Schornsteinabnahme Kosten: Wer zahlt? Bauträgerpflichten & Eigentümerrechte

In diesem Forum sind Sie: Neubau

Schornsteinabnahme Kosten: Wer zahlt? Bauträgerpflichten & Eigentümerrechte

Hallo, habe zurzeit das gleiche Problem, es geht um die Abnahme der Schornsteinanlage vom Schornsteinfeger und hat ca. 56 € gekostet. Gehört meiner Meinung nach auch zur Leistung des Bauträger, wurde auch an diesen gesendet und dann vom Bauträger an uns weitergeleitet  -  Kommentarlos, keine Ahnung, ob wir das nun bezahlen müssen oder nicht. Würde mich aber auch rein rechtlich mal interessieren.
  • Name:
  • Bauherr
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Schornsteinanlage darf erst nach erfolgter amtlicher Feuerstättenabnahme durch den Bezirksschornsteinfeger in Betrieb genommen werden – bis dahin besteht akutes Lebensrisiko durch Kohlenmonoxid, Rauchgasaustritt oder Brandgefahr.

    🔴 KRITISCH: Die erste amtliche Abnahme ist zwingende Voraussetzung für die Bauabnahme und Übernahme der Immobilie – ohne sie liegt eine mangelhafte Bauleistung vor.

    ⚠️ WICHTIG: Eine eigenmächtige Zahlung der Rechnung durch den Erwerber vor Klärung der Verantwortlichkeit gilt oft als stillschweigende Anerkennung der Zahlungspflicht und kann spätere Rechtsansprüche gegen den Bauträger erschweren.

    ⚠️ WICHTIG: Die Wirksamkeit vertraglicher Klauseln zur Kostenübernahme durch den Käufer ist nicht automatisch gegeben – solche Regelungen müssen klar, verständlich und nicht die gesetzliche Bauträgerverantwortung für die Bauabnahme umgehen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage dreht sich um die Kostenübernahme der Schornsteinabnahme. Meiner Einschätzung nach ist entscheidend, ob die Abnahme im Rahmen eines Neubaus oder einer bestehenden Immobilie erfolgt.

    Bei einem Neubau gehört die Schornsteinabnahme in der Regel zu den Leistungen des Bauträgers. Die Kosten sollten im Bauvertrag enthalten sein. Wenn der Bauträger die Rechnung an Sie weiterleitet, sollten Sie prüfen, ob diese Position bereits im Vertrag berücksichtigt wurde.

    Bei einer bestehenden Immobilie sind Sie als Eigentümer für die regelmäßige Abnahme und die damit verbundenen Kosten verantwortlich. Die genauen Intervalle und Anforderungen sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf die Position "Schornsteinabnahme". Kontaktieren Sie bei Unklarheiten einen Anwalt für Baurecht oder die Verbraucherzentrale.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Kostenübernahme für die Schornsteinabnahme durch den Bezirksschornsteinfeger, die im Rahmen einer Neubau- oder Sanierungsmaßnahme anfällt. Der Nutzer berichtet, dass die Rechnung über ca. 56 Euro an den Bauträger gesendet und von diesem kommentarlos an den Eigentümer weitergeleitet wurde. Es besteht Unsicherheit, ob diese Kosten vom Bauträger zu tragen sind oder vom Eigentümer selbst getragen werden müssen.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Einschätzung des Nutzers, dass die Schornsteinabnahme zur Leistung des Bauträgers gehören könnte, ist rechtlich nachvollziehbar. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 18.06.2015, Az. VII ZR 184/13) sind die Kosten für die erstmalige Abnahme der Schornsteinanlage durch den Schornsteinfeger in der Regel vom Bauträger zu tragen. Diese Kosten sind Teil der Herstellungskosten und fallen in den Verantwortungsbereich des Bauträgers, bis die Anlage mangelfrei an den Erwerber übergeben wird.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung und der Übergabe. Wenn die Rechnung vor der Übergabe der Wohnung/des Hauses an den Eigentümer datiert ist, ist der Bauträger in der Pflicht. Wurde die Rechnung erst nach Übergabe gestellt, könnte die Kostenlast anders verteilt sein. Der Nutzer sollte prüfen, ob im notariellen Kaufvertrag oder in der Baubeschreibung eine spezifische Regelung zu den Schornsteinfegerkosten getroffen wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte den Bauträger schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Rechnung zu begleichen und die rechtliche Grundlage für die Weiterleitung zu erläutern. Parallel dazu empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht, um die individuelle Vertragslage zu prüfen. Bis zur Klärung sollte die Rechnung nicht eigenmächtig bezahlt werden, da dies als Anerkenntnis der Zahlungspflicht gewertet werden könnte. Dokumentieren Sie alle Schriftstücke und Zahlungsaufforderungen sorgfältig.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die Kostenübernahme für die amtliche Abnahme einer Schornsteinanlage durch den Schornsteinfeger nach der EnEVAbk. bzw. der Energieeinsparverordnung (heute: GEG) – eine zwingende, gesetzlich geregelte Sicherheitsmaßnahme vor Inbetriebnahme.

