Abnahme Eigentumswohnung: Garage & Keller - Feuchtigkeit, Mängel & Risiken prüfen!
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Abnahme Eigentumswohnung: Garage & Keller - Feuchtigkeit, Mängel & Risiken prüfen!

Hallo,
ich stehe kurz vor der Abnahme einer Eigentumswohnung (ETW), die folgenden Zustand hat:
  • Die Innenräume der Wohnung selbst sind in einem abnahmefähigen Zustand, es gibt, soweit ich es beurteilen kann, keine wesentliche Mängel.
  • Der zur ETW gehörende Garagenstellplatz allerdings steht seit mehr als einem Monat einige Zentimeter unter Wasser und ist meiner Meinung nach nicht nutzbar. Laut Bauträger ist dies Regenwasser, das wegen der fehlenden Abdichtung der Garage und der Keller eingeflossen ist. Der Belag der Garage fehlt auch
  • Auch der zur Wohnung gehörende Keller ist feucht, und es fehlt noch der Estrich zum Keller. Der Keller ist auch nicht nutzbar.
  • Die Außenanlage des Hauses kann wegen Frost auch noch nicht fertiggestellt werden, es fehlt die Betonierung der Zufahrt, eine Treppe zum Haus, die Begrünung, etc.
  • Die zur Wohnung gehörenden Loggien/Balkone sind noch nicht fertiggestellt: Es fehlt die Abdichtung und der Belag.

Die noch ausstehende Abschlagszahlung beträgt 16,8 %, wovon laut Kaufvertrag 13,3 % für Fliesen- und Fassadenarbeiten (Fliesenarbeiten, Fassadenarbeiten), nach Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe Zug um Zug, und die restlichen 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung (auf Notaranderkonto) zu bezahlen ist.
Ich möchte die ETW abnehmen und darin einziehen. Allerdings möchte ich soviel wie möglich von der Abschlagszahlung zurückhalten, weil ich das Risiko, dass die Bauarbeiten an Keller und Garage nicht zur wirksamen Abdichtung führen und mit Mängel behaftet sind und damit zu dauerhafter Feuchtigkeit im Keller/Garagenbereich führen, für mich mindern möchte.
Was kann ich ihrer Einschätzung zurückhalten, und was würden Sie mir bezüglich der Abnahme empfehlen? (keine Rechtsberatung)
Relevant ist außerdem, dass laut Kaufvertrag das Gemeinschaftseigentum/die Außenanlagen von einen Sachverständigen der Handelskammer abgenommen wird.
Vielen Dank,
Hanspeter

  • Name:
  • Hanspeter Pauling
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeit im Keller oder der Garage kann auf schwerwiegende Baumängel hindeuten, die die Bausubstanz gefährden.

    🔴 Kritisch: Eine mangelhafte Betonierung kann die Statik der Garage oder des Hauses beeinträchtigen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie vor der Abnahme Ihrer Eigentumswohnung stehen und Unsicherheiten bezüglich Garage und Keller haben. Es ist gut, dass Sie die Innenräume bereits geprüft haben.

    🔴 Gefahr: Feuchtigkeit im Garagenbereich deutet auf ein potenzielles Problem mit der Abdichtung hin. Dies kann langfristig zu Bauschäden und Wertverlust führen.

    • Ich empfehle, den Garagenbereich und Keller auf Feuchtigkeitsschäden (Schimmelbildung, Ausblühungen) zu untersuchen.
    • Prüfen Sie die Betonierung der Zufahrt und Treppe auf Risse oder Frostschäden.
    • Achten Sie auf die korrekte Ausführung der Fassadenarbeiten und Fliesenarbeiten im Außenbereich.

    Da es sich um Gemeinschaftseigentum (Außenanlagen, Fassade) handelt, sind Mängel auch dann relevant, wenn sie nicht direkt Ihre Wohnung betreffen. Die Begrünung der Außenanlage sowie Loggien und Balkone sollten ebenfalls geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie vor der Abnahme einen Bausachverständigen hinzu, der die Garage, den Keller und die Außenanlagen professionell begutachtet. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und halten Sie diese im Abnahmeprotokoll fest.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme eines Bauwerks oder einer Leistung durch den Auftraggeber, nachdem dieser sich von der Mangelfreiheit überzeugt hat. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum sind die Teile eines Grundstücks oder Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen und von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden. Dazu gehören z.B. Fassade, Treppenhaus, Dach, Keller und Garten.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teileigentum, Wohnungseigentum
    Sondereigentum
    Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem Gewerberaum innerhalb eines Gebäudes. Der Eigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum nach Belieben zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen.
    Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teileigentum, Wohnungseigentumsgesetz
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist sowohl Bauherr als auch Verkäufer der Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler
    Abschlagszahlung
    Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen, die der Bauherr während der Bauphase an den Bauträger leistet. Die Höhe und der Zeitpunkt der Abschlagszahlungen sind im Kaufvertrag geregelt.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreis, Finanzierung, Zahlungsplan
    Notaranderkonto
    Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das von einem Notar verwaltet wird. Es dient der sicheren Abwicklung von Immobilienkäufen. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf das Notaranderkonto ein, und der Notar zahlt ihn erst an den Verkäufer aus, wenn alle Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt sind.
    Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Eigentumsübertragung, Grundbuch
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet. Er kann Gutachten erstellen, um Sachverhalte zu beurteilen oder Schäden zu bewerten. Im Baubereich gibt es Sachverständige für verschiedene Bereiche, wie z.B. Bauschäden, Statik oder Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, Schadensgutachten

