ich stehe kurz vor der Abnahme einer Eigentumswohnung (ETW), die folgenden Zustand hat:
- Die Innenräume der Wohnung selbst sind in einem abnahmefähigen Zustand, es gibt, soweit ich es beurteilen kann, keine wesentliche Mängel.
- Der zur ETW gehörende Garagenstellplatz allerdings steht seit mehr als einem Monat einige Zentimeter unter Wasser und ist meiner Meinung nach nicht nutzbar. Laut Bauträger ist dies Regenwasser, das wegen der fehlenden Abdichtung der Garage und der Keller eingeflossen ist. Der Belag der Garage fehlt auch
- Auch der zur Wohnung gehörende Keller ist feucht, und es fehlt noch der Estrich zum Keller. Der Keller ist auch nicht nutzbar.
- Die Außenanlage des Hauses kann wegen Frost auch noch nicht fertiggestellt werden, es fehlt die Betonierung der Zufahrt, eine Treppe zum Haus, die Begrünung, etc.
- Die zur Wohnung gehörenden Loggien/Balkone sind noch nicht fertiggestellt: Es fehlt die Abdichtung und der Belag.
Die noch ausstehende Abschlagszahlung beträgt 16,8 %, wovon laut Kaufvertrag 13,3 % für Fliesen- und Fassadenarbeiten (Fliesenarbeiten, Fassadenarbeiten), nach Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe Zug um Zug, und die restlichen 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung (auf Notaranderkonto) zu bezahlen ist.
Ich möchte die ETW abnehmen und darin einziehen. Allerdings möchte ich soviel wie möglich von der Abschlagszahlung zurückhalten, weil ich das Risiko, dass die Bauarbeiten an Keller und Garage nicht zur wirksamen Abdichtung führen und mit Mängel behaftet sind und damit zu dauerhafter Feuchtigkeit im Keller/Garagenbereich führen, für mich mindern möchte.
Was kann ich ihrer Einschätzung zurückhalten, und was würden Sie mir bezüglich der Abnahme empfehlen? (keine Rechtsberatung)
Relevant ist außerdem, dass laut Kaufvertrag das Gemeinschaftseigentum/die Außenanlagen von einen Sachverständigen der Handelskammer abgenommen wird.
Vielen Dank,
Hanspeter
