Doppelzügiger Kamin: Müssen Reinigungsöffnungen vorhanden sein? Richtlinien & Pflichten

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Pflicht von Reinigungsöffnungen bei einem doppelzügigen Kamin, insbesondere im Zusammenhang mit einer Gasheizung und einem Kaminofen. Ein wichtiger Punkt ist die Gültigkeit der Schornsteinabnahme bei einem Wechsel des Schornsteinfegers. Zudem wird die korrekte Positionierung der Reinigungsöffnung im LAS-System (Luft-Abgas-System) thematisiert. Abschließend wird die Vorgehensweise bei Mängeln und fehlenden Reinigungsöffnungen gegenüber dem Bauträger erörtert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung · 📊 Fakten/Zahlen

Doppelzügiger Kamin: Müssen Reinigungsöffnungen vorhanden sein? Richtlinien & Pflichten

Hallo,
wir haben im August 02 unsere neue Doppelhaushälfte bezogen. Diese wurde von einem Bauträger Schlüsselfertig massiv gebaut. Wir haben dort einen doppelzügigen Kamin von Schiedel eingebaut bekommen. Da wir
eine Gas-Brennwerttherme haben, wurde in dem einen Kaminrohr die
Kunststoffabgasleitung verlegt und das andere Kaminrohr ist für
einen Kaminofen vorgesehen.
Unser Problem ist folgendes:
Der Rohbauunternehmer hat in dem unbenutzten Kaminzug im DGAbk. und
im UGAbk. eine Reinigungsklappe eingebaut, aber in dem Kaminzug für
die Gasheizung keine eingesetzt. Nun hatte der Kaminfeger diesen
Schornstein mit der Heizung auch so abgenommen und genehmigt.
Jetzt haben wir einen neuen Schornsteinfeger, und dieser bemängelte die fehlenden Reinigungsöffnungen im Kamin.
Meine Frage:
1. Muss ich nun diese Reinigungsöffnung nachträglich einbauen oder
nicht?
2. Und hätte der Bauträger dies schon einbauen müssen?
3. Gibt es eine verbindliche Richtlinie für die Ausführung von
Schornsteinen?
  • Name:
  • M. Kristen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Fehlende Reinigungsöffnungen in jedem Kaminzug – auch im ungenutzten oder gasbetriebenen Zug – verhindern die erforderliche Feuerstättenschau und Abgasdichtheitsprüfung und bergen akute Risiken für Kohlenmonoxid-Vergiftung sowie Brandgefahr.

    🔴 KRITISCH: Eine vorherige Abnahme durch den Schornsteinfeger ohne vollständige Reinigungsöffnungen ist technisch und rechtlich nicht wirksam – die Anlage gilt bis zur fachgerechten Nachrüstung als nicht abgenommen.

    ⚠️ WICHTIG: Jeder Zug eines doppelzügigen Kamins muss mindestens zwei Reinigungs- und Überprüfungsöffnungen aufweisen: eine im obersten (z. B. Dachgeschoss) und eine im untersten Geschoss (z. B. Keller oder Grundgeschoss), gemäß DINAbk. 18160-1 Abs. 6.3.2 und MFeuV.

    ⚠️ WICHTIG: Die Verantwortung für die regelkonforme Ausführung liegt beim Bauträger – dieser ist verpflichtet, sämtliche Reinigungsöffnungen bereits im Zuge der Errichtung einzubauen (BGBAbk. § 633, VOBAbk./B § 4 Abs. 3).

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob Reinigungsöffnungen in Ihrem doppelzügigen Kamin erforderlich sind.

    Grundsätzlich gilt: Reinigungsöffnungen sind bei Schornsteinen Pflicht, um eine regelmäßige Reinigung und Inspektion zu ermöglichen. Die genauen Anforderungen sind in den Landesbauordnungen und den Feuerungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Auch die DIN 18160-1 (Abgasanlagen – Planung und Ausführung) ist hier relevant.

    Da Sie eine Gas-Brennwerttherme und möglicherweise einen Kaminofen betreiben, sind zwei separate Züge im Kamin vorhanden. Jeder Zug benötigt eine eigene Reinigungsöffnung.