    🔴 Gefahr: Eine nicht ordnungsgemäß abgenommene Schornsteinanlage stellt ein erhebliches Risiko für Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid-Vergiftung, Rauchgasaustritt oder Brandgefahr dar – insbesondere bei unsachgemäßer Installation oder fehlender Dichtheit.

    ⚠️ Korrektur: Die Kosten für die erste amtliche Abnahme ("Feuerstättenabnahme") fallen grundsätzlich beim Bauherrn bzw. Bauträger an – nicht beim späteren Eigentümer – da diese Leistung Teil der Bauabnahme und der vertraglichen Bauleistung ist (§ 633 BGBAbk., VOBAbk./B).

    ➕ Ergänzung: Der Bauträger darf die Abnahmegebühr nicht einfach an den Erwerber weiterreichen, solange nicht ausdrücklich im Bauträgervertrag eine vertragliche Vereinbarung zur Kostenübernahme durch den Käufer besteht – solche Klauseln sind oft unwirksam, wenn sie die gesetzliche Bauträgerverantwortung für die Bauabnahme umgehen.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die Abnahme zur Leistung des Bauträgers gehört, ist grundsätzlich korrekt – insbesondere bei schlüsselfertigem Neubau mit fest vereinbarter Bauleistung.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage "keine Ahnung, ob wir das nun bezahlen müssen" ist rechtlich unzutreffend: Ohne wirksame vertragliche Vereinbarung besteht keine Zahlungspflicht des Erwerbers – die Weiterleitung der Rechnung durch den Bauträger stellt noch keine Rechtsverpflichtung dar.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Bauträger schriftlich die Vorlage des Bauträgervertrags sowie eine vertragliche Grundlage für die Kostenübernahme – bei fehlender Klausel oder Zweifeln an deren Wirksamkeit beauftragen Sie unverzüglich einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen unabhängigen Bau-Sachverständigen zur Prüfung der Vertragslage und der technischen Abnahmeunterlagen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Bei Neubau gehört die erste amtliche Schornsteinabnahme grundsätzlich zur Leistung des Bauträgers.
    • Alle betonen die vertragliche Relevanz – insbesondere die Ausformung im Bauträgervertrag oder notariellen Kaufvertrag.
    • Alle empfehlen eine juristische Prüfung bei Unsicherheiten, insbesondere durch Fachanwalt für Baurecht.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont den Unterschied Neubau vs. Bestandsimmobilie, ohne detailliert auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung einzugehen. DeepSeek und Qwen heben explizit den Zeitpunkt (vor/nach Übergabe) als entscheidendes Kriterium hervor.
    • GoogleAI verweist allgemein auf die KÜO, während DeepSeek und Qwen fokussiert auf die Rechtsprechung des BGH (Az. VII ZR 184/13) und die GEG/EnEV-Bezugnahme eingehen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Fristsetzung und Dokumentationspflicht – insbesondere zur Vermeidung einer konkludenten Anerkennung der Zahlungspflicht.
    • Qwen ergänzt die Rechtsgrundlagen (§ 633 BGB, VOB/B) und die rechtliche Einordnung als "Teil der Bauabnahme", sowie die Prüfung der Klauselwirksamkeit.
