gegründet?

    nachfrage!
    noch mehr verblüfft als wie zuvor, Frau ebel!
    sie schreiben, dass nach der Baugrund-DINAbk. bei bindigem Boden 1,1 m ich nehme an "frostfreie Gründung" gefordert sind! welche Norm wäre das? wäre dies richtig, gründet ganz unterfranken seit Jahrzehnten falsch!?
    jetzt aber bitte aufklären und nicht isolieren 🙂
    stode! (geschwätziger wortschöpfer mit starker Tendenz zum laienschauspiel)
    • selbsttragende Bodenplatte (verbalmüll, oder gibt es auch leichte nicht tragende Bodenplatten?)
    • Drainage um Flachgründung (nein wirklich, die drainieren, die Schweden?)
    • frostbeständiger Kies (Gips in sweden auch frostunbeständigen bindigen Kies?)
    • keine frostschürze bei 40 cm schotterbett (kunstwerk, wie straßenbau  -  kosten nutzen mal gegenrechnen!)
    • schotterbett als Bodenverbesserer (why not!)

    alter Schwede!

  13. Reize keinen Wikinger!

    Reize keinen Wikinger!
    Er könnte furchtbar böse werden, Herr Profiselbstdarsteller!
  14. Slow Down!

    slow down!
    Selbstdarsteller sind sichtbar, erkennbar, und vom nutzen ihrer Wirkung direkt betroffen.
    nichts von alle dem trifft für einen pseudonymen wie blücher zu.
    gab es außer leeren Drohungen noch bemerkenswert sachliche Beiträge aus der Sicht des exsoziologen?
  15. @Anonymus Hr. Blücher

    @Anonymus Hr. Blücher
    Na, das ist aber jetzt starker Tobak gewesen, jeden der hier "normal" registriert ist und sich deshalb auch nur so melden kann, so zu bezeichnen.

    Wäre da nicht eine Entschuldigung angebracht?

    Sie sind doch Derjenige, der vom Forumsbetreiber egal aus welchen Gründen (die mir auch schnuppe sind), eine Ausnahme von der Regel bekamen.

    Schade, Ihre Entgleisung.

    Trotzdem und gerade deswegen ein freundlicher Gruß und immer schön Alle über einen kam scheren ...

  16. Auf Klärung!

    auf Klärung!
    da haben sie aber einiges in den falschen Hals bekommen, Herr Fuchs!
    sie scheinen das Forum noch nicht lange zu kennen!?
    nur soviel: in grauer Vorzeit durften pseudonyme noch im zahlenfreien Raum selbst gewählt werden.
    entgleisend sind in einem fachforum niemals richtigsteller, sondern falschdarsteller und kennzeichnungsfreie laienprediger.
    denen nicht in der Freundlichkeit und ausdauer ihrer Sprache zu begegnen kann entschuldigt werden.
    kämmen tu ich nicht, ich bürste!
  17. Fundamentplatte vs. Bodenplatte: Laien-Erwartungen vs. Fakten

    Viel Rauch um Nichts!
    Es ist doch nun eindeutig, dass der Fragesteller (als Laie) die DingeDureinanderWürfelend eine Fundamentplatte von 80 cm erwartet hat.
    Das hat Herr Ebel kurz und knapp ins rechte Licht gerückt.
    Der Begriff "Fundamentplatte" dürfte unstrittig sein, aber ob
    "Bodenplatte" grundsätzlich "nur-sich-selbst-tragend" bedeuten soll, ist sicherlich diskussionswürdig. Da wäre dann ja auch noch der Begriff der "Sohlplatte", der hinsichtlich der Statik genauso wenig aussagt.
    Wichtig ist immer das Attribut "tragend" in diesem Zusammenhang.
  18. Gründungstiefe: DIN 1054 – Frostsicherheit & Auslegung

    Foto von

    Gründungstiefen
    Zitat aus der DINAbk. 1054:2003-01, Punkt 7.1.2: Schutz der Gründung vor Frost: "Die Sohlfläche der Gründung dauernd genutzter Bauwerke muss frostsicher sein. Sofern die Frostsicherheit nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, muss der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80 m betragen. " Damit muss der planende Ingenieur sich darum kümmern, wie tief er beim anstehendem Baugrund des zu planenden Gebäudes gründen muss. Das ingenieurtechnische Wissen der betreffenden Fachleute macht folgende Auslegung des Punktes 7.1.2: "nichtbindiger Boden 0,8 m, um so bindiger muss die Gründungstiefe bis 1,20 m betragen. " Das steht möglicherweise nirgends explizit, gehört aber zum ingenieurtechnischen Wissen. Vielleicht ist es schon in Urteilen verankert?