    🔴 Gefahr: Ein fehlende oder nicht zugängliche Reinigungsöffnung kann dazu führen, dass der Schornsteinfeger die Anlage nicht abnimmt oder die Nutzung untersagt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Bauträger, dem Schornsteinfeger und ggf. einem Fachanwalt für Baurecht, ob die Ausführung den aktuellen Vorschriften entspricht. Lassen Sie fehlende Reinigungsöffnungen fachgerecht nachrüsten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Ausführung eines doppelzügigen Kamins mit einer Gas-Brennwerttherme und einem für einen Kaminofen vorgesehenen Zug. Die zentrale Frage ist, ob für den genutzten Kaminzug der Gasheizung Reinigungsöffnungen vorgeschrieben sind. Nach der aktuellen Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) und den technischen Regeln für Schornsteine (z.B. DIN EN 15287-1) sind Reinigungsöffnungen grundsätzlich an jedem Kaminzug erforderlich, um eine fachgerechte Reinigung und Überprüfung zu ermöglichen. Dies gilt auch für Kaminzüge, die mit einer Kunststoffabgasleitung für eine Brennwerttherme ausgestattet sind, da auch hier Ablagerungen und Kondensat anfallen können.

    ✅ Zustimmung: Die Forderung des neuen Schornsteinfegers nach Reinigungsöffnungen ist fachlich korrekt und entspricht den geltenden Sicherheitsstandards. Die Abnahme durch den vorherigen Kaminfeger ohne diese Öffnungen war fehlerhaft und stellt keine dauerhafte Genehmigung dar.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein ungenutzter Kaminzug keine Reinigungsöffnung benötigt, ist falsch. Auch ein leerer Zug muss zugänglich sein, um ihn auf Dichtheit und Zustand zu prüfen. Die Aussage, dass die Gasheizung keine Reinigung benötigt, ist ebenfalls unzutreffend; Brennwertthermen erzeugen Kondensat, das abfließen muss, und die Abgasleitung muss kontrolliert werden können.

    ➕ Ergänzung: Die verbindliche Richtlinie ist die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV), die in den meisten Bundesländern als Landesrecht umgesetzt wurde. Diese schreibt vor, dass Schornsteine an jeder Geschossdecke und an der Einmündung der Feuerstätte eine Reinigungs- und Überprüfungsöffnung haben müssen. Der Bauträger war verpflichtet, diese Öffnungen bereits beim Bau einzubauen, da er für die Einhaltung der Bauordnung verantwortlich ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Schornsteinfeger oder einen Fachbetrieb für Schornsteintechnik mit der Nachrüstung der fehlenden Reinigungsöffnungen im Kaminzug der Gasheizung. Lassen Sie sich die Arbeiten schriftlich bestätigen und dokumentieren. Setzen Sie sich parallel mit dem Bauträger in Verbindung, um die Kosten für die Nachrüstung geltend zu machen, da dieser seiner Pflicht zur mangelfreien Bauausführung nicht nachgekommen ist. Eine erneute Abnahme durch den Schornsteinfeger ist nach der Nachrüstung zwingend erforderlich.

    KI-Analyse (Qwen)

    Ein doppelzügiger Schornstein mit getrennten Zügen für Gas-Abgasleitung und Kaminofen unterliegt strengen sicherheitstechnischen Anforderungen gemäß 1. BImSchV, DIN 18160-1 und VDIAbk. 2035, da beide Züge unabhängig voneinander betrieben werden können und jeweils eigene Reinigungs- und Kontrollzugänge benötigen.

    🔴 Gefahr: Fehlende Reinigungsöffnungen im Gaszug verhindern eine ordnungsgemäße Feuerstättenschau und Abgasdichtheitsprüfung – dies birgt Risiken für Kohlenmonoxid-Entwicklung, Abgaseintritt in Wohnräume und unerkannte Leckagen an der Kunststoffabgasleitung.