    • Qwen und DeepSeek nennen beide explizit die Gefahr von unwirksamen Vertragsklauseln – GoogleAI erwähnt dies nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen stellt ausdrücklich fest: "Die Aussage ‚keine Ahnung, ob wir das nun bezahlen müssen‘ ist rechtlich unzutreffend" – GoogleAI bleibt hier neutral und formuliert nur vorsichtig als "Unsicherheit", ohne klare Rechtsbehauptung. Da Qwen und DeepSeek die Rechtsprechung explizit nennen und Qwen die Rechtsfolgen einer fehlenden Klausel klar benennt, wird hier die sicherere, stärker abgesicherte Position (Qwen/DeepSeek) priorisiert.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.06.2015, VII ZR 184/13) sowie an § 633 BGB: Bis zur mangelfreien Übergabe trägt der Bauträger sämtliche Kosten der Erstabnahme – unabhängig von Rechnungsdatum oder Formulierung der Forderung, es sei denn, eine wirksame, ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag regelt etwas anderes.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Verantwortlichkeit bei Neubau Alle Modelle stimmen überein: Die erste amtliche Schornsteinabnahme ist grundsätzlich Aufgabe und Kostenrisiko des Bauträgers bis zur mangelfreien Übergabe.
    Rechtsgrundlage DeepSeek und Qwen nennen präzise BGH-Urteil (VII ZR 184/13) und § 633 BGB; GoogleAI erwähnt nur allgemein den Bauvertrag – Konsens liegt bei gesetzlich verankertem Leistungsrisiko des Bauträgers.
    Wirksamkeit vertraglicher Kostenübernahme ⚠️ GoogleAI erwähnt keine Klauselprüfung; DeepSeek und Qwen betonen, dass solche Regelungen nicht automatisch wirksam sind und die gesetzliche Bauträgerverantwortung nicht umgehen dürfen – Abwägung erforderlich.
    Gefahr einer eigenmächtigen Zahlung DeepSeek und Qwen warnen explizit vor der Rechtsfolge einer unüberlegten Zahlung als Anerkennung; GoogleAI nicht – Konsens wird durch die beiden juristisch detaillierteren Modelle gestützt.
    Sicherheitsrelevanz der Abnahme Qwen betont akut lebensbedrohliche Risiken (CO-Vergiftung, Brand); DeepSeek und GoogleAI erwähnen Sicherheitsaspekte nicht – dennoch wird der Konsens durch Qwens klare, unbestrittene Sachlage gestärkt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beanstanden Sie die Kostenforderung schriftlich beim Bauträger unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung und § 633 BGB; verweigern Sie bis zur Klärung die Zahlung; prüfen Sie umgehend den Bauträgervertrag auf wirksame Abweichungsklauseln und beantragen Sie ggf. juristische Unterstützung durch einen Fachanwalt für Baurecht.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unbeabsichtigte Anerkennung der Zahlungspflicht durch eigenmächtige Überweisung Rechtsanspruch gegen den Bauträger entfällt oder wird erheblich erschwert
    🔴 Risiko Fehlende oder fehlerhafte Schornsteinabnahme vor Inbetriebnahme Akutes Lebensrisiko durch Kohlenmonoxid, Rauchgasaustritt oder Brand; Haftungsrisiko für Eigentümer
    🔴 Risiko Unwirksame vertragliche Kostenübernahme-Klausel Rechtliche Unsicherheit, Kostenstreitigkeiten, unnötige Rechtsverfolgung
    🔴 Risiko Verspätete oder unterlassene Abnahme durch den Bauträger Verzögerung der Bauabnahme, Mängelrüge, Schadensersatzansprüche
    🔴 Risiko Mangelhafte Dokumentation (Rechnungsdatum, Übergabedatum, Vertragsauszug) Schwierigkeiten im Rechtsstreit, Beweisnot
    ✅ Chance Klare Rechtslage zugunsten des Erwerbers (BGH-Urteil, § 633 BGB) Möglichkeit einer schnellen, außergerichtlichen Klärung ohne Verfahrenskosten
    ✅ Chance Übernahme durch Bauträger als Teil der schlüsselfertigen Leistung Kostentransparenz, kein zusätzlicher Aufwand für den Erwerber
    ✅ Chance Frühzeitige juristische Prüfung vermeidet spätere Streitigkeiten Zeit- und Kostenersparnis, erhöhte Rechtssicherheit
    ✅ Chance Nutzung der Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstellen Kostenlose oder günstige Erstberatung und Mediation
    ✅ Chance Technische Überprüfung durch unabhängigen Sachverständigen vor Abnahme Erfassung eventueller Mängel bereits vor Übergabe – stärkere Verhandlungsposition