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bauabnahme?
      Die Bauabnahme ist ein wichtiger Termin, bei dem der Bauherr (oder Käufer) gemeinsam mit dem Bauträger das fertiggestellte Bauwerk (oder die Wohnung) auf Mängel überprüft. Sie dokumentieren den Zustand und halten eventuelle Mängel in einem Protokoll fest. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    2. Was passiert, wenn ich bei der Abnahme Mängel feststelle?
      Festgestellte Mängel müssen im Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Der Bauträger ist verpflichtet, diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Bis zur Mängelbeseitigung können Sie einen Teil der Abschlagszahlung zurückbehalten.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum?
      Sondereigentum bezieht sich auf die eigenen vier Wände innerhalb einer Eigentumswohnung. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Bereiche, die von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden, wie z.B. Fassade, Treppenhaus, Außenanlagen, Keller und Garage (sofern nicht anders geregelt).
    4. Welche Rolle spielt der Kaufvertrag bei der Abnahme?
      Der Kaufvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Er enthält unter anderem Angaben zur Beschaffenheit des Objekts, zum Fertigstellungstermin und zu Gewährleistungsansprüchen. Bei der Abnahme sollte geprüft werden, ob die vereinbarte Beschaffenheit erfüllt ist.
    5. Was ist ein Notaranderkonto?
      Ein Notaranderkonto dient der sicheren Abwicklung von Immobilienkäufen. Der Kaufpreis wird auf dieses Konto eingezahlt und erst an den Verkäufer ausgezahlt, wenn alle Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt sind (z.B. Eintragung im Grundbuch).
    6. Warum ist die Abdichtung von Garage und Keller so wichtig?
      Eine mangelhafte Abdichtung führt zu Feuchtigkeitsschäden, die die Bausubstanz angreifen und Schimmelbildung begünstigen können. Dies kann zu erheblichen Sanierungskosten führen und den Wert der Immobilie mindern.
    7. Was mache ich, wenn der Bauträger Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ich empfehle, sich in diesem Fall von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen.
    8. Brauche ich bei der Abnahme einen Sachverständigen?
      Ein Sachverständiger kann Ihnen helfen, Mängel zu erkennen und deren Bedeutung einzuschätzen. Dies ist besonders ratsam, wenn Sie selbst wenig Erfahrung im Baubereich haben oder wenn es sich um komplexe Mängel handelt.

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      Tipps und Maßnahmen zur Vorbeugung von Feuchtigkeitsschäden im Keller.
  2. Abnahme ETW: Bauträger-Zahlung – Vertragliche Grundlagen prüfen!

    Bitte verstehen Sie mich jetzt nicht falsch ...
    Bitte verstehen Sie mich jetzt nicht falsch aber der Punkt ist folgender: Ich ziehe dem Bauträger ab und ziehe ein, wieviel darf ich denn abziehen? Dat geht nicht. Hört sich verdammt nach Drittelfinanzierung an. Was Sie beschrieben haben, hört sich nach größeren Problemen an, da würd ich der Sache doch mal etwas genauer auf den Grund gehen. Letztendlich kommt es auf das Vertragswerk selbst an. VOB oder BGBAbk., das übliche Spielchen also. Fehlende Abdichtung/Wasser im Keller, das sind Punkte, bei denen eine Abnahme schlichtweg verweigert werden muss. Da sehe ich weitere Gefahren, und die sind viel schlimmer ... Viele Grüße
  3. Feuchtigkeit im Keller: Keine Bezugsfertigkeit & Gesundheitsrisiko!