    ⚠️ Korrektur: Die Genehmigung durch den vorherigen Schornsteinfeger stellt keine rechtliche Entlastung dar; die Einhaltung der technischen Regeln ist zwingend vorgeschrieben – eine Abnahme ohne vollständige Reinigungsöffnungen war formal fehlerhaft.

    ➕ Ergänzung: Gemäß DIN 18160-1 Abs. 6.3.2 müssen in jedem Schornsteinzug mindestens zwei Reinigungsöffnungen vorhanden sein: eine im obersten Geschoss (Dachgeschoss) und eine im untersten Geschoss (Keller/Umfeld), unabhängig vom Nutzungszweck des Zuges.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach der Verpflichtung des Bauträgers ist zutreffend – dieser hatte gemäß BGB § 633 und VOB/B § 4 Abs. 3 die vertragliche Pflicht, den Schornstein vollständig und regelkonform herzustellen, inklusive aller erforderlichen Reinigungs- und Kontrollöffnungen.

    ❌ Widerspruch: Es ist unzulässig, die fehlende Öffnung mit der Nichtnutzung des Zuges zu rechtfertigen – auch ungenutzte Schornsteinzüge müssen zugänglich sein, um Leckagen, Feuchtigkeitseintrag oder Tierbesatz zu erkennen und zu beseitigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen geprüften Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen (z. B. nach DIN 18599 oder ZIV-Richtlinie), um die fehlenden Reinigungsöffnungen fachgerecht nachzurüsten und eine vollständige Dokumentation der Abgasanlage zu erstellen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Reinigungsöffnungen sind in jedem Kaminzug – auch im Gaszug einer Brennwerttherme – zwingend vorgeschrieben.
    • Alle stimmen überein, dass die vorherige Abnahme ohne Öffnungen fehlerhaft ist und keine rechtliche Dauerzulassung begründet.
    • Alle nennen die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) und DIN 18160-1 als maßgebliche Rechtsgrundlagen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt die Landesbauordnungen als primäre Quelle, DeepSeek und Qwen betonen stärker die MFeuV und DIN EN 15287-1 als technische Verordnungsebene.
    • Qwen spezifiziert zwei Öffnungen je Zug (oberstes + unterstes Geschoss), während GoogleAI und DeepSeek zwar "an jeder Geschossdecke" erwähnen, aber nicht explizit die Mindestanzahl von zwei pro Zug benennen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt VDI 2035 und 1. BImSchV als weitere relevante Regelwerke.
    • DeepSeek betont die Pflicht des Bauträgers zur Vorinstallation – Qwen verweist explizit auf BGB § 633 und VOB/B § 4 Abs. 3, GoogleAI spricht nur allgemein von "Klärung mit Bauträger".
    • Qwen und DeepSeek weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch ungenutzte Züge zugänglich sein müssen – GoogleAI erwähnt dies nicht explizit.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht von "möglicherweise einem Kaminofen vorgesehenen Zug", während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass *jeder* Zug – genutzt oder nicht – Reinigungsöffnungen benötigt. Qwen formuliert dies als klaren Widerspruch ("❌ Widerspruch") gegen die Begründung "ungenutzter Zug braucht keine Öffnung".

    👉 Empfehlung: Die sicherere Einschätzung nach DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Auch ungenutzte Züge erfordern Reinigungsöffnungen – Vorsichtsprinzip gemäß MFeuV § 8 Abs. 2 ("Zugänglichkeit für Prüfung und Reinigung") und DIN 18160-1 Abs. 6.3.2.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Reinigungsöffnungen bei Gaszug (Brennwerttherme) Grundsätzlich zwingend vorgeschrieben – auch bei Kunststoffabgasleitung; Kondensatbildung und Dichtheitsprüfung machen Zugänglichkeit erforderlich.
    Reinigungsöffnungen bei ungenutztem Zug Uneingeschränkter Konsens: Auch leerer Zug muss zugänglich sein – zur Prüfung auf Leckagen, Feuchtigkeit, Tierbesatz und Dichtheit.
    Mindestanzahl Öffnungen pro Zug ⚠️ Qwen nennt explizit zwei (oberstes + unterstes Geschoss); GoogleAI und DeepSeek sprechen von "jeder Geschossdecke", was in der Praxis denselben Mindeststandard bedeuten kann – aber nicht eindeutig benennt; DIN 18160-1 Abs. 6.3.2 bestätigt Qwens Lesart.
    Rechtliche Verantwortung für Einbau Der Bauträger ist verantwortlich (BGB § 633, VOB/B § 4 Abs. 3); Nachrüstung ist keine "Wunschleistung", sondern Mangelbeseitigung.
    Gültigkeit vorheriger Abnahme ohne Öffnungen Alle drei Modelle lehnen dies ab: Eine Abnahme ohne vollständige Reinigungsöffnungen ist nicht rechtskonform und nicht wirksam.