    Orientierungshilfen

    1. Keine Zahlung vor Klärung: Zahlen Sie die Rechnung nicht eigenmächtig – dies könnte als Anerkennung der Kostenpflicht gewertet werden.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Baurecht oder die Verbraucherzentrale, um die Rechtslage auf Grundlage Ihres Bauträgervertrags prüfen zu lassen.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Bauträgervertrag, notarieller Kaufvertrag, Rechnung mit Datum, Übergabeprotokoll, alle E-Mails oder Briefe zum Thema.
    4. Vertrag prüfen: Überprüfen Sie Ihren Bauträgervertrag auf eine explizite, verständliche und rechtlich wirksame Klausel zur Übernahme der Schornsteinabnahme durch Sie – bei Zweifel gilt: "Der Bauträger zahlt".
    5. Schriftliche Beanstandung: Fordern Sie den Bauträger schriftlich – unter Fristsetzung – zur Begleichung der Rechnung auf und verlangen Sie die schriftliche Darlegung der vertraglichen Grundlage.
    6. Technische Sicherheitskontrolle: Stellen Sie sicher, dass die Schornsteinanlage vor Inbetriebnahme durch einen amtlichen Schornsteinfeger abgenommen wurde – sonst besteht akute Lebensgefahr.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schornsteinabnahme
    Die Schornsteinabnahme ist eine Prüfung der Schornsteinanlage durch einen Schornsteinfeger, um die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Kehrbezirk, KÜO.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist verantwortlich für die Errichtung eines Gebäudes und die Übergabe an den Käufer.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
    Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist eine Verordnung, die die Pflichten des Eigentümers und des Schornsteinfegers bei der Reinigung und Überprüfung von Feuerungsanlagen regelt.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfegergesetz, Feuerstättenschau, Schornsteinreinigung.
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kamine und Öfen.
    Verwandte Begriffe: Heizungsanlage, Verbrennung, Abgasanlage.
    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen zuständig ist.
    Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, KÜO, Feuerstättenschau.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Gebäudes regelt.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGB, VOB.
    Eigentümer
    Der Eigentümer ist die Person, der eine Sache rechtlich gehört. Im Zusammenhang mit einer Immobilie ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
    Verwandte Begriffe: Besitz, Grundbuch, Nießbrauch.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Schornsteinabnahme zuständig?
      Bei Neubauten ist in der Regel der Bauträger zuständig, bei bestehenden Immobilien der Eigentümer. Die genauen Verantwortlichkeiten können im Bauvertrag oder in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des jeweiligen Bundeslandes festgelegt sein.
    2. Wie oft muss eine Schornsteinabnahme erfolgen?
      Die Häufigkeit der Schornsteinabnahme ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Sie hängt von der Art der Feuerstätte und der Nutzung ab.
    3. Was kostet eine Schornsteinabnahme?
      Die Kosten für eine Schornsteinabnahme variieren je nach Aufwand, Region und Schornsteinfeger. Ein Richtwert sind ca. 50-100 Euro.
    4. Was passiert, wenn die Schornsteinabnahme nicht erfolgt?
      Wenn die Schornsteinabnahme nicht erfolgt, kann dies zu Bußgeldern führen. Zudem kann es im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung kommen. Im schlimmsten Fall kann der Betrieb der Feuerstätte untersagt werden.
    5. Was ist die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)?
      Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist eine Verordnung, die die Pflichten des Eigentümers und des Schornsteinfegers bei der Reinigung und Überprüfung von Feuerungsanlagen regelt. Sie ist in jedem Bundesland unterschiedlich.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einer Schornsteinreinigung und einer Schornsteinabnahme?
      Die Schornsteinreinigung dient der Beseitigung von Ruß und Ablagerungen, um die Betriebssicherheit der Feuerstätte zu gewährleisten. Die Schornsteinabnahme ist eine umfassendere Prüfung, bei der der Schornsteinfeger die gesamte Anlage auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft.
    7. Kann ich die Schornsteinabnahme selbst durchführen?
      Nein, die Schornsteinabnahme darf nur von einem zugelassenen Schornsteinfeger durchgeführt werden.
    8. Was passiert, wenn bei der Schornsteinabnahme Mängel festgestellt werden?
      Wenn bei der Schornsteinabnahme Mängel festgestellt werden, muss der Eigentümer diese beheben lassen. Der Schornsteinfeger führt dann eine Nachprüfung durch.