    Das war zu schnell ...
    Das war zu schnell was ich sagen wollte ist folgendes: Bei diesen Sachen sehe ich ganz einfach keine Bezugsfertigkeit, ergo können Sie nicht einziehen, und bei Wasser im Keller sehe ich Gesundheitsgefahren. Demzufolge stellt sich die Frage nach einem Abzug nicht ...
  4. ETW-Bauverzögerung: BGB-Kaufvertrag – Verzugsschaden geltend machen!

    BGB
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Der Kaufvertrag ist nach BGBAbk. abgeschlossen worden. Da die Wohnung im zweiten Stock ist, stellt das Wasser für die Wohnung selbst kein Problem dar.
    Mein Problem ist, dass der Bau zum Ende Dezember fertig sein sollte und leider nicht wurde. Ich will zum Ende Januar aus meiner alten Wohnung raus. Einbauküche und Bett stehen nach Absprache mit Bauträger schon in der neuen Wohnung. Laut Vertrag hat der Bauträger noch zwei Monate Nachfrist Zeit, den Bau fertigzustellen, danach muss er für den Verzugsschaden aufkommen. Allerdings nur, wenn die Verzögerung z.B. nicht auf die Schlechtwetterlage zurückzuführen ist, worauf er sich wahrscheinlich berufen wird.
    Sollte ich einen Gutachter bzw. einen RA einschalten, oder was würden Sie raten?
  5. ETW-Kauf: Baurecht-Anwalt & Sachverständiger – Kosten gut investiert!

    Foto von Stefan Ibold

    überlegen sie mal ...
    Moin,
    ... wieviel Geld Sie bei einem Autokauf ausgeben und welchen Aufwand Sie darum betreiben. Und dann überlegen Sie mal, wieviel Geld Sie für Ihre Wohnung bezahlen müssen und welchen Aufwand Sie hierbei betreiben.
    Die Kosten für einen RA (Liste mit RA, die im Baurecht bewandert sind u.a. im Link unten) und einen SV der HWKAbk. sind vergleichsweise gut angelegt.
    MfG
    Stefan Ibold
  6. ETW-Abnahme: Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum – Notarvertrag prüfen!

    Was steht zur Abnahme im Notarvertrag?
    Hallo,
    Üblicherweise werden die ETW (Sondereigentum) und der "Rest" (Gemeinschaftseigentum) nicht an einem Termin abgenommen. Der Keller, der Balkon und auch die Garage sind sicherlich GE. Warum sollten Sie nicht bereits jetzt Ihre Wohnung abnehmen dürfen oder sogar müssen. Schließlich können Sie die Abnahme der Wohnung nur wegen wesentlicher Mängel verweigern. Wir sind seit langem in einer ähnlichen Situation. Trotz Einbehalts wegen Mängeln am GE beiseitigt der Bauträger keine Mängel. Vielleicht haben Sie ja mehr Glück mit Ihrem Bauträger. Würde mich über einen Erfahrungsaustausch sehr freuen.
    Viele Grüße Jacqueline
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Eigentumswohnung Abnahme: Garage, Keller & Mängel richtig prüfen!

    💡 Kernaussagen: Bei der Abnahme einer Eigentumswohnung (ETW) ist es entscheidend, zwischen Sondereigentum (Wohnung) und Gemeinschaftseigentum (Garage, Keller, Balkon) zu unterscheiden. Feuchtigkeit im Keller kann ein erhebliches Problem darstellen und die Bezugsfertigkeit beeinträchtigen. Ein BGBAbk.-Kaufvertrag ermöglicht es, bei Bauverzögerungen Verzugsschaden geltend zu machen. Die Investition in einen Baurecht-Anwalt und einen Sachverständigen der HWKAbk. kann sich lohnen, um Mängel frühzeitig zu erkennen und rechtliche Schritte einzuleiten. Der Notarvertrag sollte genau geprüft werden, um die Abnahmebedingungen festzustellen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Feuchtigkeit im Keller: Keine Bezugsfertigkeit & Gesundheitsrisiko! kann Wasser im Keller ein Gesundheitsrisiko darstellen und die Bezugsfertigkeit der Wohnung in Frage stellen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag ETW-Kauf: Baurecht-Anwalt & Sachverständiger – Kosten gut investiert! empfiehlt, in einen Anwalt für Baurecht und einen Sachverständigen zu investieren, um Mängel zu identifizieren und sich rechtlich abzusichern.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Notarvertrag auf Klauseln zur Abnahme von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Bei Bauverzögerungen sollten Sie gemäß ETW-Bauverzögerung: BGB-Kaufvertrag – Verzugsschaden geltend machen! Ihre Rechte auf Verzugsschaden geltend machen. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Sachverständigen hinzu, wie im Beitrag ETW-Kauf: Baurecht-Anwalt & Sachverständiger – Kosten gut investiert! empfohlen.

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