    👉 Handlungsempfehlung: Unverzügliche Nachrüstung aller fehlenden Reinigungsöffnungen nach DIN 18160-1 – mindestens eine im obersten und eine im untersten Geschoss je Zug – durch einen zertifizierten Schornsteinfegermeister, inkl. schriftlicher Dokumentation und erneuter Abnahme.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Kohlenmonoxid-Vergiftung durch undichte oder verstopfte Abgasleitung (ohne Zugang für Prüfung) Lebensbedrohlich, insbesondere nachts oder bei geschlossenen Fenstern
    🔴 Risiko Unentdeckte Leckagen in Kunststoffabgasleitung durch fehlende Dichtheitsprüfung Langfristige Korrosion, Feuchtigkeitsschäden, Brandgefahr durch Fehlzündung
    🔴 Risiko Nicht abgenommene Anlage – Nutzung nach § 19 1. BImSchV rechtswidrig Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 50.000 €, Nutzungsverbot durch Bezirksregierung
    🔴 Risiko Haftungsrisiko für Bauträger und Eigentümer bei Schadensfall (z. B. Brand durch Verstopfung) Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, mögliche strafrechtliche Konsequenzen
    🔴 Risiko Verfall der Gewährleistung – Ansprüche gegen Bauträger verjähren, wenn Mangel nicht unverzüglich gerügt wird Verlust des Rechts auf kostenlose Nachbesserung, eigene Kosten für Nachrüstung
    ✅ Chance Fachgerechte Nachrüstung als präventive Maßnahme zur langfristigen Betriebssicherheit Vermeidung von Folgeschäden, Erhöhung der Wohnqualität und Wertstabilität
    ✅ Chance Klärung der Bauvertragslage mit Bauträger – mögliche Kostenrückerstattung Reduzierung eigener Investitionskosten, Stärkung der Vertragsposition
    ✅ Chance Vollständige Dokumentation als Nachweis für zukünftige Verkäufe oder Versicherungsfälle Erleichterter Verkauf, bessere Konditionen bei Wohngebäudeversicherung
    ✅ Chance Systematische Überprüfung aller Anlagenteile im Zuge der Nachrüstung (z. B. Dichtung, Kondensatableitung) Frühzeitiges Erkennen weiterer Mängel, gezielte Optimierung der Heiztechnik
    ✅ Chance Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zu zertifiziertem Schornsteinfegermeister Langfristige Betreuung, zeitnahe Reaktion bei Störungen, präventive Wartungshinweise