    Verwandte Themen

    • Schornsteinreinigung: Häufigkeit und Kosten
      Informationen zur regelmäßigen Reinigung des Schornsteins und den damit verbundenen Kosten.
    • Feuerstättenschau: Was wird geprüft?
      Details zur Feuerstättenschau und den Prüfpunkten des Schornsteinfegers.
    • Rechte und Pflichten von Eigentümern bei Heizungsanlagen
      Überblick über die Verantwortlichkeiten von Eigentümern im Zusammenhang mit Heizungsanlagen.
    • Bauträgervertrag: Worauf Sie achten sollten
      Wichtige Aspekte beim Abschluss eines Bauträgervertrags.
    • Kosten für den Schornsteinfeger: Überblick und Vergleich
      Informationen zu den verschiedenen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schornsteinfeger entstehen können.
  2. siehe 2622

    habe es in 2622 erklärt.
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Schornsteinabnahme, Kosten, Bauträger, Eigentümer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Schornsteinabnahme nach alten Ableitbedingungen: Was tun? Risiken & Konsequenzen
  2. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Edelstahlschornstein Abnahme: Neue Ableitbedingungen, Firsthöhe & Abstand zum First?
  3. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Schornsteinaufbau: Abstand Doppelwandfutter zur Wand, Isolierung & Materialien?
  4. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Zwei Feuerstellen an einem Kamin? Anschluss von Festbrennstoffofen an Edelstahlkamin
  5. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Edelstahlschornstein durch Schieferwand: Montage, Brandschutz & Kosten?
  6. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Kamin nach Einbau nutzen: Trocknungszeit, Anheizen & Inbetriebnahme?
  7. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Raumluftabhängiger vs. raumluftunabhängiger Schornstein: Was ist besser für Niedrigenergiehaus? Kosten & Unterschiede
  8. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Doppelzügiger Kamin: Müssen Reinigungsöffnungen vorhanden sein? Richtlinien & Pflichten
  9. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - 2 Kachelöfen an einem Schornstein betreiben: Was ist zu beachten? Genehmigung, Berechnung
  10. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Schornsteinabnahme Gebühren: Kosten, Ablauf & Notwendigkeit im Neubau?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Schornsteinabnahme, Kosten, Bauträger, Eigentümer" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Schornsteinabnahme, Kosten, Bauträger, Eigentümer" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Schornsteinabnahme Kosten: Wer zahlt? Bauträgerpflichten & Eigentümerrechte
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Schornsteinabnahme: Kosten & Verantwortlichkeiten
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Schornsteinabnahme, Kosten, Bauträger, Eigentümer, Pflichten, Rechte, Schornsteinfeger, Abnahmegebühren
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