    Da die DIN 1054 so unkonkret ist, kann man evtl. auch die TGL 11466 heranziehen, die etwas konkreter ist, aber auf die Bindigkeit der Böden auch nicht eingeht., aber in Abhängigkeit von der Dämmung des Gebäudes und evtl. vorgesehener Schneeräumung verschiedene Gründungstiefen vorschreibt.

    Zu weiteren Informationen das Zitat aus dem Link:
    "Faktoren, die die Eislinsenbildung und damit die Frostempfindlichkeit eines Untergrundes beeinflussen, sind neben den Bodeneigenschaften aber auch Standorteigenschaften (klimatische und hydrologische Verhältnisse). So können sich Eislinsen im Untergrund nur bilden, wenn der Frost streng genug und lang genug anhaltend ist, damit der Frost bis in den Untergrund gelangen kann. Die Frosteindringtiefe ist abgesehen von der Kältesumme von der Wärmeleitfähigkeit der Straßenbaustoffe und des Untergrundes abhängig (KÜBLER 1964, BEHR 1984, FGSV 1994). Außerdem können sich Eislinsen nur bilden, wenn ungünstige hydrologische Verhältnisse herrschen, also feuchte Bodenbereiche oder Grundwasser eine Wasserversorgung gewährleisten. "

    Das zum Thema Gründungstiefen. Auf alle weiteren Bemerkungen von Ihnen, Herrn Blücher, möchte ich nicht eingehen. Das Sie anonym schreiben ist Ihre Sache, aber ich denke, wer im Internet schreibt, hat sicherlich gelernt, ordentliche Sätze zu schreiben. So mit halben Sätzen wird das ein Durcheinander und ich will darauf nicht weiter eingehen. Zumal Sie damit, sehr geehrter Herr Blücher, die Gefahr eingehen, falsch verstanden zu werden.

    Stefanie Ebel

  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fundamentplatte Stärke in Hessen: Reihenhaus & Terrassenfundament

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Dicke einer Fundamentplatte in Hessen für Reihenhäuser und Terrassenfundamente. Dabei werden die Unterschiede zwischen Fundamentplatte und Bodenplatte, die Notwendigkeit einer Frostschürze und die relevanten Baunormen thematisiert. Die Tragfähigkeit der Fundamentplatte hängt von Hausgewicht und Untergrund ab, nicht vom Bundesland. Eine frostfreie Gründung ist im hessischen Tiefland ca. 80 cm unter der Geländekante erforderlich.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Fundamentplatte vs. Bodenplatte: Klärung der Fachbegriffe! ist eine Fundamentplatte nicht dasselbe wie eine Bodenplatte. Die Dimensionierung einer Fundamentplatte erfolgt nach Belastung.

    ✅ Zusatzinfo: Fundamentplatte & Frostschürze: Tiefe, Funktion & Notwendigkeit erklärt, dass eine Frostschürze am Rand der Bodenplatte ca. 80 cm in den Boden reichen sollte, um Frostschäden zu vermeiden. Ob diese notwendig ist, hängt vom Baugrund ab.

    🔴 Risiko: Fundamentplatte vs. Bodenplatte: Begriffschaos im Bauwesen! warnt vor der Vermischung der Begriffe Fundamentplatte und Bodenplatte, da dies zu Missverständnissen führen kann. Dies entsteht oft durch unwissende Hausverkäufer oder Bauträger.

    🔧 Praktische Umsetzung: Gründungstiefe: DIN 1054 – Frostsicherheit & Auslegung verweist auf die DINAbk. 1054:2003-01, Punkt 7.1.2, welche besagt, dass die Sohlfläche der Gründung dauernd genutzter Bauwerke frostsicher sein muss. Der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung muss mindestens 0,80 m betragen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Bodenverhältnisse und die zu erwartenden Lasten mit einem Statiker, um die erforderliche Stärke der Fundamentplatte und die Notwendigkeit einer Frostschürze zu bestimmen. Beachten Sie die Vorgaben der DIN 1054 bezüglich der Gründungstiefe, wie in Gründungstiefe: DIN 1054 – Frostsicherheit & Auslegung beschrieben.

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