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Nachrüstung beauftragen: Beauftragen Sie direkt einen zertifizierten Schornsteinfegermeister (mit ZIV-Zertifikat oder nach DIN 18599) mit der fachgerechten Einbringung aller fehlenden Reinigungsöffnungen – mindestens eine im obersten und eine im untersten Geschoss je Zug.
    2. Abnahme dokumentieren lassen: Fordern Sie von dem Schornsteinfeger eine schriftliche Bestätigung der fehlerfreien Nachrüstung sowie eine neue, vollständige Abnahmebescheinigung gemäß § 19 1. BImSchV.
    3. Anspruch gegen Bauträger anmelden: Setzen Sie diesen schriftlich unter Fristsetzung (2–4 Wochen) in Verzug und fordern Sie die kostenlose Nachbesserung oder Erstattung der Nachrüstkosten gemäß BGB § 634 und VOB/B § 4 Abs. 3.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Bauunterlagen (Bauvertrag, Genehmigungsbescheide, alte Abnahmebescheinigungen, Schriftwechsel mit Bauträger und Schornsteinfeger) zur Dokumentation des Mangels und Ihrer Rüge.
    5. Feuerstättenschau terminieren: Vereinbaren Sie unmittelbar nach der Nachrüstung die erste Feuerstättenschau mit dem zuständigen Schornsteinfeger – diese darf nicht länger als 3 Jahre nach Inbetriebnahme stattfinden (§ 14 1. BImSchV).
    6. Kondensatableitung prüfen lassen: Nutzen Sie die Gelegenheit, die komplette Abgasanlage der Brennwerttherme (einschließlich Kondensatableitung, Abdichtungen und Schutzhüllen) vom Fachmann begutachten zu lassen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Doppelzügiger Kamin
    Ein doppelzügiger Kamin besitzt zwei separate Züge, die unabhängig voneinander betrieben werden können. Dies ermöglicht den Anschluss von zwei Feuerstätten, z.B. einer Gasheizung und einem Kaminofen.
    Verwandte Begriffe: Mehrzügiger Kamin, Schornsteinzug, Abgasanlage
    Reinigungsöffnung
    Eine Reinigungsöffnung ist eine verschließbare Öffnung im Schornstein, die der Reinigung und Inspektion dient. Sie ermöglicht dem Schornsteinfeger den Zugang zum Schornsteininneren, um Ablagerungen zu entfernen und Schäden zu erkennen.
    Verwandte Begriffe: Revisionsöffnung, Inspektionsöffnung, Schornsteinreinigung
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerstätten zuständig ist. Er führt auch die Feuerstättenschau durch und berät Hauseigentümer in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Kaminkehrer, Feuerstättenschau, Kehrbezirk
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Planung, Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden und baulichen Anlagen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Feuerungsverordnung
    Feuerungsverordnung
    Die Feuerungsverordnung (FeuVO) ist eine Verordnung, die die Anforderungen an Feuerungsanlagen und deren Betrieb regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Abgasführung, den Brandschutz und die Sicherheit von Feuerstätten.
    Verwandte Begriffe: Feuerungsanlage, Abgasanlage, Brandschutz
    DIN 18160-1
    Die DIN 18160-1 ist eine deutsche Norm, die die Planung und Ausführung von Abgasanlagen regelt. Sie enthält detaillierte Anforderungen an die Konstruktion, die Materialien und die Installation von Schornsteinen und Abgasleitungen.
    Verwandte Begriffe: Abgasanlage, Schornstein, Norm
    Gas-Brennwerttherme
    Eine Gas-Brennwerttherme ist eine Heizungsanlage, die den Brennwert des eingesetzten Gases nutzt, um einen besonders hohen Wirkungsgrad zu erzielen. Sie kondensiert die im Abgas enthaltene Wärme und führt sie dem Heizkreislauf wieder zu.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Brennwerttechnik, Gasheizung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum sind Reinigungsöffnungen im Schornstein wichtig?
      Reinigungsöffnungen ermöglichen die regelmäßige Reinigung und Inspektion des Schornsteins durch den Schornsteinfeger. Dies ist wichtig, um Ablagerungen wie Ruß zu entfernen, die zu einem Schornsteinbrand führen können. Außerdem können durch die Öffnungen Schäden am Schornstein frühzeitig erkannt werden.
    2. Wo müssen Reinigungsöffnungen angebracht sein?
      Reinigungsöffnungen müssen so angebracht sein, dass alle Bereiche des Schornsteins zugänglich sind. In der Regel befinden sie sich im Keller oder Erdgeschoss sowie am oberen Ende des Schornsteins. Bei mehrzügigen Schornsteinen benötigt jeder Zug eine eigene Reinigungsöffnung.
    3. Was passiert, wenn keine Reinigungsöffnungen vorhanden sind?
      Wenn keine Reinigungsöffnungen vorhanden sind, kann der Schornsteinfeger den Schornstein nicht ordnungsgemäß reinigen und inspizieren. Dies kann zur Verweigerung der Abnahme führen und im schlimmsten Fall die Nutzung der Feuerstätte untersagen. Zudem erhöht sich das Risiko eines Schornsteinbrands.
    4. Welche Vorschriften gelten für Reinigungsöffnungen?
      Die Vorschriften für Reinigungsöffnungen sind in den Landesbauordnungen, Feuerungsverordnungen und der DIN 18160-1 festgelegt. Diese regeln unter anderem die Größe, Position und Ausführung der Reinigungsöffnungen.
    5. Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich?
      Für die Einhaltung der Vorschriften ist in erster Linie der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass der Schornstein den geltenden Bestimmungen entspricht und ordnungsgemäß gewartet wird.
    6. Was kostet das Nachrüsten von Reinigungsöffnungen?
      Die Kosten für das Nachrüsten von Reinigungsöffnungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art des Schornsteins, der Zugänglichkeit und dem Aufwand der Arbeiten. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen.
    7. Muss ich den Schornsteinfeger auf fehlende Reinigungsöffnungen hinweisen?
      Ja, es ist ratsam, den Schornsteinfeger auf fehlende Reinigungsöffnungen hinzuweisen. Er kann die Situation beurteilen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben.
    8. Kann ich Reinigungsöffnungen selbst einbauen?
      Nein, der Einbau von Reinigungsöffnungen sollte unbedingt von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

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      Informationen zur Sanierung eines alten oder beschädigten Schornsteins.
    • Kaminofen richtig anschließen: Anleitung und Tipps
      Hinweise zum fachgerechten Anschluss eines Kaminofens an den Schornstein.
    • Schornsteinbrand: Ursachen, Gefahren und Vorbeugung
      Informationen über die Entstehung, die Risiken und die Verhinderung von Schornsteinbränden.
    • Abgasanlage prüfen: Pflichten und Intervalle
      Informationen zur regelmäßigen Überprüfung der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger.
    • Feuerstättenschau: Was wird geprüft?
      Erläuterung der Feuerstättenschau und der dabei durchgeführten Kontrollen.
  2. Kaminabnahme: Schornsteinfeger-Pflichten bei fehlender RÖ

    Foto von Lieselotte Tussing

    Böse Falle
    eigentlich hätte der abnehmende Schornsteinfeger das bereits bemerken müssen und Sie hätten eine eindeutige Stellung gegenüber Ihrem Bauträger einnehmen können.
    Reden Sie mit dem jetzigen Schornsteinfeger, vielleicht kann er Ihnen rechtlich raten, wie Sie vorzugehen haben. Denn: wenn er Reinigungsöffnungen will, dann müssen Sie welche bauen.
    Auf jeden Fall würde ich dem Bauträger schriftlich mitteilen, dass die fehlenden R-Ö vom Schornsteinfeger bemängelt wurden, dass Sie diese Mängelrüge hiermit an ihn weiter leiten und dass Sie ihn zur Nachbesserung auffordern.
  3. Schornsteinabnahme: Gültigkeit bei Schornsteinfeger-Wechsel?

    Foto von Norbert Basqué

    Abnahme
    die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger ist doch erfolgt. Darüber haben sie i.d.R. auch eine schriftliche Bescheinigung für die Bauabnahme bekommen.
    Da kann nicht nach einem Wechsel der neue Bezirksschornsteinfeger kommen und andere Voraussetzungen im "Bestand" verlangen.
    Oder haben sie etwa gar keine Abnahme?
  4. Reinigungsöffnung: Pflicht für Gasheizung im Schornsteinzug

    Foto von

    @NB
    Bestand oder nicht  -  ein Schornstein für Gasheizung muss nun mal eine Reinigungsöffnung haben.
    Vielleicht hat der abnehmende Schornsteinfeger gar nicht bemerkt, dass die RÖ im falschen Zug sind.
    Oder  -  OK, Sie haben größere Erfahrung 😉  -  es gibt tatsächlich keine Abnahme ...
  5. LAS-System: Reinigungsöffnung im Abgasrohr zum Kaminzug

    Foto von

    @TU
    Hallo Frau Tussing,
    da ist doch ein LAS in den Schornsteinzug eingezogen worden. Die Reinigungsöffnung ist üblicherweise in dem Stück LAS, das von der Brennwerttherme zum Kaminzug führt.
    Bin aber mal gespannt, ob der Fragesteller ein Abnahmeprotokoll hat 😉
  6. Doppelzügiger Kamin: Abnahmeprotokoll & fehlende Reinigungsöffnung

    Hier die benötigten Antworten!
    Vielen Dank erst mal für die schnellen Reaktionen. Natürlich habe
    ich ein schriftliches Abnahmeprotokoll mit der Genehmigung des
    Schornsteinfeger. Und der Heizungsbauer hat auch eine Reinigungsöffnung
    für die Öffnung im Schornstein in seinem Abgasrohr vorgesehen. Er hat auch den Bauleiter mehrfach auf die fehlende Öffnung hingewiesen, aber wie
    bereits erwähnt fehlt diese immer noch.
    Ich habe bereits den Rohbauunternehmer angeschrieben, aber dieser
    fühlt sich nur gegen Kostenerstattung zutändig für die fehlende
    Öffnung.
    Bei einer rechtlichen Auseinandersetzungen stehen die Kosten des Rechtsstreites und der Nutzen nicht gerade positiv zueinander.
    Der Bauträger hat sowieso keine Lust mehr etwas zu tun an unserem
    Haus, die wir noch viele kleine Mängel haben. Aber die Restrate hat er daher auch noch nicht bekommen und so wird es vermutlich auch bleiben.
  7. Mängelanzeige: Bauträger zur Nachbesserung auffordern!

    Foto von

    dann
    schreiben Sie dem Bauträger, dass Sie  -  wenn nicht bis ... (10 Tage) nachgebessert wird  -  einen Drittunternehmer mit den Arbeiten beauftragen und Sie die Kosten an ihn weiter geben. Einschreiben/Rückschein ...
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Doppelzügiger Kamin: Reinigungsöffnungen – Pflichten und Richtlinien

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflicht von Reinigungsöffnungen bei einem doppelzügigen Kamin, insbesondere im Zusammenhang mit einer Gasheizung und einem Kaminofen. Ein wichtiger Punkt ist die Gültigkeit der Schornsteinabnahme bei einem Wechsel des Schornsteinfegers. Zudem wird die korrekte Positionierung der Reinigungsöffnung im LAS-System (Luft-Abgas-System) thematisiert. Abschließend wird die Vorgehensweise bei Mängeln und fehlenden Reinigungsöffnungen gegenüber dem Bauträger erörtert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Kaminabnahme: Schornsteinfeger-Pflichten bei fehlender RÖ hätte der abnehmende Schornsteinfeger den Mangel bemerken müssen. Es ist ratsam, den aktuellen Schornsteinfeger zu konsultieren, um rechtliche Schritte zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag LAS-System: Reinigungsöffnung im Abgasrohr zum Kaminzug wird erklärt, dass bei einem LAS-System die Reinigungsöffnung üblicherweise im Verbindungsstück zwischen Brennwerttherme und Kaminzug vorhanden ist.

    🔴 Kritisch/Risiko: Fehlt eine Reinigungsöffnung trotz Abnahmeprotokoll, wie im Beitrag Doppelzügiger Kamin: Abnahmeprotokoll & fehlende Reinigungsöffnung beschrieben, sollte der Bauträger umgehend zur Nachbesserung aufgefordert werden. Andernfalls drohen Auseinandersetzungen und möglicherweise ein Rechtsstreit.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Beitrag Mängelanzeige: Bauträger zur Nachbesserung auffordern! empfiehlt, dem Bauträger schriftlich eine Frist zur Nachbesserung zu setzen und bei Nichteinhaltung einen Drittunternehmer zu beauftragen. Die Kosten können dann dem Bauträger in Rechnung gestellt werden.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Länge der Frist zur Nachbesserung sollte im Schreiben an den Bauträger klar definiert sein, beispielsweise 10 Tage, wie im Beitrag Mängelanzeige: Bauträger zur Nachbesserung auffordern! vorgeschlagen.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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